Protocol of the Session on January 28, 2011

Wenn wir schon die Frage ICE-Strecke andiskutieren, dann zwei Bemerkungen: Sie wird bereits heute 2 Mrd. € teurer als geplant eingeschätzt. Nun mag einer sagen, das geht den Straßen auch so, aber das ist viel Geld. Wir sollten einmal überlegen, was man für 2 Mrd. € auch im Land Thüringen und den anderen Bundesländern hätte erneuern oder rekonstruieren können

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

oder auch an Lückenschluss beispielsweise hätte herstellen können. Bei dem Wort „Güterverkehr“ werden wir ja noch unser blaues Wunder erleben. Frau Schubert hat zu Recht angesprochen, dass der Güterverkehr auf der neuen Strecke wahrscheinlich kaum stattfinden und dafür auf die Saale

bahn verlagert wird. Aber ich muss hier an dieser Stelle doch einen Tropfen Essig in den Wein tröpfeln. Die damalige Forderung von Frau Schubert, einen zweiten Tunnel zu bauen für den Güterverkehr, fand ich auch nicht ganz passend. Da finde ich es gut, dass sich jetzt eine Allianz gebildet hat, um die Frage der Infrastrukturplanung noch mal gründlich zu untersuchen.

Zur Mitte-Deutschland-Bahn: 2 Mrd. € sind jetzt schon verbaut worden oder werden noch verbaut für die - ich sage es jetzt mal böse - Vogelfluglinie. Der Minister hatte gesagt, das wäre die topographisch interessanteste Variante. Es ist schwierig. Die meisten Experten, die dazu gefragt wurden, haben gesagt, dass das eine gerade Linie durch Erfurt wäre, dass weiter östlich eine Bahnstrecke günstiger geworden wäre. Gut, es war der Verkehrsknotenpunkt in Erfurt, der von der bisherigen Landesregierung favorisiert wurde. Aber dass man dafür die bevölkerungsreichsten Gebiete in Ostthüringen abhängt, ich denke, so war das Projekt auch nicht geplant worden.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Wenn doch, dann ist es ein Trauerspiel, dass die 50 Mio. €, die schon längere Zeit bereitgestellt werden sollten durch die Bundesregierung, für den Ausbau der Mitte-Deutschland-Schienenverbindung immer noch nicht da sind. Gut, 2 Mio. € will die Landesregierung mit einsetzen, aber vielleicht sollte man auch hier noch mal überlegen, welche Prioritäten gesetzt werden und ob die 2 Mio. € reichen.

Wir wollen deswegen die Landesregierung an dieser Stelle noch einmal explizit auffordern, sich bei der Bundesregierung für einen zeitlich und finanziell untersetzten Maßnahmeplan einzusetzen. Dass man sich nicht nur damit zufriedengibt - es ist wichtig, es ist notwendig -, das wurde auch im Bund erkannt. Ich weiß, dass die Mittel der Landesregierung endlich sind, aber es gibt viele Landesminister und, ich denke, an der Stelle können auch die Minister insgesamt diesen Vorschlag unterstützen. Leider muss ich eines sagen, ich hatte bei Frau Doht gehört, dass im Koalitionsvertrag die sehr sinnvolle Elektrifizierung dieser Strecke auch noch steht, dann verstehe ich allerdings nicht, warum das Schienennetz als Ostthüringer Dieselnetz ausgeschrieben wurde, und zwar bis in die 20er-Jahre hinein. Ich denke, so lange hat wohl die Landesregierung die Elektrifizierung wenigstens schon begraben. Da hatte ich mir eigentlich mehr Unterstützung für den zweigleisigen Ausbau und für die Elektrifizierung vor allen Dingen von allen an der Mitte-Deutschland-Verbindung ansässigen Abgeordneten von CDU und SPD, FDP,

(Beifall DIE LINKE)

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und auch von unserer Fraktion als eine gemeinsame Aktion gewünscht. Aber wenigstens sollte man darüber diskutieren und überlegen, was noch möglich ist. Eines dürfen wir nicht vergessen, die Autobahn wird relativ zeitnah fertig sein, die Mitte-Deutschland-Verbindung eventuell hinterherhängen. Dann können Sie sich überlegen, für welches Verkehrsmittel sich die Bürger in den Städten entscheiden werden.

Ich möchte an dieser Stelle auch noch mal hinterfragen, ob die Landesregierung nicht auch verstärkt Landesmittel für den Ausbau der Bahnhöfe und für diesen Ausbau der Mitte-Deutschland-Schiene mit zur Verfügung stellen kann.

(Beifall CDU)

Ein letzter Punkt, das war der Punkt 2. Seit Jahren kritisieren Experten und Verbände und auch viele Politiker die Nichteinlösung der im Grundgesetz formulierten Aufgabe der Deutschen Bahn, sich für das Gemeinwohl und die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes einzusetzen. Hier ist es sinnvoll, wenn man tatsächlich mal hinterfragt, was hat uns die Rechtsformänderung der Deutschen Bahn gebracht, welche Erfolge, welche Misserfolge, welche Auswirkungen für das Schienennetz in Deutschland, aber auch in Thüringen? Ich denke, diese Diskussion sollte der Minister im Auftrag dieses Parlaments mit anstoßen. Wir haben hier auch schon mehrfach in der Diskussion zart läuten gehört, dass sich Gewinnmaximierung und Gemeinwohlorientierung offensichtlich ausschließen. Die Ergebnisse haben wir jetzt auf dem Tisch. Deswegen lassen Sie uns gemeinsam darüber diskutieren und lassen Sie uns diesen Auftrag vergeben. Die Evaluierung eines Projekts hat noch nie geschadet für die Entwicklung dieses Projekts und eine Effizienzprüfung von Strukturen. Ich denke, jeder der hier Versammelten wird möglicherweise Regierungsverantwortung übernehmen wollen oder können. Sie haben dann die Probleme auf dem Tisch.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Die einen wollen, die anderen können.)

Manchmal trifft das auch zusammen, aber eben nicht immer. Ich möchte noch darauf hinweisen, dass wir in dem Zusammenhang auch prüfen sollten, ob die Eisenbahn des Bundes nicht als öffentlich-rechtliches Unternehmen besser geführt werden könnte.

(Beifall DIE LINKE)

Einmal unterliegen sie dann verstärkt einer öffentlichen Kontrolle, das heißt, wir können dann feststellen, wie die Mittelverwendung war und müssen nicht am Ende des Jahres betroffen feststellen: Gut, wir haben Aufträge ausgelöst, die Deutsche Bahn hat sie nicht eingehalten. Diese Situation haben wir in Thüringen. Jedes Jahr haben wir enorme Mängel, die finanziert werden müssen. Gut, wir ha

ben rechtlich relativ wenige Möglichkeiten, dort einzugreifen. Deswegen plädiere ich auch hier für eine öffentliche Kontrolle und für eine Möglichkeit, das System Bahn zu untersuchen und zu evaluieren. In dem Zusammenhang können wir uns auch noch mal über die Frage Schwerpunktsetzung unterhalten.

Ich möchte hier auch den Minister noch mal darauf aufmerksam machen, er hatte ein Lob des privaten Managements bei der Bahn ausgesprochen. Aber überlegen Sie doch mal, die nicht nur hier, sondern auch von Ihren Länderkollegen geschilderten Problemkataloge, sie sind doch nicht von heute auf morgen durch äußere Einwirkungen, Ufos oder wie auch immer entstanden. Ich denke, sie haben eine der Ursachen in dem zunehmenden Drang, öffentliche Unternehmen der Kontrolle der Öffentlichkeit zu entziehen, Teile zu privatisieren und gleichzeitig Forderungen nach einer Gemeinwohlorientierung zu stellen. Das passt nicht zusammen.

Wir sollten uns dieser Aufgabe widmen. Ich weiß, es wird eine lange Durststrecke. Die Bahn ist an vielen Stellen auch ein sehr großes Unternehmen und beratungsresistent aufgrund der Vielzahl der Verantwortungsunterteilungen, aber dieser Landtag sollte sich der Aufgabe stellen.

Ich würde Sie darum bitten, entweder dem Antrag zuzustimmen oder einer Überweisung Ihre Stimme zu geben. Eine Überweisung wäre insofern gut, dass wir die vom Minister angesprochenen Maßnahmekataloge dann auch einmal evaluieren können.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen herzlichen Dank, Frau Abgeordnete Lukin. Uns liegen hier keine weiteren Wortmeldungen vor. Kann ich dann davon ausgehen, dass das Berichtsersuchen zu Nummer 1 des Antrags erfüllt ist oder erhebt sich Widerspruch? Das ist nicht der Fall, damit ist das Berichtsersuchen erfüllt. Es wurde Ausschussüberweisung beantragt an den Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr.

Wer der Überweisung dieses Antrags an besagten Ausschuss zustimmt, den … Natürlich, es ist die Frage des Berichts jetzt, es ging aber nur um die Nummer 2 des Antrags, davon gehe ich aus. Das heißt, wir stimmen nur über die Überweisung der Nummer 2 des Antrags an den Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr ab. Wer dem so zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Die Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen von CDU und SPD. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall.

Damit müssen wir jetzt direkt über den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/2155 abstimmen. Wer diesem Antrag die Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die Gegenstimmen bitte? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen FDP, CDU und SPD. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Dann ist der Antrag damit abgelehnt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich komme nun zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 19

Für ein humanitäres Bleiberecht Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/2156 dazu: Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/2219

Wünscht die Fraktion DIE LINKE das Wort zur Begründung zu den beiden Anträgen? Ja. Dann hat jetzt Abgeordnete Renner das Wort.

Danke, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren Abgeordneten, liebe Zuhörer und Zuhörerinnen im Internet, als am 17. Dezember des letzten Jahres der Bundesrat über seine Empfehlung zur Änderung mehrerer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften abstimmte, wurde die Einigung der Innenminister vom 18. November 2010 für die Sicherung des Aufenthaltsrechts für integrierte Kinder und Jugendliche nach einem langjährigen Aufenthalt im Bundesgebiet in das Gesetzgebungsverfahren aufgenommen.

Diese Regelung hat sowohl Zustimmung erfahren als auch Kritik hervorgerufen. Zustimmung wurde zumeist damit begründet, dass diese Regelung ein erster Schritt sei, ausreisepflichtigen jungen Menschen mit positiven Integrationsleistungen in Schule und Ausbildung eine gesicherte Aufenthaltsperspektive zu eröffnen.

(Unruhe im Hause)

Meine Damen und Herren, die Plenarsitzung ist noch nicht abgeschlossen. Es ist eben der Tagesordnungspunkt 19 aufgerufen worden und ich bitte darum, dass Sie die Gespräche untereinander einstellen.

(Beifall DIE LINKE)

(Abg. Dr. Lukin)

Danke, Frau Präsidentin. Ich habe eben über die Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf gesprochen. Ich muss aber kurz auch auf die Kritik eingehen, denn diese überwog. Pro Asyl bezeichnete den Gesetzesvorschlag als ein hastig geschnürtes Paket fast ohne Inhalt und für einen extrem kleinen Adressatenkreis. Abgeschoben werden soll, so Pro Asyl, „das jüngste und perspektivreichste Humankapital. Die gut integrierten Schüler sind Schachfiguren im vor einigen Monaten eröffneten Spiel ‚Ökonomisierung der Zuwanderung zur Abfederung des demographischen Wandels in Deutschland’.“ Deswegen ist der erste Punkt unseres Antrags eine deutliche Kritik an der von den Innenministern und vom Bundesrat beschlossenen Regelung als ein auf wirtschaftlichen und fiskalischen Überlegungen aufbauendes und damit untaugliches Instrument für ein notwendiges, humanitär und menschenrechtlich begründetes Bleiberecht für langjährig geduldete Flüchtlinge. Die bisherigen Bleiberechtsregelungen haben durch den nur halbherzigen Versuch der Abschaffung der sogenannten Kettenduldungen im Aufenthaltsgesetz und letztlich durch die Stichtagsregelung unverhältnismäßig hohe Hürden, Ausschlussgründe und Sippenhaft dazu geführt, dass noch immer 90.000 Menschen lediglich mit einer Duldung in Deutschland leben, 57.000 von ihnen mehr als über sechs Jahre. Langjährig geduldete Flüchtlinge, deren Abschiebung durch die Behörden selbst über viele Jahre ausgesetzt ist, brauchen eine Lebensperspektive. Unstrittig ist, dass nach einem maximal vierjährigen Aufenthalt ein uneinschränkbarer und gleichwertiger Anspruch auf Integration besteht, der sich in keiner Weise von den Bedürfnissen der Inländer und Inländerinnen bzw. Nichtdeutschen mit gesichertem Aufenthaltstitel unterscheidet. Dies kommt auch in anderen gesetzlichen Regelungen, beispielsweise im Asylbewerberleistungsgesetz oder in der Beschäftigungsverfahrensordnung, zum Ausdruck. Das heißt aber in der Konsequenz, dass mindestens diejenigen, die über einen vierjährigen Aufenthalt verfügen, Anspruch auf ein eigenständiges Leben ohne speziell ausländerrechtliche Sanktionsmöglichkeiten und einen vollwertigen Integrationsanspruch besitzen,

(Beifall DIE LINKE)

der sich letztlich nur durch die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis verwirklichen lässt. Sich als Thüringer Landesregierung für eine an diesem Maßstab ausgerichtete Bleiberechtsregelung auf Bundesratsebene einzusetzen, ist Kern unseres Antrags für eine Bleiberechtsregelung, die humanitäre Überlegungen und die Bindung des Verwaltungsvollzugs an die allgemeine Erklärung der Menschenrechte zum Inhalt hat, anstelle der bislang leider dominierenden wirtschaftlichen und fiskalischen Überlegungen. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Ich eröffne die Aussprache und rufe als Erste auf für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer, Frau Renner hat eben für die Fraktion DIE LINKE vorgestellt, was die Intention dieses Antrags war, und wir glauben, es wäre ein sehr gutes und sehr wichtiges Signal, wenn sich alle Fraktionen des Thüringer Landtags diesem Antrag anschließen könnten.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Ich sage das ganz deutlich, denn es geht um Humanität, es geht darum, dass wir schon seit vielen Jahren - und da sind wir nicht allein - für ein humanitäres Bleiberecht werben. Die Kirchen haben entsprechende Appelle immer wieder unterzeichnet, auch die Wohlfahrtsverbände, und das auch und gerade nach der eben schon genannten Entscheidung der Innenministerkonferenz am 18. November 2010, denn es war sehr viel mehr erwartet worden. Ich will es einmal ganz direkt verdeutlichen, was diese Entscheidung bedeutet, eine Entscheidung, die sich an den Schulnoten der gut integrierten Kinder und Jugendlichen festmacht, die aber ganz elementar über das Leben der Betroffenen entscheidet. Wenn nämlich das Kind, das Mädchen oder der Junge, der Jugendliche oder die Jugendliche sehr, sehr gute Schulnoten vorweisen kann und zudem die deutsche Sprache sehr gut beherrscht, kann er oder sie künftig das Bleiberecht erhalten. Das gilt aber keineswegs automatisch auch für die Eltern. Einmal abgesehen davon, dass Schulnoten oder gute Sprachkenntnisse, aus unserer Sicht jedenfalls, nicht dafür entscheidend sein dürfen, ob dies dazu führt, dass diejenigen ein Bleiberecht bekommen, sehen wir die gleiche Tendenz, die eben schon von der Abgeordneten Renner bei der Einbringung des Antrag vorgetragen wurde. Unter dem Strich beobachten wir nämlich, dass die Humanität eine immer kleinere Rolle spielt und vielmehr an die Verwertbarkeit der Menschen gedacht oder in Gesetzesform gegossen wird. Wir halten das für hochgradig bedenklich, weil wir der festen Überzeugung sind, dass Nützlichkeit niemals ein Kriterium sein darf, um über Menschen zu entscheiden und auch über ihren Status

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

hier in diesem Land zu entscheiden. Wir alle wissen, dass es immer wieder Anläufe gegeben hat, eine Altfallregelung zu schaffen, die für ein tatsächlich sicheres Bleiberecht sorgt. Aber weder die gesetzlichen Altfallregelungen vom August 2007 noch der Beschluss der Innenministerkonferenz vom Dezember 2009 oder aber auch der schon benannte Beschluss, die Verständigung vom 18.11.2010, haben tatsächlich einen Paradigmenwechsel herbeigeführt. Das Gegenteil ist der Fall und Frau Renner hat eben schon Zahlen genannt, wie viele Tausende Menschen nach wie vor von einem unsicheren Aufenthaltsstatus nicht nur bedroht sind, damit leben müssen, wie viele Menschen tagtäglich bangen. Da geht es um ganz unterschiedliche Menschen, z.B. Menschen, die Kriegsflüchtlinge gewesen sind und die deswegen nicht abgeschoben werden dürfen, aber auch kein Asylrecht erhalten haben.

Deswegen noch einmal unsere Bitte, meine sehr geehrten Damen und Herren, und zwar fraktionsübergreifend, es handelt sich tatsächlich um einen Akt der Menschlichkeit und es handelt sich aber auch um eine ganz zentrale Frage unseres Selbstverständnisses, wonach wir den Wert von Menschen tatsächlich einordnen. Wir meinen, alle Menschen sind gleich viel wert. Und selbstverständlich sollen alle Menschen, die den Kriterien, wie sie in dem Antrag von der Fraktion DIE LINKE beschrieben sind, auch entsprechen, endlich auch ein Bleiberecht erhalten.

Ich möchte noch einen weiteren Punkt ansprechen: Wie Sie wissen, ist das ja ein Bundesthema. Nun stellt sich immer wieder die Frage, warum Bundesthemen auch hier in den Ländern intensiv diskutiert werden müssen. Weil diese Menschen mitten unter uns leben. Weil sie auch hier in Thüringen leben, hier zu Hause sind, sich hier gut integriert haben und weil wir der festen Überzeugung sind, dass Thüringen hier selbstverständlich auch auf Bundesebene aktiv werden soll und muss, um diesen Menschen Perspektiven zu öffnen

(Beifall DIE LINKE)

auch hier in Thüringen. Uns ist wichtig, dass selbstverständlich diese Menschen auch einen Zugang zur Erwerbsarbeit haben. Denn oftmals, das wissen wir, kann genau die Bedingung nicht erfüllt werden, dass sie nämlich ihren Lebensunterhalt selbstständig sichern können, weil sie gar keinen Zugang zum Erwerbsleben haben. Genau da müssen wir etwas ändern. Ich sage aber auch ganz deutlich, der Bezug von Sozialleistungen kann und darf kein Grund sein, Menschen von einer Bleiberechtsregelung auszuschließen.

(Beifall DIE LINKE)

Ganz deutlich möchte ich mich auch im Namen meiner Fraktion noch einmal zu dem extra einge

reichten Entschließungsantrag positionieren. Wir unterstützen die Forderung nach einem Abschiebestopp für Menschen, die aufgrund der angekündigten Aufnahme einer sogenannten Bleiberechtsregelung in § 25 a Aufenthaltsgesetz Anspruch auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis haben könnten. Das sage ich in aller Deutlichkeit. Ich glaube, das sind wir diesen Menschen, die so lange in Rechtsunsicherheit für sich selbst leben mussten, gewissermaßen auch schuldig. In diesem Sinne bitte ich Sie sehr herzlich, beiden Anträgen die Zustimmung zu erteilen. Vielen herzlichen Dank.