Na ja, Rundfunkänderungsstaatsverträge heißen Rundfunkänderungsstaatsverträge, daran können wir wenig machen, Herr Blechschmidt. Aber das ist der Grund, warum ich meiner Fraktion empfohlen habe, diesem Gesetz zuzustimmen. Wir brauchen wahrscheinlich dieses Ergebnis, festzustellen, dass es so nicht geht. Wir brauchen europäische und weltweite Initiativen. Wir können aber diese Überzeugung nicht nach außen tragen, wenn wir es nicht wenigstens versucht haben. Manchmal muss der Hase in der Furche entlanglaufen, um zu merken, dass der Igel schon da ist, um bei dem Bild zu bleiben.
Zum Entschließungsantrag der LINKEN: Er ist inhaltlich auf gar keinen Fall falsch. Medienkompetenz zu stärken, das ist völlig richtig, aber auch da, muss ich mal sagen, sind Sie in die Falle getappt;
der Familienpolitiker aus der CDU, der immer sagt, lasst doch die Eltern machen, dann wird das schon kein Problem im Internet werden. Das ist aber genau das Problem. Genau die Eltern, die genau diesen Appellen gegenüber nicht zugänglich sind, sind die Erziehungsberechtigten von den Kindern, deren Probleme wir gerade diskutieren.
Sie sind noch dran, mal sehen, was Sie sagen werden. Tatsache ist jedenfalls, ich habe bislang in den Debatten mit den CDU-Kolleginnen und -Kollegen in den Ausschüssen immer gehört, macht die Eltern stark, die Eltern sind medienkompetent genug und die sorgen dann dafür, dass die Kinder im Netz keine Dummheiten anstellen. Das ist völlig richtig, das sollte man machen. Aber wir haben eben einen erkennbaren Anteil von Menschen, die als Erzieherinnen und Erzieher bei ihren eigenen Kindern in diesem Punkt völlig versagen, aus welchen Gründen auch immer. Der eine Grund, medienkompetent zu sein, ist richtig, deshalb ist der Antrag der LINKEN inhaltlich richtig. Aber er ist für das Problem fast wirkungslos. Darum habe ich mir auch verkniffen, einen ähnlichen Antrag zu stellen, weil er mit den eigentlichen Problemen, hier kann man im Netz was tun, nichts zu tun hat. Er ist inhaltlich richtig, insofern stimmen wir ihm auch zu. Er ist aber nicht geeignet, um das Problem, über das wir gerade hier diskutieren, zu lösen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Meyer. Als Nächster spricht der Abgeordnete Dr. Klaus Zeh von der CDU-Fraktion.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wie von Minister Schöning dargestellt, haben die Regierungschefs der 16 deutschen Länder den Vierzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag am 10. Juni unterzeichnet. Ich hoffe nun, dass alle Länderparlamente das ratifizieren, dann kann er rechtzeitig am 1. Januar 2011 in Kraft treten. Ich denke, es besteht Handlungsdruck. Ich finde eine Ablehnung als das ungeeignete Mittel. Herr Blechschmidt, wir sind uns natürlich darüber einig: Die technische Entwicklung ist so rasant, dass Politik wahrscheinlich immer dieser hinterherlaufen wird. Aber was ist denn die Alternative? Nichts machen ist keine Alternative. Also denke ich, sind wir gut beraten, wenn wir handeln, wohl wissend, dass viele Probleme noch vor uns stehen; Probleme, die wir heute noch gar nicht ahnen, weil natürlich die Ent
wicklung so schnell geht. Wir wollen dann, das ist auch in dem Gesetz so beschrieben, eine Evaluierung machen nach drei Jahren. Da haben sich die Länder festgelegt, ob das in einer Protokollnotiz nun so von Thüringen mit unterstützt wird oder nicht, das ist egal, es ist der gemeinsame Wille der Länder.
Ihren Hinweis, Herr Blechschmidt, auf Marlies Kohnle-Groß kann ich so nicht teilen, denn ich kenne diesen Brief. Ich weiß, dass diese Kritik bestand. Das wurde dann in den Diskussionen ausgeräumt. Es geht ganz klar darum, wer ist Anbieter und wer ist Betreiber. Der Anbieter hat die Verantwortung und nicht der Betreiber, so dass Blogs und Foren natürlich gemacht werden können ohne Einschränkungen. Es war eine juristische Frage, die noch klargestellt werden musste. Meines Erachtens ist das auch klargestellt worden.
Wir sind bei einem sehr sensiblen Thema. Ich weiß, Jugendschutz, das ist immer so: dem einen geht es nicht weit genug, der Staat müsse mehr tun! Schutzvorkehrungen sind nicht konsequent und unwirksam, hat Herr Blechschmidt gesagt. Die anderen sagen, es geht schon viel zu weit, der Überwachungsstaat ist überall sichtbar, die Zensur ist allgegenwärtig. Ich halte das alles für Unsinn. Wir wissen, dass der Missbrauch von schutzwürdigen Daten sehr schnell geschehen kann. Wenn wir Providern die Möglichkeit zur Kontrolle geben, wissen wir, dass das Einfallstore für Hacker sind. Deshalb, glaube ich, ist auf jeden Fall wichtig, dass wir hier eine rechtliche Klarstellung haben und wir hier auch handeln müssen.
Dass das vorgelegte Gesetz auch von Altbewährtem ausgeht, dass das die Fortsetzung von Altbewährtem ist, hat mein Kollege Döring schon gesagt. Es geht um das Prinzip „regulierte Selbstregulierung“. Ich will dazu sagen, dass das deutsche Jugendschutzrecht europaweit als vorbildlich gilt, auch wenn wir wissen, dass es natürlich hier und da Probleme gibt, die gerade mit der Technik, die jetzt auf uns zukommt, nicht in jedem Fall bewältigt werden können. Wichtig ist, dass erst einmal eine Vereinheitlichung der Alterskennzeichnung stattfindet zwischen dem, was wir bereits in den Medien kennen, in den Fernsehmedien, dass auch die Telemedien jetzt die gleiche Kennzeichnung tragen sollen. Damit haben wir eine Gleichbehandlung. Dass es auch eine Sendezeitempfehlung für jugendgefährdende Beiträge gibt und dass das nach dem Prinzip der freiwilligen Selbstkontrolle geschieht, auch das halte ich für richtig.
Sie kennen alle dieses Kürzel „FSK“, das ist das Label, was dann auf den Videos zu erkennen ist mit der Altersangabe. Der Vorwurf, dass kleine Anbieter dann nicht mithalten können, weil die großen natürlich die entsprechenden Kapazitäten haben, um diese Einstufung zu machen, dem ist auch
Rechnung getragen, denn die FSK bietet ab September, also ab diesem Monat, Serviceleistungen an, um bestimmten Anbietern von Web-Inhalten den Jugendschutz im Internet auch aufzubereiten. Damit können gerade die kleinen Anbieter den Service nutzen und die großen Player, die natürlich die finanziellen Ressourcen haben, werden jetzt nicht dazu in der Lage sein, die kleinen zu verdrängen.
Auch die KJM ist im Vierzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag gestärkt worden. KJM, das ist die sogenannte Kommission für Jugendschutz der Landesmedienanstalten. Diese sitzt in München mit einer Stabsstelle und mit einer kleinen Geschäftsstelle in Erfurt. Wir bedauern, dass diese ab 2013 nach Berlin umsiedeln muss, aber vielleicht kann man bis dahin noch die Möglichkeit suchen, dass man eine gewisse Kompetenz in Erfurt hält. Das ist vielleicht dann in den Diskussionen möglich, vielleicht kann man den einen oder anderen Kompromiss finden, das hier in Erfurt noch zu halten.
Ich denke, die Eltern bekommen hier erweiterte Handlungsmöglichkeiten zum Schutz ihrer Kinder, auch wenn Herr Meyer sagt, dass die Kinder wahrscheinlich den Eltern das erklären müssen, was da geschieht. Aber genauso wie es heute möglich ist, dass man Virenschutzprogramme installiert - und das haben die meisten, wir wissen, wie wichtig Virenschutzprogramme sind, um den Rechner zu schützen -, so ist es dann auch möglich, dass man Jugendschutzprogramme installiert, die auch angeboten werden müssen und die können und müssen downgeloadet werden. Die großen Access-Provider sind verpflichtet, ihre Kunden auf die Möglichkeiten solcher Jugendschutzprogramme hinzuweisen und auch diese Programme anzubieten. Dass natürlich die Eltern entscheidend hierbei sind, ist klar, aber, Herr Meyer, es hat nie jemand gesagt und die CDU schon gar nicht, dass wir den Eltern einfach so sagen, nun macht mal, ihr seid jetzt zuständig. Die Eltern sind natürlich der Dreh- und Angelpunkt des Ganzen, ihnen kommt beim Jugendschutz eine zentrale Rolle zu, aber sie bekommen auch Handwerkszeug dazu. Das muss zur Verfügung gestellt werden und so, wie ich vorhin bereits ausführte, gibt es bereits die Serviceleistungen durch die FSK.
Wichtig ist auch, und das ist vorhin auch kurz bei Herrn Meyer angeklungen, die Unterscheidung zwischen den Anbietern und zwischen den Providern, also denjenigen, die jetzt die Inhalte nicht machen, die nicht für die Inhalte zuständig sind, die einfach über Provider ihre Angebote machen. Klar ist, die Haftung für fremde Inhalte kann nicht den Providern zukommen, die Haftung muss immer bei den Inhaltsanbietern bleiben. Wenn ich nämlich den Providern diese Haftung übertrage, dann müsste ich Pflichten zur Prüfung, dann müsste ich auch die Handwerkszeuge geben und das könnte natürlich in großem Maße zu Missbrauch führen, denn dann müsste ich den Providern Kontrollbefugnisse ein
räumen und, und, und. Sie wissen, wie schnell dann Hacker dabei sind, diese Kontrollbefugnisse auszunutzen. Das darf nicht sein, das wäre in der Tat verheerend.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Thema Medienkompetenz ist allgegenwärtig. Die LINKEN haben, und das hat bereits meine Kollegin vorher gesagt, einen Antrag abgeschrieben, „weiterentwickelt“ sagen Sie, aber es ist vielleicht im Promillebereich weiterentwickelt. Es ist fast alles abgeschrieben, wortgleich, deswegen kann der Antrag von vornherein nicht schlecht sein, per se, das sehe ich auch so,
nur haben Sie an einer Stelle nicht aufgepasst, das hat der Kollege Döring bereits gesagt, dieser Antrag ist bereits im Mai/Juni eingegangen. Man hat natürlich lange Zeit sich auf ein solches Konzept vorbereitet, wobei ich meine, ein gutes Konzept braucht Zeit, man darf das nicht überstürzen. Deswegen ist es gar nicht möglich, dass wir jetzt im September ein solches Konzept von der Regierung abfordern. Wir werden dann wahrscheinlich in nächster Zeit darüber diskutieren müssen, wie wir ein solches Thema seriös auf den Weg bringen, da werden wir uns nicht verschließen.
Es bleibt abschließend zu sagen, die technische Entwicklung geht so schnell, so dass eine Evaluierung dieses Themas nötig ist. Namens der CDUFraktion empfehle ich Zustimmung zu diesem Gesetz. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dr. Zeh. Als Nächster spricht der Abgeordnete Barth von der FDP-Fraktion.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor ich mich mit dem Inhalt beschäftige, möchte ich eine Anmerkung machen, dass ich bemerkenswert finde, wie die Landesregierung dieser Tagung des Parlaments, ihres Auftraggebers, hier folgt. Ich finde es insbesondere bemerkenswert, dass die beiden Ministerien, die inhaltlich betroffen sind, nämlich das Bildungsministerium, was nicht nur unter dem Stichwort „Medienkunde“ sich mit diesem Thema befassen sollte, sondern auch das für den Verbraucherschutz - über den reden wir im weitesten Sinne - und für den Jugendschutz zuständige Ministerium hier mit Abwesenheit glänzen, das halte ich für mehr als nur bemerkenswert.
Vielleicht sollten wir tatsächlich darüber nachdenken, das eine oder andere Regierungsmitglied mal zu bitten, den Tagungen des Parlaments etwas aufmerksamer zu folgen.
Auch keine schlechte Idee, Herr Kuschel, ich bin nicht oft mit Ihnen einer Meinung, aber sie nach Hause zu schicken, mit dem Gedanken könnte ich mich in der Tat auch anfreunden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich überlege während meiner Rede noch, den Antrag kann man ja zum Schluss noch formulieren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dass das Netz nicht mehr wegzudenken ist aus der Lebenswirklichkeit vieler Menschen und damit natürlich auch Jugendlicher, ist ein Allgemeinplatz und trotzdem natürlich für die Debatte hier Ausgangspunkt und grundlegende Feststellung. Information, Kommunikation, gesellschaftliche Teilhabe realisieren sich heute für viele Menschen und auch für Jugendliche über das Netz. Der freie Zugang zu Informationsquellen und die freie Kommunikation als Wert an sich sind Grundpfeiler unseres demokratischen Staates und gleichzeitig Voraussetzung für die wissensbasierte Gesellschaft. Deswegen, weil das so ist, Herr Kollege Meyer, ist es in der Tat völlig unerheblich, ob es einen gibt oder ob es eine Million sind, die morgens um 8.00 Uhr in Japan oder meinetwegen auch auf den Philippinen den Tatort anschauen wollen, in jedem Fall ist es eine freie Entscheidung, das tun zu wollen, und in jedem Fall ist die Frage zu stellen und zu beantworten, ob es hinreichend Grund gibt, dieses Begehren in irgendeiner Form einzuschränken. Es ist eine Grundfrage. Deswegen sind wir wirklich gut beraten, wenn wir das Netz eben nicht nur als Quelle unrechtmäßiger Handlungen sehen, sondern als das, was es ist, nämlich als Informations-, als Kommunikationsmedium, als sich rasant entwickelnden Ideengeber, als Anregungsgeber auch für gesellschaftliche Entwicklungen. Allen, die den ersten Gedanken näherliegend finden, nämlich den Quell unrechtmäßiger Handlungen, denen sei zumindest einmal gesagt, dass mit dieser Debatte nicht der Anschein erweckt werden darf, als sei das Netz bisher rechtsfreier Raum. Kinderpornografie, Verletzung des Urheberrechts, auch Betrugshandlungen sind auch jetzt schon strafbare Handlungen, sind auch jetzt schon Verstöße gegen bestehende Gesetze. Die Besonderheit ist natürlich, dass das Netz ein exemplarisches Beispiel dafür liefert, wie nationale Gesetzgebung eben in der sich globalisierenden Welt auch irgendwann an Grenzen stößt.
Es geht im vorliegenden Vierzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zentral um die Frage des Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor nicht altersgerechten Internetinhalten. Es geht also um
das Spannungsverhältnis zwischen dem Grundrecht auf Meinungs- und Informationsfreiheit auf der einen und dem Schutz von Jugendlichen vor Gefahren auf der anderen Seite. Diese beiden Pole spannen das Netz auf. Der Vertrag gibt die Antwort über die sogenannten Anbieterselbstkennzeichnungen - ein Wort, bei dem man aufpassen muss, dass man sich nicht irgendwann verstolpert mittendrin, aber das ist nun mal in den juristischen Materien so. Das heißt nichts anderes, als dass die Anbieter von Telemedien ihre Angebote im Sinn der FSK selbst mit Alterskennzeichnungen versehen können, die Kennzeichnung dabei optisch und auch maschinenlesbar erfolgen soll. Das heißt, Eltern können eine Software auf dem heimischen Computer installieren, der dann entsprechend die Alterskennzeichnung ausliest. Es sind im Verlauf der Beratungen verschiedene Bedenken vorgebracht worden und auch mithilfe von FDP-getragenen Landesregierungen ein Stück weit entkräftet worden, die den aus unserer Sicht notwendigen freien Zugang das ist ein freies Netz ohne staatliche Zensur - weiterhin auch garantieren. Da wäre zum einen die Frage, dass das Haftungssystem des Telemediengesetzes unberührt bleibt mit dem neuen Gesetz. Das heißt, es werden keine neuen Kontrollpflichten für Inhalte Dritter geschaffen. Das heißt zum Zweiten, dass auch für Blogs, für Foren, für Chats - das ist vorhin schon angesprochen worden - die Alterskennzeichnung auch freiwillig bleibt. Das heißt, dass keine Netzsperren durch Provider oder andere staatlichen Stellen vorgenommen werden, und es heißt zum Vierten auch, dass mit nutzerautonomen Filterprogrammen neben den Jugendschutzprogrammen ein Werkzeug zur Verfügung steht, um Kinder und Jugendliche vor schädlichen Inhalten zu schützen. All das führt im Zweifelsfall auch dazu, dass es trotzdem für gewerbliche Anbieter schwer zu bewältigende Hürden geben kann. Wenn es zu einer massiven Verbreitung dieser Jugendschutzprogramme kommt, wird es möglicherweise dazu führen, dass es für Anbieter ein sehr hohes Interesse gibt, auf diese weiße Liste zu kommen, um für die Masse der Nutzer auch weiterhin erreichbar zu bleiben. Wer also eine entsprechende Kennzeichnung erhalten will, ist dann auch für das Gesamtangebot unter Jugendschutzaspekten verantwortlich. Das kann gerade für nichtgewerbliche Anbieter von Homepages, insbesondere für solche mit Nutzerforen, eine durchaus schwer zu erfüllende Aufgabe sein.
Weil Kollege Döring die Frage des effizienten Jugendschutzes angesprochen hat, muss man natürlich auch aufpassen, dass man nicht eine vergleichsweise möglicherweise trügerische Sicherheit schafft mit den Instrumenten, über die wir reden. Natürlich gibt es pfiffige junge Leute, denen es vielleicht durchaus möglich sein wird, diese Programme entsprechend zu umgehen, die Schutzmechanismen auszuschalten, während sich die Eltern
nach der Installation des Programms in einer eben dann trügerischen Sicherheit wiegen. Die Frage, wie viele Eltern tatsächlich solche Programme installieren, wage ich gar nicht ernsthaft zu stellen, denn auch an der Stelle bewegen wir uns auf dünnem Eis und das wissen sicherlich auch alle.
All dies zeigt, dass die Protokollnotiz von Baden Württemberg durchaus richtig ist, die sich mit der Frage der Evaluation des neuen Medienschutzstaatsvertrages beschäftigt. Trotz all dieser kritischen Punkte meinen wir aber, dass der Vertrag ein Stück weit in die richtige Richtung geht und werden deshalb unsere Zustimmung zum Ratifizierungsprozess, zur Einleitung des Ratifizierungsprozesses geben.
Meine Damen und Herren, Freiheit meint nicht, die Willkür beliebig zu handeln, sondern Freiheit meint die Fähigkeit, verantwortlich zu handeln.
Am Beispiel dieses Jugendmedienstaatsvertrages zeigt sich ganz konkret, dass trotz aller Schutzmechanismen wir am Ende eben nicht ohne die Wahrnehmung der eigenen Verantwortung auskommen werden. Kein Gesetz der Welt kann Eltern von der Pflicht entbinden, sich um das Wohlergehen ihrer Kinder selbst zu sorgen.
Kein Gesetz und auch kein Vertrag dieser Welt entbindet Eltern von der Pflicht, sich mit ihren Kindern zu unterhalten, sie über Möglichkeiten und über Risiken aufzuklären. Das ist eine Pflicht, die die Politik Eltern nicht abnehmen kann und wir sollten vorsichtig sein mit Signalen, die das Gegenteil möglicherweise bedeuten könnten.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ich glaube, dass es schon einen Antrag wert wäre, die mit der Materie betroffenen Minister hier einmal herbeizurufen. Vielen Dank.