Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, das Thema der Aktuellen Stunde ist so aktuell, dass seit dem vergangenen Herbst erneut daran herumgedoktert wird, ohne dass ein vorzeigbares Ergebnis bislang generiert worden wäre. Das Ergebnis der LINKEN haben wir gesehen. Seither gibt es nichts, was aus unserer Sicht daran besser geworden wäre.
Die Vorlage des Ministers Machnig, der noch im November glaubte von geistigen Höhenflügen schwadronieren zu müssen, war ihm bislang offenkundig selber peinlich, bis jetzt ist außer warmer Luft nichts und das, was die Spatzen von den Dächern pfeifen, lässt nichts Gutes ahnen. Ähnlich wie beim Entwurf der LINKEN soll lediglich das Vergabeverfahren komplizierter werden und durch Gutmenschentum unpraktikabel aufgeblasen bzw. um wirkungslose Formblätter erweitert werden. Insofern darf man der Union dankbar sein, wenn sie wenigstens jetzt versucht, das Schlimmste zu verhindern, nachdem sie im Koalitionsvertrag aus unserer Sicht über das Stöckchen gesprungen ist. Wenig andere Themen, meine Damen und Herren, sind bereits derartig reglementiert wie die Vergabe. Das betrifft europäische Vorschriften ebenso wie die VOB, die VOL, die VOF, das Entsendegesetz, das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, die Vergabeverordnung, das Antidiskriminierungsgesetz, die Vergabemittelstandsrichtlinie und, und, und. Hinzu kommen so übersichtliche und handhabbare Werke wie das Handbuch für die Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundesministers für Verkehr und dergleichen mehr. All diese Regelwerke mit ihren ständigen Änderungen, mit ständig komplizierteren Regeln, mit ständig neuen Rechtsprechungen wirken sich bereits heute nachteilig auf die Vergabe öffentlicher Aufträge aus.
Sie wirken sich bereits heute nachteilig auf die Entwicklung kleiner und mittelständischer Unternehmen aus. Von den Menschen, die in der Praxis bereits jetzt zu kämpfen haben, das Vergabeverfahren innerhalb der vorgegebenen Fristen zu einem sauberen Ergebnis zu bringen, vermisst kaum jemand ernsthaft neue noch bürokratischere Regeln.
Überzogene Bürokratie in der Vergabe behindert kleine und mittelständische Unternehmen und führt dazu, dass sie sich nicht mehr um öffentliche Aufträge bewerben. Das sind Dinge, die ich einfach aus der eigenen beruflichen Praxis so beobachten kann bzw. muss. Das kostet Arbeitsplätze, das mindert die Ertragslage und das trägt zu schlechten Löhnen bei. Nicht zuletzt deshalb ist es meine feste Überzeugung, wer den Menschen im Land helfen will, wer für mehr Arbeitsplätze in der Thüringer Wirtschaft sorgen will, der muss die Menschen entlasten. Er muss sie entlasten von Bürokratie und von allem, was sie an ihrer eigentlichen Arbeit hindert. Das, meine Damen und Herren, schafft Arbeitsplätze, das schafft den Spielraum für erfolgreiche Unternehmen, die ihren Mitarbeitern angemessene Löhne und Gehälter zahlen können.
Deshalb ist der Ansatz richtig, wenn ein schon an sich überflüssiges Gesetz nun einmal kommen muss, weil es im Vertrag steht, das dann zusammenzuführen mit dem Mittelstandsfördergesetz. In den Gesetzentwurf, meine Damen und Herren, gehören keine Dinge, die längst schon mit höherem Recht geregelt sind. So beinhaltet beispielsweise die VOB/A § 4 längst die losweise Vergabe ebenso wie das GWB § 97 und bislang auch die Vergabemittelstandsrichtlinie. Bereits jetzt ist es üblich, bei wesentlichen Einheitspreisen die mehr als 10 Prozent abweichen, vom Bieter nach VOB/A § 24 eine Aufklärung über die Angemessenheit der Einheitspreise zu verlangen.
Schwierig finde ich in den Eckpunkten, die die Union aufgestellt hat, die Frage nach dem Primärrechtsschutz, weil sie möglicherweise eine Behinderung des Vergabeverfahrens darstellt. Da muss man sicherlich noch einmal in der Detaildebatte in den Ausschüssen darüber sprechen. Besser scheint mir an der Stelle, einen klaren Schadenersatz zu definieren, wenn irgendwo eine Vergabe schiefgelaufen ist, dann hat derjenige meiner Ansicht nach, der den Auftrag nicht bekommen hat, Schadenersatz zu bekommen und wir sind gut beraten, diesen Schadenersatz zu definieren. Insofern enthält das CDU-Papier weitere etliche diskussionsbedürftige Punkte. Wichtig ist jedoch, dass vergabefremde Kriterien im Vergabeverfahren nichts zu suchen haben und dafür steht in diesem Hause auch die FDP. Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich denke, der Prosa ist genug gesprochen, jetzt lassen Sie uns einmal über die Fakten reden. Thüringen braucht, auch wenn die FDP das nicht einsieht, ein Vergabegesetz, und zwar deshalb, weil gerade im Bereich der öffentlichen Aufträge wir eine Fürsorgepflicht haben. Wir haben eine Fürsorgepflicht für die Thüringer Wirtschaft und wir haben eine Fürsorgepflicht für die Beschäftigten in der Thüringer Wirtschaft. Minister Machnig hat angekündigt, noch in diesem Jahr einen entsprechenden Entwurf einzubringen, und das wird auch geschehen. Was ist hierbei zu berücksichtigen? Das Vergabegesetz setzt Spielregeln für einen fairen Wettbewerb.
Fair bedeutet, dass kleine und mittlere Unternehmen die Chance bekommen, sich an öffentlichen Ausschreibungen erfolgreich zu beteiligen. Das geschieht durch eine Verpflichtung der Auftraggeber, besonders kleine und mittlere Unternehmen zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern. Es geschieht aber auch durch geeignete Losgrößen bei der Ausschreibung. Das bedeutet, dass Ausschreibungen so weit aufgeteilt werden, dass kleine und mittlere Unternehmen überhaupt eine Chance bekommen, sich mit ihren Leistungen einzubringen. Oftmals sind die Aufträge eben so groß und auch die Losgrößen so groß, dass der kleine Handwerker und das kleine Unternehmen sich vor dieser Größe, vor dieser Dimension des Auftrages scheut und deshalb keine Chance hat, an dieser Auftragsvergabe teilzuhaben. Fairer Wettbewerb bedeutet also, allen, auch den kleinen Unternehmen, eine faire Chance zu geben. Fair bedeutet aber auch, fair für die Beschäftigten. Es muss Schluss sein mit der Situation, dass Lohndumping und das Unterlaufen von Tarifverträgen bei Ausschreibungen Vorteile für einige Unternehmen bringen. Auch ist - und das wissen viele, die sich mit diesem Bereich auf kommunalpolitischer Ebene befasst haben - nicht immer oder sogar selten das billigste Angebot auch das wirtschaftlichste Angebot. Fairness bedeutet in diesem Bereich auch, dass Verstöße gegen Arbeitnehmer schützende Vorschriften kein Kavaliersdelikt darstellen. Unternehmer, die gegen solche Vorschriften verstoßen, müssen von künftigen Aufträgen ausgeschlossen werden können. Klar ist, dass zukünftig nur an solche Unternehmen vergeben werden darf, die sich schriftlich verpflichten, sich mindestens an die Standards gültiger Tarifverträge zu halten. Das ist eine Selbstverständlichkeit. Dafür gibt es diesen Konsens unter den Sozialpartnern, dafür gibt es Regeln im Markt, die vernünftige und faire Bedingungen regeln. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass ein seriöses Unternehmen sich an diese Verträge und an diese Vereinbarungen hält.
Ich kann Ihnen sagen, ich war viele Jahre im Vorstand der Handwerkskammer, dass man immer wieder hört, dass gerade die unseriösen Unternehmen bei der Handwerkskammer und auch bei anderen Wirtschaftsverbänden auf Kritik stoßen. Das sind nämlich diejenigen, die immer wieder versuchen, an Aufträge zu kommen, indem sie unlautere Maßnahmen einsetzen gegen die Beschäftigten im Betrieb, indem ausgebeutet wird, indem Lohndumping umgesetzt wird. Damit muss Schluss sein, faire Bedingung für die Beschäftigten, faire Bedingungen für die Wirtschaft.
Das gilt im Übrigen nicht nur für die Entlohnung, sondern auch für die sonstigen Arbeitsbedingungen und sozialen Leistungen. Oft ist es in der Vergangenheit zum Beispiel vorgekommen - ich nehme den Bereich Gebäudereinigung -, dass zwar Tarifverträge offiziell eingehalten wurden, dass von den Menschen, die die Arbeiten ausgeführt haben allerdings erwartet wurde, dass sie die teilweise doppelte oder dreifache Arbeitsleistung erbringen sollten. Das hat dazu geführt, das Menschen länger gearbeitet haben als in ihrem Arbeitsvertrag stand, dass sie an die Grenzen des menschlich Zumutbaren bei der Arbeitsleistung gegangen sind, nur um ihren Arbeitsplatz nicht zu verlieren. Das ist ein Skandal und es ist unsere Pflicht als Gesetzgeber, dagegen vorzugehen.
Das sind im Übrigen keine vergabefremden Kriterien, sondern das ist einfach ein Gebot der Menschlichkeit und des Anstands. Wenn die FDP vom Gutmenschentum redet
- lassen Sie mich doch mal ausreden -, Sie müssen einfach mal zur Kenntnis nehmen, die Ideologie der Neoliberalen, der Markt regelt alles alleine und wer sich nicht selbst hilft, der ist verlassen, die ist gescheitert.
Es gibt keine Mehrheit für Ihre Politik, die gibt es nicht in diesem Haus, die gibt es auch nicht mehr im Bund. Schauen Sie mal in die Zeitung.
Dort, wo keine Schutzstandards durch Tarifverträge gelten, müssen wir - soweit in dem engen Korridor der europäischen Rechtsprechung möglich, das muss man dazusagen - Standards schaffen. Ich denke, da sind wir uns alle einig fraktionsübergreifend, mit Ausnahme der FDP, dies gilt für die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation wie für die Branchen, die nicht vom RüffertUrteil erfasst sind. Fair bedeutet auch fair für Natur und Umwelt, deshalb sind auch die Umweltschutzstandards bei der Vergabe zu berücksichtigen. Wir erwarten vom Ministerium, dass spätestens nach der Sommerpause das Vergabegesetz schnell auf den Weg gebracht werden kann. Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Gäste, die Fraktion der Linkspartei hat mit diesem Antrag noch mal deutlich gezeigt, dass sie den Job der Gralshüterin des Koalitionsvertrags recht ernst nimmt,
hier immer wieder daran erinnert. Ich kann an der Stelle aber auch Herrn Emde eigentlich nur zustimmen, der vorhin gesagt hat, nur weil etwas in einem Koalitionsvertrag steht, muss man nicht aufhören zu streiten. Uns Oppositionsparteien, uns Oppositionsfraktionen gibt das regelmäßig die Gelegenheit, uns an der Debatte zu beteiligen, was wir heute gerne machen, um Ihnen damit zu helfen, gute und richtige Entscheidungen zu treffen. Das wollen wir gerne tun und deshalb darf ich heute hier ja auch reden. Ich finde, meine Fraktion findet die Schelte der CDU - ich glaube, Herr Günther, Sie hatten das vorige Woche in der Presse ausgedrückt - an der SPD, alle Forderungen hier zum Vergabegesetz seien sachfremd, lediglich die Transparenz sei zu verbessern, einfach falsch. Es ist ja nicht wirklich so, Herr Bergner, wie Sie dargestellt haben, dass Mittelständler lediglich, weil es zu viele Formulare auszufüllen gibt, vor solchen…
Bitte? In meiner dreieinhalbjährigen Tätigkeit als Ingenieur, ich habe sie nicht gezählt, aber es waren auch einige, natürlich nach VOB, nach was denn sonst.
Ich habe in einem sehr ordentlichen Ingenieurbüro gearbeitet, dort viel gelernt. Wir hätten das nie anders gemacht. Das kann Ihnen auch der Präsident … Lassen wir das jetzt einfach. Es ist einfach nicht richtig, dass Mittelständler nur wegen der auszufüllenden Formulare zurückschrecken. Sie schrecken vor allen Dingen auch deswegen zurück - und das hat der Kollege Weber eben sehr plastisch dargestellt -, weil sie einfach keine Chance sehen, gegen die Dumpingangebote der Großen anzukommen. Deshalb sind kleinere Lose und auch Regeln in diesen Verfahren hier durchaus angebracht. Es ist ja auch, wenn wir uns einmal dem Ursprung des Vergaberechts widmen, nicht so, dass der Staat verhindern wollte mit den von Ihnen vielfältig zitierten Regelungen, dass ein Bieter B möglicherweise 100 € preisgünstiger anbietet, weil er den Preis des Bieters A kennt. Das ist ja nicht das Anliegen des Staates gewesen. Das Anliegen des Staates ist ja der innere Frieden bei diesen Vergaben gewesen, nämlich dass es nicht permanent zu Streit und zu Ungerechtigkeit kommt. Fairness, das war wirklich die Grundlage dafür, dass wir ein Vergaberecht bekommen haben, und diese Fairness, die unter den Unternehmen organisiert wurde, wollen Sie zum Beispiel Arbeitnehmern nicht zugutekommen lassen, diese Fairness wollen Sie der Umwelt nicht zugutekommen lassen und das finden wir vollkommen falsch und deshalb wenden wir uns gegen Ihre Position und setzen uns ein für ein neues Vergaberecht hier in Thüringen.
Es kann ja nicht wirklich unsere Lebensüberzeugung sein, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass es egal ist, wie das Werk erstellt wird oder dass es egal ist für die Erstellung des Werkes, ob es
wirklich egal ist für ein Werk, ob es von Mitarbeitern erstellt wird, die schlecht bezahlt werden oder gut bezahlt werden. Es ist ja nicht egal, ob in unseren Ministerien im Freistaat Produkte benutzt werden, die aus Kinderarbeit stammen. Das kann ja nicht wirklich egal sein, dass wir in Thüringen Dinge einsetzen oder einbauen lassen, die in Thüringen oder anderswo auf der Welt unsere Umwelt ruinieren. Das kann nicht wirklich egal sein. Das ist im Übrigen auch nicht gleichwertig, um einmal in der Terminologie des Vergaberechts zu bleiben.
da möchte ich noch einmal das, was Herr Günther gesagt hat, sehr unterstützen. Dabei geht es auch darum, Transparenz zu stärken und Transparenz deutlicher zu machen. Das ist ein ganz wichtiger Punkt, gerade wenn wir Korruption verhindern wollen oder auftretende Korruption bekämpfen wollen.
Wann brauchen wir dieses Vergabegesetz? Darüber ist auch schon diskutiert worden. Einige sagen, nach der Sommerpause reicht vollkommen. Ich finde, wir brauchen es sofort, am besten gestern.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich finde, wir sollten da der Landesregierung nicht allzu viel Zeit lassen. Ich weiß, dass Sie im ersten Jahr ganz besonders viel zu tun haben. Das achte ich auch sehr, aber wir dürfen, glaube ich, auch verlangen, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung jetzt auf den Tisch kommt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das wird unser konkreter Beitrag zu einer gerechteren Welt sein und dieser Verantwortung müssen wir uns stellen, und zwar wir alle zusammen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will am Anfang, weil sich das gehört und ich gerne an den Kollegen Günther anschließe, aus dem Koalitionsvertrag zitieren. Im Übrigen, wir brauchen keine Gralshüter des Koalitionsvertrags; wir sind die eigentlichen Gralshüter, wenn ich das so sagen darf, manchmal mit unterschiedlichen Rollen, aber wir sind die Gralshüter. Wir passen schon auf, dass wir das tun, was im Koalitionsvertrag steht. Und jetzt kommt der Koalitionsvertrag, ein kluger Text: „Die Koalitionspartner wollen das Vergaberecht überarbeiten und ein europarechtskonformes Gesetz auf den Weg bringen. Dazu sollen die Spielräume für Änderungen des Vergabegesetzes in Richtung auf die Berücksichtigung von Tarifbindung sowie Transparenz- und Mindestlohnregelungen geprüft und genutzt werden. Das geplante Gesetz soll darüber hinaus die Vergabe öffentlicher Aufträge mittelstandsfreundlich regeln.“ So weit der Koalitionsvertrag und genau das werden wir tun, sehr zeitnah. Das Kabinett hat
sich nach einer, wie ich finde, guten Diskussion - da will ich mich ausdrücklich bei allen bedanken - nach einem zum Teil auch schwierigen Verfahren am Dienstag verständigt. Auf Grundlage dieser Verständigung werden wir in der nächsten Woche, Herr Schöning, im Kabinett beraten, verabschieden und das dem Landtag auch zuleiten. Ich will noch einmal klarmachen, damit es für alle noch einmal deutlich wird, dieses war ein mehrstufiges Verfahren. Die erste Stufe war - da will ich mich bei meinen Mitarbeitern, Herrn Andersson und anderen, ausdrücklich bedanken -, dass wir im Hause alle bundesdeutschen Vergabegesetze ausgewertet haben. Wir haben alle bundesdeutschen Vergabegesetze angeschaut und im Hinblick auf eine Frage geprüft: Wie können die Vorgaben des Gesetzes also europarechtskonform, vergabefreundlich oder mittelstandsfreundlich, aber auch klare soziale Standards - deswegen machen wir ja ein Vergabegesetz - auch berücksichtigt werden? All diese Überlegungen sind eingeflossen. Die zweite Stufe war, dass ich mit demjenigen - wenn ich das sagen darf -, der im Rahmen der Landesregierung die größte auch individuelle und persönliche Kompetenz hat, nämlich der Innenminister Prof. Dr. Peter Huber, dreimal über diesen Entwurf gesprochen habe. Ich sage klar, er ist ein hervorragender Jurist, ich glaube, er hat über das Thema auch habilitiert, hat in vielerlei Gutachten zu dem Thema Stellung genommen, und da ist ein zweiter Konsens erzielt worden. Die dritte Stufe war, dass wir aufbauend auf diesen Überlegungen dann auch mit den anderen Ressorts eine Verständigung erzielt haben, mit der Staatskanzlei, mit Herrn Carius als Bauminister, mit dem Landwirtschafsminister. Und jetzt wird in absehbarer Zeit ein guter Entwurf vorliegen.