Zu Frage 1: Der 6. Thüringer Krankenhausplan ist in der 92. Sitzung des Krankenhausplanungsausschusses am 30. September 2010 abschließend beraten worden.
Zu Frage 2: Die Schließung von Fachabteilungen setzt voraus, dass es ein Konzept gibt, wie die Versorgung der Bevölkerung mit den entsprechenden Leistungen in zumutbarer Entfernung sichergestellt werden kann. Darüber hinaus muss dieses Konzept eine Untersuchung der betroffenen Krankenhäuser beinhalten, ob und unter welchen Voraussetzungen die Herausnahme einer Fachabteilung aus dem Versorgungsauftrag des Hauses die Leistungserbringung im Übrigen gefährdet. Beides muss in Ruhe entwickelt werden, dafür war die in der Aufstellung des 6. Thüringer Krankenhausplanes vorgegebene Zeit nicht ausreichend. Das Land kommt seinem Sicherstellungsauftrag, den es für die stationäre Bevölkerung hat, nach. Insoweit ist es richtig, dass der 6. Thüringer Krankenhausplan die zahlenmäßige Anpassung und Fortschreibung des 4. Thüringer Krankenhausplanes ist und sich insoweit tatsächlich am Bestand der Abteilungen in den einzel
Zu Frage 3: Zunächst möchte ich klarstellen, dass nicht nur die Vertreter der Thüringer Krankenhausgesellschaft die Sitzung verlassen haben, sondern die Vertreter aller Trägerverbände der Thüringer Krankenhäuser nach kurzer Beratungspause die Sitzung verließen. Der Grund dafür bestand darin, dass seitens der Krankenhausträger Anträge zur Veränderung der Tagesordnung gestellt wurden, die in der Abstimmung dann nicht die erforderliche Mehrheit fanden.
Auf Grundlage der Beantwortung der Frage 2, Herr Staatssekretär, kann ich davon ausgehen, dass der jetzige zu beschließende 6. Krankenhausplan eine Art Übergangsplan sein könnte, wo weiter evaluiert wird und der dann fortgeschrieben wird. Können Sie da zu der Zeitdauer eventuell was sagen?
Der 6. Thüringer Krankenhausplan ist jetzt nicht beschlossen, sondern wird von der Landesregierung dann beschlossen und damit in Kraft gesetzt. Der Planungsausschuss ist ja ein beratendes Organ. Von Übergangsplan würde ich jetzt nicht sprechen; der 5. läuft am 31.12. aus, deshalb haben wir auch den Zeitdruck. Wir sind auch am Überlegen, das Krankenhausgesetz zu ändern, das steht auch im Koalitionsvertrag drin. Da haben wir einige Jahre Zeit, das ist ein langer Prozess. Da kann ich keine Zeiträume nennen, ich denke, dass das die Grundlage für einen nächsten Krankenhausplan sein könnte.
Es gibt keine weiteren Nachfragen. Danke, Herr Staatssekretär. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/1568.
Auf eine Mündliche Anfrage (Drucksache 5/1366) hat die Landesregierung in Drucksache 5/1488 informiert, dass bisher zehn von 22 Maßnahmen des sogenannten „Förderplans zur Förderung von ge
1. Welche zehn Maßnahmen des Förderplans zur Förderung gemeindlicher Sportstätten wurden im laufenden Haushaltsjahr in welcher Höhe bewilligt bzw. gefördert (bitte Einzelaufstellung)?
3. Nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl der bewilligten Maßnahmen des Förderplans zur Förderung gemeindlicher Sportstätten?
4. Unter welchen Voraussetzungen können im laufenden Haushaltsjahr weitere Maßnahmen des Förderplans zur Förderung gemeindlicher Sportstätten bewilligt werden?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit, Herr Staatssekretär Dr. Schubert.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel wie folgt:
Zu Frage 1: Folgende zehn Maßnahmen des Förderplans wurden bewilligt - ich nenne das jetzt stichpunktartig, weil es sonst zu viel wird -:
3. Stadt Oberhof - Bauunterhalt 2010 Schanzen, Biathlonstadion, Schießhalle, Funktionsgebäude 180.110 €,
4. Stadt Oberhof - Rennschlittenbahn, Neubau Starthaus an der Kurve 5/6, Sanierung Pendelstützen, Kurvenabdeckung, Wetterschutz insgesamt 374.400 €,
9. Landratsamt Schmalkalden-Meiningen - Sanierung der Schulsporthalle an der Regelschule Bettenhausen 516.400 €,
10. Stadt Sömmerda - Sanierung Kurt-NeubertSportpark, 1. Bauabschnitt ist das in dem Falle, die Kosten 1.140.400 €.
Zu Frage 2: Zu den genannten Maßnahmen 1 bis 4: „Vorhaben an Sportanlagen für Spitzensport“ steht immer an erster Stelle. Das war schon bei der Aufzählung zu hören. Zu den genannten Maßnahmen 5 bis 8: Für diese Vorhaben lagen bereits im Jahr 2009 vollständige Antragsunterlagen vor. Diese Projekte konnten jedoch wegen nicht ausreichender Landesmittel im Jahr 2009 nicht gefördert werden. Dem Träger wurde unverbindlich eine Förderung für 2010 in Aussicht gestellt. Die Vorhaben wurden folglich nach 2010 übertragen als sogenannte Übertragungsvorhaben. Zu den genannten Maßnahmen 9 und 10: Hierbei handelt es sich um neu angemeldete Projekte, die richtliniengemäß zur Förderung im Jahr 2010 eingereicht wurden.
Zu Frage 3: Grundlage für die Projektauswahl ist immer der Prioritätenstufenkatalog der seit längerer Zeit, und auf der Homepage des TMSFG veröffentlicht ist. Anhand dieser Prioritätenstufen werden die förderfähigen Projekte ausgewählt. Folglich wurden die Maßnahmen 1 bis 4 wegen ihres besonderen Bundes- und Landesinteresses in Stufe 1 und damit als vordringlich eingeordnet. Die Maßnahmen 5 bis 10 wurden in die Stufe 2 zugeordnet. Die bisherige Verwaltungspraxis, die sogenannten Übertragungsfragen für die neu angemeldeten Vorhaben zu berücksichtigen, hat sich bewährt.
Zu Frage 4: Aufgrund des zeitaufwendigen Vorbereitungsprozesses können im III. Quartal nur dann Bauvorhaben bewilligt werden, wenn die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen zulasten der Folgejahre zur Verfügung stehen. Danke.
Danke Herr Präsident. Herr Staatssekretär, bei den Maßnahmen 5 bis 9 handelt es sich ja jeweils um Sporthallen. Inwieweit werden diese Sporthallen für den Schulsport genutzt und wäre da nicht alternativ die Finanzierung aus dem Bereich Schulinvestitionen notwendig gewesen und nicht aus diesem Titel für Sportstätten.
Die Maßnahmen werden für den Schulsport genutzt und es gibt - soweit mir bekannt ist, ich kenne jetzt den Haushalt des befreundeten Ministeriums nicht, aber da gibt es, glaube ich - keinen extra Titel für
Schulsporthallen. Es gibt eine Investpauschale für Schulen und daraus muss es mit abgedeckt werden. Aber Sie wissen selbst, wie groß der Umfang ist, der Bedarf ist weit höher.
Danke Herr Präsident. Herr Staatssekretär, Sie hatten darauf verwiesen, die Praxis, Maßnahmen zu schieben, zu übertragen, hat sich bewährt. Wie viele übertragene Maßnahmen aus dem Jahr 2009 lagen denn insgesamt vor. Denn nach ihrer Antwort sind es ja 5 bis 8 übertragene Maßnahmen gewesen. Was wird denn mit denen, die aus 2009 jetzt in 2010 nicht berücksichtigt werden, werden die weiter geschoben?
Ich kann ihnen nicht genau sagen, wie viele vorlagen, weil die natürlich auch prioritär sein müssen. Es sind viel mehr Anträge gewesen als letztendlich verschoben worden sind. Aber ich kann Ihnen die genauen Zahlen noch nachreichen, die habe ich jetzt nicht hier parat.
Danke, Herr Staatssekretär. Die nächste Mündliche Anfrage stellt die Abgeordnete Frau Enders von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/1569.
Die Gemeinde Altenfeld hat gegenüber dem Land 25.000 € Straßenausbaubeitrag erhoben, nachdem im Ort die Goldbergstraße erneuert worden war, an der ein riesiges Waldgrundstück (mehr als 1 Mio. Quadratmeter) liegt, das vom Forstamt Gehren bewirtschaftet wird. Hintergrund im laufenden Rechtsstreit des Landes gegen die Inanspruchnahme als Beitragsschuldnerin durch die Gemeinde Altenfeld ist die Auffassung des Landes, in der Ausbausatzung sei das Veröffentlichungsblatt nicht korrekt bezeichnet und die Satzung damit nicht anwendbar. Der Titel ist jedoch in der Satzung richtig und für jeden erkenn- und zuordenbar wiedergegeben. Die Argumentation des Landes im Rechtsstreit erscheint meines Erachtens befremdlich, da die Aufsichtsbehörde des Landes (Kommunalaufsicht) im früheren Prüfverfahren zur Ausbausatzung auch diesen Punkt gar nicht moniert hat. Darüber hinaus hat der Thüringer Innenminister vor Kurzem die
1. Wer entscheidet, auf welcher Faktenund Rechtsgrundlage über Einleitung und Fortführung solcher Rechtsstreite, die das Land in der „Rolle“ als Beitragsschuldnerin führt - insbesondere wie stellte bzw. stellt sich dies für den konkreten Fall Altenfeld dar?