Protocol of the Session on January 28, 2011

Ansonsten, denke ich, wäre es jetzt sehr mühsam, sich über die unterschiedlichen gesellschaftlichen und Menschenbilder, die hinter den vorherigen Wortbeiträgen stehen könnten, an dieser Stelle auszulassen, sondern wir sollten den Vorschlag von Frau Lehmann unterstützen.

(Beifall SPD)

Der Abgeordnete Hellmann hat um das Wort gebeten.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Recknagel, Sie haben ja eine ganze Reihe von richtigen Dingen genannt. Aber Sie haben auch eine ganze Reihe von falschen Dingen genannt und zumindest auf eines möchte ich eingehen, weil es mich jedes Mal ärgert, dass Sie die erneuerbaren Energien im Visier haben.

Ich denke, es ist schon Gemeingut, dass man wissen sollte, dass man ohne erneuerbare Energien den Klimawandel nicht aufhält. Der ehemalige Fernsehjournalist Franz Alt hat es mal drastisch auf den Punkt gebracht. Er hat in einem Vortrag geäußert: Der Klimawandel ist das größte Marktversagen aller Zeiten. Wir hätten heute noch keine Solardächer, wir hätten heute noch keine Windgeneratoren, um nur mal zwei Beispiele zu nennen. Also Subventionen sind dort dringend erforderlich und richtig und wichtig, damit wir - und es geht hier um unsere Existenz, der Klimawandel zerstört ja unsere Existenz - solche wichtigen Dinge regeln und für uns als Menschheit wirklich aussteuern können. Mehr möchte ich zu diesem Thema gar nicht sagen. Beim nächsten Tagesordnungspunkt werden wir noch mal auf das Thema kommen. Ich bedanke mich.

(Beifall DIE LINKE)

Danke, Herr Abgeordneter. Für die Landesregierung hat jetzt das Wort der Finanzminister Dr. Voß.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, auch die Landesregierung begrüßt die beiden Anträge ausdrücklich und begrüßt, dass wir einen erneuten Subventionsbericht anfertigen. Die Länder - das wurde hier schon mehrmals angedeutet - sind ja in der Tat nicht gesetzlich verpflichtet, solche Subventionsberichte zu erstellen, sondern das ist nur nach § 12 Stabilitäts- und Wachstumsgesetz - ist übrigens ein Gesetz aus 1968 - der Bund, der solche Subventionsberichte zu erstellen hat. Gleichwohl halten wir auch auf Landesebene solche Berichte für sinnvoll. Vielleicht mal geschaut wie die Länder im Einzelnen verfahren. Gegenwärtig gibt es nur in acht Ländern Subventionsberichte und das auch nicht regelmäßig. Fünf Länder legen Zuwendungs- und Förderberichte vor, drei Länder machen nichts. Ich betone: Gleichwohl sollten wir einen neuen Subventionsbericht angehen. In Thüringen wurden bisher drei Subventionsberichte vorgelegt. Ich bin der Meinung, es ist richtig, einen Weiteren zu machen.

Wenn ich die Diskussion hier ein bisschen aufnehme - und da möchte ich einmal der Frau Lehmann danken, dass sie dann doch die beiden Anträge an den Ausschuss überweisen will - und ich knüpfe auch an dem an, was Herr Huster gesagt hat. Es tauchten hier in der Diskussion verschiedene Fragen auf. Wie soll der Subventionsbericht aussehen? Was soll er enthalten? Welche Fristen sollen dort eingehen? Nehmen wir das Jahr 2010 im Ist mit? Ich bin der Meinung, ja, warum nicht. Die Anträge liegen leider schon einige Zeit hier zur Behandlung. Wir sollten die Istzahlen 2010 mitnehmen.

Dann habe ich gehört - das kam bei Ihnen ein bisschen heraus -, Sie haben viele Subventionen aufgezählt, die eigentlich Gegenstand des Bundessubventionsberichts sind. Ich sage mal, die Frage der Subventionen für die Solarindustrie, auch Steuererleichterungen usw., das sind indirekte Subventionen, die dort im Bundesbericht verarbeitet werden. Auch hier müssen wir uns ein bisschen abgleichen, was wir denn im Landesbericht jetzt wirklich machen sollen. Da wäre ich sehr dankbar.

Wir haben noch eine Abgrenzungsfrage. Im Antrag wird auch gefordert, sämtliche Mittelaufwendungen von Landesvorhaben für die Landwirtschaft aufzuzählen. Auch hier gibt es gewisse Abgrenzungsprobleme, dann würden wir auch jede institutionelle Förderung zum Subventionsbegriff hinzuzählen. Ich denke, das kann wohl auch nicht Sinn sein. Insofern Offenheit, ich freue mich, dass es eine Diskussion im Haushalts- und Finanzausschuss gibt und begrüße ausdrücklich diesen Vorschlag, der hier gemacht worden ist. Schönen Dank.

(Beifall CDU, SPD)

(Abg. Huster)

Danke, Herr Minister. Damit ist die Rednerliste abgearbeitet und ich schließe die Debatte.

Wir beginnen mit der Abstimmung. Wir stimmen zunächst ab über den Antrag der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/1825. Es ist mehrfach die Ausschussüberweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss gefordert worden. Darüber stimmen wir jetzt ab. Wer möchte den Antrag in der Drucksache 5/1825 an den Haushaltsund Finanzausschuss überweisen, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Ich sehe die Zustimmung von allen Fraktionen. Ich frage trotzdem nach den Gegenstimmen. Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit ist der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Alternativantrag von der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/1902. Auch da ist Ausschussüberweisung beantragt worden. Ich frage: Wer möchte dieser Ausschussüberweisung zustimmen? Ich sehe die Zustimmung von allen Fraktionen. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Dann stelle ich Einstimmigkeit fest und auch der Alternativantrag ist an den Haushaltsund Finanzausschuss überwiesen.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 14

Vorrang für einheimische Anbieter und erneuerbare Energien bei Neuabschluss der Stromversorgungsverträge für Einrichtungen des Landes Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/1897

Wünscht die Fraktion DIE LINKE das Wort zur Begründung? Abgeordneter Hellmann.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, Vorrang für einheimische Anbieter und erneuerbare Energien bei Neuabschluss der Stromversorgungsverträge für Einrichtungen des Landes! Liebe Kolleginnen und Kollegen, Klimawandel und Ressourcenknappheit machen die Umstellung unseres Energiesystems auf erneuerbare Energien zwingend erforderlich. Erneuerbare Energien sind aber nur effektiv, wenn sie dezentral, das heißt vor Ort, erzeugt und weitestgehend auch verbraucht werden.

Diesen Paradigmenwechsel soll dieser Antrag unterstützen. Das Hauptproblem mag vielleicht ein juristisches sein, das wir in aller Kürze noch mal be

leuchten sollten. Gibt es eigentlich das Vergaberecht her, dass wir in diesem Sinne verfahren, das ist die Fragestellung. Wir sagen, ich sage ja, insbesondere auch eingedenk der Diskussion, die wir vor wenigen Tagen in der Anhörung zum neuen Vergaberecht gehört haben, aber ganz davon abgesehen, selbst das alte Vergaberecht lässt es zu, dass so verfahren wird, nicht der billigste Anbieter bekommt den Zuschlag, sondern der günstigste, das heißt der wirtschaftlichste.

Nun wäre die Frage, wie ist das Problem der Wirtschaftlichkeit zu sehen. Ich sage, Wirtschaftlichkeit heißt bei der Energie-, bei der Stromversorgung vor allem, eine volkswirtschaftliche Betrachtungsweise anwenden und kein verzerrendes betriebswirtschaftliches Herangehen dulden. Ich möchte das an drei Beispielen …

(Zwischenruf Abg. Recknagel, FDP: Dass Sie das Betriebswirtschaftliche nicht dulden wollen, ist mir klar.)

Warten Sie mal ab, Herr Recknagel, Sie sind gleich dran.

Ich will drei Beispiele nennen, die dies untermauern sollen:

Erstens: Die Atomwirtschaft erzeugt vermeintlich den billigsten Strom, aber nur unter der Bedingung, dass man 160 Mrd. € Subventionen erhalten hat.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Es sind nicht geregelt die Kosten der Endlagerung, die auf zig Generationen zukommen und die Frage des Risikos beim Betrieb, das wollen wir schon ganz außen vor lassen, da kann man sich die tollsten Kostenbelastungen ausmalen.

Ein zweites Beispiel: Der E.ON-Konzern hat zum 30.06. sage und schreibe einen Verlust von 44 Mrd. € in den Büchern stehen. Das erscheint natürlich nicht in der Kalkulation, noch nicht. Aber die Frage der Zuverlässigkeit der Versorgungssicherheit und was denn mal mit den Verlusten wird, ich denke, dem kann man nicht ausweichen, wenn es um die Frage der Vergabe geht und das sollte unbedingt beachtet werden.

Schließlich und letztlich sollte man ins Kalkül ziehen, dass die regionalen Energieversorger Wertschöpfungen vor Ort erzeugen. Wertschöpfungen in der Region sind das, was wir eigentlich wollen. Wertschöpfungen sind im volkswirtschaftlichen Sinne Einnahmen, die wir natürlich auch wieder ausgeben können, und regionale Wirtschaftskreisläufe befördern all das, was eine vernünftige Zielstellung für eine vernünftige Wirtschaftspolitik wäre. Folglich sind solche Effekte in jedem Fall wichtig bei der Vergabe solcher Aufträge. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE)

Danke, Herr Abgeordneter. Ich eröffne die Aussprache und als Erster hat das Wort der Abgeordnete Adams von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, ein kurzer Antrag, eine klare Forderung, die unsere Zustimmung findet. Hier in dem Antrag geht es darum, in Thüringen nach Möglichkeit Thüringer Strom, vor allen Dingen aber auf jeden Fall erneuerbaren Strom, Strom aus erneuerbaren Quellen zu nutzen. Das ist vernünftig für unsere Wirtschaft, das ist vernünftig für unsere Umwelt. Wenn sich beides ausnahmsweise so wunderbar verzahnt, sollten wir alle dafür sein. Herr Hellmann hat eben selbst schon eine Sache angesprochen, bei der es schwierig wird, nämlich die Frage: Können wir wirklich bestimmen, dass es nur Strom aus unserer Region sein soll? Da, denke ich, müssen wir uns noch mal genauer ansehen, wie das mit Ausschreibungen ist. Ich glaube, dass man das so in dieser klaren Form und dieser Ausschließlichkeit nicht sagen und nicht machen kann. Aber es wäre sinnvoll, darüber im Ausschuss zu diskutieren und nach einem Weg zu suchen, wie wir auf jeden Fall den Anteil einheimischen erneuerbaren Stroms erhöhen können, den wir hier in Thüringen auch nutzen. Wir werden diesem Antrag zustimmen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Danke, Herr Abgeordneter. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Kowalleck von der CDU-Fraktion.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, das Thema erneuerbare Energien wird in unserem Hohen Haus in stetiger Regelmäßigkeit behandelt. Das hat auch der vorherige Tagesordnungspunkt zum Subventionsbericht gezeigt. Wir sehen hier auch, dass die Zukunft der Energieversorgung den Fraktionen und der Landesregierung besonders wichtig ist - nicht nur heute, sondern auch in der Vergangenheit. Ich möchte hier beispielhaft auch noch mal Daten des Landesamts für Statistik in Thüringen darlegen. So wurden im Jahre 2009 in Thüringen rund 2,9 Mrd. Kilowattstunden Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt. Das waren 5 Prozent mehr als im Jahre 2008. Mit der erzeugten Strommenge könnten 1,07 Mio. der

1,13 Mio. Thüringer Haushalte ein Jahr lang versorgt werden.

Meine Damen und Herren, ich habe bereits erwähnt, dass auch dieses Thema Ökostrom hier in diesem Hohen Haus nicht nur in Regelmäßigkeit, sondern auch speziell zu diesem Thema behandelt wurde. Bereits vor einem Jahr hat die Landesregierung an dieser Stelle dargelegt, dass der Freistaat ab dem Jahr 2014 Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien beziehen wird. Dieses Ziel soll in drei Schritten erreicht werden. Aus wirtschaftlicher Sicht ist durchaus zu begrüßen, dass für landeseigene Immobilien ein Gesamtvertrag vereinbart wurde. Das ist ein gutes und wirtschaftliches Vorgehen. Durch die Abgabe bzw. die Möglichkeit der Abgabe von Regionallosen können auch einheimische Stadtwerke am Wettbewerb teilnehmen. Ein Teilnahmezwang ist aus meiner Sicht mit Sicherheit nicht zielführend. Eine weitere Aufspaltung der Lose würde aus finanzieller Sicht keinen Sinn machen und ist auch vergaberechtlich bedenklich. Die Erfahrungen des Freistaats bei der Ökostromausschreibung sind positiv und es wird sichergestellt, dass nur zertifizierter Ökostrom geliefert wird. Sie sehen, dass sich der Freistaat auch hier in seinem Handeln verantwortungsbewusst für den Klimaschutz einsetzt. Die Lieferung von Ökostrom muss realistisch gestaltet werden. Aus diesem Grund halten wir die Zielmarke der Landesregierung für machbar und aus finanzieller Sicht auch durchführbar. Bei meinen Recherchen zum vorliegenden Antrag bin ich auf eine Antwort der brandenburgischen Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestoßen in Drucksache 5/1294. Mit Erlaubnis des Präsidenten würde ich hier noch einmal kurz die Frage 6 und die Antwort vortragen:

„Wie hoch wird der finanzielle Mehraufwand für den vollständigen Bezug von Ökostrom für sämtliche Landesbehörden eingeschätzt? Bitte den preiswertesten Ökostromanbieter generell sowie den preiswertesten Anbieter, der mit grüner Stromgold- bzw. Silberlabel zertifiziert ist, zu Grunde legen.“ Die Antwort der brandenburgischen Landesregierung lautet: „Das Land ist als öffentlicher Auftraggeber verpflichtet, bei Überschreitung des sogenannten Schwellenwertes, Stromlieferungen europaweit im offenen Verfahren auszuschreiben. Das Ausschreibungsergebnis hängt dabei unter anderem von den konkreten Anforderungen der Ausschreibung, den zum jeweiligen Zeitpunkt gegebenen Marktbedingungen und der individuellen Kalkulation des Bieters ab. Der finanzielle Mehraufwand für die vollständige Umstellung des Strombezugs auf Ökostrom über den bisherigen Anteil hinaus kann deshalb nicht konkret beziffert werden. Nach Erfahrungswertungen aus den Ausschreibungen anderer Bundesländer betragen die Mehrkosten zwischen 1 und 2,5 Cent je Kilowattstunde. Bezogen auf das

(Abg. Hellmann)

Ausschreibungsergebnis aus dem Jahr 2009 würden sich bei einer jährlichen durchschnittlichen Liefermenge von 100 Mio. Kilowattstunden damit rechnerisch Mehrkosten in Höhe von rund 1 bis 2,5 Mio. € ergeben.“

Sie sehen also, auch mit dem Ziel des Freistaats Thüringen, Ökostrom zu 100 Prozent einzukaufen, werden wir erhebliche Mehrkosten in Kauf nehmen. Eine weitere Aufteilung der Lose und Berücksichtigung von einheimischen Anbietern wäre aus finanzieller Sicht dann doch mit enormen Kosten verbunden. Die vergaberechtlichen Bedenken habe ich eben dargelegt. Aus dem Beitrag von Herrn Hellmann konnte ich auch nicht heraushören, inwieweit er Vorstellungen hat über die Kosten, wenn wir diesem Antrag, der heute hier vorliegt, zustimmen würden.

Es wurde aber auch von Herrn Hellmann gesagt, dass ein wichtiges Kriterium - für mich auch ein besonders wichtiges Kriterium für eine Ausschreibung - die Wirtschaftlichkeit ist. Herr Adams hatte auch zu bedenken gegeben, dass durchaus auch die Frage besteht, ob es eben auch nur Strom aus einheimischer Produktion sein muss. Für die Unterstützung unserer Stadtwerke und anderer einheimischer Anbieter gehen wir durchaus auch andere Wege. Hier verweise ich auf unsere Koalitionsvereinbarung.

Meine Damen und Herren, vor einem Jahr wurde die Landesregierung von den GRÜNEN für ihren ambitionierten, realistischen Fahrplan ausdrücklich gelobt. Wir bleiben auch weiterhin ambitioniert und realistisch mit den dargestellten Zielen. Wir sind in Thüringen bereits auf einem beispielhaften Weg. Deshalb wird der vorliegende Antrag nach unserer Meinung nicht benötigt und wir werden diesen ablehnen.

(Beifall SPD)

Danke, Herr Abgeordneter. Das Wort hat der Abgeordnete Kemmerich von der FDP-Fraktion.

Sehr verehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Teile der Regierung, die Idee, lokalen Energieversorgern wie Stadtwerken zur Versorgung der Einrichtungen des Landes Vorrang zu geben, klingt interessant, aber, ich denke, es ist eher eine Mogelpackung. Der größte Teil der Stadtwerke, insbesondere was den Teil anbelangt, die uns mit Energie versorgen, ist in der Hand der großen Strommonopolisten. Das ist allerdings noch einmal ein anderer Diskussionspunkt, wie man denn hier für den Verbraucher zu verträglich und nachhaltig finanzierbaren Kosten kommt, und man nicht marktwirtschaftlichen Strukturen, sondern eher planwirt

schaftlichen Strukturen ausgeliefert ist. Ich denke, Rekommunalisierung ist hier nicht der Effekt. Es gibt effizientere Methoden, Monopole zu brechen mit entsprechenden Eingriffen auch Märkte sinnvoll zu regulieren, ich nenne nur Telekommunikation. Auch da haben sich die Kosten in den letzten Jahren deutlich verringert. Die Landesregierung soll angehalten werden, dies bei der Abnahme von erneuerbaren Energien zu beachten. Ich denke, das tut sie. Das EEG sieht den Vorrang der Einspeisung vor, insofern ist die Abnahme gewährleistet. Meine Damen und Herren, ich weiß immer noch nicht, was bei mir aus der Steckdose kommt, ob das nun guter Strom, böser Strom, Atomstrom oder erneuerbarer Strom ist. Ich denke, es ist viel daran gemacht worden.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das könnten Sie wissen.)

Herr Adams, Sie können dann gleich fragen und selber nach vorne gehen, ich warte schon darauf. Es ist viel dafür gemacht worden, dass wir einen vernünftigen Strommix haben. Nochmals: Der Verbraucher muss es bezahlen können. Was zu regulieren ist, ist, dass wir in diese Parameter kommen müssen. 65 Prozent des heutigen Strompreises hängen eben nicht ab von den Strom erzeugenden Unternehmen, hängen nicht davon ab, wie der Strom erzeugt wird, sondern es sind Netzkosten, 2.500 Netzentgelte und 41 Prozent sind staatlich veranlasste Abgaben. Wir reden über ein Drittel, das soll man dem Verbraucher auch mal sagen, es ist ein Drittel, über das wir jetzt diskutieren, wer den Strom produziert, wie er eingespeist wird, zwei Drittel haben wir nicht in der Hand auf andere Art und Weise. Da sollten wir im Sinne der Verbraucher wirklich mal handeln. Sie wissen, dass 13 Mrd. € im Jahr 2011 von den Verbrauchern aufgewandt werden müssen für Strom aus erneuerbaren Energien. Das kann man gutheißen oder schlechtheißen, man muss den Verbrauchern sagen, dass es 13 Mrd. € sind. Diese Nachhaltigkeit sind wir dem Verbraucher, dem deutschen Bürger auch schuldig, denn die Signale, die wir ausströmen lassen, um Nachfrage zu regulieren, die kommen eben nicht an, weil es planwirtschaftliche Ansätze sind und nicht marktwirtschaftliche Ansätze. Ich denke, wir sollten zur Akzeptanz langfristig in erneuerbare Energien, in die Erzeugung von erneuerbaren Energien marktwirtschaftliche Elemente einfließen lassen, damit wir aus diesen explodierenden Kosten herauskommen. Es wurde eben zitiert von Herrn Kowalleck, was das bedeutet, wenn wir das ungehemmt weiter wachsen lassen, was das Land Thüringen aufwenden muss. Diese Aufwendungen zahlen wir nicht aus dem, was übrig ist, sondern aus Schulden und damit auch aus Geldern der nachfolgenden Generation.