Protocol of the Session on October 13, 2011

Danke, Frau Abgeordnete Siegesmund. Das Wort hat jetzt Frau Abgeordnete Pelke für die SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich will mich an dem einen Punkt meiner Vorrednerin anschließen. Auch ich will es relativ kurz machen, weil ich denke, dass in der ersten Diskussion hier im Plenum auch schon - zumindest für meine Fraktion - die wesentlichen Dinge gesagt worden sind, auch von der Ministerin. Es ist darauf verwiesen worden von der Kollegin Meißner, wie die Diskussionen im Sozialausschuss gelaufen sind.

Lassen Sie mich noch einmal ganz kurz untersetzen, was die Stellungnahmen einiger Verbände angeht. Der Landkreistag hat abgelehnt, weil er auch keinen Regelungsbedarf sieht, weil er Verwaltungsmehraufwand fürchtet. Auch der Gemeinde- und Städtebund hat abgelehnt, weil er auch sehr deutlich zum Ausdruck gebracht hat - und das haben wir schon in der ersten Beratung dieses Themenkomplexes ausgeführt -, dass die zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets erforderlichen Regelungen bereits vorhanden sind bzw. wir als Land sehr eingeschränkt sind, was wir an weitergehenden Regelungen zustande bringen können, wenngleich auch mehr gewollt ist. Auch das ist immer deutlich gesagt worden auch vonseiten der Ministerin, die gesagt hat, dass sie sich an den we

sentlichen Stellen, wo sie Einfluss nehmen kann, auch für weitere Verbesserungen einsetzen wird.

Man kann darüber streiten, dass das Thüringer Landessozialgericht es zum Beispiel gar nicht für nötig gehalten hat, sich zum Entwurf zu äußern. Was die PARITÄT bzw. die LIGA angeht, die an einzelnen Punkten zugestimmt haben, dann ist es immer natürlich unterschiedlich, Frau Siegesmund. Wir sehen uns alle immer das an, was wir für die eigene Argumentation als wichtig erachten. Die LIGA hat an einigen Punkten sehr deutlich positiv bewertet gerade was die Frage von Klarheit in der Struktur angeht. Das halten wir auch für vernünftig, darüber nachzudenken. Es ist aber auch gesagt worden, dass die Verwaltungsbelastung, die es derzeit gibt, mit diesem Gesetzentwurf im Prinzip nicht zu verringern sei, so viel auch vonseiten der PARITÄT. Letztendlich sind die Grundsätze, die positiv bewertet worden sind, was den Gesetzentwurf angeht, auch durch die PARITÄT mehr oder weniger immer mit einem „aber“ kommentiert worden unter dem Aspekt, dieses, was hier festgeschrieben ist, ist schwer umsetzbar. Auch die Frage von Berichtspflicht und Stichproben, wurde von der PARITÄT angesprochen, sei mit einem erheblichen Mehraufwand verbunden.

Ähnlich in den einzelnen Punkten hat sich der Deutsche Kinderschutzbund geäußert. Letztendlich kommen wir wieder auf den Ausgangspunkt zurück und, ich glaube, da sind wir alle einer Meinung, dass die Leistungen, die im Bildungs- und Teilhabepaket festgeschrieben sind, auch dort ankommen, wo sie ankommen sollen, das ist der eigentliche Punkt, und dass wir versuchen wollen, dies auch im Wesentlichen verwaltungsmäßig nicht sehr aufwendig zu gestalten. Ich habe in der damaligen Sitzung ganz deutlich gesagt, dass in der Frage der Schulsozialarbeit noch Nachholbedarf ist, dass es auch Festschreibungen hierzu bedarf. Darauf werden wir gern noch einmal zurückkommen. Aber ich habe das auch damals in Richtung des Kollegen Bärwolff gesagt, dass wir davon ausgehen, dass es auch mit Ihren Überlegungen zunächst eigentlich nicht geregelt werden kann, sondern dass auch hier die Finanzströme bzw. die Festlegung dafür, dass die Gelder auch tatsächlich für den Bereich der Schulsozialarbeit genutzt werden müssen, entsprechend schriftlich fixiert und festgehalten werden sollen. Letztendlich, ich glaube, das hat die Ministerin gesagt, dass der Gesetzentwurf einer ist, der dazu beiträgt, die derzeitige Situation zu entspannen. Wir alle haben schon in der ersten Beratung festgestellt, dass er bei Weitem nicht alles beinhaltet, was wir erwartet haben oder was wir auch noch an Erwartung sehen für die Zukunft. Wir werden über diesen Bereich, gerade was Bildung und Teilhabe und die damit verbundenen Finanzen betrifft, noch des Öfteren hier diskutieren müssen. Ich hoffe und wünsche und ich bin mir sicher, weil die Ministerin

(Abg. Siegesmund)

das auch deutlich gesagt hat, dass sie auf jeden Fall im Interesse der Beteiligten und auch der Berechtigten die gebotenen Nachbesserungen einfordern wird und dass wir versuchen werden, hier in Thüringen die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass tatsächlich auch die Finanzmittel dort ankommen, wo sie hingehören.

Letztendlich sind wir durch die Gesetzgebung eingebunden, können nicht an vielen Punkten, wo wir es denn gern möchten, etwas anderes tun. Und das sage ich auch an dieser Stelle deutlich, mein Fraktionsvorsitzender hat es heute an anderer Stelle gesagt, wenn es um die Frage des Programms „Mehr Toleranz und Demokratie in Thüringen“ geht, dass man solche politischen Überlegungen auch fiskalisch ausstatten muss. Dazu muss man dann einfach stehen. Es ist immer recht einfach, darüber zu reden, was man denn will. Man muss auch schauen, dass die Finanzen dafür da sind. Auch in diesem Bereich ist es ganz wichtig, dass wir uns über Finanzflüsse und über Schwerpunkte und damit verbundene Schwerpunkte im Haushalt noch einmal deutlich werden streiten müssen, möglicherweise auch innerhalb der Koalition noch einmal überlegen müssen oder auch Diskussionen führen müssen, um dem gerecht zu werden, was eigentlich Zielgedanke damals bei der Verbesserung oder Nachbesserung im gesetzlichen Bereich war. Das heißt, wir werden uns der Empfehlung des Ausschusses anschließen, dass wir dem Gesetz nicht zustimmen können unter dem Aspekt, und ich glaube, da rede ich auch für den Koalitionspartner schon im Vorfeld mit, der noch selbst das Wort ergreifen wird. Wir werden natürlich schauen, dass wir den Berechtigten all das zukommen lassen werden, was ihnen zusteht. Ich habe in meinem letzten Redebeitrag schon gesagt, die Frage der Bewertung, was ist eigentlich gerecht und was ist ausreichend, wird auch künftig hier noch eine Diskussion sein, die bei Weitem lange noch nicht zu Ende geführt ist. Herzlichen Dank.

Frau Abgeordnete Pelke, es gibt noch den Wunsch auf eine Frage. Bitte, Frau Abgeordnete Sojka.

Frau Pelke, ich erinnere mich noch gut an Ihre sehr engagierte Rede in einer Aktuellen Stunde betreffs der Sozialarbeiter, die zitiere ich immer vor Ort und hoffe immer noch, dass von den 200 Sozialarbeitern wenigstens 50 irgendwo in Thüringen ankommen.

(Beifall DIE LINKE)

Was sage ich denen, wenn ich immer daraufhin angesprochen werde, weil ich Ihre Rede verteilt habe an ganz viele Menschen?

Das ist nett von Ihnen, da freue ich mich. Ich bin auch gern bereit, einmal vor Ort zu kommen und das auch noch einmal zu untersetzen. Aber ich glaube, ich habe Ihnen jetzt auch ganz deutlich gesagt, dass ich noch einen ganz großen Gesprächsbedarf, einmal was die - vielleicht sage ich es mal so, unter Aspekten der Koalitionsdisziplin muss man immer vorsichtig sein in dem, was man formuliert, aber ich sage es trotzdem noch einmal so deutlich, dass die Finanzströme so gestaltet werden, dass alles dort ankommt, wo es hingehört, und dass ich auch sehr deutlich gesagt habe, dass ich das Gefühl habe, dass wir im Rahmen der Haushaltsdiskussion gerade im Sozialbereich allgemein, aber auch speziell an diesem Punkt noch Diskussionen führen werden. Sie können mich ja daran messen, zumindest in der Richtung dahin gehend, wie ich mich für diesen Bereich mit vielen meiner Kollegen in der Fraktion eingesetzt habe, und dann letztendlich auch am Resultat. Danke schön.

Frau Abgeordnete Pelke, es gibt noch einen Wunsch auf Nachfrage - jetzt ist es eine Nachfrage, keine Zwischenfrage mehr - von der Frau Abgeordneten Meißner. Lassen Sie die zu?

Bitte, Frau Abgeordnete.

Vielen Dank. Frau Kollegin Pelke, geben Sie mir recht, dass die Verwendung der Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für die Schulsozialarbeit am Ende auch eine Entscheidung der kommunalen Jugendhilfeausschüsse ist?

Da gebe ich Ihnen recht. Aber letztendlich geht es darum, was das Land begleitet an Finanzmitteln speziell für diesen Bereich. Was ich möchte, das bezieht sich auch auf eine andere Diskussion,

(Beifall DIE LINKE)

dass die Mittel, die dann von unserer Seite ausgereicht werden, auch zweckgebunden sind dafür, dass sie dafür ausgegeben werden, was wir hier politisch gewollt haben.

(Beifall Die LINKE)

Danke, Frau Abgeordnete Pelke. Es hat jetzt das Wort der Abgeordnete Koppe für die FDP-Fraktion.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Vorrednerinnen haben gesagt, dass sie es kurz machen wollten. Ich mache es kurz. Ich könnte jetzt eines machen, ich könnte die Kritikpunkte meiner Rede in der ersten Beratung noch einmal nennen. Aber ähnlich wie es der Innenminister vorhin gemacht hat, würde ich Ihnen das ersparen wollen. Ich könnte die Ausführungen der Kollegin Pelke noch einmal wiederholen. Ich könnte natürlich die Stellungnahmen der Verbände noch einmal zitieren, die neben organisatorischen Problemen in dem Gesetzentwurf vor allen Dingen verfassungsrechtliche Bedenken geäußert haben, oder ich könnte mich auch noch einmal auf die fachlichen Einlassungen des zuständigen Ministeriums in der Ausschuss-Sitzung berufen. Aber alles in allem hat uns diese ausführliche Debatte im Ausschuss nur in unserer kritischen Haltung gegenüber diesem Gesetzentwurf bestätigt. Meine Fraktion bleibt weiterhin bei einer Ablehnung des Gesetzentwurfs. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Danke, Herr Abgeordneter Koppe. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Gumprecht für die CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, nach der Beschäftigung mit dem Gesetzentwurf im Sozialausschuss und anhand der Ergebnisse der schriftlichen Anhörung sehen wir uns in unserer Ansicht bestätigt, dass der vorliegende Entwurf keinen sinnvollen Beitrag zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets in Thüringen liefert. Wir konnten feststellen, dass der Entwurf einerseits viele Dinge wiederholt, die bereits an anderer Stelle ausreichend geregelt sind, und andererseits Dinge zu regeln versucht, die keiner gesetzlichen Normierung bedürfen. Darüber hinaus widerspricht der Entwurf an zahlreichen Stellen geltendem Bundesrecht. Schließlich, meine Damen und Herren von der LINKEN, greift er tief in die kommunale Selbstverwaltung ein und schafft zudem noch erheblichen Mehraufwand für die Verwaltung.

Ich möchte auf wenige Stellen eingehen. Die §§ 14 und 15 des SGB I regeln bereits den Anspruch der Betroffenen auf Beratung und Auskunft und verpflichten die Auskunftsstellen zur Zusammenarbeit.

Weiter: Der § 4 SGB II legt fest, dass die Leistungsberechtigten die erforderliche Beratung auch anderer Träger erhalten. Insbesondere sollen die Träger dafür Sorge tragen, dass Kinder und Jugendliche Zugang zu geeigneten Angeboten für die gesellschaftliche Teilhabe erhalten. Die Träger sind angehalten, die Eltern in diesem Sinne zu unterstützen und mit den Schulen, den Kitas, den Trägern der Jugendhilfe, den Gemeinden, den freien Trägern oder auch den Vereinen zusammenzuarbeiten. Zu all dem brauchen wir Ihr Gesetz also nicht. Die Tatsache, dass eine Behörde den Betroffenen Termine zukommen lassen und ihnen dann die entsprechenden Unterlagen aushändigen soll, muss nun wahrlich nicht noch gesetzlich festgeschrieben werden. Die statistische Erfassung ist bereits im SGB II und den Rechtsverordnungen des Bundesarbeitsministeriums mehr als geregelt.

Meine Damen und Herren von der LINKEN, der von Ihnen angestrebten Regelung, dass ein einmaliger Antrag für die Auszahlung der Bildungs- und Teilhabeleistung ausreichen soll, widerspricht den §§ 37 und 41 des SGB II. Sie bestimmen, dass Bedarfe für Bildung und Teilhabe gesondert zu beantragen sind und Leistungen in der Regel jeweils nur für sechs Wochen bewilligt werden. Es mag sein, dass Sie diese Regelung nicht für sinnvoll halten, aber meine Damen und Herren von der LINKEN, das ist Bundesrecht und das lässt sich durch ein Landesgesetz nicht aushebeln.

Es bleibt die Frage der kommunalen Selbstverwaltung. Auch aus praktischen Gründen ist es nicht ratsam, die verschiedenen Lösungen in den Landkreisen und kreisfreien Städten über einen Kamm zu scheren, anstatt der regionalen Vielfalt gerecht zu werden. Die unterschiedlichen Verfahren in den Kommunen rühren auch daher, dass viele Kommunen bereits zahlreiche Bausteine, die heute im Paket verankert sind, wie beispielsweise kostenloses Mittagessen, schon vor dem Bildungs- und Teilhabepaket umgesetzt hatten. Hier muss man den Kommunen Freiräume für kreative Lösungen lassen. Ich hätte mir gewünscht, das Bundesgesetz wäre dort noch wesentlich offener gewesen, aber es hat am Schluss diese Formulierung gefunden. Der Entwurf verfolgt unter dem Vorwand der Einheitlichkeit mit Ihrem Gesetzentwurf eine völlig entgegengesetzte Strategie. Sie setzen auf neuen bürokratischen Aufwand, neue Berichtspflichten und eine sogenannte Koordinierungskonferenz soll dann alles lösen. Eine Anmerkung noch zu dem auch hier wieder ausgesprochenen Vorwurf der mangelnden Aufklärung. Ich weiß, das hat beispielsweise auch die Anfrage der Frau Meißner gezeigt, dass die Kommunen einen sehr großen Aufwand betreiben, ich kenne das von der eigenen. Die Informationen in Schulen, in Kitas, durch Wohlfahrtsverbände, durch Essensanbieter sind sehr umfangreich, ich kenne Plakate, ich kenne Informa

tionsblätter, die Medien haben sehr umfangreich darüber informiert, ich weiß auch von Amtsblättern. In TV-Übertragungen, aber auch von Internetseiten der Kommunen kann man sich Informationen holen. Also, am Informationsmangel liegt es hier nicht. Ich denke, das bedarf einer anderen Analyse.

Ich möchte zusammenfassen: Der vorliegende Gesetzentwurf ist in großen Teilen unnötig, in anderen Teilen weist er handwerkliche Fehler auf und kollidiert mit dem Bundesrecht und er schafft unnötigen bürokratischen Aufwand, ohne die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes entscheidend zu verbessern. Wir werden daher den Entwurf ablehnen.

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Gumprecht. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Bärwolff für die Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir beraten heute in zweiter Lesung den Gesetzentwurf zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets in Thüringen, ein Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. Die Zielstellung unseres Gesetzes ist natürlich, die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes möglichst ohne große Hürden, möglichst unbürokratisch an diejenigen zu bringen, die sie brauchen, nämlich Kinder in Armut, Kinder in Hartz-IVVerhältnissen, Kinder, welche die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben so ohne Weiteres nicht ermöglicht bekommen. Unsere Zielstellung ist es, die Hürden dazu zu senken und unsere Zielstellung ist auch, Bürokratie abzubauen und die Schlechterstellung von Kindern aus Hartz-IV-Familien zu umgehen.

(Beifall DIE LINKE)

Unsere Zielstellung ist es weiterhin auch, die vielen Ermessensleistungen, die im Bildungspaket enthalten sind, zu Regelleistungen umzuwandeln. Ich denke, dass dieser Ansatz, diese politische Zielstellung durchaus immer noch gerechtfertigt ist. Dass das ausgehende Bundesgesetz, Herr Gumprecht, so schlecht ist, das müssen Sie doch bitte als zweiten Teil der Wahrheit auch mit nennen,

(Beifall DIE LINKE)

denn das Bundesgesetz haben nicht wir gemacht, das Bundesgesetz hat Uschi von der Leyen gemacht; hat das im großen Kampf der Giganten mit ihrer Sozialministerinnenkollegin aus MecklenburgVorpommern zusammen gemacht. Am Ende war es nur ein großer Kampf zwischen - bitte?

(Zuruf Abg. Barth, FDP: Das darf nicht jeder.)

(Zuruf Abg. Barth, FDP: Uschi zu ihr sagen.)

Das ist mir relativ wurst. Ich finde die Art und Weise, wie sie über Kinder von Hartz-IV-Familien diskutiert, ich finde die Art und Weise, wie sie Politik macht, die ist den Betroffenen gegenüber sehr herabwürdigend.

(Beifall DIE LINKE)

In einer ähnlichen Art und Weise, denke ich, kann man auch über Uschi reden. Von daher, finde ich, ihre Art und Weise, Politik zu machen und die Inhalte, die sie verkörpert,

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Das ist frauenfeindlich.)

sind dem Anliegen von Kinderpolitik wirklich zutiefst abträglich und dabei bleibt es an dieser Stelle. Es ist doch zynisch, dass bei einer Bundesregierung, die vom Bundesverfassungsgericht dazu genötigt wird, etwas für die Kinder von Hartz-IV-Empfängern zu tun, am Ende als Kompromissergebnis herauskommt, dass diejenigen, denen diese Grundrechte zugesprochen werden, dann am Ende einen Antrag darauf stellen müssen, diese Grundrechte umzusetzen. Das gäbe es beim Antrag für Freiheit oder bei anderen Grundrechten nicht. Nur wenn es darum geht, Sozialrechte zu gewähren, da hat man eingeführt, dass man einen Antrag auf die Gewährung von Grundrechten stellen muss.

(Beifall DIE LINKE)

Aber zurück zum Thema. In der Ausschuss-Anhörung haben sich beispielsweise der Deutsche Kinderschutzbund oder der Paritätische Wohlfahrtsverband durchaus positiv zu unserem Anliegen geäußert. Das bestärkt uns. Ich will auch kurz zu den Kritikpunkten etwas sagen. Herr Gumprecht, Sie hatten das recht...

Herr Abgeordneter Bärwolff, ich muss Sie einmal kurz unterbrechen und fragen, ob Sie eine Zwischenfrage von der Abgeordneten Pelke zulassen.

Von Frau Pelke? Gern.