Protocol of the Session on June 16, 2010

2. Welche Ergebnisse brachte die Auswertung des Briefes und die Beantwortung der Frage der Einbindung des Arnstädter Bürgermeisters in die Strukturen von „Pro Deutschland“ und welche disziplinarrechtlichen Maßnahmen schlossen sich daran mit welcher Begründung an bzw. mit welcher Begründung wurde auf die Einleitung disziplinarrechtlicher Maßnahmen verzichtet?

3. Welche Instrumente wurden zur Durchsetzung der rechtlichen Anforderungen an kommunale Wahlbeamte hinsichtlich des Mäßigungsgebots gegenüber dem Arnstädter Bürgermeister mit welcher Begründung ergriffen bzw. aus welchen Gründen wurde diesbezüglich auf Instrumente zur Durchsetzung verzichtet?

Es antwortet für die Landesregierung Innenminister Prof. Huber.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Renner beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2: Der Bürgermeister wurde ausdrücklich auf seine beamtenrechtlichen Verpflichtungen hingewiesen und über das Mäßigungsgebot belehrt. In diesem Frühjahr ist die Rechtsaufsichtsbehörde nach der Würdigung des Briefes, den der Bürgermeister der Stadt Arnstadt mit unterzeichnet hat, zu dem Ergebnis gelangt, dass diese noch - ich betone noch - vom Recht des Bürgermeisters auf freie Meinungsäußerung nach Artikel 5 Abs. 1 des Grundgesetzes gedeckt ist. Deshalb sind keine ausreichenden Anhaltspunkte vorhanden, die die Einleitung eines Disziplinarverfahrens rechtfertigen. Die Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren gegen den Bürgermeister mittlerweile eingestellt.

Zu Frage 3: Wir bereits im Märzplenum dargestellt, wurde die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde um Stellungnahme und Würdigung des Sachverhalts gebeten. Das Ergebnis der Würdigung habe ich gerade skizziert. Selbstverständlich missbillige ich, dass der Bürgermeister durch seine Äußerung Zweifel an seiner demokratischen Grundeinstellung hat aufkommen lassen. In einer Zeitung wird er so zitiert, dass er seine Äußerungen - ich zitiere wörtlich: „als komplett falsch“ bezeichnet. Dem habe ich nichts hinzuzufügen.

Es gibt dazu Nachfragen. Frau Abgeordnete Berninger.

Sehr geehrter Herr Innenminister, wie beurteilen Sie denn die Kritik an der Unterschrift, nämlich dergestalt, dass der Bürgermeister, indem er als Bürgermeister der Stadt Arnstadt unterschrieben hat, vorgibt, die Meinung der Stadt oder als Vertreter der Stadt dort zu unterschreiben - die Kritik ist, er hätte als Privatperson alles unterschreiben können, aber einen solchen Brief nicht als Bürgermeister, insbesondere nicht mit solchen Mitunterzeichnern?

Frau Abgeordnete Berninger, ich habe aus meiner Missbilligung keinen Hehl gemacht. Es gibt zudem eine detaillierte Rechtsprechung darüber, ob kommunale Wahlbeamte auch im privaten Verkehr die Amtsbezeichnung führen dürfen, wenn deutlich ist, dass sie nicht für die Gebietskörperschaft sprechen. Nach meinem Eindruck ist die Grenzziehung gewissenhaft austariert worden von dem in Rede stehenden Bürgermeister, so dass eine Sanktion gerade noch nicht möglich war.

Es gibt eine weitere Nachfrage. Herr Abgeordneter Kuschel.

Danke, Frau Präsidentin. Herr Minister, das kommunalaufsichtliche Verfahren hat die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde, das Landratsamt Ilm-Kreis, durchgeführt. Inwiefern ist denn dabei berücksichtigt worden, dass der Bürgermeister der Stadt Arnstadt, Herr Köllmer, der Fraktion Freie Wähler im Kreistag angehört, die wiederum mit der CDU den Landrat stützt, sozusagen die Landratsfraktionen stellen? Sehen Sie da nicht einen Interessenskonflikt, dass derjenige, der auf die Stimme im Kreis

tag angewiesen ist, dann prüfen soll, ob möglicherweise beamtenrechtliche Verstöße vorliegen? Wäre es nicht besser gewesen, eine andere Rechtsaufsichtsbehörde mit der Prüfung der Vorwürfe gegen den Bürgermeister Arnstadt zu beauftragen und nicht gerade den Landrat, der im Kreistag auf die Stimme des Bürgermeisters von Arnstadt mit angewiesen ist?

Herr Abgeordneter Kuschel, im Disziplinarrecht gilt zwar nicht wie im Strafrecht die strikte Garantie des gesetzlichen Richters, aber doch ein strenger Förmlichkeitsgrundsatz. Der macht es unmöglich, auf Zuruf eine unzuständige Behörde für zuständig zu erklären. Wenn es Befangenheitsgründe gegeben hätte, wie sie im Verwaltungsverfahrensgesetz niedergelegt sind, hätte ein anderer Angehöriger des Landratsamtes diese Prüfung durchführen müssen. Das sehe ich bei der zuständigen Kommunalaufsicht nicht.

Ich sehe keine weiteren Nachfragen und rufe nun die Anfrage der Frau Abgeordneten Wolf, Fraktion DIE LINKE, in der Drucksache 5/1104 auf.

Untersuchungen zu den Umweltauswirkungen der Abraumhalde Wintershall

Dem Landratsamt des Wartburgkreises liegt eine Stellungnahme des Regierungspräsidiums (RP) Kassel bezüglich der Emissionen im Umkreis der Abraumhalde am Standort Wintershall vor. Demnach würden bisher noch keine verwertbaren Daten vorliegen. Die Betreiberfirma K + S Kali GmbH sei im Zusammenhang mit dem Genehmigungsbescheid für die Aufhaldung vom 5. Juni 1995 zur Untersuchung der Auswirkungen aufgefordert worden. Diese hätten zwar stattgefunden, seien allerdings nicht konform zu den Bestimmungen der TA Luft durchgeführt worden. Somit sei die Kali GmbH aufgefordert worden, die Messverfahren entsprechend umzustellen. Nunmehr läge ein Messplan für den Zeitraum von Januar bis Dezember 2010 dem RP Kassel vor.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie schätzt die Landesregierung die von der oben genannten Halde ausgehenden Risiken bzw. Gefahren ein, die beispielsweise durch Verwehungen kontaminierter Stäube verursacht werden können?

2. Sind nach Auffassung der Landesregierung das Messverfahren, die Messstandorte und Analyseverfahren zu ändern, wenn ja, warum und in welcher

Weise und wenn nein, warum nicht?

3. Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung aus den nicht TA Luftkonformen und damit zum Teil falschen Messergebnissen im Zusammenhang mit dem Genehmigungsverfahren für die Errichtung der Ersatzbrennstoffanlage in Heringen?

Für die Landesregierung antwortet Staatssekretär Richwien.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Wolf beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Einleitend, Frau Wolf, ist darauf hinzuweisen, dass sich sowohl die Abraumhalde am Standort Wintershall als auch die Müllverbrennungsanlage Heringen in Hessen befindet und demzufolge die Zuständigkeit für die Genehmigung und die Überwachung bei den hessischen Behörden entsprechend den dortigen Regelungen liegt. Thüringer Behörden sind in Bezug auf Anlagen in Hessen generell nicht zuständig.

Zu Frage 1: Aufgrund fehlender Zuständigkeit liegt uns hierzu keinerlei verlässliche Erkenntnis vor. Im Übrigen verweise ich dann auf meine Antwort zu Frage 3.

Zu Frage 2: Ich möchte auf die Antwort zu Frage 1 Bezug nehmen.

Zu Frage 3: Nach Kenntnis der Landesregierung ist die vom Regierungspräsidium Kassel erteilte emissionsschutzrechtliche Genehmigung vom 26.03.2007 zur Errichtung und zum Betrieb des Müllheizkraftwerks in Heringen bestandskräftig geworden, nachdem der hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel die dagegen gerichteten Klagen im Mai 2009 abgewiesen hat. Die Richter des 6. Senats konnten keine Rechtsverstöße erkennen. Insoweit kann jede weitere Kommentierung erst einmal entfallen.

Die Thüringer Landesregierung hat sich aber der Sorge über mögliche Auswirkungen der Anlage auf die Werraregion angenommen und entsprechende Untersuchungen seit April 2007 durch die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie veranlasst. Die bis heute andauernden Messungen zeigen keine signifikanten Auffälligkeiten. Die Messergebnisse zum Staubniederschlag und den darin enthaltenen Schwermetallen unterschreiten deutlich die auf einen Mittlungszeitraum von einem Jahr bezogenen Imissionswerte der bundeseinheitlichen ersten allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesimissionsschutzgesetz. Im Mai 2008 hat das damalige TMLNU

dem Thüringer Landtag über die ermittelten Imissionswerte der Staubniederschlagsmessung berichtet.

Es gibt offensichtlich dazu Nachfragen, Frau Abgeordnete Wolf.

Zu Beginn möchte ich mein Unverständnis zur Antwort insoweit äußern, weil auch Ihnen bekannt sein müsste, dass die Abraumhalde in Wintershall direkt bis an die thüringische Grenze geht, also sich gerade die Frage der Staubentwicklung auch aus der Hauptwindrichtung von Westen her kommend natürlich ganz extrem auf Thüringen auswirkt. Von daher möchte ich ausdrücklich sagen, dass die Antwort, es geht uns alles nichts an, weil es in Hessen liegt, ausgesprochen unbefriedigend ist.

Die Nachfrage: Wie schätzen Sie ein, ob die Messergebnisse, die auch auf Thüringer Seite erhoben wurden, mit der TA Luft konform sind? Können Sie mir noch mal dazu eine Erläuterung geben? Sehen Sie wirklich kein Problem damit, dass die Messergebnisse der letzten Jahre, die gerade deshalb gemacht wurden, um die Auswirkungen auf die Thüringer Bevölkerung zu untersuchen, dass das für Sie nicht wirklich problemrelevant ist.

Direkt oder nicht direkt - es bleibt hessisches Gebiet. Daran ist nichts zu ändern.

Die zweite Ausführung von meiner Seite her, ich habe klar und deutlich gesagt, in welchem Raster diese Werte liegen. Ich kann die erst einmal nur zur Kenntnis nehmen und würde nicht behaupten wollen, dass es uns nichts angeht, ansonsten hätten wir nicht im April 2007 rechtzeitig dort eine Messstation aufgestellt, um im Prinzip zu schauen, welche Ergebnisse hier vorliegen. Wenn ich richtig informiert bin, haben Sie ja auch selber vor Ort Mitte des vergangenen Jahres sich persönlich davon überzeugen können, in welchem Maßstab dort die Werte liegen, wo die Messgefäße gezogen wurden. Das ist Ihnen damals auch zur Kenntnis gegeben worden.

Es gibt eine weitere Nachfrage.

Herr Staatssekretär, der Landrat des Wartburgkreises bezog sich ja mit seiner Äußerung, dass Messungen

nicht nach TA Luft erfolgen würden, Messungen, die in Thüringen stattfinden. Nun gehe ich eigentlich davon aus, wenn Thüringer Fachbehörden entsprechende Messungen durchführen lassen, dass die dann auch nach den entsprechenden Vorschriften erfolgen, und möchte dazu Ihre Einschätzung haben: Ist das hier der Fall, irrt also der Landrat des Wartburgkreises oder ist das nicht der Fall?

Ich gehe dem Vorwurf vom Landrat gern noch mal nach, um zu kontrollieren, ob hier die TA Luft eingehalten wird, und würde Ihnen das dann schriftlich zur Kenntnis geben.

Ich rufe als letzte Frage in dieser Fragestunde auf die Mündliche Anfrage der Frau Abgeordneten Leukefeld, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 5/1105.

Danke, Frau Präsidentin.

Umsetzung Landesarbeitsmarktprogramm Thüringen 2010

Die Bewerbungsfrist für das Interessenbekundungsverfahren zur Förderung von regionalen Integrationsprojekten für Zielgruppen des Arbeitsmarkts im Rahmen der Richtlinie zum Landesarbeitsmarktprogramm, Programmteil A „Arbeit für Thüringen“ lief per 28. Mai 2010 aus. Bis zu diesem Zeitpunkt sollten sich Interessenten, die Anträge für Projekte zur Umsetzung der Richtlinie Landesarbeitsmarktprogramm stellen, auf der Webseite der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung registrieren.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele diesbezügliche Interessenbekundungen sind insgesamt bei der GFAW zum Stichtag 28. Mai 2010 eingegangen bzw. wie viele Interessenten haben sich auf der Webseite registrieren lassen?

2. Wie viele und nach welchen Kriterien der unter Frage 1 genannten Interessenten wurden in die sogenannte nähere Auswahl übernommen?

3. Nach welchen Kriterien und durch wen erfolgt die endgültige Auswahl derjenigen, welche den Zuschlag und die Erlaubnis zur Antragstellung für die regionalen Integrationsprojekte erhalten?

4. Welche Träger/Verbände/Vereine haben letztendlich die Formulare für das Einreichen von Anträgen

zur Umsetzung des Landesarbeitsmarktprogramms, Programmteil A „Arbeit für Thüringen“ erhalten?

Für die Landesregierung antwortet Staatssekretär Staschewski.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Leukefeld für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Zum Stichtag 28. Mai sind insgesamt 103 Interessensbekundungen von 56 Trägern eingegangen.

Zu Frage 2: Eine Interessensbekundung wurde doppelt eingereicht, keine weitere musste wegen formaler Fehler vom Verfahren ausgeschlossen werden, das heißt, 102 Konzepte wurden in das Bewertungs- und Auswahlverfahren übernommen.