Protocol of the Session on March 25, 2011

gesetzt - ist ja auch damit eingehalten. Jeder, der einen Bachelorabschluss gemacht hat, hat auch den Zugang zu einem Masterstudiengang. Davon unabhängig ist aber die Frage der Zulassung zu einem bestimmten Studiengang. Nun kann es doch nicht ernsthaft gewollt sein, dass wir verpflichtet sind, jeden, der einen Bachelorabschluss hat und in einen ganz bestimmten Studiengang will, auch in diesen Studiengang einzuschreiben. Das macht doch die Arbeit völlig unplanbar, kann zu chaotischen Situationen in den Studiengängen führen. Das ist doch weder im Interesse der Studierenden, noch im Interesse der Planbarkeit für die Hochschule. Deshalb muss es doch möglich sein, wenn wir ein bestimmtes Volumen an Plätzen in einem Masterstudiengang zur Verfügung haben und sich Studierende auf diesen Masterstudiengang bewerben, nach transparenten Kriterien zu sagen, wer kommt da jetzt rein, wer bekommt die zur Verfügung stehenden Plätze, anstatt zu sagen, ihr müsst da alle rein und dann geht gar nichts mehr. Also, ich denke, das ist eine sinnvolle Regelung. Alle anderen Bundesländer haben solche Regelungen auch getroffen. Damit ist der Zugang zum Master überhaupt nicht berührt. Wer den Wunschmasterstudiengang nicht bekommt, muss schauen, ob ein benachbarter Masterstudiengang infrage kommt oder ob er wartet und dann später noch einmal versucht, genau in diesen Studiengang zu kommen. Das ist aber mit der gestuften Studienstruktur ohnehin ja eine neue Situation. Das ist auch in vielen Köpfen vielleicht noch nicht angekommen. Bachelor und Master sind nicht einfach so eine Trennlinie in einem Studiengang, sondern es sind jeweils eigenständige Studiengänge und der Bachelor ist Voraussetzung auch für durchaus unterschiedliche Masterstudiengänge, die darauf folgen können. Das ist das System, was wir gewollt haben, was wir eingeführt haben.

Jetzt noch einmal zu der doch sehr grundsätzlichen Kritik, Frau Rothe-Beinlich, die Sie hier noch einmal vorgetragen haben. Ich glaube, wir sind längst darüber hinaus auch in der Debatte mit der Wirtschaft, dass es ein grundsätzliches Infragestellen der gestuften Studienstruktur gibt. Die Bachelorstudiengänge haben inzwischen eine hohe Anerkennung. Sie sind ein Abschluss, der zum Beruf befähigt. Wir hatten jetzt gerade noch einmal die Auseinandersetzung um Ingenieurstudiengänge. Auch dort hat sich die Industrie ganz klar dafür ausgesprochen, dass es beim jetzigen Bachelor- und Mastersystem bleiben soll. Wir haben inzwischen eine hohe Anerkennung und wir sollten das, was dort gelungen ist, durchaus mit Anfangsschwierigkeiten, jetzt nicht politisch wieder infrage stellen, indem wir die Debatte darüber noch einmal führen, ob denn Bachelor und Master überhaupt sinnvoll sind?

Zum Schluss vielleicht noch einmal ein Blick auf die Frage der Finanzierung. Frau Hitzing hatte ja die

Frage gestellt, welche Kosten denn da auf die Hochschulen zukommen? Es ist so, dass nach überschlägiger Rechnung für alle Hochschulen in Thüringen zusammen etwa Kosten in Höhe von 80.000 € entstehen würden. Das ist nicht wenig Geld, aber gemessen an den Budgets, die die Hochschulen gemeinsam haben, doch keine Größe, die die Hochschulen jetzt über Gebühr belastet. Dafür gewinnen wir sehr viel: ein transparentes Verfahren, das für eine schnelle Studienplatzvergabe sorgt und für Hochschulen und Studierende zu mehr Übersichtlichkeit beiträgt.

Frau Kaschuba, gestatten Sie mir noch diese Bemerkung: Dieses ewige Spiel, Sie haben damals gesagt und machen heute dieses, greift an dieser Stelle überhaupt nicht. Die Durchlässigkeit bleibt gewährleistet. Der Zugang zum Master ist für Bachelorabsolventen offen. Das Einzige, was wir neu regeln, ist die Zulassung in bestimmten Studiengängen. Es kann ja nicht ernsthaft ein Bestreben der LINKEN sein, dass man einen bestimmten Studiengang für alle offenhalten muss, die da reinwollen. Das gibt es ja bei den Bachelorstudiengängen auch nicht.

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Frau Dr. Kaschuba?

Aber gern.

Bitte schön.

Aber jetzt bin ich doch interessiert. Also wir haben ja nicht bestritten, dass es um die Zulassungsbeschränkung geht. Aber Sie sagten jetzt, es geht um die Zulassung zu einem bestimmten Studiengang oder zu bestimmten Studiengängen. Vielleicht können Sie die mal definieren. Sie müssen es ja schon wissen.

Eine kleine Anmerkung: Glauben Sie, dass das nichts mit einer bildungspolitischen Diskussion zu tun hat?

Frau Kaschuba, natürlich ist das Teil einer bildungspolitischen Debatte, aber hier geht es um sehr konkrete Regelungen. Es macht wenig Sinn, über die gesamte Hochschulpolitik zu diskutieren, wenn wir zwei Punkte im Zulassungsgesetz hier zu besprechen und zu entscheiden haben. Deshalb

(Minister Matschie)

werbe ich dafür, dass wir uns wirklich auch darauf konzentrieren, was wir jetzt konkret ändern wollen, und nicht die Debatte von Adam und Eva beginnen.

Wir schaffen das Instrument im Hochschulzulassungsgesetz, dass der Zugang zu Masterstudiengängen begrenzt werden kann. Aktuell gibt es in Thüringen vier Studiengänge, bei denen die Situation so ist, dass die Hochschulen sagen, hier müssen wir begrenzen, und das ist auch ein sinnvolles Instrument. Alle anderen Bundesländer haben ein solches Instrument auch gewählt.

Zum Schluss vielleicht noch mal einen Blick auf das, was Sie, Frau Rothe-Beinlich, zum Zugang auch an die Hochschulen ohne Abiturvoraussetzungen gesagt haben, nämlich aus beruflicher Erfahrung an die Hochschulen, und da angemahnt haben, dass wir uns hier bewegen müssten. Wenn Sie mal den Vergleich der Bundesländer machen, und das kann ich Ihnen empfehlen, werden Sie feststellen, dass Thüringen Vorreiter in dieser Frage ist, was die Zulassung auch an Hochschulen angeht aus beruflichen Erfahrungen heraus. Wir können gern im Ausschuss noch mal darüber reden, was das im Einzelnen bedeutet, aber Thüringen ist hier sehr weit. Da haben andere Bundesländer durchaus noch deutlichen Aufholbedarf.

(Beifall CDU, SPD)

Vielen Dank, Herr Minister. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Es wurde die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur beantragt. Gibt es weitere Ausschussbeantragungen? Ich sehe, das ist nicht der Fall, dann würden wir darüber abstimmen. Wer damit einverstanden ist, dass das Gesetz im Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur beraten wird, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das sehe ich nicht. Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur überwiesen.

Ich schließe die Beratung und den Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9

Chancen bieten, Potentiale nutzen - Anerkennung der von Migranten im Herkunftsland erworbenen Berufs- und Hochschulabschlüsse erleichtern

Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 5/1708 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur - Drucksache 5/2435

dazu: Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/2452

Das Wort hat der Herr Abgeordnete Kowalleck aus dem Ausschuss. Bitte schön.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, durch Beschluss des Landtags vom 19. Januar 2011 ist der Antrag der Fraktion der FDP „Chancen bieten, Potentiale nutzen - Anerkennung der von Migranten im Herkunftsland erworbenen Berufs- und Hochschulabschlüsse erleichtern“ an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur federführend, den Innenausschuss und den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit überwiesen worden. Der federführende Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat den Antrag in seiner 21. Sitzung am 17. Februar 2011 beraten und empfohlen, den Antrag in folgender Fassung anzunehmen:

„I. Die Landesregierung wird aufgefordert, gemeinsam mit den Stellen, die in Thüringen für die Anerkennung von Berufs- und Bildungsabschlüssen zuständig sind, ein möglichst einheitliches und transparentes Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufs- und Hochschulabschlüsse zu erarbeiten und einzuführen. Auf positive Erfahrungen anderer Bundesländer und dort vorhandener Anerkennungsstellen ist zurückzugreifen.

II. Die Landesregierung wird aufgefordert, alle Maßnahmen der Bundesregierung zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen und Berufsabschlüssen zu unterstützen und zügig in Thüringen umzusetzen.“

Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur beschloss in seiner 21. Sitzung am 17. Februar 2011 einstimmig, die Annahme der Nummer I Satz 1 und 2 sowie der Nummer II des Antrags der Fraktion der FDP in Drucksache 5/1708 in geänderter Fassung in Vorlage 5/1038 zu empfehlen. Der Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit hat den Antrag in seiner 16. Sitzung am 15. März 2011 beraten und empfohlen, den Antrag in der vom federführenden Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur empfohlenen Fassung in Vorlage 5/1038 anzunehmen. Der Innenausschuss hat den Antrag in seiner 20. Sitzung am 18. März 2011 beraten und empfohlen, den Antrag in der vom federführenden Ausschuss für Bildung,

(Minister Matschie)

Wissenschaft und Kultur empfohlenen Fassung in Vorlage 5/1038 anzunehmen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU, SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter, für die Berichterstattung. Ich eröffne die Aussprache. Als Erster spricht Abgeordneter Marian Koppe von der Fraktion der FDP.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dass sich das politische Rad manchmal auch an anderer Stelle dreht, wird bei dem uns vorliegenden Antrag deutlich.

(Heiterkeit im Hause)

(Zwischenruf Machnig, Minister für Wirt- schaft, Arbeit und Technologie: Das war die Bundeskanzlerin.)

(Heiterkeit im Hause)

Herr Wirtschaftsminister, dass Sie schon merken, wer am Telefon ist ohne heranzugehen, das ist auch interessant.

(Zwischenruf Machnig, Minister für Wirt- schaft, Arbeit und Technologie: Das ist ein- programmiert, Frau Präsidentin.)

(Heiterkeit im Hause)

Ich bitte um Aufmerksamkeit für den Redner.

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Männer und Technik.)

(Heiterkeit im Hause)

Ich lasse das jetzt mal so stehen. Bitte schön.

(Beifall im Hause)

Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Machnig, Frau Schavan hat auf Bundesebene einen Gesetzentwurf vorgeschlagen, der am Mittwoch im Kabinett beraten wurde, der genau dieser Intention nachgeht. Es freut uns, dass auch wir hier in Thüringen ein entsprechendes Stück dazu beitragen konnten. Mein Dank gilt daher allen Fraktionen, die unseren

Antrag sachorientiert diskutiert und besprochen haben. Auch Innenminister Geibert hat mittlerweile die Notwendigkeit des zur Abstimmung stehenden Antrags erkannt und sich öffentlich für eine rasche Umsetzung dessen eingesetzt.

(Beifall FDP)

Vor allem die Hilfe aus einer Hand ist uns besonders wichtig gewesen und hat Eingang in den Kabinettsentwurf der Bundesregierung gefunden. Die zentralen Punkte unseres Antrags werden nunmehr umgesetzt. Wir hoffen, dass die Realität unserer damit verbundenen Hoffnung Rechnung trägt - eine verbesserte Integration durch Arbeit, ein Erschließen neuer Ressourcen im Kampf gegen den Fachkräftemangel und ein größeres Selbstwertgefühl bei den Betroffenen. Das ist der nicht geringe Anspruch, den wir damit verbinden.

Es ist gut zu wissen, dass die hiesigen Regierungsfraktionen bereit sind, auf Ideen der Opposition einzugehen und diese nicht einfach - nur weil es politisch opportun erscheint - abzulehnen. So verstehen wir im Übrigen auch in der Opposition unsere Arbeit, und zwar mit vernünftigen Anträgen zur Verbesserung der Lebenslage der Menschen in Thüringen beizutragen. Deswegen noch einmal mein herzlicher Dank an alle, die im Ausschuss und hier im Plenum bei der Beratung des Antrags durch konstruktive Arbeit beigetragen haben.

(Beifall FDP)

Ich wünsche mir, dass wir dies auch auf anderen politischen Feldern fortsetzen können. Vielen Dank.

(Beifall FDP)