Protocol of the Session on February 23, 2011

Einen Hinweis hätte ich noch: Warum wurde der Bund der Siedler und Wohneigentümer hier ausgeschlossen? Ich denke, die gehören auch zu denen, die etwas dazu zu sagen haben.

(Beifall FDP)

Hier gilt das Gegenstromprinzip, Meinungen und Stellungnahmen sind zu prüfen und einzuarbeiten. Eine komplexe, umfangreiche Prüfung der Verfahrensunterlagen ist notwendig, jedoch wissen wir, dass die größten Widerstände und Streitpunkte bei den Größen der Vorrangflächen für Windenergie seitens des Thüringer Wirtschaftsministeriums bestehen. Mit dem willkürlichen Eingreifen in die Prüfungs- und Genehmigungsphase negiert der Wirtschaftsminister nicht nur die Arbeit der Menschen, die bei der Erarbeitung beteiligt waren, sondern verunsichert auch mögliche Investoren von Verkehrs- und Energieprojekten, von Firmen, Betrieben und deren Anwohner. Wo bleibt die Wertschätzung deren Arbeit?

(Beifall FDP)

Der Begriff „nachhaltige Entwicklung“ wird so definiert: Nachhaltige Entwicklung bezeichnet eine Entwicklung, die den Bedürfnissen der jetzigen Generation entspricht, ohne die Möglichkeit der Entwick

lung künftiger Generationen zu gefährden. Wir fordern das Bauministerium, konkret Herrn Minister Carius, auf, im Interesse des Freistaats Thüringen die Genehmigung der Regionalen Raumordnungspläne durchzusetzen und somit einer nachhaltigen Regionalentwicklung nicht im Wege zu stehen. Danke schön.

(Beifall FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als Nächste spricht Frau Abgeordnete Enders von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will mich jetzt nicht damit auseinandersetzen, wer welche Anfrage gestellt hat oder wer welchen Antrag zu welchem Zeitpunkt eingereicht hat. Ich möchte zum Thema sprechen. Anlässlich

(Beifall FDP)

der 16. Thüringer Regionalplanertagung hat Minister Carius im September 2010 angekündigt, im 1. Halbjahr 2011 einen breit angelegten öffentlichen Beteiligungs- und Diskussionsprozess - jetzt führt er einen Diskussionsprozess mit Herrn Machnig zum Landesentwicklungsprogramm 2025 zu starten. Das 1. Halbjahr 2011 ist zu einem Drittel Geschichte und eines muss ich Ihnen deutlich sagen, gemerkt von diesem Dialog- und Beteiligungsprozess haben wir noch nichts. Der Dialog mit der kommunalen Ebene und den Planungsgemeinschaften wäre gerade in Bezug auf die Regionalpläne notwendig gewesen.

(Beifall DIE LINKE)

Denn hier geht es nicht nur um die Regionalpläne der vier Planungsregionen, hier geht es auch um die Perspektiven des Landes. Minister Carius hat in Schmalkalden zur Thüringer Regionalplanerkonferenz viele Punkte genannt und hat unter anderem bei dieser Konferenz im September 2010 auch ein Zitat seiner Großmutter gebracht: „Thüringen ist ein großes Dorf“, haben Sie dort gesagt. Ich muss Ihnen allerdings sagen, wie Sie sich nun Thüringen im Einzelnen

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Der Mann kennt sich aus!)

vorstellen, das haben Sie allerdings nicht gesagt. Ich sage Ihnen heute hier mit aller Deutlichkeit, die Zukunft der öffentlichen Daseinsvorsorge wird eine Schlüsselrolle spielen. Schon heute wird sie vielfach als bedroht wahrgenommen. Der ÖPNV wird teurer und weiter ausgedünnt, das Land stellt den Zugverkehr zum Beispiel auf der Ohratalbahn von Gräfenroda nach Gotha ein. Die Gesundheitsvor

sorge verliert ihre Wohnortnähe. Im Ilm-Kreis spricht man von einer „gefühlten“ ausreichenden Versorgung, obwohl man weiß, dass acht Hausärzte, die ausschließlich ihre Praxen im ländlichen Raum haben, 65 Jahre und älter sind. Die Abwanderung ist nicht gestoppt. Angesichts dieser Faktenlage ist das Verzögern der Genehmigung der Regionalen Raumordnungspläne äußerst kritisch zu hinterfragen.

(Beifall DIE LINKE)

Landesentwicklung und damit Zukunftspläne kann man eben nicht aussitzen. Die Hausaufgaben, die die demographische Entwicklung stellt, müssen erledigt werden, denn sie können auch eine Chance sein und können als Chance auch genutzt werden. Ganz vorn dabei steht eine Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform.

(Beifall DIE LINKE)

Dieses Thema

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Bravo!)

- ja, das muss man immer wieder sagen, damit der Prozess mal angeschoben wird - weiter auf die lange Bank zu schieben, gefährdet die Zukunftschancen für Thüringen. Die weniger werdenden Finanzmittel werden für ein uneffizientes dreistufiges Verwaltungsmodell ausgegeben, statt die kommunale Ebene zu stärken.

(Beifall DIE LINKE)

Hausaufgaben, das ist heute schon hier gesagt worden, müssen natürlich auch bei der Energiewende gemacht werden. Wenn Thüringen 2050 seinen Energiebedarf zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien decken will, muss heute der Fahrplan auf den Tisch. Da geht es eben nicht nur um Vorhalteflächen für Windparks, es geht um einen nachhaltigen Mix aus regenerativen Energien entsprechend den regionalen Gegebenheiten mit allen möglichen Potenzialen, die sich dann letztendlich auch in den Regionalplänen widerspiegeln müssen. Dabei ist ein umfassendes Landeskataster für erneuerbare Energien genauso notwendig wie das Begreifen, dass Rekommunalisierung bzw. Regionalisierung der Energieerzeugung ein Instrument der Regionalentwicklungspolitik zur Stärkung der ländlichen Räume ist.

Regionalpläne müssen strategische Erschließungsprogramme sein, die alle Potenziale an erneuerbaren Energien aufzeigen. Wir brauchen regionale Energienutzungspläne, die neben den Ausbaupotenzialen Strategien der Steigerung der Energieeffizienz und der Energieeinsparung aufzeigen, und das erfordert ein grundsätzlich anderes raumpolitisches Denken. Raumordnung, Landesplanung und Regionalplanung müssen den Weg für erneuerbare Energien ebnen und dürfen sie nicht versperren.

(Abg. Untermann)

(Beifall DIE LINKE)

Das setzt Einigkeit in allen Zielstellungen voraus. Der Streit zwischen den Ministerien bzw. innerhalb der Koalition darf nicht zulasten einer nachhaltigen Entwicklung des Landes gehen. Die Ministerien müssen sich unverzüglich einigen, den Dialog mit der kommunalen Ebene sowie den Regionalen Planungsgemeinschaften zu suchen, um den Schutz der Landschaft und Natur und das Engagement für erneuerbare Energien in Einklang zu bringen. Und das ist möglich. Ich sage Ihnen, das stärkt die Regionen und auch nachhaltig den Standort Thüringen. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Für die CDU-Fraktion spricht jetzt Frau Abgeordnete Tasch.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Titel der Aktuellen Stunde soll offenbar suggerieren, dass die Landesregierung bei der Genehmigung der vorliegenden Raumordnungspläne nicht unverzüglich handelt. Unverzüglich bedeutet unter den Juristen: ohne schuldhaftes Verzögern. Wo, liebe Kolleginnen und Kollegen, meinen Sie, ein solches Verzögern zu erkennen, vielleicht darin, dass es das zuständige Ministerium ernst nimmt mit der Genehmigung? Schließlich ist die Rechtssicherheit dabei von besonderer Bedeutung. So weit die Pläne nicht den rechtlichen Vorgaben entsprechen, muss durch die Planungsträger nachgearbeitet werden. Genau das hat die oberste Landesplanungsbehörde zu prüfen und das tut sie auch.

Führen Sie sich doch bitte einmal die Regionalplanung vor Augen, was es bedeutet. Thüringen besteht aus vier Planungsregionen, Sie kennen sie. In diesen Planungsregionen sind die Regionalen Planungsgemeinschaften, in denen die Landkreise und die großen Städte zusammenarbeiten, mit der Aufstellung der Regionalpläne beauftragt. Im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung werden in den Plänen die wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Ansprüche und Bedürfnisse abgewogen. Dieser Abgleich, und das wissen Sie alle, ist auch konfliktträchtig. Beispiele: Wohnungsbau ist doch besonders attraktiv in solchen Lagen, die auch der Naherholung dienen oder die Lebensräume von seltenen Tierund Pflanzenarten betreffen. Das größte Windpotenzial steht in der Regel auf Höhenrücken. Die wiederum prägen das Landschaftsbild. Landwirtschaftliche Nutzflächen sollen erhalten bleiben, aber bessere Verkehrsinfrastruktur ist eine wichtige Voraussetzung für die wirtschaftliche Entwicklung. Diese Beispiele zeigen, wo die Konflikte vorhanden sind, die dann auch abgewogen werden müssen.

Nun sind wir in einem Verfahren, dass - wie schon erwähnt - die Belange aller Betroffenen berücksichtigt werden sollen, ja, auch müssen, Frau Enders, das wissen Sie auch, die geben ja auch Stellungnahmen ab. Die Planentwürfe kommen aus den Regionen, aus denen dann in den Regionalen Planungsgemeinschaften als Träger die Regionalpläne aufgestellt werden. Das Landesplanungsgesetz bestimmt das Ministerium als oberste Landesplanungsbehörde und das Landesverwaltungsamt als obere Landesplanungsbehörde. Meine Fraktion kann nicht erkennen, dass in einem Verfahren, bei dem Rechtssicherheit einerseits und weitreichender Konsens andererseits erforderlich wäre, Hektik angebracht wäre. Das, meine Damen und Herren, wäre in unseren Augen auch keine verantwortliche Politik für die Menschen in den Planungsregionen und für eine nachhaltige Regionalplanung. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht jetzt Frau Abgeordnete Schubert.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Liebe FDP-Fraktion, wir führen bei uns inzwischen eine Strichliste, eine Strichliste für die Fälle, wo Sie sich - ich will es mal euphemistisch ausdrücken - von unseren Anträgen haben inspirieren lassen, und heute ist ein weiterer Strich dazugekommen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Bei dem Antrag, den wir dann noch auf der Tagesordnung haben, gibt es einen großen Unterschied zu der Aktuellen Stunde; wir haben eine Vorlage gemacht, bei der man dann endlich auch etwas beschließen kann. Wir wollen nämlich über diese Regionalpläne nicht nur reden, sondern wir wollen etwas beschließen. Insofern bedanke ich mich sehr bei Frau Doht

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Das braucht nur bestätigt zu werden.)

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

für ihren Einwand, sie sagte, dass wir in der gebotenen fachlichen Tiefe das bei dem Antrag machen können. Insofern werde ich heute nur über einen Aspekt sprechen bzw. nur einen Aspekt hervorheben bei diesem ganzen Problem, den Rest dann bei unserem Antrag. Dieser eine Aspekt ist folgender: Schauen wir mal in den Landesentwicklungsplan von 2004, was steht da eigentlich zu Energien drin. Da steht drin: Der Erneuerbare-Energien-Anteil am Primärenergieverbrauch in Thüringen soll bis 2010 auf bis zu 10 Prozent ansteigen. Wo wa

(Abg. Enders)

ren wir denn in 2006? Bei 15 Prozent. Das ist genau das Problem. Mit diesem Papier machen jetzt die Regionalen Planungsgemeinschaften ihre Pläne, und das schon seit Jahren. Dieses Gezerre ist unwürdig.

(Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Deswegen mein Appell an die Landesregierung: Machen Sie endlich Ihre Hausaufgaben, damit wir in Thüringen an dieser Stelle nicht weiter im Stillstand verharren. Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Gibt es weitere Wortmeldungen? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Zu Wort hat sich jetzt für die Regierung Herr Minister Carius gemeldet. Bitte schön.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, zunächst darf ich einmal zurückweisen, hier ist die Regionalplanung als „Gezerre“ bezeichnet worden. Das ist in der Sache nicht so, sondern hier wird solide Arbeit geleistet,

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nur etwas länger.)

die aber zu überprüfen ist. Die Sache ist relativ einfach, nur dass sie nicht in jedem Beitrag so eindeutig auseinandergehalten wurde. Wir haben auf der einen Seite die Landesplanung und den Landesentwicklungsplan, das ist die Diskussion, die wir aktuell führen. Insofern, Frau Enders, gilt das, was ich gesagt habe für die Diskussion zum neuen Landesentwicklungsprogramm bis 2025, was wir bis zum nächsten Jahr gemeinsam mit dem Landtag auf den Weg bringen wollen. Das ist die obere Ebene, wo das Land Vorgaben macht, beispielsweise solche, wie sie Frau Schubert genannt hat, die aber im Übrigen nicht die einzige Vorgabe ist. Es geht nicht darum, dass wir sagen, wir wollen 10 Prozent erneuerbare Energien haben, sondern wir müssen natürlich in der Landesplanung alle Ansprüche an den Raum koordinieren und nach der Koordination auch letztlich festlegen. Das heißt, wir müssen den Ansprüchen an den Raum, die auch durch Bundesgesetze gegeben sind, beispielsweise bei der Frage der Ausweisung von Windkraftgebieten und den Windenergieanlagen, einen Raum geben. Entweder wir machen das über Windvorranggebiete oder wir machen es nicht, dann können sie überall aufgestellt werden. In der Sache, glaube ich, ist der Weg richtig, zu sagen, wir wollen es koordinieren. Wir wollen nicht nur im LEP sagen, das ist das Ziel, das wir verfolgen, sondern wir wollen auch, dass die