Protocol of the Session on March 25, 2011

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Flüchtlinge, deren Asylantrag abgelehnt wurde, sind keine Straftäter.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dennoch hat die Abschiebehaft zur Durchsetzung der Abschiebung aufgrund des freiheitentziehenden Charakters Ähnlichkeiten mit der Strafhaft und wird von den betroffenen Flüchtlingen auch als solche empfunden. Die Integration der Abschiebehaft in die Einrichtung der Justizvollzugsanstalt Suhl-Goldlauter ist ein ganz konkreter Beleg dafür. In der JVA Suhl-Goldlauter sind ausreisepflichtige Menschen, also Asylsuchende, deren Asylantrag abgelehnt wurde und die im Amtsdeutsch vollziehbar ausreisepflichtig sind. In der JVA sind also diese Menschen zur Durchsetzung der Abschiebung gemein

sam mit verurteilten Straftätern inhaftiert unter annähernd denselben Bedingungen wie diese verurteilten Straftäter. Aber auch wenn man sie so behandelt, Flüchtlinge, deren Asylantrag abgelehnt wurde, sind keine Straftäter. Deshalb ist ohne jeden Zweifel die Forderung im Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nach einer Abschaffung der Abschiebehaft bundesweit und deren Nichtanwendung in Thüringen aus unserer Sicht unterstützenswert.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Insbesondere teilen wir die Einschätzung, dass die Abschiebehaft oft vorschnell und oft rechtsfehlerhaft angewandt wird. Zahlreiche Einzelfälle aus Thüringen sind bekannt geworden, bei denen die Amtsgerichte auf Antrag von Ausländerbehörden Haft angeordnet hatten; eine ausländerrechtliche Prüfung durch Verwaltungsgerichte aber die Haft und Abschiebungen beendete, dies beispielsweise im Falle von Abschiebungen in palästinensische Gebiete oder bei Rückschiebungen nach Griechenland aufgrund des Dublin-II-Abkommens.

Vielleicht, Herr Schröter, hilft Ihnen das schon ein wenig auf Ihre Frage zum Bundesverfassungsgerichtsurteil in Bezug auf Gerichte, die in Thüringen urteilen. Hier ist zu konstatieren, dass diese Gerichte über freiheitentziehende Maßnahmen entscheiden, deren tägliches Geschäft eigentlich nicht die Beurteilung des Asylverfahrens und des Aufenthaltsrechts und erst recht nicht die Situation in den Aufnahmeländern ist; die aber trotzdem oftmals die rechtliche Unzulässigkeit von abschiebenden Maßnahmen und auch der diese vorbereitende Abschiebehaft feststellen. In diesem Zusammenhang ist ebenfalls zu konstatieren, dass die Ausländerbehörden zumindest teilweise tatsächlich Abschiebehaft vorschnell zur Durchsetzung der von ihr selbst angeordneten Abschiebemaßnahmen beantragen.

Trotz aller grundsätzlichen Kritik meinerseits an der Rückführungsrichtlinie stimmen wir der Antragstellerin, der Fraktion BÜNDNDIS 90/DIE GRÜNEN, auch zu, dass es kritikwürdig ist, dass die Rückführungsrichtlinie der EU bislang in der Bundesrepublik noch nicht in geltendes Recht umgesetzt ist und das Datum, ab wann das hätte passieren sollen, war nicht der 31., sondern der 24. Dezember, Herr Schröter. Dass es nicht umgesetzt ist, kann in der Konsequenz dazu führen, dass Klagen, der in Abschiebehaft genommenen Flüchtlinge, auf der Grundlage der Richtlinie in der Regel zur Aufhebung der Abschiebehaft führen; ein wiederum möglicherweise für die Betroffenen doch auch positiver Aspekt dieser Nichtumsetzung. Nicht umgesetzt erscheint derzeit in Thüringen die Vorschrift, ich zitiere: „Die Haftdauer hat so kurz wie möglich zu sein und sich nur auf die Dauer der laufenden Abschiebungsvorkehrungen zu erstrecken.“ Das heißt, dass

die Behörden erst freiheitsentziehende Maßnahmen beantragen können, wenn das Verfahren der Abschiebung bereits läuft und Fluchtgefahr besteht oder wenn eine Behinderung der Rückführungsmaßnahmen vorliegt und eine Bedingung, die für alles gilt, wenn nicht zeitgleich weniger einschränkende Mittel vorliegen. Solche Mittel haben die Bündnisgrünen in Ihrem Antrag benannt. Nach unseren Erfahrungen ist dies nicht der Regelfall in Thüringen. In Thüringen ebenfalls nicht umgesetzt ist die Vorschrift: Die Inhaftierung erfolgt grundsätzlich in speziellen Hafteinrichtungen und wenn dies nicht erfolgt, dann jedoch unter Beachtung des Prinzips einer Trennung von gewöhnlichen Strafgefangenen. Die gemeinsame Unterbringung mit Straftätern in der JVA Suhl-Goldlauter wird dem keinesfalls gerecht.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Aber trotz aller Kritik an der fehlenden Umsetzung, möchte ich eines deutlich machen, die Rückführungsrichtlinie sieht keinesfalls die Inhaftnahme als Regelfall vor, sie eröffnet lediglich die Möglichkeit, nicht mehr, aber auch nicht weniger. Eine Kritik an der Rückführungsrichtlinie der EU besteht darin, dass sie die europarechtliche Möglichkeit eröffnet, Menschen, ohne dass sie einer Straftat beschuldigt werden, bis zu sechs Monaten, im Einzelfall sogar verlängerbar auf achtzehn Monate, in Haft zu nehmen. In diesem Sinne, Herr Adams, sehen wir eine positive Bezugnahme der Fraktion BÜNDNDIS 90/DIE GRÜNEN auf die EU-Richtlinie absolut kritisch, wie sie sich ergibt, wenn man nur den Titel Ihres Antrags liest. Aber in Punkt 6 des Antrags haben Sie ja selbst eine Einschränkung diesbezüglich vorgenommen. Da die politische Grundrichtung des Antrags auf die ersatzlose Abschaffung der Abschiebehaft in der Bundesrepublik abzielt, werden wir Ihren Antrag selbstverständlich unterstützen

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

und wir haben auch nichts gegen die Überweisung und die anschließende Beratung im Ausschuss. Hier könnten ja dann das Innen- und das Justizministerium die Beratungen dazu nutzen, über die Situation in Thüringen ausführlich zu berichten und auch auf die im Antrag und in der heutigen Debatte angesprochenen Kritikpunkte einzugehen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank. Für die SPD-Fraktion hat das Wort Frau Abgeordnete Regine Kanis.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Abschiebehaft abschaffen, EU-Rückführungsrichtlinie umsetzen. Zu Beginn möchte ich nur einige wenige grundsätzliche Ausführungen machen. Wir haben schon gehört, Abschiebehaft, das ist eine Zwangsmaßnahme zur Rückführung illegal auffälliger Drittstaatangehöriger, wenn ich auch den Begriff so nicht wirklich sympathisch finde. Betroffen sind Menschen, die nach dem Recht und Gesetz sich nicht oder nicht mehr legal in Deutschland aufhalten, damit natürlich auch nicht oder nicht legal in Thüringen. Abschiebehaft wird von einem Richter, der nach meinem Kenntnisstand ein Volljurist ist, angeordnet immer auf Antrag - nein, nicht immer, aber meistens auf Antrag - der Ausländerbehörde. Dem ist fast immer ein Asylverfahren vorausgegangen, bei dem meist alle Rechtsmittel ausgeschöpft wurden. Dieses hat sich oft oder nicht selten über mehrere Jahre hingezogen. Es besteht auch die Möglichkeit, dass das Asylverfahren in die Verantwortlichkeit eines anderen Staates fällt und deswegen diese zur Führung des Verfahrens verpflichtet sind. Die Verpflichtung zur Rückkehr bzw. die erzwungene Rückführung beruht folglich auf einer Rechtslage. Auch wenn die SPD in Niedersachsen gemeinsam mit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Antrag fast wortgleich gestellt hat, bezweifle ich, ähnlich wie Herr Schröter, dass Thüringen mit Niedersachsen und hier speziell bei den Zahlen an Flüchtlingen zu vergleichen ist.

(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Es geht doch nicht um Zahlen, sondern um Menschen.)

Sehr geehrte Damen und Herren, eine Anordnung auf Vollzug der Abschiebehaft - da stimme ich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und auch Ihnen, Frau Berninger, zu, freilich geht es hier um Menschen ist eine Maßnahme mit einschneidenden Wirkungen, aber es ist keine Maßnahme, die einfach nur willkürlich betrieben wird.

Die für Thüringen vorliegenden Zahlen von Inhaftnahmen bestätigen für mich nicht die im ersten Punkt unter 2. dargestellte zu schnelle und zu häufig angeordnete Inhaftnahme. Ich kann auch nicht nachvollziehen, dass sie zu lange angeordnet wird. An einigen Beispielen möchte ich das belegen: 22 Inhaftierte, nach dem Stand von August 2010 das konnte man ja der Anfrage von Frau Astrid Rothe-Beinlich mit der Nummer 807 entnehmen -, die im Prinzip einen Monat inhaftiert waren. In der EURichtlinie wird eine maximale Haftdauer von sechs Monaten empfohlen. Es waren zum Glück nicht einmal die drei Monate überschritten. Auch bei dem vierten Punkt kann ich es für Thüringen nicht nachvollziehen, denn es gibt in Thüringen meines Wissens keine Abschiebehaft für Minderjährige und Schwangere. Mir ist ebenfalls nicht bekannt, dass

(Abg. Berninger)

traumatisierte, sonstig psychisch Kranke und Menschen mit Behinderung in Haft genommen wurden.

(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Ach, dann lesen Sie mal die Zeitung …)

Abschiebehäftlinge, Frau Berninger, sind nach dem Begriff Zivilgefangene und dadurch unterscheiden sie sich von Straf- und Untersuchungsgefangenen. In der JVA Suhl-Goldlauter, wo die männlichen Häftlinge für Thüringen untergebracht sind, gibt es eine strenge Trennung zwischen den Strafgefangenen und den Abschiebehäftlingen. Es gibt auch verbesserte Haftbedingungen für Abschiebehäftlinge, denn sie haben verlängerte Umschlusszeiten, sie haben eine kostenlose Nutzung eines Fernsehgerätes. Sie können, wohlgemerkt nach vorgeschriebenen Zeiten, einen kleinen Fitnessraum sowie die Küche nutzen und sie haben eine Trennung durch die verschiedenen Zeiten für den Umschluss und den Hofgang.

(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Das ist ja wie im Paradies.)

Sicher nicht, Frau Berninger, sicher nicht. Die auf Bundesebene nicht umgesetzte EU-Richtlinie zeigt mir in wenigen Punkten eine deutliche Verbesserung für Thüringen. Das sind für mich die Beantragung erforderlicher Rechtsberatung und/oder einer Rechtsvertretung gemäß einschlägiger einzelstaatlicher Rechtsvorschriften oder die Bestimmungen zur Prozesskostenhilfe. Auch die kostenlose Rechtsberatung wird in Thüringen leider nicht gewährt. Dies gibt es meines Wissens schon in Brandenburg. Dort soll es bereits Praxis sein.

Mit dem Justizminister hatte ich über diese kostenlose Rechtsberatung bereits gesprochen nach einem Gespräch mit der Abschiebehaftgruppe in Thüringen, als ich von Ihnen davon erfuhr. Die Thüringer Abschiebehäftlinge werden seit 2002 in Zusammenarbeit mit dem Kirchenkreis „Henneberger Land“ durch diese Gruppe betreut.

(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Das machen sie ehrenamtlich.)

Für die Arbeit der vier bis fünf ehrenamtlichen Mitglieder möchte ich mich auch im Namen meiner Fraktion bedanken. Sie unterstützen die Menschen, die in Abschiebehaft gekommen sind, und sie versuchen, ihnen die Situation zu erleichtern.

Dass Entscheidungen über die Verpflichtung zur Rückkehr schriftlich mit einer sachlichen und rechtlichen Begründung sowie einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen sein müssen, ist für mich selbstverständlich.

Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Frau Abgeordneten Berninger? Am Ende, ja?

Ja, genau. Danke.

Bitte.

Ich erwarte auch, dass dies in einer für den Betreffenden verständlichen Sprache erfolgt. Bevor Menschen eine Abschiebehaft zugemutet wird, sollte auch hier selbstverständlich eine Frist zur freiwilligen Rückkehr gesetzt werden, es sollten im Vorfeld Gespräche zwischen Ausländerbehörden und den Betroffenen stattfinden, die Verantwortlichen für die soziale Betreuung sollen in diese Gespräche am besten noch mit einbezogen werden, um so eine Abschiebung oder eine Abschiebehaft zu vermeiden. Dies wird zum Teil in der Praxis auch schon gelebt. Wir lehnen aus den von mir angeführten Gründen den Antrag für Thüringen ab.

(Beifall CDU, SPD)

Die Zwischenfrage, bitte.

Das ist jetzt keine Zwischenfrage mehr, sondern eine Nachfrage. Frau Abgeordnete Kanis, Sie haben die Arbeit der Abschiebehaftgruppe des Evangelischen Kirchenkreises sehr gelobt, sich dafür bedankt und gesagt, Sie würden sie unterstützen. Ist Ihnen bekannt, dass die Anregung zu dieser Antragsinitiative direkt aus dieser Abschiebehaftgruppe kam und empfänden Sie es nicht als Unterstützung, wenn Sie deswegen den Antrag befürworten und ihm zustimmen würden?

Ich habe im Vorfeld meiner Rede noch einmal mit Mitgliedern dieser Abschiebehaftgruppe Kontakt aufgenommen, um mich noch einmal genau über die Abschiebehaft, wie sie ganz konkret in SuhlGoldlauter praktiziert wird, zu informieren. Viele Teile meiner Rede beruhen auf dem Gespräch mit der Abschiebegruppe. Trotzdem muss ich ganz ehrlich sagen, wie ich zu Anfang ausgeführt habe, Abschiebehaft ist ein für die Bundesrepublik geltendes Recht. Dies einfach außer Kraft zu setzen, dem stimme ich so nicht zu.

(Beifall CDU, SPD)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Kanis. Als Nächster spricht für die FDP-Fraktion Abgeordneter Dirk Bergner.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich gestehe schon, dass ich am Anfang mir etwas unsicher war, wie ich überhaupt mit dem Antrag umgehe „Abschiebungshaft abschaffen, EURückführungsrichtlinie umsetzen“. Das liegt aber nicht an dem Thema, sondern an der Art und Weise der Antragstellung. Sie haben es vorhin selbst gesagt, im Prinzip ist es so eine Art Wanderantrag, wenn ich das mal so nennen darf, was immer weitergereicht zu werden scheint. Der Antrag ist eins zu eins aus Niedersachsen übernommen. Wenn man schon die Behauptung so übernimmt, wie sie in dem Antrag aus Niedersachsen ist, dann, denke ich, wäre es besser gewesen, ihn auch noch ein Stück auf Thüringen zuzuschneiden und auch auf die Thüringer Bedingungen einzugehen.

(Beifall FDP)

Das wäre, glaube ich, der Sache dienlicher gewesen. Abgesehen davon ist aber der Antrag schon ein Widerspruch in sich selbst im Titel, denn ich habe Zweifel, dass Sie sich vorher wirklich mit der Rückführungsrichtlinie beschäftigt haben, bevor Sie den Titel des Antrags übernommen haben, denn die beiden Forderungen schließen sich meines Erachtens aus, da in Artikel 15 der Richtlinie Abschiebehaft als Ultima Ratio vorgesehen ist. Also geht es eigentlich gar nicht, den Titel herzunehmen,

(Beifall FDP)

auf der einen Seite die Abschaffung der Haft zu verlangen und auf der anderen Seite auf die Richtlinie abzuzielen, wenn die Richtlinie von vornherein verlangt, dass Abschiebungshaft als Ultima Ratio vorzusehen ist. Wir sind nun einmal als Bundesrepublik Deutschland auch Mitgliedstaat der Europäischen Union und haben uns da auch entsprechend mit den Richtlinien der Union auseinanderzusetzen. Ich hoffe, meine Damen und Herren, Sie sehen das Thema ernster und gewissenhafter, als es die Vorbereitung dieses Antrags andeutet.

Meine Damen und Herren, einer der schwersten Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte und Grundrechte ist zweifelsohne die Entziehung der persönlichen Freiheit, deswegen ist und kann die Abschiebungshaft auch heute schon nur als Ultima Ratio, als wirklich allerletztes Mittel, angesehen werden. Bei allen behördlichen Maßnahmen muss der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gelten. Es muss natürlich genau geprüft werden, ob weniger intensive Maßnahmen das Ziel der Aufenthaltsbeendigung ermöglichen. Ich erwarte - und das sage ich an die

ser Stelle ganz deutlich - und ich verlange auch, dass dies sorgfältig und gewissenhaft getan wird und ich gehe davon aus, dass unsere Behörden das in der Mehrzahl der Fälle sorgfältig und gewissenhaft tun.

(Beifall FDP)

Ich muss ganz ehrlich sagen, ich selbst möchte nicht in der Haut stecken, eine solche Entscheidung treffen oder fällen zu müssen, denn es ist doch immer auch eine komplizierte Gewissensentscheidung.

(Beifall FDP)

Im Einzelfall aber, meine Damen und Herren, muss trotz aller Abwägung die Durchsetzung aufenthaltsrechtlicher Entscheidungen möglich sein und genau das verlangt die Rückführungsrichtlinie, an der wir selbst wenn wir es wollen - gar nicht vorbei können.

Meine Damen und Herren, trotz aller Kritik am Antrag, beinhaltet er auch ein paar gute Punkte. Dazu zählt unter anderem Nummer I Punkt 5 des Antrags. Hier stimme ich mit dem Inhalt des Antrags durchaus überein. Die Einschränkung der betroffenen Menschen muss bei einem so schweren Eingriff, wie es ein Freiheitsentzug darstellt, so gering wie möglich gehalten werden. Dazu gehört für uns selbstverständlich auch die Unterscheidung der Haftbedingungen bei der Abschiebungshaft von denen des Strafvollzugs. Da muss selbstverständlich sichergestellt sein, dass es dort keine wirkliche Berührung zwischen Abschiebehäftlingen und Straftätern gibt.