soziale Benachteiligung oder Ausgrenzung darf auch bei freien Schulen nicht erfolgen. Insofern sind unseres Erachtens freie Schulen in die Lage zu versetzen, perspektivisch auch ohne die Erhebung von Schulgeld existieren zu können, beispielsweise wie die Emil-Petri-Schule in Arnstadt das schon vormacht und viele andere Schulen auch. Allerdings muss man das an bestimmte Bedingungen knüpfen, das habe ich beim letzten Mal in der Debatte schon gesagt. Das heißt, die freien Schulen müssen sich in regionale Schulnetzplanungen einbinden lassen und es müssen auch einheitliche Tarifregelungen umgesetzt werden - ich glaube, in Sachsen beginnt man schon damit, wenn ich das richtig verstanden habe -, so dass ein Lehrer an einer freien Schule nicht viel weniger Geld bekommt und viel länger arbeiten muss. Nur die gute Berufszufriedenheit rechtfertigt das nicht. Gleichzeitig darf auch keine Segregation erfolgen. Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass in einer bestimmten Region so und so viele Kinder mit Hartz-IV-Bezug existieren und das müsste sich spiegelbildlich auch in so einer freien Schule abbilden. Diesen Differenzbetrag könnte das Land auch völlig ausfinanzieren. Dann hätte man zumindest die gleiche spiegelbildliche soziale Herkunft der Kinder, die in den Schulen lernen.
Die Reformbemühungen, die wir für alle Schüler haben, gelten meines Erachtens auch für freie Schulen. Das heißt, gemeinsamer Unterricht, individuelle Förderung, Ganztagsschule, längeres gemeinsames Lernen sind auch Ziele für freie Schulen. Da brauchen sie natürlich ausgebildetes und ausreichendes Personal. Was allerdings in diesem Gesetzentwurf steht, sollte er so bleiben, ist eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Schulämter. Das kann so nicht bleiben. Wenn man nichts Besseres vorhat und nicht weiß, wie man den Run auf die freien Schulen eindämmen will, außer dass man Zwänge auferlegt, die in Bürokratie ausarten, das empfinde ich als eine Zumutung, weil ich denke, Bildungserfolg darf sich nicht daran messen, ob und welcher Lehrer wann angemeldet welche Arbeit tun kann, und im Zweifel hat man halt einmal 14 Tage irgendwelche Ausfälle, weil man den Schulen das Recht der eigenständigen Organisation nicht mehr zugestehen will. Das kann so nicht sein, das ist die blanke Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die Schulämter und ich habe das schon oft gesagt, auch von diesem Pult aus, die braucht man einfach nur auflösen, dann hat man auch eine große Einsparung und dann haben wir auch endlich die Eigenständigkeit der staatlichen Schulen erreicht. Ich glaube, die können das sogar sehr viel besser organisieren.
Zu Ihrem Antrag will ich nur noch Folgendes sagen: Man muss ehrlich bleiben in der Debatte und das habe ich schon beim letzten Mal vermisst, deswe
gen möchte ich einmal auf die einzelnen Punkte eingehen. Sie schreiben unter Punkt 1: „die Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft auch langfristig nicht zu kürzen“. Das wollen wir auch. Die Frage ist nur, was man darunter versteht. Im Haushalt steht jetzt ein bestimmter Betrag drin. Wenn wir den so drinstehen lassen würden, wäre das dann die Erfüllung Ihres Punkts 1? Ich weiß es nicht, denn es sind ja jetzt auch eine ganze Menge mehr Schulen mittlerweile bestätigt. Das heißt mehr Kinder, mehr Schulen, wenn man bei der Finanzierung pro Schüler bleibt, heißt das mehr Geld. Wenn das für Sie mehr Geld heißt, weil das Nichtkürzen doch mehr Geld bedeutet, dann muss man wiederum sagen, wo man das wegnimmt. Die Vorschläge, die Sie da in der letzten Haushaltsdebatte gemacht haben, im Bildungs- und Kulturbereich 90 Mio. € zu sparen und allein bei den angestellten Lehrerinnen und Lehrern alles wegzukürzen, das kann auch nicht unser Weg sein. Also da muss man dann schon ehrlich sagen, was Sie meinen, wenn Sie sagen, die Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft auch langfristig nicht zu kürzen. Wenn zum Beispiel das Ziel ist, zwei Drittel aller Schulen in Thüringen sollen freie Schulen sein, dann kann man natürlich mit dem jetzigen Betrag nicht umgehen. Also muss man konkret sagen, was man will. Gleichzeitig heißt es natürlich, jede neu zugelassene Schule bedeutet im staatlichen Schulsystem einen gewissen weiteren Überhang von Beamten. Das heißt, das habe ich vorhin schon gesagt, dass die Kosten pro Schüler ansteigen und wenn man die Finanzierung der freien Schulen daran koppelt, dann bedeutet das eine Erhöhung der Kosten für alle. Das kann man wollen, das ist in Ordnung, aber man muss dann auch dort fragen, ob das wirklich effektiv eingesetztes Geld ist.
Zum Zweiten, die Berechnung der Kostenzuschüsse nicht von den Schülerkosten bei den Schulen in öffentlicher Trägerschaft zu entkoppeln: Das sehe ich im Prinzip auch so, wobei man das, was ich jetzt gerade versucht habe zu argumentieren, dabei auch im Blick haben muss. Wir haben nun einmal nur 17.000 Schüler pro Jahrgang in Thüringen und das Schülertal ist durch. Jede neu zugelassene freie Schule heißt, dass dort weniger Schüler sind, dort mehr Schüler sind und wenn man das gewissermaßen nach wie vor koppelt, dann muss man auch wissen, was das letzten Endes heißt.
Ich will keinen Wettbewerb in Schulen, das sage ich Ihnen auch offen. Ich will einfach gute Schulen für alle. Das ist unser grundsätzlicher Unterschied, aber den kennen wir ja.
Drittens, die Landeskinderklausel in Thüringen einzuführen: Da muss ich sagen, da bin ich auch dagegen und ich hoffe, meine Fraktion folgt. Ich woh
ne in Altenburg. Das ist diese Enklave in Thüringen und da ist der Weg nach Sachsen-Anhalt und Sachsen nicht weit. Die Menschen bei uns stellen mittlerweile auch infrage, dass es Thüringen geben muss, einfach weil immer über die Kosten gesprochen wird. Aber was wir als Chance empfinden, ist, dass wir beispielsweise ein christliches Gymnasium in der Nähe des Bahnhofs haben und eine ganze Menge Kinder aus Sachsen und Sachsen-Anhalt dort sind, weil wir eigentlich auch hoffen, dass sie von Altenburg dann eine gute Erinnerung an ihre Schulzeit haben und vielleicht einmal wiederkommen, weil wir dann sicher auch irgendwann einen richtig hohen Fachkräftemangel haben.
Wenn wir allerdings die Landeskinderklausel einführen würden, würde das bedeuten, sie müssten sich wahrscheinlich Scheinwohnungen anmieten, um Altenburger zu werden. Gut, dann kann man das wollen, aber ob das tatsächlich politisch ehrlich und transparent ist, weiß ich nicht. Also ich denke, ähnlich wie bei Studenten, man kann sich nicht abschotten, das wäre kontraproduktiv.
Viertens, nach dem Grundsatz zu handeln, dass dem Land alle Kinder gleich viel wert sein sollen: Das klingt meines Erachtens gut, ist eine populistische Aussage, die man eigentlich nicht ablehnen kann, aber man muss natürlich auch sagen, was sich konkret dahinter verbirgt. Das Gesetz jetzt nicht zu verändern, das hieße allerdings, unehrlicherweise dann sagen zu müssen, wo das Geld herkommen soll, wenn man dem Aufwuchs der freien Schulen einfach so zuschaut, ohne Bedingungen zu stellen, ohne sicherzustellen, dass gleiche Arbeitsbedingungen für Lehrerinnen und Lehrer an öffentlichen und an freien Schulen herrschen, und ohne sicherzustellen, dass die kommunalen Gebietskörperschaften in der Schulnetzplanung noch ein Wort mitreden können. Das können wir so nicht mittragen. Wir werden Gelegenheit haben, wenn dann der Gesetzentwurf im Ausschuss und auch in der Anhörung diskutiert wird, darüber zu reden. Ich bin auch froh, dass wir die Möglichkeit haben und schon eingeladen sind zu mehreren runden Tischen, um uns auch verständlich zu machen, weil ich annehme, dass auch seitens der Träger vielleicht noch die eine oder andere gute Idee kommt zu den Problemen, die ich hier aufgeworfen habe, weil man die nur miteinander lösen kann. Die Daumenschraube des Geldes anzuziehen, so wie das Frau Walsmann hier offensichtlich will, das kann nicht sein. Ich sage, wenn wir Thüringen als Land der Reformpädagogik weiter nach außen tragen wollen und gute Schule auch zeigen und machen wollen und letzten Endes auch den staatlichen Schulen beweisen wollen, dass man mit solchem „Teufelszeug“, wenn man mit reformpädagogischen
Ansätzen gute Schule machen kann, dann dürfen wir nicht zulassen, dass nur noch die Eltern ihre Kinder dort hinbringen können, die die Schulwege selber übernehmen und auch noch Schulgeld dafür bezahlen. Das wollen wir nicht, aber man muss auch ehrlich in der Debatte überlegen, wie man es dann miteinander bespricht und regelt. Aber überlassen Sie das nicht den Schulämtern, da die Daumenschraube anzuziehen, das ist unfair.
Als letzter Satz: Uns ist jedes Kind gleich viel wert und - wie ich schon sagte - in der Hoffnung, dass es nach wie vor in Thüringen, auch wenn wir sehr viel weniger Einwohner werden, kurze Wege zu den Schulen gibt, gute Schule überall angeboten wird und Eigenständigkeit das Ziel ist, und im Endeffekt ist es den Eltern dann egal, ob es eine freie oder eine staatliche Schule ist. Lassen Sie uns daran arbeiten.
Vielen herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, lieber Herr Weinrich, lieber Herr Eber, herzlich willkommen auch zu dieser Debatte.
Es ist ja jetzt einiges schon gesagt worden und ich will nicht alles wiederholen, aber ich glaube, dass es ganz wichtig ist, die Debatte hier zu führen, auch wenn wir bereits in der letzten Plenarsitzung dazu eine Aktuelle Stunde hatten. Ich habe mich auch nicht wirklich gewundert, dass das Thema hier wieder auftaucht. Es wird ja noch häufiger kommen, denn ich denke, die Debatte tut not, weil es einfach eine sehr große Verunsicherung bei vielen Eltern gibt, nicht nur wegen der Zeitungsmeldungen, die eben von meiner Kollegin Frau Sojka vorgetragen wurde, wo Frau Walsmann offenkundig noch einen sehr viel größeren Sparbetrag bei den freien Schulen ausgemacht haben will als das Ministerium, sondern weil wir ja alle auch wissen, und das wundert ja jetzt auch nicht, dass das Thüringer Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft als Referentenentwurf vorliegt und entsprechende Stellungnahmen auch von den freien Schulen und den Schulträgern eingefordert wurden und dass diese dann nicht nur das Ministerium direkt erreichen, sondern auch viele andere, ist auch bekannt. Insofern ist, denke ich, es auch völlig folgerichtig, dass wir hier im Vorfeld diskutieren, denn meine Hoffnung ist nach wie vor, dass wir uns im Vorfeld einer Gesetzesfertigstellung auch verständigen, damit die
unterschiedlichen guten Gedanken, die es sicherlich auch gibt, noch einfließen können und dann nicht erst über Änderungsanträge oder Ähnliches in ein Gesetz hineingestimmt werden müssen.
Insofern bin ich natürlich auch dankbar, dass uns sehr viele Zuschriften erreicht haben, und bin auch dankbar für den vorgelegten Antrag. Hätte ihn die FDP nicht gestellt, hätten wir ihn gestellt. Das Wichtige ist aber, dass er in der Sache vorliegt und alle daran diskutieren können. Da geht es mir auch nicht darum zu reklamieren, ob ein Grundsatz, der darin enthalten ist, nämlich dass dem Land oder uns alle Kinder gleich viel wert sein müssen. Sie sagten „uns“, Frau Sojka, hier steht „dem Land“ wir haben auch immer gesagt, alle Kinder müssen gleich viel wert sein -, wenn das das Grundverständnis ist, was wir hier alle teilen, dann bin ich ja sehr froh und erhebe bestimmt auch keine Urheberrechte, weil das Entscheidende ist, dass wir tatsächlich nicht unterscheiden zwischen den Kindern, egal welche Schule sie besuchen.
Da möchte ich an einer Stelle anknüpfen, die auch der CDU - so jedenfalls war ich immer informiert immer sehr wichtig war, das ist die Wahlfreiheit. Wenn die Wahlfreiheit - Herr Emde nickt im Rausgehen - tatsächlich so wichtig ist, dann, glaube ich, müssen wir natürlich auch zur Kenntnis nehmen, dass es einen Referentenentwurf gibt für das Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft. Wenn wir dann in diesem Gesetzentwurf eine Landeskinderklausel finden, dann, sage ich ganz deutlich, ist die Wahlfreiheit nicht mehr gegeben. Ich habe es neulich schon ein bisschen pointiert zugespitzt, Frau Sojka hat es eben auch schon problematisiert. Wenn quasi an den Landesgrenzen wieder Stoppschilder stehen, dann fühle ich mich in eine Zeit zurückversetzt, die ich eigentlich glaubte längst überwunden zu haben.
Auch und gerade angesichts des drohenden Fachkräftemangels - Frau Sojka hat es eben am Beispiel von Altenburg deutlich gemacht, dass auch Kinder beispielsweise aus Sachsen die Schulen in Altenburg besuchen. Ich nehme mal ein anderes Beispiel. In Nordhausen beispielsweise gibt es auch eine freie Berufsschule, da werden Kranken- und Altenpflegerinnen ausgebildet, da kommen auch sehr viele Pflegeschwestern aus den alten Bundesländern, insbesondere aus Niedersachsen. Wenn wir dann schauen, wenn diese hier eine gute Ausbildung genießen, dass sie sich vielleicht auch entscheiden, nachdem sie Nordhausen liebgewonnen haben, sich hier niederzulassen, hier eine Arbeit finden, gegebenenfalls eine Familie gründen, dann müssten wir doch heilfroh sein, dass wir so Menschen gewinnen, die nach Thüringen kommen, weil sie hier eine solide Grundausbildung gemacht haben an einer freien Schule.
Da nun mit einer Landeskinderklausel zu kommen, die sich nur auf das Wohnortprinzip beschränkt, glaube ich, wäre das wirklich eine Ausgrenzung, die so niemand wollen kann. Insofern hoffe ich, dass die Landeskinderklausel aus dem Gesetzentwurf schon verschwindet, bevor er uns jemals offiziell erreicht.
Ich will auch ganz deutlich sagen, dass es die Wahlfreiheit einschränkt, weil es zum Beispiel die konfessionellen Schulen noch einmal ganz besonders hart trifft. Denn es gibt ja nicht nur die Ländergrenzen, die wir kennen, sondern es gibt auch die Grenzen der Kirchenzuständigkeiten, die sich nicht unbedingt mit den Ländergrenzen decken. Wie dann Schulen offen stehen sollen für Eltern, die sich bewusst entscheiden, ihre Kinder zum Beispiel an eine konfessionelle Schule zu geben, aber zufällig nicht in Thüringen wohnen, sondern in einem der benachbarten Bundesländer, dann aber keinen Zugang mehr haben, ist es, glaube ich, ein weiteres Beispiel dafür, was deutlich macht, dass diese Landeskinderklausel wirklich in keinem Falle förderlich ist und uns auch überhaupt nicht dienlich ist, insbesondere mit Blick darauf, dass es uns eigentlich ehren sollte, wenn sich Eltern oder eben junge Erwachsene entscheiden, unsere Schulen zu besuchen, auch wenn sie in freier Trägerschaft sind.
Ich möchte noch auf einige andere Punkte eingehen. Über die Finanzierung ist eben schon geredet worden. Die Schwierigkeit ist natürlich nach wie vor, dass uns die Finanzierungsverordnung gar nicht bekannt ist, auch noch gar nicht vorliegt. Die war auch nicht dem Thüringer Gesetzentwurf beigefügt und wir eigentlich nur die Spekulationen kennen. Das ist eine ganz große Schwierigkeit. Das meinte ich vorhin mit Verunsicherung, wenn Eltern die Nachricht erhalten oder aber auch junge Erwachsene, die beispielsweise freie Berufsschulen besuchen, dass hier das große Damoklesschwert der Kürzung über den freien Schulen schwebt. Dann wird es natürlich auch schwieriger, sich dafür zu entscheiden, diese Schulen zu besuchen, weil man Angst davor haben muss, dass sie entweder vielleicht in naher Zukunft nicht mehr existieren können oder dass man sehr hohe Schulgelder bezahlen muss. Da kommt das Sonderungsgebot, das Frau Hitzing auch schon erwähnt hat. Freie Schulen müssen selbstverständlich allen offen stehen. Manche Schulen können Schulgelder erheben und müssen das auch. Ich kenne diesen Diskussionsprozess selber, das war ja von den freien Schulen nicht unbedingt gewollt, die sich irgendwann für Schulgeld entschieden haben, sondern vielmehr der schwierigen finanziellen Situation an
den Schulen geschuldet, dass sie sich irgendwann entscheiden mussten, Schulgelder einzuführen, weil sie ansonsten die Existenz schon längst gefährdet gesehen hätten. Das müssen wir auch einmal anerkennen. Nehmen wir aber die Förderschulen, die dürfen gar keine Schulgelder erheben. Da gibt es die Möglichkeit nicht, da kann man auch nicht irgendwie quersubventionieren, und das, obgleich das Land Thüringen - die Diskussion hatten wir ja auch schon häufiger - sehr gern gerade die Förderschulen an freie Träger abgegeben hat und damit auch oftmals gar keine Wahlmöglichkeit hin zu einer staatlichen Schule existiert. Insofern möchte ich ganz deutlich sagen - Frau Hitzing hat es erwähnt -, wir haben ein Gesetz und wir hatten bisher eine Finanzierung, die zumindest so war, dass die freien Schulen existieren konnten. Es war nicht so, dass die freien Schulen nicht auch vorher schon Schwierigkeiten hatten. Das sehen wir zum Beispiel, wenn wir uns die Elternbeiträge anschauen und deren Entwicklung in den letzten Jahren. Wenn jetzt aber noch weiter gekürzt wird und das, obgleich freie Schulen jetzt schon um einiges weniger erhalten pro Schülerin und Schüler als staatliche Schülerinnen und Schüler, dann müssen wir ganz deutlich sagen, das ist mit uns jedenfalls nicht zu machen, sondern da ist der Spruch überhaupt nicht populistisch, sondern da ist er einfach aus unserer Sicht Gebot der Stunde, dass alle Kinder gleich viel wert sein müssen. Also muss es auch für jedes Kind die gleiche Förderung geben,
egal, welche Schule es besucht. Ich möchte aber auch noch auf weitere Punkte eingehen im Vorfeld der Debatte rund um die Neuauflage des Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft und das mit Blick auf die viel zitierte Selbstständigkeit von Schule. Schulen sollen selbstständig sein, das finden wir auch gut und richtig. Auch und gerade für freie Schulen muss deswegen auch die Trägerautonomie ganz wichtig sein und auch Anerkennung finden, immer unter den Bedingungen, unter denen sie überhaupt erst zugelassen werden. Vorhin klang das ein bisschen, als ob es so einen Wildwuchs im Wald nach einem schönen Regen gibt, dann schießen überall die freien Schulen aus dem Boden und dann sind sie da. So einfach ist das nicht. Wir wissen, dass es lange Anerkennungszeiträume gibt, dass da erst einmal erheblich in Vorleistung getreten werden muss, dass es schon jetzt eine ganz klare strenge Evaluation auch dessen gibt, was an den Schulen passiert. Das sind keine rechtsfreien Räume, sondern dort wird ganz genauso, wie in anderen Schulen auch, nach dem Thüringer Lehrplan selbstverständlich und nach den Plänen unterrichtet, so dass auch die Abschlüsse vergleichbar und anerkannt sind. Es ist also nicht irgendwie völlig unkontrolliert, was da passiert, sondern die freien Schulen haben wir gewollt.
Wenn wir nun Selbstständigkeit von Schule ernst meinen, dann, meine ich, können wir den freien Schulen auch nicht vorschreiben, wie sie ihr Personal zu bestellen haben, und zwar in der vorgesehenen Form. Da findet sich zum Beispiel die Definition, dass ein Schulleiter Lehrer sein muss. Ich meine, ein Schulleiter oder eine Schulleiterin muss mitnichten Lehrer sein. Er muss die fachlichen Qualifikationen ausweisen, er muss auch persönlich geeignet sein, aber es muss natürlich der Träger entscheiden, ob der Schulleiter zur Schule passt. Es gibt Schulen, die sich entschieden haben, jemanden an die Spitze der Schule zu setzen, der eher eine Geschäftsführungsfunktion hat, so will ich es mal nennen. So ist das zum Beispiel bei der Waldorfschule. Da hat man sich bewusst dafür entschieden, weil er die Budgetverantwortung hat und über viele andere Dinge wacht, währenddessen die pädagogische Leitung beispielsweise dann in einem Kollektiv der Pädagogen und Pädagoginnen gemeinsam erfolgt. Diese Freiheit müssen wir den freien Trägern auch gewährleisten und da halte ich jedenfalls solche Vorgaben, wie der Schulleiter muss immer auch ein Lehrer oder eine Lehrerin sein, für nicht richtig. Das setzt sich im Übrigen aber auch fort, wenn wir uns die weitere Personalauswahl und die Vorgaben anschauen, die geplant sind, was die Bestellung von neuem Personal anbelangt. Das muss sich an der Praxis orientieren. Da muss man natürlich auch vorher Zeiträume haben, die realistisch sind, um das überhaupt anmelden zu können. Da, denke ich, gibt es noch jede Menge Nachbesserungsbedarf in dem Referentenentwurf.
Ich möchte auf einen weiteren Punkt eingehen, den ich wichtig finde, und zwar geht es um den Mobilen Sonderpädagogischen Dienst. Das Förderschulgesetz gilt an der Stelle - jedenfalls so will es die neue Vorlage des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft im Referentenentwurf - nicht für freie Schulen. Da muss ich mich fragen: Warum? Da komme ich wieder zur Frage: Was ist mit der Wahlfreiheit der Eltern? Was ist mit der individuellen Förderung? Was ist mit dem Leitgedanken, dass jedes Kind selbstverständlich die Förderung erfahren muss, die es braucht?
Lassen Sie mich einen weiteren Punkt ansprechen, der wirklich schwierig ist für die freien Schulen. Das ist, wenn die Prüfungskommission extern zusammengesetzt wird und auch die Prüfung extern stattfinden muss bei neu gegründeten Schulen. Aus unserer Sicht ist dies kaum weder den Schülerinnen und Schülern noch dem Lehrpersonal zumutbar. Auch hier muss es aus unserer Sicht tatsächlich noch eine Änderung geben.
Ich möchte fortfahren. Es gibt ein weiteres Problem, was sich in dem Gesetzentwurf findet, das ist der Wegfall der Regelung der Schülerspeisung. Aus unserer Sicht ist es ein inakzeptables sozialpolitisches Signal, da teilen wir die Stellungnahme der evangelischen Kirche, die das dezidiert aufgeführt hat, diesen zu streichen, weil das natürlich eine weitere Benachteiligung freier Schulen darstellt, wenn an einer solchen Stelle gespart wird. Wir haben ähnliche Regelungen schon, was die Schülerbeförderung anbelangt, da gibt es auch schon große Probleme, insofern ganz viele offene Punkte. Deshalb, das sage ich noch einmal ganz deutlich, bin ich sehr dankbar über den Antrag der FDP, bevor der Gesetzentwurf selbst vorliegt und wir uns dann an diesem noch einmal ganz konkret abarbeiten müssen.
In diesem Sinne möchte ich für meine Fraktion darum werben, dass wir über den Antrag im Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur beraten und sehr zeitnah über die Stellungnahmen der freien Träger sprechen. Ich denke, wir müssen sie ernst nehmen und es auch ernst meinen, wenn sie uns schon erreichen. Thüringen - ich nenne es schon mal ein Stück weit so - als Land der freien Träger und der Reformpädagogik, wenn uns dies so wichtig ist und wir auch in staatlichen Schulen immer wieder verankert wissen möchten, dass derartige pädagogische Konzepte gelebt und auch gelehrt werden, dann dürfen wir uns gar nichts anderes leisten, als die Zukunft der freien Schulen tatsächlich zu sichern und das hoffentlich mit Unterstützung aller. Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, erst in der vergangenen Plenardebatte haben wir uns im Rahmen der Aktuellen Stunde mit der Zukunft der Schulen in freier Trägerschaft in Thüringen beschäftigt. Dennoch ist das Thema heute nicht weniger aktuell, denn das Gesetz über die Schulen in freier Trägerschaft läuft immer noch am 31. Dezember dieses Jahres aus. Ich will die hitzige Debatte ein bisschen glätten und kann eigentlich nur dasselbe dazu sagen, was ich in den vergangenen Sitzungen bereits dazu gesagt habe, nämlich, dass wir uns im Rahmen der Landtagsbefassung zur Gesetzesnovelle ausführlich mit den vorgeschlagenen Neuerungen aus Sicht der Finanzierung befassen werden. Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit noch im Abstimmungsprozess. Das haben wir von allen Rednern gehört. Nach
dem zweiten Kabinettsdurchgang wird der Entwurf dann dem Landtag zugeleitet. Ich möchte Ihnen hiermit vorschlagen, uns zu gegebener Zeit, nämlich im parlamentarischen Verfahren, dazu zu verständigen.
Die Angemessenheit der Förderung der freien Schulen steht für uns außer Frage. Dazu haben sich die Koalitionsfraktionen im Koalitionsvertrag verständigt und daran werden wir uns auch halten. Schulen in freier Trägerschaft sind Ausdruck eines vielfältigen Bildungsangebots und bereichern das Thüringer Schulwesen. Neben den staatlichen Schulen tragen sie eigenverantwortlich zur Bildung und Erziehung junger Menschen in Thüringen bei. Es ist auch klar, dass sich ihre Förderung daran orientieren muss, was die freien Schulen brauchen, um mit staatlichen Schulen vergleichbare Lernbedingungen herzustellen. Es ist aber auch nicht so, dass Kosten, die im staatlichen Schulsystem anfallen, das wissen Sie mit dem Lehrerüberhang, automatisch bei freien Schulen mitfinanziert werden müssen.
Meine Damen und Herren, ich plädiere ganz klar dafür, den Antrag heute abzulehnen. Es war wichtig, dass Sie im Vorfeld die Diskussion angefacht haben. Die Diskussion steht, aber wir greifen der parlamentarischen Beratung des Gesetzentwurfs nicht vor. Es bleibt abzuwarten, was am Ende von der Landesregierung vorgelegt wird. Anregungen gab es heute genug. Dann wird man eine Debatte um Inhalte führen und dazu sind wir gern bereit, wie Herr Metz das schon ausführte. In diesem Sinne halten wir die Bälle noch flach und sammeln Argumente. Vielen Dank.
Vielen herzlichen Dank, Herr Grob. Ich frage, gibt es weitere Wortmeldungen? Der Minister hat um das Wort gebeten. Herr Matschie, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, wir führen die Debatte nicht zum ersten Mal, das ist schon angesprochen worden