Protocol of the Session on November 10, 2010

2. Wie wird begründet, dass es sich bei der nachgefragten Maßnahme um eine „überplanmäßige Ausgabe“ handelt, findet sich die Maßnahme doch nicht im Haushaltsplan 2010 wieder und wäre somit als „außerplanmäßige Ausgabe“ anzusehen?

3. Inwieweit besteht hinsichtlich der nachgefragten überplanmäßigen Sofortmaßnahme die Notwendigkeit der Erstellung eines Nachtragshaushalts und wie wird das begründet?

4. In welcher Höhe hat die Stadt Jena für die nachgefragte Straßenausbaumaßnahme Fördermittel beim Land beantragt und wie ist der Bearbeitungsstand dieser Beantragung?

Für die Landesregierung antwortet der Innenminister Prof. Huber.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Der Begriff „überplanmäßige Sofortmaßnahme“ ist kein terminus technicus des Thüringer Gemeindehaushaltsrechts. Die Gemeinde kann über- oder außerplanmäßige Ausgaben tätigen, wenn die Voraussetzungen des § 58 der Kommunalordnung vorliegen. Danach sind Ausgaben zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Die Entscheidung, inwieweit die grundhafte Erneuerung der Straße „Pennickental“

den Voraussetzungen des § 58 ThürKO entspricht, obliegt der Stadt Jena. Die Rechtsaufsicht prüft lediglich, ob über die Unabweisbarkeit befunden wurde und ob die Deckung der Ausgaben gewährleistet war. Wie das Landesverwaltungsamt mitteilt, sind diese Voraussetzungen nach den zur Verfügung stehenden Unterlagen erfüllt.

Zu Frage 2: Wurde die Maßnahme nicht im Haushalt veranschlagt, so handelt es sich nicht um eine überplanmäßige, sondern um eine außerplanmäßige Ausgabe. Hinsichtlich der Zulässigkeitsvoraussetzungen ergeben sich jedoch keine Unterschiede zwischen über- und außerplanmäßigen Ausgaben.

(Unruhe DIE LINKE)

Zu Frage 3: Es besteht kein rechtlicher Zusammenhang zwischen der Zulässigkeit über- und außerplanmäßiger Ausgaben und der Erforderlichkeit einer Nachtragshaushaltssatzung. Nach § 58 Abs. 3 ThürKO bleibt § 60 Abs. 2 und damit die Erforderlichkeit einer Nachtragshaushaltssatzung von der Zulässigkeit über- bzw. außerplanmäßiger Ausgaben unberührt. Die Erforderlichkeit einer Nachtragshaushaltssatzung richtet sich danach, ob die Ausgabe im Sinne von § 60 Abs. 3 Ziffer 1 erheblich war. Die Stadt Jena hat in ihrer Hauptsatzung keine Erheblichkeitsgrenze festgesetzt. Nach Rücksprache des Landesverwaltungsamts mit dem Kämmerer der Stadt Jena wird die Erheblichkeitsgrenze mit 2 Prozent des Volumens des Vermögenshaushalts je Maßnahme angesehen. Die 2 Prozent beziehen sich auf den Eigenanteil einer Maßnahme. Die Ausgaben für den Eigenanteil übersteigen diese Erheblichkeitsgrenze - 2 Prozent - nicht. Eine Nachtragshaushaltssatzung war daher nicht erforderlich.

Zu Frage 4: Durch die Stadt Jena erfolgte für die Maßnahme „Ausbau der Pennickenstraße“ in JenaWöllnitz keine Beantragung von Fördermitteln gemäß der Richtlinie des Freistaats zur Förderung des kommunalen Straßenbaus und somit keine Förderung im Rahmen des kommunalen Straßenbaus.

Es gibt eine Nachfrage durch den Fragesteller.

Danke, Herr Minister. Es ist eigentlich schade, dass Sie gehen. Können Sie noch einmal definieren, woran die oberste Rechtsaufsichtsbehörde, also das Innenministerium, das Kriterium „Unabweisbarkeit beim kommunalen Straßenausbau“ festmacht. Herr Präsident, mit Ihrer Genehmigung würde ich gleich die zweite Frage anschließen wollen als Fragesteller?

Nein, ich habe die Frau Lukin für die zweite Frage vorgesehen, die sich gemeldet hatte.

Ich bin der Fragesteller.

Sie sind Fragesteller. Dann stellen Sie die zweite Frage.

Gut, dann stelle ich als Fragesteller die zweite Frage. Wir erklären Sie, dass in der Thüringer Kommunalordnung steht, dass ein Nachtragshaushalt bei Neuinvestitionen in erheblichem Umfang erforderlich ist ohne Differenzierung, Eigenanteil und Drittanteil, sondern nur Gesamtinvestition, Sie aber jetzt völlig überraschend und abweichend von 20 Jahren Kommunalpraxis hier die These aufstellen, dass sich die Erheblichkeit nur noch auf den Eigenanteil der Gemeinde bezieht. Ich begrüße das.

Das Schutzgut ist doch letzten Endes das Budgetrecht des Gemeinderats bzw. des Stadtrats. Der entscheidet über die Verausgabung der eigenen Mittel und nicht über Fördermittel. Deswegen scheint es mir plausibel, so wie es die Rechtsaufsichtsbehörde auch sieht, dass die Inansatzbringung eigener Mittel, die letztlich unter das Budgetrecht des Gemeinde- und Stadtrats fallen, maßgeblicher Anknüpfungspunkt für die Erheblichkeitsgrenze ist.

Zu der ersten Frage kann ich nichts sagen, weil ich überhaupt nichts über Unabweisbarkeit ausgeführt habe.

Es gibt eine weitere Nachfrage durch die Abgeordnete Lukin. Ja, freilich, diskutiert wird nicht. Es wird eine Frage gestellt. Es gibt eine Antwort. Und das ist passiert.

Sehr geehrter Herr Minister, ursprünglich war den Anliegern mitgeteilt worden, dass sich das Projekt in zwei Teilabschnitte gliedert. Jetzt wird es auf einmal gemacht. Ergeben sich dadurch bei der Zahlung der Gebühren andere Regelungen der Rückzahlung anfallender Gebühren als eventuell ursprünglich den Bürgern gesagt und bedeutet das für sie einen Nachteil?

(Minister Prof. Dr. Huber)

Frau Abgeordnete, das kann ich ohne Kenntnis der Aktenlage nicht beantworten.

Danke, Herr Innenminister. Damit ist die letzte Mündliche Anfrage gestellt und beantwortet.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 1

Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2010 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/1089 dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses - Drucksache 5/1585

ZWEITE BERATUNG

Zur Berichterstattung aus dem Innenausschuss hat zunächst das Wort die Frau Abgeordnete Holbe.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, sehr geehrte Gäste, ich möchte Ihnen die Beschlussempfehlung des Innenausschusses für das Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2010 in Drucksache 5/1585 vortragen. Gegenstand des Gesetzentwurfs ist die freiwillige Bildung größerer Gemeinden infolge von Zusammenschlüssen bzw. Eingliederungen. Von den geplanten Neugliederungen sind folgende Kommunen betroffen: In § 1 Gemeinden Bischofferode, Großbodungen und Neustadt im Landkreis Eichsfeld; in § 2 die Stadt Großenehrich und die Verwaltungsgemeinschaft „Greußen“ im Kyffhäuserkreis; in § 3 die Gemeinden Auleben, Görsbach, Hamma, Stadt Heringen/ Helme, Urbach, Uthleben, Windehausen und die Verwaltungsgemeinschaft „Goldene Aue“ im Landkreis Nordhausen; § 4 die Stadt Meiningen und die Gemeinde Herpf im Landkreis Schmalkalden-Meiningen; § 5 die Stadt Neustadt an der Orla und Gemeinde Breitenhain; § 6 die Gemeinde Dittersdorf und Dragensdorf im Saale-Orla-Kreis.

In Drucksache 5/1089 wurde am 6. Juni 2010 der Gesetzentwurf der Landesregierung eingebracht. Die Plenarsitzung fand am 15. Juni 2010 statt und dieser Antrag wurde an den Innenausschuss überwiesen. Am 18. Juni 2010 wurde dieser in nicht öffentlicher Sitzung im Innenausschuss beraten und eine schriftliche Anhörung beschlossen. Den von den Neugliederungsmaßnahmen betroffenen Gebietskörperschaften und den Einwohnern der Ge

meinden hat der Innenausschuss Gelegenheit gegeben, sich im Rahmen der schriftlichen Anhörung zu äußern. 20 Stellungnahmen sind daraufhin zu den §§ 1 bis 4 eingegangen. Zu den §§ 5 bis 6 wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Der Innenausschuss beriet über den Gesetzentwurf in der Sitzung am 1. Oktober 2010, wobei die Beschlussempfehlung ausgesprochen wurde. Demnach erhielt § 9 Abs. 1 Satz 2 eine Neufassung, die Ihnen in Drucksache 5/1585 vorliegt.

Der Innenausschuss des Thüringer Landtags empfiehlt dem Parlament mit Drucksache 5/1585 die Annahme des Gesetzentwurfs zur freiwilligen Neugliederung der kreisangehörigen Gemeinden im Jahr 2010, wie ich Ihnen vorgetragen habe. Danke schön.

(Beifall CDU)

Danke, Frau Abgeordnete, für die Berichterstattung aus dem Ausschuss. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat zunächst Abgeordneter Fiedler von der Fraktion der CDU.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich möchte alle recht herzlich begrüßen. Ich freue mich ganz besonders, dass der Bürgermeister Steinecke von Großbodungen da ist, Bürgermeister Kirchner von Neustadt und Bürgermeister Göllert von Großenehrich,

(Beifall im Hause)

dass Ihr euch aufgemacht habt, heute hierherzukommen. Herzlich willkommen. Das sind wir sonst nicht gewohnt, dass uns zu später Stunde so aufmerksam gefolgt wird. Vielen Dank, dass Sie anwesend sind. Es geht um das Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden. Meine Kollegin hat das gerade alles vorgetragen, deswegen kann ich es einkürzen. Da das alles freiwillige Entschlüsse oder Beschlüsse sind, die uns vorgelegt wurden, haben wir auf eine mündliche Anhörung verzichtet und haben eine schriftliche Anhörung durchgeführt. Dort ist alles auch entsprechend beantwortet worden.

Wir können dem Gesetzentwurf zustimmen mit einer Ergänzung: § 9 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung, nur dass es noch einmal aktenkundig ist: „Ein neues einheitliches Ortsrecht ist in der nach § 1 neu gebildeten Gemeinde spätestens bis zum Ende des auf das Inkrafttreten dieses Gesetzes folgenden Jahres zu schaffen, in der nach § 3 neu gebildeten Gemeinde bis zum 31. Dezember 2012.“ Ich kann zumindest sagen, so steht es im Gesetz und das Geld ist auch vorhanden, was aus den vorhandenen Mitteln gezahlt wird. Sie haben es zumin

dest besser, als das, was im neuen Haushalt steht. Da steht nämlich nichts mehr drin. Wir werden uns dafür noch einsetzen, dass wir dort vielleicht für ein Jahr noch einmal Geld requirieren, damit man noch etwas machen kann, weil dieser Abbruch etwas plötzlich war.

(Beifall DIE LINKE)

Zurück zu dem Ganzen: Was wir nicht mehr klären konnten, war Niederspier. Niederspier hat erst sehr spät seine Beschlüsse gefasst und wir konnten Niederspier nicht mehr in diesen Gesetzentwurf aufnehmen. Das muss im Nachgang dann entsprechend über das Innenministerium geklärt werden.

Ich gratuliere den Gemeinden, die diese Schritte gegangen sind, damit wir weitere Zusammenschlüsse hier hinbekommen. Ich wünsche dazu alles Gute.

(Beifall CDU)

Danke, Herr Abgeordneter. Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Frank Kuschel von der Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, unsere Fraktion stimmt diesem Gesetzentwurf zu, da er auf der Basis der Freiwilligkeit von den beteiligten Gemeinden so vereinbart wurde. Wir haben keine Probleme damit. Ich persönlich bin Herrn Wolfgang Fiedler außerordentlich dankbar, dass er hier gleich das Problem angesprochen hat, dass der Innenminister und die Landesregierung beabsichtigen, die sogenannte Fusionsprämie über Nacht entfallen zu lassen. Ich darf daran erinnern, dass wir als Gesetzgeber erst im Finanzausgleichsgesetz 2010 diese Regelung für die Zahlung der Fusionsprämie entfristet haben und damit den Kommunen das Signal gegeben haben, dass es natürlich über das Jahr 2010 hinausgeht, sonst hätte eine Entfristung keinen Sinn gemacht. Jetzt ganz überraschend und eigentlich auch ohne sachliche Begründung wird dies infrage gestellt. Wir stimmen Herrn Fiedler zu, das können wir im Zusammenhang morgen mit dem Finanzausgleichsgesetz und auch mit dem Haushalt weiterdiskutieren. Ich habe sehr aufmerksam zur Kenntnis genommen, dass Herr Fiedler sicherlich im Namen seiner Fraktion angekündigt hat, sich hier um eine Lösung zu bemühen. Da stehen wir zur Verfügung. Für uns ist es unerheblich, ob das innerhalb oder außerhalb des Finanzausgleichs erfolgt, für uns ist nur wichtig, dass es auch künftig eine solche Fusionsprämie geben wird.

Herr Fiedler, einen letzten Hinweis: Das Problem Niederspier hätten wir lösen können, wenn wir uns

für das Instrument der mündlichen Anhörung entschieden hätten.

(Beifall DIE LINKE)

Hier wird eben deutlich, dass eine schriftliche Anhörung einen Dialog zwischen den Beteiligten und uns sehr erschwert, wir rechtzeitig als Gesetzgeber darauf reagieren und auch dieses Problem abschließend lösen können. Jetzt müssen wir so eine Detailfrage möglicherweise in einem künftigen Gesetzgebungsverfahren lösen. Danke.

(Beifall DIE LINKE)