Herr Minister, Sie haben jetzt mehrfach angekündigt, ein eigenes Richtergesetz vorzuhalten. Das heißt, in Ihrem Haus ist es in den letzten Besprechungsrunden. Meine Frage: Darf ich das jetzt so interpretieren, dass im Oktober das Richtergesetz in den parlamentarischen Gang kommen wird?
Das kann ich nicht versprechen. Ich habe nur gesagt, dass die Arbeiten in meinem Haus abgeschlossen sind und ich das Gesetz bereits in die Abstimmung der Landesregierung gegeben, das heißt, für die Ressortabstimmung freigegeben habe. Also von uns aus ist der Entwurf fertig, aber das heißt natürlich noch nicht, dass der Gesetzentwurf von der Landesregierung beschlossen ist.
Wir kommen zur Abstimmung im Tagesordnungspunkt 10 a über das Fünfte Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen als Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE und im TOP 10 b über das Gesetz zur Änderung des Thüringer Richtergesetzes. Es handelt sich hierbei auch um einen Gesetzentwurf der LINKEN. Wir beginnen mit der Abstimmung zum Gesetzentwurf in der Drucksache 5/3234. Dort ist Ausschussüberweisung an den Justiz- und Verfassungsausschuss beantragt. Ich sehe da keinen Widerspruch und ge
nau darüber stimmen wir jetzt ab. Wer diesen Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE an den Justizund Verfassungsausschuss überweisen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Ich sehe Zustimmung bei allen Fraktionen und frage trotzdem noch mal nach den Gegenstimmen. Das ist nicht der Fall. Nach den Enthaltungen. Das ist auch nicht der Fall. Also überwiesen an den Justiz- und Verfassungsausschuss. Die Abstimmung über die Federführung erübrigt sich.
Wir stimmen dann ab über die Drucksache 5/3235, ebenfalls Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. Auch hier ist die Überweisung an den Justiz- und Verfassungsausschuss beantragt. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Auch hier sehe ich wieder Einstimmigkeit. Gegenstimmen? Ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Ist auch nicht der Fall. Damit überwiesen an den Justiz- und Verfassungsausschuss. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Sechstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung (Gemeindeneugliede- rungsbeschleunigungsgesetz) Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/3237 ERSTE BERATUNG
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich kurz unser Gesetz begründen. Thüringen befindet sich in der Freiwilligkeitsphase einer Gebietsreform. Das Land fördert den Zusammenschluss von 100 bis 30 € pro Einwohner. Wir meinen, die Gemeinden sind soweit, sich den Herausforderungen für neue, effizientere Strukturen zu stellen.
Diesen Prozess haben wir landespolitisch, wenn er sinnvoll gewesen ist, auch immer unterstützt. Allerdings finden diese freiwilligen Neugliederungsmaßnahmen nur innerhalb von Landkreisgrenzen statt. Fusionierungen über die Landkreisgrenzen hinaus finden keine Unterstützung. Wir sehen damit eine Gefahr, dass mittel- und langfristig sinnvolle Neugliederungsmaßnahmen von Gemeinden an Randlagen von Landkreisen nicht vollzogen werden können. Gegenwärtig laufen die Diskussionen zur Fusion der Gemeinden Kaltennordheim und Kaltensundheim samt der Verwaltungsgemeinschaften, die durch die Grenzen zwischen dem Wartburgkreis
und Schmalkalden-Meiningen getrennt sind. Beide Orte sind historisch und kulturell eng miteinander verbunden und haben eine eigene Identität ausgeprägt. Ich meine, das sind gute Voraussetzungen, um sich zusammenzuschließen.
Ich möchte noch ein weiteres Beispiel nennen. Zum Beispiel wurde in der Vergangenheit bei der Bildung der Landgemeinde Nesse-Apfelstädt in unmittelbarem Umfeld der Drei Gleichen auch diskutiert, inwieweit eine Einbeziehung der Wachsenburg-Gemeinde im unmittelbaren Umfeld der Burgen sinnvoll und möglich erscheint. Dieser auch aus unserer Sicht diskussionswürdigen Einbeziehung stand ebenfalls die Landkreisgrenze zwischen dem IlmKreis und dem Landkreis Gotha entgegen. Deshalb heute hier unser Gesetzentwurf. Wir wollen die durch Gemeinden beantragten Zusammenschlüsse über Landkreisgrenzen hinaus vereinfachen und damit sinnvolle Gemeindeneugliederungsmaßnahmen befördern. Nähere Ausführungen dann in der Debatte.
Danke, Frau Abgeordnete. Das Wort hat jetzt zunächst der Abgeordnete Adams von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, das Gesetz, das DIE LINKE vorgelegt hat, ein Gemeindeneugliederungsbeschleunigungsgesetz, ist ein weiteres Gesetz, das eine weitere Brücke darstellt, um über das Thema Struktur-, Funktional- und Gebietsreform
als wichtiges Thema hier zu sprechen. Es reiht sich damit folgerichtig in diese Tagesordnung ein. Das Gesetz enthält sinnvolle Regelungen, weil man natürlich nicht davon ausgehen kann, dass es nur innerhalb eines Landkreises freiwillige Gemeindeneugliederungen - die auch von der CDU und von der Landesregierung immer wieder als unterstützungswürdig angemerkt werden - und sinnvolle neue Zusammenschlüsse geben kann. Deshalb ist ein Gesetz, das sagt, wir wollen auch Gemeinden über die Grenze eines jetzt noch bestehenden Landkreises hinaus die Möglichkeit zur Fusion, zu Zusammenschlüssen ermöglichen, ein sinnvolles Gesetz, das man angehen sollte.
Lückenhaft finden wir GRÜNEN in dem Gesetz der LINKEN allerdings eine Sache: Vor dem Hintergrund einer realistischen Betrachtung müssen Sie feststellen, dass die Landkreise ungern an Territori
um verlieren werden. Insofern fehlen in einem solchen Gesetz jegliche Anmerkungen des Gesetzgebers in die Richtung, wie man denn entschieden haben will, wohin, in welchen Landkreis dann die neu zu bildende Gemeinde gehen soll. Wollen wir das an die Einwohnergröße koppeln - also dort, wo von den Fusionierenden die bisher einwohnerstärkste Gemeinde ihren Sitz hatte, in diesen Landkreis geht die neue Gemeinde? Oder wollen wir das an die Fläche koppeln oder wollen wir das gar an historische Bezüge, landsmannschaftliche Bezüge koppeln? Wir schlagen vor, wenn man über eine solche Frage nachdenkt, hier Prioritäten zu bilden und die Einwohner ganz nach vorne zu stellen. Das beinhaltet auch die Frage einer Mehrheitsentscheidung am Ende.
Wichtig allerdings ist, dass man in dem Gesetz etwas vorgibt, sonst stößt nämlich dieses Gesetz, das eine gute Regelung vornehmen will, an die Realitätsgrenzen. Man wird sich in den Landkreisen nicht darüber einigen, freiwillig Territorium herzugeben.
Wenn es aber eine Klarheit gibt und den Gemeinden, die zusammengehen wollen, klar ist, wohin das rutscht, werden wir eine ernsthafte Beschleunigung hier realisieren können. Etwas Galle muss man aber in den Wein natürlich hineingießen: Alles Philosophieren über dieses Gesetz wird nichts helfen. Es wird nichts helfen, weil die Mehrheit in diesem Plenarsaal nicht will, dass es eine Struktur-, Funktional- und Gebietsreform gibt. Deshalb werden wir höchstwahrscheinlich nur heute in der Debatte und bei der zweiten Lesung darüber denken und vordiskutieren können.
Ja, ich bleibe Optimist, aber mehr Realist als Optimist. Insofern wird es leider dabei bleiben, dass wir hier in erster und zweiter Lesung darüber sprechen. Wenn noch ein kleines Wunder geschieht und wir dieses Gesetz an den Innenausschuss überweisen und dort eine Debatte führen können, wäre das umso besser. Die Landesregierung - das habe ich heute schon mal ausgeführt - und ihre tragenden Fraktionen haben sich allerdings entschieden, mehrere Arbeitskreise nacheinander zu bilden und das Ergebnis offenzulassen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, bezogen auf die im Augenblick schon von der Regierungskoalition befürworteten freiwilligen Zusammenschlüsse ist aber eine Sache dennoch bemerkenswert und hier in diesem Kontext zu erwähnen. Schaut man sich das FAG an, das gestern hier eingeführt wurde durch die Landesregierung, auf der Seite 11
finden wir den Hinweis, dass es die freiwilligen Neugliederungen weiterhin geben soll und sie sollen weiter gefördert werden. Schaut man dann in den Haushaltsentwurf des Innenministeriums stellt man fest, dass dort eine dicke große Null prangt. Wie wollen Sie fördern mit null Geld, meine sehr verehrten Damen und Herren? Sie brauchen eine klare Entscheidung, wollen Sie den Kommunen die Möglichkeit geben, die kommunale Selbstverwaltung auszuleben auch in der Frage der Fusion oder wollen Sie das nicht. Da bin ich sehr gespannt auf Ihre Beiträge. Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, das Thema Gebietsreform beschäftigt uns erneut, heute mit dem vermeintlichen Ziel, zukünftige Gebietsänderungen zu beschleunigen. Ein kurzer Antrag nach dem Prinzip Hackschnitzel möglichst paragraphenweise, da können wir ja bei der Kommunalordnung, die über 100 Paragraphen hat, noch auf einiges warten.
Sie gehen nach der Methode vor „Kleinvieh macht auch Mist“, ja, Herr Kuschel, ich muss Ihnen gestehen, da sind Sie ideenreich, aber es wird damit inhaltlich nicht besser.
Sie kennen unsere Position, unser Anliegen ist nach wie vor, freiwillige Gemeindezusammenschlüsse zu ermöglichen. Ja, wir haben sie sogar bisher immer gefördert. Ich selbst kann sagen, ich bin ein Verfechter der Freiwilligkeit, ich weiß das aus eigener Erfahrung, dass freiwillige Zusammenschlüsse, das heißt, vom Bürgerwillen getragene Zusammenschlüsse, wesentlich unkomplizierter und schneller sich umsetzen lassen sowie auch besser zusammenwachsen als theoretische vom hohen Ross aus entschiedene Zwangsehen. Ich weiß natürlich auch, dass nicht jedem Wunsch auf einen Zusammenschluss entsprochen werden kann, denn das Prinzip Gemeinwohl geht vor. Ein Beispiel: Es ist unzulässig, dass bei einem gewünschten Zusammenschluss ein nicht funktionierender Rest übrig bleibt, weil man mit dem jeweiligen Gemeinderat oder Bürgermeister nicht reden kann, oft aus persönlichen Gründen. Dennoch bleibt unser Prinzip Freiwilligkeit richtig. Das gilt ge
nauso für Gemeindezusammenschlüsse über die Kreisgrenze hinaus. Das Verfahren zu kommunalen Strukturen in Thüringen ist klar geregelt. Das Innenministerium hat im Internet den Kommunen einen Fahrplan an die Hand gegeben. Wenn Sie da nachlesen, einvernehmliche Gebietsänderung innerhalb von Landkreisen, zweitens über die Kreisgrenze hinaus. Es gibt auch Gebietsänderungen gegen den Willen eines Partners. Meine Damen und Herren, es gibt genug Regelungen an der Hand, auch heute ist dies schon möglich.
Im ersten Satz gehen Sie bewusst auf das Thema Gebietsänderung auch - und ich muss sagen zweier Landkreise ein, denn Sie haben nicht den Paragraphen gewählt, der nur die Gemeinden betrifft, sondern den des Landkreises. Das heißt auch im extremsten Fall, dass das Thema Teilausgliederung oder bis hin zum Zusammenschluss zweier Landkreise ist damit beinhaltet nach dem Prinzip Freiwilligkeit.
Das galt bisher schon und ich sage, da ist auch nichts Neues dran. Neu ist einzig, dass Sie sagen, eine Ablehnung muss begründet sein. Sie unterstellen dabei, dass bei der Berücksichtigung immer das Gemeinwohl überhaupt keine Rolle spielt. Ich denke, das ist eines der klarsten Entscheidungskriterien.
Worin liegt nun eigentlich die Beschleunigung? Eine Gebietsänderung über eine Kreisgrenze hinaus, die nicht die Zustimmung eines Kreises erfährt, ist erst einmal nicht freiwillig, der Gesetzgeber kann sich auch heute schon über dieses Prinzip hinwegsetzen, er muss aber sicherstellen, dass dies rechtssicher ist.
Meine Damen und Herren, wenn wir einfach jetzt das eine oder andere Prinzip außer Kraft setzen und sagen, wir machen das schnell, dann haben wir das Thema Rechtssicherheit immer noch nicht geschafft und die Partner klagen hinterher.
Meine Damen und Herren von der LINKEN, Ihr Antrag überzeugt nicht. Er bringt weder eine Beschleunigung, noch glaube ich, dass in großer Zahl neue Fälle damit initiiert werden. Ich sage auch im Interesse einer unnötigen Belastung der kommunalen Spitzenverbände, wir halten eine Anhörung und damit Überweisung an die Ausschüsse für nicht sinnvoll. Vielen Dank.