1. Wie bewertet die Landesregierung die wesentlichen Änderungen im Entwurf der Apothekenbetriebsordnung?
2. Wie wird sich die Apothekenbetriebsordnung nach dem bisher vorliegenden Entwurf auf die Apothekenlandschaft und auf die Patienten in Thüringen auswirken?
3. Mit welchem wesentlichen Inhalt hat die Landesregierung eine Stellungnahme beim Bundesgesundheitsministerium abgegeben?
4. Wie wird sich die Landesregierung bei der Abstimmung im Bundesrat mit welcher Begründung verhalten?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kubitzki wie folgt:
Zu Frage 1: Zunächst ist festzustellen, dass gemäß § 1 des Apothekengesetzes den Apotheken die im öffentlichen Interesse gebotene Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung obliegt. Bei der aktuellen Novellierung der Apothekenbetriebsordnung gilt es daher, die kompetente, wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln auch zukünftig sicherzustellen. Der Referentenentwurf zur Novellierung der Apothekenbetriebsordnung wird zwar grundsätzlich positiv bewertet, vollzieht er doch viele Entwicklungen in der Praxis nach und gibt ihnen einen angemessenen ordnungsrechtlichen Rahmen. Aber zwei zentrale Punkte des Referentenentwurfs, nämlich der Verzicht auf einen Rezepturplatz und das Laboratorium für Filialapotheken sowie die Neuordnung des Apothekennotdienstes werden wegen zu
Zu Frage 2: Mit Frage 2 der Mündlichen Anfrage werden die Auswirkungen des vorliegenden Referentenentwurfs auf die Apothekenlandschaft und auf die Patienten in Thüringen hinterfragt. Wie bereits in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt, lehnt die Landesregierung Erleichterungen für Filialapotheken grundsätzlich ab. Der vom Bundesgesundheitsministerium laut Referentenentwurf beabsichtigte Verzicht auf einen Rezepturplatz und auf ein Laboratorium in Filialapotheken stellt die Abkehr vom Prinzip der Vollapotheke in der Arzneimittelversorgung dar. Durch eine „Apotheke light“ ist die zukünftige generelle Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln, insbesondere im Apothekennotdienst und bei schneller Anforderung im Bedarfsfall, gefährdet. Nur Vollapotheken können Notdienst leisten und Patienten vollumfänglich versorgen. Das Versorgungsspektrum der klassischen Vollapotheke soll verkleinert und damit die Basis einer künftigen, breit aufgestellten Arzneimittelversorgung wesentlich eingeschränkt werden. In Zeiten von Ärztemangel, insbesondere in ländlichen Regionen, sind unsere Apotheker als freie Heilberufler kompetente Ansprechpartner für unsere Patienten. Die wohnortnahe Versorgung der Patienten mit Arzneimitteln, die kompetente Beratung hierzu und darüber hinaus Lotsenfunktion des Apothekers als erster Ansprechpartner der Patienten ist wesentlicher Baustein unserer Gesundheitsversorgung.
Zu Frage 3: Die ablehnende Haltung, insbesondere zu den beabsichtigten Erleichterungen für die Filialapotheken sowie der Neuregelung des Apothekennotdienstes, wurde dem BMG im Rahmen der Stellungnahmen zum Referentenentwurf mitgeteilt.
Zu Frage 4: Das Verhalten der Landesregierung wird nach Vorlage der Verordnung in der vom Bundeskabinett beschlossenen Fassung festgelegt. Danke.
Ja, ich möchte mich auch noch einmal für die Beantwortung der Frage bedanken. Eine Frage hätte ich noch: Wie ist der Trend in anderen Bundesländern, wie sind dort die Auffassungen zu dieser Apotheken-Betriebsordnung? Ist darüber schon etwas bekannt?
Das kann ich Ihnen noch nicht sagen. Es gibt immer sehr unterschiedliche Meinungen dazu, auch innerhalb von a- und b-Seiten, die ja mittlerweile
bunter gemischt sind, als es früher war. Es kommt sicher darauf an, wie das Netz der Apotheke ist, ob man auch Filialapothekeninteressenten in großer Zahl hat. Ich denke, wir können für Thüringen sagen, dass wir ein dichtes Netz an Apotheken haben und dass gerade eben die intensive Beratung und Versorgung in den Apotheken, die ja ihrerseits - um die Versorgung der Bevölkerung im ländlichen Raum sicherzustellen - Lieferdienste haben, so dass auch die Bevölkerung nicht unbedingt fahren muss. Das ist schon ein geeignetes Instrument, um auch in Zukunft die Apothekenversorgung, Arzneimittelversorgung sicherzustellen. Danke.
Vielen Dank, es gibt keine weiteren Nachfragen. So rufe ich die Anfrage der Frau Abgeordneten Dr. Klaubert, Fraktion DIE LINKE, in der Drucksache 5/3629 auf und diese wird Frau Abgeordnete Leukefeld vortragen.
Die Schul- und Volkssternwarte in Suhl besteht seit 45 Jahren und wurde damals mit einem modernen Zeiss-Planetarium ausgerüstet, das in dieser Art zwischen Jena und Nürnberg einmalig ist. Mittlerweile ist die Bausubstanz sanierungsbedürftig und auch die technischen Geräte des Planetariums müssen erneuert werden. Es wird eingeschätzt, dass die Gesamtinvestition ca. 1,2 Mio. € beträgt, darunter für ein neues Kleinplanetarium ZKP 4 Skymaster für ca. 450.000 € von Carl Zeiss Jena. Die diesbezüglichen Anfragen und Bitten an die Landesregierung haben dazu geführt, dass sich der Bildungsausschuss des Thüringer Landtags am 30. Juni 2011 mit dem Thema beschäftigt hat. Die Aussage des Kultusministeriums war, dass die Landesregierung dies bei klarer Positionierung der Stadt Suhl zum Erhalt der Schul- und Volkssternwarte unterstützen wird. Der Stadtrat Suhl hat in seiner Sitzung am 23. November 2011 einen entsprechenden Beschluss gefasst.
2. Welche grundsätzliche Position bezieht die Landesregierung heute zum Erhalt der Schul- und Volkssternwarte in Suhl und welche Bedeutung hat die Einrichtung für den Astronomieunterricht in Thüringen?
4. Aus welchen Haushaltstiteln bzw. Förderprogrammen wäre der Ankauf eines Planetariums von Carl Zeiss Jena für die Schul- und Volkssternwarte - auch als Reputationsprojekt - möglich?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Klaubert, vorgetragen durch die werte Abgeordnete Frau Leukefeld, wie folgt:
Zu Ihrer Frage 1: Wie bereits in der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur am 30. Juni dieses Jahres verdeutlicht, hat die Landesregierung keinerlei, ich wiederhole noch einmal, keinerlei Kompetenz, hier tätig zu werden. Die Schul- und Volkssternwarte Suhl liegt in der Trägerschaft der Stadt Suhl und somit in rein kommunaler Selbstverwaltung.
Zu Ihrer Frage 2: Die Position der Landesregierung hat sich seit der Sitzung des Ausschusses am 30. Juni 2011 nicht geändert, weil sowohl die rechtlichen als auch die faktischen Ausgangsbedingungen seither unverändert sind.
Die Fragen 3 und 4 beantworte ich zusammenfassend wie folgt: Eine Prüfung von etwaigen Fördermöglichkeiten kann erst nach Vorlage eines tragfähigen Konzepts seitens des zuständigen Trägers erfolgen. Im Übrigen verweise ich auf die Antwort zu Frage 1.
Herr Staatssekretär, Sie können sich sicher vorstellen, dass ich mit der Antwort nicht ganz zufrieden bin, denn es war deutlich nach der Sitzung des zuständigen Ausschusses, dass dort eine Forderung aufgemacht wurde, die Stadt Suhl möge sich be
kennen zum Erhalt der Sternwarte und dann würde es auch Unterstützungsmaßnahmen geben. Ich will einfach noch mal die Frage stellen: Welche Unterstützungsmöglichkeiten sehen Sie denn auch angesichts der Finanzsituation, in der sich die Stadt Suhl befindet?
Vielen Dank, verehrte Frau Abgeordnete, zunächst einmal dem Bemühen. Ich war letzte Woche in dieser Sternwarte und habe mir vor Ort angesehen, wie die Sachlage ist, um mir einen konkreten persönlichen Eindruck davon zu verschaffen. Das Zweite ist, dass Sie mit meiner Antwort nicht zufrieden waren, nein, das überrascht mich, das hätte ich jetzt gar nicht erwartet, zumal ich im Ausschuss schon gesagt habe, dass wir dort keine Kompetenz haben. Ich werde mir auch keine Kompetenz anmaßen an dieser Stelle, sondern ich akzeptiere und respektiere die kommunale Selbstverwaltung. Unabhängig davon ist die Frage nach möglichen Unterstützungsmöglichkeiten, das kann aber nur eine sein, die nicht von der Landesregierung getragen wird, weil wir keine Kompetenz haben und ich in Bezug auf meinen Haushalt einige Verpflichtungen habe, dass ich nicht so frei agieren kann, wie ich das wollte, wir uns gerne anschauen, was möglich ist; das allerdings erst, darauf hatte ich in der Antwort zur Frage 4 hingewiesen, wenn ein gesamtes Konzept vorliegt, das als tragfähig im Hinblick auf die potenzielle Gesamtgestaltung des Projektes gilt.
Ich will das noch mal deutlich machen, ich habe das auch im Ausschuss schon gesagt, hier gibt es unterschiedliche Akteure, die unterschiedlich agieren. Dieses unterschiedliche Agieren ist nicht aufeinander abgestimmt. Insofern ist es im Moment schwierig, überhaupt etwas zu sagen. Deswegen war mein Hinweis, noch mal zum Abschluss zu sagen: Wenn denn ein tragfähiges Konzept vorliegt, dann werden wir schauen, was wir im Hinblick auf potenzielle Sponsoren machen können. Aber das setzt erst den ersten Schritt voraus, ehe ich Ihnen auf den zweiten bereits eine Antwort heute gebe.
Genau, die möchte ich auch gerne stellen, danke schön. Ein tragfähiges Konzept? Ich verstehe das so, dass Sie mehr erwarten als ein Sanierungskonzept, sondern ein Konzept zur Durchführung von Aufgaben im Rahmen des Astronomieunterrichts und weitergehend. Verstehe ich das so richtig?
Nein, tut mir leid. Ich glaube, da haben wir uns dann missverstanden. Das Konzept bezieht sich darauf, weil der Astronomieunterricht an der Stundentafel ausgestaltet ist, das ist nicht mein Thema. Tragfähiges Konzept heißt, wie denn tatsächlich die notwendige Finanzierung auszusehen hat und wer potenziell als Sponsor mit herangezogen werden kann. Wenn das vorliegt, werden wir uns dann auch mit den einzelnen Beteiligten gerne in Verbindung setzen, mit ihnen auch über die möglichen Interventionen sprechen. Das ist im Übrigen auch das, was ich vor Ort letzte Woche mitgeteilt habe.
Es gibt keine weiteren Fragen, so dass ich nun die Anfrage des Herrn Abgeordneten Bärwolff, Fraktion DIE LINKE, in der Drucksache 5/3641 aufrufe.
Der Bundestag hat mit dem Bildungs- und Teilhabepaket den Kommunen über die Entlastung bei den Kosten der Unterkunft (KdU) für SGB-ll-Bezieher die Möglichkeit eröffnet, Gelder u.a. in Schulsozialarbeit zu investieren. Allerdings hat der Bund kein Durchgriffsrecht auf die Kommunen, somit stehen die Länder in der Verantwortung, entsprechende Regelungen zu ergreifen. Die Bundesregierung hat auf die schriftliche Frage im November 2011 Arbeitsnummer 303 - der Bundestagsabgeordneten Katja Kipping geantwortet: „Die zusätzlich verfügbaren Mittel werden eigenverantwortlich - ohne Verwendungsnachweis an den Bund - durch das jeweilige Land eingesetzt.“
Daraus ergibt sich die Frage, wie die Landesregierung sicherzustellen gedenkt, dass die Mittel des Bildungs- und Teilhabepakets zielgerichtet für den entsprechenden Gesetzeszweck eingesetzt werden. Andere Bundesländer haben bereits hierfür Ausführungsgesetze in den parlamentarischen Gang gebracht, die die Finanzverteilung und -verwendung der Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für die Kommunen regeln.
1. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass die Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in den Kommunen in vollem Umfang zur Umsetzung fachund sachgerechter Maßnahmen eingesetzt werden?
2. Wie viele Mittel stehen aus der Reduzierung des KdU-Anteils im Bereich des SGB II den jeweiligen Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung