Protocol of the Session on December 8, 2010

(Minister Geibert)

Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Abgeordneter Kummer, gestatten Sie mir eine Vorbemerkung auf die Mündliche Anfrage, die Sie gestellt haben. § 102 der Thüringer Landeshaushaltsordnung regelt ausschließlich die Unterrichtung des Thüringer Rechnungshofs durch die Landesregierung. Eine Regelung zur Information des Landtags ist nicht enthalten. Regelungen zur Unterrichtung des Landtags finden sich in § 67 Abs. 4 der Verfassung des Freistaats Thüringen, wonach der Landtag rechtzeitig über Gesetzentwürfe der Landesregierung zu unterrichten ist. Für die mögliche Gründung einer Anstalt öffentlichen Rechts Thüringer Forst liegt noch kein Referentenentwurf vor, über den unterrichtet werden könnte. Dieses vorangestellt beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kummer im Namen der Landesregierung wie folgt.

Zu Frage 1: Aus Sicht der Landesregierung gewährleisten die bisher vorliegenden Unterlagen eine tragfähige Zukunft der Thüringer Landesforstverwaltung durch einen Wechsel in eine Anstalt öffentlichen Rechts Thüringer Forst im Sinne von § 7 der Thüringer Landeshaushaltsordnung. Der Businessplan mit seinen Aussagen zur Wirtschaftlichkeit ist durch ein renommiertes Wirtschaftsprüfungsunternehmen geprüft worden. Derzeit untersucht der Thüringer Rechnungshof die vorgesehene Überführung der Thüringer Forstverwaltung in eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Der noch ausstehende Abschlussbericht bleibt abzuwarten.

Zu Frage 2: Effizienzpotenziale sind unabhängig von einer Rechtsformwahl umsetzbar. Daher wurden sie in der Entscheidungsvorlage nicht eingehend behandelt, sondern dargestellt, dass aufgrund des Personalmangels und starrer Bindung an die Kameralistik die Grenzen des Regiebetriebes zur Umsetzung dieses Potenzials erreicht sind. Im Entwurf des Businessplans werden beispielhaft die Möglichkeiten einer Anstalt öffentlichen Rechts zur Erschließung neuer Geschäftsfelder und der Prozessoptimierung aufgezeigt. Die mittelfristige Umsetzung der Effizienzpotenziale wird sich in der jährlichen Wirtschaftsplanung und der Unternehmensstrategie im Zuge der Errichtung einer Anstalt öffentlichen Rechts widerspiegeln.

Zu Frage 3: Der Rechnungshof wurde in die Arbeitsgruppe zur Gründung der Anstalt öffentlichen Rechts einbezogen und hat sich mit Vorschlägen und Beiträgen an der Diskussion um die Verfahrensweise und Regelungen beteiligt. Die abschließende Äußerung des Thüringer Rechnungshofs liegt noch nicht vor. Es erschließt sich mir nicht, auf welche Form von Kritik diese Frage zielt. Ich setze beim Entwurf des Errichtungsgesetzes selbstverständlich auf eine konstruktive Diskussion mit allem Für und Wider. Sobald der Gesetzentwurf zur Ressortabstimmung gegeben wird, erwarte ich weitere

Anregungen. Der Thüringer Landtag wird über den Gesetzentwurf unterrichtet werden, wenn das Kabinett den Referentenentwurf zur Kenntnis genommen hat. Danach haben alle Mitglieder des Landtags die Möglichkeit der Kenntnisnahme, aber auch der Erörterung.

Zu Frage 4: Die Unterrichtung des Thüringer Rechnungshofs richtet sich nach § 102 Abs. 1 Nr. 2 Thüringer Landeshaushaltsordnung, wonach der Thüringer Rechnungshof unverzüglich zu unterrichten ist, wenn den Landeshaushalt berührende Verwaltungseinrichtungen oder Landesbetriebe geschaffen, wesentlich verändert oder aufgelöst werden. Entsprechend dieser Vorschrift wurde der Rechnungshof nach der Kabinettsbefassung am 07.09.2010 unterrichtet. Der Thüringer Landtag wird nach dem ersten Kabinettsdurchgang des Gesetzentwurfs unterrichtet. Der zuständige Fachausschuss des Thüringer Landtags wurde zum Stand der Errichtung einer Anstalt öffentlichen Rechts Thüringer Forst regelmäßig unterrichtet. Im Ergebnis der 14. Sitzung des Ausschusses für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz wurde eine Handout-Präsentation zu den Inhalten der Entscheidungsvorlage übersandt.

Es gibt den Wunsch auf Nachfrage.

Herr Staatssekretär, zwei Nachfragen. Sie sind am Anfang darauf eingegangen, dass der Grund für die Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts u. a. der Personalmangel im Landesforst sein soll. Deshalb meine Frage: Soll denn laut Businessplan, der uns bisher ja nicht vorliegt, mehr Personal in der Landesforstanstalt vorgehalten werden, als es nach dem Personalabbaukonzept der Landesregierung für den Regiebetrieb vorgesehen wäre?

Die zweite Frage bezieht sich auf Nachfrage zu Punkt 3. Wie hat sich denn der Hauptpersonalrat zu der Entscheidungsvorlage geäußert, gerade was in Bezug auf die Personalentwicklung in der Anstalt öffentlichen Rechts zu sagen wäre.

Soweit ich das noch abrufbereit habe, ist der Hauptpersonalrat bei den Gesprächen mit zugegen gewesen und hat auch dem Vorschlag dann zugestimmt. Das ist mein jetziger Kenntnisstand. Wenn dies ein anderer sein sollte, würde ich dem noch mal nachgehen und Ihnen schriftlich zuarbeiten.

Zu der Frage Personal: Im Businessplan, der jetzt zurzeit gerade im Finanzministerium liegt, kann es durchaus zu Veränderungen kommen. Da würde ich jetzt im Vorfeld noch keine Aussage in die eine oder andere Richtung geben, denn wenn dann der

Businessplan abgestimmt vorliegt, kann man den im Ausschuss auch diskutieren, zum Beispiel auch zum Personal.

Ich sehe keinen weiteren Nachfragebedarf. Danke, Herr Staatssekretär. Ich schließe die Fragestunde.

Ich weise gern noch einmal darauf hin, dass es die Zusage gibt, dass die verbliebenen Mündlichen Anfragen von der Landesregierung bis Freitag, 12.00 Uhr, schriftlich beantwortet werden.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 15

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Berufsbildungsgesetzes im Bereich des öffentlichen Dienstes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/1925

Ich weise noch einmal darauf hin, dass wir für heute bei der Feststellung der Tagesordnung die erste Beratung festgeschrieben haben. Weiterhin ist mir hier in das Protokoll geschrieben, dass die Fraktionen übereingekommen sind, diese erste Lesung ohne Aussprache zu behandeln. Auch da sehe ich Nicken im Raum. Da mir von der Landesregierung noch keine Wortmeldung zur Begründung des Gesetzes vorliegt, gehe ich davon aus, dass die Landesregierung dieses Gesetz auch nicht begründet. Ich sehe Nicken und schließe die erste Beratung zur Drucksache 5/1925.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2 a, b und c

a) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes (Gesetz zur Verbesse- rung der Berufsschulnetzpla- nung) Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/1096 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur - Drucksache 5/1978

ZWEITE BERATUNG

b) Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes und des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/1561 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur - Drucksache 5/1937

dazu: Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/1939

dazu: Änderungsantrag der Fraktion der FDP - Drucksache 5/1986

dazu: Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE - Drucksachen 5/1995/1996/1997/1998/ 1999

ZWEITE BERATUNG

c) Schritte zu einer kreisübergreifenden Berufsschulnetzplanung in Thüringen Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/1132 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur - Drucksache 5/1979

Zunächst hat der Abgeordnete Dr. Voigt aus dem Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur zur Berichterstattung zu den Tagesordnungspunkten 2 a bis c das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat mich zum Berichterstatter zu den genannten Gesetzentwürfen ernannt.

Durch Beschluss des Landtags vom 8. Oktober 2010 sind die genannten zwei Gesetzentwürfe zum Thüringer Schulgesetz und der Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur überwiesen worden. Der Ausschuss hat darüber in seiner 14. Sitzung am 8. Oktober 2010, seiner 16. Sitzung am 9. November 2010 und in seiner 18. Sitzung am 2. Dezember 2010 beraten.

Er hat zu den Gesetzentwürfen und dem Entschließungsantrag ein mündliches Anhörungsverfahren in seiner 16. Sitzung am 9. November 2010 hier im Plenarsaal durchgeführt und insgesamt 39 Anzuhörende dazu eingeladen. Mündlich Stellung genommen haben dazu 15, insgesamt schriftliche Zusen

(Staatssekretär Richwien)

dungen erhielten die Ausschussmitglieder von 23 Anzuhörenden.

Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs der Landesregierung mit den aus der Drucksache 5/ 1937 ersichtlichen 11 Änderungen. Zu dem Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes empfiehlt der federführende Ausschuss ebenso wie die mitberatenden Ausschüsse die aus Drucksache 5/1978 ersichtliche Ablehnung des Gesetzentwurfs. Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 15. Sitzung am 03.12.2010, der Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten in seiner 17. Sitzung am 03.12.2010 und der Haushaltsund Finanzausschuss in seiner 25. Sitzung am 07.12.2010 beraten.

Gleiches gilt für den Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE mit dem Titel „Schritte zu einer kreisübergreifenden Berufsschulnetzplanung...“, wie aus der vorliegenden Drucksache 5/1979 ersichtlich. Recht herzlichen Dank.

Danke, Herr Abgeordneter. Ich eröffne die gemeinsame Aussprache und rufe auf die Abgeordnete Sojka von der Fraktion DIE LINKE.

Verehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen, die Erwartungen an den vor über einem Jahr neu gestarteten SPDBildungsminister waren nach einem Jahrzehnt konservativer Bildungstraurigkeit hoch. Hoch waren die Erwartungen auch deshalb, weil genau dieser Bildungsminister in den Jahren der Opposition immer wieder und sehr laut Kritik an der Bildungspolitik seiner unmittelbaren Vorgänger Müller und Prof. Goebel äußerte. Längeres gemeinsames Lernen für alle Schüler hatten der jetzige SPD-Minister Matschie und seine SPD-Koalitionäre und Parteifreunde den Bürgerinnen und Bürgern in Thüringen versprochen.

(Beifall DIE LINKE)

Dass an der Bildung keinesfalls gespart werden dürfe, hat er immer wieder gefordert. Deutlich mehr Eigenverantwortung wollte man den Schulen unter einer SPD-Regierung gewähren. Inklusion durch gemeinsamen Unterricht sollte deutlich spürbar in Thüringen umgesetzt werden. Ganztagsschulen sind den Thüringerinnen und Thüringern versprochen worden. Die nun vorliegende Schulgesetznovelle beinhaltet hauptsächlich die gesetzliche Fixierung der Einführung einer optionalen, das heißt freiwillig von den Schulträgern zu errichtenden, Gemeinschaftsschule als zusätzliche Schulart neben den bereits bestehenden und in unveränderter

Form weitergeführten Grund-, Regel-, Gesamtschulen und Gymnasien. Gemessen an den Erwartungen, die ich eben beschrieben habe, ist das wenig substanziell Neues.

Wenn Sie vielleicht in der ersten Lesung noch gedacht hatten, dass wir alle zustimmen und dass es wieder so eine tolle Sternstunde wird, wie bei der Kita-Gesetz-Abstimmung, dann muss ich Sie enttäuschen; nicht nur, weil Sie auch diesmal wieder die finanzielle Untersetzung all dieser Träume, die da zwischen den Zeilen auch enthalten sind, vergessen haben. Das längere gemeinsame Lernen wird nur als eine weitere Option für die Schulen und Schulträger eingeführt. Die bisherigen Optionen für längeres gemeinsamen Lernen in den Gesamtschulen der Klassen 5 bis 13 oder der Pilotschulen der Klassen 1 bis 10 oder 13 bestehen auch weiterhin fort. Damit wird das Schulsystem in Thüringen für Eltern und Schüler unüberschaubar und beliebig. Alles ist möglich. Wobei der vorherrschende Grundsatz der frühen Trennung der Schülerinnen und Schüler nach Klasse 4 beibehalten wird.

Ist das die Antwort auf die immer noch bestehende Chancenungleichheit, die PISA erst gestern wieder nachgewiesen hat? Die Einführung der Gemeinschaftsschule in dieser SPD-CDU-Form bleibt überflüssig, denn die Bildung dieser Schulform eines optionalen gemeinsamen Lernens ist bereits im bestehenden Schulgesetz geregelt. Mindestens drei der neuen, momentan im Aufbau befindlichen Gemeinschaftsschulen in Thüringen waren bereits vorher Gemeinschaftsschulen mit gemeinsamem Lernen der Schüler in Klasse 1 bis 10 bzw. 13,

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

siehe Jenaplan-Schule Jena, die sich jetzt als Gemeinschaftsschule im Aufbau umbenannt hat, aber seit ihrer Schulgründung eine Gemeinschaftsschule ist. Es ist eine der besten Schulen in Deutschland, die auch den deutschen Schulpreis bekommen hat. Was ist denn daran jetzt neu? Was ist denn da im Aufbau? Das bereits bestehende Schulgesetz hat solch eine Entwicklung durchaus ermöglicht. Was genau soll sich in Thüringen durch Ihr Gesetz ändern? Diese Fragen stellen nicht nur meine Fraktion und viele Bürger in Thüringen, auch in der Anhörung wurde dem Ministerium deutlich ins Stammbuch geschrieben, bei der Umsetzung des längeren gemeinsamen Lernens, das ca. 70 Prozent der Thüringer wollen, dürfen keine halben Sachen gemacht werden. Gemeinschaftsschulen flächendeckend und konsequent für alle Schülerinnen und Schüler bis zur 8. Klasse, das forderten in der Anhörung die IHK, der Thüringer Lehrerverband, die Landeselternvertretung und die GEW. Was aber geschieht stattdessen? Gymnasien ab Klasse 5 werden unverändert fortgeführt. Je nach Angebot vor Ort und Bildungsnähe der Elternhäuser werden

(Abg. Dr. Voigt)

Gymnasien auch weiterhin ab Klasse 5 von den Eltern bevorzugt gewählt oder eben abgewählt. Damit findet längeres gemeinsames Lernen in vielen Fällen eben ohne die leistungsstärkeren Schüler statt und die angezielte Heterogenität im Klassenverband wird nicht erreicht.

(Zwischenruf Matschie, Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur: Sie wissen jetzt schon, was die Eltern tun werden!)

Nicht nur dass mit den vielen Hinweisen und Änderungsvorschlägen der Anzuhörenden in der aus der CDU-Alleinregierung nur zu bekannten Art und Weise verfahren wurde, wissenschaftlich pädagogische Sachkompetenz war im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens nicht im Geringsten einbezogen. Wir hatten keine anzuhörenden Professoren, kein einziger Vertreter der pädagogischen Wissenschaft wurde von der Regierungskoalition zur Anhörung eingeladen. Entsprechende Anträge auf Anhörung von Wissenschaftlern seitens der Opposition wurden abgelehnt. Politische Borniertheit siegte auch unter der SPD-Mitregierung wie oft über den Sachverstand.

Was liegt nun vor? Was ist das Resultat einer Anhörung von 23 Anzuhörenden? Die Linksfraktion hat in 18 Änderungsanträgen viele der Vorschläge aufgegriffen und im Ausschuss zur Abstimmung gestellt. Keinem einzigen dieser Anträge wurde, das ist auch nicht verwunderlich, zugestimmt. Einige dieser Anträge, die die SPD in der letzten Woche ablehnte, waren solche, die auch vor zweieinhalb Jahren bei der letzten Schulgesetznovelle noch von der SPD Zustimmung erfahren hatten. Einige dieser jetzt abgelehnten Änderungsanträge hat sie hier in ähnlicher Form vor zweieinhalb Jahren selbst eingereicht.

Ich möchte ein paar von unseren Änderungsanträgen wenigstens noch einmal beschreiben. Alle Schulen, die zu einem Hauptschulabschluss bzw. qualifizierten Hauptschulabschluss führen, also Regelschulen, Gemeinschaftsschulen oder Gesamtschulen sollten unserer Meinung nach verbindlich eine flexible Schulausgangsphase gestalten. Damit entfällt das Qualitätssiegel Oberschule für einen Teil der Regelschulen. Eine generelle Flexibilisierung des Schulausgangs für alle Schulabschlüsse, welche sinnvoll und notwendig wäre, wird nicht einmal ansatzweise umgesetzt. Letztlich wird mit dem neu eingeführten Oberschulzertifikat der CDU eine Nähe zum integrativen Schulsystem der DDR vorgetäuscht und mit dem Kniefall vor dieser konservativen CDU-Bildungspolitik zementiert die SPD das bestehende gegliederte, auf frühe Trennung setzende Schulsystem.