Protocol of the Session on October 14, 2011

Förderung freiwilliger Gemeindezusammenschlüsse

§ 36 Thüringer Finanzausgleichsgesetz sieht die finanzielle Förderung freiwilliger Gemeindezusammenschlüsse vor. Im Einzelplan des Innenministeriums sind hierfür 1 Mio. € für Gemeindezusammenschlüsse in Kapitel 03 Titel 613 01 eingestellt. Nach dem Gesetzentwurf der Landesregierung sollen grundsätzlich alle bis zum 15. November 2011 wirksam beschlossenen Gemeindezusammenschlüsse im Sinne der Vorschrift gefördert werden können.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie hoch sind die voraussichtlichen Kosten für die derzeit vorliegenden Anträge der freiwilligen Gemeindezusammenschlüsse?

2. Mit welchen zusätzlichen Kosten rechnet die Landesregierung durch die vorgesehene Änderung in § 36 ThürFAG?

3. Aus welchen Mitteln sollen die Kosten beglichen werden, die über der im Haushalt 2011 eingestellten 1 Mio. € liegen?

4. Welche Sicherheit besteht für die Gemeinden, dass sie bei einem Beschluss bis zum 15. November 2011 eine finanzielle Förderung erhalten?

Für die Landesregierung antwortet das Innenministerium. Das tut der Staatssekretär Herr Rieder.

Sehr geehrter Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bergner beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Kosten für die nach § 36 Thüringer FAG förderfähigen Gemeindefusionen auf der Grundlage des dem Landtag zur Beratung vorliegenden Gesetzentwurfs zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2011 belaufen sich auf 5.708.350 €. Aus Anfragen, Beratungsgesprächen und Presseberichten ist bekannt, dass sich eine Reihe weiterer Gemeinden im Meinungsbildungsprozess zur Änderung bestehender kommunaler Verwaltungsstrukturen befindet. Allerdings liegen bisher nur für eine Gemeindefusion vollständige Antragsunterlagen im Innenministerium vor, so dass derzeit keine belastbare Aussage über die Höhe der voraussichtlichen Kosten für die För

derung weiterer Gemeindefusionen gemacht werden kann.

Zu Frage 2: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.

Zu Frage 3: Die Förderung der freiwilligen Gemeindefusionen erfolgt aus dem Einzelplan des Innenministeriums Kapitel 03 Titel 613 01 unter Einbeziehung der nach dem Haushaltrecht bestehenden Möglichkeiten. Eine abschließende Aussage kann erst nach Abschluss aller mit dem Gesetzentwurf in Zusammenhang stehenden parlamentarischen Verfahren getroffen werden.

Zu Frage 4: Ich verweise auf die Antwort zu Frage 3.

Es gibt eine Nachfrage durch den Fragesteller.

Vielen Dank, Herr Präsident. Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Ich habe das also richtig verstanden, dass wir im Augenblick eine gewaltige Unterdeckung bereits für die beantragten Vorhaben haben.

Das würde ich so nicht formulieren, sondern sagen, es gilt hier das, was für andere Titel auch gilt. Wenn die Ansätze nicht ausreichen, dann ist die Frage, welche anderen Möglichkeiten der Finanzierung bestehen.

Die zweite Frage noch vom Fragesteller.

Vielen Dank, Herr Präsident. Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Genau die zweite Frage, die Sie selbst formuliert haben, war ja Gegenstand meiner Frage. Woher soll es denn dann genommen werden?

Ja, also gesetzestechnisch ist das ja vom Grundsatz her geregelt in der Landeshaushaltsordnung und es ist jetzt die Frage, woher eine Deckung für überplanmäßige Kosten kommen kann. Die Frage kann allerdings erst geklärt werden, wenn genau klar ist, wie hoch noch die Deckungslücke ist. Das kann man erst klären nach Abschluss des Verfahrens. Erst dann steht die Zahl genau fest.

(Vizepräsident Gentzel)

Es gibt eine weitere Nachfrage durch den Abgeordneten Meyer.

Vielen Dank, Herr Präsident. Eine Vorbemerkung: Schade, dass die Aussagefreudigkeit hier in diesem Haus deutlich geringer ist als bereits im Haushaltsund Finanzausschuss zu dem Thema. Ich frage deshalb trotzdem noch einmal nach. Bei der Planung für das Haushaltsjahr 2012 haben wir den Nachteil, dass Sie nicht wissen, wie das Haushaltsjahr 2011 ausgeht, aber Sie können feststellen, das haben Sie auch bereits im Ausschuss getan, dass der Ansatz in dieser Haushaltsstelle von 1 Mio. € definitiv nicht ausreichen wird, weil der politische Wille der Regierung darin besteht, allen bis dahin ordnungsgemäß vorgelegten Gemeindezusammenschlüssen Geld zu geben. Ich muss das leider als Vorbemerkung machen, tut mir leid. Da wurde durch Sie respektive den Minister auch zugegeben, dass davon auszugehen ist, dass dieser Haushaltsansatz nicht reichen wird, ja, dass er sogar deutlich über die zusätzlichen 4 Mio. €, die nach Haushaltsgesetz möglich sind, hinaus reichen wird. Daraufhin gab es eine Antwort im Haushalts- und Finanzausschuss über die Frage, wie man dann haushaltsrechtlich korrekt in diesem Jahr mit dem Thema umgehen möchte, und diese Antwort hätte ich gern hier noch einmal gehört, Herr Rieder.

Ich habe nichts anderes gesagt, als Herr Geibert in der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses. Ich habe auch an der Sitzung teilgenommen und hier ist nichts anderes gesagt worden; nicht mehr und nicht weniger.

Es gibt eine weitere Nachfrage durch den Abgeordneten.

Herr Rieder, würden Sie mir darin zustimmen, dass Herr Geibert unter anderem ausgeführt hat, dass er davon ausgeht, dass er in der Zeit zwischen der Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes zu diesem Thema wahrscheinlich am 16. Dezember dieses Jahres und am Jahresende dafür sorgen möchte, dass er haushaltsrechtlich sozusagen nicht das Problem hat, einen Nachtragshaushalt erlassen zu müssen.

Da stimme ich Ihnen nicht zu, dass er das so gesagt hat. Er hat lediglich darauf hingewiesen, dass wie eben auch schon formuliert - noch nicht feststeht, in welcher Höhe zusätzliche Mittel erforderlich sind, dass die Frage erst im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens oder - genauer gesagt - erst nach dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens genau feststeht und dann auch geklärt werden kann.

Danke, Herr Staatssekretär. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage der Frau Abgeordneten Wolf von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/3389.

Herzlichen Dank, Herr Präsident.

Arbeitsweise des Landesverwaltungsamtes

In einem aktuellen Antrag der Stadt Eisenach auf Bedarfszuweisungen werden Mittel für vertragliche Verpflichtungen gegenüber der Stadtsanierungsgesellschaft (SSG) erbeten. Diese wurden durch Oberbürgermeister Doht auf die 7. Stelle der Prioritätenliste für Bedarfszuweisungen gesetzt. Im Haushaltssicherungskonzept der Stadt Eisenach ist festgelegt, die Sanierungstätigkeit der SSG einzusparen. In einem Schreiben vom 2. Juni 2010 informierte Karin May als Fraktionsvorsitzende im Namen der Fraktion DIE LINKE im Eisenacher Stadtrat das Landesverwaltungsamt, Fachaufsicht Inneres, darüber, dass erhebliche rechtliche Bedenken gegen die Zahlungen an die SSG bestünden. Grund war unter anderem, dass es zu keiner Kündigung des Vertrags kam, obwohl dies zum 31.12.2008 möglich gewesen ist. Durch eine wesentliche Änderung der Vertragsgrundlage, nämlich der Honorarstundensätze nach Thüringer Städtebauförderrichtlinie, wäre dies entsprechend § 99 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen geboten gewesen. Eine Neuausschreibung hätte erfolgen müssen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Warum bekamen bisher weder die Fraktion DIE LINKE, in Vertretung Karin May, noch Richard Janus für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Antwort vom Landesverwaltungsamt, obwohl ihre Schreiben mehr als ein Jahr zurückliegen, und ist es normal, dass bei Schreiben von kommunalen Fraktionen an die Rechtsaufsicht keine Rückmeldung erfolgt?

2. War die Verlängerung des Vertrages der Stadt Eisenach mit der SSG rechtmäßig trotz geänderter Vertragsgrundlage?

3. Gab es gegebenenfalls entsprechende Hinweise an Oberbürgermeister Doht, wenn nicht, warum?

4. Gab es Hinweise des Landesverwaltungsamts zur Widersprüchlichkeit der Verlängerung zum Haushaltssicherungskonzept?

Für die Landesregierung antwortet das Innenministerium, Herr Staatssekretär Rieder.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Wolf beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat auf Anfrage mitgeteilt, dass dort weder ein Schreiben von Frau Karin May noch von Herrn Richard Janus vorliegt.

Zu Frage 2: Die Rechtsaufsichtsbehörde hat, wie bereits eben gesagt, über den Sachverhalt keine Kenntnis. Sie hat auf Anfrage mitgeteilt, dass ihr eine Übersicht der Maßnahmen des Vermögenshaushaltes der Stadt Eisenach für das Jahr 2011 zum Stand 23. Juni 2011 nach Rangfolge vorliegt. Dort sind unter Ziffer 7 zum Einzelplan 06 - Bauund Wohnungswesen, Verkehr - eine Ausgabe von 194.300 € sowie ein Eigenanteil von 46.300 € ausgewiesen. Als Einnahmen sind hierfür 148.000 € als Fördermittel Städtebau-Denkmalschutz angegeben. Die Maßnahmebeschreibung lautet: Sanierungsträgerhonorar. Weitere Einzelheiten seien nicht bekannt.

Zu Fragen 3 und 4: Ich verweise auf die Antwort zu Frage 2. Die Rechtsaufsichtsbehörde kann ihrer in § 120 der Thüringer Kommunalordnung bestimmten Funktion nur bei Kenntnis von Rechtsverstößen nachkommen. Ohne Kenntnis der der Frage zugrunde liegenden Sachverhalte ist eine rechtliche Würdigung nicht möglich.

Es gibt eine Nachfrage durch die Fragestellerin.

Kommt es öfter vor, dass Briefe, die offensichtlich abgeschickt wurden, beim Landesverwaltungsamt nicht ankommen und welcher Weg ist da einzuschlagen, um sicherzugehen, dass Post beim Landesverwaltungsamt auch ankommt? Das ist die erste Frage.

Die zweite Frage ist: Sie haben jetzt sehr schön aufgeführt, welchen Antrag die Stadt Eisenach gestellt hat, haben mir aber die Frage 2 nicht beant

wortet. Darum würde ich noch bitten. Also ist es möglich, einen Vertrag zu verlängern, ohne neue Ausschreibung und ohne Beschluss und Ähnliches einfach zu verlängern, obwohl sich die Vertragsgrundlagen geändert haben und damit gegebenenfalls eine Neuausschreibung hätte passieren müssen.

Zu Ihrer Evidenzfrage Stellung zu nehmen, ist nicht ganz einfach. Ich kann nur sagen, das Landesverwaltungsamt hat geprüft, ob die Schreiben eingegangen sind und die Schreiben liegen dort nicht vor. Es gab auch keine Nachfrage im gesamten Zeitraum. Wenn Sie sich anschauen, das eine Schreiben datiert vom 2. Juni 2010 und das andere sehe ich jetzt im Augenblick nicht, liegt aber wohl auch schon längere Zeit zurück. Die Schreiben sind nicht da, es wurde auch in anderen Abteilungen nachgefragt und insofern habe ich auch keine Kenntnis darüber, ob die Schreiben zugegangen sind.

Zur weiteren Frage: Da die Schreiben nicht da sind und keine detaillierte Kenntnis über den Sachverhalt beim Landesverwaltungsamt vorliegt, ist eine Bewertung nicht möglich.

Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Danke, Herr Staatssekretär. Wir haben mit der letzten Anfrage auch alle anstehenden Mündlichen Anfragen abgearbeitet und ich kann diesen Tagesordnungspunkt somit schließen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14

Mittelstandsfreundlichere Gestaltung der Richtlinie des Freistaats Thüringen für die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) - GRW-Richtlinie Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 5/2567 - 2. Neufassung dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Technologie und Arbeit - Drucksache 5/3240

Zunächst hat der Abgeordnete Baumann aus dem Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit das Wort zur Berichterstattung.