Gut. Dann lasse ich über den Antrag abstimmen. Sie möchten herbeigerufen haben den Kultusminister und die Sozialministerin. Wer damit einverstanden ist, beide Minister herbeizurufen, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Enthaltungen? Damit wird mit den Stimmen der LINKEN, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gebeten, die beiden Minister herbeizurufen.
Dann bitten wir die Minister, hierherzukommen. Ich frage: Setzen wir die Debatte trotzdem fort? Nein. Dann unterbrechen wir.
Frau Ministerin Taubert, wir können also die Debatte fortsetzen. Gibt es weitere Wortmeldungen? Bitte schön, Herr Blechschmidt.
Zwei Gedanken möchte ich hier von dieser Stelle aus noch einmal kundtun. Ich halte es im Parlamentarismus oder in der politischen und gesellschaftlichen Debatte nicht für unangemessen, andere Gedanken, Ideen, parlamentarische Initiativen zu übernehmen oder gegebenenfalls modifiziert in den Landtag einzubringen,
zumal nicht nur der Inhalt, sondern es gerade - und da beziehe ich mich jetzt auf den Kollegen Meyer länderübergreifende Debatten sind und wo wir länderübergreifende Inhalte besprechen. Da, sage ich, ist es angebracht, durchaus mal in andere Länder zu schauen, welche Gedanken und Ideen sie haben. Wir als LINKE sind durchaus in der Lage, mal in Richtung SPD und CDU zu schauen. Das ist andersrum relativ kompliziert.
Nun noch zum Stichwort „in die Falle gelaufen“: Ich will deutlich sagen: Mit dem Antrag, den wir hier von Sachsen-Anhalt übernommen und modifiziert eingebracht haben, wären wir in der Lage, schneller und weiter zu sein als Sachsen-Anhalt, denn dort ist er noch gar nicht beschlossen. Wenn wir heute diesen Entschließungsantrag hier verabschieden würden, wären wir einen Schritt weiter und wären schneller als die von Sachsen-Anhalt. Danke schön.
Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das sehe ich nicht. Seitens der Regierung? Das sehe ich ebenfalls nicht. Dann beende ich die erste Beratung und rufe gleichzeitig die zweite Beratung des Gesetzentwurfs auf. Gibt es dazu Wortmeldungen? Das sehe ich nicht. Dann schließe ich auch die zweite Beratung und wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 5/1385 in zweiter Beratung. Wer für
den Gesetzentwurf ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Zustimmung bei der FDP, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? Ablehnung bei der Fraktion DIE LINKE.
Wer enthält sich? Auch Enthaltung bei der Fraktion DIE LINKE. Sie müssen mich ausreden lassen, Herr Blechschmidt. Danke schön. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf die Zustimmung erteilt, den bitte ich jetzt, sich von den Plätzen zu erheben. Danke schön. Wer ist dagegen? Wer enthält sich? Danke schön. Bei Gegenstimmen und Enthaltungen aus der Fraktion DIE LINKE ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag. Es wurde keine Ausschussüberweisung beantragt, deswegen stimmen wir direkt über den Entschließungsantrag ab. Wer für den Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/1465 ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Zustimmung bei der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? Danke schön. Stimmen dagegen bei der Fraktion der CDU und der SPD. Wer enthält sich? Die Fraktion der FDP enthält sich. Vielen Dank. Damit ist der Entschließungsantrag abgelehnt.
a) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/1397 ERSTE BERATUNG
b) Zehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/1398 ERSTE BERATUNG
traditionsgemäß und erneut durch die beiden vorliegenden Gesetzentwürfe eine Initiative auf, und zwar die Initiative zur Änderung der Verfassung und zum Abgeordnetengesetz, was die Frage der automatischen Diätenanpassung anbetrifft. Diese Kritik am sogenannten Indexverfahren ist sehr moderat, nämlich mit einem Antrag auf Aussetzung für ein Jahr, so dass es den anderen Landtagsfraktionen eigentlich möglich sein müsste, dem zuzustimmen.
Die Fraktion DIE LINKE bzw. damals noch PDS hat Ende der 90er-Jahre gegen die automatische Anpassung und die damalige Altersversorgung der Abgeordneten vor dem Verfassungsgerichtshof geklagt. Ergebnis: Die Regelung der Altersversorgung wurde gekippt. Hinsichtlich des automatischen Anpassungsverfahrens wurde herausgestrichen, dass es sich um eine gerade noch vertretbare Abweichung vom Öffentlichkeits- und Transparenzprinzip handelt. Es darf - nicht es muss -, meine Damen und Herren, nur weiter praktiziert werden, wenn die Datenbasis verbessert wird, was nur zum Teil in der Vergangenheit geschehen ist. Das Indexverfahren steht also auf verfassungsrechtlich eher unsicheren Füßen.
Ob die derzeit grundlegende Datenbasis nun tatsächlich die damalige Vorgabe des Urteils erfüllt, ist eine durchaus spannende Frage, die wir aber heute und hier mit diesen Gesetzentwürfen nicht klären wollen. Meine Damen und Herren, angesichts der wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Gesamtsituation im Bund wie in den Ländern sollte der Landtag als Gesetzgeber, sollten wir als Abgeordnete ein Zeichen setzen. Wir haben Ihnen, meine Damen und Herren der anderen Fraktionen, die Hürde sehr niedrig gelegt. Bedenken Sie auch, dass es im Jahr 2004 schon einmal ein von allen Fraktionen verabschiedetes Moratorium gab, und zwar für zwei Jahre. Wir können und dürfen nicht Kürzungen im Landeshaushalt beschließen in Bereichen wie Soziales, Bildung, Arbeitsmarktförderung und uns gleichzeitig einen Inflationsausgleich genehmigen. Angesichts der der Bevölkerung seit Monaten angekündigten, zum Teil schon beschlossenen und umgesetzten und mit Blick auf die Haushaltsdebatte jetzt schon sichtbaren Sparzwänge vor allem zum Ausgleich der Finanzgeschenke an Banken in der Finanzkrise oder aktuell an die Atomlobby - würde es uns allen gut zu Gesicht stehen, wenn wir dieses Minimalsignal einer gegenwärtigen einmaligen Aussetzung des Diätenautomatismus mittragen würden. Danke.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich eröffne die Aussprache. Als Erster hat sich der Abgeordnete Gustav Bergemann zu Wort gemeldet.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Blechschmidt hat „traditionsgemäß“ gesagt. Das habe ich extra nicht sagen wollen, weil der Kollege Hahnemann, als wir das letzte Mal darüber diskutiert haben, uns aufgezählt hat, wer alles welche Anträge in welcher Form eingebracht hat. Richtig ist, wir haben ein Jahr Pause gehabt, weil wir voriges Jahr Wahlen hatten und man konnte erwarten, dass wir uns heute mit den zwei Gesetzentwürfen hier befassen werden
einmal mit dem Fünften Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats und dem Zehnten Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes. Es ist, wie häufig in der Vergangenheit auch, der Versuch, die Anbindung unserer Grundentschädigung an die Einkommensverhältnisse von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und von Angestellten, also unsere Indexierungsregelung, abzuschaffen. In Ihrer Begründung zu den beiden Gesetzentwürfen beklagen Sie den Mangel des Fehlens der notwendigen Transparenz gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern und dass nicht von den realen Einkommens- und Vermögensverhältnissen in der Gesamtgesellschaft ausgegangen wird. In beiden Fällen widerspreche ich an der Stelle.
Wir sind viele Kollegen hier, die jetzt die 3., 4., 5. oder auch die 2. Legislaturperiode beieinander sind. Bei all den Debatten haben wir im Endeffekt immer wieder die gleichlautenden Argumente ausgetauscht.
Trotzdem hat und wird es Veränderungen geben, deshalb will ich auch nicht alles wiederholen. Aber wahr ist in Sachen Transparenz: Die vom Thüringer Landesamt für Statistik errechnete Einkommensund Preisentwicklung ist, das wissen Sie, vor allen Dingen auch an die Einkommensentwicklung der abhängig Beschäftigten gekoppelt. Die hat sich verändert - auch dabei haben wir jetzt praktisch nicht nur das produzierende Gewerbe oder den öffentlichen Dienst, Handel, Versicherungen, auch die ALG-II-Empfänger sind dazugekommen. Ich will nur mal erinnern, wie das war im vorigen Jahr mit der Mitteilung der Präsidentin für uns als Abgeordnete auf der Basis des Landesamtes für Statistik. Die allgemeine Einkommensentwicklung für den Berichts
zeitraum 2009 gegenüber 2008 betrug 1,2 Prozent, die allgemeine Preisentwicklung 0,1 Prozent. Die Daten sind wirklich transparent, die kann jeder einsehen, jeder Mann und jede Frau natürlich auch. Ich frage mich da schon oder ich frage uns alle: Was ist da eigentlich transparenter, wenn bei der ausgewiesenen allgemeinen Einkommensentwicklung eine Repräsentativität, man höre, von 97 Prozent zugrunde liegt. Was Transparenz gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern anbelangt, erleben wir ja alle miteinander auch, wenn wir in Diskussionsrunden sind, ob es hier im Landtag ist, mit Schülergruppen oder mit Besuchergruppen, vor Ort in den Wahlkreisen. Meine Erfahrung ist in den vielen Jahren, wenn man offen und ehrlich zu der Regelung steht, mit den Leuten diskutiert, ihnen auch mal klarmacht, welches Arbeitspensum wir haben, welche Wege und Entfernungen wir für Abend-, Wochenendveranstaltungen und Feiern in ländlichen Wahlkreisen zurückzulegen haben, dann hat man immer den Eindruck, dass keiner sagt, wir sind überbezahlt an der Stelle. Das habe ich auch noch nie gehört, auch bei der entsprechenden Entwicklung, die wir in den letzten Jahren hatten. Das trifft natürlich auf die Verwendung der steuerfreien Aufwandspauschale ebenso wie auf unsere zu versteuernde Grundentschädigung zu. Jedenfalls war es immer der Wille des Gesetzgebers und auch der Bürgerinnen und Bürger, dass wir praktisch den Einkommensindex an alle abhängig Beschäftigten gekoppelt haben. So steht es in der Verfassung und die Verfassung ist 1994 in Kraft gesetzt worden, wie wir alle wissen. Das darf man an der Stelle nur noch einmal einwerfen, auch die Indexierung gilt nach oben, aber sie gilt natürlich gleichermaßen auch nach unten. In ihrem Antrag, in der Begründung noch einmal nachzulesen, ist auch die Lohnangleichung unterhalb des Inflationsausgleichs, sehr geehrte Kollegen von der Linksfraktion. Das ist aber auch nicht in jedem Falle immer richtig so pauschal. Da bin ich schon froh, dass gerade auch in der jetzigen Diskussion mein Kollege Blechschmidt eingangs in seiner Begründung noch einmal gesagt hat, bei welcher Situation wir uns im Moment befinden. Aber ich bin schon froh, dass wir draußen die Diskussion führen, bei den Gewerkschaften, bei den Tarifpartnern, da bin ich sehr dafür, dass auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gerade jetzt in der aktuellen wirtschaftlichen Situation, wo es an vielen Stellen aufwärtsgeht, auch da die Tarifpartner sagen, jetzt wollen wir auch davon partizipieren. Das ist die Diskussion draußen, die findet statt. Da bin ich auch nahe genug dran und das finde ich auch in Ordnung, weil, ich kann die Beispiele, die Sie genannt haben, nachvollziehen, aber ich sehe auch, dass Bedarf da ist und der muss geregelt werden, jetzt von der positiven Entwicklung auch ein Stück wieder abzugeben an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Auch die Landesregierung, Herr Minister, der Wirtschaftsminister ist ja da, der
auch die Gelegenheit nutzt, ähnlich wie Frau von der Leyen vor wenigen Tagen, für höhere Löhne zu werben. Das ist der richtige Ansatz. Darüber kann man immer streiten, dass wir in Thüringen in der Vergangenheit Fehler gemacht haben in der Diskussion zum Lohnniveau, aber heute ist es so und ich finde, das ist auch richtig so. Damit auch da die abhängig Beschäftigten im produzierenden Gewerbe überall davon partizipieren können. Man muss immer wieder den Finger in die Wunde legen, weil auch die Arbeitgeber ein Stück Verantwortung tragen, ganz entscheidend. Nicht nur in die eine Tasche, es muss auch ein Stück für die anderen übrig bleiben. Wir wissen, dass das dann den Menschen auch zugutekommt, aber uns als Abgeordneten auch, allerdings immer ein Jahr später.
Vielleicht noch einmal ein kleiner Rückblick. Viele Kollegen wissen, im Jahr 2007, das ist noch nicht so lange her, hatten wir genau zu dem Thema eine Anhörung. Wir haben uns sehr intensiv damit auseinandergesetzt zu der grundsätzlichen Frage. Da haben fast alle anzuhörenden Experten die Lösung mit der Grundentschädigung für die Abgeordneten und auch der pauschalierten Leistung für unsere steuerfreie Aufwandsentschädigung als mandatsbedingte Aufwendungen als sehr angemessen bezeichnet. Das war fast unisono so. Fairerweise gehört auch dazu, wo liegen wir inzwischen. Da muss man mal hinschauen, wo liegt der öffentliche Dienst. Wir wurden da immer mit dem höheren Dienst mit A 15 etwa eingestuft. Auch da hat es inzwischen zu Recht Angleichungen Ost-West-Tarif gegeben, dass wir da endlich auch auf dem Level sind, wie sich das gehört. Wir liegen auch da im Vergleich zu einem kleinen Gericht oder zu einem Gymnasialdirektor oder einem Landrat in einem kleinen Kreis sogar noch ein kleines Stück drunter inzwischen. Auch da finde ich, das darf man nicht einfach außer Acht lassen. Auch in den Ländern hat es Veränderungen gegeben; man debattiert das ja nicht nur hier in Thüringen über einen langen Zeitraum. Sie wissen, dass Brandenburg auch unsere Lösung übernommen hat. Es gibt auch andere; viele beneiden uns auch um die Regelung, weil sie sich nicht immer selbst damit beschäftigen müssen. Das ist auch ein wichtiger Punkt. Aber NRW will ich noch nennen; Kollege Blechschmidt weiß es ja auch. Ich frage mich wirklich, ob man das vermitteln könnte. Die NRW-Leute hatten damals ihre Grundentschädigung verdoppelt und zahlen in ein eigenes Rentenversicherungswerk selbstständig ein, weil wir ja über Haushalt reden, über Sparmaßnahmen reden, über alles andere reden. Man muss sich mal vorstellen, das ist auch ein Systemwechsel, wenn man das tut, was das in der Öffentlichkeit bedeuten würde, eine Debatte, dass wir jetzt sagen, gut, wir regeln die Grundentschädigung neu, wir regeln das System neu, wir verdoppeln die Grundentschädigung. Das würde doch uns im Parlament, der Demokratie einen solchen Schaden
draußen bringen. Man muss sich die Zahlen mal vorstellen, die dahinterstecken, ich will sie jetzt nicht erneut nennen, weil sie auch jeder kennt. Ich denke, das ist nicht Ihr Anliegen, das so zu tun. Da hätten wir draußen keinen guten Gott, bei der Debatte, die wir führen müssten. Ich glaube, das, was in den beiden Anträgen steht, was auch wiederholt gefordert wird, so eine grundlegende Reform des Abgeordnetenrechts, natürlich auch ein Stück unter dem Vorwand des Moratoriums immer unser Indexverfahren abschaffen zu wollen steht, das hat sich über viele Jahre - für mich jedenfalls - ein Stückchen herauskristallisiert. Das ist an sich in dieser Anhörung ziemlich deutlich widerlegt worden. Das ist klar geworden. Wer es von den neuen Kollegen noch nicht kennt und nicht wissen kann, dem empfehle ich, die Unterlagen anzuschauen. Es ist interessant, was wir dort debattiert haben, was auch die Fachleute gesagt haben. Ich finde, unser gesetzlich und verfassungsmäßig sauber geregeltes System der Abgeordnetenentschädigung bedarf deshalb keiner Änderung. Es ist transparent, für jeden nachvollziehbar und wir werden deshalb auch einer Ausschussüberweisung nicht zustimmen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Bergemann. Als Nächster spricht der Abgeordnete Meyer von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, man hätte es ahnen können, dass dieser eigentlich nur auf das eine Jahr gemünzte Antrag zu einer Grundsatzdebatte werden kann über das System, in dem wir uns bewegen, wenn es um unsere Entschädigung oder Vergütung geht. Dazu von mir nur so viel: Ich bin einer Diskussion diesem Thema gegenüber sehr aufgeschlossen, muss aber auch sagen, dass ich bislang - ich persönlich - zu einer Indexierung wenig andere real mögliche Situationen erlebt habe, die auch dann vermittelbar sind nach außen. Sich an die Einkommensentwicklung der abhängig Beschäftigten anzudocken, ist nicht das Falscheste. Oder man sagt was ganz anderes. Aber alle fünf oder zehn Jahre eine Debatte führen über 15 oder 20 Prozent Erhöhung ist mindestens genauso schädlich für die Demokratie, nicht für uns, sondern für die Demokratie als solche.
Schön, dass der Antrag sozusagen eine Art Tradition in diesem Haus ist, das können wir ja noch nicht wissen. Aber ich muss Ihnen ehrlich sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Linkspartei, dieses Mal wäre ich mit dem Antrag schon ein bisschen vorsichtiger gewesen, wenn man weiß,