Protocol of the Session on February 23, 2012

Ich danke Ihnen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, wir kommen zur Fortsetzung des Tagesordnungspunkts 5

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Datenschutzgesetzes (Gesetz zum Ausbau der Unabhängigkeit des Lan- desdatenschutzbeauftragten) Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/4041 ERSTE BERATUNG

Staatssekretär Rieder hat die Stellungnahme und die Meinung der Landesregierung zum Gesetzentwurf dargeboten.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Es ist Überweisung des Gesetzentwurfs an den Innenausschuss und den Justiz- und Verfassungsausschuss beantragt worden. Wir stimmen zunächst über die Überweisung an den Innenausschuss ab. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Ich sehe Zustimmung bei der Fraktion DIE LINKE und

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die FDP-Fraktion war auch dafür, Entschuldigung. Wer ist dagegen? Das sind die Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion. Damit ist die Ausschussüberweisung nicht bestätigt.

Ich komme zur Ausschussüberweisung an den Justiz- und Verfassungsausschuss. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Wer ist dagegen? Das sind die Fraktionen der CDU und der SPD. Wer enthält sich? Ich sehe keine Enthaltungen. Damit ist keine Ausschussüberweisung bestätigt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 6

Sechstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung (Thüringer Gesetz zur Stärkung des Wintersportortes Oberhof) Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/4042 ERSTE BERATUNG

Wir haben festgelegt, heute die erste Beratung und morgen die zweite Beratung durchzuführen. Wünscht die Fraktion noch einmal die Begründung des Gesetzentwurfs? Bitte schön, Frau Leukefeld.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es ist ein hier im Parlament letzter Versuch, im Zusammenhang mit der offenen Problematik und der Debatte, die uns ja in den letzten Wochen und Monaten beschäftigt hat, zu einer parlamentarischen Entscheidung zu kommen. Eine parlamentarische Entscheidung, die die Möglichkeit eröffnet und regelt, auch in Oberhof am 22. April dieses Jahres einen hauptamtlichen Bürgermeister zu wählen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Sie wissen, dass dem heutigen Akt viele Debatten vorausgegangen sind. Ich möchte daran erinnern, dass es in der letzten Plenarsitzung eine Aktuelle Stunde gegeben hat zu diesem Thema, wo sich vier von fünf Fraktionen dieses Hohen Hauses dafür ausgesprochen haben, dass Oberhof auch in Zukunft einen hauptamtlichen Bürgermeister haben soll, um einerseits als Repräsentant des Wintersport- und Tourismuszentrums in Thüringen agieren zu können und andererseits

(Unruhe Regierungsbank)

- es ist schwierig hier, auf der rechten Seite ist es sehr laut - auch dafür Sorge zu tragen, dass durch

(Präsidentin Diezel)

einen hauptamtlichen Repräsentanten in Oberhof, der demokratisch von Bürgerinnen und Bürgern gewählt wurde, auch das Handlungskonzept umgesetzt wird. Immerhin stehen ja in Millionenhöhe dafür auch Investitionen zur Verfügung, die effizient und in hoher Kooperation und Koordinierung gut eingesetzt werden sollen.

Ich will dazu sagen, dass ganz aktuell - Sie haben das ja alle mitverfolgt - die Landesregierung eine solche Entscheidung nicht wollte. Sie kennen auch die Regelung, dass in Gemeinden mit weniger als 3.000 Einwohnern kein hauptamtlicher Bürgermeister da sein sollte, deshalb auch keine Ausnahme für Oberhof hier gestattet werden sollte. Es gab dann eine entsprechende Klage vor dem Landesverwaltungsgericht. Wir waren schon der Auffassung, dass es geklärt sei, als in Meiningen in der vergangenen Woche dort eine positive Entscheidung im Eilverfahren erteilt wurde. Die Landesregierung hat dagegen Beschwerde eingelegt. Die Entscheidung beim Oberverwaltungsgericht, das kann ich sehr aktuell sagen, ist am heutigen Vormittag getroffen worden, die Beschwerde ist abgewiesen. Die Beschwerde ist abgewiesen und man könnte sagen, damit hat sich ja alles erledigt.

Meine Damen und Herren, ich denke und die Fraktion DIE LINKE möchte Ihnen sagen, wir wollen eine demokratische Entscheidung des Parlaments hier.

(Beifall DIE LINKE)

Ich denke, wer A sagt und wer etwas will, der muss dann auch B sagen und über seinen Schatten springen und er muss es auch tun. Das ist für die Bürgerinnen und Bürger eine ganz wesentliche Sache, ob Gerichte uns dann letztendlich oder der Regierung sagen, was zu tun und zu lassen ist, oder ob wir im Landtag in unserer Würde und Souveränität selbst die Entscheidung treffen.

(Beifall DIE LINKE)

Deswegen kann und will ich nur an Sie appellieren, heute in erster Lesung werden wir uns ja dazu austauschen und verhalten, und morgen dann in zweiter Lesung, hier auch ausgehend von dem Parlament, die Entscheidung zu treffen, die Thüringer Kommunalordnung in diesem einen Punkt zu ändern. Man könnte ja auch darüber diskutieren, ob man das befristet, so lange bis eine endgültige und vernünftige sinnvolle Strukturänderung im Sinne einer Gebietsreform erfolgt ist in Übereinstimmung mit den Bürgerinnen und Bürgern und nicht gegen sie, wenn dann auch andere Möglichkeiten hier eine Rolle spielen. Jetzt, zum jetzigen Zeitpunkt halten wir es für unverzichtbar, hier eine Entscheidung zu treffen. Ich bitte Sie sehr, mit uns darüber zu diskutieren und das letztendlich auch zu tun. Ich danke Ihnen.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Für die CDU-Fraktion hat sich zu Wort gemeldet in der Aussprache der Abgeordnete Wolfgang Fiedler.

Meine Damen und Herren, ich freue mich immer, wenn die FDP sich ab und zu mal äußert. Da merkt man, dass Sie noch da sind, das ist immer wieder erfreulich zu hören.

(Unruhe FDP)

Meine Damen und Herren, wir haben heute den Gesetzentwurf zur Stärkung des Wintersportorts Oberhof zur Diskussion. Als Erstes muss ich festhalten: Nachdem das Oberverwaltungsgericht gesprochen hat, brauchen wir diesen Antrag nicht mehr; der Antrag ist also obsolet.

(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Sie haben nicht zugehört - oder?)

Ich habe zugehört. Aus meiner Sicht ist das obsolet, weil das Gericht entschieden hat, wie damit umzugehen ist. Ich gönne das den Oberhofern, ich gönne das denen ausdrücklich.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Das ist aber jetzt heuchlerisch.)

Das ist nicht heuchlerisch. Wir haben, seitdem es eine Gebietsreform in Thüringen gab, Oberhof immer ausdrücklich Ausnahmezustände genehmigt. Aber damals waren es noch über 3.000, heute sind es 1.500. Man muss auch mal sehen, wie die Entwicklung dort vonstatten gegangen ist, und Oberhof hat sich auch da und dort etwas eingegraben und hat sich damit eingerichtet, dass das Land es schon richten wird.

Was vielleicht, Herr Kuschel... Sie können ruhig dableiben, Herr Kuschel.

(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Der geht nicht wegen Ihnen, Herr Fiedler.)

Das würde mich auch besonders ärgern, wenn er wegen mir ginge. Das würde mich ja ganz besonders ärgern.

(Unruhe im Hause)

Aber ich will das jetzt nicht vertiefen, meine Damen und Herren. Das Gericht hat gesprochen. Was mich ärgert, ist, dass nach wie vor das angekündigte Konzept der Landesregierung, um Oberhof wieder flottzumachen, noch nicht da ist. Das ärgert mich sehr, denn wir haben dort große Hilfestellungen angekündigt. Viele Dinge sind auf die Reihe gebracht worden. Nach meinem Wissensstand sollte Ende Januar das Konzept im Kabinett fertig sein. Wenn wir dem OVG angeliefert hätten...

(Unruhe FDP)

(Abg. Leukefeld)

Ja, alle - wer sich da zuständig fühlt von der Landesregierung.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Es gibt auch ein tolles Oberhof-Konzept vom Wirtschafts- minister.)

Ja, es gibt einen Beauftragten, der zuständig ist, das ist der Staatssekretär Staschewski. Aber das Kabinett hat für mich da eine Verantwortung, wenn bestimmte Terminstellungen gesetzt werden, dann müssen sie auch eingehalten werden, oder man muss Ausnahmetatbestände haben, warum man es nicht geschafft hat.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Für die Kom- munalstruktur ist das Innenministerium zu- ständig.)

Wenn wir jetzt diesen Verschiebebahnhof noch dreimal hin und her rollen, dann sagen wir, der Herr Staschewski ist nicht für Oberhof zuständig, er ist nicht zuständig, sondern die Landesregierung ist zuständig, dann haben wir sie alle drin. Es ist doch jetzt affig, wirklich wahr! Ich habe auch noch gar nicht angefangen, in die Richtung zu argumentieren. Aber da wird man gleich unruhig.

Wäre das Konzept da und hätte man das dort vor Gericht vorlegen können, bin ich mir ganz sicher, wäre eine andere Entscheidung gefällt worden. Aber nun ist das Konzept noch nicht da und ich kann das nachvollziehen, dass die Richter sich fragen, wie das Ganze jetzt umgesetzt werden soll, die ganzen 30 Mio. oder wie viel im Raum stehen. Das ist dann die große Frage. Dass man sich jetzt zum hauptamtlichen Bürgermeister entsprechend durchgerungen hat, ich hätte mir gewünscht, man findet sich freiwillig vor Ort und hätte die Strukturen, die dort in Gang gebracht werden sollen, auf den Weg gebracht. Das hätte mir gefallen.

Mich hat noch besonders deprimiert - ich weiß nicht, wer von Ihnen gestern zufälligerweise abends MDR geschaut hat, da hatten sie so einen Bericht, wo Journalisten des MDR unterwegs waren und haben sich in Oberhof umgehört, wie die Gastfreundschaft ist usw. Es war für Oberhof leider nicht sehr schmeichelhaft. Im Hotel eine Stunde anstehen, bevor man überhaupt... Es haben doch einige gesehen, ich sehe es am Nicken. An einer Hütte, wo man Tee bekommen kann und Karten, die zwei, die da drin sind, hatten es schön warm, aber für die Kinder zum Aufwärmen war nichts da, daneben stand ein Dixi, eingefroren. Ich will nur sagen bei allem Verständnis: Was wir uns als Land für Oberhof mühen, das haben wir über viele Jahre getan und werden es auch weitermachen, weil wir wissen, dass Oberhof der Wintersportort ist, den wir in Thüringen haben. Da muss man aber auch selber vor Ort ein bisschen was unternehmen und muss sich auf die Höhe der Tatsachen bringen. Das werden wir hier aber nicht im Thüringer Landtag regeln,

sondern das müssen die vor Ort regeln. Deswegen, meine Damen und Herren, der Antrag ist überflüssig, das Gericht hat gesprochen. Man muss nur wissen, wenn ein hauptamtlicher Bürgermeister gewählt ist, ist er für sechs Jahre gewählt und wenn es dazwischen andere Dinge geben sollte, wird er zumindest sechs Jahre sein Geld bekommen, egal was später mal auf die Reihe kommt. Das muss man einfach nur wissen. Ich erinnere noch mal alle Parteien daran - die FDP lasse ich einen Moment aus, nicht weil ihr so klein seid, sondern weil ihr da eine andere Meinung habt -, wie wir uns fast geprügelt haben, als es um die Ausnahmegenehmigung für die Orte ging, die sich freiwillig gefunden hatten. Ich habe die Runden mitgemacht. Ich höre Sie noch, ich sehe Sie noch, da waren 5.000 das Minimum, dann 5.000 plus Demographiefaktor und jetzt reden wir über 1.500. Man muss auch irgendwann mal eine gewisse Konsequenz haben. Ich schaue jetzt nur mal in unsere Richtung, in die andere Richtung will ich gar nicht schauen, da ist sowieso alles viel größer und bei der Opposition kann ich so etwas nachvollziehen, dass man da populistisch einfällt, das kann ich nachvollziehen.

(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Das würden wir nie machen. Nie!)

Niemals, niemals - das kann ich bei der Opposition nachvollziehen. Aber wenn wir, die wir die Regierung tragen, uns schon sehr schwer getan haben, dass wir überhaupt in Größenordnungen, wo wir wissen, dass über 30 Ausnahmegenehmigungen anstehen, wir hatten uns ganz klar vereinbart, es gibt keine Ausnahmeregelungen mehr. So sind wir auseinandergegangen und jetzt haben wir das Dilemma. Gut, das hat uns das Gericht eingebrockt, aber am Ende müssen wir es auslöffeln.

(Unruhe DIE LINKE)

Wir haben so viel Anstand, dass wir das Gerichtsurteil akzeptieren. Wir hoffen, dass die Landesregierung mit dem Oberhofkonzept bald aus den Puschen kommt, damit die Dinge ordnungsgemäß geregelt werden. Ich sehe immerhin noch zwei Minister hier sitzen, die werden das sicher transportieren, auch an die Häuser, die jetzt nicht hier bei der Debatte dabei sind. Aber es gibt eine Landesregierung und deswegen brauchen wir diesen Entwurf. Es ist ein Gerichtsurteil gesprochen und Sie werden Ihren hauptamtlichen Bürgermeister bekommen.