Im fünften Punkt fordern Sie die Landesregierung auf, zukunftsorientierte Berufsbilder in den sogenannten Zukunftsbranchen zu entwickeln. Dazu nur ganz kurz: Ich glaube, Berufsfelder und zukunftsbranchenorientierte Berufe entwickeln sich natürlich an den Bedürfnissen der Wirtschaft und sie finden in Abstimmung zwischen den Unternehmen und den Kammern statt. Wir sind der Meinung, die Zukunftsfelder werden auch nicht vom Staat als solche definiert, sondern sie ergeben sich aus den wirtschaftlichen Entwicklungen und den globalen Trends, die ein Staat nicht vorgeben kann. Das wäre ein unzulässiger Eingriff in die Wirtschaft zum Ersten und zweitens sind natürlich die Bedingungen und die Anforderungen im Wirtschaftsleben so schnelllebig, so schnell mahlen die Verwaltungsmühlen nicht. Also der Trend entwickelt sich im wahren Leben und die Wirtschaft reagiert darauf. Ich glaube, das kann eine Regierung nicht so schnell wie die Wirtschaft. Dazu möchte ich Ihnen
ein Beispiel nennen: Vor 15 Jahren war der Ausbildungsplatz des Mechatronikers eine Seltenheit, Zukunftsmusik, und man wusste noch gar nicht so ganz richtig, was das eigentlich werden soll. Heute, innerhalb von wenigen Jahren hat sich das Bild ganz radikal geändert. Der Mechatroniker ist jetzt die Standardausbildung im Kfz-Bereich und den klassischen Kfz-Schlosser - zumindest in der statistischen Nachfrage - hat der Mechatroniker schon längst überholt.
Auch Zukunftsfelder, wenn sie anerkannt oder erkannt sind von der Landesregierung, dann ist es eine Definition durch den Staat und das ist kontraproduktiv und im schlimmsten Falle wäre es so, dass der Staat der lebensnahen Entwicklung hinterherhinkt. Ein Fachkräfte-Monitoring wird außerdem gefordert …
(Zwischenruf Matschie, Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur: Wer hat Ihnen denn das aufgeschrieben?)
Ich mir selbst. Herr Minister, ich glaube, ich habe jetzt schon das Recht, ohne Zwischenrufe weiterzureden. Danke.
Also noch einmal: Wir sind schon der Auffassung, dass Wirtschaft und reales Leben schneller reagiert auf mögliche notwendige Veränderungen im Berufsleben, als das der Staat kann. Ich wiederhole das gern noch einmal, damit wir das noch einmal klargestellt haben. Zu einem Fachkräfte-Monitoring denken wir, dass das, was vor Ort schon durch die Agentur für Arbeit gemacht wird und auch durch die Kammern, nicht noch ergänzt werden muss durch ein Monitoring, weil dann nicht grundsätzlich neue Dinge rauskommen würden, sondern das, was durch die bestehenden Agenturen schon gemacht wird und erkannt wurde.
Im Ansinnen, die Bezahlung der Quereinsteiger in den Berufsschulen zu überprüfen, wie Sie das in Punkt 7 Ihres Antrags fordern, gebe ich Ihnen ausdrücklich recht. Darüber sprachen wir auch kürzlich, denn gerade im Bereich der Bildung ist es ja so, dass die Fachkräfte, bezogen auf die Praxisausbildung an Berufsschulen - ich rede hier von den Fachpraxislehrern erstens gebraucht werden, aber ganz anders bezahlt werden als die Berufsschullehrer, zumindest wenn sie als Quereinsteiger und Fachpraxislehrer unterwegs sind und noch nicht über eine jahrelange Weiterbildung und die entsprechenden Qualifikationen verfügen. Aber sie tun als Fachpraxislehrer gerade in den Werkstätten eine äußerst wichtige Arbeit. Das sind im Übrigen
vorrangig Männer, die diese Fachpraxislehrer sind und diese Stellen begleiten. Am Tage Equal Pay möchte ich sagen, kann man auch das benennen; diese Männer, diese Fachpraxislehrer werden ausdrücklich schlechter bezahlt als ihre Kollegen. Sie tragen einen wesentlichen Anteil daran, dass die Ausbildung im Berufsfeld qualitativ hochwertig ist.
Alles in allem denke ich, dass viele Dinge hier auf einem guten Weg sind, vieles schon im Laufen, im Prozess ist. Ich glaube, es ist wichtig, dass die vorhandenen Potenziale ausreichend und in Gänze genutzt werden, denn vieles ist ganz einfach noch nicht bekannt genug oder wird nicht ernst genug genommen, siehe Berufswahlpass. Vielen Dank.
Nachdem sich die Begeisterungsstürme gelegt haben, rufe ich den nächsten Redner auf, das ist der Abgeordnete Meyer von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass die berufliche Bildung und auch der Übergang von der Schule in die berufliche Bildung reformbedürftig sind, das wissen wir. Die Probleme sind bekannt, 15 Prozent aller Jugendlichen zwischen 25 und 30 Jahren bleiben deutschlandweit ohne abgeschlossene Berufsausbildung. 40 Prozent aller Jugendlichen, die heute eine Ausbildung anstreben, landen zumindest vorübergehend in einer Maßnahme, die zu keinem qualifizierenden Abschluss führt. Für viele zieht sich das Warten auf einen Ausbildungsplatz damit sehr in die Länge. Für andere erweisen sich die Maßnahmen, die anstelle regulärer Ausbildungsplätze angeboten werden, häufig als Sackgassen, die nicht anschlussfähig sind. Wir stehen heute vor dem Problem, dass sich für die Jugendlichen ohne ausreichende Schulbildung und mit vielen sozialen und persönlichen Problemen kaum Angebote finden lassen, die ihnen den Anschluss an eine berufliche Ausbildung ermöglichen. Meine Vorrednerinnen und Vorredner haben dazu auch schon im letzten Tagesordnungspunkt etwas gesagt. Der nationale Bildungsbericht 2010 weist sehr klar darauf hin, dass insbesondere der Übergangsbereich von Schule in die berufliche Bildung massive Probleme aufweist. So erleben wir seit Jahren einen stabil hohen Anteil des Übergangssystems, das heißt, wir beobachten eine Verfestigung von Passungsproblemen an der
Schwelle zwischen der allgemeinbildenden Schule und qualifizierter beruflicher Ausbildung. Hinzu kommt, dass im Berufsbildungssystem die Zuständigkeiten und gesetzlichen Grundlagen so stark fragmentiert sind wie in kaum einem anderen Politikfeld. Die Bundespolitik setzt das Recht für die betriebliche Ausbildung, die Landespolitik regelt die beruflichen Schulen. Die Palette der an beruflicher Bildung beteiligten Akteure ist schwer überschaubar und teilweise sogar undurchsichtig. Das wird auch durch den Antrag entsprechend deutlich gemacht. Martin Baethge, der Präsident des Soziologischen Forschungsinstituts in Göttingen, sieht insbesondere die Trennung einerseits in die allgemeine Bildung in der Schule und in die Berufsausbildung, also sowohl die betriebsgeprägte mittlere Ausbildung und die Hochschulbildung andererseits als problematisch an. Er kommt zu dem Schluss, dass die strikte Trennung von praktischer und höherer theoriegeleiteter Bildung in der Wissensgesellschaft nicht mehr zeitgemäß ist. Außerdem bleiben aufgrund der Bildungsexpansion große Teile der Berufe für Absolventen der unteren Allgemeinbildungsstufen versperrt. Wir beobachten eine zunehmende Aufmerksamkeit aus dem Zusammenhang der Wissensvoraussetzungen von Ausbildungsberufen, Stichwort Ausbildungsreife, und den kognitiven Kompetenzen der Bewerberinnen und Bewerber.
Der vorliegende Antrag der Fraktion DIE LINKE fordert die Landesregierung auf, mit einem breiten Maßnahmepaket für die Sicherung des künftigen Fachkräftebedarfs die Strukturen der beruflichen Vorbereitung und Qualifizierung zu effektivieren. Es sollen, so die Intention des Antrags, so wie wir ihn verstehen, die Potenziale der Ausbildungseinrichtungen, Schulen und Betriebe sowie der Arbeitsagentur besser genutzt werden. Dazu werden sehr umfangreiche Vorschläge gemacht, die ich jetzt im Einzelnen gar nicht alle noch mal wiederholen möchte, das hat Frau Hitzing eben gerade schon getan. Wir begrüßen ausdrücklich den Antrag der Fraktion und sind der Meinung, dass wir uns die von der Fraktion DIE LINKE gemachten Vorschläge sehr genau im Ausschuss anschauen und uns verständigen sollten, wie wir damit umgehen.
Deshalb vielleicht noch einige Anmerkungen, warum ich der Meinung bin, dass wir nicht gleich heute darüber abstimmen können, sondern warum wir ihn an den Ausschuss überweisen sollen. Die Nummer 1 des Antrags, die Einleitung von Maßnahmen, den Anteil von Jugendlichen, die die Schule ohne Abschluss verlassen, zu reduzieren, ist, wie wir wissen, bereits in Arbeit. Dazu wird, vermute ich mal ganz stark, Herr Minister zwei, drei Sätze verlieren. Es würde mich jedenfalls wundern, wenn er das nicht täte. Der zweite Punkt, die Durchsetzung einer landeseinheitlichen Regelung zum Ausbau und zur Individualisierung der dualen
Berufsausbildung, findet unsere Zustimmung. Darüber zu reden, das macht sicherlich Sinn, denn das ist ein ziemlich komplexes Thema.
Insbesondere der Punkt 4 aber braucht die Diskussion, weil unserer Ansicht nach die Evaluation nicht nur für alle nicht voll berufsqualifizierenden Ausbildungsgänge notwendig ist - gut, dass uns keiner zuhören muss von denen, die wir meinen bei dieser Formulierung -, sondern auch alle anderen Ausbildungsgänge. Wir kennen natürlich auch bei den höher qualifizierenden Ausbildungsgängen reichliche Sackgassen. Wir haben den ganzen Nachmittag bereits darüber gesprochen. Ich will nur darauf verweisen, dass zum Beispiel das Thema der immer so schön benannten Sozialwirtschaft und der Altenpflege in der Regel eine Sackgasse darstellt. Wenn man Altenpfleger gelernt hat, bleibt man Altenpfleger sein Leben lang respektive man bleibt es nicht, weil der Rücken kaputt ist. Das ist eines der Probleme, mit denen wir uns auseinandersetzen müssen jetzt schon, weil Menschen, die Altenpflege lernen wollen und nicht erst, wenn sie dann 40 sind. Da sind wir uns aber, glaube ich, einig. Das wäre eine Debatte im Ausschuss wert.
Der Punkt 5 - Entwicklung neuer zukunftsorientierter Berufsbilder und Sicherung einer hohen Ausbildungsqualität - ist mit Verlaub gesagt nach unserer Ansicht nicht die Aufgabe des Landes. Ich habe einmal gelernt, dass das das Bundesinstitut für berufliche Bildung macht als Bundeseinrichtung. Das ist auch gut so, denn wir brauchen eine bundeseinheitliche Regelung dazu. Wenn Sie damit meinen, dass wir Anstöße liefern sollen, dass wir als das Solarland in Deutschland zum Beispiel in diesem Bereich Initiativen ergreifen sollen, dann sind wir wieder bei Ihnen. Aber auch das müsste erst diskutiert werden.
Der Punkt 6 - Prävention von Ausbildungsabbrüchen - ist sehr allgemein gehalten. Gründe dafür sind ganz unterschiedlicher Art - Sie wissen das natürlich auch -, sowohl in den Personen der Auszubildenden wie auch in den betrieblichen Situationen oder in der Qualität der Ausbildung in Schule und Betrieb allgemein. Einige dieser Gründe werden nun gerade weniger. Dadurch, dass die Zahl der Auszubildenden sinkt, bemühen sich die mit der Ausbildung beschäftigten Einrichtungen mehr. Ich wollte es mal ganz vorsichtig formulieren, weil ich nicht wieder von den zwei Verbleibenden aus der Fraktion der FDP Widerspruch ernten möchte - also die damit in Verbindung stehenden Institutionen, nicht immer optimal ausgebildet haben.
doch sie ist im Raum, danke - ein Beispiel zu bringen, das mich sehr empört hat vor einigen Jahren. Vor einigen Jahren gab es eine Meldung in einer regionalen Zeitung, dass in einem Landkreis im Norden von Thüringen bei der Nachprüfung zu Tischlern durch die Handwerkskammer von 7 Auszubildenden 6 das Ausbildungsziel nicht erreicht hätten - bei einer Nachprüfung.
Nach meiner unmaßgeblichen Meinung hätte man damit sofort allen ausbildenden Betrieben die Ausbildungseignung entziehen müssen. Jemanden drei Jahre durchzuschleppen und eine solche Quote zu produzieren, ist unwürdig den Menschen gegenüber und hat drei Jahre junge Menschen in ihrem Leben beeinträchtigt.
Das darf nicht noch einmal passieren. Ich glaube aber auch, das passiert demnächst nicht mehr, weil man sich jetzt sehr stark anstrengen wird, jeden Einzelnen zu halten. Das ist auch gut so.
Noch ein kurzer Exkurs zu dem Thema. Ich bin auch ziemlich sicher, dass die zunehmende Inklusion von Schülerinnen und Schülern, die zurzeit mit einer Förderdiagnose in sogenannten Sonder- oder Förderschulen unterrichtet werden, dafür sorgen wird, dass auch deren Chance auf dem Arbeitsmarkt deutlich verbessert wird. Schon durch die Tatsache, dass sie ganz einfach - in Anführungszeichen und im Wortsinn - „mitgenommen“ werden, wenn die Klassen ihre Praktika machen. Das ist einer der ganz wesentlichen Fortschritte, über die bisher noch gar keiner gesprochen hat, diese Schwelle, die bislang völlig unerreichbar gewesen ist. Kennen Sie irgendeinen Auszubildenden, der aus einer Förderschule für Lernbehinderte kommt. Wenn Sie einen kennen, herzlichen Glückwunsch, dann haben Sie das große Los gezogen. Es gibt normalerweise nämlich niemanden. Diese Kinder werden alle demnächst mitgenommen werden und das allein schon durch Inklusion. Davon bin ich überzeugt. Das ist eine gute Lösung. Vielen Dank in Richtung aller, die das haben wollen.
Punkt 8 - Herstellen der Landeszuständigkeit für die Berufsschulnetzplanung - ist von Frau Hitzing zu Recht kritisiert worden. Ich glaube nicht, dass es auf diese Art und Weise funktioniert. Ich will es etwas polemisch sagen. Wenn wir dafür sorgen, dass die Einräumigkeit der Verwaltung, zum Beispiel der Schulverwaltung, einen Bereich abdeckt, der groß genug ist - das könnten wir durch eine Kreisgebietsreform hinbekommen -, dann braucht es auch keine großen Verrenkungen um die Frage, ob es Landesfachklassen braucht oder ob es beispielsweise große Verbünde braucht. Dann braucht es nur die Vernunft zwischen ein oder zwei Nachbar
kreisen und schon hat man ein Berufsschulnetz, was in den nächsten 20 Jahren auch funktionieren kann. Auch darüber sollten wir im Ausschuss mal sprechen, dass diese Komplexität von Gebietsreform, Schulnetzplanung und zukunftsfähigen Berufen für unsere jugendlichen Auszubildenden dann da ist.
Last, but not least: Alles was unter Punkt 9 steht ist meiner Ansicht nach originäre Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit. Das ist nicht die Aufgabe des Landes. Lange Rede kurzer Sinn, wir schlagen vor, diesen Antrag im Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur weiterzuberaten. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Meyer. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Döring von der SPDFraktion.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren und vor allem liebe Kolleginnen und Kollegen der LINKEN, wenn ich manche Anträge anschaue von Ihnen, habe ich den Eindruck, dass sie nur gestellt werden, um die Tagesordnung des Plenums zu füllen und nach außen Aktivität zu suggerieren.
Aber, ich denke, Aktivität und Aktionismus liegen bei Ihnen nur allzu oft eng beieinander und das ist bei dem vorliegenden Antrag leider nicht anders. Da wird eine Mixtur aus wohlfeilen Appellen, Selbstverständlichkeiten und auch schön klingenden Formulierungen geboten, wenn man sich dann die Einzelpunkte genauer anschaut, dann merkt man wirklich sehr schnell, dass es an inhaltlicher Substanz mangelt. Beispielsweise findet sich unter Punkt 3 die Forderung an die Landesregierung „Zulassung aller Schulabgänger als Ausbildungsbewerber“ unabhängig von ihrem Abschluss. Das klingt zunächst einmal gut, unterschlägt jedoch, dass das Land hier nahezu keine Steuerungskompetenzen hat. Der Zugang zu Ausbildungsberufen ist nämlich bundeseinheitlich geregelt und die fachliche Zuständigkeit für die Eintragung der Ausbildungsverträge nach dem Berufsbildungsgesetz bzw. der Handwerkerordnung liegt - das wissen Sie - bei den Kammern. Hier kann das Land nicht besonders viel in eigener Regie bestimmen. Unsere Aufgabe sollte es daher zuvörderst sein, den Anteil der Schulabgänger ohne Abschluss zu reduzieren und möglichst viele Schüler zu höheren Bildungsabschlüssen zu führen. Dieser Aufgabe stellt sich die Regierungskoalition selbstverständlich. Ich erinnere nur an die Novellierung des Thüringer Schulgesetzes. Dort ist die individuelle Förderung aller Schüler Sie wissen das - als verpflichtendes und durchgän
giges Prinzip des Lehrens und Lernens gesetzlich verankert. Dort haben wir die 10-jährige Schulpflicht, die Einführung der Thüringer Gemeinschaftsschule und auch die neue Schulabschlussphase festgeschrieben. Wir widmen uns also sehr wohl und in fachlich vernünftiger Weise der Problematik, während Ihr Antrag eigentlich nur heiße Luft produziert.
Nicht anders verhält es sich mit den Punkten 4 und 5 der Vorlage. In Punkt 4 wird vollmundig eine Evaluation von Ausbildungsgängen eingefordert, die das Wirtschaftsministerium schon längst mit den Wirtschafts- und Sozialpartnern verabredet hat und die auch bereits Bestandteil des Landesaktionsprogramms „Fachkräftesicherung und Qualifizierung“ ist. In Punkt 5 wird die Landesregierung aufgefordert, zukunftorientierte Berufsfelder zu entwickeln, obwohl - auch das wissen Sie - das eindeutig in Kompetenz des Bundes liegt. Es sind nämlich die Bundesministerien für Wirtschaft und für Bildung, die zusammen mit den Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer die Neuordnung von Ausbildungsberufen im dualen System vornehmen. Ich hätte eigentlich erwartet, dass Sie das vorher reflektieren, ehe Sie derartige Forderungen zu Papier bringen.
Meine Damen und Herren, ich könnte auf diese Weise Punkt für Punkt des Antrags durchgehen, aber es lohnt sich, denke ich, nicht, das Ergebnis wäre fast immer das gleiche. Entweder liegen die eingeforderten Maßnahmen überhaupt nicht in der Kompetenz des Landes - der Kollege Meyer hat das ja auch wiederholt ausgeführt - oder es sind längst entsprechende Schritte zu einer sachgerechten Lösung der aufgeworfenen Problematik eingeleitet worden. Zu Letzterem nenne ich hier nur stichwortartig: Verringerung des Anteils von Schulabgängern ohne Abschluss, Optimierung der Berufsorientierung, Sicherung des Lehrerbedarfs an den berufsbildenden Schulen, Ausweitung der Landeskompetenzen bei der Berufsschulnetzplanung. Ich denke, Näheres wird sicherlich der Bildungsminister in seinem Beitrag nachher noch ausführen. Die SPD-Fraktion, meine Damen und Herren, wird den vorliegenden Antrag daher ablehnen. Den Kolleginnen und Kollegen der LINKEN kann ich unter Heranziehung eines Diktums der Gehirnforschung und in Reaktion auf den Titel ihrer Initiative nur raten, Chancen und Potenziale des Denkens zu nutzen, bevor Sie derartige Anträge in den Landtag einbringen. Herzlichen Dank.
Danke, Herr Abgeordneter Döring. Es hat jetzt das Wort Abgeordnete Hennig für die Fraktion DIE LINKE.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wer sein Hirn und die Potenziale und Chancen seines Hirns nutzt, der wird auch sehen, dass wir von Handlungsoptionen und Maßnahmen gesprochen haben, die es umzusetzen oder in Angriff zu nehmen gilt, und das, sagen wir mal, unter kreativer Anwendung landespolitischer Kompetenz.