Protocol of the Session on October 14, 2011

Es bleibt also die Frage, meine Damen und Herren: Welche Wirkung hat wirklich diese familienpolitische Maßnahme mit einem Betrag von 28 Mio. €? Wenn es von Ihrer Seite aus immer wieder um das Sparen geht und diese Maßnahme für uns gar nicht diese familienpolitische Wirkung hat, dann kann es bei Ihnen nur um die Verfestigung Ihres Familienbildes gehen. Da zählt für uns auch nicht Ihr Totschlagsargument der Vereinbarung im Koalitionsvertrag. Setzen Sie dieses Geld für wirksame Familienpolitik, für wirksame Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein, zum Beispiel durch bessere Finanzierung der ergänzenden Tagespflege. Und, meine Damen und Herren, beweisen Sie uns doch wirklich mal auch in der Diskussion, welche Wirkung diese Maßnahme in Thüringen hat. Vielleicht können Sie uns dann überzeugen. Ich bezweifle es nur. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE)

(Abg. Koppe)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Als Nächster spricht der Abgeordnete Christian Gumprecht von der CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, bis zum Weihnachtsfest sind es nur noch gut zwei Monate, aber trotzdem passt die Liederzeile „Alle Jahre wieder“. Zum wiederholten Male stellt die FDP nun die Forderung, das Thüringer Erziehungsgeld ersatzlos zu streichen. Ja, meine Damen und Herren, das ist Ihr Recht, ich respektiere Ihre Beharrlichkeit. Aber Sie wissen auch, mit der gleichen Beharrlichkeit werbe ich für den Erhalt des Erziehungsgeldes. Sie wissen ebenso, dass wir diesen Vorschlag ablehnen werden. Wir werden auch den Entwurf nicht an den Ausschuss überweisen.

Ich selbst bin fest davon überzeugt, dass diese individuelle Geldleistung eine positive Wirkung auf die Familien ausübt. Ich bin auch überzeugt, dass diese Leistung sich langfristig finanziell positiv auswirken wird. Das tue ich nicht allein im Wissen, dass sich die Thüringer Verfassung in besonderer Weise zur Familie bekennt. In Artikel 17 Abs. 2 heißt es: „Wer in häuslicher Gemeinschaft Kinder erzieht und für andere sorgt, verdient Förderung und Entlastung.“ Es heißt eben nicht Förderung oder Entlastung, sondern Förderung und Entlastung. Das heißt also nicht Erziehungsgeld oder Kinderbetreuung, sondern Geldleistung und das Angebot der Kinderbetreuung, und zwar ein gutes Angebot in der Kinderbetreuung in Thüringen, das wir wirklich vorweisen können. Den Eltern obliegt die freie Entscheidung, sie sollen wählen können.

Meine Damen und Herren, wir - die CDU - haben das Erziehungsgeld genau in diesem Wissen eingeführt und stehen auch klar zu dieser Leistung, denn wir sind die Familienpartei in Thüringen. Wir wollen Wahlfreiheit für die Familien, und zwar für alle Familien und nicht nur für finanziell besser gestellte. Denn längst nicht alle, die nach dem ersten Lebensjahr die individuelle Entscheidung treffen möchten, können ihr Kind selbst betreuen, weil sie es sich nicht leisten können. Hier greifen wir mit dem Erziehungsgeld den Eltern unter die Arme, damit die Eltern tatsächlich selbst entscheiden können, zu welchem Zeitpunkt für die Kinder diese Entscheidung Betreuung oder in der Kita am vernünftigsten ist. Denn die Eltern wissen selbst am besten, wann ihr Kind krippenreif ist. Das kann man zwar wissenschaftlich analysieren, aber im Einzelfall bleibt das eine individuelle persönliche Entscheidung.

Das Erziehungsgeld schließt direkt an das derzeitige Bundeselterngeld an. So wird den Eltern auch stufenweise der Wiedereinstieg in den Job durch eine vielleicht verkürzte Arbeitszeit ermöglicht. So

entsteht einerseits mehr Freiraum für das Kind und andererseits auch eine verbesserte wirtschaftliche Situation für die jeweilige Familie.

Meine Damen und Herren, dem Thüringer Erziehungsgeld wird unterstellt - das hat ja Herr Koppe vor wenigen Tagen in der Presse noch einmal getan -, dass es zu einer regelrechten Flucht aus der Kinderbetreuung führt. Das Gegenteil hat sich eingestellt, das zeigen auch die aktuellen Zahlen zur Kinderbetreuung. Zum 1. März 2011 wurden in den Thüringer Kindertageseinrichtungen 23.420 Kinder unter 3 Jahren betreut. Das sind 1.100 Kinder mehr als im letzten Jahr. Seit 2007 ist die Zahl der zu betreuenden Kinder bis zu 3 Jahren in jedem einzelnen Jahr gestiegen. So sieht also eine Flucht aus der Kita aus? Ich denke nicht.

Demgegenüber trägt die aktuelle Inanspruchnahme auch des Landeserziehungsgeldes dem Haushaltsvollzug mit rund 62 Prozent Rechnung. Das können Sie nachlesen. Es zeigt sich, dass wir da bis zum Jahresende einen Rückgang im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen haben. Ich weiß, dass diese Fakten all jene wurmen müssen, die das Erziehungsgeld gern mit Begriffen wie Herdprämie verunglimpfen. Sehen Sie es ein, es gibt einfach keine belastenden statistischen Belege für Ihre Behauptung. Aber bringen Sie Ihren Antrag ruhig nächstes Jahr wieder ein, falls Ihnen bis dahin neue Argumente eingefallen sind. Meine Damen und Herren, für uns ist Familienpolitik Zukunftspolitik. Unsere Politik baut auf Familien, wir wollen sie stärken, wir wollen Eltern das Ja zum Kind erleichtern.

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Siegesmund?

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Gumprecht. Sie sagten gerade, es gäbe keine statistischen Belege, die zeigen, dass das Landeserziehungsgeld überflüssig ist. Ich formuliere es jetzt mal so. Kennen Sie denn im Gegenteil statistische Belege, die bezeugen, dass Familien in Thüringen auf das Landeserziehungsgeld insofern angewiesen sind, als dass sie sich keinen Kinderwunsch erfüllen würden, ohne dass es das Landeserziehungsgeld gäbe?

Sie haben recht, es gibt bis jetzt zu dem Gesetz noch keine Evaluierung, aber ich muss sagen, ich habe nur behauptet, dass es das, was die anderen

behaupten nicht gibt. Das rechtfertigt nicht den umgekehrten Schluss.

(Beifall CDU)

Meine Damen und Herren, ich sage noch mal: Familienpolitik ist Zukunftspolitik. Unsere Politik baut auf Familien und will sie stärken. Wir wollen das Ja der Eltern zum Kind erleichtern. Das Erziehungsgeld ist für uns ein wichtiger Baustein unserer Familienpolitik, wir wollen es erhalten.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als Nächster spricht der Abgeordnete Marian Koppe von der FDP-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, ja, Herr Gumprecht, Sie könnten das verhindern, dass wir das jedes Jahr beharrlich wieder neu stellen. Stimmen Sie einfach zu.

(Beifall FDP)

Fakt ist eines, auch ich werde nicht noch mal alles wiederholen, was wir schon in mehreren Plenarsitzungen an Argumenten vorgetragen haben, aber es bleibt dabei, aus unserer Sicht ist das Thüringer Erziehungsgeld eine eher ungerechte Familienpolitik.

(Beifall FDP)

Das werde ich auch noch einmal begründen. Es verursacht gravierende Fehlsteuerungen, indem beispielsweise die Familien ihre Kinder zu Hause lassen, bei denen eine Betreuung in einer qualitativ hochwertigen Kindertagesstätte empfehlenswert wäre.

(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Das ist aber eine Behauptung, die können Sie gar nicht beweisen. So ein Unsinn!)

Dies übrigens ist ein Zitat, mal bitte zuhören, der SPD-Sozialministerin Schwesig gestern in der Nachrichtenagentur apad. Nur die Argumente noch einmal gehört. Sie spricht in diesem Zusammenhang, sie geht noch weiter, sogar von einer Fernhalteprämie. Wir in Thüringen jedenfalls müssen uns in Zeiten knapper Kassen tatsächlich überlegen, welche Leistungen wir uns noch leisten wollen. Eine Leistung, die aus unserer Sicht keinen Mehrwert bringt, sondern nur verkonsumiert wird, sollten wir uns nicht mehr leisten.

(Beifall FDP)

Das Erziehungsgeld ist aus unserer Sicht auch keine Maßnahme, das die pädagogische Arbeit der Eltern verbessern hilft, sondern ein rein fiskalischer

Anreiz, Kinder nicht in eine öffentliche Kindertagesstätte zu geben.

(Beifall FDP)

Gerade um eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie den Anforderungen einer modernen Bildungspolitik gerecht zu werden, offeriert der Staat das freiwillige Angebot einer Kinderbetreuung in Kindertagesstätten. Wenn der Staat jetzt hier eingreift und Regelungsbedarf sieht, dann muss er sicherstellen, dass die aufgewendeten Mittel auch in seinem Sinne angewendet werden. Genau dafür gibt es die staatlichen Regelungen und Verordnungen, die die Zulassung, den Betrieb und die Qualitätssicherung in den Kindertagesstätten festlegt. Die Frage der Gerechtigkeit, die seitens der Kollegen der CDU immer wieder ins Feld geführt wird, ist aus unserer Sicht ebenso ordnungspolitisch falsch. Die Erziehungspflicht liegt nämlich ganz allein bei den Eltern. Das bedeutet aber auch, dass alle Aufwendungen, die mit der Geburt einhergehen, zunächst einmal durch die Eltern selbst zu tragen sind. Da hilft auch ein Blick in die Verfassung. Hier sagt das Grundgesetz in Artikel 6 Satz 2: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“ Das Verfassungsgericht sagt dazu: „Der Gesetzgeber kann im Rahmen seiner Gestaltungsfreiheit grundsätzlich selbst bestimmen, auf welche Weise er den ihm aufgetragenen besonderen Schutz der Ehe und Familie verwirklichen will.“

(Beifall FDP)

Jemand zu fördern bedeutet jedoch nicht automatisch, ihn auch mit monetären Transferleistungen zu bedenken.

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Dr. Zeh?

Nein. Geld ist, zum Beispiel das Kindergeld, sehr oft hilfreich, aber es ist nicht das einzige Mittel, um Schutz und Förderung sicherzustellen. Was aber in der Argumentation der Kollegen der CDU überhaupt nicht geht, dass angeblich nur mit dem Thüringer Erziehungsgeld sichergestellt ist, dass die Wahlfreiheit - Kollegin Jung hat es schon einmal angesprochen - der Eltern erhalten bleibt. Ich wüsste nicht, dass wir Liberale dies abschaffen wollten. Wer sein Kind zu Hause erziehen will, der kann das auch weiterhin tun.

(Beifall FDP)

Es erwirbt schließlich niemand, der von einer finanziellen Leistung des Staates nicht profitiert, beispielsweise durch Zuschüsse des Landes an die Kindertagesstätten, automatisch das Recht auf eine

(Abg. Gumprecht)

Ausgleichszahlung. Die solidarische Finanzierung staatlicher Aufgaben beruht auf genau diesem Grundprinzip. Hinzu kommt, dass derjenige, der sein Kind zu Hause erziehen will, auch keine Aufwendungen für einen Kita-Platz hat. Wir stellen also fest, diejenigen, die ihre Kinder zu Hause erziehen wollen, haben also keinen originären Anspruch auf eine staatliche Leistung. Ganz im Gegenteil, die staatliche Leistung ist Finanzierung der Kindertagesstätten und wer diese nicht nutzen will, der tut das in aller Regel freiwillig. Das aus Steuermitteln finanzierte Landeserziehungsgeld ist daher abzulehnen. Wir sprechen uns dafür aus, die durch die Abschaffung des Thüringer Landeserziehungsgeldes frei gewordenen finanziellen Mittel zum Ausbau und zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Betreuung in den Kindertagesstätten einzusetzen. Dies ist aus unserer Sicht eine nachhaltige Sozialpolitik und entspräche im Übrigen auch den Erfordernissen unserer Zeit. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Für die SPD-Fraktion hat das Wort Frau Abgeordnete Birgit Pelke.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, sehr geehrte Kollegen von der FDP, ich kann zum wiederholten Male nur sagen „Willkommen im Club“. Ich finde es schön, dass Sie sich so intensiv, zumindest seit Sie hier in diesem Landtag sind, mit dem Thema Erziehungsgeld beschäftigen. Als die Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die SPD im Familienbündnis für eine bessere Familienpolitik sich damit beschäftigt haben und viele Argumentationen auf den Tisch gelegt haben, habe ich Sie leider nicht gesehen, eigentlich überhaupt keinen von der FDP. Aber mittlerweile hat es nun an diesem Punkt eine Entscheidung gegeben. Wir haben uns aufgrund des damaligen Volksbegehrens mit der Betreuung in den Kindertagesstätten intensiv beschäftigt. Wir haben ein neues KitaGesetz, das ein sehr gutes Gesetz ist. Es ist vorhin angesprochen worden, dass insbesondere das Betreuungsverhältnis Erzieher/Kind sehr weit verbessert worden ist. Alles das ist ein Resultat - und das muss man an dieser Stelle immer noch einmal ausdrücklich sagen -, das in erster Linie von den Menschen selber, von denen, die damals im Bündnis für eine bessere Familienpolitik mitgearbeitet haben, erarbeitet worden ist. Ich glaube, wenn damals nicht so intensiv diskutiert worden wäre, hätten wir heute nicht so ein gutes Kita-Gesetz. Das zum einen.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zum anderen: Wenn wir alle Redebeiträge zum Thema Erziehungsgeld von den von mir eben genannten Fraktionen, die in diesem Bündnis mitgearbeitet haben, zusammenheften würden, dann hätten wir schon ein kleines Buch erstellt und insofern sehen Sie mir nach, dass ich auch nicht alle Argumentationen hier noch einmal wiederholen will. Ja, die SPD hat immer gesagt, das Erziehungsgeld ist gerade einkommensunabhängig gezahlt nicht notwendig; da haben wir immer gesagt, wir möchten, dass die Unterstützung in die Einrichtungen läuft, das ist im Kita-Gesetz geregelt und wir haben allerdings auch immer von der Wahlfreiheit der Eltern gesprochen. Ich will überhaupt nicht in Abrede stellen, wenn Eltern sagen, wir möchten unser Kind zu Hause erziehen, wir können das alleine, wir wollen es in keine Einrichtung geben, dann ist das in Ordnung so. Wir haben uns damals sehr gestritten, ob es dafür ein Erziehungsgeld geben muss. Mittlerweile haben wir auch die gesetzlichen Grundlagen dahin gehend geändert, dass das Thüringer Erziehungsgeld direkt im Anschluss an das Betreuungsgeld des Bundes gezahlt wird, und wir haben uns darauf kompromissmäßig geeinigt und deswegen werden wir uns auch an dieser Stelle - und damit muss ich leider gegen Ihren Optimismus reden nicht für Ihren Gesetzentwurf entscheiden. Froh bin ich allerdings darüber - und das ist von den Vorrednern auch schon gesagt worden -, dass das Erziehungsgeld auch in Thüringen nicht dazu beigetragen hat, dass Eltern die Kinder weniger in die Einrichtungen bringen. Ich glaube, das dürfte die politische Grundlage dafür sein, dass wir sicherlich auch irgendwann noch einmal über die Frage Erziehungsgeld diskutieren müssen. Das sage ich zumindest ganz persönlich für mich, weil ich auch glaube, dass das noch mal notwendig werden wird.

Diesen Zusammenhang, den Sie, Herr Koppe, herstellen, was die Finanzierungsregelung betrifft, was Sie eben in Ihrem Redebeitrag alles zusammengeworfen haben, das habe ich nicht ganz verstanden, das können wir an anderer Stelle noch einmal diskutieren. Fakt ist allerdings, dass Sie die Einnahmen durch das Erziehungsgeld, also rund 150 € im Monat gegenüber einem durchschnittlichen Kostenaufwand für einen Krippenplatz in Höhe von über 900 € nicht ganz in Relation stellen können. Ich freue mich einfach darüber, dass die Eltern hier in Thüringen Beruf und Familie insofern vereinbaren, dass sie die Einrichtungen nutzen. Wir z.B. in Erfurt haben mittlerweile ein ganz großes Problem, überhaupt noch ausreichend Krippenplätze zur Verfügung stellen zu können bzw. auch noch einmal nachdenken zu müssen, um ausreichend Kita-Plätze zur Verfügung zu stellen. Das bedeutet, dass sich viele für Kind und Beruf entscheiden. Ich sage Ihnen, das hat bestimmt nichts damit zu tun, dass es um Erziehungsgeldmaßnahmen oder sonst irgendwas geht, sondern die Eltern ganz bewusst sagen, wir möchten Kinder, wir möchten auch öf

(Abg. Koppe)

fentliche Unterstützung. Das habe ich bei Ihnen nicht ganz verstanden, Herr Koppe, ob Sie nun auch noch das Kindergeld infrage stellen und sagen, hier muss sowieso jeder alles alleine machen, das ist so eine typische FDP-Variante. Das bekomme ich jetzt nicht zusammen mit Ihrem Gerechtigkeitsgedanken, den Sie angesprochen haben in der Begründung des Gesetzentwurfs. So einfach kann man es sich nicht machen, dass man sagt, also letztendlich ist das geregelt, Eltern sind für ihre Kinder verantwortlich. Jeder macht seins und wer es nicht auf die Reihe bekommt, der muss eben sehen, was passiert.

(Zwischenruf Abg. Koppe, FDP: Nein, das habe ich nicht gesagt.)

Das ist nicht unsere Einstellung, wenngleich wir nach wie vor kritisch dem Erziehungsgeld gegenüberstehen, haben wir es als Anschlussleistung an die Finanzierung des Bundes für uns entschieden und haben auf der anderen Seite für eine qualitätsvolle Betreuung in den Kindereinrichtungen durch ein neues Kita-Gesetz, denke ich, zum Ausdruck gebracht, dass das im Eigentlichen unsere Zielsetzung ist. Da haben wir eine große Unterstützung gehabt und insofern werden wir nochmals und wiederum Ihren Gesetzentwurf zu diesem Thema ablehnen. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU, SPD)