Danke, Herr Abgeordneter. Für die Landesregierung antwortet die Staatskanzlei, Frau Ministerin Walsmann.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Weber beantworte ich wie folgt:
Die Fragen 1 und 2 werde ich dabei zusammenfassen. Der Landesregierung sind insgesamt 12 rechtliche Bewertungen zur Frage der Zustimmungspflicht bekannt. Zustimmungsbedürftig ist die Laufzeitverlängerung nach Ansicht von Prof. Dr. Joa
chim Wieland, Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, Prof. Dr. Wolfgang Eberhardt, Rechtsanwalt Dr. Reiner Geulen und Rechtsanwalt Dr. Remo Klinger sowie Rechtsanwalt Christian Held und Rechtsanwalt Dr. Deubner. Nicht zustimmungsbedürftig ist die Laufzeitverlängerung nach Ansicht von Prof. Dr. Christoph Moench, Rechtsanwalt Mark Rudloff, Prof. Dr. Rupert Scholz zusätzlich auch gemeinsam mit Prof. Dr. Moench und Prof. Dr. Christoph Degenhart. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages ging zunächst von einer Zustimmungsbedürftigkeit aus. Später vertrat er ein differenziertes Ergebnis.
Zu Frage 3: Der Thüringer Justizminister ist nach Prüfung der vorgenannten rechtlichen Bewertungen zu dem Ergebnis gelangt, dass die Laufzeitverlängerung zustimmungsbedürftig ist. Im Kabinett wurden hierzu unterschiedliche Auffassungen vertreten. Die Landesregierung hat sich deshalb in dieser Frage im Bundesrat enthalten.
Ich sehe keinen Nachfragebedarf. Danke, Frau Ministerin. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Lukin von der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 5/1892.
Mehrfach fuhren in den letzten Wochen verkürzte Züge sowohl zwischen Erfurt und Jena als auch auf der Strecke Altenburg–Gera (z. B. der RE 3665 am Sonntag, dem 21. November 2010, und der RE 3629 am Sonntag, dem 28. November 2010). Als Ursache wurden fehlende Triebwagen benannt. Die Züge waren so überfüllt, dass teilweise Reisende auf den Bahnsteigen zurückblieben, eine Frau zusammenbrach und der Notarzt gerufen werden musste.
1. Wie nimmt die Landesregierung Einfluss auf die Gewährleistung der bestellten Verkehrsleistungen und das Krisenmanagement der DB Regio?
2. Welche Forderungen hat die Landesregierung nach analogen Vorfällen im Jahr 2009 gestellt und wie wurde ihre Einhaltung gesichert?
3. Wie hoch ist die gegenwärtige Summe der Qualitätsabzüge, die die Landesregierung gegenüber der DB Regio für Minderleistung geltend macht?
4. Von wem und in welcher Form werden eventuelle Schadenersatzleistungen bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen von Reisenden gewährt?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr, Frau Staatssekretärin Dr. Eich-Born.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Lukin beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Die Landesregierung hat im Rahmen der abgeschlossenen Verkehrsverträge umfangreiche Qualitätsparameter definiert. Die Nahverkehrsservicegesellschaft Thüringen ist mit der konkreten Überwachung der Qualitätsanforderungen beauftragt. Die NVS wertet die Qualitätsberichte der Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie bekannt gewordene Qualitätsmängel und Hinweise bzw. Beschwerden von Reisenden aus und wirkt anschließend auf die Unternehmen ein, Mängel zu beseitigen und eine angemessene Qualität der bestellten Verkehrsleistungen sicherzustellen. Bei Nichteinhaltung der Anforderungen mindert der Freistaat das monatliche Entgelt der Eisenbahnverkehrsunternehmen. Zusätzlich werden die Qualitätsmängel mit dem jeweiligen Unternehmen ausgewertet und Ursachenanalysen eingefordert. Je nach Art und Umfang des Mangels müssen die Unternehmen gezielte Konzepte zur Verbesserung der Qualität vorlegen.
Zu Frage 2: Die Landesregierung hat mit der DB Regio AG eine Mindestbespannung für jede Zugfahrt auf der Mitte-Deutschland-Verbindung festgelegt. Die DB Regio AG muss täglich über die Situation bzw. über eventuelle Abweichungen Bericht erstatten. Die Bespannungssituation auf der MitteDeutschland-Verbindung war im Jahr 2009 schlechter als in diesem Jahr. Die DB Regio AG wurde vonseiten des Landes aufgefordert, weitere Maßnahmen zur Sicherstellung der vereinbarten Fahrzeugkapazitäten einzuleiten. In der Folge hat die DB Regio AG verschiedene Maßnahmen wie zum Beispiel den teilweisen Einsatz lokbespannter Züge statt Triebwagen, das Verschieben von Revisionsterminen sowie organisatorische Änderungen in der Werkstatt umgesetzt. Dadurch konnte die Bespannungssituation ab Februar 2010 wieder verbessert werden.
Zu Frage 3: Im laufenden Jahr wurden bis Ende Oktober bereits 1,5 Mio. € für Qualitätsmängel und Zugausfälle bei der DB Regio AG abgezogen.
Zu Frage 4: Sollten Reisende durch den Betriebsablauf Schäden erleiden, haftet das jeweilige Unternehmen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Darüber hinaus gewähren die Unternehmen zusätzliche Entschädigungen auf Kulanzbasis.
Es gibt keinen weiteren Nachfragebedarf. Danke, Frau Staatssekretärin. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bergner von der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/1899.
Im Mai hatte die Fraktion der FDP eine Lockerung bzw. Abschaffung der Residenzpflicht für Asylbewerber in Thüringen beantragt (vgl. Drucksachen 5/981/1343). Der Landtag lehnte mit den Stimmen der Regierungsfraktionen den Antrag, die Residenzpflicht abzuschaffen, ab. Der damalige Innenminister verwies in der Debatte auf die Pläne der Landesregierung, die Bewegungsfreiheit der Flüchtlinge räumlich auszuweiten und darauf, dass eine entsprechende Verordnung im Oktober in Kraft treten werde. Bis dato ist keine Rechtsverordnung für die Erweiterung der Residenzpflicht in Kraft getreten.
2. In welchem Umfang ist die Erweiterung der Residenzpflicht nach dem derzeitigen Verfahrensstand vorgesehen?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bergner beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Die Meinungsbildung innerhalb der Landesregierung ist noch nicht abgeschlossen. Ein genauer Termin kann daher zurzeit nicht genannt werden.
Zu Frage 2: Der vom Innenministerium erarbeitete Verordnungsentwurf sieht vor, dass sich Asylbewerber außer in dem Bezirk der zugewiesenen Ausländerbehörde auch vorübergehend erlaubnisfrei im Bezirk angrenzender Ausländerbehörden sowie im Gebiet mindestens einer kreisfreien Stadt aufhalten können. Die Gebiete des erlaubnisfreien Aufenthalts werden für jede Gebietskörperschaft gesondert festgelegt. Sofern es aus den örtlichen
Gegebenheiten heraus erforderlich ist, Landkreise zu durchqueren, um eine kreisfreie Stadt zu erreichen, werden auch diese Landkreise in das Gebiet des erlaubnisfreien Aufenthalts mit einbezogen werden. Durch die Abgrenzung ist gewährleistet, dass sich die Asylbewerber in einem in sich geschlossenen Gebiet von Gebietskörperschaften vorübergehend aufhalten können ohne eine gesonderte Erlaubnis zum Durchqueren eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt einholen zu müssen.
Zu Frage 3: Die Bewegungsfreiheit der Asylbewerber wird durch den Verordnungsentwurf deutlich erweitert. Sie können zukünftig in den festgelegten Gebieten ohne gesonderte Erlaubnis z.B. Freunde und Verwandte besuchen oder auch soziale Beratungseinrichtungen aufsuchen. Vielen Dank.
Danke, Herr Präsident, danke, Herr Minister. Sie beschreiben, dass der Meinungsbildungsprozess in der Landesregierung noch nicht abgeschlossen ist. Ist mit der Wahrscheinlichkeit zu rechnen, dass sich das noch sehr lange hinziehen wird?
Ich sehe nirgendwo den Wunsch auf weitere Nachfrage, dann rufe ich auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kummer von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/1906.
Aus den Antworten der Landesregierung auf meine Kleinen Anfragen hinsichtlich der Überführung der Thüringer Landesforstverwaltung in eine Anstalt öffentlichen Rechts, der Diskussion zum Einzelplan 09 des Haushaltsplanentwurfs 2011 im Haushaltsund Finanzausschuss am 4. November dieses Jahres sowie zahlreichen Gesprächen mit Beteiligten und Betroffenen in den letzten Tagen und Wochen lässt sich meines Erachtens schlussfolgern, dass die Entscheidungsvorlage der Arbeitsgruppe "Forst
struktur" und der Businessplan auf die Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts bzw. auf das zu erreichende Effizienzziel der Anstalt ausgerichtet ist. Meines Erachtens ist es angemessen, die Abgeordneten des Thüringer Landtags rechtzeitig vor anstehenden Entscheidungen zur Errichtung einer Forstanstalt öffentlichen Rechts zu informieren.
Im Einzelplan 09 des Entwurfs des Landeshaushaltsplans 2011 wird mit dem Erläuterungshinweis auf den Wegfall der Kapitel 21 bis 27 auf die grundlegende Veränderung in der künftigen Haushaltsplanung im Zusammenhang mit der Errichtung der Anstalt hingewiesen. Bisher wurde aber durch die Landesregierung nicht darüber informiert, wann und wie die Landesregierung auch den Thüringer Rechnungshof über diese, den Landeshaushalt berührenden Veränderungen von Verwaltungseinrichtungen bzw. Landesbetrieben entsprechend § 102 Thüringer Landeshaushaltsordnung zu unterrichten gedenkt.
1. Erfüllt die Entscheidungsvorlage der Arbeitsgruppe "Forststruktur", auf der ein entsprechender Kabinettsbeschluss fußt, die Ansprüche an eine nach § 7 der Thüringer Landeshaushaltsordnung zwingend vorgegebene Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, insbesondere hinsichtlich begründeter Zielsetzungen im Forstbereich und deren alternativlose Erreichbarkeit ohne die Errichtung der Anstalt sowie einer an den Aufgaben orientierten Personalbedarfsberechnung und wie begründet die Landesregierung ihre jeweilige Auffassung?
2. Ist aus der Entscheidungsvorlage der in bisherigen Diskussionen und Fragebeantwortungen beschworene Effizienzgewinn durch die Errichtung der Anstalt gegenüber dem Regiebetrieb quantifiziert und wie schlägt sich dies im sogenannten Businessplan nieder?
3. Gibt es seit der Vorstellung der Entscheidungsvorlage der Arbeitsgruppe Kritik an den dargestellten Ergebnissen und Zielsetzungen, wenn ja, von wem und welche?
4. Trifft es zu, dass der Thüringer Rechnungshof erst nach der Präsentation der Ergebnisse der Arbeitsgruppe und erst nach dem Kabinettsbeschluss vom August dieses Jahres einbezogen wurde sowie wie und wann gedenkt die Landesregierung, den zuständigen Fachausschuss des Landtags vor der Einbringung des Gesetzentwurfs zur Errichtung einer Anstalt öffentlichen Rechts im Forstbereich über die Entscheidungsvorlage der Arbeitsgruppe "Forststruktur" zu unterrichten?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz, Herr Staatssekretär Richwien.