Protocol of the Session on March 24, 2011

(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Kaffeemaschinen.)

Wenn man die Anträge, die Sie zum Haushalt eingebracht haben, sieht, dann mag vielleicht der eine oder andere politisch zu wichten sein, wo man un

(Abg. Recknagel)

terschiedlicher Meinung ist, aber es war ein ganzer Schwung von Anträgen, wo es um Kleckerbeträge ging, um Kaffeemaschinen, womit der Haushalt sowieso nicht gerettet wird, oder wo Sie direkt in irgendwelche vertraglichen oder gesetzlichen Leistungen eingegriffen haben, was gar nicht machbar ist. Also unsinnige Anträge, deshalb noch einmal mein Plädoyer, bringen Sie ordentliche Gesetzentwürfe und Anträge ein und ich sage Ihnen schon gleich mal vorweg, wir werden nicht zustimmen, wenn Sie beantragen, bei den Landtagswahlen die 5-Prozent-Hürde abzuschaffen.

(Heiterkeit und Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Herr Abgeordneter. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Kuschel von der Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Probleme der öffentlichen Haushalte lassen sich aus Sicht unserer Fraktion nicht ausschließlich durch Kürzungen bzw. Einsparungen auf der Ausgabenseite beheben, sondern die öffentlichen Haushalte haben aus unserer Sicht auch ein Einnahmeproblem. Von daher haben wir bereits seit mehreren Jahren versucht, uns dieser Einnahmenseite beim Landeshaushalt zuzuwenden, und wissen natürlich, dort sind die Optionen stark eingegrenzt. De facto haben wir nur die Grunderwerbsteuer als einzige Steuerart, wo wir als Land steuernd einwirken können. Insofern haben wir hier diesen Vorschlag erneut ins Parlament eingebracht, auch deshalb, weil wir ja im Zusammenhang mit dem Finanzausgleichsgesetz auch in Bezug auf die Kommunen dort den Kommunen signalisiert haben, sie schöpfen noch nicht alle ihre Einnahmemöglichkeiten aus. Wir sind der Überzeugung, wir als Land sollten beispielhaft Ähnliches tun und haben deshalb geprüft, ob wir alle Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen, und haben deshalb dem Haus vorgeschlagen, hier den Steuersatz um 1,5 Prozent zu erhöhen. Es ist aus unserer Sicht erfreulich, dass offensichtlich die beiden Koalitionsfraktionen das ähnlich sehen und deshalb bereits im Ausschuss signalisiert haben, diesem Vorschlag zuzustimmen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, unser Gemeinwesen ist, was die Einnahmeseite betrifft, durch Verwerfungen gekennzeichnet. Zwischenzeitlich werden die öffentlichen Haushalte zu 85 Prozent nur noch von lohnabhängig Beschäftigten und von Verbrauchern finanziert und nur noch 15 Prozent der öffentlichen Einnahmen resultieren aus Eigentum und wirtschaftlicher Betätigung. Insofern kann ich immer wieder die Vorwürfe, die insbesondere vonseiten der FDP hier erfolgen, nicht nachvollziehen, weil dieses Verhältnis 1990 übrigens

60 zu 40 war. In der alten Bundesrepublik waren 60 Prozent der Einnahmen von den lohnabhängig Beschäftigten sowie den Verbrauchern und 40 Prozent resultierten immerhin aus Eigentum und wirtschaftlicher Betätigung. Also erst in den letzten 20 Jahren gab es diese Verschiebung, dass insbesondere die Wirtschaft stark entlastet wurde und auch das Eigentum stark entlastet wurde. Es hilft uns nicht weiter, wenn immer wieder der Bäckermeister an der Ecke von der FDP zitiert wird und dessen Steuerbelastung herangezogen wird, um die tatsächliche Zielgruppe zu erreichen, nämlich die Großkonzerne, diese zu entlasten.

(Zwischenruf Abg. Recknagel, FDP: Wie vie- le Großkonzerne gibt es denn in Thüringen?)

Wenn vom kleinen Mann gesprochen wird, wie Herr Dr. Pidde das getan hat, dann bitte ich einfach mal, das ganz nüchtern zu betrachten. Wie oft wird wohl der sogenannte kleine Mann ein Grundstück in diesem Land erwerben? Das wird wohl die Ausnahme sein. Insofern sagen wir, es handelt sich um eine Steuererhöhung um 1,5 Prozent, aber sie ist aus unserer Sicht ausgewogen und verschafft uns im Haushalt einen Finanzrahmen von etwa 20 Mio. €. Da sagen die Erfahrungen in den anderen Bundesländern, die das ja schon vollzogen haben, dass es eben nicht zu einem Absinken dieser Einnahme kommt. Mit diesen 20 Mio. € könnten wir entweder dauerhaft die Nettokreditverschuldung reduzieren und den Haushalt entlasten oder damit auch Projekte finanzieren oder geplante Kürzungen abfedern. Das kommt auch diesem Land und den Bürgerinnen und Bürgern zugute.

Ein weiteres Argument aus unserer Sicht ist - darauf hat Herr Recknagel schon einmal verwiesen -, die Alternative wäre, Grundstücksverkehrsvorgänge der allgemeinen Mehrwertsteuer zu unterwerfen. Aber dann wäre das mit 19 Prozent belastet. Wir reden jetzt von 5 Prozent. Insofern ist der Grundstücksverkehr noch im stärkeren Maße privilegiert als beispielsweise der Brötchenkauf - da bezahlt der Betroffene 7 Prozent. Das einfach nur zur Versachlichung.

Ein weiterer Hinweis, den wir immer als Argument geben: Wir haben schätzungsweise in der Bundesrepublik 6 Billionen € an Grundvermögen und etwa 5 Billionen € Fiskalvermögen. Das Fiskalvermögen wird besteuert jetzt mit der Abgeltungsteuer mit 25 Prozent. Das kritisieren wir, weil wir sagen, wir würden gern den persönlichen Steuersatz dort zugrunde legen, weil insbesondere die, die über 25 Prozent Einkommensteuersatz liegen, von der Abgeltungsteuer profitieren, während die, die z.B. einen Eingangssteuersatz bezahlen von 14 Prozent, durch die Abgeltungsteuer zusätzlich belastet werden. Das ist eine andere Frage. Aber Fiskalvermögen wird mit 25 Prozent besteuert, das Grundvermögen in der Bundesrepublik, wenn ich 6 Billio

(Abg. Dr. Pidde)

nen € ins Verhältnis setze zu den Gesamteinnahmen: Grundsteuer etwa 11 Mrd. € plus Grunderwerbsteuer etwa 5 Mrd. €, da können Sie sich ja selbst ausrechnen, da liegen wir bei ungefähr 0,2 bis 0,3 Prozent. Das ist die Steuerquote für das Grundvermögen, im Vergleich Fiskalvermögen 25 Prozent. In den USA wird das Grundvermögen mit über 3 Prozent besteuert. Und auch dort führt das nicht erkennbar zu einer Beeinträchtigung des Grundstücksverkehrs. Also auch hier sind wir der Überzeugung, dass das Grundvermögen, wenn wir jetzt den Grundstücksverkehr mit 5 Prozent besteuern, angemessen - diese Steuerquote - ist und damit also auch diese Art des Vermögens einen Beitrag dazu leistet, dass wir im Landeshaushalt etwas mehr Gestaltungsmöglichkeiten haben. Den Finanzminister würde ich bitten, sich zum Vorschlag von Herrn Recknagel, Steuertatbestände zu umgehen, zu äußern, ob es tatsächlich so ist, wenn ich eine Gesellschaft veräußere, dass dann keine Grunderwerbsteuer anfällt, selbst wenn Betriebsgrundstücke dort Gegenstand sind. Wenn, dann müsste man diese Lücke schnell schließen. Das wäre auch eine Variante. Dann wäre der Hinweis von Herrn Recknagel sogar hilfreich gewesen. Dann könnten wir vielleicht mit mehr als 22 Mio. € im Jahr rechnen. Insofern bin ich Herrn Recknagel sehr dankbar, dass er aus seiner Praxis als Unternehmer uns solche Hinweise von möglicherweise noch Lücken im Steuerrecht gegeben hat.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sehen natürlich als LINKE, dass es in Teilbereichen Probleme geben kann und auch bei uns im Landesverband ist unser Gesetzesvorschlag nicht auf uneingeschränkte Zustimmung gestoßen, weil natürlich auch insbesondere unsere Kommunalpolitiker zu Recht darauf verweisen, dass auch die Kommunen von diesem Steuersatz betroffen sind.

Der Landkreistag hat in seiner Stellungnahme den Gesetzentwurf auch abgelehnt, weil das zu einer Mehrbelastung bei den Landkreisen führt. Aber auch dort bitte ich einfach um eine Versachlichung, weil der Umfang, dass Kommunen Grundstücke erwerben, gemessen an den Gesamtausgaben der Kommunen, die liegen bei über 4,5 Mrd. € im Jahr, sich doch vergleichsweise bescheiden darstellt. Das Landesamt für Statistik weist ja immer die Grundstückskäufe aus. Sie liegen im unteren dreistelligen Millionenbereich. Selbst wenn man sie bei 100 Mio. € oder bei 200 Mio. € im Jahr ansetzt, sind diese 1,5 Prozent nicht die Ursache, dass die Kommunen verstärkt in die Finanzkrise kommen.

Es gibt eine zweite Gruppe, wo wir tatsächlich Probleme sehen. Das ist das Agieren der BVVG als Bundesgesellschaft, die jetzt verstärkt Grundstücke zur landwirtschaftlichen Nutzung veräußert, dort auch eine sehr umstrittene Preispolitik gestaltet, insbesondere versucht, die Preise nach oben zu treiben. Da könnten natürlich auch diese 1,5 Pro

zent tatsächlich eine Wirkung haben. Das sind die zwei Gruppen, wo wir sagen, wir bitten insbesondere die Landesregierung und den Finanzminister, wenn dort zunehmend Vollzugsprobleme auftreten, dass man sich damit noch einmal beschäftigen kann. Da sind wir auch gern bereit, uns im Finanzausschuss in den Dialog mit der Landesregierung zu stellen. Ansonsten bitte ich um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Danke, Herr Abgeordneter. Für die CDU-Fraktion hat jetzt Abgeordneter Kowalleck das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, verwundert hat mich in den vergangenen Tagen diese Art Wettbewerb zum Thema Grunderwerbsteuer unter dem Motto: Wer hat es erfunden? Die GRÜNEN haben es erfunden oder auch DIE LINKE.

(Zwischenruf Abg. König, DIE LINKE: Die Schweizer.)

Dieser Begeisterung kann ich nun bei diesem Thema wirklich nicht Folge leisten. Eines steht fest: Steuererhöhungen sind kein Vergnügen und haben entsprechende Auswirkung. Da kann ich auch dem Kollegen Recknagel folgen. Für uns bleibt aber an dieser Stelle, diese Auswirkungen abzuschätzen. Es ist auch klar, unser Land steht in den nächsten Jahren vor enormen Herausforderungen finanzieller Art. Auch andere Länder haben inzwischen eine Anhebung der Grunderwerbsteuer umgesetzt. Dies wurde erwähnt. Der Vollständigkeit halber möchte ich diese Länder noch einmal nennen. Das sind Berlin, Hamburg, Sachsen-Anhalt, Bremen, Niedersachsen, die von 3,5 auf 4,5 Prozent, und das Saarland auf 4 Prozent die Grunderwerbsteuer erhöht haben, Brandenburg ab diesem Jahr auf 5 Prozent. Das Land Schleswig-Holstein beabsichtigt ab 2012 ebenfalls eine Erhöhung auf 5 Prozent. Hier sollen die Einnahmen in die Absenkung der Neuverschuldung fließen. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat eine schriftliche Anhörung durchgeführt. Herr Meyer hatte dies auch schon als Berichterstatter angebracht. Ich möchte hier auch noch einmal auf die Stellungnahmen aus Niedersachsen und Brandenburg eingehen.

In Niedersachsen erfolgte die Anhebung des Steuersatzes im Rahmen einer umfassenden Strategie zur nachhaltigen Rückführung des Haushaltsdefizits. Die Anforderung der neu gefassten Schuldenregel macht es erforderlich, alle Möglichkeiten der Haushaltskonsolidierung auszuschöpfen. Niedersachsen setzt damit mit dem Haushalt 2011 und der Mittelfristigen Finanzplanung 2010 bis 2014 auf

(Abg. Kuschel)

einen Dreiklang aus Reduzierung der Ausgaben, Verbesserung der Einnahmen und Veräußerungen zum Ausgleich des Haushalts, so heißt es in dem Schreiben des niedersächsischen Finanzministeriums. Der brandenburgische Finanzminister sieht die Erhöhung des Steuersatzes als einen unverzichtbaren Beitrag zur Haushaltskonsolidierung. Auf die Stellungnahmen des Landkreistags und des Gemeinde- und Städtebunds ist bereits mein Vorredner eingegangen.

Herr Abgeordneter, es gibt den Wunsch auf eine Zwischenfrage.

Die würde ich gern am Ende meiner Ausführungen beantworten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Freistaat erwartet eine Erhöhung bzw. Mehreinnahmen für den Landeshaushalt in Höhe von ca. 22 Mio. € jährlich. Wie schnell diese Mehreinnahmen auch aufgebraucht werden können, haben wir vor einigen Tagen durch den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst gesehen. Die Tariferhöhungen noch in diesem Jahr 2011 betragen rund 23 Mio. €. Die Ausgaben im kommenden Jahr werden um rund 30,5 Mio. € steigen. Das zeigt am konkreten Beispiel, in welcher schwierigen Lage sich unser Land befindet. Ich möchte an dieser Stelle auch darum bitten, diesen Vergleich nicht falsch zu verstehen. Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst leisten einen wichtigen Dienst, eine wichtige Arbeit für unser Land. Genauso kann man hier auch andere Haushaltsausgaben heranziehen. Aber gerade die Personalkosten sind eben der große Brocken in unserem Landeshaushalt. Im vorigen Monat, das wurde hier auch erwähnt, hatten wir das Thema Pensionslasten. Auch hier müssen wir weiterhin an die Zukunft denken.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, warum wir diesem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen und dem Änderungsantrag, möchte ich erläutern. Wir müssen handeln, das zeigt auch der Sonderbericht des Thüringer Rechnungshofs. Die Solidarpaktmittel und EU-Mittel gehen zurück. Die Sonderbedarfsbundesergänzungszuweisungen werden jährlich um rund 100 Mio. € zurückgeführt und erreichen im Jahr 2020 den Betrag Null. Bei den EUFördermitteln werden wir in der Förderperiode 2014 bis 2020 wesentlich weniger erhalten als in den vergangenen Jahren. Auch zukünftige Steuereinnahmeverluste, z.B. durch den Bevölkerungsrückgang und die geringeren Einnahmen aus dem Länderfinanzausgleich, sind hierbei zu beachten. Die Diskussionen der Geberländer sind Ihnen gut bekannt.

Allein die jährlichen Zinszahlungen unseres Freistaats belaufen sich auf etwa 700 Mio. €. Die CDUFraktion setzt sich daher für eine Schuldenbremse

in der Thüringer Landesverfassung ein. Es ist gut, dass dieses Vorhaben auch eine wachsende Unterstützung erfährt. Unser Ziel ist es, Thüringen seine finanzielle Handlungs- und politische Gestaltungsfähigkeit zu erhalten. Eben zu dieser Handlungsfähigkeit gehört es auch, Einnahmemöglichkeiten zu prüfen und zu nutzen. Ich gehe hier noch einmal auf den Sonderbericht 2010 des Thüringer Landesrechnungshofs ein. Hier heißt es ganz verständlich: Zur Bewältigung der finanzwirtschaftlichen Herausforderungen bestehen im Wesentlichen zwei Möglichkeiten, die Erhöhung der Einnahmen und Senkung der Ausgaben. Die Lösung des Konsolidierungsproblems durch die Erhöhung der Einnahmen ist aufgrund der entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen nur in begrenztem Maße möglich. Sie sollte aber dennoch genutzt werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir werden in Thüringen einen langen und auch für viele Bereiche schmerzhaften Weg beschreiten, aber wir werden ihn gehen, weil wir ihn gehen müssen.

Herr Abgeordneter Barth, ich glaube, das ist jetzt der Moment für Ihre Frage.

Vielen Dank, Herr Präsident. Danke, Herr Kollege Kowalleck. Es sind zwei Fragen, die im Verlaufe Ihrer Rede aufgetaucht sind, vielleicht darf ich sie beide stellen. Die eine wäre, also es geht beides um die beiden Stellungnahmen, die Sie in Ihrer Rede erwähnt haben, die dem Haushalts- und Finanzausschuss ja auch vorgelegen haben. Zum einen wollte ich Sie gern fragen, vielleicht habe ich das verpasst in Ihrer Rede, ob es denn in Thüringen eine ähnliche Gesamtstrategie gibt, wie das ja der niedersächsische Finanzminister dargelegt hat, mit der Sie auch Ihre Zustimmung dann begründen können, also eine Gesamtstrategie zur Haushaltssanierung, die nicht nur die Einnahmeseite betrachtet, Punkt 1.

Zum Zweiten wollte ich Sie fragen, ob Sie eventuell wissen, in welcher Partei der brandenburgische Finanzminister ist.

Zu Punkt 1: Ich denke, Ihnen ist bekannt, dass das Land eine Haushaltsstrukturkommission einberufen hat mit entsprechenden Fachleuten, die sich ja auch um die zukünftige Entwicklung des Landeshaushalts kümmern.

Zu Frage 2: Ja, danke schön.

Danke, Herr Abgeordneter. Das Wort hat jetzt Abgeordneter Carsten Meyer von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich versuche es ein bisschen kürzer zu halten. Mir sind zwei Aspekte wichtig. Der erste Aspekt ist die Frage, warum wir als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dieses Thema positiv angesprochen haben und dem auch positiv gegenüberstehen. Steuern haben, Herr Recknagel, ich habe noch mal nachgeschaut, drei Aspekte, unter denen man sie betrachten kann. Der eine ist Ihnen nicht so wichtig, uns schon, die Lenkungswirkung von Steuern. Dass das an das Grundverständnis von Liberalismus einer bestimmten Richtung kratzt, ist mir schon klar. Aber dafür gibt es Gott sei Dank den Staat, um diese Art von Liberalismus in den Schranken zu halten. Tabaksteuern werden auch nicht erhoben, um vorrangig Geld zu scheffeln, sondern um dafür zu sorgen, dass weniger geraucht wird. Das ist eine ähnliche Lenkungsvariante, die genauso die Leute bevormundet und dazu zwingt, über die Grenze woanders zollfrei Tabak einzukaufen. Diese Lenkungswirkung, dass potenziell Grunderwerb teurer wird, ist durch uns gewollt. Wir wissen alle, dass wir eigentlich seit Jahrzehnten der Grundsteuerreform und der Grund…

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Das ist ent- setzlich.)

Das habe ich doch gerade festgestellt, dass das für Sie schwer erträglich ist, das nehme ich zur Kenntnis.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Das ist falsch, grundfalsch.)

Die Reform der Grundsteuer und der Grunderwerbsteuer ist seit Jahrzehnten in der Diskussion, weil Grund und Boden in seiner Verfügbarkeit eingeschränkt sein müsste, viel eingeschränkter, als er bisher eingeschränkt ist.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das geht von dem Thema Landwirtschafts- und Naturschutzflächen bis hin zum Thema Verdichtung von Städten. Das würde viel Geld sparen, wenn wir das hätten. Wenn unser Grund und Boden teurer wäre, hätten wir viele Probleme heute nicht, was das Thema Zersiedlung angeht. Das möchten Sie nicht hören, das nehme ich zur Kenntnis. Die zweite Variante, warum man Steuern erhebt, ist das Thema, dass man Einnahmen schöpfen will. Diese Idee und dieses Grundprinzip stehen bei anderen in der Diskussion an vorderster Stelle. Beispielsweise eben von Herrn Kowalleck freundlicherweise ange

sprochen; es ist einfach das Problem, der Landeshaushalt braucht Geld und da muss man sich mal entscheiden, wo man das Geld hernimmt und in diesem Fall beispielsweise von Menschen, die, egal ob Sie auf der Käufer- oder Verkäuferseite stehen, Grundeigentum haben oder in der Lage sind, Grundeigentum zu erwerben. Dass es darunter auch den einen oder anderen Sozialfall geben mag, kann sein, aber der Staat ist u.a. auch für die zuständig, die gerade kein Grunderwerb haben oder haben können und dafür brauchen sie Steuern. Und genau diese Frage hat sich u.a. auch die CDUFraktion gestellt und beantwortet. Dafür bedanke ich mich.

(Zwischenruf Abg. Recknagel, FDP: Und da- rüber haben wir bei den Beiträgen auch gere- det.)

Ja, das möchten Sie nur nicht hören, Sie behaupten immer mit Ihrem Beispiel von Oma in ihrem kleinen Häuschen, dass irgendjemand nicht mehr genug Geld spekulativ aus seinem Grunderwerb herausziehen kann oder gezwungen ist, kleiner zu bauen, weil er so viel Geld bezahlen muss. Das ist aber nicht Sozialpolitik, was Sie dort machen, das ist Politik für Besitzende oder für Menschen, die besitzen wollen. Das ist der Unterschied.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP)