führungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz vorgesehen. Die vorgesehene Regelung ist damit identisch mit der derzeitigen Regelung. Die ohnehin erforderliche Änderung des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz soll genutzt werden, um das Thüringer Ausführungsgesetz zu entfristen. Eine Befristung des Ausführungsgesetzes ist im Hinblick auf seine grundsätzliche Bedeutung auch wenig sinnvoll, da das Gesetz die landesrechtliche Umsetzung des Gerichtsverfassungsgesetzes darstellt und eben dauerhaft benötigt wird.
Der Gesetzentwurf verändert also nicht den Istzustand der derzeitigen gerichtsorganisatorischen Regelungen, es handelt sich lediglich um die Verlängerung und Abänderung von Befristungen. Vielen Dank.
Ich eröffne die Aussprache zu diesem Gesetzentwurf und rufe als Ersten für die Fraktion DIE LINKE den Abgeordneten Hauboldt auf.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Minister, beim ersten Durchsehen dieses Gesetzentwurfs, das gebe ich gern zu, waren wir auch der Meinung, man könne mit zwei Sätzen die ganze Sache im Ausschuss weiter bearbeiten. Aber mit Blick genau in die Details möchte ich trotzdem noch auf ein paar Schwerpunkte aufmerksam machen. Ich denke, es ist notwendig, das hier im Rahmen des Plenums anzukündigen.
Mit dem Gesetzentwurf werden die Regelungen zur Spezialisierung von Gerichten bzw. Kammern an bestimmten Gerichten nun durch eine gesetzliche Regelung auch für die Zukunft gesichert. Das ist auch durch meine Fraktion zu begrüßen. Allerdings ist in diesem Bereich nach Ansicht meiner Fraktion ein Ausbau der tatsächlichen Arbeitskapazitäten in Thüringen notwendig. Lassen Sie mich das mal kurz begründen. In der Vergangenheit gab es immer wieder Fälle von Verjährung von Verfahren oder lange Prozessunterbrechungen hat es gegeben, weil etwa nicht genügend qualifiziertes Personal vorhanden war oder die sowieso enge Personaldecke - das wissen wir - z.B. durch Erkrankung von Vorsitzenden Richtern überstrapaziert war. In der weiteren Beratung des Gesetzentwurfs und auch in den Haushaltsberatungen muss, denke ich, aus unserer Sicht nochmals geprüft werden, in welchem Umfang z.B. ein Ausbau der Wirtschaftsstrafkammern bzw. der entsprechenden Organisationsstrukturen bei den Amtsgerichten und auch bei den Staatsanwälten notwendig ist. Ich weiß, was ich da sage auch unter dem Vorbehalt der finanziellen Gesamtsituation hier in Thüringen. Der zuständige Ausschuss, damit meine ich den Justizausschuss,
sollte sich damit und mit noch weiteren Punkten dieses Gesetzentwurfs auch in einer Anhörung beschäftigen. Wirtschaftsstrafsachen sind meist hochkomplex in ihrer Aufarbeitung, mit hohem zeitlichen, personellen und logistischen Aufwand verbunden für die wirtschaftlichen und betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkte, z.B. Fach- und Spezialwissen wird diesbezüglich benötigt. Das ist auch eine Frage, die nicht immer im üblichen juristischen Studium vermittelt wird. Es tut daher der Justiz, denke ich, in diesem Bereich auch gut, wenn z.B. Quereinsteiger aus Wirtschaft oder Forschung an die Gerichte oder Staatsanwaltschaften zur Bearbeitung von Wirtschaftsstrafsachen wechseln könnten. Hier müsste Thüringen nach Ansicht meiner Fraktion noch mehr in Richtung Personalwerbung und Personalgewinnung tun.
In der weiteren Diskussion im Ausschuss sollte nach unserer Auffassung auch das Problem angesprochen werden, dass sich die Bereiche Wirtschaftsstrafsachen und Computer- bzw. IT-Kriminalität immer mehr überschneiden und welche Auswirkungen diese Entwicklung auf die Ausgestaltung der Organisation und Arbeitsstruktur der Gerichte und Ermittlungsbehörden haben müsste. Eine bloße Überführung der Regelungen von der Verordnungs- auf die Gesetzesebene ist daher im Bereich der Wirtschaftsstrafsachen aus unserer Sicht nicht ausreichend, um die bestehenden Problemlagen tatsächlich auch wirksam anzugehen.
Lassen Sie mich auch noch auf ein zweites Problem aufmerksam machen im Rahmen dieses Gesetzentwurfs. Das ist die Verlängerung, so wie Sie es hier ausgeführt haben, der Zusammenführungsfristen für die Amtsgerichtsstandorte. Hier kann man natürlich exemplarisch die Frage der Zusammenlegung des Arbeitsgerichtsstandortes Ilmenau mit dem Amtsgericht Arnstadt herausgreifen. Da macht sich ein grundsätzliches Problem deutlich. Das ist, dass es die Landesregierung bis heute nicht fertigbringt, ein von der eigenen Landtagsmehrheit beschlossenes Gesetz - das will ich auch in Erinnerung rufen - in einem Zeitrahmen umzusetzen. Denn das Gesetz hat vorgesehen und es war zeitlich schon reichlich bemessen, diese Umstrukturierung vorzunehmen. Aber das Beispiel Standort Ilmenau und/oder Arnstadt legt doch offen, dass es nicht nur um vorübergehende, so wie das immer suggeriert wird, Finanzierungsprobleme geht. Die Verlängerung der Frist, meine Damen und Herren, soll doch aus meiner Sicht verschleiern, dass in Sachen Reform der Gerichtsstandorte durchaus Fehler bei der Festlegung der zukünftigen Standorte gemacht worden sind. So ist das Amtsgericht in Arnstadt - wer sich dort auskennt, wird mir das bescheinigen können - schon jetzt in sehr beengten Räumen unterbracht, die auch nicht erweiterungsfähig sind. In Ilmenau dagegen sähe es mit Räumlichkeiten in einer sanierten Liegenschaft weitaus
viel besser aus. Diese Entwicklung der Sachlage bestätigt die von Anfang an geübte Kritik meiner Fraktion auch im Zusammenlegungskonzept der CDU-Landesregierung für die Thüringer Amtsgerichte bzw. Landgerichte. Wir sagen immer wieder, Entscheidungen am grünen Tisch ohne Einbeziehung und Analyse der Praxis bzw. der tatsächlichen Situation ist schädlich, und zwar nicht bei dem verfehlten Schließungsplan für das Landgericht Mühlhausen, nein, ich denke auch bei den Standortentscheidungen gegen Ilmenau. Für das Amtsgericht Arnstadt ist mit Blick auf das Kriterium möglichst gute Arbeitbedingungen für effiziente Erfüllung offensichtlich eine von Beginn an falsche Weichenstellung vorgenommen worden. Es bleibt, denke ich, in der weiteren Debatte in dieser Frage und einer für uns notwendigen Anhörungen zu prüfen, ob dies für die anderen noch ausstehenden Zusammenlegungen von Amtsgerichten ebenfalls gilt. Wir verlangen jetzt nicht, diese verfehlte Weichenstellung im zeitlichen Galopp korrigieren zu wollen, die Leidtragenden wären dann nur aus Sicht wieder mal die Bediensteten und vor allem auch die Recht suchenden Bürgerinnen und Bürger mit ihren Verfahren, denn mit Schließung und Umzug, das wissen Sie auch, aus dem Stand heraus wären natürlich erheblich negative Auswirkungen auf Arbeitsund Verfahrensabläufe der betroffenen Gerichtsstandorte verbunden. Aber wenn schon eine Mehrheit die Fristverlängerung beschließen will, dann sollte das jetzige Gesetzgebungsverfahren nach Meinung meiner Fraktion auch dazu genutzt werden, diese Umstrukturierungspläne für die Amtsgerichte soweit wie möglich nochmals grundsätzlich zu überprüfen und gegebenenfalls unter Berücksichtigung von Sachargumenten auch zu ändern. Eine Frage immer bei solchen Diskussionen: Vergessen Sie bitte nicht, das Personal mit einzubeziehen. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Fristverlängerung ließe dazu genügend Zeit, auch die Eingliederung des Amtsgerichts Arnstadt nach Ilmenau, was das Endergebnis sein könnte.
Ein zweites Stichwort wäre die sachlich fundierte Prüfung von Umstrukturierungsplänen. Das will ich jetzt auch kurz nutzen, eine weitere Baustelle aufzumachen in Richtung Thüringer Justiz. In Artikel 5 Haushaltbegleitgesetz, Herr Minister, Sie wissen das ganz gut, geht es um die Schließung von Standorten der Arbeitsgerichte in Jena und Eisenach. Auch hier gibt es natürlich aus unserer Sicht, insbesondere durch Informationen durch Betroffene, durch Praktiker aus der Thüringer Justiz deutliche Anhaltspunkte, dass eine fundierte Prüfung dieser Schließungspläne gerade von Sach- und Fachverstand aus der Praxis wohl nicht stattgefunden hat. Uns sind Schreiben bekannt und mir persönlich, die sollte man durchaus mit einbeziehen und dazu noch einmal eine Diskussion führen. Daher sind nicht nur Umstrukturierungspläne der Landesregierung und deren Umsetzung für die ordentliche
Gerichtsbarkeit einer sehr kritischen Überprüfung zu unterziehen, sondern auch die Pläne für die Thüringer Arbeitsgerichtsbarkeit. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, eigentlich stand auf meinem Tagesordnungspunkt „ohne Aussprache“, aber natürlich kann man sich darüber auch aussprechen. Nur gibt es meiner Meinung nach nicht viel, sich darüber auszusprechen. Es ist ein Gesetz, mit dem zwei Fristen verlängert werden und mit dem eigentlich nur das fortgeführt wird, was die ganze Zeit schon geregelt war. Das heißt, es enthält keine neue Regelung.
Wenn Sie die Debatte anstoßen mit den Amtsgerichten; der Sinn war nicht in erster Linie, die Standorte so zusammenzulegen, dass sie auch räumlich zusammen sind, sondern der Sinn war, eine effizientere Gerichtsstruktur zu bekommen, dass ich z.B. Richter bei einem Amtsgericht nur mit drei Richtern und bei einem anderen Amtsgericht nur mit drei Richtern effektiver einsetzen kann, die vorher nicht versetzbar waren. Das heißt, wenn ich jetzt ein gemeinsames Amtsgericht mit sechs Richtern habe, kann ich die Arbeit viel besser aufteilen als es vorher war. Das war in erster Linie der Gedanke. Dass nicht immer räumliche Zusammenlegungen tatsächlich auch etwas bringen, sehen Sie daran sehr gut, das kostet nämlich einen Haufen Geld, wenn man sie auch räumlich zusammenlegt. Aber wichtig war die fachliche Zusammenlegung, die funktionale Zusammenlegung und die ist erreicht und die hat auch die Vorteile gebracht. Mehr gibt es aus meiner Sicht dazu nicht zu sagen. Deshalb sind wir auch der Meinung, dass es keiner Ausschussüberweisung bedarf. Danke.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, das Thüringer Gesetz zur Änderung gerichtsorganisatorischer Regelungen zeigt eines,
nämlich dass die Behördenstrukturreform, wie sie im Haushaltsbegleitgesetz 2006/2007 vorgesehen war, nicht so vorankommt, wie einst gedacht.
Zum 1. April 2006 wurde die Zahl der Amtsgerichte von 30 auf 23 reduziert. Als Übergangslösung sollten für die aufzulösenden Amtsgerichte - ich betone - zunächst Zweigstellen bei den aufnehmenden Amtsgerichten geschaffen werden. Das war vor über fünf Jahren. Die Übergangsvorschriften werden zum Ende dieses Jahres außer Kraft treten. Man ist demnach im Jahr 2006, meine Damen und Herren, davon ausgegangen, dass man in dieser Zeit die Behördenstrukturreform entsprechend umsetzen kann. Wenn wir jetzt Bilanz ziehen, stellen wir fest, dass von den sieben aufgelösten Amtsgerichten drei mit der jeweiligen Hauptstelle zusammengeführt wurden. Wenn für diese Leistung eine Schulnote verteilt würde, wäre diese mangelhaft. Und um diese Note auch zu beschreiben - wenn gerade der Bildungsminister da ist -, wäre es wie bei dem Lieblingsprojekt der Gemeinschaftsschule, mangelhaft bedeutet in dem Fall, dass die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können.
Meine Damen und Herren, ich will natürlich nicht die notwendige Grundkenntnis hier in irgendeiner Weise absprechen. Deswegen sollen auch durch das vorliegende Gesetz nun die Übergangsvorschriften bis zum Ende des Jahres 2018 verlängert werden. Man gibt sich also nochmals sieben Jahre, um die Mängel zu beheben. Dies kann man natürlich als absehbare Zeit auffassen, aber es sollte und kann doch kein Maßstab sein, um die anvisierte Effizienz zu erreichen, meine Damen und Herren.
Was mir natürlich bei dem Thema Behördenstrukturreform auch auf den Nägeln brennt ist Folgendes: Wenn man es in fünf Jahren nicht geschafft hat, effektiv sieben Amtsgerichte aufzulösen, wie lange soll dann eine von verschiedenen Fraktionen immer wieder forcierte Gebietsreform dauern. Ich kann Ihnen nur sagen, meine Damen und Herren, lassen Sie die Finger davon. Was mich zum einen bei dem Gesetzentwurf interessiert, sind die Kosten, die aufgrund der zeitlichen Verschiebung zusätzlich entstehen bzw. entstanden sind, auch wenn in der Begründung zu lesen ist, dass die Voraussetzungen für die Aufnahme der Zweigstellen mangels der erforderlichen Haushaltsmittel nicht geschaffen werden konnten, ist es erst einmal nachvollziehbar, da wir alle unsere Haushaltssituation kennen. Aber im Jahr 2006 muss dieses Hohe Haus davon ausgegangen sein, dass bis in das Jahr 2012 der sogenannte Zwischenschritt beendet
ist. Also stellt sich für mich die Frage: Welche konkreten Ursachen liegen der zeitlichen Verschiebung zugrunde und welche Zuversicht hat man, dass bis 2018 trotz sinkender Haushaltsmittel der sogenannte Zwischenschritt umgesetzt werden kann?
Meine Damen und Herren, ich glaube, hier gibt es eben doch Gesprächsbedarf, doch auch Diskussionsbedarf. Ich beantrage deswegen namens meiner Fraktion, die Überweisung an den Justizausschuss. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Verehrter Kollege Hauboldt, ich dachte eigentlich, dass die Tagesordnung heute so lang ist, dass man sich Beiträge nach dem Motto - was ich schon immer mal sagen wollte
Ich meine, wir haben jetzt hier einen Antrag vorliegen, da geht es um die Durchführung eines beschlossenen Gesetzes. Niemand von Ihnen, der gesagt hat: Ach, toll, haben wir und müssten wir; da sieht man mal und vielleicht war es ja doch nicht.
Dann müssen Sie ein Änderungsgesetz einbringen und müssen sagen, wieso Strukturreformen mittendrin abgebrochen werden. Aber solange die Aufgabe vor diesem Hohen Haus steht,
Ich will jetzt mal so langweilig reden, wie Sie, Herr Adams, vorhin beim Datenschutz den anderen unterstellt haben und deswegen einfach nur sagen, dass wir dieser Entfristung zustimmen.
Danke. Aber ich brauche auch keine Minute. Frau Marx, dem Duktus nach zuzustimmen der FDP im Sinne Korrektur: der Ausschuss heißt für Justiz und Verfassung und an den sollte es überwiesen werden. Dann würden wir als Fraktion auch unsere Meinung dazugeben wollen und das fordern.
Richtig, das finde ich auch. Gut, dass Sie uns haben. Wir sind nicht immer der Meinung, dass wir Sie unbedingt brauchen, aber das haben Sie schon mehrfach gehört heute. Danke.