Ja, Herr Kuschel, wir hatten die Diskussion in der letzten Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses. Wir haben heute Morgen den Haushalt 2011 eingebracht und da sehen Sie ja, dass die Ausgaben um 3,3 Prozent reduziert werden. Also sind wir schon den ersten Schritt gegangen und haben sogar dieses Ziel um 2,8 Prozent überschritten. Danke.
Danke, Herr Präsident. Herr Staatsekretär, würden Sie mir denn zustimmen, wenn linear jedes Jahr 2,8 Prozent eingespart werden müssen oder gekürzt werden müssen - das ist ja kein Einsparen -, dass das nicht linear funktioniert, sondern maximal degressiv? Inwieweit würden Sie da bewerten, ob dann 3,3 Prozent denn ausreichend sind?
Herr Kuschel, es handelt sich hier lediglich um eine Projektion und damit wissen wir nach derzeitigem Kenntnisstand, was wir erreichen müssen für 2020. Ich habe Ihrem Kollegen Barth gerade gesagt, dass wir zum Beispiel bei den EU-Einnahmen nach 2014, nach dem Auslaufen der Periode, auf Null gehen. Wir gehen aber davon aus, dass da zum Beispiel Einnahmen weiter fließen, in welcher Höhe wissen wir heute nicht. Insofern ist Ihre Annahme sehr spekulativ.
Ab dem Jahr 2011 startet die zweite Programmphase des Hochschulpaktes 2020. Dazu wurde im Juni 2009 die entsprechende Verwaltungsvereinbarung geschlossen. In ihr werden die Prämissen der Finanzierung festgeschrieben.
2. Welche Summen stehen den einzelnen Thüringer Hochschulen in den Folgejahren jeweils zur Verfügung?
3. Hat Thüringen im Zusammenhang mit der ersten Programmphase Ansprüche aus Mehr- und Minderleistungen geltend gemacht und wenn ja, in welcher Höhe?
4. Wie werden die Summen aus dem Hochschulpakt 2020 auf die Gesamtfinanzierung der Thüringer Hochschulen angerechnet?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Herr Staatssekretär Prof. Deufel.
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Kaschuba beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Das Land plant für das Jahr 2011 mit Einnahmen des Bundes gemäß der Verwaltungsvereinbarung vom Juni 2009 zum Hochschulpakt 2020 in Höhe von insgesamt 17,8 Mio. €. Da die Höhe der auf die einzelne Thüringer Hochschule entfallenden Anteile dieser Bundesmittel u.a. auch von der jeweiligen Höhe der Studienanfängerzahlen sowie der Studierendenzahlen insgesamt abhängig sein wird, diese Zahlen derzeit jedoch noch nicht vorliegen, ist eine Aussage zur genauen Höhe des jeweiligen Anteils der Thüringer Hochschulen für das Jahr 2011 nicht möglich.
Zu Frage 2: Da die Höhe des jeweiligen Anteils einer Hochschule an den Bundesmitteln aus dem Hochschulpakt 2020 in den Jahren 2011 bis 2015 wie bereits in der Antwort auf Frage 1 dargelegt auch abhängig ist von der jeweiligen Anzahl der Studienanfänger in einem Studienjahr, sind Aussa
gen zu den jeweiligen Anteilen der einzelnen Hochschulen an den Bundesmitteln derzeit nicht möglich. Das Land plant derzeit mit Einnahmen des Bundes aus dem Hochschulpakt 2020 in der 2. Programmphase für die Jahre 2011 bis 2015 mit folgenden Summen: 2011 mit 17,8 Mio. €, 2012 mit 19,3 Mio. €, 2013 mit 16,3 Mio. €, 2014 mit 14 Mio. € sowie für das Jahr 2015 mit 12,8 Mio. €.
Zu Frage 3: Nein. Eine Geltendmachung von Ansprüchen durch einzelne Länder sieht weder die Verwaltungsvereinbarung zur ersten Programmphase des Hochschulpakts 2020 noch die Verwaltungsvereinbarung zur zweiten Programmphase des Hochschulpakts 2020 vor. Die Thüringer Hochschulen haben nach aktuellem Stand in den Jahren 2007 bis 2010 insgesamt 42.637 Studienanfänger im ersten Hochschulsemester und damit 5.337 Studienanfänger mehr, als in der ersten Programmphase des Hochschulpakts 2020 für die Jahre 2007 bis 2010 zugesagt, aufgenommen. Das Land plant mit Einnahmen aus Bundesmitteln für die Ausfinanzierung der ersten Programmphase in Höhe von 14,4 Mio. € im Jahr 2011, von 12,5 Mio. € im Jahr 2012 und von 5,4 Mio. € in 2013. Diese geplanten Einnahmen sind Teil der in Frage 2 bereits dargestellten und geplanten Gesamteinnahmen aus dem Hochschulpakt 2020.
Zu Frage 4: Die Mittel aus dem Hochschulpakt 2020 erhalten die Hochschulen zusätzlich zu den Landesmitteln.
Herr Staatssekretär, Sie hatten jetzt sehr deutlich gesagt, die Mittel aus dem Pakt 2020 erhalten die Hochschulen zusätzlich zu den Mitteln. Das geht ja aus dem Haushalt so nicht hervor. Es steht nur drin, dass aus dem Pakt 2020 15 Komma noch was den Hochschulen unmittelbar zur Verfügung gestellt werden; 2 Mio. € gehen in Marketing. Dafür gibt es im Gegenzug beabsichtigte Kürzungen in Höhe von ca. 20,8 Mio. €. Ist es nicht so, dass der Hochschulpakt 2020, also insbesondere, Sie haben immer wieder auf die Studienanfängerzahlen hingewiesen, auf das Halten der Studienanfängerzahlen abhebt und dazu dienen soll, die Bedingungen für die Ausbildung an den Hochschulen zu verbessern? Demzufolge würde ich davon ausgehen, dass diese Mittel zusätzlich eingestellt werden können - aufgerechnet auf die einzelnen Hochschulen. Sehen Sie das anders nach dem Haushaltsentwurf?
dessen, was im Hochschulpakt 2020 vereinbart ist, ist ja, dass die sogenannten Halteländer, zu denen Thüringen gehört - die Betonung liegt auf Halteländer -, die Zahlen von Studienanfängern und von Studienplätzen halten, die sie bereits haben (und mit Landesmitteln bisher finanziert haben). Die Mittel des Bundes dienen dazu, den Halteländern das Aufrechterhalten dieser Studienplatzzahlen zu ermöglichen in der Situation, wo Landeskinder selbst diese Studienplätze nicht in gleichem Umfang mehr benötigen, sondern wir aus anderen Bundesländern Studierende hierher bringen. Das ist genau das, was gewollt ist. Die Antwort, die ich Ihnen gegeben habe, dass die Hochschulen die Mittel zusätzlich zu den Landesmitteln erhalten, wenn ich das erwähnen darf, ist schlicht logisch. Sie bekommen nämlich Landesmittel und zusätzlich bekommen sie Bundesmittel. Wie die Gesamthöhe dieser Mittel sich im Verhältnis zu den jetzigen Aufwendungen errechnet, das kann ich Ihnen zu dem jetzigen Zeitpunkt nicht sicher sagen, weil es letztlich - darauf hatten wir uns ja geeinigt - dem Gespräch zur Fortschreibung der Rahmenvereinbarung vorbehalten bleiben wird. Ich stimme Ihnen insofern zu, dass es sicher so ist, dass diese Mittel einerseits dem Sichern eines Studienplatzangebots, und zwar ein qualitativ gutes Studienplatzangebot, dient. Wir haben zu Recht in Thüringen Hochschulen, die stolz auf das sehr gute Studienplatzangebot sind, das wir hier haben. Insofern - sicher auch richtig - werden wir Mittel des Bundes auch zur Verbesserung dieses Angebots einsetzen, und zwar vor allem deswegen, weil - und das haben Sie meiner Antwort entnehmen können - die Universitäten in Thüringen ja mehr tun als das, was ursprünglich vereinbart war. Es nehmen mehr Studierende in Thüringen ihr Studium auf als eigentlich in der Vereinbarung vereinbart. Hier wird es sicher auch seitens der Hochschulen eine Erwartung geben, dass dieses Mehr sich auch entsprechend darstellt. Aber ganz prinzipiell ist es so, es gibt die Landesfinanzierung der Hochschulen für die Studienplätze, die gehalten werden, und es gibt zusätzliche Bundesmittel, die dafür da sind, zu prämieren, dass wir sie halten.
Ich frage jetzt ganz klar: Es ist also nicht so, dass die 17,8 Mio. €, die das Land Thüringen bekommt, genommen werden, um die in der Rahmenvereinbarung II vereinbarten Dingen auszufinanzieren und die Hochschulen werden nicht gekürzt? Das kann ich dem Haushalt so nicht entnehmen.
Frau Abgeordnete Kaschuba, Sie können dem Haushaltsgesetz entnehmen, dass die Landesregierung die Notfallklausel der Rahmenvereinbarung II beansprucht hat, die ganz prinzipiell besagt das wird sicher noch Gegenstand der Diskussion sein -, dass in besonderen Haushaltslagen die Zusicherung des Landes an die Hochschulen einer beständigen und letztlich auch beständig aufwachsenden Finanzierung auszusetzen und baldmöglichst wieder in Gang zu setzen ist. Auf dieser Grundlage und auf der Grundlage des Ziehens der Notfallklausel ist der Landesbeitrag an die Hochschulen des Landes, der sich auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung ergeben hätte mit den vereinbarten Aufwüchsen, um einen Betrag gekürzt worden, den Sie dem Haushaltsgesetz entnehmen. Es bleibt dabei, dass die Bundesmittel in der genannten Höhe eingehen und den Hochschulen zur Verfügung stehen. In der Summe kann man sich dann genau ausrechnen, was die Hochschulen in 2011 an Mitteln erhalten.
Die Verhältnisse in 2012 und fortlaufend lassen sich derzeit deswegen nicht darstellen, weil die Gespräche zur Fortschreibung der Rahmenvereinbarung ab 2012 jetzt beginnen und ich denke, dann Aussagen darüber zulassen werden, wie die Ausstattung der Hochschulen sich zu entwickeln hat und welche Rolle die Bundesmittel dabei spielen.
Danke, Herr Präsident. Herr Staatssekretär, inwieweit hat möglicherweise die Anwendung der sogenannten Notfallklausel, wie Sie das umschrieben haben, Auswirkungen auf die Bundesmittel? Kann es sein, dass der Bund diese Notfallklausel zum Anlass nimmt und sagt, wenn das Land seine Mittel aus welchen Gründen auch immer in diesem Bereich reduziert, reduzieren sich auch die Bundesmittel.
Diese Frage kann ich klar verneinen. Erstens, die Vereinbarung mit dem Bund gibt dafür keine Rechtsgrundlage.
Zum Zweiten muss ich noch einmal an das anknüpfen, was ich schon gesagt habe. Es ist ja durchaus nicht so, dass der Bund mit dem, was an Hochschulpaktmitteln zufließt, etwas an die Länder draufsattelt, sondern er wird damit seiner Verantwortung gerecht, gemeinsam mit den Ländern ein Studienangebot zu finanzieren, wie wir es hier vorhalten. Ich darf an der Stelle vielleicht doch noch
einen ganz kurzen Exkurs machen. In der Diskussion aller Länder mit dem Bund, die wir ja auch im Zusammenhang mit dem Bildungsgipfel vor wenigen Monaten erlebt haben, ist es ja eine Grundaussage, dass die Länder beklagen, dass der Bund den Ländern die notwendige Finanzausstattung vorenthält, die sie brauchen, um ihre Aufgaben darunter natürlich die Finanzierung der Hochschulen, die sie ja zum ganz überwiegenden Teil mit weit über 90 Prozent und damit anders als der Bund verantworten - vorzunehmen. In dieser Diskussion ist der Hochschulpakt 2020 ein Beispiel, in dem der Bund diese Verantwortung mitzufinanzieren - damit die Länder die Aufgaben erfüllen - wahrnimmt, so wie wir die Vereinbarung vorfinden. Ich darf es daher auch als legitim bezeichnen, dass man diese Aufwendungen des Bundes nicht einfach oben draufsattelt, sondern tatsächlich insgesamt für die Wahrnehmung der Aufgabe des Hochschulsystems und der Studienplatzangebote in der Form, wie wir es haben, einsetzt.
Danke, Herr Präsident. Herr Staatssekretär, war denn nicht ursprünglich der Hochschulpakt dafür gedacht, zusätzliche Studienplätze zu erhalten und nicht Kürzungen, die das Land vornimmt, zu kompensieren?
Herr Abgeordneter Kuschel, ich muss mich jetzt wiederholen. Der Hochschulpakt 2020 war dazu vereinbart, dass die Halteländer die Studienplatzzahlen halten. Das tun sie und sie tun mehr als das, sie bieten mehr an, als sie ursprünglich zugesagt haben - mit den Mitteln des Bundes und den Landesmitteln, die in die Hochschulen hineingehen.
Danke, Herr Staatssekretär. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kubitzki von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/1567.
Nach Presseberichten vom 23. September 2010 (Ostthüringer Zeitung und Freies Wort) verließen die Vertreter der Thüringer Krankenhausgesellschaft wenige Minuten nach Sitzungsbeginn die abschließende Beratung des Krankenhausplanungsausschusses zum 6. Thüringer Krankenhausplan.
Die Thüringer Sozialministerin Heike Taubert habe erklärt, es werde weder ein Krankenhaus, noch Fachabteilungen geschlossen und auch die Zahl der Betten werde nicht reduziert.
1. Wie ist der aktuelle Stand der Beratung des Krankenhausplanungsausschusses zum Beschluss des 6. Thüringer Krankenhausplanes?
2. Warum wurde vonseiten des Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit von der Schließung von Fachabteilungen in Krankenhäusern Abstand genommen und der Eindruck erweckt, es werde sich nichts ändern?
3. Aus welchen Gründen haben die Vertreter der Thüringer Krankenhausgesellschaft die Verhandlungen im Planungsausschuss abgebrochen und die Sitzung verlassen?
4. Wie und wann wird über den 6. Thüringer Krankenhausplan vom Krankenhausplanungsausschuss abschließend beraten?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit, Herr Staatssekretär Dr. Schubert.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kubitzki wie folgt:
Zu Frage 1: Der 6. Thüringer Krankenhausplan ist in der 92. Sitzung des Krankenhausplanungsausschusses am 30. September 2010 abschließend beraten worden.