Protocol of the Session on August 18, 2010

Gutwillige konnten zu diesem Zeitpunkt noch vermuten, dass dieses Unterlaufen des Gesetzes aus den untersten Hierarchien Ihres Hauses kommt. Aber seit der Sondersitzung im Bildungsausschuss

und in mittlerweile verschickten Meldebögen zur Erfassung der Kinder in den Einrichtungen wissen wir, dass auch Sie, Herr Minister, Ihr eigenes Gesetz unterlaufen.

Nun fragen wir uns: Haben Sie es nicht verstanden, weil es von anderen geschrieben wurde, oder teilen Sie die Inhalte Ihres eigenen Gesetzes nicht? Beide Möglichkeiten sind ein Armutszeugnis für einen sozialdemokratischen Minister,

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

der nicht müde wird zu erklären, dass Bildung von Anfang an die grundlegende Voraussetzung für eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft sei.

Lassen Sie mich zu dem eigentlichen Inhalt der Aktuellen Stunde kommen, die Meldebögen. Dort wird seitens Ihres Ministeriums abgefragt, welche Kinder in welchem Alter sechs bzw. neun Stunden die Kita besuchen. Eigentlich ist das schon gegen den Geist des Gesetzes, aber auch gegen Ihre eigene Begründung.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Sie führen als Begründung im Anschreiben § 47 des SGB VIII an. Dort spricht man bei den Meldungen lediglich von Name, Anschrift, Standort der Einrichtung und von der Zahl der verfügbaren Plätze sowie den Namen und der beruflichen Ausbildung des Leiters und der Betreuungskräfte. Auch in § 9 Abs. 3 des Thüringer Kindertagesstättengesetzes, den Sie anführen, steht lediglich, dass die Rechtsaufsicht die Einhaltung der Rechtsvorschriften prüft. Aber, wie gesagt, wir haben keine. In § 14 heißt es, dass von einer durchschnittlichen Betreuungszeit von neun Stunden ausgegangen wird, womit sowohl die Kinder berücksichtigt sind, die lediglich sechs Stunden in die Kita gehen, und auch jene, die 10, 11 oder 12 Stunden in die Kindertagesstätte gehen und betreut und gefördert werden.

Jetzt könnten Sie natürlich sagen, dass es nun mal interessiert, wie lange Thüringer Kinder eine Einrichtung besuchen. Dann müssen Sie aber auch die Kinder abfragen, die deutlich über der Neun-Stunden-Grenze liegen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Das tun Sie aber nicht, und zwar aus gutem Grund: Es geht Ihnen keineswegs darum, lediglich die Verweildauer der Kinder zu erfassen. Sie wollen das ausschließlich, um Geld zu sparen. Logisch wäre für mich gewesen, wenn Sie gefragt hätten, wie viel Kinder fünf Stunden die Einrichtung besuchen, ohne den Personalschlüssel zu minimieren, um dann damit herauszufinden, wie viele Kinder trotz Erziehungsgeld noch die Einrichtung besuchen. In den

(Abg. Sojka)

Meldebögen ist nämlich ganz genau vorgegeben, meine Damen und Herren, mit welchem Personalanteil ein Kind im Alter von sechs Monaten oder auch drei und sechs Jahren zu berechnen ist, wenn es die Kita neun Stunden besucht, und welcher Personalanteil zugrunde gelegt wird, wenn diese Zeit um ein Drittel heruntergesetzt wird. Ich denke, wir waren uns einig, dass wir das nicht wollten.

Also war es doch nicht so ernst gemeint mit einem Landesgesetz, das klare Vorgaben macht. Eine Sternstunde, Herr Minister, wie Sie es im Parlament am 29. April gesagt haben, eine historische Stunde für die Kita-Entwicklung - bis jetzt ist es maximal ein Sternstündchen. Ich fordere Sie auf, in Thüringen Klarheit zu schaffen, denn auch damit haben Sie Verunsicherung geschaffen. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Als Nächster spricht für die CDU-Fraktion der Abgeordnete Kowalleck.

Frau Landtagspräsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Jung, unser eigenes Gesetz werden wir sicher nicht unterlaufen. Ich muss auch sagen, wenn Sie hier dem Minister vorwerfen, dass er etwas nicht verstanden hat, müssen wir sicher hier in der Aktuellen Stunde versuchen zu klären, wer was nicht verstanden hat. Die Personalschlüssel sind eindeutig im Gesetz verankert. Frau Jung, ich möchte hier an dieser Stelle auch noch mal auf die Zeitungsmeldung der letzten Tage eingehen. Wenn Sie der Landesregierung Rechtsbruch bei der Umsetzung des Thüringer Kita-Gesetzes vorwerfen, dann halte ich das schon für sehr bedenklich. Mit bestimmten Formulierungen sollte man auch sehr vorsichtig sein. Wir haben gerade bei diesem Thema Kindertagesstättengesetz auch eine Verantwortung für die Betroffenen, die einen Kindergarten nutzen und sollten hier nicht zu einer Verunsicherung beitragen. Diese Art der Wortwahl trägt auf jeden Fall nicht dazu bei, den Sachverhalt zu beleuchten.

(Beifall SPD)

Liebe Kollegen von der LINKEN, ich denke, dass man auch sachlich diskutieren kann. Das zeigen wir in den Ausschüssen, jedenfalls solange sie nicht öffentlich sind.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Warum eigentlich?)

Die Fraktion DIE LINKE hatte bereits einen Antrag zum Beratungsgegenstand in der Sitzung vom 12. August gestellt, leider ohne die entsprechenden

Fristen einzuhalten. Umso besser, denke ich, dass sie jetzt noch mal darauf eingehen und das Ministerium auch entsprechend darauf antworten kann.

Zum Thüringer Kindertagesstättengesetz geben Sie schließlich selbst zu, dass die wesentlichen Teile des Gesetzentwurfs für eine bessere Familienpolitik umgesetzt worden sind. Da muss ich an dieser Stelle auch noch mal sagen: Wir haben hier in der Koalition gemeinsam eine hervorragende Arbeit geleistet und wenn Sie das nicht vertragen, dann tut es mir auch an dieser Stelle leid.

(Beifall CDU, SPD)

Die Meldebögen des Bildungsministeriums finden seit Jahren Anwendung und haben sich auch bewährt. Wir stehen auch hier für eine korrekte Abbildung der tatsächlichen Betreuungssituation; das meine ich in Bezug auf die Halbtags- und Ganztagsplätze. Die Träger vor Ort müssen schließlich auch die entsprechende Auslastung vor Ort planen.

Viele Abgeordnete in diesem Hause sind auch kommunalpolitische Mandatsträger und wissen daher auch aus der Praxis, dass die Sechs-StundenBetreuung eher eine Ausnahme darstellt. Der Bildungsminister wird sicher noch weitere Einzelheiten zum Thema darlegen. Mir ist es an dieser Stelle auch noch mal besonders wichtig, dass wir mit den Verantwortlichen und Betroffenen vor Ort im Gespräch bleiben. Damit meine ich auch Fragen wie Personalberechnung und Fachberatung. Die Umsetzung des Kita-Gesetzes ist auch ständig Thema im Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Es wurde an dieser Stelle auch erwähnt, dass wir bereits in der Sommerpause eine entsprechende Sondersitzung hatten. Vielen Dank.

(Beifall CDU, SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kowalleck. Als Nächste spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich nehme an, Herr Kowalleck, dass Sie jetzt nicht die Geschäftsordnungsdebatte von morgen vorwegnehmen wollten. Mich wundert es allerdings sehr, dass Sie sagen, Sie diskutieren gern sachlich in Ausschüssen, die nicht öffentlich sind. Ich hoffe eigentlich, dass wir immer sachlich diskutieren und hätte keine Bange, auch sachlich zu diskutieren in Ausschüssen, die öffentlich tagen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

(Abg. Jung)

Aber nun zur Sache: Sie haben es bereits erwähnt, DIE LINKE hatte den Antrag bereits im Ausschuss gestellt und hat dort keine Mehrheit dafür gefunden, dieses Thema dringlich zu behandeln, dann hätten wir es allerdings im zuständigen Fachausschuss zuerst diskutieren können. Das hätte auch ich besser und richtiger gefunden. So muss sich das gesamte Plenum damit beschäftigen. Ich glaube, das ist auch so eine Frage, bei der wir noch mal generell über unsere Regularien nachdenken müssen.

Wenn ich mir jetzt die konkrete Sachlage in den Kindertagesstätten anschaue, muss ich allerdings vom Grunde her Frau Jung voll und ganz recht geben. Denn das Gesetz, was Sie hier als Sternstunde bezeichnet haben und was wir gern und gemeinsam verabschiedet haben, darauf will ich noch einmal Wert legen, hat nicht nur aus einer Laune heraus die Passage aufgenommen, zu sagen, ausgehend von einer durchschnittlichen Regelbetreuung im Umfang von neun Stunden ergibt sich daraus ein Personalschlüssel von 0,352 Vollzeitbeschäftigten je Kind nach Nummer eins. Ganz genau das haben wir bewusst festgehalten, weil wir von einer durchschnittlichen Verweildauer ausgehen wollten und damit den Einrichtungen auch Sicherheit geben und nicht jeden Monat, wenn sich da mal beispielsweise etwas ändert - es ist immer zu einem Stichtag abgefragt -, dann auch Schwankungen beim Personal zu haben. Machen wir uns doch nichts vor, wenn es mehr Kinder sind, die jetzt in der Spalte - man soll ja alle Spalten genau ausfüllen, ich habe nämlich den Meldebogen hier vorliegen - mit sechs Stunden eingetragen werden, reduziert sich an der Stelle natürlich der Personalbedarf um ein Drittel. Das muss auch klar sein. Das ist unsere Kritik, die wir haben. Denn wenn wir die Sternstunde auch in der Praxis erhalten wollen, dann, meine ich, sollten wir uns auch an den eigens vorgegebenen Durchschnitt halten, der mit der Regelbetreuung von neun Stunden so festgeschrieben war und ist. Wenn nun die Einrichtungen solche Tabellen bekommen, die sie genau auszufüllen haben, dann drängt sich leider der Eindruck auf, dass das Personal erneut gekürzt werden soll, dass es permanente Schwankungen geben wird, dass die Kontinuität nicht gewährleistet ist. Deswegen möchten wir Sie doch bitten, diesen Meldebogen nicht länger zu verwenden, sondern sich schlicht am Gesetz zu orientieren. Das vereinfacht im Übrigen auch das Verfahren, weil dann nur noch die Anzahl der Kinder je Gruppe und die von Frau Jung bereits erwähnten Daten, die statistisch erfasst werden müssen, um dem Gesetz Genüge zu tun, angegeben werden müssen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben uns alle gewünscht, dass dieses Gesetz tatsächlich, ich sage es einmal, Thüringen insofern eine Sonderstellung einräumt, weil wir damit vorangehen. 2.400 zusätzliche Erzieherinnenstellen, das ist

eine ganze Menge. Sie kommen den Kleinsten zugute, weil wir wissen, dass gerade bei den Kleinsten frühkindliche Bildung und Erziehung ganz elementar ist. Wenn aber jetzt in den Kindertagesstätten wieder die Sorge besteht, dass die Kontinuität doch nicht so gewährleistet ist - und es beginnt mit solchen Abfragen -, dann schüren wir leider Verunsicherung - nicht Angst, aber Verunsicherung, da würde ich doch unterscheiden. Insofern können Sie uns vielleicht sagen, wie Sie darauf gekommen sind, jetzt nach sechs bzw. neun Stunden zu unterteilen, dann nicht abzufragen, wie viel Kinder es sind, die länger in die Kinderbetreuung gehen, denn diese Kinder gibt es auch, darauf wurde auch schon hingewiesen. Ich hoffe, dass wir auch hier zu einem gütlichen Ende kommen und uns einfach an das Gesetz halten. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich. Als Nächstes spricht für die SPD-Fraktion Frau Abgeordnete Pelke.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, zunächst kann man sich eigentlich nur bei allen bedanken, dass das Thema „Umsetzung des Kita-Gesetzes“ mal wieder diskutiert wird. Ich hätte mir sehr gewünscht, wenn es möglich gewesen wäre, dieses im Ausschuss zu tun, weil ich glaube, hier sind Detailfragen zu behandeln, die sicherlich in einer Aktuellen Stunde gar nicht abgehandelt werden können. Es ist natürlich auch schön, dass Sie sich, insbesondere Frau Rothe-Beinlich, um eine ordnungsgemäße Umsetzung des Gesetzes mit kümmern. Das finde ich sehr schön. Ich glaube, daran sind wir alle interessiert. Demzufolge haben wir auch seinerzeit in einer Sternstunde hier eine Entscheidung getroffen, an der viele beteiligt waren. Nun muss man sehen, wie die Umsetzung weitergeht.

Dass damit verbunden eine Unterstellung an den Minister geäußert wird, er würde sich nicht an das Gesetz halten und er wolle sein eigenes Gesetz unterlaufen und er würde damit diese neun Stunden Durchschnittszeitbetreuung nicht in Anspruch nehmen wollen oder als Gesetz umsetzen wollen, das ist allerdings aus meiner Sicht eine Verkehrung der Tatsachen. Das finde ich ein bisschen seltsam, wie Sie jetzt auf diese Ebene kommen. Wir alle haben im Vorfeld, auch seinerzeit mit dem Trägerkreis Volksbegehren, darüber diskutiert, dass die tatsächlichen Bedarfe erfragt und diese auch festgestellt werden sollen. Frau Jung, Sie werden sich noch entsinnen. Wir hatten eine Auseinandersetzung mit der CDU damals noch, wo es immer dar

(Abg. Rothe-Beinlich)

um ging, dass es, gerade was die Bedarfe der Betreuungszeiten und die tatsächliche Anwesenheit betrifft, immer eine sehr diffuse Diskussion gewesen ist. Jetzt werden die Bedarfe abgefragt, was überhaupt nicht infrage stellt, dass natürlich nach Recht und Gesetz gehandelt wird. Dass Sie dann diese Frage überhaupt formulieren, wo Schwerpunkt des Gesetzes - da waren wir uns alle einig, zumindest zum Großteil - eine zusätzliche Ausstattung in den Kindertagesstätten mit Personal - in Worten 2.400 Stellen - verbunden ist, das verstehe ich, weder was den Zeitpunkt, noch den Inhalt angeht, nicht. Das tut mir leid, da sind Sie wieder einmal vorgeprescht, um hier bestimmten Presseartikeln vielleicht auch noch populistisch zu weiterer Nahrung zu verhelfen. Dann eine ähnliche Diskussion, das finde ich schade, wenn es immer wieder darum geht, die Ausfinanzierung des Gesetzes infrage zu stellen. Auch da haben wir gesagt, das Geld, das zusätzlich notwendig ist, stellt das Land zur Verfügung, gesetzlich verankert im Übrigen auch die Spitzabrechnung. Insofern ist im Moment alles das, was möglich ist, auf den Weg gebracht. Ich bin der festen Überzeugung, dass das Ministerium in der Umsetzung, wenn es die eine oder andere Frage noch betreffen sollte, was z.B. das Ausfüllen von Fragebögen angeht - wie Frau Rothe-Beinlich formuliert hat -, man sich gütlich einigen kann, wenn es die eine oder andere Kompliziertheit geben sollte, dann wird dies sicherlich auch noch in der Umsetzung in den Griff zu bekommen sein. Letztendlich bleibt: Das Gesetz ist ausfinanziert, wir wollen mehr, nicht weniger Erzieherinnen. Diese sind finanziert und die Bedarfe sind eine Grundlage auch für das, was letztendlich dann notwendigerweise umgesetzt werden muss. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU, SPD)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Pelke. Als Nächste spricht für die FDP-Fraktion Frau Abgeordnete Hitzing.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, das Kindertagesstättengesetz ist ein wirklich vorzeigbares Gesetz. Wir sind damit auf einem ausgesprochen guten Weg im Bundesschnitt. Diesem Kindertagesstättengesetz stehen wir selbstverständlich positiv gegenüber. In unserer Verantwortung, die wir mit der Zustimmung dazu eingegangen sind, sind wir uns natürlich auch als FDP-Fraktion dessen bewusst, dass man ein Gesetz in seiner Umsetzung natürlich auch immer kritisch begleiten und hinterfragen muss. Deshalb, denke ich, ist die Aktuelle Stunde zum jetzigen Zeitpunkt auch richtig gesetzt.

Zur Umsetzung des Kindertagesstättengesetzes zum 01.08.2010 möchte ich ein paar kurze Anmerkungen machen, und zwar aus dem praktischen Bereich, wie es denn jetzt tatsächlich in der Praxis ankommt. Es wundert Sie sicherlich nicht, dass das aus einer Kommune im Bereich Nordthüringen kommt, das passt zu mir. Die personellen Probleme sieht man dort. Das ist im Übrigen - ich muss das gleich dazusagen - eine kleine Stadt, die auch als erfüllende Gemeinde arbeitet. Demzufolge geht es hier nicht um einen klitzekleinen Kindergarten, sondern hier sind mehrere Einrichtungen im Verbund zu betrachten. Wenn es um die personellen Probleme geht, dann sagen die Damen und Herren dort, diese haben sie eigentlich gar nicht. Einige kommunale Einrichtungen können den geforderten neuen Personalschlüssel aufgrund von Stundenerhöhungen absichern. Dieser wird monatlich an die Entwicklung der Kinderzahlen und die Altersstruktur angepasst. Dort, wo die Mitarbeiter über flexible Arbeitsverträge beschäftigt sind, ist eine schnelle Reaktion auf die jeweilige Situation möglich. In einigen Einrichtungen wurden oder werden neue Kolleginnen so eingestellt, da das vorhandene Personal die mögliche Stundenzahl von 40 Stunden pro Woche bereits erreicht hat. Mit dem Entwurf des Kindertagesstättengesetztes wurde vorausschauend bereits entsprechendes Fachpersonal geordert bzw. über Absolventen, die ein Praktikum in den Einrichtungen leisteten, die Möglichkeit einer Einstellung angeboten. Also man hat dort schon vorausschauend gearbeitet. Diese Einstellungen erfolgen nun im Laufe des kommenden Kindergartenjahres. Allerdings räumt das neue Gesetz hier noch eine Übergangsregelung ein, es ist kein Muss, das entsprechende Fachpersonal vorzuhalten. Auf alle Fälle ist die Umsetzung des Gesetzes, so wie angekündigt, aus der praktischen Sicht nicht kostenneutral. Der Haushalt des Trägers erhöht sich zum einen um die Personalkosten für die Einstellung des entsprechenden Fachpersonals und mindert sich um die Abtretung des Erziehungsgeldes. Bei den Gemeinden, mit denen eine Zweckvereinbarung geschlossen wurde, sind die neuen tatsächlichen Betriebskosten zum 01.08.2010 in die Verrechnung der Pauschalen demzufolge einzubeziehen, auch wenn sie in den betroffenen Kommunen noch nicht im Haushalt eingestellt waren.

Ein weiteres Problem liegt bei den Schlüsselzuweisungen, weil dort aus Sicht der Praxis keine Zweckbindung zu erkennen ist, also die Kommunen vor ein weiteres Problem stellt. Die Mittel zur Verfügung zu stellen, und zwar voll zur Verfügung zu stellen, das ist die Aufgabe für die Landesregierung. Es wurde mehrfach hier schon erwähnt, dass das so sein soll. Diese Umsetzung muss natürlich für die Kommunen - auch das wurde zugesichert - kostenneutral gestaltet werden. Das erscheint in der Praxis momentan nicht so erkennbar, weil die Zweckprüfung nicht da ist. Also die Zuweisung der Mittel

(Abg. Pelke)

auf eine eindeutige erkennbare Zweckbindung zu überprüfen, das ist der Wunsch der Praktiker und gegebenenfalls dann auch nachzusteuern und natürlich auch die Kommunen anzuhalten, nicht unter dem Deckmantel des Gesetzes nun die Elternbeiträge zu erhöhen, ihnen aber auch andererseits die Mittel für eine kostenneutrale Umsetzung an die Hand zu geben. Danke schön.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Hitzing. Wir haben noch 10 Minuten Redezeit. Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das sehe ich nicht. Bitte schön, Herr Minister Matschie.

Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie noch einmal, sich einen Moment zurückzuerinnern an die heiße Debatte, die wir um die Ausstattung der Kindergärten geführt haben. Im Ergebnis haben wir hier im Haus gemeinsam ein sehr fortschrittliches Kindergartengesetz auf den Weg gebracht. Wenn man die unterschiedlichen Bedingungen, die wir beschreiben, zusammennimmt, kann man, glaube ich, sagen, wir haben uns damit in Deutschland an die Spitze gesetzt. Ich glaube, wir sollten aufpassen, dass wir das, was wir gemeinsam auf den Weg gebracht haben, jetzt nicht einfach zerreden. Natürlich ist es immer so, wenn Gesetze umgesetzt werden, dass auch Probleme in der Umsetzung auftreten können. Darüber muss man reden. Wovor ich allerdings warnen möchte, Frau Jung, ist ein Alarmismus. Sie haben in der letzten Ausschuss-Sitzung die Frage auf den Tisch gelegt und ich habe Ihnen damals gesagt, ich muss mir das erst einmal genau anschauen, dann kann ich Ihnen zu dem Fragebogen auch eine Erklärung geben. Noch am gleichen Nachmittag kam die Alarmmeldung: Der Minister verstößt mit diesem Fragebogen gegen sein eigenes Gesetz. Ich finde, um es ganz offen zu sagen, ein solches Umgehen miteinander nicht angemessen. Worum geht es hier eigentlich? Wir haben die Personalausstattung im Kindertagesstätteneinrichtungsgesetz in § 14 Abs. 2 festgeschrieben. Hier wird festgelegt, wie viele Kinder der entsprechenden Alterstufe jeweils maximal von einer pädagogischen Fachkraft betreut werden dürfen. Daraus werden dann ausgehend von einer durchschnittlichen Betreuungszeit neun Stunden Kindergarten, vier Stunden Hort – unter Berücksichtigung der mittelbaren Betreuungszeit und Ausfallzeiten - die Personalschlüssel pro Altersstufe abgeleitet. So ist es im Gesetz. Ganz konkret vor Ort sieht es natürlich so aus, dass wir Kinder haben, die halbtags in den Kindergarten ge