Protocol of the Session on April 13, 2011

Zu Frage 2: Bei der Bewertung der Verkehrsbedeutung werden die in § 3 Thüringer Straßengesetz genannten Kriterien herangezogen. Diese Kriterien lassen sich grob wie folgt skizzieren: Landesstraßen dienen gemeinsam mit Bundesstraßen dem überregionalen Durchgangsverkehr. Kreisstraßen dienen dem Verkehr zwischen benachbarten Kreisen oder dem überörtlichen Verkehr innerhalb eines Kreises oder dem unentbehrlichen Anschluss von Gemeinden oder räumlich getrennten Ortsteilen an überörtliche Verkehrswege. Gemeindestraßen dienen dem Verkehr innerhalb des Gemeindegebiets oder dem nachbarlichen Verkehr zwischen Gemeinden oder dem weiteren Anschluss von Gemeinden oder räumlich getrennten Ortsteilen an das überörtliche Verkehrsnetz. Ob zur Ermittlung der tatsächlichen Verkehrsbedeutungen einer Straße Verkehrserhebungen durchzuführen sind, hängt von einer Prüfung im Einzelfall ab.

Zu Frage 3: Solange das Land Straßen, die an sich nicht die Verkehrsbedeutung von Landesstraßen haben, im Bestand hält, muss es für alle mit diesen Straßen verbundenen finanziellen Aufwendungen aufkommen. Hierbei handelt es sich um die Kosten, die für die Unterhaltung und Erhaltung dieser Straßen anfallen. Die Straßen werden in dem gesetzlich

geforderten, ordnungsgemäß unterhaltenen Zustand abgestuft. Darüber hinaus beabsichtigt die Landesregierung, die Richtlinie des Freistaats Thüringen zur Förderung des Kommunalen Straßenbaus um einen weiteren Schwerpunkt zu erweitern, der sich gerade auf abgestufte Landesstraßen bezieht und einen erhöhten Fördersatz von bis zu 90 Prozent ermöglicht.

Zu Frage 4: Die Beteiligungsprozesse gestalten sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Die künftigen Baulastträger der Straßen werden in die Entscheidungsfindung eingebunden. Die Umstufung wird gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Straßengesetz nach Anhörung der beteiligten Träger der Straßenbaulast von der obersten Straßenbaubehörde im Einvernehmen mit dem für kommunale Angelegenheiten und für Finanzen zuständigen Ministerium verfügt.

Es gibt eine Nachfrage durch den Fragesteller.

Eine Frage hätte ich noch. Sind diese 600 Kilometer irgendwie pauschal rausgenommen? Ich muss mir hier doch irgendwie eine Vorstellung machen, wo die herkommen, weil Sie sagten, Sie wissen jetzt nicht, welche Strecken das betrifft.

Es wäre zu umständlich, Ihnen an dieser Stelle zu sagen, welche Strecken überhaupt davon betroffen sind. Es sind insgesamt, um es exakt zu sagen, 640 Kilometer und dabei haben wir entsprechend der Verkehrsbedeutung durchaus eine Vorstellung, wie viele Kilometer an die Kreise zurückzugeben sind, das wären um die 490 Kilometer und an die Gemeinden ungefähr 128 Kilometer. Eventuell sind 20 Kilometer einzuziehen. Da der Prozess in Absprache mit den Kreisen bzw. mit den Gemeinden noch nicht abgeschlossen ist, kann ich Ihnen im Grunde auch keine Liste zur Verfügung stellen, weil das noch gar nicht feststeht.

Es gibt eine weitere Nachfrage durch den Abgeordneten Kuschel, ich würde aber bitten, bei der einen zu bleiben, weil Herr Bergner noch eine Frage hat. Das wäre dann die Vierte schon, weil es zwischendurch von den GRÜNEN schon eine gab. Also wir haben die Möglichkeit für zwei Nachfragen, die eine stellt der Abgeordnete Kuschel - wenn Sie verzichten, dann ist das in Ordnung - und die zweite geht an den Abgeordneten Bergner.

Frau Staatssekretärin, Sie hatten gesagt, dass die Landesstraßen jetzt in ordnungsgemäß unterhaltenem verkehrssicheren Zustand übergeben werden. Vorher wurden sie weitestgehend saniert übergeben und ich wollte fragen, wie groß die Spannbreite zwischen beiden Begriffen ist und ob die 90-prozentige Förderung den Sanierungsgrad erreichen lässt? Ich glaube nicht.

Das ist ganz, ganz schwer pauschal zu beantworten. Ganz einfach, weil jede Straße wieder in einem anderen Zustand vorliegt. Wir werden sozusagen Verwaltungsvereinbarungen mit den jeweiligen neuen Baulastträgern schließen, wo wir auf der Basis der Analyse der Straße genau bestimmen, was unter die Förderrichtlinie fällt, was also zu fördern ist bzw. was vom Land vorab noch an Zusatzleistung erbracht werden muss.

Jetzt die avisierte Nachfrage des Abgeordneten Bergner.

Vielen Dank, Herr Präsident. Frau Staatssekretärin, in § 11 Abs. 4 Thüringer Straßengesetz ist formuliert: Der bisherige Träger der Straßenbaulast hat dem neuen Träger der Straßenbaulast dafür einzustehen, dass er die Straße in dem durch die Verkehrsbedeutung gebotenen Umfang ordnungsgemäß unterhalten und den notwendigen Grunderwerb durchgeführt hat. Meine Frage an Sie: Wie definieren Sie den gebotenen Umfang, ich sage mal, rechtssicher, streitsicher?

Mir ist dieser Paragraph mit dem Absatz sehr wohl bekannt. Ich sage Ihnen auch, dass das ausgesprochen schwierig ist und deshalb finden auch Verhandlungen mit den jeweiligen neuen Baulastträgern statt, um hier eine Vereinbarung zu treffen. Also möglichst im Konsens.

Danke, Frau Staatssekretärin. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Lukin von der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 5/2506.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, ich habe folgende Frage:

Überarbeitung des Betriebskonzepts für den Flughafen Erfurt-Weimar

(Staatssekretärin Dr. Eich-Born)

In seinem Jahresbericht 2009 mahnte der Thüringer Rechnungshof die Überarbeitung des Betriebskonzepts für den Erfurter Flughafen an. Im vergangenen Jahr erklärte der Minister für Bau, Landesentwicklung und Verkehr, dass die Vergabe und Erarbeitung des Konzepts auf das Jahr 2011 verschoben wird.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann und an wen wurde der Auftrag zur Er- oder Überarbeitung des Betriebskonzepts für den Flughafen Erfurt-Weimar erteilt und welche Zielvorgaben wurden dabei durch die Landesregierung vorgegeben?

2. Wann soll das neue Betriebskonzept für den Flughafen Erfurt-Weimar vorliegen, wann und wie erfolgt eine Auswertung und Diskussion?

3. Wie wird die zeitnahe Einbeziehung des neuen Betriebskonzepts in die Vorbereitung des Landeshaushalts 2012 gesichert?

4. Wie ist und wird der Flughafen Erfurt-Weimar in das Tourismuskonzept des Landes Thüringen eingebunden und welche konkreten Vorhaben sind bereits vereinbart?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr, Frau Staatsekretärin Dr. Eich-Born.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Lukin beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Der Auftrag zur Erarbeitung des Betriebskonzepts für die Flughafen Erfurt GmbH wurde noch nicht vergeben.

Zu Frage 2: Nach derzeitigem Stand ist geplant, dass das Betriebskonzept für die Flughafen Erfurt GmbH im Dezember 2011 vorliegt. Das Betriebskonzept soll in enger Abstimmung mit der Geschäftsführung der Flughafen Erfurt GmbH entwickelt werden. Die Ergebnisse des Betriebskonzepts werden ausgewertet und im Anschluss daran den Gremien der FEG vorgelegt.

Zu Frage 3: Da die Ergebnisse des Betriebskonzepts voraussichtlich erst im Dezember 2011 vorliegen werden, orientiert sich die Haushaltsanmeldung im Titel 682 71 für das Haushaltsjahr 2012 an der Mittelfristplanung der Flughafen Erfurt GmbH sowie deren Fortschreibung.

Zu Frage 4: Zwischen der Thüringer Tourismus GmbH, die mit der touristischen Vermarktung des Freistaats Thüringen beauftragt ist und der Flugha

fen Erfurt GmbH besteht ein Kooperationsvertrag, der vorsieht, dass sich die Flughafen Erfurt GmbH an Marketingaktionen der Thüringer Tourismus GmbH beteiligt und dafür die Thüringer Tourismus GmbH die Möglichkeit erhält, eine Welcome Werbung am Flughafen zu installieren und in der Publikation „Flugplan“ eine Anzeige schaltet. Die Flughafen Erfurt GmbH beteiligt sich an der Präsentation Thüringens auf der internationalen Tourismusbörse und weist in allen Veröffentlichungen auf die Anreisemöglichkeiten über den Flughafen Erfurt-Weimar hin.

Es gibt einen Wunsch auf Nachfrage durch die Fragestellerin.

Frau Staatssekretärin, ich bin mir bewusst, dass zu Frage 4 nicht Sie die Ansprechpartnerin sind, sondern eigentlich der Wirtschaftsminister, da er ja festgestellt hatte, dass beispielsweise die Linie nach München dringend notwendig ist und auch weitergeführt werden sollte. Als Streitpunkt zu den eigentlichen Vorhaben von Minister Carius hätte ich eben gern gewusst, worin nun die besondere touristische Vermarktung durch das Wirtschaftsministerium und durch die Tourismuskonzeption besteht und welche Zielvorstellungen dort vorgegeben werden? Denn der Erfurter Flughafen braucht dringend - wenn er denn optimal gestaltet werden soll - eine touristisch weiterführende Vermarktung.

Die sehr wichtigen Zielvorgaben, die Sie hier ansprechen, die genau formuliert werden müssen, stehen zurzeit noch nicht fest. Ich darf dazu sagen, dass die Zuschlagserteilung mit der entsprechenden Formulierung der Zielvorgaben erst Anfang Juni feststeht.

Danke, Frau Staatssekretärin. Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kowalleck von der Fraktion der CDU in der Drucksache 5/2507.

Abstufung einer Teilstrecke der Landesstraße Nr. 1100 im Raum Drognitz–Altenbeuthen

Mit Schreiben des Landesamts für Bau und Verkehr vom 29. März 2011 wurden die Anliegergemeinden Drognitz und Altenbeuthen im Landkreis SaalfeldRudolstadt darüber informiert, dass eine Teilstrecke der Landesstraße Nr. 1100 zur Kreisstraße, Gemeindestraße bzw. zur sonstigen öffentlichen Stra

(Abg. Dr. Lukin)

ße umgestuft werden soll. Der Straßenabschnitt befindet sich in unmittelbarer Umgebung des Thüringer Meeres (Hohenwarte- und Bleilochstausee), für dessen überregionale touristische Erschließung gegenwärtig eine kommunale Arbeitsgemeinschaft KAG "Thüringer Meer" gegründet werden soll. Die konzeptionelle Entwicklung sowie den Ausbau der Infrastruktur, mit Vorrang Straßen- und Brückenbau, rund um die Stauseen, hat sich auch der im Jahr 2010 gegründete Thüringer Meer e. V. zum Ziel gesetzt und mit zahlreichen Aktionen auf das Potenzial der Region aufmerksam gemacht. Die Thüringer Landesregierung hat mehrfach ihre Unterstützung bei der Umsetzung lokaler Aktivitäten zur touristischen Entwicklung der Region zugesichert.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie begründet die Landesregierung die im Schreiben des Landesamts für Bau und Verkehr vom 29. März 2011 angekündigte Umstufung zum aktuellen Zeitpunkt?

2. Was wurde bei der im Schreiben des Landesamtes für Bau und Verkehr zitierten "Überprüfung der gegenwärtigen und zukünftigen Verkehrsbeziehungen im Territorium" untersucht und was wurde im Ergebnis festgestellt?

3. Wie wird der aktuelle Straßenzustand in diesem Abschnitt von der Landesregierung bewertet?

4. Welche finanziellen Verpflichtungen werden mit der Umstufung der Straßenabschnitte auf die betroffenen Gemeinden zukommen?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr, Frau Staatssekretärin Dr. Eich-Born.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kowalleck beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt.

Zu Frage 1: Ich möchte zunächst klarstellen, dass die betroffenen Gemeinden nicht über bereits getroffene Entscheidungen informiert, sondern lediglich im Vorfeld angehört wurden. Landesstraßen bilden gemeinsam mit Bundesstraßen ein Verkehrsnetz, das dem überregionalen Durchgangsverkehr dient. Angesichts der durch die zerstörte Brücke zwischen Altenroth und Linkenmühle entstandenen Lücke hat die Landesstraße 1100 in der Vergangenheit nicht die Funktion und Verkehrsbedeutung einer Landesstraße gehabt, da der überregionale Durchgangsverkehr sie nicht nutzen kann. Nach § 7 Abs. 2 Satz 2 Thüringer Straßengesetz sind Straßen umzustufen, wenn sie nicht in die ihrer Ver

kehrsbedeutung entsprechende Straßenklasse eingeordnet sind. Das ist keine Ermessensentscheidung, sondern gesetzliche Pflicht. In der Vergangenheit wurde zunächst davon abgesehen, die betroffenen Streckenabschnitte abzustufen, weil noch offen war, ob die zerstörte Brücke durch einen Neubau ersetzt werden kann und die Landesstraße 1100 so die Verkehrsfunktion einer Landesstraße wieder erhält. Im Ergebnis einer Machbarkeitsstudie hat sich jedoch herausgestellt, dass ein solcher Neubau als Landesstraße wirtschaftlich zurzeit nicht vertretbar ist. Somit kann die Landesstraße 1100 in diesem Bereich die Verkehrsfunktion einer Landesstraße zurzeit nicht erhalten und muss daher entsprechend ihrer derzeitigen tatsächlichen Verkehrsbedeutung abgestuft werden.

Zu Frage 2: Ausgangspunkt der angesprochenen Untersuchungen war zunächst die bei Frage 1 angesprochene nicht vorhandene Verkehrsfunktion der Strecke als Landesstraße. Es wurde dann untersucht, welche Verkehrsfunktion die einzelnen Streckenabschnitte tatsächlich haben, und zwar nicht nur die L 1100, sondern auch das gesamte Umfeld. Um in Drognitz eine Verbindung der Kreisstraße 170 mit der Landesstraße 2385 herzustellen, sollen in der Ortslage von Drognitz etwa 100 m zur Kreisstraße abgestuft werden. Daran anschließend, in der Ortslage von Drognitz bis zur Ortsdurchfahrtsgrenze soll die Landesstraße 1100 zur Gemeindestraße werden. Ab dieser Ortsdurchfahrtsgrenze in nördlicher Richtung bis zur Verbindung zu der aus Altenbeuthen kommenden Gemeindestraße ist vorgesehen, die Landesstraße 1100 zur sonstigen öffentlichen Straße in der Baulast der Gemeinden Drognitz und Altenbeuthen abzustufen. Diese für den Fahrzeugverkehr längst gesperrte Strecke hat keine Funktion mehr für den Fahrzeugverkehr. Sie kann allenfalls noch als Rad- und Wanderweg dienen. Der sich dann anschließende verbleibende nördliche Abschnitt soll zur Gemeindestraße in der Baulast der Gemeinde Altenbeuthen werden.

Zu Frage 3: Die für den Fahrzeugverkehr noch nutzbaren Straßen befinden sich in einem ihrer Verkehrsbedeutung entsprechenden ordnungsgemäß und erhaltenen Zustand. Bei dem für den Fahrzeugverkehr gesperrten Abschnitt wurde im Sommer 2010 die Instandsetzung geschädigter Stützwandbereiche und die Wiederherstellung der Absturzsicherung veranlasst. Mit diesen Maßnahmen wurde die Verkehrssicherheit dieses Streckenabschnitts wieder hergestellt. Damit ist diese Strecke zukünftig als Rad- und Wanderweg nutzbar.

Zu Frage 4: Nach Abstufung werden auf die betroffenen Gemeinden und auch den Landkreis die sich aus der Baulast ergebenen Aufgaben zukommen. Das betrifft insbesondere den Betriebsdienst; der ist

(Abg. Kowalleck)