Entschuldigung, aber wenn Sie mir so eine Vorlage geben, das habe ich jetzt nicht provozieren wollen. Ich wollte noch eine Bemerkung machen. Manchmal liegt in der Krise auch eine Chance, das geht jetzt wieder an den Justizminister. Vielleicht gibt der Herr Kollege Geibert Ihnen mit der Gebietsreform die Vorlage dafür, dass die Einräumigkeit der Verwaltung auch bei den Amtsgerichten später mal so funktioniert, dass dann auch die Umsetzung so passiert, dass sie richtig ist nach der neuen Gebietsreform für die Kreise. Insofern ist manchmal langsamer sein auch gut sein. Schauen wir mal.
Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf an den Justiz- und Verfassungsausschuss zu überweisen. Wer dieser zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der CDU und aus der SPD-Fraktion. Das ist eine Mehrheit. Ich frage jetzt noch nach den Stimmenthaltungen. Stimmenthaltungen gibt es nicht. Damit ist keine Ausschussüberweisung vorgenommen worden.
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Umsetzung der Bestimmungen über die europäische Amtshilfe gemäß Artikel 28 ff. der Richtlinie 2006/123/EG Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/3222 ERSTE BERATUNG
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren auch auf der Zuschauertribüne. Ich möchte heute für die Landesregierung das Erste Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Umsetzung der Bestimmungen über die europäische Amtshilfe gemäß Artikel 28 ff. der Richtlinie 2006/123/EG einbringen. Das hört sich sehr kompliziert an. Ich werde zum Schluss ganz konkret sagen, um was es dann geht, welche Fallbeispiele da auch noch waren. Ziel des Gesetzes ist die Schaffung einer Verordnungsermächtigung zur Bestimmung einer zentralen registrierten Behörde für ein- bzw. ausgehende Anfragen im Rahmen der europäischen Verwaltungszusammenarbeit.
Weil ich das jetzt sehr kurz halte, erkläre ich, worum es ganz konkret geht. Es gibt immer wieder Anfragen, zum Beispiel, wenn jemand, der Arzt hier in Deutschland oder in Thüringen ist und in Portugal praktizieren möchte, dann fragt Portugal das zuständige Amt an, hat denn der tatsächlich die Qualifikation. Um dies zu vereinfachen, versucht man das alles elektronisch zu machen, dass die also nur eine Mail schreiben müssen und dann bekommen die eine Beantwortung und es heißt, ja, der hat tatsächlich die Qualifikation, nach deutschem Recht als Arzt zu arbeiten und er kann dann auch, wenn ihr diese Qualifikation anerkennt - in der EU ist es allgemein anerkannt -, in Portugal entsprechend arbeiten. So ein Beispiel gab es schon. In Thüringen haben wir sehr wenige Anfragen, weil wir keine EUAußengrenzen haben, das passiert öfters vielleicht im Saarland in Zusammenarbeit mit Frankreich oder auch in Ostbrandenburg mit den Polen und wir in Thüringen haben relativ wenige Anfragen gehabt. Letztes Jahr waren es ganze 3. Wir hatten einen ersten Schritt gemacht, mal so als Probelauf. Da ging es um die Berufsqualifikationsanerkennungsrichtlinie. Da ist zum Beispiel der Fall eines Arztes auch mit, den ich eben erwähnt habe, dann 2009 wurden die Lehrer in dieses System aufgenommen,
2010 die Handwerker und jetzt soll es für alle Berufe gelten, die reglementiert sind, wo eine gewisse Anerkennung dann ausgesprochen wird. Das soll nun in diesem Gesetz entsprechend aufgenommen werden, dass es in Thüringen nur eine Anlaufstelle gibt, nämlich das Landesverwaltungsamt. Also dass man immer dann, wenn es von außen her eine Anfrage gibt, an dieser einen zentralen Stelle im Landesverwaltungsamt und dass nicht sämtliche Behörden beteiligt werden. Wir hätten an die 500 Behörden sonst in Thüringen, wo die Mitarbeiter geschult werden müssen und so weiter. Das kann man sehr gut zentralisieren und von da aus können dann die einzelnen zuständigen Behörden dann angefragt werden. Es ist eine Verwaltungsvereinfachung. Ziel ist, dass innerhalb von zwei Wochen die Fragen jeweils beantwortet werden. Das war auch so der Fall bisher. Ich kann noch einmal sagen, neben dieser einen Anfrage, ich glaube, es war Portugal, kann man natürlich dann auch Anfragen aus Thüringen heraus stellen. Das gab es auch schon, dass dann entsprechend zum Beispiel, ich glaube, es war die IHK, mal nachgefragt hat in einem Fall in der Reisebranche, ob dieses Unternehmen, das hier sogenannte Kaffee-Fahrten anbietet, tatsächlich dann auch registriert ist im Ausland. Auch das ist ein wichtiger Hinweis und glaube ich auch, wo entsprechend den Bürgern dann geholfen wird. Ich bitte, dass dieser Vorschlag, die Ausweitung der Aufgaben der zentralen Anlaufstelle, entsprechend in den Ausschüssen behandelt wird. Herzlichen Dank.
Vielen Dank. Warum hier diskutiert wird, werde ich auch gleich verraten. Sie haben uns so schön vorgetragen, was sich hinter diesem komplizierten Gesetzestitel verbirgt. Es ist aus den Fraktionen unterschiedlich angekommen, ob eine Aussprache gewünscht wird oder nicht und es liegen Redemeldungen vor. Demzufolge eröffne ich jetzt die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich will den Titel des Gesetzes noch einmal wiederholen, nachdem das die Frau Präsidentin schon gemacht hat und Herr Staschewski auch: Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Umsetzung der Bestimmungen über die Europäische Amtshilfe gemäß Artikel 28 ff. der Richtlinie 2006/123/EG. Gesetze mit so einem Titel
haben, finde ich, die ungefähre Anziehungskraft eines frisch getischlerten Papststuhles, meine Damen und Herren. Während aber über letzteren, also über den Papststuhl,
dank MDR und den Zeitungen wie die Thüringer Allgemeine alle gut informiert sind, haben Gesetze mit einem solchen Titel, wie das hier in der Drucksache 5/3222, wenn wir mal ehrlich sind, die meisten der Abgeordneten eher zur Seite gelegt, als sie intensiv zu studieren. Zumindest muss ich das für mich gestehen. Ich hätte keinen genaueren Blick in diese Gesetzesvorlage genommen, hätte nicht unser Wissenschaftlicher Mitarbeiter mich darauf hingewiesen, dass, und das ist ja oft so, sich hinter diesem echt trockenen und sperrigen Titel, der die Umsetzung Europäischen Rechts regeln will, ein interessantes und in diesem Fall auch ein brisantes Thema versteckt. Wie in dem vorliegenden Ursprungsgesetz, das nunmehr zur Änderung ansteht, denn das Gesetz setzte damals die Richtlinie Dienstleistungen im Binnenmarkt der Europäischen Gemeinschaft um, die Ihnen sicherlich besser geläufig ist als Bolkestein-Richtlinie und die seinerzeit auf erheblichen Widerstand insbesondere der Gewerkschaften als auch meiner Partei in Europa gestoßen ist, nämlich aufgrund ihrer neoliberalen Regelungsinhalte für den innereuropäischen Dienstleistungsmarkt.
Das Gesetz ermächtigte die Landesregierung durch Rechtsverordnung, Verbindungsstellen bzw. Vorwarnstellen zu benennen, und war ganz konkret auf die Umsetzung dieser Bolkestein-Richtlinie ausgerichtet.
Meine Damen und Herren, durch die weitere Ausgestaltung des europäischen Rechts wird der innereuropäische Daten- und Informationsaustausch zunehmen. Die Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen ist ein nicht ganz so aktuelles Beispiel, aber sie wird als aktueller Anlass für den vorliegenden Vorschlag zur Gesetzesänderung durch die Landesregierung genommen. Es ist auf europäischer Ebene vorgesehen, notwendigen Informationsaustausch bei der Anerkennung von Berufsabschlüssen für EU-Bürgerinnen und -Bürger über das europäische Binnenmarktinformationssystem zu organisieren. Dazu führt die Landesregierung in ihrer Gesetzesvorlage aus, dass es aus verwaltungsökonomischen Gründen sinnvoll ist, den Informationsaustausch über nur eine Stelle - hier konkret das Landesverwaltungsamt - abzuwickeln. Das hat ja auch Herr Staschewski eben noch einmal gesagt.
Hintergrund ist, dass für die Anerkennung von Berufsqualifikationen eine Vielzahl von Stellen zustän
dig ist, die dann jede für sich den Informationsaustausch organisieren müssten, wenn es diese eine koordinierende Stelle nicht gäbe. In diesem Zusammenhang eine Bemerkung, die nur mittelbar mit dem Gesetzentwurf zu tun hat: Mit diesem Gesetzentwurf dokumentiert die Landesregierung, dass die Anerkennungsverfahren für Berufsabschlüsse bürokratisch zergliedert sind und auf Verwaltungsseite eine höhere Effektivität erreicht werden muss. Was für die Verwaltung einerseits gilt, muss andererseits natürlich auch als Recht für die Betroffenen gelten, das heißt, für diejenigen, die ihre Berufsqualifikationen in Thüringen anerkennen lassen wollen. Das heißt, dass wir nicht nur eine zentrale Stelle für den innereuropäischen Informationsaustausch brauchen, sondern ebenso eine zentrale Stelle, die das Verwaltungsverfahren zur Anerkennung einheitlich führt und die jeweils berufsspezifisch unterschiedlichen Stellen in diesem Verfahren beteiligt. Das würde dann tatsächlich zur angestrebten Entbürokratisierung - nicht nur im verwaltungseigenen Interesse - führen. Ich kann die Landesregierung, Herr Staschewski, nur auffordern, ein eigenes Anerkennungsgesetz mit einer entsprechenden Regelung auf den Weg zu bringen.
Nun aber zurück zu diesem Gesetzentwurf: Es ist nichts dagegen einzuwenden, dass Informationsaustausch einheitlich geordnet werden soll und ihn über das Binnenmarktinformationssystem an eine zentrale Stelle zu knüpfen. Damit wird unseres Erachtens nicht nur dem Grundsatz der Datensparsamkeit, der den Grundsatz der Verminderung des Datenverkehrs beinhaltet, entsprochen, sondern es würden auch Maßnahmen des technischen und organisatorischen Datenschutzes damit realisiert, nämlich dass diese Daten von anderen Bereichen abgeschottet werden könnten. Die Möglichkeiten der Kontrolle datenschutzrechtlicher Regelungen würden dadurch erheblich erweitert.
Nun soll diese Stelle laut der Begründung und Einleitung des Gesetzentwurfs beim Landesverwaltungsamt angesiedelt sein. Aber, Herr Staschewski, im Gesetzestext selbst ist diese spezielle Regelung nicht enthalten. Vielmehr soll - und das wird bereits im geänderten Titel des Gesetzes deutlich - eine allgemeine gesetzliche Regelung verabschiedet werden, die es der Landesregierung jederzeit und unabhängig des zu regelnden Sachinhalts ermöglicht, Stellen zu benennen. Im Gesetzestext in § 1 Abs. 4 ist nicht die Rede von „einer Stelle“, sondern von „Stellen“, die die verarbeitenden Stellen für das Binnenmarktinformationssystem sein werden. Es wird sozusagen eine Generalermächtigung zur Datenverarbeitung gesetzlich verankert, die die Landesregierung später nur noch im Einzelfall per Rechtsverordnung an einen konkreten Sachinhalt, einen konkreten Einzelfall anzupassen braucht. Ob dies, meine Damen und Herren, den Ansprüchen des § 4 Abs. 1 des Thüringer Landesdatenschutz
gesetzes, in dem es um Zulässigkeit von Datenverarbeitung geht, die nur erlaubt ist, wenn ein Gesetz diese erlaubt oder anordnet oder wenn die Betroffenen zustimmen, ob es diesem Grundsatz gerecht wird, muss zumindest hinterfragt werden. Bezweifelt werden aber muss die Einhaltung des Bestimmtheitsgrundsatzes, der sich aus Artikel 84 der Thüringer Verfassung ergibt, wonach die Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung bestimmen muss. Der vorliegende Gesetzentwurf wird meines Erachtens diesem Verfassungsgrundsatz nicht gerecht, weil er den Gegenstand des Datenaustauschs nicht konkret benennt und eine Vielzahl von zu benennenden Stellen ermöglicht. Insofern fallen bei dieser Gesetzesvorlage auch die Gesetzesbegründung, die Gesetzesnotwendigkeit und der Gesetzesinhalt, also der Gesetzestext auseinander. Deshalb möchte ich Ihnen für die Fraktion DIE LINKE vorschlagen und das hiermit beantragen, dass wir den Gesetzentwurf trotz oder aufgrund seiner trocken erscheinenden Materie im Justiz- und Verfassungsausschuss beraten. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren, hierbei handelt es sich um die Umsetzung von EURecht in Landesrecht, der man sich nicht entziehen kann. Bedingt durch die geringen Fallzahlen ist es sinnvoll und effizient, im Freistaat Thüringen nur eine Behörde für diese Aufgabenwahrnehmung zu bestimmen. Und diese Behörde sollte das Landesverwaltungsamt sein; das ist in diesem Bereich auch bereits tätig. Hierdurch könnten Synergieeffekte erzielt und unnötige Kosten vermieden werden. Der vorliegende Gesetzentwurf berücksichtigt dies und ist von daher auch plausibel. Näheres dazu im weiteren parlamentarischen Verfahren. Ich bitte für meine Fraktion um Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich dachte eigentlich, dass für diesen
Tagesordnungspunkt die Verabschiedung ohne Aussprache verabredet war, dem ist jetzt nicht so. Der Titel des vorliegenden Gesetzes, das wir heute in erster Lesung beraten, ist fast länger als der Inhalt an sich. Zum einen handelt es sich um die Änderung der Überschrift, also lediglich eine Klarstellung. Zum Zweiten wird in § 1 des Thüringer Gesetzes zur Umsetzung der Bestimmungen über die europäische Amtshilfe, wie es in der Änderung des Titels heißt, ein neuer Absatz angefügt, der heißt: „Die Landesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung Stellen zu bestimmen, die grenzüberschreitende Ersuchen von oder an Behörden im Land im Rahmen der europäischen Verwaltungszusammenarbeit nach den §§ 8 a bis 8 e des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes über das Binneninformationssystem weiterleiten, soweit nach Maßgabe von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft die Anwendung des Binneninformationssystems im Rahmen der europäischen Verwaltungszusammenarbeit vorgesehen ist.“ Artikel 2 regelt das Inkrafttreten. Das ist, liebe Kolleginnen und Kollegen, schon alles.
Es geht also um die Abwicklung der Zusammenarbeit der Verwaltungen, die für die EU-Kommission ja eigens das sogenannte Binneninformationssystem eingeführt hatte. Als Verbindungsstelle - auch das ist bereits erwähnt worden - hat die Landesregierung das Landesverwaltungsamt bestimmt. Dafür wird nunmehr noch eine Verordnungsermächtigung benötigt, die wir mit diesem ersten Änderungsgesetz schaffen. Auch das bezieht sich auf die zweite Änderung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin zwar der Auffassung, dass dies ein Gesetz ist, das wahrscheinlich keine Chancen auf einen literarischen Preis hat, schöne Sprache ist etwas anderes, aber an sich unbedenklich. Dennoch müssen wir uns im Ausschuss dazu noch einmal austauschen und verständigen. Im Namen der SPD-Fraktion beantrage ich die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit. Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, zum einen habe ich gedacht, wir halten uns an die Absprache und führen die inhaltliche Diskussion im Ausschuss, nämlich genau da, wo sie hingehört, und nicht jeder erzählt noch einmal was hat vorhin Frau Marx gesagt -, was ich schon immer mal erzählen wollte, aber noch nicht die Gelegenheit dazu hatte.
Von daher mein Appell, dass wir die inhaltliche Diskussion im Ausschuss führen. Zum Zweiten noch eine Frage an die Landesregierung:
Wir haben gestern erfahren - zumindest aus der Presse -, dass wir einen neuen Staatssekretär im Finanzministerium haben. Jetzt wäre meine Frage, ob denn auch das Landwirtschaftsministerium einen neuen Staatssekretär erhalten hat.
Ansonsten - noch einmal inhaltlich - kann ich dem Gesetzentwurf in seiner Richtung folgen. Wir werden das inhaltlich im Ausschuss besprechen und von daher freue ich mich darauf und vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Abgeordnete Adams das Wort. Bitte fangen Sie jetzt nicht auch an: „Ich wollte eigentlich gar nicht reden.“