Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich beginne mal mit dem letzten Wortbeitrag, nämlich von Peter Metz, der gerade sehr gute und schöne Worte zu einem noch ausstehenden Bildungsfreistellungsgesetz gefunden hat. Wir haben uns ja auch darauf eingelassen. Ich denke, das zeigt auch, dass wir immer wieder gern und konstruktiv mit der Regierung zusammenarbeiten, dass wir das nicht beantragen, diesen Teil auch mit im Erwachsenenbildungsgesetz aufzunehmen, wir haben aber auch angekündigt, dass wir einen eigenen Entwurf vorlegen wollen zum Bildungsfreistellungsgesetz. Vielleicht sind Sie ja auch sehr schnell und wir können dann schauen, ob wir vielleicht sogar eher zueinanderfinden. Genau da möchte ich noch einmal ansetzen.
Ich möchte weiterhin sagen, dass es zumindest unserer Fraktion nie darum ging und hoffentlich auch nie darum geht, mit Kampfbegriffen zu agieren. Das habe ich auch nicht getan. Da möchte ich auch noch einmal sehr deutlich machen, dass auch im Ausschuss beispielsweise - das können Sie ja, wir haben dankenswerterweise das vorläufige Protokoll auch schon zur Verfügung gestellt bekommen über diesen Tagesordnungspunkt, auch nachlesen - ich immer sehr deutlich gemacht habe, dass es uns mitnichten um das Ausspielen von Volkshoch
schulen gegen freie Träger geht. Darauf möchte ich auch noch einmal hinweisen. Diesen Widerspruch jetzt hier zu konstruieren, das ist nicht ganz sachdienlich, wenn ich das so sagen darf, sondern ganz im Gegenteil, und da muss ich mich auch an die Fraktion der LINKEN richten, uns geht es um eine Gleichbehandlung. Uns geht es aber auch nicht um eine Gleichbehandlung auf niedrigem Niveau, was uns eben so ein bisschen - wenn ich das sagen darf - unterstellt wurde, sondern genau deshalb haben wir ja bereits angekündigt, das müssen wir dann aber im Haushalt beraten, dass wir einen Änderungsantrag dort stellen werden, um tatsächlich wieder auf das Niveau von 2010 zu kommen. Denn, Frau Hitzing, wenn man vom absoluten Tiefpunkt und anders kann man die Situation 2005 in der Erwachsenenbildung nicht bezeichnen, da wird mir sicherlich sogar Herr Minister Matschie beipflichten -, einem Kahlschlag in der Erwachsenenbildung ausgeht, dann kann das nur nach oben gehen, wenn es nicht noch schlechter wird. Insofern ist meine Freude darüber relativ begrenzt, zu sagen, wenn man alles zusammenrechnet, geht es ja irgendwie vorsichtig doch bergauf.
Ich möchte auch noch einen Punkt ansprechen, der mir sehr wichtig ist, weil es vorhin hieß, dass gerade die Kurse für die Alphabetisierung und für die Schulabschlüsse doch nur von den Volkshochschulen angeboten werden sollten, weil man den freien Trägern das gar nicht zumuten könnte, auch entsprechendes Personal bereitzuhalten. Da warne ich ganz ernsthaft vor falsch verstandenem Protektionismus. Wenn die freien Träger selbst, und ich zitiere jetzt einfach nur mal drei aus ihren Stellungnahmen, die Ländliche Erwachsenenbildung, die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege, aber auch die Evangelische Erwachsenenbildung, sagen, sie wollen und können diese Kurse anbieten, dann steht es uns nicht an, wenn wir es ernst meinen mit der Gleichbehandlung, zu sagen, ja, ihr könnt das wahrscheinlich gar nicht so gut und es ist teuer und das richtige Personal habt ihr vielleicht auch nicht. Genau deshalb haben wir dazu einen Änderungsantrag gestellt. Dass die FDP jetzt wortgleich den gleichen Satz streichen will, zwar mit einer anderen Begründung, aber von der Intention her, da müssen wir natürlich zustimmen, weil es ja unser Antrag war. Schön, dass Sie ihn auch gestellt haben.
Herr Grob, Ihre Rede las sich ein bisschen wie der § 2 im Erwachsenenbildungsgesetz, wo Sie all die positiven Dinge herausgestellt haben. Natürlich klingt das alles wunderbar. Sie haben auch auf die Seniorinnen und Senioren verwiesen. Wir sind uns der älter werdenden Gesellschaft bewusst; Seniorinnen- und Seniorenakademie wäre vielleicht auch so ein Stichwort. Wir wissen, dass alle lebenslang lernen wollen und sollen. Aber ich sage ganz offen, ich weiß nicht, wie Sie dann zu dem Schluss kom
men, zu sagen, wenn wir über Kürzungen von 12,5 Prozent reden, dass dieses Gesetz tatsächlich ein gutes Gesetz ist. Wir müssen den Haushalt da ja immer mitdenken. Wenn wir uns dann noch die Schwierigkeiten anschauen, die aus diesem Gesetz resultieren, gerade für unsere bunte und breit gefächerte Erwachsenenbildungslandschaft, dann ist es doch aus meiner Sicht ein bisschen verwunderlich, wie Sie auf der einen Seite wunderbar reden und auf der anderen Seite aber trotzdem zu einem ganz anderen Schluss kommen als zumindest wir. Wenn wir über die Seniorinnen reden müssen wir auch über die jungen Menschen reden. Ich habe vorhin nämlich einen Punkt vergessen, das haben wir im Ausschuss angesprochen. Für uns erschließt sich nicht, warum nicht auch schon 14- und 15-Jährige beispielsweise einen Spanischkurs absolvieren können an einer Volkshochschule oder bei welchem Träger auch immer, wenn ein solcher Kurs an einer Schule nicht angeboten wird. Im Alter von 14 Jahren begehen Jugendliche beispielsweise die Jugendweihe, die Lebenswende oder haben Konfirmation und werden damit ins Reich der Erwachsenen aufgenommen. In diesem Gesetz ist festgeschrieben, dass das erst ab 16 Jahre gilt, und es wird damit begründet, dass erst dann ein Schulabschluss abgelegt wird. Wenn wir tatsächlich lebenslanges Lernen meinen, sollten wir doch froh sein über jeden Jugendlichen, der sich entscheidet, sich zusätzlich weiterzubilden, schon während der Pflichtschulzeit. Insofern haben wir auch dazu einen Antrag gestellt.
Einen Punkt nur noch zur zeitlichen Abfolge. Ich habe im Ausschuss beantragt - im Übrigen auch meine Kollegin Klaubert von der Linksfraktion -, dass wir noch nicht abschließend beraten, und wir hätten die Zeit auch gehabt, Frau Hitzing, das wissen Sie ganz genau. Wir hätten nämlich genauso gut im Dezember-Plenum dieses Gesetz aufrufen können und hätten immer noch innerhalb der Frist dieses Gesetz verabschieden können. Ich hätte mir gewünscht, dass wir da die Zeit gehabt hätten, tatsächlich noch einmal grundlegend über unsere Anträge zu diskutieren, über mögliche Änderungen zu diskutieren. Warum wir diese schriftliche Anhörung bereits jetzt ausgewertet haben, war ja nur dem geschuldet, dass wir im Moment vier Gesetzesvorhaben in der Beratung haben, dabei zwei mündliche Anhörungen und zwei schriftliche Anhörungen. Es gab aber überhaupt keinen zwingenden Grund, heute hier abschließend zu beraten. Da - das muss ich leider sagen - hat sich bei mir, bei uns der Eindruck verfestigt, dass das Erwachsenenbildungsgesetz, und zwar ohne auch nur annähernd ein Interesse daran zu haben, irgendeine Änderung aufzunehmen, heute hier durchgezogen werden soll - ich will es mal möglichst neutral formulieren -, und das finde ich ausgesprochen bedauerlich. Deswegen hoffe ich, dass Sie heute zumindest unseren Änderungsanträgen zustimmen, damit doch einige Ände
rungen aus den Stellungnahmen aufgenommen werden und sich die Träger nicht so vorkommen müssen, als hätten sie nur pro forma etwas abgeliefert. Vielen Dank.
Danke schön. Zu Wort gemeldet hat sich der Abgeordnete Meyer aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich verfolge nun die Thüringer Erwachsenenbildungslandschaft aus verschiedenen Gründen und Positionen heraus seit 20 Jahren sehr intensiv und wollte wenigstens noch zwei, drei Aspekte ansprechen, die in der Debatte bislang nicht genannt worden sind.
Vielleicht mal am Anfang zwei kleine Splitter aus dem Gesetz, die meiner Ansicht nach ein Grunddilemma aufzeigen, das auch schon zum Teil genannt wurde: Für die Volkshochschulen ist in § 8 eine Untergrenze eingezogen, wie viele Unterrichtsstunden sie pro 10.000 Einwohner machen müssen, damit sie anerkannt sind. Diese Untergrenze ist meiner Ansicht nach deshalb schädlich, nicht weil man Volkshochschulen damit die Möglichkeit gibt, praktisch auch in jedem Landkreis, in dem sie schwach sind, existieren zu können, sondern weil es einen Trickle-down nach unten geben wird.
Wenn ich heute Landrat wäre und hätte kein Geld und der Gesetzgeber sagt mir, meine Volkshochschule, die bislang vielleicht 500, 600, 1.000 Unterrichtsstunden pro 10.000 Einwohner abgeliefert hat, braucht nur 300 Unterrichtsstunden, damit sie die staatliche Förderung nicht verliert, dann kann ich Ihnen schon sagen, was die Kämmerer in diesem Bereich machen werden. Das ist nicht bedacht worden dabei - vermute ich zumindest einmal -, denn die Debatte habe ich nie gehört. Wenn Sie Pech haben - wir sprechen uns in einigen Jahren wieder , werden Sie Volkshochschulen erleben, die zurzeit noch gut ausgestattet sind auch mit kommunalen Mitteln, und wo die Kommunen sagen: Das Land sagt uns deutlich, 300 Unterrichtsstunden pro 10.000 Einwohner reichen uns aus.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist, wenn man eine vierte Säule haben will, ein Witz. Die Tatsache, dass Volkshochschulen sich auch zusammenschließen könnten, freiwillig oder auch um leistungsstärker zu werden, ist im Gesetz in § 4 vorgesehen. Dass Sie auf diese Art und Weise versuchen, die schlechtesten Volkshochschulen auch noch im Gesetz zu halten - und schlecht meine ich
Es ist auch schade, wenn in § 12 davon die Rede ist, dass die Grundförderung durch Belegvorlage nachzuweisen ist. Überall erzählen wir etwas von Bürokratieabbau, aber in diesem Fall verlangen Sie sozusagen die Originalbelege im Ministerium. Das zeugt nicht nur von Misstrauen den freien Trägern und den Volkshochschulen gegenüber, es ist einfach überflüssig. Denn wenn Sie wirklich einen Verdacht haben gegen eine Volkshochschule, einen freien Träger, dann prüfen Sie ihn durch den Landesrechnungshof oder auch direkt, wie Sie wollen. Der Verwendungsnachweis müsste auf geeignete andere Art und Weise möglich sein, zum Beispiel durch Konten, die alle führen, mittlerweile ist sogar meines Wissens das Buchführungsprogramm seit Jahren vereinheitlicht. Datenbelege vorlegen zu müssen, ist nichts weiter als mehr Bürokratie und sinnlose Beschäftigung von den Leuten, die ganz andere Aufgaben haben sollen.
Der zweite Aspekt, der mir wichtig ist: Seit 20 Jahren haben wir immer in den Debatten das Problem, dass freie Träger und Volkshochschulen als so eine Art Gegensatz dargestellt werden. Anders als bei den Schulen, wo das möglicherweise durchaus angebracht sein kann - ich betone kann, die Debatte haben wir das nächste Mal -, ist das bei der Erwachsenenbildung in der Regel nicht der Fall. Freie Träger und Volkshochschule haben dezidiert andere Aufgaben. Die Volkshochschulen sollen ein räumliches Basisangebot sicherstellen. Freie Träger sollen gerade das nicht tun. Sie sollen zwar breit im Land vertreten sein, aber sie sollen Spezialinteressen zeigen. Dementsprechend müssen wir sie beide gleichmäßig fördern. Das kommt in diesem Gesetz meines Erachtens ein bisschen zu kurz.
Aber jetzt zum Grundsätzlichen: Ich verstehe nicht, warum das Land wieder nur eine Pflichtübung abgeliefert hat. Herr Kollege Metz hat zu Recht darauf hingewiesen, es ist tatsächlich kein großer Wurf. Ich will mal versuchen, das an einem Punkt deutlich zu machen. Dieses Gesetz fördert 39 Einrichtungen. Kann jemand in diesem Raum zwingend nachweisen und mir begründen, warum 39 in der Nähe der optimalen Struktur sind, die wir brauchen, um Erwachsenenbildung in Thüringen gut zu organisieren? Ich behaupte, das ist falsch. Das ist sowohl aufseiten der Volkshochschulen falsch als auch aufseiten der freien Träger. Ohne jetzt in das Detail gehen zu wollen, das sind - mit Verlaub gesagt - viel zu viele Förderungen von Einrichtungen, die alle auch Grundförderung bekommen. Da werden Organisationen gefördert, da werden Verwaltungen gefördert, da wird aber nicht nur wegen einer Unterrichtsstunde gefördert. Diese Debatte ha
ben Sie sich gespart, Herr Minister. Ich kann verstehen warum, ich muss es aber trotzdem nicht gut finden.
Die Regierung hat nach meiner Ansicht keine Strategie für die Erwachsenenbildung im Allgemeinen. Das wurde übrigens auch aus einer Debatte deutlich, die gestern kurz hochgekommen ist. Die politische Bildung in Thüringen wird in drei Ministerien bezuschusst durch Stiftungen, Jugendeinrichtungen usw. Da merkt man ganz genau, wie viel Wert sie hat, wie viel Wertschätzung sie erfährt.
Meiner Ansicht nach, meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn man schon von der Erwachsenenbildung als vierte Säule redet, würde ich behaupten, dass die Schulsäule eine stabile Säule aus Beton mit leichten Marmoreinschlüssen ist, man bei der universitären Bildung durchaus sagen kann, das ist reiner Marmor und die berufliche Bildung ist wenigstens solide aus Backstein gebaut, aber die Erwachsenenbildung - mit Verlaub gesagt - ist eine Baustellenstütze. Das wird sie nach diesem Gesetz auch weiterhin bleiben. Das ist sehr schade. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, vielen Dank. Nur ganz kurz zur Erklärung: Das Wort Monopol sehe ich nicht unbedingt als einen Kampfbegriff, Herr Metz, deshalb möchte ich das auch zurückweisen. Der Hinweis auf unseren Änderungsantrag, Frau Kollegin Rothe-Beinlich, der ist ein bisschen missverstanden worden, ich möchte das ausdrücklich sagen. Wir beide haben nicht über diese Änderungsanträge gesprochen und die von meiner Fraktion kommenden Änderungsanträge machen wir selbst. Das war so ein Zungenschlag, als ob wir da ein bisschen mit Ihnen kooperiert hätten. Das ist nicht der Fall.
Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen? Aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich das nicht. Herr Minister Matschie, bitte schön.
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, ich denke, wir sollten uns bei der Debatte zur Erwachsenenbildung noch einmal kurz an den parlamentarischen Abend zur Erwachsenenbildung erinnern, den wir vor Kurzem hier im Hause hatten, denn Politik muss sich immer mit den Realitäten auseinandersetzen. Entgegen manch düsterer Bilder, die hier jetzt gezeichnet worden sind, ist, glaube ich, zu dem parlamentarischen Abend klar geworden, dass wir mit der Arbeit der Volkshochschulen und der Arbeit der freien Träger in vielen Bereichen ein qualitativ sehr hochwertiges Angebot haben, das vielfältig genutzt wird hier im Land. Deshalb möchte ich, bevor ich zu einzelnen Punkten komme, an dieser Stelle noch einmal ganz herzlich allen danken, die sich in diesem Bereich engagieren und in der Erwachsenenbildung hervorragende Arbeit leisten.
Der Gesetzentwurf, den wir vorgelegt haben, stärkt die vierte Säule der Bildung, nämlich das lebenslange Lernen. Sie wissen, das alte Gesetz läuft Ende des Jahres aus. Wir haben die Gelegenheit genutzt, das bestehende Angebot auszubauen, darauf hat Frau Hitzing auch noch einmal hingewiesen. Ich finde, das macht auch deutlich, dass man hier über die Grenzen von Regierung und Opposition hinweg zu gleichen Einschätzungen kommen kann, was dieses Gesetz angeht. Wir haben die Gelegenheit genutzt, dieses Gesetz zu modernisieren, so wie wir das im Koalitionsvertrag vereinbart haben. Das setzen wir um.
Jetzt haben Sie von Kürzungen geredet und ich will deutlich machen, dass wir nicht nur in diesem Jahr die Mittel deutlich aufgestockt haben, sondern dass wir trotz der äußerst schwierigen Haushaltslage für das kommende Jahr immer noch mehr als eine halbe Million Euro über dem Niveau von 2009 liegen. Ich glaube, das ist angesichts der äußerst schwierigen Finanzsituation ein Ergebnis, das sich sehen lassen kann. Natürlich - das ist überhaupt keine Frage - wären die Träger der Erwachsenenbildung, die Volkshochschulen und die freien Träger, auch froh, wenn noch mehr Geld zur Verfügung stünde. Natürlich gibt es auch dafür sinnvollen Einsatz. Nur eins kann doch nicht aufgehen, dass wir in der Haushaltsdebatte beklagen, dass das Land eine so hohe Neuverschuldung machen muss und bei jedem einzelnen Themenfeld, was wir hier diskutieren, Mehrausgaben fordern. Das passt einfach nicht zusammen. Deshalb sage ich, wir haben versucht, unter den schwierigen Bedingungen eine gute Lösung zu finden.
Im Übrigen ist das Gesetz mit den Trägern der Erwachsenenbildung diskutiert und abgestimmt. Auch über die Haushaltssituation haben wir mit den Trä
gern der Erwachsenenbildung geredet und sie haben uns signalisiert, auch wenn sie sich eine bessere Finanzausstattung wünschen, können sie mit dieser Ausstattung, die wir im nächsten Haushalt vorsehen, ein qualitativ hochwertiges Angebot absichern.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, ich möchte um ein Zweites bitten in dieser Debatte, dass wir das nicht nur auf diesen einen Punkt verengen. Wenn wir hier über Bildungspolitik reden und die vierte Säule der Bildung, müssen wir die gesamte Bildungslandschaft dabei im Blick haben. Dann wird nämlich auch deutlich, dass wir auch Schwerpunkte setzen müssen, dass wir nicht an allen Stellen gleichzeitig Geld zusätzlich zur Verfügung stellen können. Deshalb noch einmal eine kurze Erinnerung. Was haben wir in der Bildungspolitik gemacht in diesem einem Jahr der neuen Regierung im Amt? Wir haben zuallererst dafür gesorgt, dass die frühkindliche Bildung gestärkt wird. Sie wissen das. Wir stellen gegenüber der Situation vor dem neuen Kita-Gesetz über 100 Mio. € zusätzlich für die Kindergärten zur Verfügung. Es war eine sehr bewusste Entscheidung der Koalition, weil wir gesagt haben, das ist der entscheidendste Punkt im Bildungssystem. Was wir in den ersten Jahren versäumen, können wir später nicht wieder gut machen. Deshalb investieren wir zuallererst da und trotz schwieriger Haushaltslage.
Zum Zweiten - und die Debatte läuft im Moment auch noch - haben wir gesagt, wir wollen die Schulentwicklung durch neue Impulse verbessern. Wir werden das wahrscheinlich im nächsten Plenum dann hier ausführlich diskutieren. Auch hier gehen wir neue Wege und setzen Impulse für eine bessere Bildungslandschaft. Wir haben den Hochschulstandort gestärkt. Wir haben einen Hochschuldialog auf den Weg gebracht, mit dem wir versuchen, kontinuierlich die Studienbedingungen an den Hochschulen weiter zu verbessern. Wir haben in diesem Jahr die Mittel für die Hochschulen um über 40 Mio. € aufgestockt. Wir werden nachher noch über das Berufsakademiegesetz reden. Wir stärken auch die Arbeit der Berufsakademien und damit sorgen wir insgesamt für deutliche Entwicklungsimpulse und für eine bessere Finanzierung des Bildungssystems.
Heute wollen wir das Erwachsenenbildungsgesetz verabschieden und ich möchte mich an dieser Stelle noch einmal bei allen Abgeordneten hier im Haus bedanken, die sich in den vergangenen Monaten engagiert für die Bildungspolitik und für die bildungspolitische Debatte eingesetzt haben, weil ich glaube, dass es wichtig ist, dass wir immer wieder deutlich machen, welch hohen Stellenwert ein Bildungssystem für die Entwicklung eines Landes hat. Ich glaube, wenn man alle Bildungsbereiche betrachtet, dann kann man mit Fug und Recht sagen,
Aber ich sage genauso deutlich, wir sind längst nicht am Ziel. Weitere wichtige Aufgaben werden anstehen. Ein Punkt ist hier angesprochen worden, das Bildungsfreistellungsgesetz. Einige haben auch in der Ausschussberatung gefordert, wir müssten das Bildungsfreistellungsgesetz jetzt in das Erwachsenenbildungsgesetz integrieren. Es gibt gute Gründe, weshalb wir das nicht tun. Es gibt eine rechtliche Begründung. Denn das Erwachsenenbildungsgesetz regelt die Anerkennung und Förderung der Bildungseinrichtung mit Sitz in Thüringen. Das Recht auf Bildungsfreistellung dagegen darf sich eben nicht allein auf die Thüringer Bildungsträger beschränken. Denn die EU-Dienstleistungsrichtlinie fordert den freien Zugang zu den Angeboten aller Anbieter und deshalb haben wir gesagt, wir müssen hier eine Trennung vornehmen zwischen Erwachsenenbildungsgesetz und Bildungsfreistellungsgesetz. Das ist übrigens eine Erfahrung, die in anderen Bundesländern auch gemacht worden ist. Wir haben das im Ausschuss vorgetragen. Im Saarland hat es ein EU-Vertragsverletzungsverfahren gegeben. Deshalb sind dort die Regeln zur Weiterbildungsförderung und zur Bildungsfreistellung wieder getrennt worden. Auch andere Länder zeigen, dass das das richtige Vorgehen ist. Es gibt im Moment nur zwei Länder noch, die die Regelung in einem Gesetz haben und auch diese beiden Länder überlegen eben aus diesen rechtlichen Gründen, die Themen voneinander zu trennen.
Sie haben im Ausschuss beklagt und das hier auch wiederholt, dass wir dieses Erwachsenenbildungsgesetz im Schnellverfahren durchgepeitscht hätten. Ich will an dieser Stelle deutlich widersprechen. Dass der Zeitrahmen eng ist, das war immer klar. Ich glaube, dass wir trotzdem ausreichend Zeit hatten, uns mit den Themen intensiv zu beschäftigen. Ich glaube, der vorliegende Gesetzentwurf kann sich sehen lassen. Ich will es noch einmal wiederholen, wir haben ihn mit den Trägern der Erwachsenenbildung abgestimmt. Wir haben geschaut, was hat sich bewährt, wo sind neue Impulse nötig. Dort führen wir neue Steuerungselemente und Zielsetzungen ein. Ich will das hier nicht wiederholen, ich habe das in meiner Einbringungsrede dargestellt.
Auf einen Punkt möchte ich noch kurz eingehen, nämlich die Debatte zur Alphabetisierung und den Vorrang der Volkshochschulen. Wir haben das sehr bewusst gemacht, und zwar nicht, um die freien Träger zu diskriminieren, sondern weil wir wissen, wie schwierig es ist, überhaupt ausreichend viele Teilnehmer für diese Kurse zusammenzubringen. Und wenn wir hier ein sinnvolles, ein finanzierbares
und qualitativ gutes Angebot vorhalten wollen, dann müssen wir eine gewisse Konzentration vornehmen. Und dort, wo die Volkshochschulen das nicht anbieten können oder wollen, haben natürlich selbstverständlich die freien Träger die Chance, ein entsprechendes Angebot zu machen. Es macht aber keinen Sinn, das zu zersplittern.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluss noch einmal deutlich machen, lebenslanges Lernen und Weiterbildung gehören zu den Bedingungen einer erfolgreichen Entwicklung unserer Gesellschaft, denn diese Gesellschaft verändert sich mit immer größerer Geschwindigkeit. Nicht nur im Arbeitsleben, sondern auch in vielen Anforderungen im privaten Leben, dort wo ehrenamtliches Engagement zu leisten ist, dort wo Sprachkompetenz gefragt ist. Deshalb bin ich dankbar, dass wir ein stabiles Netz der Erwachsenenbildung in Thüringen haben. Wir stärken es mit diesem Gesetz und ich würde mich freuen, wenn Sie diese Entwicklung auch in den Haushaltsberatungen der nächsten Jahre mit unterstützen. Herzlichen Dank.