Protocol of the Session on December 10, 2010

(Beifall CDU, SPD)

Das bringt viele Erleichterungen und auch Möglichkeiten, etwas vernünftiger und sparsamer oder effizienter mit dem Geld umzugehen. Dort wird wieder ein Stück mehr Freiheit und Möglichkeit, ein größerer Spielraum für die Schulen in freier Trägerschaft eingeräumt. Ich will auch aufführen, dass die freien Schulen einen Schulleiter benennen dürfen, auch wenn sie verschiedene Schularten unter einem Dach betreiben. Das darf eine staatliche Schule nicht. Aber auch hier kommen wir den freien Schulen entgegen.

(Beifall CDU, SPD)

Ich will darauf hinweisen, dass die Antragsstellungsfrist für den Einsatz von Lehrkräften in der Form, wie sie vorgesehen war, herausgestrichen wurde. Dort will man erleichtern. Das heißt natürlich trotzdem nicht, dass freie Schulen schon auch ihre eingesetzten Lehrkräfte beantragen müssen und nachweisen müssen, dass hier die entsprechenden Befähigungen da sind. Denn eines geht nicht, dass wir im staatlichen Schuldienst hohe Anforderungen an das Ausbildungsprofil und das Können der Lehrkräfte haben und diese Anforderungen an Schulen in freier Trägerschaft nicht gestellt würden.

Ich will fünftens nennen, dass wir die Wartefrist für berufsbildende Schulen aussetzen. Immer dann, wenn ein Bedarf an einem Ausbildungsgang entsteht, muss man die Wartefrist von drei Jahren nicht einhalten.

(Beifall SPD)

Das macht auch einen Sinn, denn die berufsbildende Landschaft entwickelt sich schnell. Schlecht ist,

wenn sie den Erfordernissen der Wirtschaft nachlaufen muss, sie muss eigentlich fast vorauslaufen. Deswegen muss natürlich auch der freie Träger die Chance haben, frühzeitig solche Bildungsgänge einrichten zu können. Das würde durch eine Wartefrist erschwert.

Ich will sechstens die dringende Forderung aller Beteiligten in der Anhörung hier im Bildungsausschuss nennen, die Vomhundertsätze, die festgelegt werden, schließlich auch in das Gesetz hineinzuschreiben, weil man davon ausgeht, dass freie Träger dann doch etwas mehr Sicherheit darüber haben, wie sich diese Kostensätze tatsächlich entwickeln. Auch dem sind wir gefolgt.

(Beifall SPD)

Das will ich damit sagen. Natürlich ist man im Gespräch mit den freien Trägern, um zu schauen, wie kann man erreichen, auch wenn sie einen Sparbeitrag in diesem Lande leisten müssen, dass sie vernünftig mit ihren Mitteln hinkommen können, dass sie vernünftig Schule gestalten können und damit ihren Auftrag für gute Schule in Thüringen wahrnehmen können.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich konkret etwas zu dem Thema Finanzen sagen. Damit macht sich am Ende der Streit und die Emotionen in den letzten Monaten fest. Die Finanzierung war immer im Freistaat konkret geregelt, indem wir gesagt haben, es gibt ein Gesetz, es gibt eine Verordnung und es gibt eine Verwaltungsvorschrift. Das gibt es jetzt auch noch. Die Verordnung wird demnächst beschlossen. Aber die grundlegenden Finanzierungsdinge stehen jetzt im Gesetz und dann noch in der Verwaltungsvorschrift. Die Verordnung ist dafür nicht mehr in dem Umfang maßgeblich, wie das bisher war. Im Gesetz ist nun geregelt, woran sich die Förderung konkret orientieren soll. Wir sagen, die notwendigen Kosten, die wollen wir erstatten, und zwar auch daran orientiert, was die Verwaltungsvorschrift für die staatlichen Schulen einer staatlichen Schule an Potenzial zuweist. Der Vergleich zur staatlichen Schule wird nach wie vor gewahrt und dieses regeln wir dann in der Form von Prozentsätzen. Entscheidend ist dann aber am Ende die Frage der jährlichen Verwaltungsvorschrift zu den Kostensätzen. Diese ist nicht zustimmungspflichtig im Landtag und es kann auch nicht sein, denn das sind Dinge, die müssen sehr flexibel gehandhabt werden und richten sich nach den tatsächlichen Kostenentwicklungen im staatlichen Schuldienst und werden daran gemessen, wie die Mittel und das Personal für die staatlichen Schulen zugewiesen werden. Deswegen ist es so, dass das Ministerium hier besonders in der Pflicht ist, denn es muss Klarheit schaffen bei den Berechnungsgrundlagen. Dafür hat das Ministerium zu sorgen. Das Ministerium hat darauf zu schauen, dass es Transparenz und Logik gibt in der Frage der kon

kreten Berechnung der Kostensätze. Natürlich werden wir als Abgeordnete hinschauen, das ist überhaupt gar keine Frage, aber die Verantwortung liegt beim Ministerium und ich möchte dringendst darum bitten, dass diese Verantwortung von Transparenz und Logik und Nachvollziehbarkeit auch eingehalten wird. Mir liegen Zahlen vor, die auch freien Trägern vorliegen, wie sich die Kostensätze im nächsten Jahr entwickeln sollen. Entscheidend ist ja das übernächste Jahr. Jeder weiß, im nächsten Jahr gelten bis zum Ende des jetzt laufenden Schuljahres noch die bisherigen Kostensätze. Aber es gab Prognosen für das Jahr 2012 und es gab eine zweite Prognose für das Jahr 2012. Diese Prognosen sind im Lande bekannt und unterscheiden sich erheblich. Es sind bisher Prognosen und noch keine endgültigen Berechnungen. Deswegen bin ich hoffnungsvoll, weise aber deutlich darauf hin, es kann aus meiner Sicht nicht sein und ich will mal eine Zahl nennen: Die Förderschulen mit dem Thema geistige Entwicklung, dort sind Kostensätze geplant gewesen einmal von 23.330 € im Jahr 2012 und in einer folgenden Prognose waren es nur noch 21.320 € Kostensatz pro Schüler. Das macht eine Differenz aus von 2.000 €. Aus meiner Kenntnis gibt es diese Schulen nur im freien Bereich. Da kann ich nur fragen: Wie kann man zu so einer Berechnung kommen, die sich um 2.000 € von einem Jahr zum anderen unterscheidet, wie kommt das zustande? Das muss man erklären, das muss man genau hinterfragen, denn es ist ganz wichtig, dass neben der Transparenz und Logik auch die Verlässlichkeit gegeben sein muss. Freie Träger sind schon darauf angewiesen, dass sie rechtzeitig und frühzeitig darüber Bescheid wissen, was am Ende ihre Finanzen im kommenden Jahr sind, damit sie vernünftig Schule gestalten und ihre Schule auch zukunftsträchtig entwickeln können.

Ich will, meine Damen und Herren, schon sagen, dass ich verstehe, dass gewisse Ängste bei freien Trägern berechtigt sind. Umso mehr ist es wichtig, dass das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur seine Verantwortung wahrnimmt und vertrauenswürdig mit den Trägern umgeht.

Ein Wort zu dem Thema Schülerkostensätze im Ländervergleich: Wenn man mal die Kostensätze vergleicht, die in den einzelnen Bundesländern gezahlt werden, dann kann man beispielsweise erkennen, dass für Thüringen für die Grundschule im Jahr 2012 ein Kostensatz von 3.442 € je Schüler geplant ist. Wie gesagt, immer noch Prognose, steht ja noch nicht fest. Für Brandenburg gab es in 2009 3.476 €. Das unterscheidet sich also marginal. Sachsen zahlt in 2010 nur 2.661 €, also 800 € weniger als in Thüringen. Für die Regelschule lässt sich sagen, dass in der Prognose knapp 5.000 € für das Jahr 2012 geplant sind. In Brandenburg wurden für die vergleichbare Schulart im Jahr 2009

5.080 € gezahlt; die Sachsen zahlen im Jahr 2010 3.500 €. Man sieht, es gibt eben Länder, das ließe sich jetzt noch beliebig fortsetzen, die zahlen an der einen Stelle einen etwas höheren Kostensatz, an der anderen Stelle sind es aber auch deutlich weniger Kosten, die den freien Schulen erstattet werden. Wenn man einen kompletten Vergleich tätigen will, muss man aber auch sehen, dass die Förderströme durchaus unterschiedlich laufen, insofern ist es etwas schwierig. Was ich damit sagen wollte aus diesem Vergleich heraus: Ich sehe nicht, dass wir eine Bestandsgefährdung der Schulen in freier Trägerschaft aus diesem Gesetz ableiten können. Deswegen möchte ich an die GRÜNEN ganz eindringlich mahnen: Überlegen Sie sich gut und überlegen Sie wirklich gründlich, ob Sie eine Verfassungsklage anstrengen wollen. Denn es gilt hier der Satz: Bedenke stets das Ende.

(Beifall CDU)

Wie gesagt, sowohl die konkreten Schülerkostensätze als auch die Fördersätze sind in so manchem Bundesland noch niedriger als das, was jetzt in unserem Gesetz vorgesehen ist. Wir werden das, denke ich doch, nachher mit Mehrheit hier so verabschieden.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nein, nein, wir sind ja hier nicht auf der Messe, wir sind in der Landtagsdebatte. Frau Rothe-Beinlich, ich kann Ihnen nur sagen, die Erfahrung in unserem Freistaat zeigt, dass eine Klage manchmal schnell eingereicht ist, weil man meint, man verbessert die Situation, aber die Erfahrung zeigt uns auch, dass die Klage zu einem Urteil führen kann, das nicht im Sinne des Klageführenden war. Deswegen sage ich Ihnen, überlegen Sie wirklich gründlich, ob Sie diesen Weg gehen wollen.

Abschließend will ich für meine Fraktion sagen: Für uns gilt der Grundsatz, keine Schule schließt wegen diesem Gesetz.

(Beifall CDU)

Daher gilt es in den nächsten zwei Jahren zu beobachten, die Neuregelungen auch zu evaluieren. Ich sage dann auch, ist dieser Grundsatz in Gefahr, dann heißt es auch novellieren. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Danke, Herr Abgeordneter. Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Dr. Klaubert von der Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe Gäste auf der Tribüne!

(Abg. Emde)

Herr Emde, eine Vorbemerkung: Das, was Sie jetzt vorgetragen haben, glich irgendwie einem Eiertanz, als ob Sie sich selbst überzeugen wollten, dass dieses Gesetz schon richtig sei und falls es Schwächen habe, dann läge das im Bereich des Ministeriums, in welchem man nachbessern müsste. Aber Sie wissen doch sehr wohl, dass wir hier im Parlament sind, dass das Verfahren auf unserer Seite jetzt abzuschließen ist. Sie haben jetzt eigentlich Ihre Ministerpräsidentin wieder zitiert, die gestern gesagt hat, „die Messen sind gelesen“. Sie hat nicht gesagt gesungen, sondern die Messen sind gelesen, deswegen muss ich das so zitieren. Sie gehen schon davon aus, dass die Mehrheit dieses Hauses diesem Gesetzentwurf zustimmen wird. Dann erheben Sie noch drohend den Zeigefinger in Richtung einer Fraktion, vielleicht auch in Richtung der Träger, nun klagen sie bitte mal nicht, es könnte alles noch schlimmer werden. Ich finde das eine absurde Diskussion, die Sie in diesem Zusammenhang führen.

(Beifall DIE LINKE)

Eine zweite Vorbemerkung will ich auch machen. In Ihrer Einlaufkurve sprachen Sie erst von Schulen in freier Trägerschaft, die haben wir per Gesetz ja eingeführt und Sie sind „reformpädagogische Motoren“ und das sind die staatlichen Schulen auch. Richtig, richtig, da kann ich Ihnen nur zustimmen. Schulen sollten tatsächlich in dem Bildungsland Thüringen die Motoren dafür sein, dass jeder die Chance hat, eine gute Bildung zu haben und dass Kreativität im wahrsten Sinne des Wortes das Markenzeichen dieses Landes ist. Aber dann haben Sie auch so herumgeeiert, wir haben das zugelassen, wir haben die bewusst nicht private Schulen genannt, sondern Schulen in freier Trägerschaft. Dann kamen Sie wieder auf Privatschulen und dann haben Sie ganz nach den Ratschlägen für einen schlechten Redner Zahlen herunterdekliniert, die nachweisen sollten, woanders ist es schlechter und hier geht es noch immer besser und demzufolge ist das Gesetz gut. Ich kann Ihnen nur für meine Fraktion sagen: Das Gesetz ist schlecht.

(Beifall DIE LINKE)

Es ist auf schlechtem Weg zustande gekommen und es ist, so wie es jetzt vorliegt, immer noch schlecht. Wenn heute Morgen Herr Adams gesagt hat, und zwar zum Thema Lebenspartnerschaftsgesetz, der 10. Dezember sei ein guter Tag, kann ich auf dieses Gesetz bezogen nur sagen, der 10. Dezember ist für die freien Schulen ein schlechter Tag.

(Beifall DIE LINKE)

Das haben wir übrigens immer wieder bekundet und ich werde an der einen oder anderen Stelle noch einmal darauf eingehen.

Eigentlich wollten wir Ihnen ja vorschlagen, dass nach der Expertise des Wissenschaftlichen Leiters des Instituts für Bildungsforschung und Bildungsrecht der Ruhr-Universität Bonn im Grunde die Debatte beendet werden könnte. Eigentlich könnten wir den Antrag stellen, dieses Gesetz zurück an den Ausschuss zu überweisen und insbesondere an den Finanzierungsteilen des Gesetzes grundlegende Veränderungen vorzunehmen. Aber da die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dieses Gutachten in Auftrag gegeben hat, wollen wir uns auch nicht mit fremden Federn schmücken. Ich nehme an, dass Frau Rothe-Beinlich auf diesen Umstand noch eingehen wird.

Jetzt komme ich auf das Ministerium zu sprechen und übrigens auch auf die regierungstragenden Fraktionen. Wenn es so ist, dass dieses Gesetz in mehreren Punkten an verfassungsrechtliche Grenzen stößt und Sie sehenden Auges keine anderen Veränderungen vornehmen, als die, die es im letzten Bildungsausschuss gab, dann setzen Sie in Kontinuität das fort, was Ihre Vorgänger - Goebel, Müller usw. - getan haben, nämlich Rechtszustände herzustellen, die beklagt werden und die dann am Ende ungeheuer viel Geld kosten. Dieses Geld ist eigentlich aus dem Fenster geworfenes Geld. Offensichtlich waren Sie im Dezember des Jahres 2007 auch noch der Meinung, dass die Finanzierung der freien Schulen auf andere Art und Weise erfolgen muss, als es zum damaligen Zeitpunkt geschehen ist. Ich zitiere Sie wieder - damals als Fraktionsvorsitzender -: „Im Bildungsbereich geht es der SPD-Landtagsfraktion vornehmlich darum, den Thüringer Schulen,“ - und jetzt kommt der entscheidende Einschub - „egal ob in staatlicher oder freier Trägerschaft, bestmögliche finanzielle Rahmenbedingungen für ihre Entwicklung zu bieten. Entsprechend sollen die Zuschüsse für freie Schulen deutlich erhöht werden.“

(Zwischenruf Matschie, Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur: Sind sie damals auch.)

Richtig, Herr Minister, diese Zuschüsse sind damals beträchtlich erhöht worden. Im Anhörungsverfahren haben wir auch vernommen, dass man seit dieser Zeit seitens der Träger der freien Schulen davon spricht, dass man es mit einer auskömmlichen Finanzierung zu tun hat. Auskömmliche Finanzierung heißt nicht übermäßige Finanzierung, aber eben auskömmliche Finanzierung. Was machen Sie nun? Sie gehen genau an diesen Wert der auskömmlichen Finanzierung und mit dem Verweis auf die Haushaltslage des Freistaats kürzen Sie in dem Bereich der freien Schulen. Übrigens interessant ist auch einmal ein Blick in das, was verschiedene Abgeordnete bei der Beantwortung von Wahlprüfsteinen gesagt haben. Auf die Schnelle haben wir gefunden, wie sich vor der Wahl 2009 zum Beispiel Frau Abgeordnete Doht, Abgeordneter Hey

der damals noch nicht Abgeordneter war - und der Staatssekretär Schubert - der damals noch Abgeordneter war - in ihrer Antwort zu den Wahlprüfsteinen des Verbandes der freien Schulen geäußert haben. Da reibt man sich schon die Augen, denn unisono wurde von allen die geringe staatliche Förderung der freien Schulen vor der Landtagswahl beklagt. Da ging es um Thüringen und nicht um irgendwelche anderen Länder. Man sprach sich aus für vergleichbare und fairere Wettbewerbsbedingungen von staatlichen und freien Schulen und man wollte sich nach der Wahl nachdrücklich für eine solche Gleichbehandlung einsetzen. Nun weiß ich nicht, ob die Versetzung des Abgeordneten Schubert in den Rang des Staatssekretärs dazu geführt hat, dass die wesentliche Stimme in der SPDFraktion fehlt, diesen Anspruch umzusetzen. Die Tatsache ist nur, dass Sie diesem Anspruch heute nicht mehr gerecht werden.

Als ich Sie, Herr Minister Matschie, schon einmal daran erinnerte, dass Sie sich vor drei Jahren mit großem Engagement für eine bessere Ausstattung der freien Schulen eingesetzt haben, haben Sie gesagt, uns hilft der Blick auf gestern gar nichts mehr. Andere haben das zusammengefasst und gesagt, was kümmert mich mein Geschwätz von gestern.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin eingangs auf diese Protestwelle eingegangen, die durch das Land rollt. Gestern haben wir sie sehr eindrücklich auch im Plenarsaal hören können, indem wir zwei Stunden lang die freien Schulen hier draußen für eine Veränderung dieses Gesetzes protestieren hörten. Es gab Proteste in unterschiedlichen Teilen des Landes, aber einen aus dem Eichsfeld will ich ganz besonders hervorheben. Das Katholische Gymnasium und die Katholische Berufsschule haben am Donnerstag vor dem Eichsfelder Landratsamt demonstriert und die Schulleiter beider Schulen sagten, wenn schon Argumente nicht gehört werden, dann wollen wir auf die Kraft des Gebets bauen. Doch auch diese Kraft des Gebets scheint offensichtlich nicht zu helfen

(Zwischenruf Abg. König, DIE LINKE: Abwar- ten!)

oder es dauert eine Zeit, bis die Kraft des Gebets sich dann in tatsächliche Regierungshandlung umsetzen lässt. Aber im Moment, und das hat uns Herr Abgeordneter Emde vorhin schon einmal gesagt, sind die Messen gelesen. Wir werden dann so abstimmen, wie wir die Beschlussempfehlung des Ausschusses vorgelegt bekommen haben, die übrigens wir als LINKE-Fraktion abgelehnt haben, wie wir es auch heute wieder tun werden.

(Beifall DIE LINKE)

Sie haben im Gegenzug dazu alle unsere Änderungsanträge abgelehnt und auch darauf werde ich noch einmal zu sprechen kommen. Aber wenn man

auf die Kraft des Gebets kommt, muss ich einfach auch sagen, dass der evangelische Theologe Christoph Matschie als Kultusminister offensichtlich im Moment nicht an die Kraft des Gebets glaubt und nach dem Motto lebt, dass Macht über den Geist durchaus siegen kann. Die Vertreter der evangelischen und katholischen Kirche als einer der größten Träger der freien Schule des Landes sprechen deutlich von politisch falschen Signalen. Klare Worte zum Gesetz kommen übrigens auch vom Vorsitzenden der LIGA der freien Wohlfahrtspflege in Thüringen. Er spricht von bildungspolitischem Irrsinn, da die freien Schulen durch die geplanten Kürzungen zugunsten der staatlichen Schulen an den Rand gedrängt werden.

Nun wird immer wieder beschworen, das würde alles nicht eintreffen und es würde Schwarzmalerei zelebriert werden sowohl von den Anzuhörenden als von den Oppositionsfraktionen, denn in dieser Frage sind sich die Oppositionsfraktionen auch sehr einig. Im Ausschuss ist uns sehr deutlich gesagt worden - übrigens sogar im Zuge der öffentlichen Anhörung in diesem Plenarsaal -, dass die Zahlen, mit denen die freien Träger rechnen, falsch seien. Sie haben sicher auch noch einmal Post bekommen und auch hier zitiere ich wieder aus der Zuschrift der katholischen Kirche als Schulträger, die die Auswirkungen dieses Gesetzes für die freien Schulen für ihren Verantwortungsbereich für 2011 mit minus 210.000 € bezifferte und - man muss auch über das Jahr 2012 in diesem Zusammenhang rechnen - für das Jahr 2012 mit minus 460.000 €. Es wird darauf hingewiesen - ich glaube, das Diakonische Werk hat das ausdrücklich noch einmal zum Ausdruck gebracht, übrigens auch die GEW -, dass die Kürzungen im Bereich der freien Schulen zwangsläufig zu zwei Wirkungen führen würden, nämlich auf der einen Seite zur Erhöhung des Schulgeldes und auf der anderen Seite zum Ausstieg aus den tariflichen oder den tarifnahen Beschäftigungsentgelten. Oder eine dieser Seiten wird so verhärtet, dass letzten Endes die Gleichberechtigung für die freien Schulträger nicht mehr gegeben ist. Ich verstehe wirklich nicht, warum Sie das riskieren.

(Zwischenruf Prof. Dr. Merten, Staatssekre- tär: Weil es falsch ist.)

Der Staatssekretär sagt, um es für alle noch mal zu sagen: „Weil es falsch ist.“ Herr Staatssekretär, erstens haben Sie auf dieser Bank eigentlich gar nichts zu kommentieren, das ist so,

(Beifall FDP)

und zweitens - ich wollte es mir eigentlich in vorweihnachtlicher Stimmung sparen - geht es mir inzwischen gewaltig auf den Geist, dass Sie uns als Abgeordnete behandeln wie Studierende im 1. Semester, die erst mal auf die Weihen der Bildungslandschaft vorbereitet werden müssen, und mit all