Ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet, weil ich mich einfach bedanken möchte. Ich möchte mich bedanken bei den Kollegen der CDU,
an der Spitze Herrn Kollegen Primas. Vielen Dank auch dem Referenten Herrn Thomas Unger. Wir haben intensiv in den letzten Wochen zusammengearbeitet. Wir haben, glaube ich, klar für alle auch nach außen erkennbar, unterschiedliche fachliche Positionen gehabt. Aber wir haben einen Weg gemeinsam gefunden, einen Weg gemeinsam für ThüringenForst und für Thüringen. Ich denke, das fordern die Menschen von uns und diesbezüglich noch einmal Danke.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Gibt es weitere Wortmeldungen seitens der Abgeordneten? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Für die Landesregierung spricht Herr Minister Reinholz. Bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, auch ich möchte an dieser Stelle zunächst die Gelegenheit nutzen, um mich im Namen der Landesregierung bei allen an der Anhörung und am Gesetzgebungsverfahren Beteiligten für die sehr konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit zu bedanken.
Nach eingehender Prüfung der Stellungnahmen wurde im Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz am 6. Oktober 2011 über eine Reihe von Änderungsanträgen abgestimmt und dem so neu gefassten Gesetzentwurf dann auch mehrheitlich zugestimmt.
Ich freue mich, dass im Ergebnis der Anhörung und der weitergehenden fachlichen Prüfung die unentgeltliche Übertragung der von der Landesforstverwaltung bisher genutzten Liegenschaften in das Eigentum der Landesforstanstalt in den Gesetzentwurf aufgenommen wurde. Dies trägt insbesondere dem Erfordernis der notwendigen Eigenkapitalausstattung als Voraussetzung für eine genehmigungsfähige Eröffnungsbilanz nach den anzuwendenden kaufmännischen Grundsätzen in der Landesforstanstalt Rechnung. Damit werden auch negative Synergieeffekte bei der Bewirtschaftung des Forstgrundstocks verhindert. Die dadurch entstehende Mehraufwendung hätte das Land entweder der Landesforstanstalt zu erstatten oder aber das Land müsste die Bewirtschaftung des Forstgrundstocks wesentlich personalaufwendiger als bisher selbst durchführen. Der Wegfall des doppelten Vetorechts des für Finanzen zuständigen Ministers bei Entscheidungen des Verwaltungsrats und die Kompetenzstärkung des Vorstandes sichern kurze und verbindliche Entscheidungswege. Das ermöglicht der Landesforstanstalt ein schnelleres und flexibleres Handeln in operativen Geschäftsbereichen. Hiervon sind die Steuerungsmöglichkeiten des Gewährträgervertreters jedoch nicht nachteilig berührt.
Durch die Entsendung von zwei Mitgliedern des Thüringer Landtags in den Verwaltungsrat wird die Landesforstanstalt gestützt. Darüber hinaus wird der Vorsitzende des Verwaltungsrats dem für Forsten zuständigen Ausschuss des Thüringer Landtags jährlich über die Ergebnisse und die aktuelle Entwicklung in der Landesforstanstalt berichten. Die Mitglieder des Verwaltungsrats üben ihre Tätigkeit verantwortungsvoll als persönliches Mandat aus; dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zu Artikel 1 § 6 Abs. 2 sollte deshalb nicht gefolgt werden. Diese verbesserte parlamentarische Kontrolle wird im Weiteren durch die Bildung eines Beirats ergänzt, der sich je aus einem Vertreter der Fraktionen des Landtags, der kommunalen Spitzenverbände, des für Forsten und Naturschutz zustän
digen Ministeriums, der Personalvertretung sowie weitere Fachverbände zusammensetzt. Die verbesserten Regelungen bei der Bildung von Rücklagen zur Risikovorsorge ermöglichen wirtschaftlicheres und zukunftssicheres Handeln in der Landesforstanstalt; das ist hier auch schon mehrfach erwähnt worden. Des Weiteren wird in Artikel 2 Nr. 11 eine Änderung vorgenommen, nach der die Veräußerung körperschaftlicher Waldgrundstücke der Genehmigung durch die oberste Forstbehörde bedarf. Bei dieser Genehmigung geht es ausschließlich um die Einhaltung diverser Bestimmungen - Erhalt und Mehrung der Waldflächen, Bewahrung stabiler Waldstrukturen, Waldbewirtschaftung nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Forstwirtschaft sowie die Gewährleistung von Schutz- und Erholungsfunktion - des Thüringer Waldgesetzes, wenn es zu einem Eigentümerwechsel kommen sollte. Ferner, meine Damen und Herren, weise ich ausdrücklich darauf hin, dass die Veräußerung von Waldgrundstücken den Regelungen des Vorkaufsrechts nach § 17 des Thüringer Waldgesetzes sowieso unterliegt.
Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf sieht den Verbleib des Hainich beim Land vor. Als zuständiger Ressortminister sehe ich dies angesichts der Erfolgsgeschichte von der Entstehung des Nationalparks bis zum UNESCO-Weltnaturerbe in Regie der Thüringer Landesforstverwaltung mit Bedauern. Diese nach außen demonstrativ wirkende Trennung der Bereiche Forsten und Naturschutz ist unglücklich und könnte wie ein Vertrauensverlust gegenüber dem Wirken der Förster aussehen.
Die Trennung stimmt mich auch angesichts der Haushaltslage nachdenklich. Kollege Primas hat es ja sehr deutlich gesagt. Die Anstalt kann problemlos ohne den Hainich leben. Aber ob der Hainich problemlos ohne die Anstalt leben kann, das wird sich erst noch erweisen müssen. Die Integration in die Landesforstanstalt hätte hier bis 2018 ein Höchstmaß an Planungssicherheit in personeller und finanzieller Hinsicht geboten. Diese Chance ist vertan. Wir kennen alle die Diskussionen von Verbänden, wenn wir einjährige Haushaltspläne abschließen, wie das bedauert wird, weil die Planungssicherheit einfach nicht gegeben ist, zweijährige ermöglichen dort viel mehr. Hier hätten wir Planungssicherheit mindestens bis 2018 gehabt. Es ist nicht gewollt. Jetzt gilt es, die personellen und finanziellen Belange des Nationalparks in den jährlichen Haushaltsverhandlungen zu sichern. Die gemeinsame Zielstellung aus den Koalitionsvereinbarungen gilt es auch weiter in vertrauensvoller Zusammenarbeit von Forst und Naturschutz umzusetzen und die Förster nicht zu verprellen.
Meine Damen und Herren, sofern als Ergebnis der heutigen zweiten Lesung das Gesetz über die Reform der Forstverwaltung mit Inkrafttreten zum 1. Januar 2012 vom Thüringer Landtag verabschiedet wird, gilt in den nächsten Wochen unser ganzes Augenmerk der Vorbereitung der Errichtung der Landesforstanstalt. Die Grundlagen für die Gestaltung einer tragfähigen Zukunft sind mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gelegt und wurden von allen Bediensteten während des gesamten Reformprozesses auch als Chance gesehen und unterstützt.
Lassen Sie mich abschließend noch auf einen kleinen Irrtum von Herrn Dr. Augsten hinweisen. In § 7 Abs. 3 ist bei dem Vorsitzenden nicht der Vorsitzende des Vorstands, sondern der Vorsitzende des Verwaltungsrates gemeint, wenn es darum geht, ihn nicht bei Beschlüssen nach Absatz 2 überstimmen zu können. Das ist auch folgerichtig, wie Sie ja selber gesagt haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Verwaltungsratsvorsitzenden, das ist offensichtlich ein kleiner Irrtum. Aber so ist es gewollt und so ist es in anderen Gesellschaftsverträgen auch.
Meine Damen und Herren, ich möchte nunmehr das Plenum bitten, das Thüringer Gesetz über die Reform der Forstverwaltung zu beschließen und bedanke mich für Ihr engagiertes Mittun. Danke.
Vielen Dank. Ich sehe keine weiteren Redemeldungen. Damit schließe ich die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung. Die FDP hat getrennte Abstimmung der einzelnen Punkte beantragt. Gibt es weitere Anträge? Bitte schön, Herr Blechschmidt.
Ja, Frau Präsidentin, unseren Änderungsantrag möchten wir auch getrennt in A und B abgestimmt haben.
Dann kommen wir in der Reihenfolge des Eingangs zuerst zur Abstimmung über den Buchstaben A des Antrags der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/3404. Wer ist für die Annahme des Buchstabens A in der Drucksache 5/3404, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist Zustimmung bei den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP. Wer ist dagegen? Ablehnung bei der CDU und der SPD. Gibt es Enthaltungen? Ich sehe keine Enthaltungen, damit ist der Buchstabe A der Drucksache abgelehnt.
Wir kommen zum Buchstaben B des Antrags der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/3404. Wer ist für den Buchstaben B, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Zustimmung bei der Fraktion DIE LINKE. Wer ist gegen den Buchstaben B der Drucksache? Ablehnung bei den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, CDU und FDP. Wer enthält sich der Stimme? Ich sehe keine Enthaltungen, damit ist der Buchstabe B ebenfalls abgelehnt.
Wir kommen nun zur Abstimmung über die Nummern 2, 5, 7, 8, 10 und 11 des Änderungsantrags der FDP in der Drucksache 5/3407. Wer ist für die Annahme dieser Nummern der Drucksache 5/3407? Das ist die Fraktion der FDP. Wer ist dagegen? Dagegen sind die Fraktionen der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? Ich sehe keine Enthaltungen, damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Wir kommen nun zur Abstimmung über die Nummern 1, 3, 4, 6 und 9 des Änderungsantrags der FDP. Wer ist für diese Änderungen? Das ist Zustimmung bei der FDP und DIE LINKE. Wer ist dagegen? Dagegen sind CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer enthält sich? Ich sehe keine Enthaltungen, damit ist der Änderungsantrag in diesen Punkten ebenfalls abgelehnt.
Wir kommen nun zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz in der Drucksache 5/3375 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung jetzt im Vorfeld. Wer ist für diese Beschlussempfehlung, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist Zustimmung bei der CDU und der SPD. Wer ist gegen diese Beschlussempfehlung? Ich sehe 1 Gegenstimme bei der Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich? Es enthalten sich die FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über das Gesetz der Landesregierung in der Drucksache 5/2871 in berichtigter Fassung in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses in der Beschlussempfehlungsabstimmung in der Drucksache 5/3375. Wer diesem Gesetz seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Zustimmung bei der CDU und der SPD. Wer ist dagegen? Gegenstimmen bei der FDP und 1 Gegenstimme bei der Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich? Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen und wir kommen zur Schlussabstimmung.
Wer dem Gesetz in der Schlussabstimmung seine Zustimmung gibt, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Danke schön. Das sind die Fraktionen der CDU und der SPD. Wer ist dagegen? Das ist die Fraktion der FDP und 1 Abgeordnete
der LINKEN, Frau Abgeordnete Wolf. Wer enthält sich? Es enthalten sich die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist die Abstimmung abgeschlossen und der Gesetzentwurf mit den Änderungen angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drucksache 5/3347 ERSTE BERATUNG
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, da wir die Hoffnung hier noch nicht aufgegeben haben und auch grenzenlose Optimisten sind und trotz mancher Erfahrung hier im Thüringer Landtag - wie gesagt, wir sind optimistisch, dass sich richtige Argumente doch noch durchsetzen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Dann will ich es noch mal kurz wiederholen. Da wir grenzenlose Optimisten sind, trotz der einen oder anderen Erfahrung hier in diesem Hohen Hause nämlich optimistisch sind, dass sich richtige Argumente doch noch durchsetzen werden, haben wir die Abschaffung des Landeserziehungsgeldes heute erneut auf die Tagesordnung gesetzt.
Wir haben das - das sage ich auch noch mal - hier in dem Hohen Hause schon seit zwei Jahren jedes Mal wieder beantragt. Es hat sich jedes Mal leider noch keine Mehrheit dafür gefunden, obwohl ich weiß, dass ein großer Teil dieses Hohen Hauses diesem Thema positiv gegenübersteht. Vielleicht schaffen wir das heute und von daher freue ich mich auf die Debatte und auch auf die Argumente und hoffe, dass sich die Argumente auch bei den Abgeordneten, meinen Kolleginnen und Kollegen,
heute durchsetzen werden und wir eine falsche Richtung in der Thüringer Familienpolitik heute beenden. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich eröffne die Aussprache und als Erste hat sich Frau Abgeordnete Jung von der Fraktion DIE LINKE zu Wort gemeldet.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich will es vorweg sagen: Wir werden natürlich dem Gesetzentwurf der Fraktion der FDP zustimmen. Ich denke, wir haben in dem Hohen Haus hier schon sehr häufig die Argumente ausgetauscht und ich will sie auch nicht alle noch mal wiederholen, das kann man in vielen Formen immer wieder nachlesen. Aber einige Bemerkungen hierzu seien mir trotzdem gestattet. 2005, die Familienoffensive - und das will ich noch mal sagen - haben wir als Fraktion DIE LINKE immer als Angriff auf die Familien betrachtet und es sei aus diesem Grunde auch an dieser Stelle gestattet, einfach über die Argumente, die zur Einführung geführt haben, heute mal Fazit zu ziehen. Was ist denn das Fazit des Erfolgs der Einführung des Landeserziehungsgeldes als familienpolitische Maßnahme in unserem Land? Das Volk im Volksbegehren für eine bessere Familienpolitik hat mit fast 80.000 Unterschriften gesagt, wir wollen dieses Landeserziehungsgeld nicht. Sie haben es unterschrieben. Hat das Landeserziehungsgeld zu mehr Kinderwunsch geführt, hat das Landeserziehungsgeld dazu geführt, dass wir mehr geborene Kinder in diesem Land haben - wie gesagt, als familienpolitische Maßnahme? Trägt dieses Landeserziehungsgeld wirklich zur Wahlfreiheit bei, mein Kind zu Hause betreuen zu können? Ich erinnere nur daran, dass die Wahlfreiheit bei alleinerziehenden Vätern - ich sage sehr bewusst „Vätern“ - natürlich nur dann gegeben ist, wenn sie über ausreichend Vermögen oder Einkommen durch die Partner einfach in der Lage sind, ihr Kind allein zu Hause zu betreuen.
Sehr geehrte Fraktion der CDU und vor allen Dingen Herr Dr. Zeh, Sie sind bis heute den Beweis schuldig geblieben, welche Wirkung diese Maßnahme wirklich in Thüringen hat. Als Beweis will ich dafür Ihre Ausführungen zum Betreuungsgeld ab 2013 im Deutschen Bundestag benennen, weil Sie dort als den Erfolgsfaktor Landeserziehungsgeld nur ausgeführt haben, warum die Argumente der Opposition nicht greifen. Sie haben nicht ein einziges Wort dazu gesagt, was dieses Landeserziehungsgeld beigetragen hat für den Erfolg, den Sie immer wieder heraufbeschwören. Wenn Sie in dieser Anhörung die Stadt Gera zitieren - das haben
Sie bei der Einführung der Familienoffensive in vielen Zusammenhängen getan - und dort zu Recht sagen, dass hier ein hoher Anteil an sozial schwachen Gruppen ist, aber auch mit 40,5 Prozent der höchste Anteil der Krippenbetreuung in Thüringen zu verzeichnen ist, dann hat das einfach etwas mit Redlichkeit oder besser mit nicht vorhandener Redlichkeit zu tun, wenn Sie einfach weglassen, dass die Stadt Gera seit 1991 immer den Rechtsanspruch auf Krippenbetreuung hat und aus dem Grunde der hohe Anteil der Inanspruchnahme von Kinderkrippen in Gera vorhanden ist. In Gera wurden keine Kindertagesstätten und keine Krippen abgeschafft, deswegen können jetzt alle Eltern, die ihre Kinder betreuen lassen wollen, einen Anspruch auch in Anspruch nehmen in der Stadt Gera, weil einfach die Plätze vorhanden sind und nicht wie in Jena und woanders geschaffen werden müssen.
Meine Damen und Herren, wenn Sie noch dabei anführen den Familienverband oder, um genauer zu sein, Familien e.V. als Argument für die Betreuung zu Hause, dass die Kinder jetzt neuen Stressfaktoren durch Lärm ausgesetzt sind in der Kinderkrippe - ich bin ja schon begeistert, dass es nicht mehr das Töpfchensitzen nebeneinander ist, warum man die Kinderkrippe ablehnt -, dann muss man aber sagen, dass es etwas mit Qualität zu tun hat in den Kindertagesstätten. Da haben wir gemeinsam mit dem Kindertagesstättengesetz und dem Betreuungsschlüssel dafür Sorge getragen, dass dieser Lärmfaktor in Kindertagesstätten mit weniger Kindern pro Erzieherin eingeschränkter wird und damit dieser Stressfaktor, der mit Sicherheit vorhanden ist, auch entsprechend verbessert werden kann.
Es bleibt also die Frage, meine Damen und Herren: Welche Wirkung hat wirklich diese familienpolitische Maßnahme mit einem Betrag von 28 Mio. €? Wenn es von Ihrer Seite aus immer wieder um das Sparen geht und diese Maßnahme für uns gar nicht diese familienpolitische Wirkung hat, dann kann es bei Ihnen nur um die Verfestigung Ihres Familienbildes gehen. Da zählt für uns auch nicht Ihr Totschlagsargument der Vereinbarung im Koalitionsvertrag. Setzen Sie dieses Geld für wirksame Familienpolitik, für wirksame Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein, zum Beispiel durch bessere Finanzierung der ergänzenden Tagespflege. Und, meine Damen und Herren, beweisen Sie uns doch wirklich mal auch in der Diskussion, welche Wirkung diese Maßnahme in Thüringen hat. Vielleicht können Sie uns dann überzeugen. Ich bezweifle es nur. Danke schön.