Protocol of the Session on October 13, 2011

Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Staatssekretär, Sie hatten auf die besondere Kompetenz der Auftragnehmerin hingewiesen. Können Sie noch einmal beschreiben, worin diese besteht?

Da bitte ich um Nachsicht, da mir diese nicht bekannt ist, aber ich kann gern den Auftraggeber anfragen und entsprechend die Zuarbeit dann dem Parlament zur Verfügung stellen.

Danke, Herr Staatssekretär. Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Leukefeld von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/3342 auf.

Investitionen in den Rennsteigtunnel der A 71

Acht Jahre nach Inbetriebnahme soll umfangreich in den Rennsteigtunnel der Bundesautobahn A 71 investiert werden, um ihn sicherer zu machen. Der Tunnel gilt als einer der sichersten in Europa. Wie das Landesamt für Bau und Verkehr mitteilte, wird die Zahl der Überwachungskameras im Tunnel verdoppelt. Statt bisher alle 150 m werde künftig alle 75 m eine Kamera installiert sein. Unabhängig davon steht noch immer die Freigabe der Tunnelkette der A 71 für Gefahrguttransporte aus; die Tunnel müssen zurzeit noch über umliegende Ortschaften von den Gefahrguttransporten umfahren werden, wodurch sich das Gefahrenpotenzial für die Bürger dieser Ortschaften erhöht. Im Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr ist diese Problematik seit längerem anhängig.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist der Landesregierung bekannt, wie die notwendigen Investitionen in Sicherheit begründet wurden und kann diese im Vergleich zum bisherigen Unfallgeschehen (bitte Zahl der Unfälle und der ge- schädigten Personen seit Inbetriebnahme summa- risch darstellen) tatsächlich durch die geplanten Maßnahmen verbessert werden?

2. Welche Kosten sind für die geplanten Maßnahmen veranschlagt, darunter getrennt für Anschaffung der Sicherheitstechnik und für Baumaßnahmen?

3. Sind die geplanten Einzelmaßnahmen bereits ausgeschrieben, in welchem Zeitraum werden sie realisiert und wie lange ist mit einer Verkehrseinschränkung zu rechnen?

4. Wie stellt sich der derzeitige Gesprächsstand zwischen Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr, Thüringer Innenministerium und der Stadt Suhl dar, woran hat es bisher gelegen, dass die Freigabe der Tunnel für Gefahrguttransporte noch nicht erfolgen konnte und wann ist nach Auffassung der Landesregierung mit der Freigabe der Tunnel für Gefahrguttransporte zu rechnen?

Für die Landesregierung antwortet der Minister für Bau, Landesentwicklung und Verkehr, Herr Carius.

(Staatssekretär Staschewski)

Herr Präsident, Frau Abgeordnete Leukefeld, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Leukefeld beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Der Tunnel Rennsteig wurde im Juli 2003 eröffnet. Zwischenzeitlich wurden die Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT) in Kürze zwei Mal fortgeschrieben. Die betriebs- und verkehrstechnische Ausrüstung des Tunnels Rennsteig entspricht in Teilen nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Aus diesem Grund sind Anpassungen erforderlich. So erhalten die Querschläge und Überfahrten eine Fluchtwegkennzeichnung, um im Brandfall bei verrauchtem Tunnel das Auffinden des Notausgangs zu erleichtern. Die Anpassung der Lautsprecheranlage verbessert die Sprachqualität und führt zu einer deutlich besseren Verständlichkeit. Um im Ereignisfall notwendige Entscheidungen, wie zum Beispiel im Fall einer Sperrung eines Fahrstreifens oder des gesamten Tunnels, treffen und den Einsatzkräften bereits vor der Anfahrt detaillierte Informationen zu Art und Schwere des Ereignisses übermitteln zu können, wird eine durchgehende Videobeobachtung benötigt. Zu den Ereignissen zählen nicht nur Unfälle, sondern auch Pannen, Brände, Ölspuren, liegen gebliebene Fahrzeuge, sogenannte Geisterfahrer oder die Notwendigkeit medizinischer Hilfe.

Im Tunnel Rennsteig waren im Jahr 2010 insgesamt 177 derartige Ereignisse zu verzeichnen. In dieser fast täglichen Praxis hat sich gezeigt, dass der Rennsteigtunnel bei Abständen von 150 m nicht vollständig beobachtet werden kann. Aus diesem Grund wird der Kameraabstand auf 75 m verkürzt.

Die genannten Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, im Falle eines Ereignisses schnell reagieren zu können und im Ernstfall die Selbst- und Fremdrettung von Personen zu verbessern. Seit Inbetriebnahme des Tunnels Rennsteig ereigneten sich bis zum 31. Dezember 2010 insgesamt 59 Verkehrsunfälle, wobei insgesamt fünf Personen leicht verletzt wurden. Im Jahr 2011 wurden bis zum 31. August 11 Verkehrsunfälle polizeilich bekannt. Dabei wurde eine Person schwer verletzt.

Zu Frage 2: Der Auftragswert für die Nachrüstung der betriebs- und verkehrstechnischen Ausrüstung des Tunnels Rennsteig beträgt ca. 5,1 Mio. €. Baumaßnahmen sind nicht vorgesehen.

Zu Frage 3: Die Maßnahmen wurden zu Beginn dieses Jahres ausgeschrieben. Der Zuschlag wurde bereits im Mai 2011 erteilt. Die gesamte Nachrüstung soll bis zum 30. April 2012 abgeschlossen sein. Die Arbeiten werden bei Aufrechterhaltung des Verkehrs und Sperrung eines Fahrstreifens

hauptsächlich nachts ausgeführt. Für einige Arbeiten sind Vollsperrungen unvermeidlich. Diese werden in der verkehrsschwächsten Zeit, also jeweils an den Wochenenden in der Nacht vom Samstag zum Sonntag durchgeführt. Ein Großteil der Arbeiten im Tunnel wird bis Ende 2011 abgeschlossen sein.

Zu Frage 4: Seit Ende letzten Jahres fanden zwischen dem Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr und dem Thüringer Innenministerium mehrere Gespräche zu dem Thema Gefahrguttransporte durch den Tunnel Rennsteig statt. In diesen Gesprächen wurde unter anderem festgelegt, eine Erhebung des repräsentativen Gefahrgutanteils auf den Straßen des Thüringer Waldes vorzunehmen. Die Erhebung der Daten konnte zwischenzeitlich abgeschlossen werden. Die Aufbereitung und Auswertung der Daten dauert gegenwärtig noch an. Nach Vorliegen der Ergebnisse werden die Gespräche fortgesetzt. Erst nach Abschluss dieser Gespräche können verlässliche Aussagen dazu gemacht werden, ob und - wenn ja wann die Sperrung des Tunnels Rennsteig für Gefahrguttransporte aufgehoben werden kann.

Es gibt eine Nachfrage durch die Fragestellerin.

Zwei Nachfragen, die eine geht, glaube ich, ganz schnell. Ich habe das jetzt so verstanden, dass mit einer Verkehrseinschränkung mindestens bis zum 30.04.2012 zu rechnen ist.

Sehr richtig.

Zu den Gefahrguttransporten haben Sie jetzt dargelegt, dass man noch nicht weiß, ob eine solche Entscheidung getroffen werden kann, dass die Gefahrguttransporte da durchgehen. Aber es kann nicht sein, das ist meine Frage, dass nach der Erhebung, wenn die ausgewertet wird, man dann feststellt, dass mit den Investitionen jetzt noch mal in Sicherheit im Rennsteigtunnel nachgerüstet werden muss, wenn man sich möglicherweise entscheidet, dann doch die Gefahrguttransporte da durchzuschicken. Können Sie das ausschließen?

Nein, das kann ich definitiv nicht ausschließen, weil es natürlich bei den möglicherweise stattfindenden Investitionen, jetzt investieren wir sozusagen in Ka

meraausrüstung, nicht nur um die bessere Beobachtung zu sichern, um auch die Frage abzusichern, dass Menschen schneller aus dem Tunnel herauskommen oder herausfinden, das ist das eine. Wir haben aber im Grunde jetzt keine Investitionen vorgenommen, die die Abwehr von Gefahrgütern ausgehenden Gefahren erleichtert. Ich kann an dieser Stelle nicht ausschließen, dass nicht vielleicht solche Investitionen auch noch notwendig werden.

Es gibt eine weitere Nachfrage von Frau Lukin.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte nachfragen, ob für die Zulassung von Gefahrguttransporten noch eine Überarbeitung der technischen Voraussetzungen für die Tunnelkette notwendig ist oder ob es hier um die personelle Stärkung der Feuerwehr bzw. der zuständigen Einrichtungen geht. In welche Richtung laufen die Gespräche?

Wir haben momentan die Gespräche in dieser Richtung noch gar nicht weitergeführt, weil zunächst einmal klar sein muss, welche Gefahrgüter fahren eigentlich um den Tunnel herum, weil ja die Frage steht - Sie hatten ja behauptet in der Vorbemerkung zur Anfrage, Frau Leukefeld, dass die Gefahr höher wäre durch die umfahrenden Verkehre. Da ist ja gerade die Frage, die da eigentlich davor liegt, werden die tatsächlich höher, weil wir vielleicht mehr Verkehr haben oder sind die gar nicht höher, weil wir ja eigentlich eine Situation vor dem Tunnel hatten, wo die Verkehre immer schon da entlanggefahren sind. Da kann ich Ihnen momentan noch keine Antwort geben.

Es gibt eine weitere Nachfrage durch den Abgeordneten Untermann.

Danke, Herr Präsident. Herr Minister, wäre es nicht vielleicht besser mit dieser jetzigen Maßnahme, mit den Kameras, so lange zu warten, bis wir wissen, was wir da noch machen müssen für Gefahrguttransporte, damit wir nichts doppelt machen oder nichts vergessen?

Herr Abgeordneter Untermann, ich glaube, dass es in der Sache sinnvoller ist, dass die Gefahren, die wir jetzt vermeiden können, dass wir alle Maßnahmen dazu treffen, die dafür notwendig sind. Denn die Frage, ob wir Gefahrgüter durchbringen oder nicht, die ist noch nicht klar. Solange das nicht klar ist, ergibt es aus meiner Sicht auch keinen Sinn, darauf zu warten und notwendige und mögliche Maßnahmen nicht durchzuführen. Das ist der Grund, weswegen wir jetzt sagen, wir führen das durch.

Danke, Herr Minister. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hennig von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/3346.

Unterstützung evangelikaler Gruppierungen durch den Beauftragten der Landesregierung für das Zusammenleben der Generationen?

Auf der Internetseite www.michaelpanse.de, auf der sich Michael Panse als Landesbeauftragter für das Zusammenleben der Generationen im Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit vorstellt und direkt auf das Internetangebot der Thüringer Landesregierung verlinkt, ist eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der Herr Panse sich auf den für das Jahresende in Erfurt geplanten missionnet Kongress bezieht und die direkte Unterstützung des Jugendtreffens unter maßgeblicher Verantwortung des Jugendarbeitskreises der Evangelischen Allianz durch die Stadt Erfurt fordert.

Die Evangelische Allianz vertritt und verbreitet Positionen wie etwa: „Die zunehmende öffentliche Akzeptanz gleichgeschlechtlicher Lebensformen zerstört das Leitbild der Familie und führt in der jungen Generation zu Verunsicherung und Orientierungslosigkeit. … Die Betroffenen (Homosexuelle, Angabe der Anfragenden) seien zu jung, um sich für einen homosexuellen Lebensstil mit all seinen Folgen zu entscheiden. Man dürfe junge Menschen mit Identitätsverwirrung nicht alleinlassen und ihnen die Möglichkeit der Veränderung durch therapeutische Hilfe nicht verschweigen.“ (zu finden unter: http:// www.ead.de/fileadmin/daten/dokumente/arbeits- kreis_kinder/Dokumentation_Veranstaltung_2005_- _Ich_muss_jetzt_zu_meinem_Papa_Mama_sa- gen.pdf)

Ich frage die Landesregierung:

1. Betrachtet es die Landesregierung als dem Amt eines Generationenbeauftragten der Landesregierung für angemessen, evangelikale Organisationen mit derartigen - nach Ansicht der Fragestellerin ho

(Minister Carius)

mophoben - Einstellungen zu unterstützen und wie begründet die Landesregierung ihre Auffassung?

2. Wurde die durch den Generationenbeauftragten öffentlich vorgetragene Unterstützung eines Treffens evangelikaler Organisationen mit derartigen nach Ansicht der Fragestellerin homophoben - Einstellungen innerhalb der Landesregierung ausgewertet, wenn ja, mit welchem Ergebnis, wenn nein, warum nicht?

3. Wie wird innerhalb der Landesregierung ggf. sichergestellt, dass Aussagen von Mitgliedern und Beauftragten der Landesregierung, die diese nicht in ihrer Funktion als Mitglied oder Beauftragte der Landesregierung getätigt haben, nicht der Landesregierung zugerechnet werden?

4. Inwiefern unterstützte und unterstützt die Landesregierung oder einzelne Mitglieder und Beauftragte der Landesregierung die Evangelische Allianz, Veranstaltungen der Evangelischen Allianz einschließlich des bevorstehenden mission-net Kongresses?

Für die Landesregierung antwortet die Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit, Frau Taubert.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung antworte ich auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hennig wie folgt:

In der Einleitung zu Ihrer Mündlichen Anfrage machten Sie Ausführungen, die einer klarstellenden Vorbemerkung bedürfen. Bei der von Ihnen benannten Homepage handelt es sich um eine private Homepage des Herrn Michael Panse. Hierzu stellt er sich den interessierten Menschen vor und verheimlicht nicht, dass er seit dem 01.10.2010 der Landesbeauftragte für das Zusammenleben der Generationen ist. Die Homepage wird in der Eigenschaft als Stadtratsmitglied und des CDU-Stadtratsfraktionschefs geführt und gepflegt, was auch auf der Homepage deutlich zu erkennen ist. Innerhalb der von ihm eingestellten Seiten, die heißen: „Michael Panse in den Nachrichten“, ist der von Ihnen angerissene Artikel zu finden. Darin wird dargestellt, wie Herr Panse in seiner persönlichen Tätigkeit als Stadtratsmitglied eine Anfrage gestellt hat und wie darauf geantwortet wurde. Eine von Ihnen unterstellte Forderung in Ihrer Anfrage ist die - ich zitiere: „direkte Unterstützung des Jugendtreffens“. Diese ist in der Pressemitteilung nicht enthalten.

Ich komme nun zur Beantwortung der Fragen:

Zu Frage 1: Wie bereits in der Vorbemerkung dargestellt, sieht die Landesregierung keine Positi

on der direkten Unterstützung des von Ihnen als evangelische Organisation bezeichneten Jugendtreffens durch den Landesbeauftragten für das Zusammenleben der Generationen beim TMSFG. Ich darf an dieser Stelle aber auf Artikel 5 des Grundgesetzes - die Meinungsfreiheit - hinweisen, die wir seit nunmehr 21 Jahren auch in Thüringen haben dürfen.

Zu Frage 2: Nein, es gibt keinen Anlass.

Zu Frage 3: Es wird sichergestellt, dass nur solche öffentlichen Aussagen von Mitgliedern oder Beauftragten der Landesregierung zugerechnet werden, die auch aus der jeweiligen Funktion des Mitglieds oder Beauftragten der Landesregierung heraus getätigt wurden oder für diese Relevanz besitzen.