Ich will auf ein paar Argumente eingehen, die in der Debatte genannt worden sind, und bin sehr dankbar, dass hier, wie ich finde, sehr konstruktiv diskutiert worden ist und auch eine Reihe von Anregungen für die Debatte aufgekommen sind.
Das Erste: Lieber Knut Korschewsky, ich bin seit 4. November im Amt, weil ja heute vom 7. Oktober von der Einbringung und der Jahrestag dieses Gesetzentwurfs der LINKEN die Rede war. Ich kann eines sagen, wir haben einfach drei Monate gebraucht, um einen Entwurf zu machen, und zwar einen guten Entwurf. Da brauchten wir nicht in den Gesetzentwurf der LINKEN zu schauen, sondern was wir getan haben, ist, wir haben uns angeschaut, wie haben das andere Länder geregelt. Im Übrigen gab es genügend sachliche und fachliche Kompetenz auch in meinem Haus. Dann haben wir einen Gesetzentwurf gemacht, der hat nach drei Monaten vorgelegen und wir haben ihn etwa im Februar in die Ressortabstimmung gegeben und wir waren im September durchs Kabinett. Ich mache schon ein bisschen länger Politik und ich wage mal eine Prognose: Wenn, was ich nicht für wahrscheinlich halte, ihr auch mal irgendwann regiert,
das wird ein bisschen länger dauern, auch wenn ihr mal Hand anlegen müsst, das sage ich voraus, und deswegen sage ich, wir haben hier sehr präzise und in überschaubaren Zeiträumen gearbeitet und, ich finde, ein Gesetzentwurf braucht dann auch eine ordentliche Beratung.
Was ich gar nicht mehr verstanden habe, dass man aus der schlichten Umbenennung eines Titels nun große verschwörenstheoretische Ableitungen machen kann. Das hat mich nun ein bisschen irritiert. Ja, es war wirklich verschwörungstheoretisch, weil also ich habe noch mal den Gesetzentwurf hier zur Hand genommen -, hier stehen Grundsätze zur Mittelstandsförderung, die eigentlich unstrittig sind, völlig unstrittig sein sollten. Wir sind ein
kleines mittelständisch strukturiertes Land, das ist sozusagen das Herzstück unserer Wirtschaft und hier wird noch einmal die besondere Bedeutung des Mittelstandes hervorgehoben - für mich eine Selbstverständlichkeit. Deswegen, glaube ich, kann
man dies in der Form auch aufnehmen. Das Gleiche gilt für den angesprochenen Paragraphen, der dann auch der neoliberalen Umtriebe - ich bin ja bekannter Neoliberaler, wie man weiß -, wo es um die Frage geht, Vorrang vor privater Leistung. Ich will nur auf eines hinweisen, das steht so in der Thüringer Kommunalordnung. Man kann darüber sprechen, ob ich es hier noch einmal aufnehmen soll, aber das ist bestehende Rechtsgrundlage und daran wollen wir nicht einfach rütteln. Das ist auch vernünftig. Es gibt Bereiche, da muss es einen Vorrang auch für Private geben und es gibt andere Sektoren, da kann es auch öffentliche Auftragnehmer geben und, ich glaube, es ist bekannt, dass ich mich zum Beispiel dafür einsetze, dass Kommunen etwa im Bereich der erneuerbaren Energien sich engagieren und auch die Einnahmen in ihrer Kasse vereinnahmen können. Deswegen der Hinweis darauf, dass nun der neoliberale Geist auch im Wirtschaftsministerium angekommen ist, der hat mich schon ein bisschen verwundert, das muss ich sagen, das hat mit der Wirklichkeit relativ wenig, hat mit der Realität nichts zu tun.
Jetzt zu den Mindestlöhnen. Da will ich auch ein klares Wort sagen. Was immer im Berliner Vergabegesetz steht, es gelten die Rechtsgrundlagen bzw. die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Das ist so. Das kann man mögen oder auch nicht mögen, ich habe eine Meinung dazu, ich hätte mir auch etwas anderes gewünscht, aber ich habe zur Kenntnis zu nehmen, dass der Europäische Gerichtshof so entschieden hat, wie er entschieden hat. Daraus geht eindeutig hervor - und das ist eben der Unterschied -, wenn es einen allgemein verbindlichen Mindestlohn in Deutschland gäbe, dann könnte man auch darauf verweisen im Rahmen eines Vergabegesetzes. Wir haben ihn aber nicht und deswegen hat der Europäische Gerichtshof auch festgelegt, ich darf nicht im Rahmen des Vergabegesetzes dann einen solchen zur Grundlage machen. Das ist die Rechtsnorm und an dieser Rechtsnorm orientieren wir uns und das ist der Grund, warum hier die Regelung herausgekommen ist, weil ich finde, ich wollte ein Risiko nicht eingehen - ich sage das ganz offen, mal unabhängig von politischen Schwierigkeiten, ob wir das miteinander hinbekommen hätten -, dann wäre ein solches Gesetz beklagbar gewesen und wir hätten dann keine vernünftige Rechtsgrundlage für Vergabeprozesse in den nächsten Jahren gehabt und das in der Tat halte ich für ein Problem. Bitte schön.
Danke schön, Frau Präsidentin. Herr Minister, ich habe nur eine Frage, weil Sie noch mal das Urteil des Europäischen Gerichtshofs angeführt haben, meinen Sie nicht, dass die Allgemeinverbindlichkeit, die nicht erklärt wurde, der entscheidende Grund ist? Denn es kann ja auch anderswo funktionieren und dann, wenn wir das entsprechend eingebracht und Sie das angenommen hätten, wäre das aber ein Schritt gewesen, tatsächlich anzufangen mit Mindestlohn in dem Rahmen, wie wir es beschließen können.
Nein, das können wir eben nicht beschließen. Ich sage noch mal, was wir gemacht haben, das bewegt sich genau in dem Korridor, den uns der Europäische Gerichtshof aufgegeben hat. Da gibt es überhaupt keinen Zweifel. Ich sage mal so: Peter Huber, ich glaube einem wirklichen Experten in Europarecht und anderen Fragen, der im Übrigen einen vorurteilsfreien Blick auf solche Fragen hat, sieht das ähnlich und meine Leute in meinem Hause sehen das genauso und deswegen ist diese Regelung so in Ordnung.
Besonders schön fand ich - noch mal an Herrn Korschewsky gewandt - interessant, wie man das alles lesen kann. Ich war dafür, dass wir keine Befristung reinschreiben und in der ersten Sekunde, als wir diesen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht haben, war da keine Befristung drin. Ich will nur sagen, damit das auch noch mal klar ist, weil ich wollte eines nicht - aus welchen Notwendigkeiten auch immer und hätte man sich kurze, lange oder mittlere Fristen vorstellen können -, dass wir dann nach kurzer Zeit wieder anfangen müssen, ein Gesetz zu überprüfen. Aber was wir gemacht haben, das halte ich auch für vernünftig. Wenn in der weiteren Praxis Probleme auftauchen, dann werden wir nach einer Evaluation sagen, das passen wir entsprechend an, daraus nun etwas abzuleiten, das halte ich für äußerst kompliziert. Im Übrigen - nur damit es da auch noch mal eine Entmystifizierung gibt - im Rahmen der entscheidenden Abstimmung zwischen den Ministerien haben fünf Punkte eine Rolle gespielt - nicht mehr. Ich will sie noch mal nennen. Das war das Thema ober- und unterschwelliger Rechtsweg. Da gab es auch aufseiten der CDUHäuser unterschiedliche Vorstellungen, das haben wir geregelt im Sinne des Innenministers. Wir hatten eine Debatte über die Frage ÖPNV und welche tarifvertraglichen Standards; dazu haben wir uns mit den Kollegen verständigt. Wir haben über das Thema Sanktionen geredet, das war ein drittes Thema. Und wir haben noch einmal intensiv auch die Frage diskutiert, wie ist das etwa z.B. im Zusammenhang mit der Förderung von Frauen und wie kann man - das ist nämlich wichtig, da gebe ich
Herrn Bergner recht - das am Ende des Tages auch gerichtsfest machen, weil das Ganze muss ja auch klagefest sein.
Ich kann eines sagen, ja, das waren die fünf Punkte und wir haben die einvernehmlich geregelt zwischen den Fraktionen und dann haben wir von Herrn Günther und anderen noch Dinge aufgenommen, die noch einmal die besondere Bedeutung des Mittelstandes aufnehmen. Das finde ich völlig in Ordnung.
Jetzt noch ein letzter Punkt auch von Herrn Korschewsky. Das hat mich auch sehr überrascht. Dann gibt es diesen unscheinbaren kleinen § 18 Abs. 1 und § 18 Abs. 2 Man muss nur lesen. Der erste, § 18 Abs. 1 ist sozusagen die Oberüberschrift für die Konkretisierung in § 18 Abs. 2, wenn die erste Prüfung schon ergibt, dass ungewöhnlich niedrige Angebote vorliegen, dann muss überprüft werden. Das ist der erste Punkt, er muss hinschauen. Und dann sagen wir in Absatz 2 - im Übrigen, jetzt konkretisieren wir das auch einmal rechtsfest -, derjenige, der mehr als 10 Prozent abweicht, wird aus dem Vergabeprozess ausgeschlossen. So ist das zu lesen, ganz einfach, also, ein bisschen abrüsten, und nicht immer etwas Böses vermuten hinter einer ganz einfachen schlichten Formulierung.
Jetzt noch einmal zum Zusammenhang aus meiner Sicht von Mittelstandsprogrammen und Mittelstandsgesetz und Vergabegesetz. Erst einmal, Herr Günther, ich habe mich gefreut, dass Sie mein Mittelstandsprogramm gelobt haben. Ich halte das auch für ein interessantes Papier, das wir auch weiterentwickeln können. Jetzt wollen wir einmal eine Sekunde ehrlich sein hier. Ich bin ja meistens ehrlich.
Ich behaupte einmal, niemand, der in diesem Hohen Hause sitzt, hat in den letzten zehn Jahren in das Mittelstandsfördergesetz in Thüringen reingeschaut. Wissen Sie, warum?
Ja okay, gut. Einer, Herr Mohring und Herr Carius haben auch reingeschaut. Wer es genauer liest, wird Folgendes feststellen: Außer frommen Wünschen steht da gar nichts drin. Das ist wahr. Es wird dort materiell-rechtlich, fördertechnisch nichts geregelt. Jetzt kann man sich eine Frage stellen. Was geht überhaupt, was könnte man in einem solchen Satz eigentlich feststellen, wo ich materiell-rechtlich oder fördertechnisch - und Förderprogramme, darauf wird die Finanzministerin großen Wert legen, sind der Jährlichkeit des Haushalts zu unterziehen , was könnten wir da überhaupt regeln? Diese Frage sollten wir einmal ernsthaft miteinander diskutieren. Deswegen habe ich großen Wert darauf gelegt, gar nicht aus ideologischen Gründen, nicht et
was hier hineinzuschreiben, das am Ende materiellrechtlich eigentlich keine Konsequenzen hat, aber einfach die Aufblähung des Textes zur Verwirrung beitragen kann. Das wollte ich vermeiden und deswegen, glaube ich, ist das ein guter Kompromiss, wie wir das hier gemacht haben.
Jetzt nur noch einen letzten Satz zur FDP, das muss ich noch sagen. Herr Bergner, Sie haben von meiner Vergangenheit gesprochen. Nach Ihrer Rede würde ich Folgendes feststellen: Ich bin mir nicht sicher, ob Sie eine Vergangenheit haben, aber ganz sicher bin ich, Sie haben keine Zukunft. Da bin ich ganz sicher nach Ihrem Beitrag heute hier.
Das Schönste ist, das will ich Ihnen aber jetzt ersparen, weil es ist spät. Ich habe mir einmal die Mühe gemacht, weil die Koalition im Saarland bekanntermaßen unter Einschluss der FDP am 15.09.2010 ein Vergabegesetz verabschiedet hat im Landtag. Man höre und staune, weil hier ist ja infrage gestellt worden fundamental, dass man überhaupt ein solches braucht. Jetzt will ich einmal folgende These wagen, Herr Bergner. Dieses Vergabegesetz ist nicht so gut wie das Thüringer. Aber in wesentlichen Teilen orientiert sich dieses Vergabegesetz an das Thüringer. Nach Ihrer Logik kommt dann Folgendes heraus, weil mein Vergabegesetz sich an dem der Linkspartei orientiert hat, ist dann logischerweise folgender Zusammenhang da: Ich habe bei der Linkspartei abgeschrieben und die Saarländer haben dann sozusagen den Entwurf der Linkspartei im Saarländischen Landtag mit Ihrer Stimme verabschiedet.
Das ist die Logik Ihrer Argumentation. Das sollten wir einmal verbreiten. Ich kann Ihnen eines nicht ersparen, ich konnte Ihnen jetzt hier Paragraphen vorlesen, die Sie gerade hier mit großer Leidenschaft kritisiert haben, die Ihre Fraktion im Saarländischen Landtag mit unterstützt hat, und zwar zu allen Fragen zum Thema der Tariftreue, bei dem Thema, was ist überhaupt in einem solchen Vergabegesetz zu regeln. Und das Allerschönste ist Folgendes, Sie haben in das Gesetz Folgendes hineingeschrieben: „Begründete Zweifel an der Angemessenheit des Angebotes“. Begründete Zweifel, das ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, dann kann man das aus der Vergabe sozusagen ausschließen. Wir haben uns zumindest die Mühe gegeben, mit der 10-Prozent-Klausel - bei deren Höhe kann man nachher lange reden - zumindest etwas zu definieren, was dann sagen kann, wann ich jemanden ausschließe. Im Übrigen - auch das will ich sagen -, natürlich finden sich auch die Kernarbeitsnormen der ILO in Ihrem Gesetzentwurf und es gibt auch Aussagen zur umweltverträglichen Beschaffung und weitere Dinge.
Danke, Frau Präsidentin, auch Ihnen herzlichen Dank, Herr Minister. Es ist natürlich wirklich nette Schmonzette, die Sie hier berichten. Würden Sie mir zustimmen, dass wir uns gemeinsam im Thüringer Landtag befinden und hier Verantwortung tragen?
Da würde ich Ihnen zustimmen. Ich habe nur einmal eine Sekunde die verschrobene Logik der FDP auf diese Debatte aufgeworfen. Nach dieser verschrobenen Logik ist nämlich dann der Gesetzentwurf, der im Saarland verabschiedet wurde, mit Ihrer Stimme von den LINKEN geschrieben worden. Das ist die Logik der FDP und die wollte ich einfach hier einmal zum Besten geben.
Weil das nicht so ist, komme ich wieder zum Ernst zurück, dieser Gesetzentwurf, der heute zur Debatte steht, ist aus meinem Hause. Ich kann erkennen, selbst die FDP - in bestimmten Koalitionen - ist der Vernunft durchaus zugänglich. Im Saarland scheint zumindest das der Fall zu sein. Zum Abschluss: Ich glaube, dass das eine gute Beratungsgrundlage ist, Herr Günther, auch an die Kollegen der CDU-Fraktion, auch an euch, an alle Beteiligten, ich freue mich auf die Beratung. Ich will noch einmal eines sagen, das ist nämlich mein Prinzip, wenn gute Argumente, und zwar nicht abstrakt, sondern auch gesetzestechnisch vorliegen, bin ich der Allerletzte, der nicht gute Argumente aufnehmen wird. Deswegen freue ich mich auf die Beratung. Ich bin ganz sicher, wir werden in dem Beratungsprozess noch viel lernen über die Vergabe, über Mittelstandsfreundlichkeit und darüber, wie wir die Thüringer Wirtschaft voranbringen und wir werden zeitnah zum 1. Januar 2011 ein Thüringer Vergabegesetz im Gesetzblatt haben. Herzlichen Dank.
beit, den Innenausschuss, den Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr und den Gleichstellungsausschuss. Gibt es weitere Ausschüsse? Bitte schön, Herr Meyer.
Frau Präsidentin, ich halte es für sachgerecht, auch den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten wegen der Problematik der Vergaben für die Justizvollzugsanstalten einzubeziehen. Dort ist ein großer Posten unserer Vergaben konzentriert.
Ja. Vielen Dank. Dann ist der Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten mit beantragt und ich lasse über die Ausschüsse im Einzelnen abstimmen und dann über die Federführung.
Gibt es einen Antrag auf Federführung? Ich denke, das ist der Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit. Ja? Gut.
Dann beginnen wir mit der Abstimmung. Wer ist dafür, dass dieser Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit überwiesen wird, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Einstimmig.
An den Innenausschuss. Jetzt das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall, dann ist das auch einstimmig an den Innenausschuss überwiesen.
um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall, damit auch einstimmig an den Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr überwiesen.
An den Gleichstellungsausschuss. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Auch hier Einstimmigkeit.