Zu Frage 4: Die Ursachen für die rückläufige Zahl der betrieblichen Ausbildungsplätze bezogen auf den Beginn des Jahrzehnts liegen zum einen in der demographischen Entwicklung und dem damit einhergehenden dramatischen Rückgang der Bewerber. So hat sich die Zahl der Bewerber von 2000 zu 2010 mehr als halbiert. In diesem Zusammenhang gingen die Zahlen der betrieblichen Stellen zwar auch zurück, allerdings nicht in diesem Umfang. Es ist sehr deutlich zu sehen - Sie kriegen die Zahlenreihen dann von mir -, dass bei den betrieblichen Ausbildungsplätzen bei Weitem nicht der gleiche Rückgang wie bei der Zahl der Suchenden war.
Zudem haben die Unternehmen über Bedarf ausgebildet, was durch Ausbildungsplatzzuschüsse noch gefördert wurde. Bereits seit dem Jahr 2008 ist die Zahl der unbesetzten Ausbildungsstellen gestiegen, während die Zahl der unversorgten Bewerber in diesem Zeitraum weiter abgenommen hat. Der Anteil der außerbetrieblichen Ausbildungsstellen am Gesamtangebot an Ausbildungsstellen im Ausbildungsjahr 2009/2010 betrug noch 17,2 Prozent, im Vorjahr 24,7. Die Unternehmen haben 2009 trotz der schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen an der Ausbildung ihrer Fachkräfte festgehalten. Das Angebot an betrieblichen Ausbildungsstellen konnte stabil gehalten werden und es war nur ein Rückgang von 0,7 zum Vorjahr zu verzeichnen. Hinsichtlich der Möglichkeit, mit einer Veränderung der Förderstruktur eine stärkere stimulierende Wirkung für die Zurverfügungstellung betrieblicher Ausbildungsplätze durch Unternehmen und Einrichtungen zu erreichen, verweise ich auf das im gesellschaftlichen Konsens übrigens abgestimmte Aktionsprogramm „Fachkräftesicherung und Qualifi
zierung“ des Thüringer Wirtschafts- und Innovationsrates, wo die Arbeitgeber- wie die Arbeitnehmerseiten vertreten sind. Für alle Thüringer Jugendlichen sollen Ausbildungschancen in Thüringen bestehen, insbesondere schwächere und benachteiligte Jugendliche sollen eine Chance erhalten und in eine betriebliche Ausbildung vermittelt werden. Hierzu wurden die Ausbildungsverbünde aufgefordert, entsprechende Konzepte für die betriebliche Ausbildung schwächerer Jugendlicher zu entwickeln und ihre Mitgliedsunternehmen dabei zu unterstützen. Auch mit dem nullten Ausbildungsjahr werden Jugendliche, die aufgrund ihrer schulischen oder sonstigen Voraussetzungen noch nicht für einen sofortigen Einstieg in die Berufsausbildung geeignet sind, in angebrachter Weise begleitet und zu einer anerkannten Berufsausbildung hingeführt. Verzeihen Sie mir die Länge der Ausführung, aber die Fragen waren auch sehr komplex.
Ich habe zwei Nachfragen und eine Anmerkung. Sie können sicher sein, dass mir der Berufsbildungsbericht bekannt ist. Jetzt komme ich aber zu meinen Fragen:
Die zweite Frage: Geben Sie mir recht, dass die Anzahl der betrieblichen Ausbildungsplätze trotzdem nicht mit der Anzahl der Bewerberinnen im Gleichklang steht?
Zum Ersten habe ich jetzt nicht genau im Kopf, wann genau der Berufsbildungsbericht kommt, das Datum liefere ich nach.
Ich sage jetzt nur einmal, was wir im Moment 2010 haben. Wir haben 12.871 Bewerber und haben insgesamt 13.223 Stellen, davon 10.945 betriebliche Stellen, das sind 82,8 Prozent und nur 2.278 außerbetriebliche Stellen. Wenn man das jetzt einmal vergleicht, wie die Entwicklung war, wir haben eine Entwicklung jetzt von 82,8 Prozent bei den betrieblichen Stellen. Wir hatten zum Beispiel 2007 nur 65 Prozent oder 66 Prozent 2005. Man muss immer den Anteil dann auch so sehen an den Gesamtstellen. Das ist eine erfreuliche Entwicklung. Das sind das erste Mal seit dem Jahr 2000 über 80 Prozent. Ich finde es gut, wenn wir da noch besser werden selbstverständlich. Ich hatte aber auch aufgezeigt, dass es manchmal bei sehr kleinen Betrieben gar nicht möglich ist, das allein zu machen. Die müssen sich zusammenschließen. Ich glaube, wenn die
Ich rufe auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Berninger von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/1778.
In der Nacht zum 26. Oktober 2010 wurde nach Angaben der Flüchtlingsselbstorganisation "the voice" eine iranische Familie nach Holland abgeschoben. Ohne vorherige Ankündigung durch die Behörden und ohne die Möglichkeit, einen Rechtsanwalt zu informieren, soll die Familie mit den zwei Kindern gegen 3.30 Uhr durch die Polizei zwangsweise abgeschoben worden sein. Ihr wurde eine halbe Stunde eingeräumt, ihre persönlichen Sachen zu packen.
1. Wie beurteilt die Landesregierung das geschilderte Vorgehen der für die Abschiebung zuständigen Behörde rechtlich als auch sachlich?
2. Aus welchem Grund ist eine vorherige Unterrichtung bzw. Aufforderung zum Verlassen der Bundesrepublik, beispielsweise durch Erteilung einer Grenzübertrittsbescheinigung, unterblieben?
3. Wie ist es zu rechtfertigen, dass der Familie untersagt wurde, einen Rechtsanwalt zu informieren, um durch das Einlegen von Rechtsmitteln die Abschiebung gerichtlich überprüfen zu lassen und wie begründet die Landesregierung ihre Auffassung?
4. Ist es richtig, dass der Familienvater, einer der Teilnehmer des Protestes gegen die Unterbringungssituation in der Gemeinschaftsunterkunft in Gerstungen, zur Eröffnung der Interkulturellen Woche im Beisein des Thüringer Innenministers in Bad Salzungen gewesen ist und wie ist auszuschließen, dass die nunmehr erfolgte Abschiebung im Zusammenhang mit diesem Protest gestanden hat?
Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Berninger beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Im angesprochenen Fall wurde die Familie aufgrund der Dublin-II-Verordnung in die Niederlande zurückgeführt. Die Rücküberstellung musste die Ausländerbehörde vollziehen, nachdem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Asylanträge als unzulässig abgelehnt und die Niederlande ihre Rücknahmeverpflichtung anerkannt hatten. Entgegen der Behauptung in Ihrer Mündlichen Anfrage wurde die Familie am 26. Oktober gegen 6.45 Uhr zu den Fahrzeugen gebracht. Vorher hatte sie ausreichend Zeit zum Packen ihrer persönlichen Sachen.
Zu Frage 2: Auf Veranlassung des Bundesamts wurde der Bescheid über die Ablehnung der Asylanträge der Familie am Tag der Rücküberstellung ausgehändigt.
Zu Frage 3: Nach Auskunft der zuständigen Ausländerbehörde des Wartburgkreises wurde der Familie nicht untersagt, einen Rechtsanwalt zu informieren. Unabhängig davon weise ich darauf hin, dass die Rücküberstellungen aufgrund der DublinII-Verordnung einstweilige Anordnungen nicht zulassen (§ 34 a Abs. 2 des Asylverfahrensgesetzes) und Klagen gegen die Entscheidung des Bundesamts keine aufschiebende Wirkung haben.
Zu Frage 4: Die Rücküberstellung beruht ausschließlich auf dem Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge und hat mit meinem Besuch in Bad Salzungen nichts zu tun.
Herr Minister, Sie sagen, die Familie wurde um 6.45 Uhr, nicht 3.30 Uhr abgeschoben, Sie meinen morgens 6.45 Uhr, nehme ich an, und sie hätte ausreichend Zeit zum Packen gehabt. Ich möchte wissen, wie viel Zeit zum Packen der Familie gewährt wurde. Und Sie haben gesagt, am Tag der Rücküberstellung hätte die Familie davon erfahren, also auch vor 6.45 Uhr an dem 26. Oktober. Inwiefern rechtfertigen Sie das, hätte man der Familie nicht vorher Bescheid geben können?
Wie lange die Zeit vorher gewesen ist, kann ich Ihnen im Detail nicht sagen. Die Ausländerbehörde hat mitgeteilt, dass das in ausreichendem Umfang der Fall war. Was die Verfahrensweise angeht, so bestimmt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den Zeitpunkt der Zustellung. Es bestimmt auch, dass diese Aushändigung erst am Tag der Rückführung erfolgt. Wir sind insofern nur Amtshilfeleister für die Anordnungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge.
Wir können aber davon ausgehen, dass Sie noch mal recherchieren, wie lange der Zeitraum war und uns das zur Verfügung stellen, was ausreichend bei Ihnen bedeutet, also, wie groß der Zeitpunkt war?
Danke, Herr Präsident. Herr Minister, wie bewerten Sie denn den Vorgang aus humanistischen bzw. humanen Gründen?
Aus humanistischen Gründen bewerte ich ihn überhaupt nicht, aus humanitären Gründen ist aus meiner Sicht
entscheidend, dass das Königreich der Niederlande eine gewachsene, gefestigte Demokratie ist, in der das friedliche Leben
von Leuten mit und ohne Migrationshintergrund gewährleistet ist und dass sich die Staaten der Europäischen Union im Rahmen der Dublin-Regelungen dazu verpflichtet haben, ihre Erstzuständigkeiten auch gegenüber den anderen in Anspruch zu nehmen. Ich halte es durchaus für zumutbar, aus Deutschland in die Niederlande verwiesen zu werden.
Danke, Herr Innenminister. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/1709.
Die Landesregierung hat in Beantwortung der Kleinen Anfrage 867 in der Drucksache 5/1681 darauf verwiesen, dass die Darstellung der Baumaßnahme „Pennickental“ in Jena-Wöllnitz im Finanzplan bzw. dem ihm zugrunde liegenden Investitionsplan nicht erforderlich gewesen sei, weil es sich nach Mitteilung des Landesverwaltungsamts bei der Baumaßnahme „Pennickental“ in Jena-Wöllnitz um eine „überplanmäßige Sofortmaßnahme“ handele.
1. Unter welchen Voraussetzungen kann eine Gemeinde eine sogenannte „überplanmäßige Sofortmaßnahme“ im kommunalen Straßenausbau in Angriff nehmen bzw. realisieren und inwieweit liegen diese Voraussetzungen im nachgefragten Fall vor?
2. Wie wird begründet, dass es sich bei der nachgefragten Maßnahme um eine „überplanmäßige Ausgabe“ handelt, findet sich die Maßnahme doch nicht im Haushaltsplan 2010 wieder und wäre somit als „außerplanmäßige Ausgabe“ anzusehen?