reichten Entschließungsantrag positionieren. Wir unterstützen die Forderung nach einem Abschiebestopp für Menschen, die aufgrund der angekündigten Aufnahme einer sogenannten Bleiberechtsregelung in § 25 a Aufenthaltsgesetz Anspruch auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis haben könnten. Das sage ich in aller Deutlichkeit. Ich glaube, das sind wir diesen Menschen, die so lange in Rechtsunsicherheit für sich selbst leben mussten, gewissermaßen auch schuldig. In diesem Sinne bitte ich Sie sehr herzlich, beiden Anträgen die Zustimmung zu erteilen. Vielen herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Fraktion DIE LINKE fordert in ihrem Antrag vom 14. Januar 2011 in Drucksache 5/2156 die Landesregierung auf, sich im Bundesrat für ein stichtagsfreies, bundeseinheitliches Bleiberecht für Flüchtlinge einzusetzen und die Zugangsvoraussetzungen entsprechend zu erweitern und zu lockern. Ich erspare mir jetzt vielleicht die Details, Sie können das ja nachlesen. In jedem Fall ist eine Gruppe von Flüchtlingen hier benannt, denen das Aufenthaltsrecht, unabhängig von einer bestimmten Aufenthaltsdauer, im Bundesgebiet erteilt werden soll, in allen Fällen unabhängig davon, ob sie ihren Lebensunterhalt selbst sichern könnten. Die Landesregierung soll zudem solche Personen nicht mehr abschieben, denen mit Inkrafttreten der Altfallregelung ein Bleiberecht gewährt werden könnte.
Sie haben schon auf die Konferenz der Innenminister und Innensenatoren der Länder hingewiesen, die sich am 18. und 19. November 2010 dafür ausgesprochen haben, im Rahmen der aktuellen Gesetzesvorhaben gut integrierten, geduldeten Jugendlichen und Heranwachsenden eine eigene gesicherte Aufenthaltsperspektive zu eröffnen. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat - und die Thüringer Landesregierung war hier nicht unerheblich beteiligt - in seiner Sitzung am 17. Dezember 2010 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, einem Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften, Stellung zu nehmen und diese dem Bundestag vorzulegen, was darauf hinaus läuft, dass ein § 25 a entsprechend dem IMK-Beschluss eingearbeitet und dessen Inhalt aufgegriffen werden soll. Das heißt, den Jugendlichen und Heranwachsenden kann nach Regelung dieses § 25 ein eigenes Aufenthaltsrecht gewährt werden, wenn sie sich u.a. seit sechs Jah
ren im Bundesgebiet aufhalten und hier erfolgreich die Schule besucht haben, einen anerkannten Schulabschluss bzw. Berufsabschluss erworben haben und zudem aufgrund der bisherigen Ausbildung und ihrer Lebensverhältnisse sichergestellt ist, dass sie sich in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland einfügen. Sie haben darauf verwiesen, Frau Rothe-Beinlich, Eltern und Elternteilen sollte ein automatischer Aufenthaltstitel ebenfalls erteilt werden, aber hier sind Regelungen getroffen worden, die engere Bestimmungen festgelegt haben, die wir für richtig erachten. Sofern z.B. Eltern oder Elternteile wegen einer Straftat rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten verurteilt worden sind oder ihnen der Aufenthaltstitel aberkannt worden ist, so ist es, dass diese ausgewiesen werden. Diese Regelung sollte auch weiterhin Bestand haben.
Sie sagen in Ziffer 1 Ihres Antrags, dass die Neuregelungen ein untaugliches Mittel sind für ein humanitär begründetes Bleiberecht. Das können wir als CDU-Fraktion so nicht bestätigen. Die Vorschrift stellt eine ausgewogene Regelung dar, um gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden ein Bleiberecht zu gewähren. Der Beschluss knüpft an die Integrationsleistung gerade dieser betroffenen Altersgruppe an. Hier haben sich die Innenminister und Senatoren der Länder ebenfalls für eine Verstärkung der Integration ausgesprochen. Dies bedeutet auch eine ausreichende Finanzausstattung für Sprachförderung, Vermittlung von Kenntnissen in unserem Rechtsstaat, in Kultur und Geschichte.
Ich denke, dass solche gut integrierten Personen nach einem erfolgreichen Schulabschluss oder Ausbildungsabschluss leichter eine Arbeitsstelle finden können und somit ihren Lebensunterhalt eigenständig bestreiten. Ich glaube, da sind wir uns alle einig, diese Regelung wird die öffentlichen Kassen im Sozialbereich entlasten und dem Arbeitsmarkt ausgebildete Fachkräfte anbieten können, denn die sich immer klarer abzeichnende Fachkräftelücke in der Wirtschaft, im Bereich des Handwerks kann mit einer gelingenden Integration geschlossen werden und sollte zügig umgesetzt werden.
Eine weitere Forderung der Fraktion DIE LINKE nach einem stichtagsfreien Bleiberecht für Flüchtlinge unter den in Ziffer 2 des Antrags genannten Voraussetzungen wird von meiner Fraktion als zu weitgehend zurückgewiesen. Die vorgeschlagene Altfallregelung, die im Gegensatz zu § 25 a des Aufenthaltsgesetzes Regelungen umfasst, aber keinerlei Integrationsleistung vorsieht, würde eine Zuwanderung in die Sozialsysteme in unserem Land zur Folge haben, die nicht abzuschätzen ist. Auch sieht die Altfallregelung, anders als zum Beispiel in § 25 a Aufenthaltsgesetz oder anderen Bleiberechtsregelungen, vor, dass keinerlei Ausschlusstatbestände gegenüber solchen Ausländern getroffen werden, die sich einer Abschiebung aufgrund
falscher Angaben über Identität oder Staatszugehörigkeit entzogen haben oder erhebliche Straftaten begangen haben.
Bei Ablehnung der Regelung in Ziffer 2 ist natürlich auch konsequent die Regelung in Ziffer 3 Ihres Antrags abzulehnen, die einen vorläufigen Abschiebestopp für die in Ziffer 2 betroffenen Personen vorsieht. Aus diesen genannten Gründen lehnt die CDU-Fraktion ihren Antrag ab und ebenso einen Antrag auf Ausschussüberweisung.
Noch ein Wort zum Entschließungsantrag, die sogenannte Bleiberechtsregelung nach § 25, zu der Sie die Landesregierung auffordern, die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis bis zum Inkrafttreten entsprechend anzuwenden, diese Ansprüche abzuklären: Auf Nachfrage bei der Landesregierung ist mir mitgeteilt worden, dass man schon jetzt in den zuständigen Ausländerbehörden so verfährt, so dass ich denke, dass sich auch dieser Entschließungsantrag damit als unnötig erweist und nicht von unserer Seite unterstützt wird. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, unter Punkt 1 des Antrags wird gefordert, dass der Beschluss der Innenministerkonferenz vom 18. November 2010 vom Thüringer Landtag als ein untaugliches Instrument betrachtet werden soll. Es sollen dem Beschluss zugrunde liegende Überlegungen kritisiert werden.
In Punkt 2 wird gefordert, dass die Zugangsvoraussetzungen für das Bleiberecht abgesenkt werden, unter a bis f werden die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht vorgegeben, so unter a, wenn sich Flüchtlinge seit mindestens vier Jahren in der Bundesrepublik nachweislich aufhalten oder b mit mindestens einem minderjährigen Kind zusammenleben und sich mindestens zwei Jahre in der Bundesrepublik nachweislich aufgehalten haben oder c sich seit mindestens zwei Jahren in der Bundesrepublik nachweislich aufgehalten haben und bei denen eine Behinderung oder schwere Erkrankung festgestellt worden ist oder d sich als unbegleitete Minderjährige seit mindestens zwei Jahren in der Bundesrepublik nachweislich aufhalten oder nach der Einreise als Minderjährige ohne Begleitung zurückgelassen wurden oder e als Opfer kriegerischer, bürgerkriegsähnlicher bzw. nicht staatlicher Auseinandersetzungen bzw. infolge persönlicher Verletzungen und Erlebnisse traumatisiert
sind oder f während ihres Aufenthalts in der Bundesrepublik Opfer rechtsextrem und rassistisch motivierter Gewalttaten wurden.
In Punkt 3, meine Damen und Herren, wird die Landesregierung aufgefordert, von Abschiebungen abzusehen, bis die Voraussetzungen unter Punkt 2 in Kraft getreten sind. In dem Entschließungsantrag wird die Landesregierung aufgefordert, bei Ausländern aufgrund einer angekündigten Aufnahme einer sogenannten Bleiberechtsregelung bis zum Inkrafttreten der Regelungen unter 2 von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen abzusehen.
Meine Damen und Herren, am 18.11.2010 wurde bei der Innenministerkonferenz in Bremen ein Beschluss zum Bleiberecht verabschiedet. In dieser Herbstkonferenz hat man sich darauf verständigt, dass integrierte junge Ausländer ein eigenes Bleiberecht erhalten sollen. Zu begrüßen ist aus unserer Sicht, dass die Regelung als Dauerlösung vorgesehen ist und somit ein Bleiberecht für Jugendliche nicht mehr an einen Stichtag gebunden sein soll. Nach unserer Ansicht ist es richtig, integrierten Jugendlichen ein Bleiberecht zuzubilligen und sie damit zu motivieren, sich anzustrengen, um Perspektiven erarbeiten und ihren eigenen Lebensunterhalt selbst erwirtschaften zu können, meine Damen und Herren.
Ich will damit aber nicht verheimlichen, dass es natürlich auch Probleme und Fragen gibt, die durch die Innenministerkonferenz entstanden sind. Zum einen, dass das Aufenthaltsrecht der Kinder unabhängig von dem der Eltern sein soll. Die Eltern müssen ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft sichern können und das kann natürlich zu einer Belastung für Familien werden. Zum anderen muss auch noch die Frage beantwortet werden, ob durch die geltenden Regelungen der Familiezusammenführung eine Zuwanderung von weiteren Personen, die nicht in Deutschland integriert sind, ermöglicht wird.
Der Antrag der Fraktion DIE LINKE geht aber aus unserer Sicht zu weit. Statt diesen Beschluss zumindest als einen Schritt in die richtige Richtung zu sehen, soll er in Bausch und Bogen abgelehnt werden. Das halten wir so für nicht richtig.
Auch die unter Punkt 2 genannten Punkte gehen völlig an praktikablen Überlegungen vorbei. Ich will hier und heute mit Blick auf die Uhr allerdings nicht im Einzelnen auf die Punkte eingehen.
Nummer 3 im Antrag und der Entschließungsantrag gehen ebenfalls an der Realität vorbei. Der Entschließungsantrag mit der Nennung des § 25 a hat insofern schon inhaltliche Fehler, dass es diesen
Paragraphen im Aufenthaltsgesetz bisher noch nicht gibt. Ein Gesetzentwurf mit dem § 25 a - Aufenthaltserlaubnis bei längerfristigem Aufenthalt befindet sich zwar derzeit für eine Beratung in den Ausschüssen im Bundestag, ist aber für einen Entschließungsantrag hier und heute einfach keine Grundlage mangels Existenz.
Des Weiteren ist das Aufenthaltsgesetz Bundesrecht und auf die Umsetzung der geforderten Punkte unter 2 hat die Landesregierung also nur bedingt Einfluss. Von jeglichen aufenthaltsbeendenden Maßnahmen abzusehen, bis die Liste unter Punkt 2 in Kraft getreten ist, ist deshalb vermutlich wenig realistisch und wird meines Erachtens wider besseren Wissens hier und heute eingefordert.
Natürlich, meine Damen und Herren, ist Integration keine einseitige Angelegenheit, sondern eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft. Deswegen ist es richtig, Integration zu fordern, aber auch zu fördern. Ich will hier die Landesregierung noch einmal ganz ausdrücklich - schade, dass der Herr Minister gerade nicht da ist - auf die Verordnung zur Lockerung der Residenzpflicht aufmerksam machen. Diese sollte, meine Damen und Herren, im Oktober 2010 vorliegen, so war es uns versprochen worden, und bisher ist nichts passiert. Wir haben die Aussage des damaligen Ministers nicht vergessen und ich kann Ihnen an dieser Stelle versprechen, dass wir bei dem Thema nicht lockerlassen und weiter nachhaken werden.
Es ist also so, dass wir inhaltlich bestimmte Mängel und Probleme bei dem Antrag der LINKEN sehen, wir wollen uns aber der Diskussion nicht verschließen, sondern sind gern bereit, gemeinsam im Innenausschuss darüber zu beraten, wie man auf eine inhaltlich praktikable Form kommen kann. Deswegen beantrage ich namens meiner Fraktion die Überweisung an den Innenausschuss. Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren.
Vielen herzlichen Dank, Herr Bergner. Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Kanis für die SPD-Fraktion.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ohne Frage, die SPD setzt sich für ein humanitäres Bleiberecht für langjährig Geduldete ein. Dies zeigt sich u.a. durch den am 15.12.2009 durch die SPD-Bundestagsfraktion eingebrachten Gesetzentwurf mit der Drucksachennummer 17/207. Mit der durch die SPD mit zu verantwortenden Altfallregelung von 2006 erhielten bis zum 30.06.2009 im
Bundesgebiet etwa 35.000 Ausländer nach der Altfallregelung eine Aufenthaltserlaubnis. Auch der Aufenthalt auf Probe mit einer Option, eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, wenn sie ihren Unterhalt überwiegend eigenständig sichern können, wurde verlängert. Die Startbedingungen für diese Optionen waren nicht sehr positiv. Deswegen ist es 46 Prozent noch nicht gelungen, ihren Lebensunterhalt vorwiegend selbstständig zu erarbeiten.
Die SPD forderte im Gesetzentwurf von 2009, um die Kettenduldung zu vermeiden, auf einen festen Stichtag zu verzichten. Auch die ernsthaften Bemühungen um Arbeit sollten als ausreichend erachtet werden, damit diese Kettenduldungen beendet werden. Außerdem forderte die SPD eine eigenständige Regelung für Minderjährige und Personen mit einem in Deutschland bestandenen Schulabschluss. Auch Altfälle von mehr als zehn Jahren sollte es weitestgehend mit Ausnahmen von allgemeinen Voraussetzungen geben.
Ich wiederhole noch einmal, als SPD haben wir gefordert, einen gesicherten Aufenthalt für langjährig Geduldete bei ernsthaften Bemühungen um Arbeit und damit auch um Integration, eigenständige Regelungen für Minderjährige und Personen mit einem in Deutschland erworbenen Schulabschluss und weitreichende Ausnahmen für Personen, die mehr als ein Jahrzehnt geduldet sind. Leider fand dieser Antrag bei den Regierungsfraktionen keine Unterstützung. Vor diesem Hintergrund ist es sicher nachvollziehbar, dass der Beschluss der Innenministerkonferenz vom 18.11.2010 durch die SPD begrüßt wurde. Wir sehen es als einen kleinen Schritt in die richtige Richtung. Hierbei geht es meines Erachtens darum, die Sippenhaft für Kinder und Jugendliche zu durchbrechen, gleichzeitig einen Ansporn für gute Leistungen in der Schule zu setzen und natürlich auch Ansporn für die Berufsausbildung zu schaffen und diesen Jugendlichen eine Perspektive für ein selbstbestimmtes Leben aufzuzeigen. Sicher, wir sind nicht 100 Prozent zufrieden, sondern sehen diese Entscheidung als einen weiteren Schritt in die richtige Richtung.
Der zweite Teil Ihres Antrags setzt sich für niedrigschwellige Zugangsvoraussetzungen und ein stichtagsfreies Bleiberecht ein. Das begrüßen wir ausdrücklich. Wir unterstützen aber nicht ein völlig uneingeschränktes Zugangsrecht. In Ihrem Antrag spielt es keine Rolle, ob die oder der geduldete Ausländerin oder Ausländer sich um eine Integration bemüht, ob sie oder er die Schule besucht, ob sie oder er sich an geltendes Recht hält. Hier fehlen jegliche Ausschlusstatbestände und das unterstützen wir in dieser Form nicht.
Ich unterstütze nicht eine völlige Ausrichtung an rein wirtschaftlichen Interessen. Ich verschließe aber auch nicht die Augen vor den finanziellen Folgen dieser an keinerlei Voraussetzung geknüpften Regelung. Es wird ja nicht einmal der Wille zur Integration vorausgesetzt. Es reicht, die Zeit für sich arbeiten zu lassen und das ist mir, ehrlich gesagt, zu wenig.
Da wir den Punkt 2 nicht unterstützen, unterstützen wir auch nicht den Punkt 3: Die Landesregierung soll bis zum Inkrafttreten dieser Regelung von allen aufenthaltsbeendenden Maßnahmen absehen. Das bezieht sich auch auf Ihren Entschließungsantrag.
Dies unterstellt meiner Meinung nach der Regierung, sie handelt ohne genaue Prüfung, ohne Augenmaß, Veränderungen bei gesetzlichen Regelungen werden da nicht zur Kenntnis genommen oder bewusst umgangen. Wir sind uns bewusst, dass bei Weitem noch nicht alles so ist, wie wir es uns im Interesse der Betroffenen wünschen würden. Wir sind uns der Verantwortung für alle in Deutschland lebenden Menschen bewusst. Ihr Antrag hilft uns bei der Wahrnehmung dieser Verantwortung leider nicht weiter.
Vielen herzlichen Dank, Frau Kanis. Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Berninger für die Fraktion DIE LINKE.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ob nun berechtigt oder nicht, seit vergangenem Jahr hat die Integrationsdebatte neue Fahrt aufgenommen. Leider bisher ohne Ergebnisse.