Und zu dem Ausspruch „Links wirkt“ kann ich wirklich sagen, das meinen Sie bestimmt mit „ü“ geschrieben. Danke.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, als Nächste spricht Frau Abgeordnete Hitzing von der FDPFraktion.
Danke schön. Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ja, wir haben relativ wenig Zeit gehabt, um über das Gesetz im Ausschuss reden zu können, also nur in diesem Rahmen, wie es eben beschrieben worden ist. Trotzdem waren wir uns auch schon im letzten Parlament einig, dass es natürlich sehr wichtig ist, dass dieses Erwachsenenbildungsgesetz verabschiedet wird, weil es ganz einfach zeitlich die Notwendigkeit darstellt. Wir begrüßen, dass in diesem Gesetz eine Weiterentwicklung zum Gesetz aus dem Jahr 2005 zu erkennen ist. Ziele des Gesetzes von damals sind übernommen, weitergeführt und weiterentwickelt worden, wenn auch möglicherweise nicht alles so, wie sich das der eine oder andere wünscht. Aber es ist doch erkennbar, dass hier die Erfordernisse der heutigen Zeit und der Gesellschaft mit eingearbeitet worden sind, und das ist natürlich in den Formulierungen der einzelnen Paragraphen auch erkennbar.
Trotz der angekündigten Kürzungen ist die vierte Säule des Bildungssystems, nämlich die Erwachsenenbildung, ein Bereich, der gestärkt wird und auch durch die Formulierungen im Gesetz in seiner Bedeutung ausdrücklich noch mal gestärkt wird. Das ist zum Beispiel zu erkennen, wenn es darum geht, die Bedeutung der Bildung für die Gesamtgesellschaft als integrative und Chancengleichheit öffnende Kraft zu sehen und auch in der Formulierung, von der wir alle sehr gern und oft reden, dass lebenslanges Lernen für jedermann möglich sein muss und in unserer heutigen entwickelten Gesellschaft auch unheimlich wichtig ist, weil gerade der Bereich des Lernens nach der Schulausbildung und nach der beruflichen Ausbildung zeitlich gesehen der längste ist. In dieser Zeit der Erwachsenenbil
dung - die kann ohne Weiteres mit dem 25. Lebensjahr beginnen und vielleicht im 95. enden muss ich natürlich dem Bereich der Erwachsenenbildung die entsprechende Bedeutung zuweisen. Ich für meinen Teil sage, dass das in diesem Gesetz doch erkennbar ist.
Die Erhöhung der Chancengleichheit für die Teilhabe an der Gesellschaft für jedermann, das ist der Punkt. Schulausbildung, Berufsausbildung, Schulabschlüsse, Alphabetisierung - diese Maßnahmen sind genau der Ausgangspunkt, um eine Chancengleichheit herzustellen für den Menschen, den mündigen, erwachsenen Menschen in der Gesellschaft gute Startpositionen zu haben für seine persönliche Entwicklung und seine berufliche Karriere. Ich glaube auch, dass gerade dieses Wissen darüber, dass nur die Bildung eine gewisse Freiheit und eine Chancengleichheit garantiert, dieses Wissen ist auch Motivation genug für den Erwachsenen oder die stärkste Motivation überhaupt, die es geben kann, sich zu entscheiden, an einer bestimmten Stelle im Leben zu sagen, ich will mich im Rahmen der Erwachsenenbildung verändern, um mich genau in diese Richtung fortzubilden.
Wir kommen zur Alphabetisierung: Das war schon immer ein großer Teil der Grundbildung, und war auch von Anfang an ein Teil im Programm der Volkshochschulen, im Übrigen auch ohne Verankerung im Gesetz. Das muss man hier deutlich auch noch einmal sagen. Das ist keine Erfindung, sondern die Volkshochschulen haben sich darum schon immer gekümmert. Durch die Nennung im Gesetz ist jetzt aber die Bedeutung der Alphabetisierung natürlich noch einmal ausdrücklich benannt worden, denn wenn man sich statistische Zahlen ansieht, da kann man schon staunen. In Thüringen reden wir von etwa 117.000 Personen, die nicht ausreichend gut lesen und schreiben können, also in diese Kategorie Analphabetentum fallen. Das ist eine ordentliche Zahl. Deshalb ist es gut, dass das Gesetz es ausdrücklich noch einmal benennt.
Aber ich habe natürlich eine Anmerkung an dieser Stelle zu machen - und das findet sich in unserem Änderungsantrag wieder -, ich sehe nicht ein, warum nun die Volkshochschulen quasi monopolistisch hervorgehoben und die Einzigen sein sollen, die eine Förderung bekommen, bezogen auf das Angebot bei der Alphabetisierung dieser Kurse.
Deshalb steht in unserem Änderungsantrag, der sich auf § 13 Abs. 3 bezieht, den Satz 2 zu streichen, nach unserer Meinung, weil es hier genau darum geht, dass freie Träger, die das auch anbieten wollen, das nur dürfen, wenn es in dem gesamten Kreisgebiet keine Volkshochschule gibt, die das anbietet. Umgekehrt gesagt, so steht es im Gesetz,
dem Antrag ist nur dann stattzugeben, wenn es nicht angeboten wird durch eine Volkshochschule. Da halte ich dagegen, warum soll man den freien Trägern eigentlich nicht die Möglichkeit geben, wenn sie einen Kurs zur Alphabetisierung anbieten wollen, auch die Bezuschussung zu beantragen. Warum eigentlich nicht?
Hier geht es mir wirklich nur um die Gleichbehandlung. Das hat auch nichts mit den Teilnehmerzahlen zu tun, hier hat es etwas mit der Mobilität zu tun, denn ich denke, in einem großen Landkreis gibt es auch Ecken - darüber sind wir uns alle einig -, die sind schlecht erreichbar oder für die Leute ist die Kreisstadt schlecht erreichbar. Wenn ich nun zentralisiert die Kreisvolkshochschule, sagen wir mal, symbolisch in der Mitte habe und die Kreisvolkshochschule hat keine Außenstellen und es gibt aber einen freien Träger, der irgendwo in einer Gegend, die nicht so attraktiv ist - das möchte ich ausdrücklich sagen - eine Ausbildungsstelle hat - das machen nicht alle, die freien Träger machen das sehr oft und gehen genau an diese Stellen, im Übrigen im Schulbereich genau das Gleiche -, sie gehen auf das flache Land in die nicht so attraktiven Stellen und halten dort auch ein Bildungsangebot vor. Nun haben wir diesen Fall und jetzt sollen die diese Förderung nicht bekommen, weil es ein Grundanliegen der Volkshochschulen sein soll und nur die das dürfen. Da sehe ich eine Ungleichbehandlung. Das ist der Grund, weshalb wir diesen Änderungsantrag stellen. Natürlich werden wir an der Stelle auch dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zustimmen. Da sind wir uns ja sehr einig.
Im Kern - das möchte ich aber noch einmal ausdrücklich betonen und das ist auch das Anliegen ist es schon notwendig, dass hier unterschiedliche Meinungen geäußert werden, dass man sich darüber verständigt, aber man muss zum Schluss auch ein Resümee ziehen. Das Resümee ist für meine Fraktion, dass dieses Gesetz im Kern ein gutes Gesetz ist. Deshalb werden wir dem Gesetz auch zustimmen.
Natürlich muss ich auch noch anmahnen - das habe ich schon zum wiederholten Male gemacht, also heute wieder - die Rechtsverordnung. Die Rechtsverordnungen sind meines Erachtens, wenn man über ein Gesetz spricht, doch zeitnah zu händeln, damit man ganz einfach weiß, was auch darinsteht, und dass man darüber reden kann. Da würde ich ganz einfach darum bitten, dass man das in der Zukunft ein kleines bisschen näher heranbekommt.
Zum Finanzierungsmodell: Es geht hier natürlich vorrangig um die Tatsache, dass Gelder gekürzt werden. Wenn wir uns aber mal die Geschichte an
sehen, ich mache es mal ganz kurz: Im Jahre 2005 wurde das Wort „angemessen“ aus dem Gesetz gestrichen, „angemessen“ soll finanziert werden. Das ist gestrichen worden im Jahre 2005 und dann kam es zu massiven Kürzungen, die betrugen fast 50 Prozent. Das war ein unheimlicher Schlag für die Volkshochschulen. Ich kann mich daran erinnern, dass ich zu dem Zeitpunkt im Landkreis Nordhausen mit dem Chef der Volkshochschule geredet habe und er auch gesagt hat: Ich weiß überhaupt nicht, wie wir das händeln sollen. Nun ist sukzessive von 2006 an immer wieder eine kleine Erhöhung gekommen und im letzten Jahr, im Jahr 2009, ist für dieses Jahr dann ein großer Aufwuchs um etwa 10 Prozent entschieden worden. Dass das dieses Jahr so nicht fortgeführt werden kann, das sehe ich rein aus haushalterischen Gründen vollkommen ein. Wenn man den Schnitt sieht, also einfach mal eine durchschnittliche Linie zieht in Form eines Diagramms, dann ist erkennbar - und das muss man der Ehrlichkeit halber sagen -, dass es ein stetiger Aufwuchs bis zum heutigen Tage ist. Aber es ist natürlich schwer zu verkraften, wenn ich in einem Jahr eine zehnprozentige Erhöhung bekomme und im nächsten Jahr kommt wieder eine Absenkung, das ist schwer zu verkraften, das sehe ich ein. Aber ich möchte auch noch mal wiederholen, was ich im Bildungsausschuss dazu schon gesagt habe: Man muss dann auch mal fragen, wie es denn in den Volkshochschulen ist, wie sie denn damit klarkommen. Genau wie das Frau Sojka von der LINKEN getan hat in Altenburg und sich mit den Leuten vor Ort unterhalten hat, habe ich das auch gemacht und habe mich im Landkreis Nordhausen mal umgehört und dort den Träger der Volkshochschule gefragt, wie es denn funktioniert und wie man dort klarkommen wird. Die Landkreise finanzieren die Volkshochschulen auch. Das ist für sie natürlich eine Erhöhung, aber er hat gesagt, im Gegensatz zu dem, was wir vor fünf Jahren verkraften mussten, und im Maße, wie sich das entwickelt hat, werden wir es schultern können.
Bei allen Schwierigkeiten der Finanzierung muss man aber zum Schluss konstatieren: Wenn man es sich komplett ansieht, ist es keine absolute Absenkung unter irgendein schlimmes Niveau. Es ist natürlich schwierig, das weiß ich auch. Sie wissen auch, dass ich gerade im Bereich der Bildung Schwierigkeiten habe, wenn es darum geht, Gelder zu streichen, damit habe ich wirklich Schwierigkeiten, aber hier an der direkten Bildung sehe ich, dass das nicht so eine massive Beschneidung der direkten Bildung ist, wie es hier von meinen Vorrednern zum Teil dargestellt worden ist.
Das muss man realistisch sehen, glaube ich. Ich bedaure natürlich, dass es dazu kommen muss, hoffe auch auf den nächsten Haushalt, der eventuell dann an eine Stelle kommt, an der wir sagen
können, in der Bildung wird überhaupt nicht gekürzt. Das ist der absolut originäre Part in unserem Haushalt hier in Thüringen, an dem wir nie wieder kürzen werden - komme, was da wolle -, denn es gibt jetzt ganz kluge Studien, die auch herausgefunden haben, dass die Investition in die Bildung die Investition mit der höchsten Rendite am Schluss ist. Ich freue mich auf das nächste Jahr und auf das übernächste Jahr, wenn wir an einer Stelle vielleicht mal sein werden, an der wir genau das sagen werden, dass bei der Bildung nicht mehr gekürzt werden muss. Aber, ich glaube, davon sind wir noch ein Stück weit entfernt und wir dürfen gespannt sein, wie das in den nächsten Haushalten formuliert wird. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Sojka, auch wenn Sie die blumigen Worte - teilweise falsch wiedergegeben - aus der letzten Plenardebatte und aus dem Ausschuss - dazu komme ich gleich noch -, lassen Sie mich trotzdem noch ein paar grundsätzliche Anmerkungen machen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Der Fortschritt geschieht heute so schnell, dass während jemand eine Sache für gänzlich undurchführbar erklärt, er von einem anderen unterbrochen wird, der sie schon realisiert hat.“ Das hat Albert Einstein vor ein paar Jahrzehnten gesagt und das lässt sehr stark erkennen, dass technischer Fortschritt, neue Medien, Umgang mit technischem Fortschritt und neuen Medien sicherlich eine Herausforderung sind für die Erwachsenenbildung und wir aufpassen müssen, dass genau dieser technologische Fortschritt, gerade wenn es um Generationen geht, nicht zu neuen sozialen Ungleichheiten führt. Aber Menschen benötigen unabhängig von neuen Entwicklungen auch Hilfe bei der Bewältigung ihres Alltags. Die gesellschaftliche Realität wachsender Armut und, meine sehr geehrten Damen und Herren, die individuell sicherlich auch manchmal vierte, fünfte, sechste Weiterbildungsmaßnahme zu machen, ohne auf dem ersten Arbeitsmarkt anzukommen, all das und noch viel mehr sorgt für einen Rückzug. Man kommt mit dem Leben nicht mehr klar. Da genau greift auch die Erwachsenenbildung an. Deshalb ist Erwachsenenbildung, Volkshochschulen, genauso wie öffentlich geförderte Träger und das sind die freien Träger, Frau Sojka - auch zu stärken gegenüber den privaten Anbietern, die nicht aus der öffentlichen Hand finanziert werden. Da will ich gleich mit einem Mythos aufräumen, wir
hätten uns als SPD ganz besonders für die Volkshochschulen stark gemacht. Das machen wir in einem Punkt, auf den ich auch noch kommen werde. Aber ich habe in vielen Bereichen Konflikte zwischen staatlichen und freien Trägern mitbekommen. Bei Trägern der Erwachsenenbildung habe ich das nicht mitbekommen und ich bitte auch hier im Landtag und in der Debatte keinen Keil hineinzutreiben.
Wir brauchen eine Richtlinienkompetenz aller öffentlich geförderten Träger, wie gesagt, die freien Träger gehören ja gleichberechtigt dazu. „Ihr könnt predigen über was ihr wollt, aber predigt niemals über 40 Minuten.“, das hat Martin Luther gesagt. Deswegen will ich auch von den blumigen Worten jetzt noch einmal wegkommen, die ich auch in der letzten und in der ersten Lesung deutlich gemacht habe. Ich will noch einmal eines sehr klarmachen. Ja, das Erwachsenenbildungsgesetz ist kein riesiger Sprung.
Es ist auch kein Rückgang, Frau Sojka, das haben Sie ja selbst in Ihrer Rede nicht beweisen können, dass es da in irgendeiner Form einen Rückgang gegeben hat. Nein, es ist kein riesiger Sprung. Wir sind derzeit auch in enormen bildungspolitischen Kraftanstrengungen. Wir haben ein Schulgesetz, wir haben ein auslaufendes Gesetz Schulen in freier Trägerschaft, das Berufsakademiengesetz. Das heißt, innerhalb von kürzester Zeit packen wir hier zentrale bildungspolitische Herausforderungen an.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein riesiger Sprung ist das nicht. Aber wenn wir das auslaufende Gesetz jetzt nicht geändert und nicht weiterentwickelt hätten, dann hätten die Träger nächstes Jahr ohne ordentlichen Fördertatbestand dagestanden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich kann mir auch seitens meiner Fraktion vorstellen, dass wir in den nächsten Jahren tatsächlich noch einmal eine Debatte bekommen, wie wir genau auch diese Richtlinienkompetenz gegenüber den Privatanbietern stärken können, wie wir zu einer stärkeren tatsächlich auch politischen Begleitung von Erwachsenenbildung kommen können. Ich möchte, genauso wie ich das im Ausschuss getan habe, Frau Astrid Rothe-Beinlich, gern noch einmal auf ein paar Argumente eingehen bzw. auf etwas sehr Zentrales, nämlich was die Ausweitung der Grundbildung und den Bereich der Alphabetisierung und Schulabschlüsse auch auf die freien Träger angeht.
Frau Hitzing, ich habe mir Ihren Änderungsantrag genauso wie die Stellungnahmen sehr intensiv durchgelesen und muss sagen, dass mit Kampfbegriffen von Monopolisierung der Erwachsenenbil
dung hier nichts zu gewinnen ist. Genau der Punkt, den ich vorhin kritisiert habe, nämlich einen Keil reinzutreiben und mit politischen Kampfbegriffen hier bei den Änderungsanträgen zumindest zu agieren, das halte ich für komplett falsch, weil es bei dem „Monopol der Volkshochschulen“ im Bereich der Alphabetisierung und Schulabschlüsse nicht um Ausspielen von freien Trägern und den Volkshochschulen geht.
Es geht hier ganz klipp und klar um bildungspolitische Richtlinie. Das heißt auch für die Gäste, Analphabetisierung heißt, es gibt wirklich viele Menschen, mehr als man wahrscheinlich denkt, die Schwierigkeiten mit Lesen und Schreiben haben oder die es bei Weitem, also fast gar nicht können. Da ist natürlich die Frage, wie organisiert ein Staat Bitte?
Es gibt sehr viele Menschen, die nicht lesen und schreiben können und auch große Schwierigkeiten hierbei haben. Was ist die Antwort der Politik darauf, nämlich genau hier wirksam einzugreifen. Zum einen haben wir das jetzt mit dem Erwachsenenbildungsgesetz getan, zum anderen tun wir das aber auch mit einer Vorrangstellung der Volkshochschulen im Bereich der Alphabetisierung. Weil es schwer ist, diejenigen Menschen, die große Scham haben, sich tatsächlich zu melden, so zu organisieren, dass ich volle Kurse bekomme, dass ich Kurse bekomme, bei denen es sich tatsächlich auch lohnt, zu unterrichten, bei denen es pädagogisch auch sinnvoll ist, zu unterrichten. Auf der anderen Seite habe ich natürlich auch die Schwierigkeit, wie finde ich Zugänge zu denjenigen, die Schwierigkeiten haben. Ich habe mich lange auch mit Vertreterinnen und Vertretern von Volkshochschulen dazu verständigt. Ich finde schon beeindruckend, was die Volkshochschulen alles unternehmen, um gerade auch Zugänge zu denjenigen zu finden, die hier Schwierigkeiten haben. Da gibt es verschiedene Möglichkeiten, aber es muss ein einheitliches Vorgehen geben. Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, weil dieser Punkt Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge ist, wir Kurse vollbekommen müssen, inhaltlich-organisatorische Konzepte übereinstimmen müssen, wird die SPD-Fraktion einer Aufweichung der Vorrangstellung der Volkshochschulen bei dem Punkt Alphabetisierung nicht zustimmen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Bildungsfreistellung ist mehrfach schon angesprochen worden; ich bin der Opposition an dieser Stelle sehr dankbar, das sage ich auch sehr klar, dass von der Forderung, Bildungsfreistellung im Erwachsenenbil
dungsgesetz zu verankern, erst einmal ein Stückchen abgewichen wurde. Es gibt hier rechtliche Bedenken, aber ich bin sehr gespannt über die Debatte um Bildungsfreistellung, weil hier nämlich genau auch eine Grundsatzdebatte vorausgeht, nämlich: Produziere ich mit Erwachsenenbildung und Weiterbildung nur neue Arbeitsmarktchancen und Arbeitsmarktfähigkeit von Menschen oder möchte ich mit Bildung auch einen umfassenden Begriff formulieren? Da wird die SPD-Fraktion beim Punkt Bildungsfreistellung sehr klar an der Seite und aus der Perspektive der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Thüringen argumentieren und sehr deutlich machen, dass Bildungsfreistellung nicht nur Weiterbildung ist, sondern die Chance, sich umfassend zu bilden, mit dem Alltag klarzukommen und sich kulturell und politisch weiterzubilden.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat sich erneut zu Wort gemeldet Frau Astrid Rothe-Beinlich.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich beginne mal mit dem letzten Wortbeitrag, nämlich von Peter Metz, der gerade sehr gute und schöne Worte zu einem noch ausstehenden Bildungsfreistellungsgesetz gefunden hat. Wir haben uns ja auch darauf eingelassen. Ich denke, das zeigt auch, dass wir immer wieder gern und konstruktiv mit der Regierung zusammenarbeiten, dass wir das nicht beantragen, diesen Teil auch mit im Erwachsenenbildungsgesetz aufzunehmen, wir haben aber auch angekündigt, dass wir einen eigenen Entwurf vorlegen wollen zum Bildungsfreistellungsgesetz. Vielleicht sind Sie ja auch sehr schnell und wir können dann schauen, ob wir vielleicht sogar eher zueinanderfinden. Genau da möchte ich noch einmal ansetzen.