Noch ein paar ergänzende Anmerkungen zu rechtlichen, insbesondere verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten. Herr Minister Voß hat das erwähnt im Zusammenhang mit der Änderung des Thüringer Beamtenrechts. Lange hätte es gedauert, nach Ansicht meiner Fraktion zu lange, bis die Gleichstellung der eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften vollzogen wurde. Das Diskriminierungsverbot wegen der sexuellen Orientierung bzw. sexuellen Integrität - Artikel 2 Abs. 3 - steht ja seit Beginn in der Thüringer Verfassung. Seit die
sem Zeitpunkt, spätestens aber seitdem das Bundesgesetz zu den Lebenspartnerschaften in Kraft ist, hätte aus unserer Sicht eine Gleichbehandlung stattfinden müssen. Doch im Gegenteil, Thüringen, Sie erinnern sich, hatte sich sogar einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen dieses Bundesgesetz angeschlossen. Die damalige CDU-Landesregierung verweigerte den Paaren den Zugang zu den Standesämtern. Erst seit Kurzem hat sich das in Thüringen geändert. Bei der Beamtenrechtsänderung im Jahre 2009 hatte meine Fraktion auch entsprechende Anträge zur Gleichstellung gestellt. Aber die damalige Landtagsmehrheit verweigerte leider die Anpassung zweimal kurz hintereinander. Das war, zusammen mit aktueller Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, für uns Anlass, das Problem, ich will es erwähnen, in einer abstrakten Normenkontrolle dem Thüringer Verfassungsgerichtshof vorzulegen. Dort liegt es immer noch. Meine Fraktion wird die Gesetzesberatung und die abschließende Entscheidung des Landtags abwarten. Hier ist der Termin angekündigt, wann das der Fall sein wird. Erst dann werden wir, wird meine Fraktion darüber entscheiden, ob sich im Nachgang die Normenkontrolle erledigt hat oder nicht. Die Landesregierung hat zwar in ihrem Entwurf sowohl die Beihilfe im Krankheitsfall, den Familienzuschlag als auch die Hinterbliebenenversorgung für eingetragene Lebenspartnerschaften berücksichtigt, allerdings sehen wir Probleme, dass den Betroffenen eigentlich für die Vergangenheit zustehende Ansprüche nach wie vor verweigert werden. Hier muss nach Ansicht meiner Fraktion auch berücksichtigt werden, dass es eine EU-Richtlinie zur Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften gibt, wo dies formuliert ist. Dies hätte zum 03.12.2003 in innerstaatliches deutsches Recht umgesetzt sein müssen. Da dies nicht erfolgt ist, haben die Betroffenen auf Grundlage der Richtlinie selbst rückwirkende Ansprüche bis zum Dezember 2003. Das spiegelt sich nach Ansicht der Fraktion DIE LINKE aber so nach unserem Ermessen im Gesetzentwurf nicht wider, müsste aber darin enthalten sein, weil auch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts das so verlangt. Das gleiche Problem stellt sich offensichtlich auch beim Trennungsgeld und den Umzugskosten.
Letzter Aspekt mit Blick auf die 40-Stunden-Woche, meine Damen und Herren: Meine Fraktion begrüßt die Rückkehr zur 40-Stunden-Woche, zum einen weil sie und der Achtstundentag eine traditionsreiche unter vielen menschlichen und ökonomischen Aspekten richtige Entscheidung ist, aber auch ganz praktisch betrachtet macht sie Sinn und stellt eine Arbeitserleichterung dar. In der Vergangenheit gab es zum Beispiel aus dem Thüringer Justizvollzug viele berechtigte Klagen, dass eine 42-StundenWoche die Arbeitsabläufe in einem Dreischichtsystem erheblich erschwert und zu einer großen Belastung für die Beschäftigten geworden sei. Hinsicht
lich der Rückkehr zur 40-Stunden-Woche ist aber meines Erachtens noch folgender Gesichtspunkt zu beachten, gerade mit Blick auf das Rechtsprinzip der Gleichbehandlung: Diejenigen Beamten, die nun eine Zeit lang 42 Stunden gearbeitet haben, sollten diese Arbeitszeit durch die Möglichkeit zum frühen Eintritt in den Ruhestand ausgeglichen bekommen, auch wenn es nur ungefähr drei Monate sind. Trotz alledem, hier sollte in der Ausschussberatung noch eine Ausgleichsregelung geschaffen werden.
Zum Abschluss möchte ich auf ein letztes Problem verweisen, das durch das Schreiben eines Anwalts meines Erachtens an alle Fraktionen herangetragen wurde zur Wiedererkennung des Problems, hier die Stichworte „geschiedene Eheleute“, „Versorgungsausgleich“ und „Landesöffnungsklausel“ im Versorgungsausgleichsgesetz des Bundes, genauer in dessen § 16. Im Gesetzentwurf der Landesregierung werden zahlreiche Fragen der Beamtenversorgung angesprochen. Es sollte in der Gesetzesberatung auch Platz sein, das ausgehend von einem Einzelfall an den Landtag herangetragene Problem durchaus zu beraten, wobei es sicherlich nicht überraschen wird, wenn ich sage, dass meine Fraktion DIE LINKE eher eine Neigung hat, die Lösung zu bevorzugen, die der gesetzlichen Rentenversicherung den Hauptpart beim Versorgungsausgleich gibt. Dieses Problem, meine Damen und Herren, sollten wir, sollten Sie, sollten wir alle in der Ausschussberatung nochmals genauer anschauen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, Angestellte und Beamte müssen analoge Arbeitsbedingungen haben. Das ist eine grundsätzliche Frage der Gerechtigkeit. Das ist die Basis für unsere funktionierende öffentliche Infrastruktur. Die wiederum ist wichtig für weite Bereiche unseres Lebens. Wir haben ein leistungsfähiges Beamtentum und sind stolz darauf. Das betrifft viele Bereiche, das betrifft die Beamten, die als Polizist, als Lehrer, im Justizvollzug oder als Finanzbeamte hervorragende Arbeit leisten. Analoge Arbeitsbedingungen heißt für uns dezidiert auch gleiche Arbeitszeit, und das heißt für uns 40-Stunden-Woche.
Das war 2005, die damalige CDU-Regierung hat die Beamten als Sparschweine entdeckt und die Wochenarbeitszeit angehoben im Einklang mit den Südländern Bayern, Baden-Württemberg und Hessen. Das einzige neue Bundesland, das diesen Weg gegangen ist. Es war das politische Ziel zu erkennen, dass bei den Tarifverhandlungen das Gleiche für die Angestellten erreicht werden sollte. Es war aber nicht durchsetzbar. Deshalb ist das politische Ziel nicht erreicht worden. Inzwischen hat sich meines Erachtens auch der Wind gedreht. Es wird langsam sichtbar der Mangel an qualifizierten Arbeitskräften auch im öffentlichen Dienst. So hat Bayern bereits die Wiedereinführung der 40-Stunden-Woche beschlossen.
Meine Damen und Herren, in Thüringen haben wir die Forderung nach der Wiedereinführung der 40-Stunden-Woche für die Beamtinnen und Beamten in die Koalitionsverhandlungen mit eingebracht, mit unserem Koalitionspartner beraten und die CDU wollte die Kopplung an die Lebensarbeitszeit. So wurde das auch entsprechend im Koalitionsvertrag vereinbart und festgelegt. Herr Kollege Kowalleck hat das vorhin auch schon so genannt.
So ist also die Arbeitszeitverordnung jetzt in diesem Gesetzentwurf des Finanzministers eingebettet. Sie hätte auch von der Landesregierung so beschlossen werden können, wird halt aber nicht gemacht, sondern im Rahmen dieses gesamten Gesetzentwurfs.
Die SPD-Fraktion hat sich frühzeitig dafür eingesetzt, dass die 40-Stunden-Woche für die Beamtinnen und Beamten schon zum 1. Januar dieses Jahres gelten sollte. Auch Exinnenminister Professor Huber hat das so gesehen und hat im vergangenen Sommer öffentlichkeitswirksam angekündigt, es werde so kommen. Das Ganze kam nicht. Die CDU hat auf ihrem Junktim mit der Altersgrenze bestanden. So haben wir das jetzt hier vorliegen.
Meine Damen und Herren, zum jetzigen Gesetzentwurf ist schon gesagt worden, er betrifft die Regelarbeitszeit der Beamten, er betrifft auch die Regelaltersgrenze, die stufenweise angehoben werden soll. Es geht aber im Wesentlichen auch darum, jetzt ein eigenes Thüringer Beamtenversorgungsgesetz zu schaffen. Bisher haben wir die Fortführung des Beamtenversorgungsgesetzes des Bundes mit einer ganzen Reihe von Folgeänderungen, Herr Finanzminister Voß hat sie vorhin vorgestellt. Sie ist auch von anderen hier schon aufgegriffen worden, dazu will ich jetzt gar nichts mehr sagen. Die inhaltlichen Differenzen zwischen den Parteien,
auch jetzt vorgetragen von der Fraktion DIE LINKE, werden wir im Ausschuss dann ausführlich diskutieren.
Was ich nicht verstehen kann, ist die Klage von Herrn Meyer über den Zeitdruck, der nun herrschen soll. Wir sind uns in der Koalition einig, wir wollen ordentlich, aber zügig beraten. Ziel soll sein, dass wir den Gesetzentwurf vor der Sommerpause verabschieden können. Dass wir uns heute Abend im Haushalts- und Finanzausschuss zu einer Sondersitzung treffen, um über die notwendigen Anzuhörenden und Anhörungszeiträume usw. zu beschließen, das ist doch gang und gäbe. Das ist doch bei anderen Gesetzen ganz genauso gemacht worden, dass wir nicht erst vier Wochen überlegen, wen wollen wir denn überhaupt anhören. Dieses gängige Verfahren jetzt zu kritisieren, finde ich übertrieben.
Das Gleiche gilt, wenn Sie darauf hingewiesen haben, Herr Meyer, dass es eine Anhörung der Landesregierung gab zu Beginn dieses Jahres - das ist doch das normale gängige Verfahren, dass nach der ersten Kabinettsberatung, bevor der Gesetzentwurf vom Kabinett verabschiedet wird, die Anhörung erfolgt. Ich verstehe also nicht, was Sie mit Zeitdruck hier so kritisieren. Bei den meisten anderen Dingen geht es Ihnen und Ihrer Fraktion nicht schnell genug und hier bemängeln Sie, dass wir ein Gesetz innerhalb von einigen Wochen bis zum Sommer beraten wollen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein herzliches Dankeschön auch an Herrn Kollegen Dr. Pidde für den Einblick in die Koalitionsseele, den wir gerade wieder erhalten durften. Durch die Föderalismusreform im Jahr 2006 wurde die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes für die Besoldung und Versorgung der Landesbeamten aufgehoben und in die Gesetzgebungskompetenz der Länder übertragen. Die Landesregierung hat uns einen Gesetzentwurf vorgelegt, der vor allem die verschiedenen und teilweise unübersichtlichen Rechtsquellen zusammenfassen und auch bereinigen soll. Besonders begrüßen wir die Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften. Ich denke, das ist ein Fakt, der war inzwischen überfällig in unserem Land. Es wurden wesentliche Teile des Beamtenversorgungsgesetzes übernommen und an die Thüringer Verhältnisse angepasst. Das alles, meine Damen und Her
ren, sind sehr löbliche Ziele und Erwartungen, aber wie so oft steckt sicherlich auch hier der Teufel im Detail. Wir sollten auf alle Fälle auch in der kommenden Debatte uns unterhalten, ob nicht beispielsweise über eine Flexibilisierung von Arbeitszeiten nachzudenken ist. Sind wir denn wirklich so überzeugt, dass alle Beamten diese starren Änderungen wollen oder könnte es nicht so sein, dass es etliche Beamte im Dienste des Landes, im Dienste der Kommunen gibt, die sich eben ganz andere Regelungen vorstellen können und das sollte auch ein Ergebnis der Anhörungen sein.
Deswegen meinen wir, dass dort noch erheblicher Gesprächsbedarf besteht und dass vieles in der Debatte jetzt hier auch schon gesagt worden ist. Das ist immer das etwas schwierige Los desjenigen, der sozusagen zum Schluss dieser ganzen Reihe dran ist. Deswegen will ich auch nicht alles wiederholen, was über dieses Gesetz jetzt hier gesagt worden ist. Ich beantrage auch namens meiner Fraktion die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Haushalts- und Finanzausschuss und an den Innenausschuss - denn dort gehört er auch mit hinein, denn wir sind auf jeden Fall dort auch betroffen - und werde dann mit Blick auf die vielen interessanten Themen, die heute und morgen noch vor uns stehen, die Zeit hier nicht ausdehnen. Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren.
Und das Haus dankt Ihnen, Herr Abgeordneter Bergner. Die Rednerliste ist abgearbeitet. Weitere Wortmeldungen zu diesem Gesetzentwurf liegen mir nicht vor. Deshalb schließe ich die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung über die Ausschussüberweisung. Beantragt wurde, dieses Gesetz an den Haushalts- und Finanzausschuss und an den Innenausschuss zu überweisen. Ich höre da keinen Widerspruch in der Reihenfolge und daher stimmen wir zunächst auch über die Ausschussüberweisung ab.
Wer das Thüringer Gesetz zur Regelung der Versorgung und der Altersgrenzen der Beamten und Richter sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften an den Haushalts- und Finanzausschuss überweisen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist die Zustimmung der Fraktionen der FDP, der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und auch der LINKEN. Ich frage nach Gegenstimmen. Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall.
Ich frage als Nächstes: Wer möchte diesen Gesetzentwurf an den Innenausschuss überweisen, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist Zustimmung von den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN und FDP. Wer stimmt dagegen? Das sind die Stimmen der Fraktionen von CDU und SPD. Damit ist die Überweisung an den Innenausschuss abgelehnt.
Die Beschlussfassung zur Federführung erübrigt sich, da nur der Haushalts- und Finanzausschuss beauftragt war.
Thüringer Gesetz zur Übertragung der Aufgaben nach § 6 b des Bundeskindergeldgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/2517 ERSTE BERATUNG
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch wurde nunmehr am 29. März 2011 veröffentlicht und ist rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft getreten. Die wesentlichen Änderungen waren bereits Gegenstand auch der Aktuellen Stunde anlässlich der Plenarsitzung am 23. Februar 2011. Ich darf daher annehmen, dass Sie die Eckpunkte kennen.
Im Rahmen dieses Gesetzes erfolgte auch eine Änderung des Bundeskindergeldgesetzes. Der dort neu aufgenommene § 6 b des Bundeskindergeldgesetzes ist Grundlage dafür, dass Empfänger von Wohngeld und Kinderzuschlag für die mit ihnen in einem Haushalt lebenden Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ebenfalls einen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 28 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch haben. Diese Regelung trägt dem Ergebnis des Vermittlungsverfahrens Ende Februar 2011 Rechnung und entspricht einem breiten Konsens, den Kreis der leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen zu erweitern. Nach dem ebenfalls neuen § 7 Abs. 3 Bundeskindergeldgesetz führen die Länder § 6 b Bundeskindergeldgesetz als eigene Angelegenheit aus. Die für die Durchführung zuständigen Behörden sind durch Landesrecht zu bestimmen. Dem dient der vorliegende Gesetzentwurf. Eine eigene Regelung dazu ist notwendig, weil die in Thüringen für das Zweite und Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch bestehenden Ausführungsgesetze nicht auf den hier maßgeblichen Regelungsbereich anwendbar sind. Andere Regelungen, die hierzu bereits eine
geltende Zuständigkeitsregelung enthalten, gibt es ebenfalls nicht. Daher bedarf es einer eigenen landesrechtlichen Regelung zur Umsetzung von § 6 b Bundeskindergeldgesetz. Bestandteil des Konsenses im Vermittlungsausschuss war, dass die Kommunen die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets bewilligen sollen. Nach den Thüringer Ausführungsgesetzen zum Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch sind die Landkreise und kreisfreien Städte für die nach diesem Gesetz leistungsberechtigten Personen bereits im eigenen Wirkungskreis zuständig. Die Durchführung von § 6 b Bundeskindergeldgesetz soll gleichlautend erfolgen. Das heißt, den Landkreisen und kreisfreien Städten soll die Gewährung von Leistungen in der Bildung und Teilhabe nach § 6 b Bundeskindergeldgesetz als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises übertragen werden. Dies ist nach der Thüringer Kommunalordnung nur durch eine gesetzliche Regelung möglich und wird durch den Ihnen als Drucksache 5/2517 vorliegenden Gesetzentwurf umgesetzt.
Parallel zum Bundesgesetz soll auch das Thüringer Gesetz zu § 6 b Bundeskindergeldgesetz zum 1. Januar 2011 in Kraft treten. Die kommunalen Spitzenverbände sind hierzu gemäß § 20 der Geschäftsordnung angehört worden. Sie stehen einer Übertragung der Aufgabe nach § 6 b Bundeskindergeldgesetz im eigenen Wirkungskreis offen gegenüber, soweit den Landkreisen und kreisfreien Städten hierdurch keine finanziellen Risiken entstehen. Die Landesregierung sieht die verfassungsrechtlich gebotene angemessene Finanzausstattung der Kommunen gewährleistet. Das Ergebnis der Anhörung ist in die gesetzliche Begründung aufgenommen worden.
Meine Damen und Herren, auf einen Aspekt der Aufgabenübertragung möchte ich im Interesse der Leistungsberechtigten Ihr Augenmerk besonders lenken, nämlich die gebotene Dringlichkeit einer gesetzlichen Regelung. Anträge können bereits jetzt eingereicht werden. Für den betroffenen Personenkreis ist das die Familienkasse im Moment. Die Familienkassen nehmen Anträge nach § 6 b Bundeskindergeldgesetz bis zum 31. Mai entgegen, aber eine Bearbeitung erfolgt nicht. Die Landkreise und kreisfreien Städte haben überwiegend bereits auch für diesen Personenkreis Ansprechpartner benannt. Für die abschließende Bearbeitung wird das vorliegende Gesetz also dringend benötigt. Herzlichen Dank.
Danke, Frau Ministerin Taubert, für die Begründung. Wir beginnen mit der Aussprache und als Erster hat sich zu Wort gemeldet der Abgeordnete Bärwolff von der Fraktion DIE LINKE.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, Frau Ministerin, das Gesetz, das wir heute vorliegen haben, ist eines der kürzesten und kleinsten Gesetze, es hat gerade mal zwei Paragraphen und ist an sich eigentlich nur ein formaljuristischer Akt Bundesrecht, das hatten Sie ausgeführt, dann die Kommunen zu ermächtigen. Das ist ja nur der Akt an sich.
Die Frage ist allerdings, zum Bildungspaket gibt es schon noch zwei, drei Sachen zu sagen. Das Bildungspaket halten wir als LINKE für den falschen Weg, die Frage des Urteils des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen,
das ist bürokratisch, das zeigt sich nicht nur an diesem Gesetzentwurf, das zeigt sich auch an dem Gesetzentwurf, der auf Bundesebene - das SGB II Veränderungsgesetz - vorgelegt wurde, ist bürokratisch. Ein Drittel des Geldes, das führen Sie ja auch hier in der Kostenrechnung Ihres Gesetzes auf, geht allein für die Verwaltung drauf. Wir müssen auf jeden Fall sagen, dass die Kommunen diejenigen sind, die am Ende die Gelackmeierten sind. Welches Geld die Kommunen am Ende wirklich bekommen, das soll mit dem KFA berücksichtigt werden, das ist eben die große Frage. Ich glaube, dass das wirklich eine Schwierigkeit ist.
Des Weiteren ist ungeklärt, wie es eigentlich aussieht mit der Zweckbindung der frei werdenden Mittel. Der Bund erhöht zwar den KdU-Anteil, senkt ihn für die Kommunen, aber dass das Geld am Ende wirklich für Schulsozialarbeit und für Mittagessen eingesetzt wird, das steht in diesem Gesetz leider nirgendwo. Hier brauchen wir, denke ich, auch eine landesrechtlich Regelung. Deshalb hätte es mich gefreut, wenn wir heute nicht nur dieses Bundeskindergeldgesetz noch mal thematisieren, sondern es hätte mich sehr gefreut, wenn wir auch das Ausführungsgesetz zum SGB II debattiert hätten. Ihre Kollegen aus Mecklenburg-Vorpommern haben ein eigenes Ausführungsgesetz zum SGB II bezüglich des Bildungspaketes in Angriff genommen. Ich möchte hier für die Fraktion auch ankündigen, dass wir als LINKE da auch ein Ausführungsgesetz im Mai in das Plenum einbringen wollen. Das Gesetzund Verordnungsblatt des Bundes ist draußen, das ist sozusagen in Kraft getreten und, ich denke schon, dass wir hier noch mal für eine Rechtssicherheit der Kommunen streiten müssen. Es kann am Ende nicht Sinn und Zweck sein, dass die Kommunen Schulsozialarbeiter anstellen und 2013 überlegt sich der Bund, wie er das mit der Rechnung anstellen möchte. Dann sitzen die Kommunen auf den Kosten für die Schulsozialarbeiter. Ich glaube, das ist nicht Sinn und Zweck.