Protocol of the Session on November 10, 2010

Danke, Herr Abgeordneter. Für die SPD-Fraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Hey.

Herr Präsident, vielen Dank. Meine sehr geehrten Damen und Herren, eigentlich tut es mir ja schon ein wenig leid, wenn ich an Dragensdorf denke. Wenn man nämlich mal die Liste der kleinsten Thüringer Kommunen aufruft, das gibt es wirklich, wenn Sie bei Google Thüringen eingeben, eine richtige Übersicht, was die kleinsten Kommunen sind, dann steht Dragensdorf mit 70 Einwohnern ganz vorn 70 Einwohner. Wenn der Landtag heute mehrheitlich dem Gesetzentwurf zustimmen sollte,

(Zwischenruf Abgeordneter Kuschel, DIE LINKE: Gerstungen hat 62.)

wird Dragensdorf nach Dittersdorf eingegliedert. Ich habe ja nicht gesagt an erster Stelle, Herr Kuschel, ich habe gesagt ganz vorn. Das ist nur ein Bestandteil von mehreren Neugliederungen, die dieses Gesetz regeln, und wir begrüßen diese Form der Gemeindeneugliederung ausdrücklich. Von den betreffenden Gemeinden und Städten liegen - wie wir gehört haben - übereinstimmende Beschlüsse zur Schaffung dieser neuen Strukturen vor. Zu diesem Gesetzentwurf ist damit eigentlich alles gesagt, wobei ein paar grundsätzliche Fragen selbstverständlich weiterhin im Raum stehen. Bei dieser Diskussion um Neugliederungen wird mit Sicherheit auch auf die Frage verwiesen - und das haben wir ja jetzt in der Debatte schon erlebt -, wie es mit der Weitergewährung der finanziellen Anreize steht. Es ist auch für uns bedauerlich, dass diese Anreize in absehbarer Zeit auslaufen sollen. Wobei ich hier anfügen will, dass diese Form der - ich sage es mal salopp - Hochzeitsprämie nicht ewig gewährt werden kann. Das musste allen Beteiligten klar sein. Herr Kuschel, Sie haben kolportiert, es würde jegliche sachliche Begründung fehlen. Im Zuge der Einsparung, die in den jeweiligen Ressorts bei Erstellung des Haushaltsplans für 2011 vorgenommen werden mussten, hat man schließlich auf diesen finanziel

(Abg. Fiedler)

len Anreiz verzichtet und das ist schon ein sachlicher Grund.

Ich danke Herrn Fiedler auch ausdrücklich, dass er noch einmal in Aussicht gestellt hat, dass man hier in dieser Situation noch etwas Bewegung hinein bekommt. Was aber zusätzlich bleibt bei dieser Diskussion um veränderte Strukturen der Kommunen in Thüringen ist vielerorts eine spürbare Verunsicherung, die in Einzelgesprächen mit den Verantwortlichen vor Ort geschildert werden, also mit Bürgermeistern oder Gemeinderäten. So sehr wir auch diesen Gesetzentwurf begrüßen und ihm zustimmen werden, so sehr stellen sich diesen Leuten immer wieder Fragen wie: Was wäre in unserem Fall denn das Beste? Die Verwaltungsgemeinschaft auflösen, eine neue gründen oder den Weg zur Einheitsgemeinde nehmen oder lieber auf das Angebot der großen kreisangehörigen Stadt zur Eingliederung eingehen? Und das sind allesamt Fragen, meine Damen und Herren, auf die es keine pauschalen Antworten gibt, weil im Einzelfall ja immer gesondert entschieden werden muss. Aber deutlich wird vor allem eines, die Entscheidungsträger beschäftigt vorrangig, was will eigentlich das Land bei der Frage der gemeindlichen Strukturen, was erwartet es von uns und wo soll es hingehen. Die Debatten hierzu im Parlament sind oftmals für die Gemeinde- und Stadträte im Land verwirrend. Das liegt sicher daran, dass es so viele unterschiedliche Meinungen und Sichtweisen gibt zu diesem Thema. Ich will ausdrücklich betonen, dass ich diesen Umstand nicht beklage, weil ja auch meine Fraktion etwas zur Vielschichtigkeit dieses Meinungsspektrums beiträgt. Das hilft aber in den von mir genannten Einzelfällen nicht unbedingt weiter. Ich glaube, dass viele Kommunen so etwas wie einen Leitfaden, eine politische Richtschnur zur Handlungsweise erwarten, wenn es um die Frage geht, inwieweit wir an den jetzt bestehenden Strukturen festhalten oder inwieweit wir da eingreifen wollen. Das möchte ich hier schon feststellen an dieser Stelle. Ich will keinen weiteren Ausflug ins Gelände der Gemeinde- und Gebietsreform machen. Da werden wir noch lebendige Debatten hier im Haus erleben, da bin ich mir sicher.

Wir wissen, dass in naher Zukunft ein Gutachten zu diesem Thema in Auftrag gegeben wird. Das wird dann erstellt und ausgewertet und wir ziehen hoffentlich die entsprechenden Schlüsse aus einem Ergebnis, dem ich jetzt nicht vorgreifen will und kann. Aber ich denke, dass mit Sicherheit ein Resultat dieses Gutachtens sein könnte, bei den bestehenden Strukturen im Freistaat Veränderungen vorzunehmen. Deshalb will ich zurückkommen ganz konkret auf diesen Gesetzentwurf der Landesregierung und in dem - Sie können es ja noch einmal nachlesen - haben sich die betreffenden Kommunen bereits entschieden. Das ist gut so und wir begrüßen das, geben noch einmal herzliche Grüße

nach Dragensdorf, wo man bald nicht mehr mit zu den kleinsten Kommunen des Freistaats gehört, und werben bei allen Fraktionen hier auch um Zustimmung zu dieser Vorlage. Ich danke Ihnen.

(Beifall SPD)

Danke, Herr Abgeordneter. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Bergner von der Fraktion FDP.

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Zum Gesetz zur freiwilligen Neugliederung für die im Gesetz genannten Städte und Gemeinden liegen übereinstimmende Beschlüsse zur Neugliederung vor. Damit soll den Anträgen der beteiligten Gemeinden nachgekommen werden. Eine freiwillige Neugliederung, meine Damen und Herren, ist im Einklang mit den Positionen, die wir immer hier in diesem Hause vertreten haben, und auch deswegen haben wir im Innenausschuss bereits zugestimmt.

Jetzt komme ich zu dem kleinen Problem, über das meine Vorredner bereits gesprochen haben. In § 2 des Gesetzentwurfs soll die Einheitsgemeinde Großenehrich einschließlich des Ortsteils Niederspier der Verwaltungsgemeinschaft Greußen angegliedert werden. Und Niederspier hat als Ortsteil in der Stellungnahme zum Gesetzentwurf darauf hingewiesen, dass durch Niederspier eine Angliederung an Sondershausen angestrebt wird. Ein Antrag oder ein entsprechender Beschluss lagen seinerzeit nicht vor und andere Bedenken gegen die Neugliederung bestanden nicht. Seit dem 28.10.2010 haben wir aber einen neuen Sachstand. Die Einheitsgemeinde Großenehrich hat am 28. Oktober 2010 einen Stadtratsbeschluss gefasst, wonach zugestimmt wird, dass Niederspier als Ortsteil aus der gemeindlichen Zugehörigkeit zur Stadt Sondershausen wechseln könnte. Deswegen, meine Damen und Herren, möchte ich an dieser Stelle anregen, ob wir verfahrensmäßig nicht einen einfacheren und schnelleren Weg, als er bislang hier vorgeschlagen worden ist, wählen können. Ich stelle den Antrag auf eine erneute Ausschussüberweisung nach § 59 der Geschäftsordnung an den Innenausschuss.

(Heiterkeit im Hause)

Das Bestreben des Ortsteils Niederspier wäre zwar, wie Kollege Fiedler auch gesagt hat, zu einem späteren Zeitpunkt nachträglich mit einer Gebietsänderung zu regeln, aber, ich denke, das würde unnötigen Bürokratieaufwand bedeuten und mit unserem Antrag könnten wir es im nächsten Plenum wieder auf der Tagesordnung haben. Wir wären zwar mit etwas Verzug für die anderen beteiligten Gemein

(Abg. Hey)

den dabei, insgesamt wäre es die einfachere und schnellere Lösung. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall FDP)

Danke, Herr Abgeordneter. Ihren Antrag haben wir zur Kenntnis genommen. Ich erteile jetzt das Wort dem Abgeordneten Carsten Meyer von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren. Wir folgen den Aufrufen unserer Vorredner bis auf den der FDP gerne und stimmen natürlich auch zu, und zwar heute, es muss nicht noch einmal extra getagt werden,

(Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

ohne dass ich jetzt die konkreten Sachverhalte in dieser konkreten Gemeinde kenne. Wir stimmen deshalb zu, weil es erstens freiwillig ist und Freiwilligkeit ist ein hohes Gut wenn es darum geht, leistungsfähigere Strukturen zu schaffen. Und da sind wir uns, glaube ich, alle einig, dass 70 Einwohner heutzutage Schwierigkeiten damit haben, die Selbstverwaltung zu garantieren, die diese 70 Einwohner brauchen, auch wenn es noch so schön und lokalkoloritmäßig ist, wenn man zu den fünf oder zehn kleinsten Gemeinden Thüringens gehört. Insofern von unserer Seite auch Zustimmung.

Ich will dabei noch zwei Bemerkungen machen. Das erste ist das Thema finanzielle Anreize für diese „Freiwilligkeit“. Freiwilligkeit gekoppelt mit Finanzanreiz hat immer ein bisschen so ein Geschmäckle. Wir werden morgen oder vielleicht übermorgen noch einmal zu dem Thema kommen, wie teuer denn eine Rückkreisung sein soll. Da bin ich gar nicht der Auffassung der LINKEN, dass das Land noch einmal in dreistellige Millionenbeträge gehen muss, um eine vernünftige Kreisgebietsreform hinzubekommen. Das werden wir uns kaum leisten können. Das sollten wir auch nicht versprechen. Das nur mal so zur Debatte für morgen.

Eine Bemerkung noch, ich habe bei der Liste der Gemeinden, die hier zur Debatte stehen, gemerkt, dass die ganz kleinen Gemeinden bei dem Thema, wir schließen uns einer großen Gemeinde oder einer großen Kreisstadt an, nur diese eine Variante gesehen haben. Die gemeindlichen Zusammenschlüsse, um die es heute geht, sind Zusammenschlüsse von Gemeinden oder ehemaligen Gemeindeverbänden, die recht groß sind. Es fehlt vollständig das, was auch versucht wird landauf, landab, nämlich 5, 10 oder 15 Gemeinden, die klein

sind, die nur 200, 300, 400 Einwohner haben, zu einer freiwilligen Zusammenschlussvariante zu bekommen. Das leuchtet auch ein. Man braucht ganz viele Gemeinderäte zu diesem Problem. Ich weiß es gerade aus dem Weimarer Land im nördlichen Bereich. Auch wenn ich von der Regierungsbank Stimmen höre, die das bezweifeln, im nördlichen Kreis Weimarer Land ist genau das Problem gewesen, dass 12 Gemeinderäte sich nicht einigen konnten, zwei wollten nicht mitmachen. Das ist schade. An dem Punkt ist das Thema Freiwilligkeit dann vielleicht irgendwann doch mal vorbei, weil 200, 300, 400 Einwohner große Gebietskörperschaften selbständig in Zukunft wahrscheinlich keine Zukunft mehr haben werden, vermute ich mal ganz stark.

(Beifall DIE LINKE)

Insofern stimmen wir zu. Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, aus der Mitte des Hauses liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Der Herr Innminister hat selbstverständlich noch einmal um das Wort gebeten.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, verehrte Bürgermeister, liebe Abgeordnete, ich hoffe, Sie folgen dem Antrag des Abgeordneten Bergner nicht. Er hätte nämlich zur Konsequenz, dass Ihnen die Fusionsprämie verloren ginge,

(Beifall SPD)

und damit hätten Sie mit Zitronen gehandelt. Denn das Neugliederungsgesetz muss bis zum 1. Dezember in Kraft getreten sein, damit diese Zuwendung aus § 36 des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes fließen kann.

Auch eine mündliche Anhörung, Herr Kuschel, hätte nicht mehr gebracht als die schriftliche, weil zum konkreten Zeitpunkt weder von Großenehrich noch von Sondershausen entsprechende Beschlüsse, überhaupt eine entsprechende Willensbildung vorgelegen hat.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Aber Hinweise hätten wir bekommen.)

Das Bestreben des Ortsteils Niederspier kann aber zu einem späteren Zeitpunkt ohne große Bürokratie mit einer Gebietsänderung nach § 9 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung geregelt werden, wenn die beteiligten Gemeinden mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde einen entsprechenden Gebietswechsel vereinbaren. Damit ist, glaube ich, alles gesagt. Zur Verlängerung des Ortsrechts haben meine Vorredner schon Ausführungen ge

(Abg. Bergner)

macht. Ich bitte Sie, dem Gesetzentwurf der Landesregierung zuzustimmen.

(Beifall CDU, SPD)

Danke, Herr Innenminister. Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, deshalb schließe ich die Debatte.

Es liegt zunächst ein Antrag auf erneute Überweisung an den Innenausschuss vor. Den Antrag hat gestellt die Fraktion der FDP. Ich stelle die Frage: Wer im Haus stimmt dieser erneuten Ausschussüberweisung zu, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der FDP. Wer stimmt dagegen? Das sind die Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Gibt es Stimmenthaltungen? 1 Stimmenthaltung. Damit wird es keine erneute Überweisung und Befassung des Innenausschusses geben.

Wir stimmen dann zunächst über die Beschlussempfehlung des Innenausschusses in der Drucksache 5/1585 ab. Wer der Beschlussempfehlung seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen von den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und CDU. Danke. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Bei Stimmenthaltungen aufseiten der Fraktion der FDP ist die Beschlussempfehlung so angenommen.

Wir stimmen jetzt über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 5/1089 in zweiter Beratung ab, natürlich unter Berücksichtigung der Abstimmung, die wir eben getätigt haben. Ich frage Sie: Möchten Sie dem Gesetzentwurf der Landesregierung in der genannten Drucksache zustimmen, dann bitte ich Sie jetzt um Ihr Handzeichen. Das sind die Stimmen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? Ohne Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen aufseiten der Fraktion der FDP. Damit ist dieser Gesetzentwurf angenommen.

Wir kommen jetzt zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf, wobei ich Sie jeweils bitten möchte, sich dementsprechend von den Plätzen zu erheben. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmt, den bitte ich jetzt, sich von den Plätzen zu erheben. Zustimmung mit den Stimmen der CDU, der SPD, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? Das ist nicht der Fall. Wer enthält sich der Stimme? Die Fraktion der FDP. Damit ist der Gesetzentwurf in

der Schlussabstimmung angenommen. Ich beglückwünsche die entsprechenden Gemeinden.

Meine Damen und Herren, ich schließe den Tagesordnungspunkt, aber noch nicht die Sitzung. Wir haben bei der Feststellung der Tagsordnung festgestellt, dass es den Wunsch des Abgeordneten Fiedler auf eine persönliche Erklärung gibt. Herr Abgeordneter Fiedler, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist schon spät, aber ich denke - und ich habe die Frau Präsidentin gebeten -, dass ich eine kurze Erklärung abgeben kann. Ich danke der Frau Präsidentin, dass wir „20 Jahre Thüringer Parlament“ in Weimar ordnungsgemäß und im würdigen Rahmen feiern konnten, gleichzeitig den Tag der Verfassung.

(Beifall CDU)

Ich freue mich auch, dass wir in der Herderkirche entsprechend dort diese Dinge, wie es damals war, auch wieder als ökumenischen Gottesdienst durchgeführt haben; die Bischöfe waren da. Aber was mich sehr geschmerzt hat und wo ich alle Kollegen eindringlich bitte, das in Zukunft zu überdenken: Wenn das Parlament - wir wollen überall mitreden und zu Recht, denn wir sind die vom Volk gewählten Vertreter - bei seiner eigenen Feier in der Herderkirche - ich will mich nicht festlegen - durch ca. 12 Abgeordnete vertreten war, da kann man noch sagen, da muss man nicht hingehen. Aber im Theater waren dann ca. 20 Abgeordnete, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich will das Wort nicht mit dem „S“ nehmen, ich will nur einfach dringlichst appellieren, wenn wir uns selber noch ernst nehmen, dann müssen wir solche Dinge auch wahrnehmen. Das ist meine herzliche Bitte an alle.

(Beifall im Hause)

Danke, Herr Abgeordneter Fiedler. Ich schließe die Tagesordnung. Wir sehen uns in alter Frische zu einer etwas längeren Sitzung morgen um 9.00 Uhr wieder.