(Zwischenruf Abg. Siegesmund und Rothe- Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Kein Problem, haben wir schon gemacht.)
Gut, finden wir, also das Geld dazu. Da hoffe ich, dass dies dann die Mehrheit des Hohen Hauses auch findet, so dass es dann ein Rechtsanspruch wird, denn das ist meines Erachtens das Manko in dem jetzigen Gesetzentwurf, dass, wenn das Geld alle ist, dann dieser Rechtsanspruch nicht mehr verwirklicht werden soll. Bei dem wenigen Geld, was dazu notwendig ist, finde ich das ein Manko. Darüber sollten wir im Ausschuss reden.
Unsere Prämissen wären dann für die Ausschussberatung, einen Rechtsanspruch zu formulieren ohne Wenn und Aber und nicht zu sagen, wenn das Geld im Land alle ist, dann ist dieser Rechtsanspruch verwirkt, und wir wollen natürlich bei diesem weit gefassten Bildungsbegriff bleiben und damit auch keine versteckte Mitnahme passiert bzw. versteckte Bezuschussung von Unternehmen, die dann vielleicht die berufliche Weiterbildung damit absichern. Das wollen wir auf jeden Fall vermeiden. Ansonsten sind wir dafür, dass wir über diesen Gesetzentwurf reden. Ich hoffe, er findet den Weg in den Ausschuss. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist in der Tat so, dass dieses Thema ein langes und immer wiederkehrendes Thema ist hier in diesem Thüringer Landtag. Es gibt eben unterschiedliche Positionen und die wird es auch heute geben. Aber wir haben eine etwas andere Gefechtslage und deswegen lassen Sie mich ein paar Worte grundsätzlich sagen.
Die CDU-Fraktion hat bisher dieses Bildungsfreistellungsgesetz - oder Bildungsurlaubsgesetz hieß es früher einmal - abgelehnt, da wir es in Abwägung der Güter für richtig halten, angesichts der kleinteiligen Struktur unserer Unternehmen in Thüringen diese zusätzliche personelle und finanzielle Belastung nicht gesetzlich vorzuschreiben. Wir verkennen dabei allerdings nicht die wünschenswerten Ziele von Bildungsfreistellungen für die Arbeitnehmer. Wir denken aber, dass es - und gerade wegen der speziellen Struktur unserer Thüringer Betriebe in der Mehrzahl der Thüringer Betriebe Möglichkeiten gibt und auch immer gab, die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für Fortbildungen, aber auch für ehrenamtliche Tätigkeiten freizustellen, und das geschieht tagtäglich in Größenordnungen durch die Unternehmen.
Meine Damen und Herren, die Situation heute ist so, dass sich CDU und SPD im Koalitionsvertrag darauf geeinigt haben, ein solches Gesetz auf den Weg zu bringen, und das wollen wir auch tun. Wir haben gesagt, wir wollen diesen Gesetzentwurf im Einvernehmen mit den Unternehmen und unter Berücksichtigung betrieblicher Erfordernisse gesetzlich regeln und das muss auch auf den Weg gebracht werden. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erhöhen nun mit ihrer Gesetzesvorlage hier im Parlament ein wenig den Arbeitsdruck.
Dagegen ist nichts einzuwenden und ich denke, dass uns die Landesregierung in einem angemessenen Zeitraum dann auch einen Gesetzentwurf ihrerseits vorlegen wird. Ich will schon jetzt nur schlagwortartig die Themen nennen, wo ich Streitbedarf bzw. Diskussionsbedarf sehe: Das ist natürlich die Frage der Höhe des Anspruchs an Urlaubstagen, an Freistellungszeit. Das ist die Frage der Entschädigungshöhe. Das ist die Frage von Ansprüchen an den Landeshaushalt, die hier in dem Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN so definitiv vorgesehen sind. Aber es geht auch um die Frage: Wie konkret sehen denn Ausnahmeregelungen bei betrieblichen Erfordernissen aus? Deswegen mache ich folgenden Vorschlag: Wir überweisen diesen Gesetzentwurf an die Ausschüsse. Wir nehmen im Ausschuss natürlich auch eine Anhörung vor. Das halte ich auch für wichtig, diesen Vorschlag greife ich auf. Wir sollten dann das Ziel verfolgen, einen tragbaren Kompromiss zwischen den berechtigten Interessen von Arbeitnehmern und Unternehmen herbeizuführen. Deswegen beantrage ich jetzt die Überweisung federführend an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie begleitend an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit und an den Haushalts- und Finanzausschuss. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als Nächster spricht der Abgeordnete Thomas Kemmerich für die FDP-Fraktion.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen, sehr verehrte Gäste auf der Tribüne, Herr Emde hat schon eine Menge gesagt, insbesondere zu der tatsächlichen Wirklichkeit, die sich darstellt, über die Gestaltung von Unternehmen, wie Sie Ihre Arbeitnehmer auch in ihrem Streben nach lebenslangem Lernen unterstützen. Aber, liebe Fraktion der GRÜNEN, trotzdem unsere Anmerkungen zu dem hier vorliegenden Gesetzentwurf, der in meinen Augen handwerklich schlecht ist, inhaltlich teils verfassungswidrig
und vor allen Dingen zulasten des Landeshaushalts geht, damit der Steuerzahler - es ist ja interessant, wie großzügig Sie mit dem Geld der Steuerzahler hier wieder umgehen
Schön liest sich Ihr § 1 Abs. 1 - und damit hat sich das schöne Lesen an dem Gesetz auch schon erübrigt -, hier prosaisieren Sie das Recht aller Arbeitnehmer auf Aus- und Fortbildung. Dahinter werden wir uns alle versammeln. Ich denke, das ist auch das, was die Regierung dann möchte mit einem zukünftig zu lesenden Entwurf. Interessant wird es aber dann, wenn Sie Ihre Art der Gleichbehandlung/Gleichberechtigung präzisieren und damit sagen, das Gesetz soll nur für Personen gelten, die ihren Wohnsitz in Thüringen haben. Frage bleibt: Was ist mit den Leuten, die nach Thüringen einpendeln und auch hier arbeiten, die sich ihren Arbeitsplatz mit Leuten hier teilen und dann auf Leute treffen, die von dem Gesetz erfasst werden sollen? Was ist mit Firmen, die außerhalb von Thüringen ihren Sitz haben, Thüringer Bürger dorthin pendeln und arbeiten? Haben wir dann ein Einstellungshemmnis für Thüringer, haben wir Einstellungshemmnisse für Thüringer Unternehmen außerhalb? Ich denke, hier ist es nicht bis zu Ende gedacht.
Interessant ist auch Ihr § 2, wo - und ich sprach über den Landeshaushalt - gesagt wird, der Anspruch auf Bildungsfreistellung besteht nicht, wenn
die Mittel verausgabt sind. Ein schönes Windhundprinzip, was Sie hier einläuten, wer zuerst kommt, der malt. Oder wollen Sie uns sagen, Sie haben einmal die Mittel des Haushalts mit 1 Mio. für ein halbes Jahr veranschlagt, zukünftig dann mit 2 Mio.? Sie kennen die knappe Haushaltslage. Gleichzeitig gehen Sie davon aus, dass nur 1 bis 2 Prozent der Beschäftigten in Thüringen das wahrnehmen.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist die bundesdeut- sche Realität, Herr Kemmerich.)
Wenn Sie sich dann vorstellen, dass das mehr sind - Sie können gern nach vorn kommen und auch etwas sagen, Frau Rothe-Beinlich, das freut uns.
Wenn es dann mehr in Anspruch nehmen sollten, was ist dann mit den Haushaltsrisiken oder ist dann das Windhundprinzip doch ausgegolten? Wenn so Ihr Anspruch an Gerechtigkeit und Ausgleich beschrieben wird, dann lässt das tief blicken, obwohl es mich nicht weiter verwundert.
Was Sie ansonsten in dem Gesetz lostreten, ist in meinen Augen ein bürokratisches Monster, bürokratisches Monster nicht nur für die Arbeitnehmer, die das wahrnehmen wollen, indem wieder umfangreiche Fristen geregelt werden, sondern auch für die Unternehmen, aber auch für den Landeshaushalt und damit für den Freistaat Thüringen, der die ganze Abwicklung der Erstattung und Rückerstattung vornehmen muss.
Auch hier nur exemplarisch ein paar Einzelheiten. Sie setzen eine in meinen Augen willkürliche Grenze, eine Unterscheidung zwischen 0 und 10 und dann noch einmal bis 49. Ich denke, das kommt der Wirklichkeit des Thüringer Mittelstandes und der Thüringer Unternehmensgestaltung kaum nach. Eine Erstattung soll sich dann danach richten, dass der Durchschnittsverdienst ausgeglichen wird. Das würde bedeuten, dass besser bezahlende Unternehmen in Thüringen dann noch weiter belastet werden. Ob das ein Anreiz ist für die Thüringer Unternehmen, besser zu zahlen, über dem Durchschnitt zu zahlen, mag hier infrage zu stellen sein. Das bedeutet genauso für Unternehmen, die unter dem Durchschnitt zahlen, dass sie über Gebühren noch einmal einen Ausgleich bekommen. Auch das halten wir nicht für nachvollziehbar und gerecht,
sind aber trotzdem gespannt, was im Bildungsausschuss dann weiterentwickelt wird. Wir werden uns einer Ausschussüberweisung nicht verwehren. Wir verweisen nochmals darauf, dass es in den knap
pen Haushaltslagen völlig unangemessen ist, hier weitere Belastungen loszutreten, sei es für den Landeshaushalt, aber auch für die Unternehmen. Wir werden sicherlich diesem Gesetz in dieser Form nicht unsere Zustimmung geben, aber vielleicht hat der Ausschuss auch unter Zuhilfenahme der Regierung noch Weises zu liefern. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Regierung arbeitet wirklich mit Volldampf und hat jetzt nicht so viel Zeit, tatsächlich viele Projekte parallel zu machen, sondern macht Projekte nach und nach und macht das auch mit Sicherheit. Ich bin trotz dessen dankbar für den Antrag der GRÜNEN. Ich bin auch dankbar dafür, dass Sie sich an den Antrag der SPD-Fraktion aus der vergangenen Legislaturperiode streckenweise wörtlich gehalten haben, aber zumindest daran orientiert haben. Dafür bin ich Ihnen sehr dankbar. Noch vor wenigen Jahren hat die Expertenkommission Finanzierung lebenslangen Lernens sich verständigt und festgestellt, Deutschland befindet sich auf dem Übergang zu einer wissensbasierten Gesellschaft und dieser Weg wurde ein Stück weitergegangen und man ist auf diesem Weg tatsächlich fast am Ziel. Unsere Gesellschaft ist aber genauso geprägt von Schnelllebigkeit, krassen sozialen Widersprüchen und durchaus auch den guten alten Widersprüchen zwischen Kapital und Arbeit, denjenigen, die also beschäftigt sind, und denjenigen, die beschäftigen. Die Aufgabe von Parlamentariern, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist es nun einmal, um da ganz grob zu argumentieren, diese Interessenunterschiede auch auszugleichen und eine Balance auch zu halten. So ordnet sich das Bildungsfreistellungsgesetz und die Diskussion um das Bildungsfreistellungsgesetz genau in diese Frage ein und ist ein Schritt zur schrittweisen Neuschaffung und Zurückeroberung von Arbeitnehmerinnenrechten, welche die Landesregierung in den letzten zwei Jahren durchaus auch vorangetrieben hat. Bildungsfreistellung ist also nichts anderes als eine Möglichkeit für die Beschäftigten, sich unabhängig von fachspezifischen und den Beruf betreffenden Maßnahmen weiterzubilden und sich auch weiterzuentwickeln. Ich habe ja bereits in mehreren Diskussionsrunden und auch schon hier vor dem Hohen Hause die Eckpunkte der Thüringer SPD genannt, die können Sie auch in dem Antrag der GRÜNEN nachlesen. Ich sage noch einmal ein paar: die Partizipanten der Bildungsfreistellung aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Dauer
der Bildungsfreistellung, fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr, wobei es möglich ist, den Anspruch in das nächste Kalenderjahr zu übertragen, und drittens die Bildungsfreistellung für gesellschaftspolitische Bildung und Schulung für die Wahrnehmung eines Ehrenamts und kulturelle Bildung. Für uns als SPD ist ein Aspekt aus dem Antrag der GRÜNEN, der auch neu ist, sehr spannend, tatsächlich die Staffelung, die gerade von Herrn Kemmerich kritisiert wird, wurde bei uns positiv diskutiert. Lassen Sie uns Ihren Gesetzentwurf im Ausschuss gemeinsam mit dem angekündigten Entwurf des Bildungsministers beraten. Wir sind da sehr offen.
Das wird Ihnen gleich das Bildungsministerium sagen, wie lange Sie da jetzt noch warten müssen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie uns das in Ruhe im Ausschuss gemeinsam beraten, dann kommen wir sicherlich auch zu einer gemeinsamen Entwicklung.
Frau Sojka, Sie möchten eine Zwischenfrage stellen? Nein, gut. Das Wort hat Frau Abgeordnete Astrid Rothe-Beinlich von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste, vor allen Dingen aber auch liebe Träger der Erwachsenenbildung und der Fort- und Weiterbildungsangebote, die ja jetzt schon in Thüringen arbeiten. Ich möchte natürlich gern auf einige Argumente hier eingehen.
Lieber Peter Metz, die Regierung arbeitet also unter Volldampf. Vielleicht sollte die schwarz-rote Koalition zur Kenntnis nehmen, dass das Zeitalter der Dampflok wahrlich vorbei ist, denn das, was wir hier erleben - ich verweise auf Ihre wenig freundliche Seitenbemerkung, das wird Ihnen dann das Ministerium sagen, wie lange Sie warten müssen -, zeigt, dass es keinen ernsthaften Umgang mit so einem wichtigen Thema gibt.
Oh, der Minister ist gekommen, vielleicht muss man sich jetzt noch verneigen, aber ich werde es sicherlich nicht tun. Es ist eigentlich das Mindeste, hier
Zur FDP: Ich werde jetzt nicht allzu viel sagen, außer dass jetzt hier wie üblich ein bürokratisches Monster beschworen wird, Herr Kemmerich - was soll ich dazu sagen? Dass Sie wenig Gegenliebe für die Weiterbildung von Arbeitnehmerinnen und für den Ausbau von Arbeitnehmerinnenrechten haben, und zwar