Protocol of the Session on May 28, 2010

Nachfolgend nun einige Beispiele aus dem Schwerpunktbereich Abgabenrecht. Die Eigentümer eines Grundstücks beanstandeten, dass der Abwasserzweckverband sie bereits zu einem Teilbeitrag für das öffentliche Kanalnetz herangezogen hatte, obwohl sie den Abwasserkanal noch nicht voll nutzen können. Das auf dem Grundstück der Petenten anfallende Schmutzwasser wird zurzeit noch in einer Grundstückskläranlage gesammelt, deren Überlauf in den Abwasserkanal geleitet wird. Der Abwasserkanal mündet in die sogenannte Vorflut, einen Bach, und soll erst im Jahr 2014 an eine zentrale Kläranlage, die sich zurzeit noch in der Planung befindet, angeschlossen werden. Daher können die Anlieger den Abwasserkanal bis zum Jahr 2014 nur als sogenannte Teileinleiter, nämlich nur für die Einleitung eines Teils ihres Schmutzwassers nutzen. Im Oktober 2008 erhob der Zweckverband von den Petenten einen Teilbeitrag für das öffentliche Kanalnetz. Das Innenministerium wies in seiner Stellungnahme zur Petition darauf hin, dass ein Beitrag für Teile der öffentlichen Entwässerungseinrichtung im Wege der sogenannten Kostenspaltung nach § 7 Abs. 1 Satz 5 und 6 Thüringer Kommunalabgabengesetz selbstständig erhoben werden könne. Bei leitungsgebundenen Einrichtungen könnten Beiträge für Teile einer Einrichtung selbstständig erhoben werden, wenn diese Teile nutzbar seien. Die Beitragspflicht entstehe für die nutzbare Teileinrichtung im Falle der Kostenspaltung auch dann, wenn der vorgesehene Anschluss an die Kläranlage noch nicht erfolgt sei. Der Petitionsausschuss folgte der Auffassung des Innenministeriums nicht. Nach seiner Auffassung ist die Beitragserhebung des Zweckverbandes zu beanstanden, da die sachliche Beitragspflicht für das öffentliche Kanalnetz noch nicht entstanden ist. Deshalb hat er die Petition nach § 17 Nr. 1 a Thüringer Petitionsgesetz der Landesregierung mit der Bitte überwiesen, der Beschwerde der Petenten gegen die Beitragspflicht für das öffentliche Kanalnetz zu entsprechen. Für Teile einer leitungsgebundenen öffentlichen Einrichtung können nach § 7 Abs. 1 Satz 5 und 6 Thüringer Kommunalabgabengesetz zwar selbstständige Beiträge erhoben werden, wenn diese Teile nutzbar sind. Für das Entstehen der Teilbeitragspflicht kommt es aber nicht allein auf die technische Nutzbarkeit der Teileinrichtung an. Die Voraussetzungen für das Entstehen einer Beitragspflicht ergeben sich für Beiträge allgemein und somit auch für Teilbeiträge aus § 7 Absatz 7 Satz 1 1. Halbsatz Thüringer Kommunalabgabengesetz.

Danach entsteht die sachliche Beitragspflicht, sobald das Grundstück an die Einrichtung oder Teileinrichtung angeschlossen werden kann und eine wirksame Satzung vorliegt. Die hiernach erforderliche Anschlussmöglichkeit beinhaltet jedoch auch, dass die Teileinrichtung vor dem betreffenden Grundstück betriebsfertig hergestellt sein muss und damit in ihrer vollen Funktionstüchtigkeit in Anspruch genommen werden kann. Das ist der Fall, wenn die Teileinrichtung in Bezug auf das betreffende Grundstück so genutzt werden kann, wie es die der Teileinrichtung zugrunde liegende Planung vorsieht. Denn das Planungskonzept ist dafür maßgeblich, ob die beitragsfähige Maßnahme für das anschließbare Grundstück beendet ist und wegen der dadurch gewährten besonderen Vorteile die sachliche Beitragspflicht entstanden ist. Da nach dem Planungskonzept des Zweckverbandes für das Grundstück der Petenten ein Vollanschluss, das heißt die Ableitungen des gesamten Schmutzwassers über das öffentliche Kanalnetz zur Kläranlage vorgesehen ist, entsteht der beitragsrelevante Vorteil in Bezug auf das öffentliche Kanalnetz und damit die sachliche Beitragspflicht für das öffentliche Kanalnetz erst mit der Möglichkeit des Vollanschlusses. Deshalb beanstandet der Petitionsausschuss die Beitragserhebung für den bestehenden Teilanschluss, indem er die Petition nach § 17 Nummer 1 a Thüringer Petitionsgesetz der Landesregierung überwiesen hat.

Der Eigentümer eines Grundstücks, auf dem sich seit 50 Jahren ein knapp 5 Meter tiefer Hausbrunnen - und das ist das nächste Beispiel - befindet, zeigt im August 2006 bei der unteren Wasserbehörde an, dass das Wasser ihres Brunnens Schaum bildet und nach Fäkalien roch. Die untere Wasserbehörde veranlasste zwar, dass der Abwasserzweckverband eine in der Nähe verlaufende Abwasserleitung kontrolliert, und führte nach erneuten Beschwerden der Petenten im Juni 2007 eine Ortsbesichtigung durch. Die Ursache für die Gewässerverunreinigung wurde jedoch nicht ermittelt, deshalb wandten sich die Petenten an den Petitionsausschuss. Aufgrund der Petition gab die obere Wasserbehörde der unteren Wasserbehörde auf, den entsprechenden Bereich umgehend erneut auf ungenehmigte Abwassereinleitungen bzw. andere Kontaminationsherde zu überprüfen. Nach § 84 Thüringer Wassergesetz hat die zuständige Wasserbehörde die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um Gefahren von der Allgemeinheit, dem Einzelnen oder den Gewässern abzuwehren. Das Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt informierte den Petitionsausschuss, dass die Gewässerverunreinigung durch defekte Abwasserleitungen verursacht wurde. Nach der Reparatur der Leitung wurden das Grundwasser und das Brunnenwasser der Petenten nicht mehr durch Abwasser verunreinigt.

Von den 11 genannten Sammelpetitionen möchte ich hier auf zwei Petitionen eingehen, die auf die Änderung von Gesetzen gerichtet waren. Mit einer Petition begehrten 2.500 Bürgerinnen und Bürger einer Bürgerinitiative einen bundesweiten gesetzlichen Mindestlohn von 7,50 €. Sie forderten auch ein Mindestlohngesetz sowie eine Gesetzesinitiative im Bundesrat für ein bundesweites Tariftreue- und Vergabegesetz. Das Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit vertrat in seiner Stellungnahme zu der Petition die Auffassung, dass ein einheitlicher Mindestlohn die Produktivität der Arbeitsplätze und die Konkurrenzsituation der Betriebe unberücksichtigt ließe und dadurch Arbeitsplätze massiv gefährdet würden. Das Ministerium plädierte deshalb allenfalls für die Aushandlung von Mindestlöhnen zwischen den Tarifpartnern. Das Ministerium sprach sich unter Bezug auf eine im Jahr 2007 durch die Länder Rheinland-Pfalz und Bremen gestartete erfolglose Initiative auch gegen eine Gesetzesinitiative für ein bundesweites Mindestlohngesetz aus. Auf der Grundlage der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU und SPD über die Bildung einer Koalitionsregierung für die 5. Legislaturperiode des Thüringer Landtags wird derzeit durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie ein Entwurf für ein Thüringer Vergabegesetz bearbeitet. Unabhängig davon liegt dem Landtag ein Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE zu einem Thüringer Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge vor. Der Landtag hat den Gesetzentwurf vom 7. Oktober 2009 am 20. Oktober 2009 beraten und dem Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit federführend überwiesen. Der Petitionsausschuss hat deshalb beschlossen, die Petition dem Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit zuzuleiten, damit sie in die Beratung einbezogen werden kann, außerdem gab der Petitionsausschuss die Petition den Fraktionen des Landtags zur Kenntnis.

Mit einer anderen Sammelpetition begehrten mehr als 5.000 Bürgerinnen und Bürger ein gebührenfreies Studium in Thüringen. Die Petenten wandten sich gegen alle an den Hochschulen erhobenen Prüfungs- und Bewertungsgebühren und Gebühren für Auswahl und Aufnahme von Studiengebühren in jeder Form einschließlich des Verwaltungskostenbeitrags. Die Petenten fordern die Rücknahme des Thüringer Hochschulgebühren- und -entgeltgesetzes und die Aufnahme der Gebührenfreiheit in die Thüringer Landesverfassung. Der Petitionsausschuss berücksichtigte bei seiner Beratung, dass sich ein Gesetzentwurf der Landesregierung zur Abschaffung des Verwaltungskostenbeitrags im Gesetzgebungsverfahren befindet. Der Landtag hatte den Gesetzgebungsentwurf für ein Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgebühren- und -entgeltgesetzes am 17. Dezember 2009 beraten und dem Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur

zur Beratung überwiesen. Damit die Petition bei der Beratung des Gesetzentwurfs berücksichtigt werden kann, hat der Petitionsausschuss die Petition dem Ausschuss für Wissenschaft, Bildung und Kultur als Material überwiesen. Außerdem wurde die Petition den Landtagsfraktionen zur Kenntnis gegeben. Der Landtag hat den Gesetzentwurf der Landesregierung am 28. Januar 2010 verabschiedet. Damit wurde der Verwaltungskostenbeitrag an den Thüringer Hochschulen abgeschafft.

Mit einer Petition von über 1.000 Eltern sowie Bürgerinnen und Bürgern konnte der Petitionsausschuss die Schließung einer Außenstelle eines städtischen Gymnasiums in einer 20 km entfernten Gemeinde verhindern. Die Außenstelle sollte zum Schuljahresbeginn 2008/2009 sukzessive geschlossen werden, das heißt, es sollten mit Schuljahresbeginn keine Schüler der 5. Klasse eingeschult werden. Die Maßnahme wurde mit einer zweckmäßigen Schulorganisation, der ordnungsgemäßen Unterrichtsgestaltung sowie unverhältnismäßig hohen Kosten für die Unterhaltung des Schulteils begründet. Der Petitionsausschuss konnte im Ergebnis zahlreicher Beratungen erreichen, dass im Schuljahr 2008/2009 wieder Fünftklässler in der betreffenden Schule aufgenommen wurden. Aufgrund der Initiative des Ausschusses werden nun auch die Klassen 5 bis 9 weiter in der Außenstelle des Gymnasiums unterrichtet. Lediglich die 10. Klasse wird seit dem Schuljahr 2009/2010 im Stammhaus des Gymnasiums unterrichtet.

Zwei Petenten begehrten die Einführung einer allgemeinen Anschnallpflicht für Schulbusse. Die Petenten hatten sich an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags gewandt. Dieser stellte zunächst fest, dass 1998 in Umsetzung einer EU-Richtlinie eine Vorschrift zur Ausrüstung von Bussen mit Sicherheitsgurten in die Straßenverkehrszulassungsordnung aufgenommen wurde. Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags leitete die Petition im Ergebnis den Landesparlamenten zu, da die Schulträger bzw. Aufgabenträger der Schüler- und Kinderbeförderung in den Ländern die Gurtpflicht vereinbaren können. In Thüringen erfolgte der Schülerverkehr überwiegend mit Kraftomnibussen des öffentlichen Nahverkehrs. Dabei ergeben sich Beschränkungen der Anzahl der maximal mitzunehmenden Fahrgäste sowie der maximalen Anzahl von Sitz- und Stehplätzen aus den Bestimmung der Straßenverkehrszulassungsverordnung. Die Beförderung von Kindern auf Stehplätzen ist demnach zulässig; es müssen jedoch auch geeignete Halteinrichtungen vorhanden sein. Im begrenzten Umfang erfolgt die Schülerbeförderung in Thüringen durch besondere Schulbusse im Rahmen des sogenannten freigestellten Schülerverkehrs, das ist der Schülerverkehr außerhalb des öffentlichen Linienverkehrs. Hier können die Schulträger weitestgehend selbst bestim

men, wie die Kinder befördert werden sollen. In der Regel schließt der Schulträger einen Vertrag mit dem Verkehrsunternehmen ab, in dem Streckenführung, Haltestellen und anderes geregelt werden. So ist es auch möglich, die Zahl der Stehplätze konsequenter einzuschränken, als dies nach der StVZO erlaubt ist und die Mindestzahl der Sitzplätze vertraglich festzulegen. Ebenso kann vertraglich geregelt werden, dass die Kinder in Bussen befördert werden, die mit Gurten ausgestattet sind. Der Petitionsausschuss erklärte die Petition im Ergebnis seiner Beratung mit den Ausführungen des Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Medien für erledigt. Da die Vorschrift zur Ausrüstung von Bussen mit Sicherheitsgurten in Umsetzung einer EU-Richtlinie in die StVZO aufgenommen wurde, beschloss der Ausschuss darüber hinaus, die Petition an den Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments weiterzuleiten.

Damit möchte ich zum Ende meiner Ausführungen über die Arbeit des Petitionsausschusses im Jahr 2009 kommen. Ich möchte mich abschließend aber noch bei allen bedanken, die zur erfolgreichen Arbeit des Ausschusses beigetragen haben. An erster Stelle bedanke ich mich bei den Kolleginnen und Kollegen für die konstruktive und sachliche Zusammenarbeit im Interessen der Petenten. Wie Sie gesehen haben, konnte dadurch vielen Bürgern, die sich als letzten Ausweg an den Petitionsausschuss gewandt haben, geholfen werden. Bedanken möchte ich mich auch bei den Mitarbeitern der Thüringer Staatskanzlei und den Ministerien für die jederzeit gute Zusammenarbeit. Mein Dank gilt schließlich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Petitionsreferats der Landtagsverwaltung für ihre kompetente und engagierte Arbeit. Ich bedanke mich.

(Beifall im Hause)

Vielen Dank an den Vorsitzenden des Petitionsausschusses. Ich eröffne die Aussprache, habe im Moment keine Redeanmeldung hier liegen und frage in die Runde. Es gibt eine Redeanmeldung für die Fraktion DIE LINKE, Frau Abgeordnete Sedlacik.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren - die Tribüne ist leer -, den anwesenden Gästen wollte ich jetzt gerade sagen, dass die Arbeit im Petitionsausschuss eigentlich lebendiger ist als sich das jetzt angehört hat. Aber es ist das Schicksal des Vorsitzenden, den Bericht hier vorzutragen. Ich möchte meine Bemerkungen natürlich auch dazu abgeben.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Bürgerinnen und Bürger sehen in ihrem Grundrecht im Grundgesetz Artikel 17 nicht nur das Recht, sich mit Bitten an den Petitionsausschuss zu wenden, sondern sehen auch die Chance darin und die Möglichkeit, Hilfe für die Lösung ihrer Probleme zu erhalten. Dazu beraten wir Mitglieder des Petitionsausschusses mehrmals monatlich. Ich möchte ausdrücklich sagen, dass die Arbeit, die Zusammenarbeit im Ausschuss gut ist, dass wir gemeinsam ringen um eine sachgemäße Bearbeitung und dass wir die Bürgeranliegen alle sehr ernst nehmen.

Auch ich möchte mich ausdrücklich bedanken für die sach- und fachgerechte Zuarbeit und Grundlage unserer Arbeit durch die Landtagsverwaltung und ausdrücklich noch einmal bei Frau Roth - die leider nicht mehr in der Landtagsverwaltung ist und jetzt im entsprechenden Justizministerium tätig ist, die Arbeit war sehr, sehr angenehm. Natürlich bedanke ich mich auch bei Herrn Bräutigam, der die angenehme Aufgabe hatte, den Stafettenstab zu übernehmen.

Im Berichtszeitraum gab es viele Verbesserungen in der Arbeit des Petitionsausschusses. Zum Beispiel arbeiten wir jetzt mit einer elektronischen Akte im Ausschuss. Sie ist ökologischer, spart Papier, ist zeitsparender, das war nicht immer so. Diese Arbeit hat sich wirklich gut bewährt. Wir haben eine weitere Verbesserung zur Vereinfachung der Petitionsausschussarbeit, indem wir Abstimmungen im Einverständnis mit dem Berichterstatter einfacher und schneller durchführen, wenn wir einschätzen: Die Rechtslage ist eindeutig und die Informationen, die wir den Petenten mitgeben, sind nicht weiter zu diskutieren. Das heißt, der Vorschlag wird akzeptiert. Wir rufen diese Petition nicht extra noch einmal auf, das hat auch etwas zur Effektivität beigetragen.

Wir führen im Landtag und zusätzlich in den Kreisen vor Ort Sprechstunden durch und signalisieren somit den Bürgerinnen und Bürgern unsere Bereitschaft, auf sie zuzugehen. Nicht immer können wir allerdings den Bürgerinnen und Bürgern zeitnah helfen, wie sie sich das vorstellen. Doch das mündliche Vortragen der Problemlagen hilft so manchen Bürgerinnen und Bürgern, vorhandene Hürden zu überwinden. Ja, es ist für Betroffene oft eine Hürde, die Petition schriftlich zu formulieren und an die entsprechenden Stellen weiterzuleiten. Hier strecken wir die Hand aus und wir können uns, denke ich, auch nicht beschweren, dass wir da zu wenig zu tun hätten. Das alles sind Verbesserungen, die wir erarbeitet haben und die wir gemeinsam vorangebracht haben. Bei den in diesem Berichtszeitraum nunmehr 850 Neueingängen waren auch 11 Sammelpetitionen und zwei Legislativpetitionen dabei. Legislativpetitionen sind Eingaben und diese Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern, die explizit auf eine Ver

änderung in einem Gesetz drängen. Die zwei Legislativpetitionen, die in diesem Bericht genannt werden, möchte ich trotzdem noch mal kurz nennen: Der Legislativpetition zur Einführung des gebührenfreien Studiums haben sich 5.000 Bürgerinnen und Bürger angeschlossen und somit an unseren Ausschuss gewandt.

(Beifall DIE LINKE)

Es ist natürlich auch angenehm für unsere Arbeit im Ausschuss und im Plenum, wenn wir hier ein echtes Erfolgserlebnis verbuchen konnten, denn in diesem Jahr, am 28. Januar, war endlich der Gesetzentwurf der Landesregierung verabschiedet worden und wir erreichten die Abschaffung des Verwaltungskostenbeitrags an Thüringer Hochschulen. Das ist ein Erfolgserlebnis. Eine weitere Legislativpetition mit 2.500 Forderungen nach Mindestlohn - eine Gesetzesinitiative für ein bundesweites Tarif- und Vergabegesetz - schlummert leider noch so vor sich hin. 2.500 Forderungen und Petenten warten erneut, dass hier im Plenum einiges schneller passiert. Bisher reagierte nur die Linksfraktion mit einem Thüringer Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge. Seither, das muss ich so einschätzen, ist dieser Gesetzentwurf im Ausschuss geparkt und gerade deshalb fand ich die Aktuelle Stunde gestern ganz wichtig zu dem Thema „Dringlichkeit der Einführung eines Thüringer Vergabegesetzes vor dem Hintergrund der Wirtschaftskrise“. Hier konnten wir einen weiteren Druckpunkt setzen, die beabsichtigte Bearbeitung doch öffentlich und schneller voranzubringen. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten das von uns.

Viele Thüringer haben sich im Berichtszeitraum auch an Sammelpetitionen im Bereich Kommunalabgaben beteiligt. Entscheidungen sind hier überfällig. Vieles ist in der Diskussion; auch die Bürgerbeauftragte hat sich hier aktiv mit eingebracht. Bürger haben jetzt aber selbst gehandelt, weil ihnen das alles zu langwierig ist und zu lange dauert. So hat die Bürgerallianz sich jetzt an alle Fraktionen im Thüringer Landtag gewandt mit einem eigenen Gesetzesvorschlag und fordert uns auf, endlich zu handeln. Nach ihrer Meinung sind alle Reformversuche im System bisher gescheitert.

Das Petitionsrecht soll die Rechte der Bürger stärken und Parlament und Regierung die Möglichkeit geben, Behördenfehler zu erkennen. Häufig kann das Parlament erst mithilfe einer Petition kontrollieren, ob Gesetze sachgemäß umgesetzt werden. In der Praxis zeigt sich das Petitionsrecht hier mit einigen Schwachstellen.

Meine Damen und Herren, die Fraktion DIE LINKE hat im Berichtszeitraum einen Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Petitionsrechts vorgelegt. Es ging

darum, die Rechte der Petenten weiter zu stärken, denn bei dem jetzigen Petitionsrecht fehlt uns die Bürgernähe. Jedoch eine Diskussion dazu war im Ausschuss nicht erwünscht und so gelang es mit Verzögerungstaktiken, eine Entscheidung zum Gesetzentwurf in der 4. Legislatur zu verhindern. Dennoch gab es eine schriftliche Anhörung von der Landtagsverwaltung. Sie wurde erstellt unter der Vorlage 4/2812 und diese Synopse lag im Ausschuss zur Weiterberatung. Und das - als ob es das alles nicht gab - findet im vorliegenden Bericht keine Erwähnung. Das bedaure ich. Mein Antrag zur Ergänzung wurde mehrheitlich abgelehnt. Da die Möglichkeit eines Minderheitenvotums zum Bericht nicht besteht, auch das ist ein Vorschlag unserer Fraktion, sehe ich mich gezwungen, das hier noch mal in der öffentlichen Diskussion zur Sprache zu bringen.

(Beifall DIE LINKE)

Petitionen können alle Bürgerinnen und Bürger an den Landtag richten, aber noch nicht - wie im Deutschen Bundestag - öffentlich. Als Instrument der parlamentarischen Kontrolle, mit dem Verwaltungsfehler und Rechtslücken erkannt und beobachtet werden können, greift uns hier das Petitionsrecht zu kurz. Es fehlt ein öffentliches, ein zeitnahes Verfahren, mit dem jede Petition und jeder Petent den Umgang seiner Petition nachvollziehen und korrigieren kann. Auch fehlt die Möglichkeit, eine Petition öffentlich zu machen, auf eine Internetplattform des Landtags zu stellen und sich daran zu beteiligen. Die Einführung elektronischer öffentlicher Petitionen im Bundestag vor fünf Jahren wurde als Schritt in die richtige Richtung für mehr Demokratie anerkannt und bekam sogar den Politikaward-Preis.

(Beifall DIE LINKE)

Hier müssen wir in Thüringen weiter vorankommen.

Es gibt auch immer wieder Beschwerden über Verfahrensweisen mangelnder Transparenz, mangelnden öffentlichen Zugang, nicht nachvollziehbarer langer Bearbeitungszeiten. Nach derzeitiger Rechtslage kann das Parlament keine behördlichen Verfahren unterbrechen und aussetzen, auch nicht dann, wenn es mehrheitlich im Petitionsausschuss anerkannt ist, dass einer Bürgerin oder einem Bürger eine unzumutbare Belastung entsteht. Es gibt in Thüringen nicht die Möglichkeit wie in anderen Bundesländern, Petitionen auf Gemeinde-, Stadt- und Kreisebene einzureichen. Das wollten wir mit unserem Gesetzentwurf erreichen.

Die Fraktion DIE LINKE unterbreitete ein modernes Petitionsgesetz mit einklagbaren Ansprüchen und nachvollziehbaren Abläufen für die Petentinnen und Petenten. Dabei soll der Landtag unter anderem die

Möglichkeit erhalten, Behörden dazu anzuhalten, dass sie sich rechtskonform verhalten und eine zeitnahe Bearbeitung der Petitionen sichern. Es sollten behördliche Maßnahmen unterbrochen werden, wenn wir merken, es schadet dem Petenten in der Zeit der Bearbeitung. Es sollten Ausschuss-Sitzungen öffentlich zugänglich sein für die Petenten, die es wollen. Grundsätzlich sollten wir uns selbst zu einer öffentlichen Anhörung bei Massen- und Sammelpetitionen im Ausschuss entscheiden können. Die Petenten sollten die Möglichkeit erhalten, öffentliche Petitionen zum Mitzeichnen auf elektronischem Wege einzureichen.

(Beifall DIE LINKE)

Auch bei der Gemeinde, der Stadt und im Landkreis sollten sie die Möglichkeit haben, Petitionen einzulegen. All das will meine Fraktion erneut zur Diskussion stellen, allerdings warten wir immer noch auf das in Aussicht gestellte Gutachten der Landtagsverwaltung, welches die CDU im letzten Jahr gefordert hat. Interessant würde ich es außerdem finden, wenn die Petitionsausschussmitglieder der 5. Legislatur nach ca. einem Jahr Mitarbeit ihre Erfahrungen in eine erneute Diskussion im Ausschuss mit einbringen würden. In der Petitionsarbeit fordern wir also nach wie vor - und das nicht zum ersten Mal - mehr Transparenz.

(Beifall DIE LINKE)

Das wollen wir erreichen mit öffentlichen Sitzungen, mit öffentlichen Petitionen und auch über ein öffentliches Forum im Netz, was dann entsprechend eingerichtet werden soll.

Für DIE LINKE ist ein starkes Petitionsrecht wichtig, denn Bürgeranliegen sind ein Spiegel der Politik von Regierung und auch von den Volksvertretern. Wir haben jedenfalls den Anspruch, dass diese Arbeit so transparent wie möglich zu leisten ist. Dabei reicht es uns nicht aus, die gedruckte Version des Jahresberichts einmal hier vorzustellen und zum Tag der offenen Tür und zur Messe in Erfurt diesen Bericht unter das Volk zu bringen. Wir werden weiter Transparenz einfordern. Ich freue mich auf die Diskussion. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat sich Frau Abgeordnete Schubert zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, von mir nur wenige kurze Bemerkungen, um diesen Tagesordnungspunkt nicht noch weiter auszudehnen. Wir haben uns an dem Bericht 2009 nicht beteiligt. Ich selber habe in 2009 nur eine reguläre Sitzung des Petitionsausschusses mitmachen können, weil wir leider in der letzten Legislatur noch nicht in diesem Parlament vertreten waren. Das ist jetzt anders und selbstverständlich werden wir uns dann in den Bericht 2010 einbringen.

Ich will kurz darauf eingehen, was Frau Sedlacik gesagt hat hinsichtlich des vorgelegten Gesetzentwurfs, der ja auch in der letzten Legislatur schon vorgelegt wurde. Vieles von dem ist sicherlich richtig und vieles von dem müssen wir auch diskutieren. Aber, ich glaube, hier ist nicht der richtige Ort und heute ist auch nicht die richtige Zeit dafür angesichts dessen, dass wir hier nur einen Arbeitsbericht diskutieren. Ich glaube, der Ausschuss, in dem das passieren muss, ist der Justizausschuss. Ich glaube, das Gutachten muss man einfordern, das muss die Landesregierung auch machen, aber einfach der Appell: Bringen Sie das in den Justizausschuss ein, dort muss es diskutiert werden, dort muss man vergleichen, ob andere Bundesländer ein erweitertes Petitionsrecht schon eingeführt haben und dann muss es natürlich wieder hier diskutiert werden.

(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Bringen wir ein.)

Letzte Bemerkung: Wir haben ein Petitionsreferat und, ich glaube, wir müssen mit der Landtagsverwaltung ins Gespräch kommen, ob dieses noch personell angemessen ausgestattet ist. Mein Eindruck ist, dass einzelne Petitionen nicht mehr in der angemessenen Zeit behandelt werden können. Wir müssen darüber reden, ob wir dort nicht etwas tun müssen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Es gibt eine weitere Redeanmeldung. Für die CDUFraktion Abgeordneter Heym.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, zunächst erst einmal ein herzliches Dankeschön an das Haus, dass der Bericht vom Petitionsausschuss mit dieser Aufmerksamkeit verfolgt wird. Das war nicht zu allen Zeiten so. Ich möchte mich auch dem

Dank anschließen zuerst an die Damen und Herren aus der Verwaltung, die uns in dem Berichtszeitraum sehr gut begleitet und uns die Bearbeitung der Petitionen im Ausschuss durch die Art der Bearbeitung, wie wir das in Thüringen eingeführt haben, sehr leicht und sehr effizient gemacht haben.

Durch den Vorsitzenden ist eigentlich das, was wir auch im Ausschuss gemeinsam vereinbart hatten, was im Bericht zu erscheinen hat, gesagt worden. Die Mehrheit im Ausschuss war sich einig, nicht mehr auf die Verfahren einzugehen, die im Berichtszeitraum lagen.

Was die Gesetzesnovellierung durch den Antrag der Fraktion DIE LINKE angeht, liebe Kollegin Sedlacik, möchte ich noch mal in Erinnerung rufen, wir haben uns gestern von Ihrer Kollegin Frau Renner an dieser Stelle anhören müssen, wie dringend notwendig diese Polizeibeauftragten sind, weil dort zum Beispiel im Petitionsausschuss eine Anonymität - wie Sie der Meinung sind, dass es notwendig sei - und eine Verschwiegenheit nicht gegeben sei und das auch bei anderen Institutionen dieses Landes. Heute sind Sie an diesem Pult und fordern mehr Transparenz für die Petenten, dass jeder daran teilhaben kann. Also, das ist doppelzüngig und das ist nicht nachvollziehbar.

(Beifall CDU)

Wir bitten um ein bisschen mehr Stringenz in Ihrem Handeln. Sie wissen genau - und wir haben uns fast jährlich darüber unterhalten -, dass es sehr wohl darauf ankommt, wie Petitionen generell behandelt werden. Wir haben in den verschiedenen Bundesländern und auch im Bund mitunter eine andere Bearbeitungsweise. Ich bleibe bei meiner Feststellung, dass wir in Thüringen, soweit ich das aus den zehn Jahren, die ich in diesem Gremium mitarbeiten kann, sehr effizient sind.

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Anfrage durch Frau Abgeordnete Sedlacik?