Protocol of the Session on April 14, 2011

Thüringer Gesetz zur Regelung der Versorgung und der Altersgrenzen der Beamten und Richter sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/2514 ERSTE BERATUNG

Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung? Das ist der Fall. Herr Minister Voß.

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem Ihnen vorgelegten Gesetzentwurf, den ich hiermit einbringe, werden mehrere Ziele der Landesregierung und des Koalitionsvertrags erreicht:

Zum Ersten, die Vorhaben der Anhebung der Lebensarbeitszeit für Beamte bei gleichzeitiger Absenkung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit;

Zweitens, die versorgungsrechtliche Gleichstellung der Hinterbliebenen aus einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mit denen einer Ehe;

Drittens haben wir Vereinfachungen in das Beamtenversorgungsgesetz eingefügt

und last, but not least erzielen wir mit diesem Gesetz auch Entlastungen künftiger Haushalte, jedoch bleibt das System als Ganzes wie es bis dato besteht in seiner Grundstruktur unverändert.

Meine Damen und Herren, die Beamtenversorgung wird künftige Haushalte in steigendem Maße belasten. Wir können davor nicht die Augen verschließen. Waren im Jahr 2000 noch 11 Mio. € aufzubringen, so waren es 2010 78 Mio. € und nach Vorausberechnungen meines Hauses werden es 2020 bis zu 312 Mio. € sein. Jetzt mögen dort Schwankun

(Minister Reinholz)

gen noch drin sein, weil natürlich in solche Zukunftsberechnungen auch Annahmen einfließen, aber irgendwie in dieser Größenordung werden wir uns darauf einzustellen haben.

Wenn man ein Gesetz zur Beamtenversorgung reformiert, verändert, insbesondere wie hier die Auswirkungen der Anhebung der Grenze für das Arbeitsleben auf 67 einfügt, steht man selbstverständlich im Spannungsverhältnis zwischen Notwendigkeit zur Finanzierung des gesamten Systems allerdings steht man auch unter einem Wettbewerbsdruck, denn von einer Kenntnis wird man ausgehen müssen: Neben der Attraktivität der Besoldung an sich, der Aufstiegschancen im öffentlichen Dienst, der Weiterbildungsmöglichkeiten ist natürlich die gesicherte Versorgung, die Altersvorsorge, eine Motivation, ein wichtiger Anreiz, die Laufbahn eines Beamten oder Richters einzuschlagen. Wir haben insofern nicht nur die Dienstaltersgrenze angehoben, sondern wir haben auch eine Vielzahl von Verbesserungen in diesen Gesetzentwurf eingearbeitet. Ich möchte einige nennen: Wegfall der Quotelung von Ausbildungs- und Zurechnungszeiten bei der späteren Bemessung der Versorgungshöhe. Es werden weiterhin drei Jahre Studium als ruhegehaltsfähige Dienstzeiten berücksichtigt. Dies ist nicht in allen Ländern so. Außerdem wird eine Versorgungslücke, die für jene Versorgungsempfänger entstehen könnte, die vor 67 in Ruhestand treten, allerdings vorher schon einmal als Angestellter gearbeitet haben, dort gilt ja die 67er-Grenze, hier könnte eine Versorgungslücke entstehen und wir haben Regelungen eingefügt, dass diese Dinge abgemildert oder gänzlich beseitigt werden. Die Beträge der einmaligen Unfallentschädigung werden nach der Minderung der Erwerbsfähigkeit differenziert, wodurch sich die Entschädigungen insbesondere für Witwen und Waisen deutlich erhöhen können, und dann eben die Einbeziehung eingetragener Lebenspartnerschaften, die Gleichstellung in der Hinterbliebenenversorgung.

Meine Damen und Herren, es ist natürlich klar, dass man mit so einem Beamtenversorgungsgesetz, mit so einer Novelle, nicht alle zukünftig auftretenden Verbesserungsmöglichkeiten oder Handlungsnotwendigkeiten vorausnehmen kann. Aber, ich denke, auf der Leistungsseite haben wir doch einiges Vorausschauendes getan. Das Wichtigste ist sicherlich die Verlängerung der Lebensarbeitszeit im Regelfall auf 67. Das ist der bedeutendste Schritt, der hier eingearbeitet ist. Dadurch wird ein Lastenausgleich erreicht zwischen den Generationen, genauso wie es jetzt bei der allgemeinen Rentenversicherung ist. Es wird ein Ausgleich zwischen Dienstherr und Beamten ermöglicht bei gleichzeitiger Kompensation der Absenkung des Rentenniveaus. Im Ergebnis werden die Beamten an der Finanzierung ihrer steigenden Versorgungslasten beteiligt, wer wollte dieses verschweigen, und können

allerdings gleichzeitig zusätzliche ruhegehaltsfähige Dienstzeiten erwerben. Ich meine, dieses ist gerade für Menschen in den neuen Ländern mit den Erwerbsbiografien doch sehr wichtig, dass man hier seine Rente auch erhöhen kann, seine Pension verbessern kann.

Lassen Sie mich zum Schluss der kurzen Einbringungsrede noch auf zwei Sachverhalte eingehen, die in der Anhörung, in der Verbändeanhörung mit am meisten für Diskussionen gesorgt haben. Dies betrifft erstens die Begrenzung der Anrechnung der Zeiten im Angestelltenverhältnis im öffentlichen Dienst auf fünf Jahre. Natürlich führt diese Neuregelung zu einer Minderung von späteren Ansprüchen vieler Beamte, übrigens aller Laufbahnen, das sei gesagt. Aber wie Sie der Stellungnahme der Landesregierung entnehmen können, stehen sich die Betroffenen gleichwohl immer noch besser, als hätten sie ihre Laufbahn nur als Beamter begonnen. Ich denke, hier geht es um ein Stück Gerechtigkeit zwischen unterschiedlichen Erwerbsbiografien, wo wir einen Ausgleich hergestellt haben. Würde man diese Anrechnungsfähigkeiten nicht begrenzen, käme man sehr leicht in eine doppelte Altersversorgung hinein und das kann auch nicht gerecht sein.

Der zweite Punkt, den ich erwähnen möchte, der ebenfalls viel für Diskussion gesorgt hat, ist der Wegfall des Ausgleichs für besondere Altersgrenzen nach dem jetzigen § 48 Beamtenversorgungsgesetz. Hier werden 4.000 € gezahlt für Vollzugsbeamte, die eben nicht bis 67, sondern schon eher in Rente gehen können. Wir waren der Meinung, dass doch die erheblichen Verbesserungen der letzten Jahre diesen Wegfall rechtfertigen. Lassen Sie mich aber auch sagen, dieser Wegfall kommt nicht von einem Jahr auf das andere - Sie werden das lesen -, sondern es wird gestuft zurückgefahren, und zwar über fünf Jahre. Ich denke, das ist vernünftig und bedeutet eben keine abrupte Kurskorrektur.

Das wäre es von meiner Seite. Ich bedanke mich recht herzlich und bin natürlich gespannt auf die Diskussionen in den Ausschüssen. Es wird eine interessante Diskussion werden. Schönen Dank.

(Beifall CDU)

Danke, Herr Minister, für die Begründung des Gesetzentwurfs. Ich eröffne die Aussprache und als Erster hat das Wort der Abgeordnete Meyer von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Minister Voß hat es gerade gesagt, das ist wirklich etwas, wo man ein bisschen dran zu

(Minister Dr. Voß)

kauen hat, an der Vorlage der Landesregierung zur Regelung der Versorgung und der Altersgrenzen. Darauf komme ich im Rahmen meiner Rede dann noch mal zurück.

Ich will für unsere Fraktion mal kurz erklären, dass wir es durchaus für positiv halten, dass einige Aspekte in diesem Gesetzentwurf genannt sind. Für alle hier im Raum dürfte wahrscheinlich gelten, dass die Rückkehr zur 40-Stunden-Woche für die Beamtinnen und Beamten für richtig angesehen wird, vor allen Dingen was die Vergleichbarkeit mit den Angestellten im öffentlichen Dienst angeht. Ich weiß, es gibt auch noch vereinzelte Gegenstimmen dazu.

Das Zusammenführen von Rechtsquellen kann grundsätzlich immer nur richtig sein, um die Verständlichkeit gerade dieser schwierigen Materie auch zu befördern. Das gelingt nach meinem ersten Überblick über diese Vorlage in weiten Strecken, nicht überall, aber immerhin in weiten Strecken. Dass das Thema Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften in dieser Vielfalt dort aufgenommen wird, ist sicherlich positiv von allen hier in diesem Raum zu sehen, keine weitere Frage dazu. Auch die Anpassung der Regelaltersgrenze wiederum in der Verhältnismäßigkeit zu Angestellten kann man natürlich grundsätzlich immer kritisch sehen, wenn man es grundsätzlich ablehnt. Wenn es aber so ist, dass die Bundesregelungen dazu so sind und Tarifverträge auch, dann allerdings finde ich die Vergleichbarkeit für Beamtinnen und Beamte grundsätzlich richtig.

Aber die zentrale Problematik, der wir gegenüber sitzen und stehen, ist die Tatsache, dass der Zeitdruck für die Verabschiedung gerade dieses komplizierten Gesetzes durch die Landesregierung unnötigerweise aufgemacht ist. Die Koalition hat offensichtlich ein kleines Problem: Sie möchte ihr ewiges Versprechen zum Thema „Rückkehr zur 40-Stunden-Woche für die Beamtinnen und Beamten“ durchsetzen und versucht in einer Art Rucksackverfahren alles andere gleich mitzunehmen. Es wäre ganz einfach, den Artikel 9 dieses vorliegenden Gesetzes heute zu diskutieren und im Mai zu verabschieden. Ich glaube, niemand hätte was dagegen. Aber ich habe das Gefühl, nicht dass sich die Koalition selbst nicht ganz traut, was dann die Fragen der Artikel 1 bis 8 angeht. Wenn das der Fall ist, Herr Höhn, dann würde ich Ihnen vorschlagen, teilen Sie einfach das Gesetz auf, denn der Zeitdruck, der jetzt aufgemacht wird, uns in eine Sondersitzung heute Abend zu bringen, um die Anhörung mal ganz schnell zu machen, damit wir vor der Sommerpause etwas durchbekommen, was in einer Komplexität beispielsweise deutlich komplexer ist als das Ministergesetz, für das sich die Koalition seit über einem Jahr Zeit gelassen hat und immer wieder weiter verschiebt

(Beifall DIE LINKE, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

- da schaut Herr Höhn auch peinlich berührt zu Boden, das verstehe ich schon -, das leuchtet uns als Opposition überhaupt nicht ein. Das wissen Sie auch genauso gut wie wir. 90 Paragraphen in drei Monaten ist kein Problem, aber 15 Paragraphen in einem Jahr das verlangt nach weiterer hochwertiger Auswertung und ganz vielen Leuten, die angehört werden müssen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine sehr geehrten Damen und Herren von der Koalition, das können wir natürlich als Opposition nicht gut finden. Ich will darauf verweisen, dass die Diskussion über das Gesetz interessanterweise mit anderen schon längst geführt wird. Der Deutsche Gewerkschaftsbund lässt mittlerweile im Netz verlautbaren, dass er im Januar angefragt worden ist und im Februar geantwortet hat. Also es gibt sozusagen schon eine Anhörung im Vorhinein, die nebenbei gesagt überhaupt keine Wirkung hatte, es ist nichts aufgenommen von dem, was der DGB gefordert hat. Warum wir nicht auch bereits im Januar diesen Entwurf, der dann ohne Änderungen durchgegangen ist, bekommen haben, erschließt sich uns überhaupt nicht.

In dem Entwurf selbst gibt es meiner Ansicht nach durchaus problematische Regelungen. Ich will eine Sache herausziehen, zum Beispiel den § 17. Da geht es um die Berücksichtigung von Zeiten, die für das Ruhegehalt gelten können. Da ist nach wie vor enthalten, dass die Religionsgemeinschaften und ihre Verbände auch etwas sind, bei denen man Ruhegehalt erwerben kann. Erklären Sie heute mal einem Angestellten, warum Sie, wenn Sie bei der Caritas oder Diakonie arbeiten, ruhegehaltsfähige Dienstzeiten erwerben, bei einem privaten Pflegeheimbetreiber aber nicht. Diesen Reformbedarf sehen wir, den müsste man jetzt diskutieren und den werden wir sicher nicht bis zum Sommer klären können.

Ich will darauf verweisen, dass sich die Landesregierung auch nicht besonders viel Mühe gegeben hat bei den Begründungen. Zum Beispiel beim § 5 wird darauf verwiesen, dass der § 49 Beamtenversorgungsgesetz sozusagen übernommen worden sei - ist er aber nicht. Ein ganzer Absatz ist einfach weggelassen worden, das heißt, wir haben jetzt die freundliche Notwendigkeit, alle - ich weiß nicht, wie viele hundert - Bezüge zu prüfen als Opposition. Das ist unsere Pflicht, unsere Aufgabe, das machen wir gern. Das machen wir aber nicht gern im Zeitdruck, schon gar nicht bei solchen Sachen. Das ist der Grund, warum ich das noch einmal angesprochen habe.

Eine Dienstrechtsreform, die ihren Namen verdient, benötigt intensive Beratung, um das Dienstrecht

wirklich umfassend modern machen zu können. Das sehen wir in diesem Moment nicht. Inhaltlich noch eine Bemerkung, weil das eine Frage ist, in der wir uns deutlich von der Fraktion DIE LINKE unterscheiden wollen. Die Abwägung bei der Frage, wie viele Belastungen man den Beamtinnen und Beamten auferlegt bei einer solchen Reform und den Haushaltszwängen sind nicht ohne Weiteres so locker hier vorn vom Pult bei der ersten Beratung zu beantworten. Da werde ich mir Zeit lassen. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass einer der Aspekte, die man dabei haben sollte, auch die Frage ist, wie das Ansehen der Stellung der Beamtinnen und Beamten und ihrer Versorgung in der Öffentlichkeit durch diese Reform verbessert werden kann. Da sehe ich durchaus Ansätze in diesem Gesetz. Ich hoffe darauf, dass uns die Koalition etwas mehr Zeit gibt als sechs Wochen bis zu den Sommerferien und freue mich auf die Beratung. Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Herr Abgeordneter. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Maik Kowalleck von der Fraktion der CDU.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, in der Koalitionsvereinbarung heißt es, dass sich CDU und SPD für einen leistungsfähigen öffentlichen Dienst und eine bürgernahe Verwaltung einsetzen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf erfolgt durch Landesrecht eine Zusammenfassung und Bereinigung des Beamtenversorgungsrechts. Bisher ist diese Materie im Beamtenversorgungsgesetz, im Thüringer Gesetz über ergänzende Bestimmungen zur Beamtenversorgung, im Thüringer Besoldungsgesetz, in der Beamtenversorgungsübergangsverordnung und in der Vollstreckungsvergütungsverordnung geregelt. Das vorliegende Gesetz sieht auch vor, eingetragene Lebenspartnerschaften in der Beamtenversorgung, insbesondere der Hinterbliebenenversorgung, gleichzustellen. Das wurde auch von meinem Vorredner erwähnt. Dies ist ebenfalls eine Forderung aus dem Koalitionsvertrag.

Weiterhin soll die Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre angehoben werden. Somit wird eine Übereinstimmung mit dem Recht der gesetzlichen Rentenversicherung, dem Recht der Bundesbeamten sowie der Mehrzahl der Länder hergestellt. In der Koalitionsvereinbarung ist auch niedergeschrieben, dass im Falle einer Rückkehr zur 40-Stunden-Woche unter dem Aspekt der Gleichbehandlung mit den nichtbeamteten Bediensteten im öffentlichen Dienst ein Zusammenhang mit der Angleichung der Lebensarbeitszeit gesehen wird. Eine andere Re

gelung wäre aufgrund der aktuellen Rentendiskussion abwegig und realitätsfern. Der Finanzminister hatte auch eben entsprechende Ausführungen dem Hohen Hause mitgeteilt.

Für Beamte im Polizeivollzug, Strafvollzug und Feuerwehrdienst gelten andere Regelaltersgrenzen, diese sind Beamte mit besonderen körperlichen Ansprüchen. Als Abgeordnete haben wir durchaus die vielen Aktivitäten des Thüringer Beamtenbundes verfolgt, der sich für eine 40-Stunden-Woche stark gemacht hat. An dieser Stelle möchte ich beispielgebend die aktuelle Postkartenaktion, die Übergabe von mehr als 4.396 Unterschriften an Ministerin Walsmann im Dezember 2010 und auch den offenen Brief an die Thüringer Ministerpräsidentin erwähnen.

Mit dem vorliegenden Gesetz wird die Regelarbeitszeit der Beamten von 42 auf 40 Stunden ermäßigt. Bereits in der Koalitionsvereinbarung haben wir die Prüfung der Rückkehr zur 40-Stunden-Woche bei Beamten angegeben. Die aktuelle Arbeitszeitverordnung ist bis zum 31. Juli 2011 befristet. An dieser Stelle möchte ich auch noch einmal erwähnen, dass damit natürlich ebenfalls die Kommunalbeamten profitieren. In der Praxis muss gesehen werden, welche Auswirkungen auf die Kommunen zukommen bzw. im Bereich auch der Vollzugsbeamten zu erwarten sind. Wir gehen aber davon aus, dass hier entsprechende Vorbereitungen getroffen werden und eine Ausschussanhörung die eine und andere Anregung geben wird.

Im Namen meiner Fraktion beantrage ich die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Haushaltsund Finanzausschuss. Vorbehaltlich der Überweisung durch das Plenum und der Festlegung der Federführung soll heute Abend eine Sondersitzung des Haushalts- und Finanzausschusses zum vorliegenden Gesetzentwurf stattfinden. Ziel ist es, über eine Anhörung zu beschließen, so dass das Gesetz noch vor der Sommerpause in Kraft treten kann. Aus diesem Grund denke ich, dass wir noch genug Gelegenheit haben, den vorliegenden Gesetzentwurf zu beraten.

Danke, Herr Abgeordneter. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Hauboldt von der Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich vermisse ein bisschen die Euphorie zu dem Thema.

(Beifall DIE LINKE)

Der Minister hat sich Mühe gegeben, es ist ein wichtiger Bereich, der zu klären ist, und wir sollten uns erst einmal freuen - das nehme ich vorweg -,

(Abg. Meyer)

dass hier Bewegung in die ganze Sache gekommen ist. Auf die einzelnen Eckpunkte würde ich natürlich auch gern noch einmal verweisen, aber wir wären nicht Opposition, wenn wir nicht versuchen würden, werte Damen und Herren, auf ein paar Probleme hinweisen zu dürfen.

Dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung mehr oder weniger eine Angleichung der Situation der Angestellten im öffentlichen Dienst erfolgt, ist zu begrüßen, allerdings, meine Damen und Herren, ändert das nichts an unserer Grundsatzkritik meiner Fraktion an diesem Entwurf. Diese Grundsatzkritik weist meines Erachtens zwei Gesichtspunkte auf. Herr Meyer, ich versuche, Sie trotzdem zu überraschen, auch wenn Sie in Ihrem Beitrag schon angemerkt haben, die Antworten auf die Fragen zu wissen, die ich hier stelle. Meine Fraktion erneuert die Kritik an der bestehenden Trennung zwischen Angestellten und Beamten im öffentlichen Dienst. Diese angesichts der heutigen Entwicklung und Gegebenheiten veraltete und sachlich kaum begründbare strukturelle Trennung muss unseres Erachtens überwunden werden.

(Beifall DIE LINKE)

Beamte müssen ebenso wie die Angestellten in die gesetzlichen Sozialversicherungssysteme eingegliedert werden mit entsprechendem Versicherungsschutz, aber auch entsprechenden Beitragszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung, gesetzliche Krankenversicherung usw. Das, denke ich, ist erst einmal eine generelle Frage, die zu beantworten ist. Deshalb findet die Absenkung des Niveaus des Ruhestandgehalts nur bedingte Zustimmung, denn meine Fraktion ist, wie ich gerade gesagt habe, hier der Meinung, Beamte sollen ebenso eine Rentenbiographie unter dem Dach der Sozialversicherung erwerben wie andere abhängig Beschäftigte auch.

Zweiter Aspekt unserer Grundsatzkritik im Gesetzentwurf ist die vorgenommene Anhebung der Altersgrenze auf 67 Jahre. Meine Fraktion lehnt die Anhebung des Rentenalters auf 67 Jahre auch für die gesetzliche Rentenversicherung ab, logischerweise. Wie Sie sich erinnern können, hat dazu und gab es dazu von meiner Fraktion vor ein paar Monaten hier im Landtag auch einen entsprechenden Antrag.

Noch ein paar ergänzende Anmerkungen zu rechtlichen, insbesondere verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten. Herr Minister Voß hat das erwähnt im Zusammenhang mit der Änderung des Thüringer Beamtenrechts. Lange hätte es gedauert, nach Ansicht meiner Fraktion zu lange, bis die Gleichstellung der eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften vollzogen wurde. Das Diskriminierungsverbot wegen der sexuellen Orientierung bzw. sexuellen Integrität - Artikel 2 Abs. 3 - steht ja seit Beginn in der Thüringer Verfassung. Seit die