Protocol of the Session on January 26, 2011

(Beifall DIE LINKE)

Unsere Vorschläge zur Anrechnung von Erwerbsund Verwendungseinkommen liegen Ihnen vor. Minister sind keine Lebenszeitbeamten, sondern Träger eines politischen Amtes auf Zeit. Mitglieder der Landesregierung müssen deshalb nach ihrem Ausscheiden aus dem Ministeramt die Möglichkeit haben, weiterhin beruflich tätig zu sein. Wir wollen eine solide gesetzliche Neuregelung in Thüringen für die Zukunft. Dabei haben wir uns auch an den Gesetzen des Bundes und anderer Länder orientiert. Die einzelnen Regelungen wurden gewissenhaft geprüft. Anregungen aus der Plenardebatte über den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN am 27. Mai 2010 wurden mit berücksichtigt. Dabei geht unser Gesetzentwurf in vielen Punkten über die Forderungen der Opposition hinaus.

Meine Damen und Herren, aus Gründen des rechtsstaatlichen Grundsatzes des Vertrauensschutzes erstrecken sich die meisten neuen Regelungen auf die nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes ernannten künftigen Minister. Gleichwohl war sich die Landesregierung darüber einig, dass die Regelungen zur Anrechnung von Verwendungsund Erwerbseinkommen auch für derzeitig amtierende Minister bereits gelten sollen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, damit bin ich auch schon bei den wichtigsten Änderungen. Erstmals erfolgt eine Anrechnung von Einkünften aus der Privatwirtschaft auf das Ruhegehalt. Diese Regelung gilt mit Inkrafttreten des Gesetzes nicht nur für die zukünftigen Minister, sondern auch für derzeit im Amt befindliche Mitglieder der Landesregierung. Die Nichtanrechnung von Einkünften aus der Privatwirtschaft auf das Ruhegehalt war einer der wesentlichen Kritikpunkte an der bisherigen Regelung. Das wird damit künftig korrigiert. Die Anrechnung von Einkünften aus der Privatwirtschaft gilt auch für ehemalige Mitglieder der Landesregierung, die am Tag vor dem Inkrafttreten des Änderungsgesetzes bereits Ruhegehalt bezogen oder bereits eine Anwartschaft auf das Ruhegehalt erworben haben, nämlich dann werden ihre privatrechtlichen Arbeitsverhältnisse neu begründet oder bestehende verändert. So soll auch hier eine Anrechnung erfolgen.

Der Entwurf sieht weiter eine Anhebung der Regelaltersgrenze von 60 auf 67 Jahre vor. Hier erfolgt eine Anpassung an das Rentenrecht. Dort gilt bereits die Altersgrenze von 67 Jahren. Ebenso sieht der Gesetzentwurf des Thüringer Beamtenversorgungsgesetzes, den die Landesregierung derzeit erarbeitet hatte, eine Anpassung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre vor. Damit wird der demographischen Entwicklung in einer veränderten Lebensrealität auch hier Rechnung getragen. Thüringen hat als bislang einziges Bundesland die Regelaltersgrenze eingeführt. In allen anderen Ländern entsteht der Anspruch auf Ruhegeld bereits früher. Lediglich der Bund hat eine in etwa vergleichbare Regelung. Gleichwohl soll es möglich sein, schon vor der Regelaltersgrenze Ruhegehalt zu beziehen, dies erfolgt jedoch frühestens ab dem 60. Lebensjahr. In diesem Fall sind allerdings Abschläge bis zu 18 Prozent in Kauf zu nehmen. Vergleichbare Versorgungsabschlagsregelungen haben nur noch der Bund, Bayern und Rheinland-Pfalz.

Analog dem Renten- und Versorgungsrecht wird auf die Übergangsregelung nach § 235 SGB VI verwiesen. Damit erreichen wir eine stufenweise Anpassung an die Regelaltersgrenze.

Meine Damen und Herren, wie bisher entsteht ein Anspruch auf Ruhegehalt für ein Mitglied der Landesregierung erst, wenn es bei seinem Ausscheiden dieses Amt mindestens 2 Jahre bekleidet hat.

Bei den Mindestamtszeiten ergibt sich eine Änderung dahin gehend, dass ein Versorgungssatz von 35 Prozent erst nach 5 Jahren und nicht wie bisher nach 4 Jahren erreicht wird. Ebenso werden die jährlichen Steigerungsraten von 2,5 Prozent auf 2,45 Prozent pro anno abgesenkt. Bestimmte, der Amtszeit als Minister vorausgegangene Zeiten werden nicht mehr als ruhegehaltsfähige Zeiten berücksichtigt; das betrifft Zeiten als Parlamentarier. Damit befindet sich Thüringen im Einklang mit den Regelungen in anderen Bundesländern. Im Hinblick auf die Tätigkeitsbeschränkungen eines Mitglieds der Landesregierung wurden die Regelungen klarer gefasst, z.B. hinsichtlich der Abführungspflicht von erzielten Einkünften. Neu aufgenommen wurden Regelungen zur Haftungsfreistellung. Darüber hinaus gab es diverse redaktionelle Änderungen und Streichungen.

Da sich das neue Thüringer Beamtenversorgungsgesetz noch im Gesetzgebungsverfahren befindet, wurde im vorliegenden Gesetzentwurf auf die Bestimmungen des Beamtenversorgungsgesetzes des Bundes verwiesen. Auch für die Thüringer Beamten sind die genannten Bestimmungen nach Artikel 125 a Abs. 1 Grundgesetz in der von der Föderalismusreform I geltenden Fassung weiter anzuwenden. Das ist dann gegebenenfalls im parlamentarischen Verfahren anzupassen.

Meine Damen und Herren, in Zeiten der Erhöhung der Regelaltersgrenzen für große Teile der Bevölkerung wie auch der Absenkung von bisherigen Höchstgrenzen des Ruhegehalts bei Beamten, kann diese Entwicklung auch bei Mitgliedern der Landesregierung, die in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis stehen, nicht unberücksichtigt bleiben. Es liegt Ihnen also ein Gesetzentwurf vor, der die unterschiedlichen Aspekte, ich glaube, in ein gutes Verhältnis bringt und es wird Gelegenheit sein, das auch im Ausschuss weiterzuberaten. Danke schön.

(Beifall CDU, SPD)

Danke, Frau Ministerin. Ich eröffne die Aussprache. Jetzt machen wir es einmal ganz anders. Wir fangen einmal an mit dem Abgeordneten Recknagel von der FDP-Fraktion.

Herzlichen Dank, Herr Präsident. Sehr verehrte Damen und Herren, als Belohnung darf ich gleich sagen, ich mache es dann auch kurz. Abgesehen von einem kleinen Punkt, nämlich der analogen Berechnung der Abschläge, wenn man mit 60 statt mit 67 in Pension, in Rente geht, die Sie aus dem Rentenrecht entnommen haben, ist das ein guter Gesetzentwurf. Warum habe ich Kritik an dieser Berech

(Ministerin Walsmann)

nung der Abschläge? Ganz einfach: Es ist pauschal, es ist einfach, das ist schön, aber es entspricht leider nicht der versicherungsmathematischen Wirklichkeit. Da hätte ich mir etwas mehr gewünscht. Dass Sie aber da nicht den Vorreiter spielen gegenüber einer Regelung, die es breit in Deutschland gibt, beispielsweise im Rentenrecht, kann ich verstehen. Insofern - der Entwurf ist gut und richtig, wir werden zustimmen. Danke schön.

(Beifall FDP)

Danke, Herr Abgeordneter. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Pidde von der SPD-Fraktion.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, vor einem knappen Jahr hat mein Fraktionsvorsitzender Herr Höhn sich dahin gehend geäußert, dass er eine Deckelung der Ministerbezüge für sinnvoll erachtet. Nachzulesen ist das Ganze in der TLZ vom 28.04.2010 unter der Überschrift „Die SPD will die Ruhestandsregelung für Mitglieder der Landesregierung überarbeiten“. Der Koalitionspartner hat dann auch Ähnliches verkündet. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat in aller Schnelle einen Gesetzentwurf erarbeitet und vorgelegt, den wir damals an den Justizausschuss überwiesen haben.

Ich habe damals hier im Plenum bei dieser ersten Lesung gesagt, wir wollen keinen Schnellschuss, es ist überhaupt kein Zeitdruck vorhanden, sondern wir wollen eine solide gesetzliche Regelung im Kontext mit anderen Bundesländern. Wir haben deshalb innerhalb der Koalition die Diskussion geführt und haben heute den Gesetzentwurf der Landesregierung vorliegen. Wir werden beides gemeinsam im Justizausschuss beraten. Zum Gesetzentwurf der Landesregierung möchte ich gar nichts weiter sagen, da wir die inhaltliche Debatte dann im Justizausschuss führen werden. Vielen Dank.

(Beifall SPD)

Danke, Herr Abgeordneter. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Meyer von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ganz so kurz will und werde ich es nicht halten, wie Herr Dr. Pidde gerade. Ich werde meinen Beitrag in zwei Teile teilen. In den ersten, den politischen, und in den zweiten, den inhaltlichen. Im ersten, Herr Dr. Pidde, das kann ich Ihnen natürlich

nicht ersparen, das haben Sie auch nicht erwartet, ich erlaube mir auch zu zitieren, nicht Herrn Höhn, sondern Sie aus der Debatte vom Mai 2010. Ich will auch nicht über die Frage der Henne- und Ei-Probleme reden, wer jetzt als Erster die Idee hatte, dieses Gesetz ändern zu wollen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir machen keine Gesetze innerhalb von zwei Wochen, bloß weil irgendjemand in der Zeitung etwas schreibt. Das war schon lange im Rohr. Dann kam es und Sie haben zwischendurch freundlich Zeitungsartikel dazu gemacht. Das nehmen wir zur Kenntnis - so weit dazu.

Sie haben in unserer Landtagsdebatte - ich habe das Protokoll vorliegen - gesagt, eine Zusage der Ministerpräsidentin läge vor, dass die Vorlage für ein solches Ministergesetz vor der Sommerpause käme. Da wurden Sie bestätigt durch Herrn Bergemann und durch Herrn Schöning. Also, dreimal ist gesagt worden, wir bemühen uns darum, vor der Sommerpause kommt es. Nun kommt es ja auch vor der Sommerpause, nur dummerweise ein Jahr später.

(Zwischenruf Abg. Siegesmund, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die haben eine andere Zeitrechnung.)

Die haben eine andere Zeitrechnung, das kann schon sein. Ich habe auch nicht nach den Jahreszahlen gefragt, das ist noch ein Problem, darauf komme ich noch zurück.

Ein Argument - Herr Pidde, das haben Sie auch gebracht - hieß, wir müssen uns noch keine Eile machen, Bestandsschutz ist für die Minister sowieso da, deshalb passiert da gar nichts. Es tut mir jetzt sehr leid, über Abwesende reden zu müssen, aber da würde jetzt ein Fall sitzen, der betroffen wäre, wenn wir schneller gewesen wären.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Daran sieht man, es kommt manchmal anders, als man denkt. Auch wenn Frau Ministerin gerade richtig ausgeführt hat, dass einige der Regelungen auch für die Ministerinnen und Minister und die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre gelten sollen, die jetzt im Amt sind, was ich übrigens sehr begrüße. Das ist eine sehr gute Lösung, darum habe ich auch entsprechend Beifall geklatscht.

Ich möchte auch daran erinnern, dass es in diesem Zusammenhang, wer ist am schnellsten und wer macht welche Gesetze wirklich schnell, auch von Ihnen, den Koalitionsfraktionen und der Regierung, eine Zusage gab, das Gesetz für kommunale Wahlbeamte auf jeden Fall im Herbst zu bringen. Da habe ich auch wieder vergessen, nach der Jahreszahl zu fragen. Es wäre schön, wenn es diesen Herbst wenigstens käme, damit es noch rechtzeitig vor der Oberbürgermeisterwahl durch ist und die Leute wis

(Abg. Recknagel)

sen, worauf sie sich einstellen können. Wenn das nicht auf Ihrer Agenda ist, dasselbe Problem mit dem Thema Versorgungsbezüge haben wir auch bei kommunalen Wahlbeamten. Dort trifft es viel mehr Menschen, ich weiß, wovon ich spreche, ich bin ein Betroffener, und die Ungerechtigkeiten, die da existieren im Verhältnis zu normalen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, sind ähnlich wie in diesem Gesetz, welches wir heute hier gerade beraten. Das habe ich Ihnen aber auch schon beim ersten Mal so gesagt.

Insofern nehmen wir zur Kenntnis, es ist schön, dass wir nach zehn Monaten, so viel Zeit musste dann sein, darüber sprechen können und das jetzt auch mit unserem Gesetz parallel machen, dem Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Jetzt kommt der zweite Teil ins Inhaltliche: Frau Ministerin Walsmann hat gesagt, dass wir nicht an die Bezüge wollten - das stimmt nicht ganz. Wir haben den Vorschlag in unserem Gesetzentwurf gemacht, dass wir bei den Dienstaufwandsentschädigungen für die totale Streichung plädieren, das finden wir in Ihrem Gesetzentwurf nicht wieder. Uns ist nicht erklärlich, warum bei dieser Art von Einkommenssituation, die die Minister und Staatssekretäre regelmäßig haben, noch Aufwandsentschädigungen gezahlt werden müssen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Packen Sie es mit ins Gehalt hinein, wenn Sie es unbedingt haben wollen, aber nicht in eine extra steuerfreie Entschädigung.

§ 10 regelt das Übergangsgeld. Dazu gibt es bei Ihnen keine Regelung. Hier könnte sich natürlich die Regierung unserer Regelung anschließen, was die Dauer angeht, oder ich plädiere für eine Variante, die Ihnen möglicherweise sehr viele Freunde machen würde, gerade auch im Hinblick auf die Diskussion, die die Partei DIE LINKE immer gern anstrebt, nämlich z.B. die Regelung aus dem Arbeitslosengeld I-Bezug zu übernehmen, was Dauer, Höhe und Bewilligungszeitraum angeht. Warum Minister und Staatssekretäre das volle Übergangsgeld bekommen, während jeder normal arbeitende Mensch nur knapp die Hälfte in vergleichbaren Zeiträumen bekommt, das ist gerade bei der Höhe dieser Einkommen nicht unbedingt erklärlich, wobei ich ganz deutlich sagen will, ich bin ganz bei Ihnen und wir werden auch das Thema nicht so polemisch diskutieren, wie sich das vielleicht anhört. Ich weiß schon, dass es darum geht, dass hier vorn nur die Besten sitzen sollen und wollen. Ich behaupte aber auch, das kann nicht nur etwas mit Bezahlung zu tun haben, sondern auch mit Neigung, Fähigkeiten und politischem Enthusiasmus, hoffe ich jedenfalls, und dementsprechend sollte da das Geld nur eine Nebenrolle spielen. Eine angemessene Bezahlung muss sein, aber mir erschließt sich nicht, warum jemand, der zwei Jahre da gewesen ist, sich

hinterher sozusagen monatelang auf einem vollen Gehalt ausruhen kann, das deutlich höher ist als mehrere ALG I-Bezüge zusammen. Das Argument, dass Minister und Staatssekretäre nach ihrem eventuell sogar unfreiwilligen Ausscheiden schwer noch in eine angemessene Anstellung in die Wirtschaft zurückkommen, halte ich für durchaus ernst zu nehmen, wenn es um längerfristige Beschäftigung im öffentlichen Dienst geht, das wissen wir alle, aber nicht nach zwei Jahren. Wir kennen auch Minister, die unter 40 sind, das ist einfach nicht realistisch, warum die dann so etwas bekommen sollten, das erschließt sich mir überhaupt nicht. Wenn Thüringen Vorreiter sein möchte, dann wäre hier bei der vorgesehenen Höhe des Ruhegehalts auf jeden Fall noch mal nachzudenken.

Wenn Herr Voß den Mut hat, sich auch mit den Beamtenverbänden anzulegen, dann könnte er auch noch folgende Frage in den Raum stellen: Wieso erwirbt ein Staatssekretär nach fünf Jahren und einem Tag ein Ruhegehalt von mindestens 35 Prozent. Wie viel Rentenanspruch - bezogen auf das Erwerbseinkommen - kann denn ein Beschäftigter ansonsten in fünf Jahren erwerben? Deutlich weniger Prozente, wir reden nicht von der Höhe, sondern nur von den Prozenten. Warum das vernünftig sein soll und dafür sorgt, dass die richtigen Menschen an diese Stelle kommen, das, glaube ich, ist nur damit zu erklären, dass sich die Beamten in diesem konkreten Punkt etwas gesichert haben, was es so wahrscheinlich nur in diesem Recht gibt. Darüber würde ich gerne mit der Landesregierung sprechen.

Frau Ministerin Walsmann, Sie haben auch über das Thema der Anrechenbarkeit von mehreren Bezügen geredet. Davon ist in der neuen Fassung so harmlos die Rede, dass diese Einkünfte, also andere Erwerbseinkommen oder andere Einkommen aus Ruheständen oder, oder, oder, auf die Einkünfte angerechnet werden. Das Spannende ist immer die Frage, wie sie angerechnet werden. Ich habe den Versuch unternommen, in dieses Beamtenversorgungsrecht einzusteigen; ich bin kein Jurist, es ist mir dementsprechend auch nicht gelungen. Das ist Absicht. Sie wissen wahrscheinlich, ähnlich wie einige andere der hier in den Ministerien Beschäftigten, dass natürlich nicht die volle Anrechnung passiert und die erst bei einem Betrag passiert, der eine Diskussion auf jeden Fall notwendig macht. Aber das mache ich nicht in der Öffentlichkeit, sondern im Ausschuss mit Ihnen. Wir werden darüber zu reden haben, wie und wann und in welcher Höhe diese Einkünfte angerechnet werden bzw. angerechnet werden sollen. Das gilt natürlich auch für die Regelung zu Übergangsgeld und zum Ruhegehalt und ich freue mich auf die Debatte im Ausschuss. Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Herr Abgeordneter. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Schröter von der CDU-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, wir befinden uns in der ersten Beratung zur zweiten Gesetzesänderung des Thüringer Ministergesetzes. Nach § 56 unserer eigenen Geschäftsordnung soll in der ersten Beratung nur über die Grundsätze gesprochen werden. Die Grundsätze sind bereits erörtert und bei der Einbringung genannt worden. Ich wiederhole in aller Kürze:

1. Erhöhung der Regelaltersgrenzen,

2. Absenkung der bisherigen Höchstgrenzen des Ruhegehalts,

3. Anrechnung von Erwerbseinkommen auf das Ruhegehalt,

4. Zeitpunkt, ab welchem frühestens Ruhegehalt bezogen werden kann.

Dies sind die Grundsätze dieses Änderungsgesetzes. Ich beantrage namens der Fraktion die Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Bundesund Europaangelegenheiten. Danke.