Protocol of the Session on November 17, 2011

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

ich unterstelle persönlich wie politisch, dies ist ja hinlänglich bekannt, nicht nur in diesem Hause. Wenn Sie dann auch noch kritisieren, wir würden angesichts der aktuellen Haushaltslage auch noch Geld für Bildung aus dem Fenster schmeißen, dann haben Sie wahrlich nicht verstanden, was Zukunftsrendite bedeutet.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Investitionen in Bildung sind Kosten, die sich in der Zukunft mehrfach amortisieren werden. Gerade mit Blick auf Bildungsfreistellung gibt es dazu auch genügend Studien, die Sie gern nachlesen können und aus denen Ihnen selbstverständlich auch die Erkenntnis möglich sein wird, dass auch die Arbeitgeber und die Unternehmen davon profitieren, wenn sich ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fortbilden; wenn sie tatsächlich das tun, was wir nämlich von ihnen erwarten, flexibel zu sein, allseitig und umfassend gebildete Persönlichkeiten zu sein, die auch eine eigene Meinung entwickeln können. Dafür sollte uns jeder Euro in lebenslanges Lernen auch wert sein.

(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Aber nicht im Häkelkurs.)

Sie haben auch gesagt, das wäre ein Windhundprinzip, wenn nur eine bestimmte Summe Geld zur Verfügung steht. Herr Kemmerich, wir freuen uns auf die Haushaltsberatungen, wenn sich zeigt, dass wir mehr Geld für die Unternehmen brauchen. Wir haben einfach eine realistische Größe angenommen. Schauen Sie doch einmal, was tatsächlich in den Bundesländern, die ein solches Freistellungsgesetz haben, an Geldern abgerufen wird, die eine solche Regelung anbieten zur Unterstützung der kleinen und Kleinstunternehmen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Das waren in Mecklenburg-Vorpommern zum Beispiel im Schnitt ungefähr 500.000 €. Wir haben gesagt, wir stellen jetzt 1 Mio. € erst einmal für das erste halbe Jahr ein, rechnen aber mit 2 Mio. € im Jahr. Wenn noch mehr Bürgerinnen und Bürger, die in Kleinstunternehmen arbeiten, der Meinung sind, den Bildungsfreistellungsanspruch für sich zu nut

zen, dann werden wir sicher gemeinsam einen Weg finden, Herr Kemmerich. Da freue ich mich schon auf Ihren Antrag zum Haushalt, dafür mehr Geld einzustellen. Denn dass dieses Gesetz wichtig ist, dass die Bildung wichtig ist, darüber sollten wir uns einig sein. Bei Ihnen bin ich mir da nicht so sicher, aber gut, schauen wir mal.

Zu dem Wohnortprinzip, welches Sie ausgemacht haben wollen: Sie haben ja manchmal - ich sage es so deutlich - die Arroganz, hier nach vorn zu gehen und zu sagen, lesen bildet. In diesem Fall stimmt es in der Tat,

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

denn wenn Sie unseren Gesetzentwurf lesen, werden Sie feststellen, dass er sich auf den Beschäftigungsort in Thüringen bezieht. Wir sind der Thüringer Landtag,

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

wir können nur für Thüringen Regelungen schaffen und das bezieht sich natürlich auf diejenigen, die Beschäftigung hier in Thüringen wahrnehmen und all diejenigen haben auch den Anspruch.

(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Zuhö- ren bildet auch.)

Ich habe Ihnen zugehört, Herr Kemmerich. Sie können nachher sicherlich auch gern noch einmal reden und Ihre bildungspolitische Kompetenz erneut unter Beweis stellen.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein Vorwurf, der immer wieder kam und den wir auch gut kennen, war, dass sich dann gegebenenfalls Menschen entscheiden - das war ein Argument, welches zum Beispiel aus der CDU-Fraktion kam -, Handy- oder Yoga-Kurse wahrzunehmen. Ich sage Ihnen ganz deutlich: Uns geht es um individuelle, politische, kulturelle Bildung und auch - den Punkt hat Peter Metz eben genannt - um die Qualifizierung im Ehrenamt. Das halten wir für ganz wichtig. Das abzuqualifizieren, finde ich nicht in Ordnung.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir sagen sehr deutlich, dass es sich selbstverständlich um zertifizierte Einrichtungen der Erwachsenenbildung handeln muss, die als Träger anerkannt sind, die eine solide Arbeit leisten. Alle, die solche Argumente hier vortragen, meine ich, wissen nicht, was unsere Erwachsenenbildnerinnen und Erwachsenenbildner im Land täglich leisten. Ich kann Ihnen natürlich nicht ersparen, noch zwei Zitate vorzutragen aus der Rede meines geschätzten Kollegen Hans-Jürgen Döring vom 20. März 2009. Wenn Sie gestatten Frau Präsidentin, zitiere ich. Er sagte zur Vorlage des damaligen Entwurfs für ein Bildungsfreistellungsgesetz: „Wir können nicht in Sonntagsreden das bürgerliche Engagement und

die Stärkung einer aktiven Bürgergesellschaft und das Ehrenamt in Vereinen fordern, ohne zugleich Räume zu schaffen, in denen für dieses Ehrenamt qualifiziert wird.“ Ein Stück später ein zweites Zitat, meine Damen und Herren: „Wer solche Räume zum Bildungserwerb verweigert, schadet sich auf lange Sicht selbst. Deshalb brauchen wir einen weiterbildungspolitischen Konsens der beteiligten gesellschaftlichen Gruppen und seitens des Staates klare Regelungen, um Rechtsunsicherheiten vorzubeugen und Wegmarken in Richtung einer echten Wissensgesellschaft zu setzen. Wir brauchen ein Bildungsfreistellungsgesetz in Thüringen und nicht die Entmutigung lernbereiter Bürgerinnen und Bürger.“ Dem kann ich mich rundum nur anschließen.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Eben wurde hier bereits angesprochen, dass dieses Gesetz - als Opposition müssen wir ja für so etwas schon dankbar sein - an den Ausschuss überwiesen wird und wir dort eine umfängliche Debatte und auch eine öffentliche Anhörung stattfinden lassen. Ich möchte Sie aber dringlich bitten, diesen Gesetzentwurf jetzt nicht erneut langfristig auf Eis zu legen, sondern schnell mit Ihren Ideen zu kommen.

Sehr geehrter Herr Minister, Sie können mir doch nicht erzählen, nachdem Sie selbst damals noch aus der Opposition auch schon ähnliche Gesetzentwürfe auf den Weg gebracht haben, dass Sie da nicht schon Ideen haben. Seien Sie doch mutig, wenn Sie es nicht schaffen, jetzt einen eigenen gesamten Gesetzentwurf vorzulegen, und sagen Sie, in Ordnung, wir haben an der oder der Stelle die eine oder andere Änderung, dann können wir darüber diskutieren und kommen auch sehr schnell zu einem Ergebnis, aber setzen Sie nicht länger auf die Verzögerungstaktik, denn die haben wir viel zu lange erlebt. Wir meinen, das geht zulasten selbstverständlich der Bildung, das geht zulasten auch der Motivation derjenigen, die sich gern weiterbilden wollen, das geht zulasten des sogenannten Bildungslandes Thüringen. In diesem Sinne hoffe ich auf Ihre Unterstützung und hoffe auf eine ernsthafte Debatte und auf eine zeitnahe Behandlung unseres Gesetzentwurfs im Ausschuss. Ich denke, wir haben vorgelegt, wir sind gespannt, was nun von Ihnen kommt. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Für die Landesregierung Herr Minister Matschie, bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, es ist ohne Zweifel so, Thüringen braucht ein Bildungsfreistellungsgesetz. 12 von 16 Bundesländern verfügen über gesetzliche Regelung zur Bildungsfreistellung und auch Thüringen sollte eine solche Regelung haben. Wir haben im vergangenen Jahr mit der Verabschiedung des neuen Erwachsenenbildungsgesetzes einen wichtigen Schritt zur Reform des lebenslangen Lernens getan, das Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz wird der nächste Schritt sein. Die Vorbereitung läuft, dazu gibt es auch eine vom Landeskuratorium für Erwachsenenbildung eingesetzte Arbeitsgruppe, die die inhaltlichen Positionen diskutiert, denn ich möchte, dass ein solches Gesetzesvorhaben wirklich gründlich vorbereitet ist und praxistauglich gemacht wird. Ich sage auch ganz deutlich, ich will ein modernes Bildungsfreistellungsgesetz, weil dieses Recht auf Bildungsfreistellung Perspektiven eröffnet für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihr Wissen erweitern können, die gesellschaftliche Teilhabe damit stärken können. Es ist auch immer wieder diskutiert worden, dass lebenslanges Weiterlernen die entscheidende Antwort ist auf die schnelle Entwicklung unserer Zeit und dem müssen wir in unserem Bildungssystem Rechnung tragen. Wir brauchen Bildungsangebote, die jedem offen stehen, die berufliche Weiterbildung aber eben auch gesellschaftspolitische Bildung ermöglichen.

Ich sage auch ganz klar, Frau Rothe-Beinlich, die Zielstellungen des von Ihnen hier vorgelegten Gesetzentwurfs werden von der Landesregierung geteilt, aber es gibt durchaus einige problematische Punkte, die ich gern ansprechen möchte. Zum einen müssen wir, wenn wir dies regeln, auch die betrieblichen Erfordernisse im Blick haben. Wir müssten uns noch einmal anschauen, Sie haben Erstattungsmöglichkeiten für die Arbeitgeber vorgesehen in Ihrem Gesetzentwurf und dazu einen bestimmten Beschäftigtenschlüssel entworfen. Ich glaube, wir müssen uns noch einmal genauer anschauen, ob das in dieser Art und Weise schon praxistauglich ist.

Ein zweites Problem ergibt sich bei den Regelungsvorschlägen zum Bildungsurlaub. Ich glaube, dass wir hier ähnliche Regelungen brauchen, wie wir sie sonst auch in Urlaubsregelungen haben, denn es muss zum Beispiel auch möglich sein, aus zwingenden Erfordernissen heraus, einen einmal genehmigten Urlaub auch wieder zurückzunehmen. Ich nenne einmal nur ein Beispiel, dass bestimmte Tätigkeiten sichergestellt werden müssen, denken wir einmal an einen Energie- oder Wasserversorger; also in solchen zwingenden Fällen muss es natürlich auch möglich sein, einen einmal genehmigten Bildungsurlaub auch wieder zurückzunehmen und das muss rechtlich klar geregelt sein. Auch

(Abg. Rothe-Beinlich)

dies ist in dem bisherigen Gesetzentwurf nicht berücksichtigt. Mir geht es darum, dass wir etwas hier vorlegen, das die Interessen der Beschäftigten und den Erfolg der Unternehmen in Einklang bringt. Weshalb ist das so wichtig? Weil die Praxis in anderen Ländern gezeigt hat, wo das nicht richtig ausbalanciert ist, funktioniert das Gesetz am Ende nicht, wird die Bildungsfreistellung kaum in Anspruch genommen. Deshalb müssen wir hier eine kluge Balance finden zwischen Interessen der Bildungsfreistellung und dem Erfolg der Unternehmen.

Einen weiteren Punkt möchte ich ansprechen, der in dem von Ihnen vorgelegten Gesetzentwurf nach meiner Überzeugung noch nicht richtig geregelt ist, das ist die Anerkennung von Weiterbildungsveranstaltungen. Hier ist eine Regelungssystematik entwickelt, die die Bildungsfreistellungsangebote an Veranstaltungen und nicht an Veranstalter - also auch Institutionen und Organisationen - festmacht. Das birgt zumindest die Gefahr, dass auch Weiterbildungsveranstaltungen zugelassen wären, die Inhalte vermitteln, die nicht im Einklang mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen. Hier muss man sehr vorsichtig sein, wie man diese Materie regelt, denn das kann niemand wollen. Es gibt in anderen Bundesländern, beispielsweise in Berlin, gesetzliche Regelungen, die einem derartigen Missbrauch einen Riegel vorschieben. Auch an dieser Stelle ist noch erheblicher Diskussionsbedarf.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich wollte mit diesen Beispielen zeigen: Wir sind uns im Ziel einig, aber es gibt durchaus noch eine ganze Reihe von Feldern, in denen der vorgelegte Gesetzentwurf noch lückenhaft oder noch nicht praxistauglich ist. Die Landesregierung arbeitet an einem eigenen Gesetzentwurf dazu, der all diese Aspekte berücksichtigt, und wird diesen Gesetzentwurf in Kürze vorlegen.

(Beifall CDU, SPD)

Vielen Dank, Herr Minister. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über die Überweisung an die Ausschüsse. Es sind der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur, der Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit und der Haushalts- und Finanzausschuss beantragt.

Wir stimmen als Erstes ab: Wer damit einverstanden ist, dass der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur überwiesen wird, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Zustimmung bei der FDP, der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN. Wer ist dagegen? Enthaltungen? Der Gesetzentwurf ist damit einstimmig an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur überwiesen.

Wer ist dafür, dass wir den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit überweisen, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Zustimmung bei der FDP, der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN. Wer ist dagegen? Wer enthält sich? Der Gesetzentwurf ist damit auch einstimmig an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit überwiesen.

Wer ist dafür, dass wir den Antrag an den Haushalts- und Finanzausschuss überweisen? Zustimmung bei der FDP, der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN. Wer ist dagegen? Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? Keine Enthaltung. Damit ist er auch einstimmig an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen.

Bitte? Geschäftsordnungsantrag?

Danke, Frau Präsidentin, namens meiner Fraktion bitte noch an den Justiz- und Verfassungsausschuss.

Dann stimmen wir darüber ab, ob der Gesetzentwurf an den Justiz- und Verfassungsausschuss überwiesen wird. Ich bitte um das Handzeichen, wer dafür ist. Zustimmung bei allen Fraktionen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Keine Gegenstimmen, keine Stimmenthaltungen. Damit ist der Gesetzentwurf auch einstimmig an den Justiz- und Verfassungsausschuss überwiesen.

Wir müssen jetzt über die Federführung entscheiden. Federführung im Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur war vorgeschlagen. Gibt es andere Vorschläge? Ich sehe, dass dies nicht der Fall ist. Dann stimmen wir über die Federführung des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur ab. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Zustimmung bei allen Fraktionen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Keine Gegenstimmen, keine Stimmenthaltungen. Damit ist der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur einstimmig federführender Ausschuss.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 15

Gesetz zur Änderung des Thüringer Versorgungsverbandsgesetzes und des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/3494 ERSTE BERATUNG

(Minister Matschie)

Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung? Herr Innenminister, möchten Sie Ihren Gesetzentwurf begründen? Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Landesregierung war schon in der Einzelbegründung beschäftigt. Die Landesregierung bringt heute den Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Versorgungsverbandsgesetzes und des Thüringer Brandund Katastrophenschutzgesetzes ein. Der Gesetzentwurf ist eine Reaktion auf die aktuelle Entwicklung im Versicherungsbereich und will den Versorgungsverband insbesondere im Bereich der Zusatzversorgung durch verschiedene Maßnahmen entlasten und stärken. Das Thüringer Versorgungsverbandsgesetz hat sich in der täglichen Praxis im Wesentlichen bewährt. Novellierungsbedarf besteht jedoch in verschiedenen Punkten, die ich beispielhaft herausstellen möchte.

Nach den Vorgaben des Versicherungsaufsichtsgesetzes müsste die Zusatzversorgungskasse, welche für die Beamten und Angestellten aus dem kommunalen Bereich auch freiwillige Versicherungen, wie die sogenannte Riesterrente, sowie die Entgeltumwandlung anbietet, einen Garantiefonds in Höhe von 3 Mio. € einrichten. Diese Verpflichtung ist jedoch in erster Linie auf international agierende Versicherungsunternehmen zugeschnitten und für die Zusatzversorgungskasse des kommunalen Versorgungsverbandes überdimensioniert. Denn der Abrechnungsverband der freiwilligen Versicherung der Riesterrente umfasst nur etwa 2.500 Versicherte mit einem Volumen von 8 Mio. €. Der Gesetzentwurf macht daher von der im Bundesrecht verankerten Möglichkeit Gebrauch, von den Vorgaben des Versicherungsaufsichtsgesetzes durch eine landesrechtliche Regelung abzuweichen. Deshalb wird abweichend von der Eigenmittelbestimmung des Versicherungsaufsichtsgesetzes vorgeschlagen, dass der separate Abrechnungsverband der freiwilligen Versicherung zur Sicherstellung der dauernden Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtung eine Verlustrücklage mindestens in Höhe von vier vom Hundert der Deckungsrückstellung, also ca. 500.000 €, zu bilden hat.

Der Gesetzentwurf greift auch die Thematik der zukünftigen Aufsicht über den Versorgungsverband auf. Bislang untersteht der Kommunale Versorgungsverband und damit auch die Zusatzversorgungskasse der Rechtsaufsicht des Innenministeriums. Daran soll sich auch zukünftig nichts ändern. Zusätzlich sieht der Gesetzentwurf eine weitergehende Versicherungsaufsicht über die Zusatzversorgungskasse vor, die nunmehr beim Finanzministerium liegen soll. Grund hierfür ist die Entscheidung der Zusatzversorgungskasse, die Finanzierung der Versorgungslasten nicht im reinen Umla

geverfahren durchzuführen, sondern eine zunehmende Kapitaldeckung anzustreben. Da mit dieser Entscheidung auch die Vermögenswerte stetig anwachsen, ist es zum Schutz der kommunalen Mitglieder nach Auffassung der Landesregierung notwendig, auch einen entsprechenden Aufsichtsrahmen festzulegen.

Die vorgeschlagene Novelle enthält daher verschiedene Verweisungen auf das Versicherungsrecht. Im Übrigen ist dies auch nichts Ungewöhnliches. Der für die Zusatzversorgungskasse in Anwendung kommende Aufsichtsrahmen entspricht den Kriterien, die auch andere berufsständische Versorgungswerke einzuhalten haben. Zudem schlägt die Landesregierung vor, das Versorgungsverbandsgesetz im Hinblick auf die Rechtsstellung und die Aufgaben des Direktors weiterzuentwickeln. Die in den vergangenen Jahren eingetretene Aufgabenverdichtung im Bereich des Versorgungsverbandes und der Zusatzversorgungskasse sowie der steigenden Vermögenswerte machen es notwendig, dem Direktor einen ständigen allgemeinen Vertreter zur Seite zu stellen, der diesen unterstützt und entlastet. Weiterhin soll das im Haushaltsrecht übliche Vier-Augen-Prinzip eingeführt werden.