Protocol of the Session on February 23, 2011

Ja, genau. Mit Verlaub, das ist ein ganz normales rechtsstaatliches Mittel.

(Unruhe DIE LINKE)

Ich verstehe doch, dass Sie sich aufregen, weil natürlich bis 1989 die Vereinigung, um die es geht, von der SED fremdfinanziert worden ist und nach 1989 führende Repräsentanten der LINKEN natürlich auch dort mitwirken.

(Beifall CDU)

Ich verstehe, dass das eine kommunistische Repräsentationsplattform für Sie ist.

(Unruhe DIE LINKE)

(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Sie sollten sich schämen, Herr Voigt.)

Etwas leiser.

(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Er möge bitte zur Dringlichkeit reden.)

Das tue ich doch gerade, weil ich Ihnen nämlich begründen möchte: Wenn Sie in einer Ausstellung den Bundesaußenminister und einen Ministerpräsidenten denunzieren.

(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Korrekt zitiert, im Gegensatz zu Ihrem Kriegsminister.)

Lassen Sie bitte den Redner aussprechen.

Ist es sehr unhöflich, wenn ich ausrede, Herr Ramelow?

(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Nein.)

Insofern kann ich Ihnen nur sagen, dass der Umgang mit dem Extremismus natürlich eine zentrale

(Abg. Ramelow)

Fragestellung ist und dass wir das mit rechtsstaatlichen Mitteln als Partei prüfen lassen. Dass die Staatsanwaltschaft dann sagt, die betroffenen Personen müssen selber dagegen vorgehen, das kann nicht eine Partei für sie übernehmen,

(Heiterkeit DIE LINKE)

also quasi die öffentlichen Meinungsäußerungsrechte der Vereinigung höher gewichtet als die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Politiker, zeigt doch am Ende eines, freiheitlich-demokratische Grundordnung ist eine zentrale Fragestellung, sie muss mit rechtsstaatlichen Mitteln angefragt und auch überprüft werden; das hat stattgefunden. Die Staatsanwaltschaft hat anders entschieden, damit haben wir eine klare Situation.

(Zwischenruf Abg. Korschewsky, DIE LINKE: Das ist ja peinlich.)

Die Dringlichkeit, die Sie versuchen hier über „Kriminalisierungsversuche“ herzustellen, zeigt doch wieder, wes Geistes Kind Sie sind, Sie wollen nämlich denunzieren, Sie wollen aber nicht die Auseinandersetzung mit rechtsstaatlichen Mitteln.

(Unruhe DIE LINKE)

Dementsprechend kann ich Ihnen nur sagen, die Dringlichkeit ist nicht gegeben. Wir werden nicht ruhen und uns nicht zurückhalten lassen, wenn Sie versuchen, über Tarnorganisation Ihre Meinung in das Land zu tragen.

(Beifall CDU)

(Unruhe DIE LINKE)

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, wir kommen nun zur Abstimmung über die Aufnahme des Antrags und die Dringlichkeit. Die genannte Drucksache wurde nicht in der nach § 51 Abs. 1 Geschäftsordnung zu entnehmenden Frist von sieben Tagen verteilt. Daher ist nun über die Aufnahme in die Tagesordnung und die Fristverkürzung gemäß § 66 Abs. 1 Geschäftsordnung zu beschließen. Diese Frist kann mit einfacher Mehrheit verkürzt werden, es sei denn, es widerspricht jemand. Widerspricht jemand? Es wird widersprochen. Damit benötigen wir für die Fristverkürzung und für die Aufnahme eine Zweidrittelmehrheit. Ich bitte nun um Ihr Handzeichen, wenn Sie für die Aufnahme sind. Danke schön. Das sind die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist gegen die Aufnahme? Das sind die Stimmen der SPD, der CDU und der FDP. Damit wurde die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht und dieser Tagesordnungspunkt bzw. die Drucksache nicht aufgenommen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Fraktionen der FDP, der LINKEN, der CDU und BÜND

NIS 90/DIE GRÜNEN haben jeweils eine Aktuelle Stunde beantragt. Die Zeit für die einzelnen Themen beträgt 30 Minuten. Die Redezeit der Landesregierung bleibt unberücksichtigt. Die Redezeit für einen Redebeitrag eines Abgeordneten beträgt maximal fünf Minuten.

Ich rufe nun auf den Tagesordnungspunkt 23, und zwar den ersten Teil

a) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der FDP zum Thema: „Nachhaltige Regionalentwicklung in Thüringen durch eine unverzügliche Genehmigung der Regionalen Raumordnungspläne intensivieren“ Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 5/2307

Ich eröffne die Aussprache. Zu Wort gemeldet hat sich Abgeordnete Doht.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, das Abschreiben scheint wohl nicht nur inzwischen im Deutschen Bundestag bei einigen Politikern Einzug gehalten zu haben, sondern auch hier in der FDPFraktion, und zwar das Abschreiben ohne Fußnote.

Das ist nicht der erste Antrag, den Sie als FDPFraktion hier eingebracht haben, bei dem Sie einfach entweder eine Antwort der Landesregierung oder den Antrag einer anderen Fraktion genommen haben, ihn abgeschrieben haben und hier als eigenen verkaufen, ohne dass Sie ihn gekennzeichnet haben. Also greift schon der Plagiatsvorwurf. Ich möchte eigentlich Ihre Verfahrensweise jetzt nicht noch damit aufwerten, dass ich hier in dieser Aktuellen Stunde etwas inhaltlich zu dem Thema „Regionalpläne in Kraft setzen“ sagen werde, sondern ich möchte das bei dem Antrag der GRÜNEN tun, den wir in dieser Plenarsitzung auch auf der Tagesordnung haben, der wesentlich eher eingereicht war und bei dem man sicherlich über das Thema diskutieren kann, vielleicht auch kontrovers. Aber dort sollte er diskutiert werden. Ihre Art und Weise, anderen Fraktionen die Anträge zu klauen, uns hiermit noch die Zeit im Plenum zu klauen, die sollte man nicht noch gutheißen.

(Beifall SPD)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Als Nächster spricht der Abgeordnete Untermann von der FDPFraktion.

(Abg. Dr. Voigt)

Werte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Gäste auf der Besuchertribüne, nur zwei Worte zu Ihnen, Frau Doht. Ich werde versuchen, mit meinem Vortrag das Gegenteil zu beweisen und, ich denke, mir gelingt das.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Kein Vortrag, freie Rede bitte.)

Die Genehmigung der Regionalen Raumordnungspläne beschäftigt nicht nur seit einigen Monaten die oberste Landesplanungsbehörde, das Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr, den Landtag, die vier Regionalen Planungsgemeinschaften, sondern auch viele Kommunen im Freistaat und alle an der Regionalentwicklung beteiligten interessierten Verbände, Vereine und Bürger. § 14 Abs. 7 Thüringer Landesplanungsgesetz hält fest, dass die Regionalen Raumordnungspläne spätestens sieben Jahre nach ihrer Genehmigung einer Überprüfung unterzogen bzw. geändert werden müssen. Die FDP-Fraktion hat schon seit dem Jahr 2010 in mehreren parlamentarischen Initiativen, in Pressemitteilungen und zuletzt im JanuarPlenum 2011 die Landesregierung aufgefordert, die Genehmigung voranzutreiben. Und passiert ist nicht sehr viel.

(Beifall FDP)

Auch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellte einen Antrag zu dem Thema der Regionalen Raumordnungspläne.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist wohl wahr.)

Wir freuen uns, dass Sie sich von unseren im Vorfeld gestellten Anfragen und Forderungen anregen ließen

(Heiterkeit im Hause)

es ist einfach die Wahrheit -, wenngleich zwischen Ihren und unseren Zielen natürlich gravierende Unterschiede bestehen. Darauf komme ich noch zu sprechen.

Seit der Genehmigung im Jahre 1999 haben sich die Rahmenbedingungen geändert; das steht für alle außer Frage. Der demographische Wandel erfordert Anpassung bei der Siedlungsstruktur, Verkehrsstruktur, Gesundheit, Soziales und Bildung. Geänderte EU-Vorgaben bei umweltrechtlichen Belangen ergeben neue Ausschlusskriterien und Tabuflächen, die speziell bei den Vorrangflächen für Windparks und beim Straßenbau von ausschlaggebender Bedeutung sind. Verschärfte Kriterien beim Artenschutz bewirken immissionsschutzrechtliche Prüfungen, die bei den Mindestabständen zu Natur und Landeselementen oder Fauna-Flora-HabitatGebieten zu Buche schlagen. Für zukünftige Investoren und Bauherren dürfen keine Konfliktsituatio

nen mehr entstehen, deshalb erfolgt im Vorfeld eine umfangreiche Prüfung durch die Planungsgemeinschaften. Dass eine schnelle Genehmigung drängt, ist heute und zukünftig aktuell, das zeigen die laufenden Debatten um den geplanten Windpark Milmesberg unterhalb der Wartburg, den westlich von Limlingerode geplanten Windpark oder den Windpark in Milda. Diese Gebiete zählen in den noch geltenden Raumordnungsplänen zu den Vorranggebieten, sind jedoch in den neuen, noch nicht bestätigten Plänen nicht mehr als Vorranggebiete ausgewiesen. Neu im Raumordnungsplan von Südwestthüringen sind zwei Vorranggebiete, Waldauer Höhe und Beinerstedter Höhe, die auf die Genehmigung dieser Pläne warten. Es herrscht Unsicherheit, denn im Netz sind die Regionalen Raumordnungspläne der vier Planungsregionen veröffentlicht, aber sie sind noch nicht genehmigt. Die zwei Kriterien Demographie und Natur und Landschaft stellen nur einige Betrachtungen dar, die dafür sprechen, dass diese Pläne so schnell wie möglich zu genehmigen sind.

(Beifall FDP)

Die Regionalpläne sind nichts Statisches, da bei der Erarbeitung als Betrachtungszeitraum nur ein gewisses Zeitfenster möglich ist. Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und die Einholung der Stellungnahmen von Vereinen und Verbänden sind abgeschlossen.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Er macht ja doch einen Vortrag.)

Einen Hinweis hätte ich noch: Warum wurde der Bund der Siedler und Wohneigentümer hier ausgeschlossen? Ich denke, die gehören auch zu denen, die etwas dazu zu sagen haben.