Protocol of the Session on March 25, 2011

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Als Nächster spricht der Abgeordnete Dr. Mario Voigt von der CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen, mit dem vorliegenden Entwurf betreiben wir wichtige Anpassungen im Bereich der Hochschulzulassung. Insgesamt geht es im Besonderen um drei Punkte:

Erstens eine reibungslose Umsetzung des Qualitätspaktes Lehre. Für den Qualitätspakt Lehre zur Verbesserung von Studienbedingungen und Lehrqualität an den Hochschulen stellt der Bund im Zeitraum von 2011 bis 2020 insgesamt rund 2 Mrd. € zur Verfügung. Das ist ein in der Geschichte der deutschen Hochschulpolitik beispielloses Engagement für Hochschullehrer. Zum Stichtag des 4. März 2011 sind für die erste Bewilligungsrunde insgesamt 204 Anträge von 194 Hochschulen aus allen Regionen Deutschlands eingereicht worden mit dem ganz klaren Ziel, Förderbeginn des Wintersemesters 2011/2012 auch zu nutzen. Damit fördert der Bund durch den Qualitätspakt Lehre vielfältige Maßnahmen - einerseits von zusätzlichem Personal an Universitäten und Fachhochschulen über eine bessere Qualifizierung der Professoren und Tutoren bis hin zu kreativen Impulsen für mehr Lehrqualität etwa für einen gelungenen Einstieg in das Studium. Genau aus diesem Grund wird die Änderung im Gesetz nötig. Denn zur Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über dieses gemeinsame Programm für bessere Studienbedingungen und mehr Qualität in der Lehre müssen wir Anpassungen vornehmen. Die Länder sind dazu verpflichtet, dass die aus Mitteln des Programms bezahlten Maßnahmen zur Verbesserung der Personalausstattung nicht zu ei

ner Erhöhung der Aufnahmekapazitäten an den Hochschulen führen. Kurz gesagt: Die Mittel sollen ausschließlich zur Verbesserung von Studium und Lehre verwendet werden. Dies wird bislang im Gesetz nicht berücksichtigt und daher wird nach dem jetzigen Stand eine Anpassung nötig.

Der zweite Punkt der Anpassung bezieht sich auf das dialogorientierte Serviceverfahren. Denn wir wollen natürlich vermeiden, dass wir hier eine Studententombola entstehen lassen, sondern dass hier ganz konkret daran gearbeitet wird, dass die Studenten auch tatsächlich ihre Studienplätze wahrnehmen können. Ich erinnere noch einmal daran, wir haben auch hier in diesem Hohen Hause im Jahr 2010 darüber diskutiert, dass Tausende Studenten noch nicht den Studienplatz gefunden hatten, die wochenlang unbesetzt blieben. Das können wir uns angesichts doppelter Abiturjahrgänge und der Wehrpflichtaussetzung nicht leisten. Denn die Zeit drängt, den Studienberechtigten und den Hochschulen ein funktionierendes Zulassungssystem anzubieten. Die Änderung des dialogorientierten Serviceverfahrens sichert rechtlich ab, was durch die Umgestaltung des Systems für Studienplatzvergabe, also die Auflösung der ZVS - Vergabestelle für Studienplätze - nötig geworden ist. Die Studienberechtigten müssen darauf bauen können, dass das Zulassungssystem spätestens zum nächsten Wintersemester reibungslos funktioniert. Hier will ich durchaus darauf hinweisen, dass wir zeitlich eigentlich schon hätten weiter sein müssen. Es ist durchaus zu Verzögerungen gekommen. Es wird daran gearbeitet, den Zeitpunkt auch im Zusammenspiel zwischen den Hochschulen und zwischen der Stiftung für Mitte Mai anzuberaumen, dass wir dann trotzdem noch rechtzeitig in einer Erprobungsphase sind. Insgesamt sind 15 Mio. € hineingegangen und das soll natürlich auch ordentlich funktionieren, um dieses System aufzubauen.

Das Thüringer Hochschulzulassungsgesetz enthält bislang nur eine Erprobungsklausel, was die Anpassung des Gesetzes natürlich auch in diesem Bereich erforderlich macht. Das dialogorientierte Serviceverfahren soll eine schnelle Vergabe von Studienplätzen mit örtlichen Zulassungsbeschränkungen sicherstellen und wir müssen uns natürlich auch vor Augen führen, dass ab diesem Zeitpunkt sich die Studieninteressenten in dem System dann anmelden können und dann bis zu 12 Bewerbungen bei den Hochschulen miteinander koordinieren. Ich meine, wenn wir uns anschauen, was heutzutage über Internet alles möglich ist, um Termine zu koordinieren, dann muss es auch möglich sein, Hochschulanmeldungen zu koordinieren. Dafür ist natürlich auch die Anpassung des Gesetzes notwendig.

Dann gibt es einen dritten Punkt: Leistungsorientierung auch durch Zulassungsregulierung. Den Hochschulen wird außerdem die Möglichkeit eingeräumt,

(Abg. Hitzing)

auch in Masterstudiengängen Zulassungsbeschränkungen festzulegen. Das wird in bestimmten Bereichen notwendig, weil wir natürlich auch weiterhin Studiengänge haben, wo wir eine deutliche Überzeichnung haben. Da geht es natürlich auch darum, in adäquater Art und Weise dann auch Leute studieren zu lassen. Bislang ist dies nur bei grundständigen Studiengängen möglich laut Gesetz. Deswegen wird hier auch eine Anpassung nötig sein. Die CDU-Fraktion befürwortet diesen Vorschlag. Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur und auch auf die Anhörung, die dort mit den Fachleuten stattfinden wird und votiere deswegen für eine Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Recht herzlichen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Frau Abgeordnete Astrid Rothe-Beinlich.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, etliche Punkte sind eben schon genannt worden und wir werden, wie ich es auch von allen meinen Vorrednern schon vernehmen durfte, uns auch im Ausschuss noch sehr gezielt damit auseinandersetzen. Trotzdem will auch ich auf die drei Hauptpunkte dieses Gesetzes, was uns hier vorgelegt wurde, der Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes, noch einmal eingehen.

Zum ersten Punkt, der Anpassung aufgrund des gemeinsamen Programms für bessere Studienbedingungen und mehr Qualität in der Lehre: Wir reden konkret über etwa 6 Mio. €, die Thüringen mehr erhalten wird. Es ist eben schon ausgeführt worden sowohl vom Minister als auch von Frau Kaschuba und auch Herr Dr. Voigt hat noch einmal darauf hingewiesen, dass es darum geht, tatsächlich die Personalausstattung zu verbessern, für die Lehrer die Betreuung und Beratung zu verbessern, die Qualifizierungen bzw. Weiterqualifizierungen des Personals zu verbessern und das ist auch dringend notwendig. Wir wissen um die schwierigen Umsetzungen der Bologna-Reformen, auch die schlechten Betreuungsverhältnisse an vielen Hochschulen haben immer wieder aufgezeigt, dass es Handlungsbedarf gibt.

Da, Herr Minister Matschie, möchte ich schon noch einmal erwähnen, Sie haben vorhin so schön gesagt, wir wollen keine überfüllten Hörsäle, die haben wir im Moment schon. Diese Situation ist Realität und das möchte ich schon immer wieder auch mit vor Augen führen. Wir wissen also, wofür diese

Mittel verwandt werden müssen und dürfen. Es wurde allerdings auch vereinbart, dass die Aufnahmekapazitäten der geförderten Hochschulen durch das Qualitätsprogramm nicht erhöht werden dürfen. Auch darauf haben Sie schon hingewiesen. Da das jetzt gültige Hochschulzulassungsgesetz im Zuge der Kapazitätsermittlung aber auch alle Lehrpersonen, die an einer Hochschule tätig sind, einbezieht, würden auch die durch den Qualitätspakt an der Hochschule eingestellten Personen zu einer Kapazitätserhöhung führen, was die Verwaltungsvereinbarung aber eigentlich grundlegend untersagt. Auch darauf möchte ich hier schon einmal hinweisen.

Grundsätzlich, das will ich sehr deutlich sagen, Herr Dr. Voigt hat das ausgeführt, spricht aus unserer Sicht natürlich nichts gegen die Anpassung, weil sie lediglich den getroffenen Vereinbarungen entspricht. Lassen Sie mich aber auch deutlich sagen, so hilfreich, wie dieser Qualitätspakt sein mag, gemeinsame Programme zwischen Bund und Ländern, welche die Regelungen des Artikel 91 b des Grundgesetz nutzen - das ist übrigens eine Regelung, für die Rot-Grün in der damaligen Föderalismusreform sehr hart kämpfen musste -, mögen vielleicht über einige Probleme hinweghelfen. Wir sagen aber auch ganz deutlich, und diese Diskussion hatten wir ja vor einigen Wochen schon einmal hier im Thüringer Landtag und werden sie auch noch häufiger haben, Bund und Länder sollen immer dann, wenn es sinnvoll, geboten und auch politisch gewünscht ist, in allen Bildungsbereichen direkt und konstruktiv zusammenarbeiten können. Und daher, Sie werden es sich vorstellen können, sage ich an dieser Stelle noch einmal, braucht es endlich die Aufhebung des Kooperationsverbots.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Daher streben wir auch eine Neuregelung der gesamtstaatlichen Bildungsfinanzierung im Grundgesetz an. Dazu gab es ja auch unseren Antrag. Ziel aller Anstrengungen muss es sein, eine vernünftige Grundfinanzierung der Hochschulen zu garantieren, das erfordert aber auch eine andere Steuerpolitik auf Bundesebene. Ganz deutlich, das sage ich aber auch in Richtung Finanzminister, auch wenn er jetzt gerade nicht da ist, Studienbedingungen sind kein Beitrag zur Lösung der Probleme in der Hochschulfinanzierung.

Nach Berechnungen der OECD sind Investitionen in Bildung - zumal in Hochschulbildung - für die öffentlichen Haushalte mittel- und langfristig ein Gewinn. Das wissen wir auch alle. Weil Hochqualifizierte mehr Steuern und Sozialabgaben in der Zukunft zahlen und seltener in Gefahr kommen, arbeitslos zu werden, geben sie dem Staat das Viereinhalbfache dessen mindestens zurück, was ihr Studium kostet, eingerechnet der Einnahmeausfälle

(Abg. Dr. Voigt)

durch kürzere Erwerbszeiten. Auch solche Berechnungen liegen mittlerweile vor. Rund 155.000 € gewinnt die öffentliche Hand in Deutschland durch jeden Absolventen und jede Absolventin in der tertiären Ausbildung, mehr als in allen anderen der 20 OECD-Ländern, für die entsprechende Angaben möglich sind. Auch deshalb brauchen wir, das sagen wir sehr deutlich, mehr Studierende und plädieren grundsätzlich für Gebührenfreiheit in der Bildung.

Thüringen kann und darf es sich nicht leisten, auch das haben wir hier schon mehrfach diskutiert, junge Menschen mittels Studiengebühren von der Aufnahme eines Studiums abzuschrecken sowohl aus Gründen der Chancengerechtigkeit, aber auch mit Blick auf den immer wieder hier beklagten und diskutierten Fachkräftemangel, den wir heute schon haben und der stetig zunimmt. Denn nur, wenn es uns gelingt, viele junge und qualifizierte Menschen unterschiedlichster sozialer oder ethnischer Herkunft an unsere Hochschulen zu bekommen, wird unser Land, aber auch unsere Gesellschaft fit für die Zukunft.

Zum zweiten Punkt: Hier haben wir einen Dissens, das sage ich auch sehr deutlich, zum vorgelegten Gesetzentwurf. Hier geht es um die Schaffung der Möglichkeit, Zulassungsbeschränkungen einzuführen für postgraduale, konsekutive und weiterbildende Studiengänge, also insbesondere für die vielen in der Diskussion stehenden Masterstudiengänge.

Das Ziel der vorliegenden Gesetzesänderung ist es ja in diesem Fall, den Thüringer Hochschulen Möglichkeiten für Zulassungsbeschränkungen in den Masterstudiengängen zu ermöglichen. Das Hauptproblem, das will ich hier sehr deutlich sagen, liegt eindeutig darin, dass es auch in Thüringen zu wenig Masterstudienplätze an den Hochschulen gibt. Das wiederum liegt daran, dass das Hochschulsystem in Deutschland insgesamt unterfinanziert ist. Die OECD spricht von einer Unterfinanzierung des gesamtdeutschen Hochschulsystems in Höhe von 24 Mrd. € pro Jahr, die GEW gar von 40 Mrd. € pro Jahr, um auf das internationale Durchschnittsniveau zu kommen. Das sollten wir uns immer wieder vor Augen führen. Aus einer Umfrage, die das Bundesbildungsministerium vor einigen Jahren in Auftrag gab, geht hervor, dass mehr als drei Viertel der Studierenden nach dem Bachelorabschluss gern einen Master erwerben würden. Laut dem Deutschen Hochschulverband ergattert - so will ich es einmal nennen - jedoch nur jede dritte Bachelorabsolventin einen Masterstudienplatz und die Situation verschärft sich, da es mit jedem Jahr mehr Bachelorabsolventinnen gibt. Gerade erst jetzt hat die gemeinsame Wissenschaftskonferenz die Anzahl der zusätzlichen Studienanfängerplätze bekanntgegeben, die durch die Aussetzung der Wehrpflicht Frau Kaschuba hat schon darauf hingewiesen - und doppelte Abiturjahrgänge in den nächsten vier Jah

ren zusätzlich finanziert werden müssen. 59.000 zusätzliche Studienplätze müssen voraussichtlich bis 2015 geschaffen werden. Auch das wird zu einem Anstieg der Masterstudienplätze führen müssen. Davon sind wir jedenfalls überzeugt. Gleichzeitig wächst der Bedarf an hochqualifizierten Hochschulabsolventinnen stetig. Da in den kommenden Jahren die geburtenstarken Jahrgänge der Nachkriegszeit in Rente gehen werden, mangelt es absehbar an gut ausgebildeten Ärztinnen, Ingenieurinnen und Lehrerinnen. Uns mangelt es an Nachwuchs - das Stichwort Fachkräftemangel habe ich eben schon einmal erwähnt.

Vorgestern hat der Aktionsrat Bildung sein Gutachten Bildungsreform 2000-2010-2020 vorgelegt und kommt darin zu dem Schluss, dass wir unsere Universitäten noch stärker für Bewerberinnen auch ohne Abitur öffnen müssen. Zulassungsbeschränkungen im Masterstudium sind jedenfalls aus unserer Sicht ganz klar das falsche Signal. Hinzu kommt, dass die Landesregierung - und darauf muss ich auch noch einmal verweisen - eine unverantwortliche Kürzungspolitik im Hochschulbereich verfolgt hat. Erinnert sei nur an die 30 Mio. € Kürzungen im diesjährigen Haushalt. Auch der mit Bund und Ländern gemeinsam vereinbarte Hochschulpakt 2020 weist zahlreiche handwerkliche Mängel auf. Auch das haben wir hier schon mehrfach thematisiert. So ist z.B. nicht zu akzeptieren, dass die Hochschulen keine Mittel aus dem Hochschulpakt erhalten, die Studierende aufnehmen, die vorher von anderen Hochschulen herausgeprüft wurden. Warum aber streiten wir so vehement gegen die Einführung von Zulassungsbeschränkungen bei Masterstudiengängen? Das Bundesverfassungsgericht setzt enge Grenzen bei Zulassungsbeschränkungen und das sollten wir uns auch heute wieder vor Augen führen. So betonte das Bundesverfassungsgericht in seinem sogenannten Numerus-clausus-Urteil vom 3. Mai 1972, dass - ich darf zitieren: „der Numerus clausus niemals den Charakter einer vorübergehenden Maßnahme verlieren und zu einer ständigen, das verfassungsrechtlich garantierte Recht auf freie Berufswahl aushöhlenden Einrichtung werden dürfe“. Hinzu kommt, dass die Quote der Bachelorabsolventinnen, die einen Master studieren wollen - ich sagte es eben schon - wesentlich höher als gedacht ist. Viele Absolventinnen haben einfach nicht das Gefühl, mit dem Bachelor das Ende ihrer akademischen Bildungslaufbahn erreicht zu haben und wollen nach dem Absolvieren des Bachelor auch ein Masterstudium in Anspruch nehmen.

(Zwischenruf Matschie, Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur: Das können sie doch.)

Wenn wir genügend Masterstudiengänge haben, lieber Herr Minister, dann können sie das sicher, aber die haben wir nicht. Wir können diesen Absolventinnen das auch nicht verdenken.

(Zwischenruf Matschie, Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur: Es können nicht al- le in der gleichen Wohnung wohnen.)

Es können nicht alle in der gleichen Wohnung wohnen, sagen Sie. Den Bezug können Sie uns vielleicht nachher erklären, aber gut.

Viele Bachelorabschlüsse bieten heute keine ausreichenden beruflichen Perspektiven und das ist eines der Hauptprobleme, wo die Wirtschaft, aber auch der öffentliche Dienst notwendige Verantwortung übernehmen müssen. Bisher fehlt es an einer gesellschaftlichen Debatte über die zu vermittelnden Kompetenzen in einem Bachelor- und einem Masterstudium. Wozu soll denn ein Bachelor qualifizieren? Diese gesellschaftliche Debatte müssen wir auch im Thüringer Landtag führen.

Die Kritik der Experten des Aktionsrates Bildung in ihrem Gutachten ist in dieser Hinsicht auch sehr deutlich. Die zu starke Verschulung der Bachelorstudiengänge dient nicht mehr Bildung durch Wissenschaft, sondern nur noch der Berufsbildung. Damit unterscheidet sich das Studium kaum mehr von der praktischen Ausbildung. Der daraus resultierende Widerstand wird zunehmen, sollte sich herausstellen, dass Bachelorabsolventinnen keine adäquaten Beschäftigungsverhältnisse finden - so das Gutachten. Wir nehmen die Sorgen der Studierenden sehr ernst und machen uns daher für den individuellen Rechtsanspruch auf einen Masterstudienplatz für alle Bachelorabsolventinnen stark, die den Bachelor erfolgreich absolviert haben. Das braucht aber auch die entsprechenden Rahmenbedingungen, daher braucht es aus unserer Sicht den bedarfsgerechten entsprechenden Ausbau der Masterstudienplätze an allen Hochschulen. Über dieses Vorhaben wollen wir auch im Ausschuss sprechen und uns die Zahlen der Masterstudienplätze in Thüringen einmal ganz genau anschauen. Sie haben ja eben behauptet, Herr Minister, es gäbe genug. Wir sind gespannt auf diese Zahlen. Warum machen wir uns nicht einfach gemeinsam mit anderen Ländern für ein Bund-Länder-Programm zum Ausbau der Masterstudienplätze stark? Der Bedarf ist da und die Hochschulen wollen ausbilden. Was wir außerdem brauchen, sind einheitliche Standards für die Bewerbungs- und Zulassungsverfahren zum Masterstudium. Ob diese Einheitlichkeit bundesgesetzlich oder beispielsweise für Thüringen geregelt werden kann, das sind Fragen, die wir ebenfalls im Ausschuss weiterdiskutieren sollten.

Zum dritten Punkt des vorliegenden Änderungsgesetzes: Hier geht es darum, dass die Thüringer Hochschulen die dialogorientierten Serviceverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung in Anspruch nehmen können. Grundsätzlich lassen sich dazu keine Einwände erheben. Wir haben darüber schon einmal diskutiert; wir haben allerdings auch, als wir zum letzten Mal hier im Landtag über das

Thüringer Hochschulzulassungsgesetz sprachen, unsere Kritik an der Stiftung für Hochschulzulassung zum Ausdruck gebracht. Wir haben nämlich erhebliche Zweifel, dass freiwillige Serviceleistungen das aktuelle Wirrwarr der Hochschulzulassung nachhaltig auflösen. Ohne eine verbindliche Teilnahme - Sie erinnern sich sicher, das habe ich hier schon einmal gesagt - der Hochschulen droht die Neuregelung Stückwerk zu bleiben. Ein Großteil der Hochschulen muss sich daran beteiligen, sonst wird die Servicestelle das Zulassungs- und Bewerbungschaos nicht entwirren können und bleibt ein zahnloser Tiger. Studierwilligen einen verbindlichen Weg durch den Bewerbungsdschungel weisen zu können, ist wichtiger - das sage ich sehr deutlich als Hochschulen die Freiheit zu lassen, nicht am zentralen Vergabesystem teilzunehmen. Von daher würden wir uns mehr Verbindlichkeit in der Inanspruchnahme der Serviceleistungen der Stiftung wünschen. Eine bloße Kannregelung wie in § 13 des Thüringer Hochschulzulassungsgesetzes lehnen wir ab.

Sie sehen, dem hier vorliegenden Gesetzentwurf können wir in einigen Punkten durchaus zustimmen, bei anderen Punkten haben wir aber dezidiert eine andere Haltung, das habe ich deutlich gemacht. Wir freuen uns über eine intensive Debatte dazu im Ausschuss und natürlich auch mit den anzuhörenden Expertinnen und Experten und freuen uns, wie gesagt, auf die Überweisung. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Für die SPD-Fraktion hat Abgeordneter Hans-Jürgen Döring das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Regelungsgehalt des vorliegenden Gesetzentwurfs ist überschaubar, deshalb werde ich mich im Folgenden kurzfassen und mich nur den beiden wichtigsten Punkten des Vorhabens widmen. Zum einen geht es bei der Novellierung um die landesrechtliche Implementierung des ab dem Wintersemester geplanten EDV-gestützten neuen Bewerbungsverfahrens - das wurde schon gesagt -, zum anderen soll den Hochschulen die Möglichkeit eröffnet werden, Zulassungsbeschränkungen für stark frequentierte Masterstudiengänge vorzunehmen.

Zunächst zum ersten Punkt: Das zwischen den Bundesländern vereinbarte dialogorientierte Serviceverfahren bei der Hochschulzulassung soll das seit Jahren bekannte und auch hier im Hause bereits mehrfach diskutierte Einschreibechaos in Studiengängen mit örtlichem Numerus clausus been

(Abg. Rothe-Beinlich)

den und auch Doppelzulassungen von Studienbewerbern künftig ausschließen. Wohin das bisherige unabgestimmte Prozedere geführt hat, wissen wir alle. Allein im Wintersemester 2009/2010 waren nach KMK-Angaben mindestens 18.000 Studienplätze auch sechs Wochen nach Semesterbeginn noch nicht besetzt. Zu befürchten ist, dass sich die Situation im Wintersemester 2011/2012 ohne Einführung des neuen Bewerbungsverfahrens noch weiter verschärfen würde. Die Stichworte hierbei lauten: geburtenstarke Abiturientenjahrgänge im Westen, teilweise doppelte Abiturjahrgänge durch Umstellung auf G 8 und ein weiterer zusätzlicher Bewerberschub durch die Aussetzung des Wehrdienstes. Hier muss dringend gehandelt werden. Das veränderte Bewerbungsverfahren ist, denke ich, ein Schritt in die richtige Richtung. Mehr allerdings auch nicht, denn nach wie vor sind wichtige Details bei der Umsetzung des dialogorientierten Serviceverfahrens noch offen. Ich meine damit die Frage der langfristigen Finanzierung des Vorhabens, die fehlende Verpflichtung der Hochschulen, sich an diesem Verfahren zu beteiligen und die noch ausstehende Einbeziehung der Lehramtsstudiengänge. Hier sind also noch einige Nüsse zu knacken und ich bin sicher, dass sich der Landtag auch in Zukunft mit dieser Thematik noch beschäftigen wird.

Meine Damen und Herren, ich komme zum zweiten Schwerpunkt des Gesetzentwurfs, den Zulassungsbeschränkungen für stark frequentierte Masterstudiengänge. Wichtig ist mir hierbei, dass mit der Novellierung keine Blankovollmacht für die Thüringer Hochschulen verbunden ist, den Zugang zu den Masterstudiengängen generell einzuschränken. Das liegt weder im Interesse der Regierungskoalition noch in dem der Hochschulen hierzulande. Gleichwohl muss man sich der Tatsache stellen, dass inzwischen eine kleine Anzahl von Masterstudiengängen in Thüringen - der Minister hat vier genannt - deutlich überfüllt sind. In einem solchen Fall muss die betreffende Hochschule den Zugang regulieren können, die hat aber bisher - haben wir gehört - aufgrund des Fehlens entsprechender Bestimmungen im Landeshochschulrecht keine rechtliche Handhabe für eine Beschränkung des Studienzugangs. Die vom Bildungsministerium beabsichtigte Gesetzesänderung füllt diese Lücke, sie schafft in einem wichtigen Punkt Rechtssicherheit, und zwar nicht nur für die Hochschulen, sondern auch für die Studierenden.

Ich denke, es ist deutlich geworden, dass die SPDFraktion dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmend gegenübersteht. Dennoch wollen wir uns der weiteren fachlichen Beratung der Novelle nicht entziehen. Daher schlage auch ich die Überweisung der Vorlage an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur vor. Danke schön.

(Beifall SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Gibt es weitere Redemeldungen? Seitens der Abgeordneten nicht. Herr Minister Matschie hat sich zu Wort gemeldet. Bitte schön.

Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, ich will einige Punkte aus der Debatte noch mal kurz aufgreifen. Zunächst aber eine Bitte zu Beginn: Herr Döring hat es eben noch einmal deutlich gemacht, das, was wir hier neu regeln, ist klar umrissen und begrenzt und es macht wenig Sinn, an diesen wenigen Änderungen jetzt eine Debatte über die gesamte Hochschulpolitik aufzuhängen, sondern ich bitte Sie, dass wir doch in einer zügigen Beratung uns auf die wenigen Punkte konzentrieren, die jetzt wirklich geändert werden mit dieser Gesetzesvorlage.

Ich will zunächst noch einmal zu einigen Fragen im Zusammenhang mit dem dialogorientierten Serviceverfahren etwas sagen. Hier hat Frau Rothe-Beinlich gesagt, die Hochschulen müssten im Gesetz verbindlich verpflichtet werden, an diesem Vergabeverfahren teilzunehmen. Ich kann Ihnen nur sagen, kein Bundesland hat bisher eine solche Verpflichtung der Teilnahme gesetzlich geregelt, sondern das geschieht in aller Regel über die Ziel- und Leistungsvereinbarungen, die mit den Hochschulen abgeschlossen werden. Ich bin sicher, dass die Thüringer Hochschulen sich beteiligen werden an dieser Vereinbarung und wir werden das auch zum Gegenstand in den Ziel- und Leistungsvereinbarungen machen, denn es ist richtig, wir wollen, dass die Hochschulen alle dabei sind.

Herr Voigt hat noch einmal angesprochen die Frage, wann kommt das jetzt. Es gab, wie das oft so ist bei Softwareentwicklungen auch Verzögerungen, es wird Ende April dazu eine endgültige Entscheidung geben, ob das System so stabil funktioniert, dass es zum Wintersemester 2011/12 eingeführt werden kann. Das ist nicht das erste Mal, dass wir so etwas bei großen Softwareprojekten erleben, dass das nicht ganz pünktlich an den Start geht. Ich hoffe, dass das gelingt, aber das hängt natürlich nicht an der Politik, sondern an den Technikern, die daran arbeiten.

Einen Punkt muss ich noch mal sehr deutlich aufgreifen, das ist nämlich die Frage nach der Durchlässigkeit der Studiengänge, weil mir hier einiges durcheinanderzugehen scheint, nämlich die Verwechslung von Zulassung und Zugang. Selbstverständlich ist mit einem Bachelorabschluss der Zugang zu einem Masterstudiengang offen. Der wird auch überhaupt nicht tangiert mit dieser Gesetzesvorlage und das Versprechen auf Durchlässigkeit ich habe mich immer für diese Durchlässigkeit ein

(Abg. Döring)

gesetzt - ist ja auch damit eingehalten. Jeder, der einen Bachelorabschluss gemacht hat, hat auch den Zugang zu einem Masterstudiengang. Davon unabhängig ist aber die Frage der Zulassung zu einem bestimmten Studiengang. Nun kann es doch nicht ernsthaft gewollt sein, dass wir verpflichtet sind, jeden, der einen Bachelorabschluss hat und in einen ganz bestimmten Studiengang will, auch in diesen Studiengang einzuschreiben. Das macht doch die Arbeit völlig unplanbar, kann zu chaotischen Situationen in den Studiengängen führen. Das ist doch weder im Interesse der Studierenden, noch im Interesse der Planbarkeit für die Hochschule. Deshalb muss es doch möglich sein, wenn wir ein bestimmtes Volumen an Plätzen in einem Masterstudiengang zur Verfügung haben und sich Studierende auf diesen Masterstudiengang bewerben, nach transparenten Kriterien zu sagen, wer kommt da jetzt rein, wer bekommt die zur Verfügung stehenden Plätze, anstatt zu sagen, ihr müsst da alle rein und dann geht gar nichts mehr. Also, ich denke, das ist eine sinnvolle Regelung. Alle anderen Bundesländer haben solche Regelungen auch getroffen. Damit ist der Zugang zum Master überhaupt nicht berührt. Wer den Wunschmasterstudiengang nicht bekommt, muss schauen, ob ein benachbarter Masterstudiengang infrage kommt oder ob er wartet und dann später noch einmal versucht, genau in diesen Studiengang zu kommen. Das ist aber mit der gestuften Studienstruktur ohnehin ja eine neue Situation. Das ist auch in vielen Köpfen vielleicht noch nicht angekommen. Bachelor und Master sind nicht einfach so eine Trennlinie in einem Studiengang, sondern es sind jeweils eigenständige Studiengänge und der Bachelor ist Voraussetzung auch für durchaus unterschiedliche Masterstudiengänge, die darauf folgen können. Das ist das System, was wir gewollt haben, was wir eingeführt haben.