Ich bitte das einfach zur Kenntnis zu nehmen. Auch Sie müssen in der Zusammenarbeit da, wo Sie in ganz wenigen Bereichen Regierungsverantwortung tragen - damit meine ich die Kolleginnen und Kollegen von der LINKEN -, auch Einschnitte machen und werden sicherlich nicht all die hehren Wünsche, die Sie hier ständig proklamieren, umsetzen können.
Das wollte ich in aller Deutlichkeit sagen. Herr Ramelow, das ist nun mal so in der Politik und das wissen Sie ganz genau. Wir wollen eine ganze Menge mehr, wir werden dies auch weiter verfolgen, aber dieses ist im Moment unter den jetzt gegebenen Rahmenbedingungen nicht möglich. So viel zum Thema Wahrheit und Klarheit. Ich bitte Sie einfach, dieses auch in der Deutlichkeit zur Kenntnis zu nehmen. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, einer der häufigst gehörten Sätze - so habe ich das zumindest empfunden - aus SPD-Reihen im vergangenen Jahr war: „Das liegt uns sehr am Herzen, aber …“, und zwar immer dann, wenn es Anträge der Opposition waren, zum Beispiel zu den Hochschulgebühren, beim Flüchtlingsaufnahmegesetz. Es liegt Ihnen alles sehr am Herzen. Für DIE LINKE gehört der Umgang mit Flüchtlingen, gehören Grund- und Menschenrechte nicht zu den verhandelbaren Inhalten. Für uns sind das grundlegende Positionen,
Dann seien Sie doch lieber bitte so ehrlich, wie das Herr Fiedler und Frau Holbe für die CDU gewesen sind, die nämlich gesagt haben, solange Diskriminierung im Gesetz steht, wollen wir das auch. Sie wollen - die CDU - diese Diskriminierung per Gesetz, da ist die Residenzpflicht nur ein Beispiel. Und Herr Fiedler hat gesagt, das sind ja alles nur Gäste, für die gelten offensichtlich Grund- und Menschenrechte nicht. Halten Sie Ihre Gäste zu Hause fest, wenn Sie Besuch bekommen, Herr Fiedler?
Die SPD muss sich einfach nur mal klar werden und es auch zugeben, dass Sie diese Diskriminierung per Gesetz in einer Koalition mit der CDU mitmacht, und das muss man dann auch offen und ehrlich sagen.
Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Ich habe gehört, es wird namentliche Abstimmung verlangt auch von der FDP, dem Einreicher des Antrags. Dann bitte ich die Schriftführer, die namentliche Abstimmung durchzuführen. Ich eröffne die namentliche Abstimmung zum Antrag der FDP „Lockerung/Abschaffung der Residenzpflicht für Asylbewerber“ in Drucksache 5/981. Wir stimmen über den Antrag ab, da der Ausschuss mehrheitlich Ablehnung des Antrags empfiehlt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben ein Abstimmungsergebnis über den Antrag der FDP in der Drucksache 5/981. Abgegebene Stimmen 70, Jastimmen 30, Neinstimmen 39, Enthaltungen 1. Damit ist der Antrag abgelehnt (namentliche Ab- stimmung siehe Anlage).
Für ein einfaches, transparentes und gerechtes Steuersystem Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 5/1400 dazu: Alternativantrag der Fraktionen der CDU und der SPD - Drucksache 5/1466
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, wir haben insbesondere im Einkommensteuerrecht eine sehr hohe Steuerbelastung in Deutschland. Das allein reicht noch nicht in der Beschreibung unseres Steuerrechts. Es ist zudem auch noch hoch komplex und - wie ich finde - für die allermeisten Steuerbürger unverständlich. Da wird beispielsweise differenziert nach Einkunftsarten, da gibt es jede Menge Sonderregelungen, die einstmals absichtsvoll in das Steuerrecht eingefügt worden sind und heute im Effekt sehr häufig zu Fehlsteuerungen durch Steueranreize führen.
Die Abgabe einer Steuererklärung ist ohne fremde Hilfe durch einen Lohnsteuerhilfeverein oder einen Steuerberater oftmals gar nicht mehr möglich. Ganz besonders kritisch sehe ich auch die laufenden Änderungen im Steuerrecht. Es gibt eine Rechtsprechung, die immer wieder das geltende Recht auf den Kopf stellt. Erinnert sei hier an die Rechtsprechung zum häuslichen Arbeitszimmer, an die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle und vieles mehr. Dazu kommen Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen, die häufig Auslegungsfragen versuchen zu klären. Auf der anderen Seite gibt es gerichtliche Klärungen, die durch das Ministerium dann immer wieder durch Nichtanwendungserlasse infrage gestellt werden. All das zu durchschauen, ist selbst für Fachleute nicht mehr möglich. Letztlich auch die unterschiedliche Behandlung von Steuerpflicht und Sozialversicherungspflicht macht es dem Mittelstand ganz besonders schwierig, das Recht zu durchschauen.
Eine Abhilfe dafür wäre ein Stufentarif. Ein Stufentarif würde mindestens eines bringen, nämlich, dass man sich die Steuerschuld selbst errechnen kann, dass man selber einschätzen kann, welche Steuern auf einen zukommen.
Das gegenwärtige Steuerrecht ist auch mittelstandsfeindlich, denn der Abrechnungsaufwand, gerade bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung, ist immens, auch hier die laufenden Änderungen nicht mehr zu bewältigen. Der Staat zieht sich vornehm zurück, wenn es darum geht, denjenigen, die Dienstleister für den Staat sind, nämlich die Arbeitgeber, Hilfe mit an die Hand zu geben. Er überlässt es ihnen selber, für die notwendige Software zu sorgen, und auch da verursacht er einen hohen Aufwand. Die Belastung ist zu hoch für alle und deshalb gilt weiterhin: Arbeit muss sich lohnen!
Wir appellieren hier an die Regierungskoalition: Bekennen Sie sich zu der Entlastung Ihrer Wähler! Ich darf hier einmal darauf hinweisen, dass der CDUGeneralsekretär, Herr Voigt, in der Zeitung gesagt hat, „man brauche eine Steuervereinfachung“, wir brauchen mehr Steuergerechtigkeit und es liefe et
was falsch, wenn viele aus der Mittelschicht schon heute in den höchsten Steuersätzen landen - recht hat er.
Ich hoffe, bei den entscheidenden Entscheidungen, Abstimmungen im Bundesrat nimmt sie ihn mal zur Hand und erinnert sich daran. Der Finanzminister Schäuble schließt Steuersenkungen nicht aus, Ziel sei jetzt aber wenigstens eine Steuervereinfachung, „die wir 2011 umsetzen wollen“ - recht hat er. Frau Ministerin Walsmann, Sie hatten der Zeitung gesagt, man mute der Finanzverwaltung und den Steuerbürgern viel zu. Das Steuerrecht sei unübersichtlich, kompliziert und wird von vielen Menschen nicht mehr verstanden - recht haben Sie.
Gerade auch bei den Menschen in der Finanzverwaltung ging es in diesem Zusammenhang genau darum. Das hat auch Einfluss auf den Personalbedarf in der Finanzverwaltung und in den Finanzämtern. Da kommen wir auch beim Haushalt in Thüringen an. Demgegenüber fordert die SPD laufend die Erhöhung der Steuern. Nachdem Sie, als sie noch in der Regierung waren, den anderen Weg eingeschlagen hatten, gab es jetzt eine komplette Umkehr. Hier wird das Dilemma deutlich, hier geht die Koalitionstreue vor der eigenen Überzeugung, hier geht in der Thüringer Koalition manchmal Koalitionstreue vor Vernunft. Ich frage Sie, insbesondere verehrte Kollegen von der CDU, wie lange wollen Sie noch gegen Ihr Gewissen handeln? Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Recknagel. Wünscht die Fraktion der CDU oder der SPD die Begründung ihres Antrags - Alternativantrags? Ich sehe, das ist nicht der Fall, dann eröffne ich die Aussprache zum Tagesordnungspunkt 10. Zu Wort gemeldet hat sich die Abgeordnete Lehmann von der CDU-Fraktion.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen, die FDP hat heute ein Thema auf die Tagesordnung gesetzt, über das wir uns zwar hier an dieser Stelle gern und sicher auch ausführlich austauschen können und es kann ganz bestimmt hier im Saal mancher auch etwas
zum Ausfüllen der Steuererklärung beitragen oder über seine eigenen Erfahrungen berichten, aber als Landtag haben wir zu diesem Thema keine eigene Entscheidungskompetenz.
Das muss auf jeden Fall vorangestellt werden, da ja unsere Medien uns auch begleiten bei unseren Landtagssitzungen und, ich denke, für die Bürgerinnen und Bürger in Thüringen sollte man es noch einmal deutlich sagen, das ist ein bundespolitisches Thema, hier sind die Kolleginnen und Kollegen im Bundestag gefragt. Deshalb müssen wir uns hier fragen, warum die FDP diesen Antrag hier heute gestellt hat,
Zur Verdeutlichung noch einmal, danke schön. Gibt es eine Zustimmungspflicht des Bundesrates und haben Sie gelesen, dass in unserem Antrag die Landesregierung aufgefordert wird, das Ihrige dazu beizutragen?
Herr Kollege Recknagel, ich gehe gleich auch auf Ihren Antrag ein, den wir sehr genau gelesen haben. Natürlich ist der Bundesrat hier auch gefragt. Wir haben einen eigenen Änderungsantrag zu Ihrem Antrag vorgelegt. Den haben Sie ja sicherlich gesehen. Auch dazu komme ich gleich, denn das Ganze hat ja auch Auswirkungen auf unsere Landesfinanzen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, natürlich sind wir uns als Koalitionsfraktionen, aber sicherlich auch die anderen Fraktionen hier im Landtag, darüber einig, dass das deutsche Steuerrecht bzw. Steuersystem einfacher und transparenter werden muss. Das habe ich auch für unsere Fraktion an dieser Stelle vor kurzer Zeit schon mehrfach betont. Denn auch immer wieder kommen wir bei unseren Themen hier zu der Einnahmesituation zu unseren Steuereinnahmen. In diesem Zusammenhang wurde auch das Thema „Steuererklärung“ mehrfach angesprochen. Soweit ich mich recht erinnere, will allerdings die Fraktion DIE LINKE oder die Partei DIE LINKE eine neue Vermögenssteuer auf Bundesebene erreichen oder eine sogenannte Rei
chensteuer einführen bzw. wird das wohl gefordert. Dieses würde allerdings auch wieder mehr Verwaltungsaufwand für die Finanzverwaltung bedeuten und sicherlich auch einen weiteren Vordruck nach sich ziehen. Aber das will ich heute nur am Rand anmerken.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Steuerrecht ist zu kompliziert. Das Steuerrecht ist voll von Anreizen, was wir alles mit unserem Geld tun können oder sollen. Wir sollen in Immobilien investieren, in die Rentenvorsorge und auch in Versicherungen einzahlen, die Windenergie und viele andere Dinge spielen da eine Rolle. Das sind alles Sachen, womit man die Steuerlast senken kann. Es gibt dazu eine Vielzahl und es gibt auch eine Vielzahl von Vordrucken. Natürlich ist auch jeder Fall anders gelagert. Wenn wir alle hier unsere Steuererklärung einmal mitbringen und vergleichen würden, so könnten wir feststellen, dass es nicht zwei gleiche gibt, mal abgesehen von den Zahlen, die ja auch noch unterschiedlich sind. Jeder hat eine andere Lebenssituation, jeder braucht andere Vordrucke bzw. Anlagen der Erklärung und für jeden gibt es dann auch noch eine Vielzahl von verschiedenen Spalten, wo man etwas einzutragen hat. Wie gesagt, das hängt von der jeweiligen Lebenssituation ab. Ich habe mir mal die Mühe gemacht und habe hier die Einkommensteuererklärungsvordrucke für 2009 mitgebracht, alles, was hier infrage kommen könnte. Das ist also so ein Wust. Allein die Anleitung zur Einkommensteuererklärung umfasst 20 Seiten. Hier ist auch nur beispielhaft erklärt, was alles infrage kommen könnte, auf was man alles achten soll, wo was einzutragen ist. Es ist auf jeden Fall eine wertvolle Hilfe für diejenigen, die ihre Steuererklärung auch selber machen. Aber nichtsdestotrotz umfasst allein diese Anleitung 20 Seiten.
Es gibt auch noch eine vereinfachte Steuererklärung, das soll der guten Ordnung halber auch erwähnt sein, die ist etwas kürzer, aber kommt auch nur für einen Bruchteil unserer Steuerpflichtigen infrage. Wie gesagt, es gibt eine Vielzahl von Anlagen, ich meine es sind sogar 13 Stück. Da gibt es z.B. die Anlage N für die Arbeitnehmer, die Anlage KAP für den Sparer, die Anlage R für den Rentner, die Anlage L für die Land- und Forstwirte, Anlage G für Gewerbetreibende, die Anlage S für Selbstständige und Freiberufler. Die Haus- und Wohneigentümer haben dann die Anlage V auszufüllen oder die Anlage FW zur Förderung des Wohneigentums. Dann haben wir hier noch die Anlage SO, die z.B. bei privaten Veräußerungsgeschäften, Unterhaltsleistungen und vielen anderen Dingen zur Anwendung kommt und die Anlage AUS für besondere Fälle, für ausländische Einkünfte. Und es gibt die Anlage Unterhalt, um diese auch noch zu nennen, und für die Eigenheimzulage gibt es auch noch einen weiteren Vordruck. So viel erst einmal dazu und da haben wir uns noch nicht über