Protocol of the Session on September 10, 2010

Danke, Herr Abgeordneter. Das Wort hat jetzt Abgeordnete Hitzing von der FDP-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Damen und Herren, noch einmal vielen Dank, Herr Kollege Metz, für Ihren Beitrag. Ich würde gern sofort darauf eingehen. Es ist natürlich nicht so, dass ich gesagt habe, wir würden Ihnen vorwerfen, dass alle Förderungen für die Schulen in freier Trägerschaft gekürzt werden. Das habe ich nicht gesagt. Ich habe gesagt, es ist nicht hinzunehmen, dass eine Kürzung der jetzigen Finanzierung erfolgen soll. Das ist ein ganz kleiner Unterschied.

(Beifall FDP)

Denn - und das ist nachvollziehbar und das kann man sich auch anhören - wenn man einfach einmal mit den Trägern redet, wie die Finanzierung aussieht in den Schulen in freier Trägerschaft, was mit diesem Geld geleistet wird, dann muss ich konstatieren - ich gehe auch davon aus, dass die Stellungnahmen, die wir jetzt in der letzten Zeit gesehen haben von den verschiedenen Trägern, der Wahrheit entsprechen und darauf ist auch schon aufmerksam gemacht worden -, dass die Träger mit

ihren Schulen und ihren Bildungseinrichtungen streckenweise ziemlich randgenäht arbeiten. Es ist die Intention des Antrags, diese jetzt bestehende Förderung, dieses gute Gesetz, wie wir es jetzt haben, nicht zu verändern und zu verschlechtern, indem man ganz einfach die Förderung nach unten fährt. Nichts weiter habe ich gesagt. Natürlich ist es auch so - ich gehe gern noch mal auf den Teil ein, wo es um die Qualität der Schulen in freier Trägerschaft geht, auf das, was wir vorhin besprochen haben zum Thema Qualität bezogen auf die öffentlichen Schulen, als es um die Versetzung ging, Frau Sojka, Sie hatten vorhin schon mal darauf reagiert, als ich das angesprochen habe -, die Schulen in freier Trägerschaft haben ein sehr breites Bild und haben viele Dinge schon entwickelt, wo die Schulen in der öffentlichen Trägerschaft auf dem Wege dazu sind. Nichts anderes hatte ich formuliert. Diese Schulen, von denen wir jetzt aber sprechen, sind laut Grundgesetz, da wiederhole ich mich sehr gern, und zwar in Artikel 7 Abs. 4 legitimiert und vor allem finanziell auch so auszustatten, dass eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen ihrer Eltern nicht passiert.

(Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das hatte ich bereits erwähnt und das ist meines Erachtens ein ausgesprochen wichtiger Punkt.

Zweitens: Thüringen muss, sollte und will Bildungsland bleiben und dem Freistaat Thüringen müssen alle Kinder im Lande gleich viel wert sein, gerade bei der Bildung gleich viel.

(Beifall FDP)

Chancen- und Bildungsgerechtigkeit werden mit diesem Gesetzentwurf meines Erachtens, unseres Erachtens aber in einer gewissen Weise abgeschafft und es wird den Schulen in freier Trägerschaft fast unmöglich gemacht, Elternbeiträge nicht doch zu erhöhen und das würde ja unweigerlich im logischen Schluss zu einer Sonderung führen und genau das soll verhindert werden mit der Diskussion, die wir jetzt hier begonnen haben.

(Beifall FDP)

Bei diesen Schulen ist es im Übrigen auch ganz wichtig, einfach mal zu beleuchten, mit welchem Engagement sich dort Eltern einbringen. Neben dem eigentlichen Schulgeld sind sie nämlich mit Arbeitseinsätzen, mit regelmäßigen Reinigungen der Klassenräume und der Schulhäuser und weiteren Aktionen ehrenamtlich in ihren Schulen tätig, in den Schulen, die sie für ihre Kinder als die richtigen erachten und deshalb ist das Kind auch dort und nirgends anders und diese Eltern empfinden die Pläne des Ministeriums als Missachtung ihres gesellschaftlichen Engagements.

(Beifall FDP)

(Abg. Metz)

Das muss man einfach mal so sagen. In vielen Zuschriften, die uns zugegangen sind, habe ich auch genau das herausgelesen. Die Eltern fühlen sich an dieser Stelle missverstanden, unverstanden und auch nicht entsprechend gewürdigt, wie sie es aber wert sind. Vor allem die Verkündigung des einmaligen und neuen Konzepts der Thüringer Gemeinschaftsschule empfinden die Eltern der Freien Waldorfschule in Weimar z.B. als blanken Hohn, denn dort ist seit 20 Jahren genau dieses Prinzip das Prinzip, nach dem gearbeitet wird, und sie empfinden diesen Gesetzentwurf, der jetzt kommt, als eine Einschränkung der Wahlfreiheit. Ich komme immer wieder auf das Thema der möglichen Sonderung der Schüler über die Finanzen der Eltern.

(Beifall FDP)

Die Fakten geben den Schulen in freier Trägerschaft natürlich recht. Sie leisten einen entscheidenden Beitrag zur Schulstruktur in Thüringen - und das ist auch gar nicht strittig, das haben wir schon von vielen verschiedenen Rednern hier am Pult gehört - und sie geben den jungen Menschen die Chance zu wählen. Sie tragen als Landschulen Bildung in die Fläche oder sie verstärken auch als Spezialschulen bestimmte Aspekte des Lernens, soziale Kompetenz, Mensch-Natur-Beziehungen.

Die positive Bildungsbilanz dieser Schulen kann man nicht infrage stellen und stellen sie ja auch nicht infrage, Herr Minister, aber Sie stellen die finanzielle Zukunft dieser Schulen infrage.

(Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Bei den Schulen in freier Trägerschaft wird trotz bereits jetzt deutlich geringerer Förderung als bei Schulen in öffentlicher Trägerschaft - im Schnitt sind es 85 Prozent, abhängig von der Schulform variiert das - genauso viel Arbeit geleistet, gute Arbeit geleistet. Und hier geht es mir um die Gleichberechtigung, soziale Gerechtigkeit.

Bildungsland Thüringen: Im Bildungsland Thüringen geht es um soziale Gerechtigkeit und Gleichberechtigung in der Bildung. Dass sich nicht alles machen lässt, das wissen wir auch, aber wir haben im Koalitionsvertrag genau das stehen, Thüringen soll Bildungsland sein. Dass Sie sich nicht an Ihren Koalitionsvertrag halten, das werden andere sanktionieren, aber wenn Sie die Grundrechte der Thüringer einschränken, so wie es hier getan wird, dann werden wir den Finger in die Wunde legen.

(Beifall FDP)

Ich wiederhole es an dieser Stelle gern: Unserem Land muss jedes seiner Landeskinder gleich viel wert sein, und zwar unabhängig von der Schulwahl. Im direkten, ich betone, im absolut direkten Bildungsbereich sollten Sparmaßnahmen nur unter strengsten Auflagen überhaupt angedacht werden. Die Chance, sich den schwierigen Haushaltsrealitä

ten zu stellen und sinnhaft zu sparen, die haben Sie, die haben wir in den nächsten Wochen und Monaten zur Gänze und zur Genüge.

Im Moment kann ich sagen, Schulen in freier Trägerschaft sind kostengünstiger pro Kopf und Schüler als Schulen in öffentlicher Trägerschaft, und das heißt, eine Förderung dieses Angebots spart sogar Kosten. Jetzt bitte unterstellen Sie mir nicht, dass ich nur aus Kostengründen diese Schulen in freier Trägerschaft unterstütze, das tue ich nicht, ausgesprochen nicht, explizit.

Thüringen ist im großen Rahmen der Bundesrepublik Deutschland nach den Daten des Statistischen Bundesamtes bei Weitem nicht das teuerste Land bei der Förderung für Schulen in freier Trägerschaft. Bayern und Baden-Württemberg zum Beispiel - also die Länder, mit denen wir uns auch sehr gern messen, wenn es um die PISA-Studie geht sind weitaus teurer. Und Länder, denen wir eine deutlich bessere Kostenbilanz bescheinigen, die liegen in der PISA-Studie allerdings viel weiter unter uns.

Die Frage ist jetzt, was wollen wir eigentlich? Ich kann doch nur hoffen, dass unser Ziel nach wie vor bleibt, dass Thüringen mit seiner Kompetenz im Bereich der Bildung da steht, wo wir stehen und wir uns nur noch verbessern können, das heißt, die PISA-Studienergebnisse verbessert werden, zumindest aber wenigstens stetig so bleiben. Eine Verbesserung im Bereich der Bildung, da sind wir uns auch einig, ist genau das, was wir alle wollen.

Zweitens: Bei den Schulen in öffentlicher Trägerschaft gehört Thüringen schon zu den Ländern, die sehr, sehr teuer sind, also ziemlich teuer, das muss ich sagen. Die Gründe sind verschiedenster Art. Und dann komme ich natürlich wieder an die Stelle, die Schulen in öffentlicher Trägerschaft sind mit der Berechnung, die gemacht wird für die Schulen in freier Trägerschaft natürlich auch die Kostengrundlage. Also ist doch die Frage: Ein staatlicher Gesamtschüler z.B. kostet in Thüringen etwa 2.000 € mehr als ein Durchschnittsschüler an einer Schule in freier Trägerschaft - jetzt ist es wirklich kurzzeitig eine Zahlendebatte - und unser Freistaat hätte natürlich bei einer aktiven Förderung der Schulen in freier Trägerschaft sogar ein enormes Einsparpotenzial bei den Bildungskosten. Genauso will ich das jetzt mal gesagt haben. Das wäre natürlich auch Sparen mit Verstand, zumindest denke ich nicht, dass es gut ist, dass wir diese Schulen jetzt beschneiden.

Es gibt ja auch andere Länder, wir schauen ja sehr gern über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus und sehen uns an, was dort in den Bildungslandschaften so los ist, und natürlich das auch mit gutem Recht, denn genau darum geht es ja, dass wir nicht nur in unserem eigenen Kesselchen kochen. Wenn ich da mal in die Niederlan

de schaue, das ist natürlich auch erstaunlich. In den Niederlanden sind zwei Drittel aller Schulen Schulen in freier Trägerschaft und die sind auch noch ganz vorn. Sie werden zumindest immer besser und das muss man auf alle Fälle so anerkennen.

Die Schulen in freier Trägerschaft leisten also nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen Ländern eine sehr gute Arbeit und das gilt es doch zumindest zu würdigen. Wenn wir jetzt von den Kosten sprechen und der Höhe der staatlichen Finanzhilfe, dann wird diese ja zurzeit vom Vom-HundertAnteil der Schülerkosten des Jahresbetrags errechnet, der gebildet wird aus Personalkosten, aus Sachkosten und mit der Zahl der Schüler multipliziert, das bezogen auf einen Stichtag, und zwar des Vorjahres. Die Abkopplung der staatlichen Finanzhilfe von den Schulen in freier Trägerschaft ist nach unserer Meinung fatal, denn es würde tatsächlich eine Zweiklassengesellschaft bilden, weil diese feste Größe, von der man ausgehen kann, zur Berechnung für die Förderung für die Schulen in freier Trägerschaft dann nicht mehr da wäre.

Uns erscheint das Modell von Sachsen-Anhalt besser und überlegenswert. Hier wird eine regelmäßige Kostenerhebung durchgeführt, und zwar der Schülerkosten im öffentlichen Schulsystem, und diese Kostenerhebung bildet dann immer die Grundlage für die Berechnung und die Kostenentwicklung. So stand es im Übrigen auch im Kienbaum-Gutachten, das leider nicht weitergeführt worden ist. Es ist aber bis zum Jahr 2005 geführt worden und man kann schon sehen, dass sich diese Kosten verändern, und zwar in die Höhe gehen auch für die Schulen in öffentlicher Trägerschaft. Daran ist ja diese Berechnung gekoppelt und auch die Bezuschussung oder Förderung für die Schulen in freier Trägerschaft. Hier liegt meines Erachtens auch der Hase im Pfeffer. Ich habe den Eindruck, es ist einfach nicht gewollt, dass diese wirklich reale Kostengrundlage, wie es das Kienbaum-Gutachten eben auch zeigte, genutzt werden soll.

Ich möchte an dieser Stelle nur Sie alle noch einmal bitten: Wenn, wie es im Koalitionsvertrag steht, Thüringen Bildungsland bleiben soll, die Schulen gleichberechtigt gefördert werden sollen, dann dürfen diese Kürzungspläne meines Erachtens nicht umgesetzt werden.

(Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Bildung ist in Thüringen ein besonderes Allgemeingut, freie Schulen müssen für alle Kinder offen bleiben; bei der Schule die Wahl zu haben, das darf nicht vom Einkommen der Eltern abhängen.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie, dass wir über dieses Thema auch eventuell im Ausschuss reden, weil das ein Thema ist, das genauso wichtig und prekär ist wie ein bereits heute disku

tiertes Thema. Gerade im Bereich der Bildung sollten wir uns auch alle Zeit der Welt nehmen, um miteinander ins Gespräch zu kommen und auch das Für und Wider zu besprechen. Noch einmal: Die Bedeutung der Schulen in freier Trägerschaft misst man ihnen auch bei, wenn man ein gut funktionierendes Gesetz nicht minimiert und nicht verschlechtert, sondern es so umsetzt, wie wir es kennen.

Ich habe im Moment noch einen Punkt, der mir gerade noch eingefallen ist - Herr Metz hatte es auch schon mal angesprochen -, und zwar die Landeskinderklausel. Die Landeskinderklausel bedeutet, dass Kinder, die aus anderen Bundesländern kommen und in Schulen freier Trägerschaft sind, nicht mehr in die Berechnungsgrundlage mit eingehen, also für diese Kinder keine Zahlungen vom Freistaat Thüringen mehr erfolgen werden oder erfolgen sollen. Es erscheint mir auch ein bisschen kleinstaaterisch. Auch da gibt es natürlich ganz kluge Leute und Experten, die dazu etwas zu sagen haben, u.a., wenn ich darf, Herr Präsident, möchte ich gern Herrn Prof. Dr. Vogel vom Institut für Bildungsforschung und Bildungsrecht zitieren, der da sagt: „Das Bundesverwaltungsgericht vertrat in seiner Stellungnahme folgenden Standpunkt, dass die Ersatzschule gegenüber dem Sitzland sich nicht auf eine Zahlungsverweigerung des Herkunftslandes berufen kann, das Herkunftsland eine Erstattung gegenüber dem Sitzland nicht verweigern dürfe. Die Garantie der Gründungs-, Wahl- und Besuchsfreiheit für Schulen in freier Trägerschaft ist nach Artikel 7 Abs. 4 Grundgesetz ohne Vorbehalt gesamtstaatlich garantiert und kann daher durch den Landesgesetzgeber nicht eingeschränkt werden. Die Bundesländer sind im Rahmen ihrer Verpflichtung zu bundestreuem Verhalten zum Handeln verpflichtet, um die Garantien des Artikels 7 Abs. 4 Grundgesetz für jeden Bürger zu sichern.“ Das bedeutet für Thüringen nichts anderes als: Wenn die Kosten für Schüler aus anderen Bundesländern nicht mehr getragen werden sollen und das Thüringen entscheiden will - dazu hat der Freistaat im Übrigen das Recht -, dann muss er sich an die entsprechenden Bundesländer wenden, und zwar an die entsendenden Bundesländer, um die Schülerkosten erstattet zu bekommen. Das kann man über einen Staatsvertrag machen. Oder anders formuliert: Eine Abwälzung der Kosten auf die freien Träger und die Eltern, das ist unwürdig und verfassungswidrig. Sich nur auf die Schulen in freier Trägerschaft zu beschränken, verstößt zudem gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, aber auch das könnte man in einem Staatsvertrag sicherlich regeln. Wir fordern Sie deshalb auf, holen Sie sich die Beteiligten an den runden Tisch oder einen eckigen Tisch; wichtig ist, dass man mit den Beteiligten redet. Es geht uns um die Kinder in unserem Freistaat, es geht uns um eine sehr gute und hoch qualitative Ausbildung unserer Schüler und darum, dass das bereits gute Gesetz, das bestehende Ge

setz für Schulen in freier Trägerschaft zum Wohle aller Schüler in unserem Land bestehen bleibt. Lassen Sie uns die Zukunft unserer Kinder chancengleich und gerecht gestalten, darum bitte ich Sie. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Frau Abgeordnete. Das Wort hat jetzt Abgeordnete Sojka von der Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Eber, Herr Weinrich, als der Antrag kam, eine Aktuelle Stunde zum Thema im letzten Plenum zu machen, da haben wir schon einmal die Argumente eigentlich alle ausgetauscht. Ich war deshalb ein bisschen überrascht, als dieser Antrag der FDP nun heute wieder zur Debatte steht und dachte, der Hintergrund ist dieser Zeitungsartikel: „Walsmann will bei freien Schulen stärker sparen - Finanzministerin verlangt dreimal so hohen Betrag, als Matschie geplant hat.“ Das ist natürlich eine alarmierende Meldung. Das sehe ich auch so und wenn das der Anlass für diesen Antrag war, dann ist auch gerechtfertigt, hier zu debattieren. Allerdings nach der Rede von Frau Hitzing habe ich so das Gefühl, wir machen schon die 0. Lesung. Den Gesetzentwurf, den haben wir zwar als Referentenentwurf schon zugestellt bekommen, aber ob der dann so bleibt, der ist, glaube ich, noch nicht in zweiter Lesung durch das Kabinett; ja, darüber kann man eigentlich noch gar nicht so richtig reden. Ich bin aber all denen, die uns die Zuschriften zur Stellungnahme geschickt haben, dankbar, weil man auch in dem Gesetzentwurf natürlich schon einmal nachvollziehen kann, was die Grundlage oder Intention möglicherweise auch dieses Antrags war.

Ich bin auch überrascht, Frau Hitzing, wie man vor der Mittagspause gewissermaßen, was wir da diskutiert haben - reformpädagogische Ansätze, neue Bewertungsformen bis hin zum Abschaffen des Sitzenbleibens - so ein bisschen als Teufelszeug, was in einer öffentlichen Schule gar nicht gehen würde, beschreibt und jetzt nach der Mittagspause das hohe Lied darauf singt, da bleibt mir eigentlich der Mund offen stehen, aber gut. Ich würde Ihnen empfehlen, denn ich habe gehört, dass Sie noch arbeiten: Machen Sie einfach mal eine Wahlkreiswoche ach nein, da sind ja die Ferien, also muss es eine andere Woche sein -, mal ein Praktikum in einer freien Schule, egal, ob das ein kirchlicher Vertreter ist oder eine andere Schule, das sind alles gute Schulen, dann sehen Sie, dass man sogar ohne Note, ohne Sitzenbleiben und mit anderen Bewertungsformen richtig gute Schule machen kann.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dann würde ich die Worte, die Sie hier sprechen, auch ernst nehmen. Allerdings muss ich Ihnen auch klar sagen, und da mache ich auch nie einen Hehl daraus, dass Ihre Vision, zwei Drittel der Schulen als freie Schulen möglicherweise mal entwickelt zu haben, so wie das in den Niederlanden ist, nicht unser Ziel ist. Das ist nicht ganz so einfach, weil ich nicht nur nicht wüsste, was mit den vielen Beamten dann zu tun ist, denn nicht alle können Abgeordnete werden.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Einstellung der Verbeam- tung.)

Ja, die Verbeamtung einzustellen, ist der allererste Schritt. Aber prinzipiell hätten wir dann wiederum völlig erhöhte Kosten, könnten die Menschen gar nicht einsetzen. Und wenn sie dann wiederum die Finanzierung der freien Schulen an diese Kosten im staatlichen System binden würden, das wäre dann irgendwann nicht mehr bezahlbar, zumindest nicht mit Ihren Haushaltsvorschlägen, die Sie beim letzten Mal gemacht haben.

Ich möchte also noch einmal darstellen, von welcher Position aus wir diskutieren und jeder weiß, dass wir die freien Schulen in ihrer Arbeit sehr hoch anerkennen und achten und da auch keine Einschränkung wollen. Allerdings ist unser oberstes Ziel, die Verbesserung der Qualität von Bildung und Chancengerechtigkeit, damit meinen wir alle Kinder im Freistaat. Wie das auch vorhin in der Debatte schon angeklungen ist, ich muss als Eltern die Chance haben, relativ nah eine Schule zu erreichen, möglichst dort alle Abschlüsse angeboten zu bekommen und auch sicher sein zu können, dass es eine gute Schule ist. Wenn es dann noch sein könnte, dass es irgendwann keinen Unterschied zwischen freien und staatlichen Schulen gäbe und auch kein Schulgeld bezahlt werden müsste, dann wäre möglicherweise die Vision erfüllt. Der Bildungsbereich kann und darf kein Ort für Sparen und Haushaltssanierung sein, auch nicht für Frau Walsmann.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Somit kann es eigentlich auch keine Überfinanzierung des staatlichen Schulsystems geben, so wie es der Bildungsminister Matschie irgendwann behauptet hat. Ich hoffe, die Zeitungen haben das nicht falsch verstanden. Die vom Land eingesetzten Mittel werden derzeit allerdings nicht in der notwendigen Effektivität eingesetzt, das wissen wir, aber das rechtfertigt die Reduktion der Bildungsausgaben nicht. Die Schulen in freier Trägerschaft mit deren Kindern erfüllen ihre Schulpflicht und haben das Recht dazu nach Grundgesetz und Thüringer Verfassung, das hat Frau Hitzing schon gesagt. Sie sind auch an die Verfassung gebunden. Das heißt,

(Abg. Hitzing)