Protocol of the Session on November 10, 2010

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Augsten beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die 10. CBD-Vertragsstaatenkonferenz, die vom 18. bis 29. Oktober 2010 in Nagoya, also in Japan, stattfand, hat Beschlüsse in drei zentralen Bereichen gefasst: Zugang zu genetischen Ressourcen, globales Ziel und neue Strategie für die Zeit bis 2020 und mehr Schutz für tropische Wälder. Der Thüringer Landesregierung liegen bisher verschiedene Meldungen von Nachrichtenagenturen und eine Zusammenfassung der Beschlüsse durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vor. Auf dieser Grundlage werden die Ergebnisse von Nagoya inhaltlich geprüft, um daraus mögliche Handlungsoptionen der Landesregierung abzuleiten. Die bisher veröffentlichten Ziele für die neue Strategie der UN bis 2020 werden wir in die derzeit laufende Fortschreibung der Thüringer Biodiversitätsstrategie natürlich einfließen lassen.

Zu Frage 2: Die Landesregierung geht davon aus, dass die EU-Kommission die Ergebnisse von Nagoya in ihre Vorschläge zur Fortführung der gemeinsamen Agrarpolitik ab 2013 einfließen lässt. Diese Vorschläge sollen noch im Herbst 2010 in den Mitgliedstaaten vorliegen. In die sich daran anschließende Diskussion wird sich Thüringen natürlich einbringen.

Zu Frage 3: Bereits im Entwurf der Thüringer Biodiversitätsstrategie ist die Erarbeitung einer repräsentativen Schutzgebietskonzeption für Thüringen vorgesehen. Aktuell laufen methodische Vorarbeiten unter Federführung der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie. Nach Vorlage der Konzeption wird der Freistaat Thüringen sein Schutzgebietsnetz bewerten und gegebenenfalls notwendige Handlungsoptionen dann auch prüfen.

Zu Frage 4: Durch das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz erfolgt derzeit die Fortschreibung und Aktualisie

rung des Entwurfs der Thüringer Biodiversitätsstrategie aus dem Jahr 2009. In der Fortschreibung der Strategie wird sich der Querschnittscharakter der Aufgabe Biodiversität natürlich niederschlagen.

Es gibt eine Nachfrage durch den Fragesteller.

Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Minister, ein Fazit aus Nagoya war ja, dass sich, ausgehend von 1992, Rio de Janeiro, die Situation in vielen Bereichen verschlechtert hat und dass noch mal ein deutliches Zeichen gesetzt worden ist, dass man was tun muss. Meine Frage: Würden Sie bei der Beantwortung von Punkt 4 so weit gehen, dass Sie sagen, ähnlich den Nachhaltigkeitsbestrebungen hier in Thüringen, dass man da sogar eine Staatssekretärsarbeitsgruppe einrichten könnte oder sollte?

Herr Dr. Augsten, da schlagen jetzt zwei Herzen auch in meiner Brust. Im Prinzip ja, andererseits haben wir unlängst im Kabinett darüber diskutiert, dass wir schon 17 Staatssekretärsarbeitsgruppen haben. Aber ich denke, wir finden eine Lösung, wo wir auch über Querschnittsaufgaben zwischen den Ministerien reden können, das kann auch auf Abteilungsleiterebene sein.

Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Danke, Herr Minister. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Wolf von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/1781.

Danke.

Fördermittel für die Wartburgauffahrt

Die Auffahrt zur Wartburg ist von einem ausgesprochen schlechten Straßenzustand geprägt. Die Größe der Löcher machte eine halbseitige Sperrung notwendig. Aufgrund der Finanzsituation der Stadt Eisenach war bisher eine Sanierung nicht möglich es war nicht möglich den Eigenanteil aufzubringen. Nach der Zusage der Finanzierung fehlender Mittel durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie begann in der letzten Woche die Sanierung.

Nun wurden Zweifel geäußert, ob die Fördermittel und die Finanzierung des Eigenanteils wirklich zur Verfügung stehen und der Bau beginnen durfte.

Ich frage die Landesregierung:

1. Sind die Fördermittel zum Bau der Auffahrt bewilligt?

2. Ist die Finanzierung des Eigenanteils der Stadt durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie bewilligt?

3. Darf die Stadt damit den Bau der Straße ohne finanzielles Risiko für die Stadt beginnen und welches Risiko ist gegebenenfalls vorhanden?

4. Ist das Landesamt für Denkmalpflege informiert und liegt die gegebenenfalls notwendige Genehmigung der Baumaßnahme vor und welche Konsequenzen können durch eine gegebenenfalls nicht vorhandene Genehmigung entstehen?

Für die Landesregierung antwortet Herr Staatssekretär Staschewski.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich beantworte die Mündliche Anfrage für die Thüringer Landesregierung wie folgt. Lassen Sie mich aber nur einen Satz noch vorausschicken, weil mir eben Minister Reinholz zugerufen hat, es wäre schon im Vorfeld der 800-Jahr-Feier der Wartburg der obere Teil mal saniert worden, nur zur Richtigstellung. Aber nun zur Frage.

Zu Frage 1: Die Stadt hat auf der Basis eines vom Thüringer Landesverwaltungsamt genehmigten vorzeitigen Maßnahmebeginns die Realisierung der Baumaßnahme gestartet. Die Bewilligung wird durch das Thüringer Landesverwaltungsamt nach Vervollständigung der Antragsunterlagen kurzfristig erfolgen.

Zu Frage 2: Hierfür ist das Wirtschaftsministerium nicht zuständig. Für kommunale Maßnahmeträger bestätigt die jeweils zuständige Kommunalaufsicht den Eigenanteil der Kommune. Die kommunalaufsichtliche Genehmigung für den Eigenanteil dieses Projekts liegt dem Thüringer Landesverwaltungsamt als Bewilligungsstelle vor.

Zu Frage 3: Die Bewilligung erfolgt auf der Basis einer gesicherten Gesamtfinanzierung. Der Zuwendungsempfänger beginnt mit der Maßnahme in der Regel nach der Bewilligung. Im vorliegenden Fall wurde aufgrund der Eilbedürftigkeit und der geplanten Umsetzung noch in diesem Jahr durch das Thüringer Landesverwaltungsamt einem Antrag der Stadt auf vorzeitigen Maßnahmebeginn zugestimmt. In diesem Falle beginnt die Stadt auf eigenes Risiko mit der Maßnahme. Zum Zeitpunkt der Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns durch das Thüringer Landesverwaltungsamt war

(Minister Reinholz)

die Finanzierung gesichert und eine kommunalaufsichtliche Genehmigung lag vor. Zwischenzeitlich war die Finanzierung aufgrund eines größeren Haushaltsdefizits der Stadt noch einmal infrage gestellt worden. Vor einigen Tagen konnte das Problem zwischen der Stadt und dem TIM abschließend geklärt werden, so dass nun die Finanzierung des Eigenanteils und damit die Gesamtfinanzierung nach Aussage des Thüringer Landesverwaltungsamts gesichert ist.

Zu Frage 4: Nach Angabe des Thüringer Landesverwaltungsamts ist für eine Genehmigung dieser Baumaßnahme die untere Denkmalschutzbehörde zuständig. Die Stadt Eisenach hat dem Thüringer Landesverwaltungsamt zugesichert, die nötige Stellungnahme bzw. Genehmigung kurzfristig vorzulegen. Das Thüringer Landesverwaltungsamt beabsichtigt dann, die Bewilligung zügig vorzunehmen.

Es gibt den Wunsch auf eine Nachfrage durch den Fragesteller.

Das heißt, dass die Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde noch nicht vorliegt und unter anderem ein Punkt ist, wo Sie sagen, Unterlagen müssen noch nachgereicht werden; es durfte trotzdem schon begonnen werden. Verraten Sie mir aber bitte, Sie haben jetzt gar nichts zu einer Mitfinanzierung Ihres Ministeriums, des TMWAT, ausgeführt. Heißt das, dass das Ministerium jetzt nicht mehr mitfinanziert und nicht den Eigenanteil der Stadt aufbringt?

Wir haben das angeboten in einer Diskussion, dass wir entsprechend Haushaltsmittel umschichten können. Ob das notwendig ist, wird sich dann im Laufe dessen zeigen. Ich glaube, das ist jetzt gar nicht mehr notwendig. Um das Ganze in Fahrt zu bringen, haben wir bereits SRW-Mittel gegeben, nämlich aus folgendem Grund - das kann ich auch noch einmal sagen -, wir haben uns da als Haus stark gemacht, dass das jetzt zügig vonstatten geht, weil wir im Rahmen des Tourismus insbesondere vor dem Lutherjahr gesagt haben, das kann jetzt nicht länger warten. Wir haben gesehen, wir brauchen unbedingt hier eine Erneuerung dieser Straße und haben uns da an der Diskussion mit beteiligt und haben dringend darauf hingewiesen, dass wir hier eine Lösung brauchen, und haben auch angeboten, falls das notwendig ist, dass wir uns da auch mit beteiligen, wo wir können.

Keine weiteren Fragen. Herr Staatssekretär, das Haus und die Stadt Eisenach bedanken sich. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bergner von der Fraktion die FDP in der Drucksache 5/1782.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Vorfälle im Rahmen einer Demonstration des AntiAtom-Forums Weimar

Am 2. November 2010 fand in Weimar eine Demonstration des Anti-Atom-Forums Weimar statt. Laut Medienberichten zogen etwa 100 Personen vom Herderplatz in die Jacobstraße 4 zum gemeinsamen Büro des FDP-Stadtverbandes und der Stadtratsfraktion. Ich zitiere: "Dabei soll es zu unschönen Szenen gekommen sein. So sei nach eigenen Angaben der stellvertretende Kreisvorsitzende Matthias Purdel von einem Demonstranten geschlagen worden. Purdel habe den Mann angezeigt." (Thüringische Landeszeitung vom 3. Novem- ber 2010)

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Maßnahmen hat die Polizei zur Begleitung der Demonstration sowie nach Eintreffen der Einsatzkräfte zur Feststellung unternommen?

2. Wie bewertet die Landesregierung die Vorfälle im Rahmen der Anti-Atom-Demonstration in Weimar?

3. Ist aus Sicht der Landesregierung im Vorfeld und im Verlauf der Demonstration durch den Versammlungsleiter, durch freiwillige Ordner oder durch die Ordnungsbehörden/Polizei hinreichend darauf hingewirkt worden, dass Ausschreitungen vermieden werden?

4. Ist aus Sicht der Landesregierung die Art und Weise der Ausrichtung der Demonstration geeignet, das Aggressions- und Gewaltpotenzial in der Gesellschaft zu erhöhen?

Für die Landesregierung antwortet der Innenminister Prof. Huber.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bergner beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1:Die polizeilichen Maßnahmen wurden im Rahmen einer Auftragslage unter Führung des Dienstschichtleiters der Polizeiinspektion Weimar und zwei Beamtinnen/Beamten durchgeführt. Der Auftrag bestand darin, vor Beginn des Aufzugs Kontakt mit dem Veranstalter aufzunehmen, einen

(Staatssekretär Staschewski)

störungsfreien Ablauf zu gewährleisten, verkehrsregulierende Maßnahmen zu ergreifen und anlassbezogene Straftaten bzw. Ordnungswidrigkeiten zu verhindern und zu unterbinden. Hinsichtlich der Maßnahmen zur Feststellung halte ich fest, dass ein Tatverdächtiger unmittelbar vor Ort ermittelt, dessen Identität festgestellt und des Ortes verwiesen wurde. Zugleich wurde eine Anzeige wegen Körperverletzung aufgenommen und der Geschädigte noch vor Ort zeugenschaftlich vernommen.

Zu Frage 2: Weder im Ergebnis des Kooperationsgesprächs der zuständigen Versammlungsbehörde mit dem Veranstalter und der Polizei noch auf der Grundlage der polizeilichen Lagebewertung gab es Erkenntnisse, die Gefahrenmomente für den störungsfreien Ablauf der Demonstration begründeten. Auch der Verlauf der Demonstration ließ bis zu dem Vorfall keine Störungen erwarten. Die unmittelbar nach Bekanntwerden des Vorfalls durch die eingesetzten Beamten getroffenen Maßnahmen haben zur Feststellung der Identität des Täters noch vor Ort geführt. Insoweit waren die vorbereiteten polizeilichen Maßnahmen aus personeller Hinsicht ausreichend und hinsichtlich der einsatztaktischen und strafrechtlichen Belange wirkungsvoll.

Zu Frage 3 verweise ich auf die Antwort zu Frage 2.

Zu Frage 4: Veranstaltungs- und Demonstrationsthemen mit Bezug zur Energiepolitik sind grundsätzlich von gesellschaftlicher Brisanz. Das belegen die Demonstrationen um die Kernkraftwerke Wackersdorf und Brokdorf in den 80er-Jahren, aber natürlich auch die Erfahrungen mit dem aktuellen Castor-Transport. Nicht von ungefähr betrifft die zentrale Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Versammlungsfreiheit eine Versammlung um das Kernkraftwerk Brokdorf.

Der Veranstalter hat im Rahmen des Kooperationsprinzips jedoch gegenüber der Stadtverwaltung Weimar und der Polizei die Absicht der gewaltfreien Durchführung des Aufzugs bekundet und auch glaubhaft dargelegt. Aus welcher Motivlage heraus dann der Täter dennoch seine Tat beging, ist noch nicht bekannt. Dies wird im Rahmen des laufenden Ermittlungsverfahrens festgestellt werden.

Es gibt einen Nachfragewunsch, Herr Minister, zunächst durch den Abgeordneten Meyer.

Herr Minister, ich frage Sie: Sind Ihnen aus den letzten Jahren aus Weimar von ähnlichen Demonstrationen, beispielsweise gegen die Energieerzeugung, ähnliche Gewalttätigkeiten bekannt? Das war die erste Frage.

Die zweite Frage: Würden Sie annehmen können nach der Einschätzung der Gefährdungslage dort, dass mehr Polizei vor Ort diese Art Gewalttätigkeit hätte verhindern können?