Protocol of the Session on August 19, 2010

Zugleich laufen derzeit die Verhandlungen zwischen den Ministerpräsidenten der Länder über einen neuen Rundfunkgebührenstaatsvertrag, mit dem der Gebühreneinzug für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf eine Haushaltspauschale umgestellt werden soll. Damit soll erreicht werden, dass die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf eine zeitgemäße Grundlage gestellt wird.

Da sich Thüringen nicht nur als „Kindermedienland“, sondern als wachsender Medienstandort insgesamt versteht, liegt es im Interesse des Landes, dass Mittel für das Landesfunkhaus des MDR nicht gekürzt, sondern aufgestockt werden. Nur mit einer starken Vertretung des MDR in Thüringen lassen sich weitere Firmen der Medienbranche von der Qualität des hiesigen Standorts überzeugen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Verfügt die Landesregierung über Kenntnisse, wie stark das Landesfunkhaus Thüringen von den geplanten Sparmaßnahmen des MDR betroffen sein wird?

2. Wie bewertet die Landesregierung die Sparmaßnahmen insgesamt und für das Landesfunkhaus Thüringen im Besonderen?

3. Sieht die Landesregierung die verfassungsrechtlich garantierte Bestands- und Entwicklungsgarantie des MDR durch die Einsparungen gefährdet?

4. Wird die Landesregierung sich in den Verhandlungen über den neuen Rundfunkgebührenstaatsvertrag dafür einsetzen, dass es einen ARD-internen Finanzausgleich geben wird, der dafür sorgt, dass die von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) anerkannten Bedarfe auch den einzelnen Anstalten zur Verfügung stehen und falls ja, wie ist der Stand dieser Verhandlungen?

Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Dr. Schöning.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Blechschmidt beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Landesregierung wurde über die geplanten Sparmaßnahmen des MDR durch den Intendanten im Rahmen der Medienarbeit informiert. Demzufolge ist - wie in den Vorbemerkungen zur Mündlichen Anfrage und auch soeben hier noch einmal vorgetragen und durch den Fragesteller zutreffend dargestellt - von einem notwendigen Sparbeitrag im MDR von insgesamt 115 Mio. € für den Zeitraum bis zum Jahr 2016 auszugehen.

Zu Frage 2: Mit Blick auf die Gebührenbelastung aller Rundfunkteilnehmer sind Sparmaßnahmen grundsätzlich zu begrüßen. Das heißt auch, dass Sparbemühungen nicht an Thüringen vorbeigehen werden und auch nicht vorbeigehen sollten, denn die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beruht auf dem Solidargrundsatz und nicht auf dem Sankt-Florians-Prinzip.

Was das Landesfunkhaus in Thüringen angeht das ist der zweite Teil dieser Frage -, ist Folgendes zu sagen: Das Landesfunkhaus hat ein Sparvolumen in Höhe von ca. 8 Mio. € bis zum Jahr 2016 zu erbringen. Das bedeutet ein jährliches Volumen in Höhe von ca. 1,3 Mio. €. Im Rahmen der der Landesregierung vorliegenden Informationen ist vorgesehen, dass diese Summe nicht auf Kosten der regionalen Berichterstattung gehen und auch nicht durch Streichung von Nachrichtensendungen oder sonstigen Inhalten erfolgen soll, sondern Einsparungen sind vor allem im Bereich von Zulieferproduktionen und auch durch die Erhöhung des Wiederholungsanteils von einzelnen Sendungen vorgesehen.

Zu Frage 3: Nein. Die Bestands- und Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks schließt auch Sparanstrengungen ein, wie in allen Bereichen des staatlichen Handelns auch. An einem vernünftigen Sparkurs kommt - das wissen wir aus vielen anderen Debatten, meine Damen und Herren - in den nächsten Jahren niemand vorbei, auch nicht der MDR.

Zu Frage 4: Der Grundsatz der Staatsferne gilt auch für die Finanzierungsgarantie des öffentlichrechtlichen Rundfunks. Deshalb sind solche das interne Verhältnis betreffende Fragen zuerst durch die Betroffenen selbst zu klären. Das entspricht auch dem Grundsatz der Anstaltsautonomie und des Gremienvorbehalts. Es ist also mit anderen

(Vizepräsidentin Dr. Klaubert)

Worten Sache der ARD, dies zunächst einvernehmlich zu regeln oder sich zumindest darum zu bemühen. Sollte eine solche Regelung nicht zustande kommen, kann in Anwendung des Subsidiaritätsprinzips eine Regelung durch die Ländergemeinschaft z.B. im Rahmen einer staatsvertraglichen Regelung erfolgen. Das wurde den ARD-Anstalten auch bereits von der Ländergemeinschaft entsprechend signalisiert.

Es gibt eine Nachfrage durch den Fragesteller selbst.

Danke, Herr Minister. Ohne weiteren Definitionsbedarf über das Sankt-Florians-Prinzip von Ihnen in Erfahrung zu bringen meine Nachfrage: Ist dieses Prinzip des Finanzausgleichs in der Diskussion mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk der ARD-Anstalten und dem ZDF benannt worden und wird es Eingang in den Staatsvertrag finden oder ist es nur eine gegenseitige Willenserklärung, die dann intern zu regeln ist?

Die Erörterungen, Herr Blechschmidt, befinden sich ja noch in einem sehr frühen Stadium. In einem Schreiben, das Sie sicher kennen, hat auch der Intendant des MDR darauf hingewiesen, dass nach der Änderung des Gebührenstaatsvertrages erste sichere Erkenntnisse vorliegen werden, welche Summen künftig dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk zur Verfügung stehen werden. Insofern vermag ich an dieser Stelle noch keine definitiven Aussagen zu treffen.

Es gibt eine weitere Nachfrage.

Danke. Auf Ihre Antwort zur Zulieferproduktion und Wiederholungssendungen um entsprechende Einsparungen von 1,5 Mio. oder 1,2 Mio. - die Summe habe ich jetzt nicht genau behalten - innerhalb des Landesfunkhauses: Sehen Sie darin einen problematischen Ansatzpunkt hinsichtlich einer Qualitätsverschlechterung, wenn ich auf Zulieferbeiträge oder ggf. verstärkt auf Wiederholung von Sendungen setze?

Das vermag ich im Augenblick nicht abzusehen. Wenn man eine Sendung wiederholt, dann kommt

es natürlich darauf an, dass die wiederholte Sendung schon selbst einen hohen Qualitätsstandard hatte. Dann erübrigt sich die Besorgnis, dass die zweite Ausstrahlung einen geringeren Qualitätsstatus haben könnte.

Der Fragebedarf ist jetzt offensichtlich erschöpft und ich rufe die nächste Anfrage auf. Es ist die des Abgeordneten Kubitzki, Fraktion DIE LINKE, in der Drucksache 5/1319.

Bedarfsfeststellungsverfahren im Bereich der Eingliederungshilfe

Die 86. Arbeits- und Sozialministerkonferenz hat sich im November 2009 im Rahmen des Tagesordnungspunktes „Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen“ auch mit der Vereinheitlichung der Bedarfsermittlung befasst.

Bereits im August 2009 konstituierte sich auf Landesebene eine Arbeitsgruppe „Bedarfsermittlungsverfahren“ für Thüringen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe liegen bezüglich der Vereinheitlichung der Bedarfsermittlung zwischenzeitlich vor?

2. Wie ist der gegenwärtige Stand der Bearbeitung in der Arbeitsgruppe zur Einigung über ein Bedarfsermittlungsverfahren in Thüringen?

3. Inwieweit ist eine Erprobungsphase und wann eine verbindliche Einführung des Bedarfsermittlungsverfahrens in Thüringen geplant?

4. Wie gestalten sich nach Kenntnis der Landesregierung die arbeitsorganisatorischen Strukturen und die Methoden der Bedarfsermittlung der Arbeitsgruppe?

Für die Landesregierung antwortet Ministerin Taubert.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kubitzki wie folgt:

Zu Frage 1: Die Arbeitsgruppe zum Begleitprojekt Vereinheitlichung der Bedarfsermittlung sowie Förderung von mehr Selbstbestimmung und Beteiligung im Leistungsverfahren konstituierte sich im

(Minister Dr. Schöning)

Februar 2010. Die Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu diesem Begleitprojekt werden von der ASMK im November 2010 vorgelegt. Gegenwärtig findet noch die redaktionelle Überarbeitung bzw. Abstimmung der Ergebnisse statt.

Zu Frage 2: In der Arbeitsgruppe wurde vereinbart, dass zunächst die Kostenträger gemeinsam, d.h. Land und Kommunen, einen ersten Entwurf für ein einheitliches Hilfebedarfsfeststellungsverfahren erarbeiten. Dieser wurde im Januar 2010 seitens des Landes vorgelegt und zunächst mit den Vertretern der Kommunen diskutiert. Im Ergebnis der Diskussion der Leistungsträger untereinander wurde das Vorhaben, ein eigenes Hilfebedarfsfeststellungsverfahren zu entwickeln, jedoch verworfen und vielmehr der in Hessen angewandte integrierte Teilhabeplan ITP favorisiert. Dies wurde von den Vertretern der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in der Sitzung der gemeinsamen Kommission nach § 28 des Landesrahmenvertrags am 29. Juni 2010 mitgeteilt. Es ist geplant, Ende August/Anfang September ein gemeinsames Gespräch der Arbeitsgruppe mit dem Institut Personenzentrierter Hilfen gGmbH aus Fulda zu führen, um den ITP nochmals eingehend bewerten zu können. Die Einbindung der Vertreter der LIGA in diesen Prozess ist vorgesehen. Die endgültige Entscheidung zur Einführung eines einheitlichen Verfahrens zur Hilfebedarfsfeststellung soll gemeinsam mit der LIGA getroffen werden.

Zu Frage 3: Sofern sich die Parteien auf den integrierten Teilhabeplan einigen, kann im nächsten Jahr mit der Erprobungsphase begonnen werden. Sollte keine Einigung erzielt werden, ist der Verlauf des weiteren Verfahrens offen.

Zu Frage 4: Sofern der integrierte Teilhabeplan umgesetzt wird, kann eine Unterstützung und Begleitung des Vorhabens durch das Institut Personenzentrierte Hilfen gGmbH erfolgen. Gespräche zu diesen Fragen wurden zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht geführt, weil sich die beteiligten Parteien erst auf ein bestimmtes Verfahren einigen müssen. Hier ist das gemeinsame Gespräch Ende August/Anfang September abzuwarten. Sollten sich die beteiligten Parteien nicht einigen, hängt das weitere Verfahren von den möglichen alternativen Vorschlägen der Vertreter der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege ab.

Es gibt eine Nachfrage durch den Fragesteller selbst.

Ich möchte mich erst einmal bedanken. Eine Nachfrage, was die Erprobungsphase betrifft: Wird es diese Erprobungsphase in ganz Thüringen geben

oder wird es bestimmte Modellregionen oder Modellprojekte geben?

Es ist abschließend noch nicht festgelegt worden, ob wir Modellprojekte machen, es macht aber durchaus Sinn. Sie wissen, dass es ein ganz umstrittenes Verfahren ist, vor allen Dingen, weil man zwar das Hilfeplanfeststellungsverfahren machen möchte, aber man sich im Detail ja nicht so ganz genau sicher ist, welche Auswirkungen das hat. Deswegen würde es sicher Sinn machen, darüber nachzudenken, ob man erst einmal eine modellhafte Erprobungsphase macht, um es dann endgültig einzuführen. Ihnen ist ja möglicherweise auch bekannt, dass wir an einigen Stellen in Thüringen auch schon Ämter haben, die ein bisschen weiter gedacht haben als darauf zu warten, dass das Land sich da einheitlich positioniert.

Gibt es noch eine Frage? Nein. Es gibt keine Nachfrage, so dass ich jetzt die nächste Anfrage aufrufen kann, die des Herrn Abgeordneten Recknagel, FDP-Fraktion, in der Drucksache 5/1320.

Diskussion der Landesregierung über den Landeshaushaltsentwurf 2011

Ich frage die Landesregierung:

1. Beabsichtigt die Landesregierung einen Haushaltsentwurf in das Parlament einzubringen, der die Neuverschuldungsregeln der Landeshaushaltsordnung einhält?

2. Welche Maßnahmen wird die Regierung ergreifen, um die dramatische Neuverschuldung zu reduzieren?

3. Beabsichtigt die Landesregierung die Neuverschuldung stärker zurückzufahren, als durch die Landeshaushaltsordnung vorgegeben und wenn ja, in welchem Maße?

Für die Landesregierung antwortet Staatssekretär Dr. Spaeth.