Das kann und soll aus unserer Sicht nicht von oben herab entschieden werden, sondern das braucht eben noch Zeit, weil auch wir der Auffassung sind, man muss Strukturen entwickeln, um die Aufgaben zu lösen, man muss Zentren stärken und man muss Potenziale bündeln.
Vielleicht von der Argumentation her noch einmal einige Punkte, warum wir der Auffassung sind, dass es den hauptamtlichen Bürgermeister jetzt noch geben soll:
1. Laut § 28 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung kann - das ist hier auch schon diskutiert worden - in begründeten Fällen von der Regel abgewichen werden, dass es in Gemeinden unter 3.000 Einwohner nicht nur einen ehrenamtlichen Bürgermeister geben darf. Soweit das Gesetz. Ich habe ja in der Dezembersitzung in der Mündlichen Anfrage nachgefragt. Da hat man gesagt, warten Sie es doch erst mal ab. Aber den Fakt hat der Staatsekretär Rieder - er wird sich sicher daran erinnern bestätigt und ich frage, das fragen auch Bürgerinnen und Bürger: Wo denn in Thüringen, wenn nicht in Oberhof, gibt es eine solche Besonderheit, die einer Einzelfalllösung bedarf und die auch begründet und rechtfertigt?
2. Noch ist unklar, ob es im Jahr 2012 ein freiwilliges Zusammengehen mit einer anderen Gemeinde geben kann. Der Stadtrat Oberhof jedenfalls hat ja erklärt und beschlossen, dass er sich einer solchen Entwicklung nicht verschließen wird, wenn es im Interesse von Oberhof ist. Das muss man auch einmal ganz klar sagen. Oder, das wäre ja die andere Seite und ist, glaube ich, angedeutet, zumindest war es nachzulesen in der Presse, dass es dann eben im Jahr 2013 zu einer Zwangseingemeindung per Gesetz kommen muss, wenn die Landesregierung das so durchzieht. Ich denke, das ist immer
die schlechtere Lösung. Deswegen braucht man auch Zeit und dieser Prozess muss auf demokratische Art und Weise geführt und aktiv begleitet werden, wie wir meinen, auch durch einen hauptamtlichen Bürgermeister.
3. Verehrte Kollegen, Oberhof ist eben nicht die kleine Stadt hinter dem Wald, hinter dem Rennsteig oder hinter sieben Bergen. Oberhof hat 1.530 Einwohner und das Sechsfache an Touristen, Tagesgästen und auch Übernachtungen. Das heißt, sie haben eine Infrastruktur, die durchaus rechtfertigt, dass es hier einen hauptamtlichen Bürgermeister geben muss. Der hat nicht nur Repräsentationsaufgaben, wenn Wintersportevents sind. Er ist mitverantwortlich bei der Umsetzung des Handlungskonzepts, bei Koordinierungsfragen im Zusammenwirken mit vielen Partnern, er hat 28 Mio. € sozusagen mitzuverantworten, die das Land - und das ist ja auch in Ordnung - in den nächsten Jahren hier investieren wird.
Deswegen sind wir der Auffassung, dass es eines hauptamtlichen Bürgermeisters in Oberhof bedarf. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Leukefeld, ich bin schon wirklich sehr überrascht. Wenn ich mich recht entsinne, will ausgerechnet die LINKE, dass wir in Thüringen sehr große kommunale Einheiten schaffen. Das haben Sie wahrscheinlich kurzzeitig vergessen, weil Sie kommunal in der Nähe sind.
(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Sie schon wieder, wie immer interpretieren Sie unsere Position falsch.)
Meinen Sie, Sie müssen sich jetzt gerade dafür stark machen, dass Oberhof ohne einen hauptamtlichen Bürgermeister in die Knie ginge? Ich sage es so mit meinen Worten, wie ich das interpretiere. Aber ich kann Ihnen ganz deutlich sagen, erstens wissen alle Kommunen im Lande, wie die Rechtslage ist und diese sagt ganz klar, dass in Kommunen mit weniger als 3.000 Einwohnern keine hauptamtlichen Bürgermeister mehr beschäftigt werden. Das
wissen die Kommunen schon lange. Sie können, konnten und müssen sich auch darauf einstellen. Wir haben uns in der Koalition auch zu bestimmten Dingen durchgerungen - wie das so in der Koalition ist, geben, nehmen und so weiter - und wir haben gesagt, das sollen sogar noch größere Einheiten sein, Sie wollen ja noch viel größere und deswegen sagen wir ganz klar, irgendwann… Bodo?
Ihr wollt ja nicht nur Landkreise größer machen, tut nicht so, sondern Ihr wollt ja auch die einzelnen Kommunen viel größer machen, da streitet Ihr vielleicht noch über 7.000, 10.000 oder wie viel auch immer, das ist ja nach Zeitphase immer mal unterschiedlich, was da gerade genannt wird, aber die Einheiten sollen doch größer werden, da sind wir uns doch einig?
Nur Oberhof soll größer werden? Also ich kann zumindest, - wie viel Zeit habe ich noch? - ich habe mal sehr dafür gestritten, als damals eine Kreisgebietsreform oder eine entsprechende Reform anstand mit dem damaligen Innenminister Dewes, dass der Wintersportort sehr herausragend ist und so weiter. Das haben wir die vielen, vielen Jahre durchgehalten, aber wenn die Zeit kommt, dass das immer weiter nach unten sackt, dann muss man Konsequenzen ziehen. Das Gesetz sagt das klar. Ich kann den Innenminister nur ermuntern, hier nicht von seinem Kurs abzugehen. Es geht nämlich nicht nur um Oberhof, es geht auch um die anderen 18 oder 19 Kommunen, die betroffen sind. Jetzt muss endlich Tacheles geredet werden und es muss gesagt werden, so geht es nicht weiter und jetzt wird auch ein Schlussstrich gezogen. Dann mit solchen populistischen Anträgen zu kommen, das halte ich schon für sehr waghalsig, ich will mich mal so ausdrücken.
Also das ist doch waghalsig, aber man muss doch mal sagen, wofür haben wir denn eigentlich kommunale Selbstverwaltung? Sie wissen alle, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, was die Landesregierung alles für Kopfstände insbesondere zu Oberhof macht. Der Staatssekretär Staschewski und die Landesregierung, alle die beteiligt sind, da wird über 20 Mio., 28 Mio. €, was da alles hin soll und, und, und geredet, da wird auf einmal Geld gesucht und gefunden, was man dort hineinpumpt. Ich bin ausdrücklich dafür, dass der
Sport so weit, wie das möglich ist, ordentlich bedient wird - unser Aushängeschild in die Welt hinaus, da gibt es überhaupt keine Frage -, aber das hängt doch nicht davon ab, ob da ein hauptamtlicher Bürgermeister sitzt. Wenn dann die Hauptamtlichkeit zur Wahl beendet ist, muss der Gesetzgeber zugreifen und dann werden sie zugeordnet. Wenn sich bis dahin nichts gefunden hat, gibt es ja noch verschiedene Alternativen, dann muss der Gesetzgeber wirksam werden. Ich rate uns ganz klar und bitte den Innenminister, nicht vom Kurs abzuweichen, das Ganze durchzuziehen, damit hier endlich auch mal klar wird, was passiert. Sie wissen genauso gut wie ich, meine lieben Kolleginnen und Kollegen der LINKEN - liebe Kolleginnen und Kollegen der LINKEN habe ich gesagt, das muss man schon mal dick unterstreichen, das war nicht für alle gemeint, nur für Einzelne -,
es haben mehrere Kommunen ihre Anträge beim Landesverwaltungsamt eingereicht. Diese sind abgelehnt worden und so weiter, also man muss doch mal die Kirche im Dorf lassen.
Wir könnten auch darüber reden, es gibt auch sehr gute Kurgemeinden, Kurstädte. Wissen Sie, welchen Durchlauf die von Leuten haben? Da kommt viel zusammen. Ich denke nur, es ist notwendig und wichtig und richtig, dass jetzt klar gesagt wird, der entsprechende Wintersportort muss so weit wie möglich vom Land unterstützt werden, aber vergessen Sie doch nicht, dass der Bürgermeister mit Steuergeldern bezahlt wird und wenn sie nichts mehr haben - und die haben ja schon lange nichts mehr, wo soll es denn herkommen? Sie schmeißen ja immer das Geld anderer Leute raus und das Geld kann man nicht einfach zum Fenster rauswerfen, deswegen komme ich zum Ende: Innenminister bleib hart, keine Sonderlösung, auch nicht für Oberhof.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als Nächster hat der Abgeordnete Dirk Bergner von der FDP-Fraktion das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Einwohnerzahl von Oberhof hat nach den Ausführungen des Landesamts für Statistik noch nie die 3.000-EinwohnerZahl erreicht. 1994 ist mit rund 2.000 Einwohnern
die höchste Einwohnerzahl erreicht worden. Derzeit sind es nur noch rund 1.500. Deswegen soll nach Auffassung der Landesregierung der bisher hauptamtliche Bürgermeister nur noch als ehrenamtlicher Bürgermeister amtieren. Nach § 28 ThürKO kann die Rechtsaufsichtsbehörde Ausnahmen in begründeten Einzelfällen zulassen. Das Vorliegen einer Ausnahme wurde aber vom Landesverwaltungsamt abgelehnt. Nach § 46 Abs. 3 ThürKO muss Oberhof bis Ende 2012 seine kommunale Struktur ändern, sonst droht aufgrund der geringen Einwohnerzahl eine Zwangsneugliederung. Nun hat Oberhof ca. 37 Beschäftigte in der Verwaltung. Es ist ein großes Sport- und Tourismusgebiet, ist als deutsches Wintersportzentrum bekannt. 2010 waren rund 432.000 Übernachtungen und fast 130.000 Gäste in den Beherbergungsstätten zu registrieren. Insgesamt erhielt Oberhof im Zeitraum von 1993 bis 2009 Leistungen aus dem Landesausgleichsstock in Höhe von rund 20,8 Mio. €. Trotz dieser finanziellen Unterstützung von Landesseite beträgt die Pro-KopfVerschuldung aber immer noch rund 6.300 € gegenüber 850 € im Landesdurchschnitt vergleichbarer Kommunengrößen. Es wurde ein Handlungskonzept für Oberhof durch die Landesregierung erstellt. Auch wenn der Stadtrat die Verantwortung der Oberhof-Sportstätten GmbH übertragen hat, ist Oberhof nicht aus der Verantwortung. Mehrheitsgesellschafter mit 51 Prozent Anteil ist die Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH. Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen und die Stadt Oberhof sind zu jeweils 24,5 Prozent beteiligt. Damit, meine Damen und Herren, ist es sehr sportlich, wenn die Landesregierung sagt, diese Aufgaben seien ohne Weiteres für einen ehrenamtlichen Bürgermeister zu bewältigen. Da frage ich mich dann doch, warum die Landesregierung sich immerhin einen Oberhof-Beauftragten in Form des Staatssekretärs Staschewski leistet.
Richtig, Herr Staatssekretär, ich komme gerade noch zu Ihnen. Ich glaube, wenn das alles so nebenbei zu leisten ist und sich vielleicht niemand mehr findet, der bereit ist, ehrenamtlich dort als Bürgermeister zu agieren, dürfte der Staatssekretär der Richtige sein, um ganz nebenbei und auch ein paar Sachen als Beauftragter zu machen.
Meine Damen und Herren, die Probleme von Oberhof kann und darf man nicht kleinreden und man kann und darf nicht so tun, als bedürfe es keiner Lösung. Aber einheitliches und gezieltes Handeln der Exekutive sieht anders aus. Ich glaube, es ist richtig, dass wir heute an dieser Stelle hier diskutieren, auch wenn ich die Konsequenzen der LINKEN nicht alle an dieser Stelle so teilen kann. Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will einmal so anfangen: Worüber reden wir heute eigentlich? Also, welchen Ort meinen wir, was ist Oberhof überhaupt? Zum einen, das wissen wir alle, ist das eine Stadt im Landkreis Schmalkalden-Meiningen mit rund 1.500 Einwohnern, einem Stadtrat mit 12 Sitzen, einem hauptamtlichen Bürgermeister. Aber Oberhof ist auch, das ist bereits hier zur Sprache gekommen, ein Ort mit 3.500 Hotelbetten, 500.000 Übernachtungen jährlich. Oberhof ist damit nach Erfurt und Weimar der meistbesuchte Ort in Thüringen sowie der meistbesuchte Ferienort im Thüringer Wald. Weltbekannt ist das Wintersport-Leistungszentrum. Das gesamte Jahr über haben wir da Athleten aus ganz Deutschland, die dort trainieren. Mehrmals im Jahr ist Oberhof für Millionen von Fernsehzuschauern ein faszinierender Schauplatz der Biathlon- und Rennrodelwettkämpfe. Es gibt eine weltweit einzigartige Skisporthalle, die für Langlauf- und Biathlonsportler 365 Tage im Jahr beste Bedingungen zu Wintersportverhältnissen bietet. Oberhof ist auch bekannt für sein Sportgymnasium. Es ist das Zentrum der Wintersportnachwuchsförderung in Thüringen. Die stationierte Sportfördergruppe der Bundeswehr gibt es dort auch, welche einige der Oberhofer Leistungssportler betreut.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das heißt also auch, dass Oberhof generell für den Freistaat wichtig ist, und dass Oberhof eine Sonderstellung in Thüringen hat, weil kein anderer Ort etwas Vergleichbares vorzuweisen hat wie Oberhof. Deswegen ist es aus unserer Sicht legitim, darüber nachzudenken, ob aufgrund dieser Sonderstellung und all der Dinge, die ich eben aufgeführt habe, diese Stadt durch einen ehrenamtlichen oder besser durch einen hauptamtlichen Bürgermeister geführt wird.
Bei der Diskussion kann gleich vorangestellt werden, dass die SPD kein allzu großer Freund von Ausnahmeregelungen ist, gerade wenn es um untermaßige Gemeinden geht. Das wissen Sie. Aber in Anbetracht der Einzigartigkeit der Aufgabenfülle, wie sie in Thüringen nun einmal nur Oberhof hat, muss es erlaubt sein, kritisch zu hinterfragen, ob ein ehrenamtlicher Bürgermeister nicht auch bei seiner Aufgabenwahrnehmung überfordert wäre, wenn sich denn überhaupt jemand findet, der das ehrenamtlich machen will. Das kommt noch hinzu,
das wissen wir gar nicht. Ich teile jedenfalls die Auffassung, dass über eine Sonderlösung nachgedacht werden sollte. Wenn man die Thüringer Kommunalordnung anschaut, das ist hier auch schon angesprochen worden, dann weiß man, dass es derartige Ausnahmegenehmigungen in Thüringen bereits gibt. Deshalb stelle ich diese Frage bei der Debatte gern in den Raum. Wenn es einen Ort gibt, der eine solche Ausnahmeregelung zulässt, dann ist das unserer Auffassung nach Oberhof.
Ich weiß um die Überlegung, dass dann viele andere Kommunen, die untermaßig sind, auch auf die Idee kommen könnten, ihre Einzigartigkeit zu begründen und eine Sonderegelung zu wollen. Ich betone das noch mal: Für keinen anderen Ort trifft zu, was für Oberhof eine Sonderregelung rechtfertigen würde. Wir wissen, spätestens 2013 muss eine Entscheidung für Oberhof fallen, was die Zuordnung zu den Nachbargemeinden betrifft. Man ist dann nach wie vor untermaßig, daran wird sich nichts ändern. Wir haben aber auch registriert, dass der Innenminister bereits eine Variante favorisiert. Ich habe amüsiert zur Kenntnis genommen, dass eine Fusion mit Zella-Mehlis von einem von mir sehr geschätzten Kollegen der OTZ ins Spiel gebracht wurde mit dem Hinweis, das sei, so wörtlich, „auf dem Mist der SPD gewachsen“. Das muss ich von uns weisen. Der, ich sage mal, nährstoffreiche Humus der SPD lässt so einiges blühen und gedeihen, das aber nicht. Aber hier und jetzt im Jahr 2012, im Januar, gilt es nach meiner Auffassung, bis zur Entscheidung dieser Neugliederung der gesamten Region Oberhof sollte die Möglichkeit überprüft werden, ob die Hauptamtlichkeit des Bürgermeisters aufrechterhalten werden kann. Die gesetzlichen Spielräume sind uns bekannt, rein nach derzeitiger Gesetzeslage ist klar, Oberhof bekommt nur noch einen ehrenamtlichen Bürgermeister. Aber die Fraktion der SPD als Koalitionspartner wird den Innenminister bitten, genau jene Ausnahmeregelung zu prüfen, die gesetzlich für Oberhof anwendbar wäre. Der Innenminister hat Gesprächsbereitschaft gezeigt, wie er das übrigens immer tut, wenn ihn der Koalitionspartner darum bittet, das will ich ausdrücklich betonen.
Ich werbe also für den eben aufgezeigten Sonderweg, weil Oberhof unserer Auffassung nach besser haupt- als ehrenamtlich verwaltet werden kann auch mit dem Hinweis, dass es sehr wohl bereits Ausnahmeregelungen in dieser Hinsicht hierzulande gibt. Das muss ich schon deutlich sagen: was woanders geht, muss doch auch und gerade für Oberhof möglich sein. Ich danke Ihnen.