Protocol of the Session on April 30, 2010

Es stellt sich dann immer wieder die Frage nach Transparenz, welche Instrumente können wir in der Kontrolle stärker koordinieren. Da gibt es einen sinnvollen Kriterienkatalog des Ausschusses der Regionen, den kann man dort mal zu Rate ziehen. Das andere hat Frau Kollegin Marx schon benannt, das will ich jetzt nicht wiederholen, was die elektronischen Medien anbelangt. Auch da sind gute Möglichkeiten über Subsidiaritätsnetzwerke da, wo man sich reinklinken kann auch als Ausschuss und mit Stellungnahmen. Das würde jetzt zu weit führen.

Zum Schluss, Herr Minister, bezüglich der wichtigen Themen für die Zukunft gemeinsamer Agrarpolitik und Ausstattung Strukturfonds nach 2013 meine ich, dass die Zeit rennt. Wir müssen reagieren. Wir müssen auch gemeinsam nachdenken, wie wir das System der Trennung von Legislative und Exekutive - jedenfalls was den Außenbereich Richtung Europa angeht - offener gestalten. Wie kommen wir zu mehr Kooperation? So sollte auch eine mögliche Vereinbarung - oder was auch immer - aussehen, dass regierungsseitig kein Herrschaftswissen angehäuft wird, sondern dass die Regierung an den Landtag abgibt, dass eine breite Basis für Regierungspolitik ermöglicht wird, selbstverständlich ohne rechtliche Bindung, wie ich es eingangs gesagt habe. Nach dem, was ich von Ihnen gehört habe, macht das Mut, dass wir zu einer gemeinsamen Lösung kommen. Wir werden das entsprechend über alle Fraktionen hinweg noch im Ausschuss beraten, so dass wir zu einem vernünftigen Papier kommen, was unsere bescheidenen Rechte, die uns das Urteil des Lissabonvertrages gibt, auch entsprechend fachlich bewerten lässt und dass wir auch ein bisschen beteiligt sind. Danke schön.

(Beifall CDU)

Danke, Herr Abgeordneter Bergemann. Es hat jetzt das Wort der Abgeordnete Meyer von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Vorlage von CDU und SPD ist eine gute Vorlage.

(Beifall SPD)

Das erst einmal vorweg bemerkt. Das muss man schlicht und ergreifend sagen und anerkennen. Sie ist deshalb gut, weil sie einerseits etwas fordert, was wir wirklich brauchen und weil sie durchaus bewusst auch sagt, die Öffentlichkeit, um dieses anzustoßen, soll im Parlament liegen und nicht bei der Regierung. Deshalb ist es auch richtig, das so zu tun und es ist auch gut, wenn es die Regierungsfraktion tut.

Ich will mich hier vorn nicht mit meiner vollen Redezeit dem Thema widmen, aber wenigstens auf drei Aspekte hinweisen, die noch nicht so deutlich geworden sind. Ansonsten vielen Dank für alle Ausführungen, die bislang schon gemacht worden sind von allen Rednerinnen und Rednern. Wenn man überhaupt an dem Vortrag von Herrn Schöning herumkritisieren will, dann natürlich die Frage, wie die Definition der Schwerpunkte, die uns vorgesetzt werden, vonstattengehen kann, so dass sich alle Fraktionen in ihrer politischen Schwerpunktsetzung auch angesprochen und ernst genommen fühlen. Das ist aber kein vorweggenommener Vorwurf, sondern einfach bloß eine Problemstellung, die wir lösen müssen miteinander. Ich habe es etwas ironisch schon gesagt, die Fischereipolitik im Mittelmeer, das werden wir alle nicht hören wollen hier als Frühwarnsystem. Aber in die Frage der Fonds, die demnächst wieder in eine neue Periode gehen, kann man sich schon sehr reinverbeißen, in den einen oder anderen, und ob die Kulturpolitiker immer dasselbe wollen wie die Regionalpolitiker und die wiederum wie die Energiepolitiker und so weiter - ich muss das nicht weiter ausführen.

Diese Art von Schwerpunktsetzung, was bekommen wir von diesem Berg überhaupt nur abgeschichtet zu sehen (und können es auch verarbeiten), ist ein Problem, mit dem uns sicherlich die beiden Herren Minister dann auch entsprechend in der Diskussion im Justiz- und Europaausschuss einbinden werden.

Der zweite Aspekt ist das Thema dieser Acht-Wochen-Frist, in der man reagieren kann. Ich denke, diese Frist wird den Politikstil in diesem Hause ändern auf eine Art und Weise, die außer den Europapolitikern vielleicht noch gar keiner ahnt. Denn ich glaube, die Europapolitiker von Ihnen bekommen alle mehr Macht. Das hört man ungern, wenn man nicht davon betroffen ist, aber das Thema heißt, das Wissen rutscht auf einmal in einen Ausschuss und zu Personen, die in fachlicher Hinsicht bislang dieses Wissen gar nicht hatten und haben konnten, aber jetzt haben müssen. Oder man macht alles sehr dezentral mit dem Problem, dass Europa so dezentral dann auch wieder nicht gedacht wird und dann viele Sachen sehr fachübergreifend laufen. Lange Rede, kurzer Sinn: Die Verhältnisse zwischen uns - ich gehöre ja auch dazu - „Europapolitikern“ und den Fachpolitikern werden sich neu austarieren müssen.

Das wird nicht von heute auf morgen gehen, auch nicht von diesem Jahr auf das nächste Jahr, sondern es wird ein Prozess sein, der - wie bei Europa immer - hier in Fünf- oder Zehn-Jahres-Schritten gedacht werden muss. Es wird aber trotzdem zu einer Verlagerung der Kompetenzen in diesem Parlament führen. Das sollte man jetzt schon mit bedenken und offen damit umgehen, denke ich.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

In diesem Zusammenhang auch noch ein Aspekt, den ich jetzt anspreche, obwohl er immer gleich zu Reflexen führt, die ich in diesem Moment gar nicht haben will. Aber Herr Bergemann hat darauf hingewiesen, wie viel Manpower oder Womanpower andere Länderregierungen mittlerweile einsetzen zu dem Thema, um halbwegs gewappnet zu sein. Auch da könnte ja möglicherweise der Hinweis nicht ganz falsch sein, darauf hinzuweisen, dass unser Land möglicherweise es sich nicht leisten kann, so eine gute Manpower zu haben. Vielleicht müsste man eine größere Struktur sein.

Für ein Europa der Regionen sind Regionen mit 2 Mio. Einwohnern sehr klein. Ein Europa der Regionen ist mein persönlicher Traum, nicht ein Europa der Länder und der Bundesstaaten, sondern ein Europa der Regionen. Dann ist aber eine Region mit 2 Mio. Einwohnern eine kleine Einheit, die das Problem hat wie heutzutage kleine Kommunen in Thüringen, die sich durchsetzen müssen gegen die große starke Nachbargemeinde. Ich will das nur angerissen haben. Diese Frage wird sich mit diesem Thema auch stellen, nicht heute und nicht im nächsten Jahr. Aber sie wird immer stärker werden und irgendwann werden wir auch darauf eine Antwort geben müssen. Vielleicht ist ja der von Ihnen gerade verabredete Antrag zum Thema der Mitteldeutschlandinitiative geeignet, um beispielsweise die Kompetenz der drei für Europa zuständigen Fachministerien oder Staatskanzleien der drei mitteldeutschen Länder auf diese Art und Weise zu bündeln und zu sagen, die einen machen das, die anderen machen das, aber wir informieren uns gegenseitig. Das wäre möglicherweise mal ein Ansatz in die Richtung.

Last, but not least noch mal an Herrn Bergemann gerichtet ein Aspekt, der mir auch sehr wichtig ist: Dass wir als Landtag nicht die Landesregierung zwingen können, muss so lange keine Problem sein, solange wir hier in diesem Hohen Haus mit der Landesregierung ein Einvernehmen finden. Ich glaube nicht zwanghaft, dass das immer der Fall sein wird. Da sind Sie wahrscheinlich alle näher dran, um zu wissen, dass das nicht immer passiert, egal in welcher Partei und Fraktion man ist. Ich will nur darauf hinweisen, dass Europa da ganz offensichtlich an

ders arbeitet. Ich hatte das Vergnügen, vor drei Wochen bereits in Brüssel sein zu dürfen im Rahmen einer Europaarbeitsgemeinschaft meiner Fraktion und meiner Partei. Die Arbeitsweise dort ist extrem überfraktionell ausgerichtet. Ich will damit zum Ausdruck bringen, vielleicht muss es auch mal sein, dass wir uns als Parteien zusammenschließen und bestimmte Initiativen Richtung Europa senden, beispielsweise an die europäischen Parlamentarier aus Deutschland. Denn das ist auf einmal dort ein Macht- oder ein Kraftfeld und nicht die Volksparteien von Europa oder die sozialdemokratischen Parteien oder wie auch immer. Das heißt, auch dort wird eine ganz andere Kultur Einzug halten müssen, mit der wir hier diskutieren, wenn es um Europafragen geht. Das Thema wird uns wahrscheinlich immer stärker beschäftigen. Das finde ich auch gut, denn ansonsten diskutieren wir hier immer über die Bedeutungs- und Machtverluste der deutschen Bundesländer. In diesem Fall kann man mal sagen, hier kommt mehr Macht und mehr Bedeutung in die Länder rein. Wenn wir sie nehmen, dann haben wir damit was gekonnt.

Ich biete die Zusammenarbeit unserer Fraktion an. Wir stimmen selbstverständlich auch, wenn Sie möchten, einer Überweisung zu. Viel Erfolg uns allen bei der Arbeit. Danke.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Herr Abgeordneter Meyer. Kann ich als Erstes davon ausgehen, dass das Berichtsersuchen damit erfüllt ist zu den Punkten 1 und 2? Es erhebt sich kein Widerspruch. Danke schön.

Ich habe durch Herrn Abgeordneten Bergemann signalisiert bekommen, dass Sie eine Ausschussüberweisung des gesamten Antrags vorschlagen. Das bedeutet auch die Fortsetzung der Berichterstattung zu 1 und 2. Das müssen, da alle der Berichterstattung zugestimmt haben, auch alle wollen.

Ich frage Sie jetzt: Wer ist für eine Fortsetzung der Berichterstattung zu den Punkten 1 und 2 in dem entsprechenden Fachausschuss - ich gehe davon aus, Herr Bergemann, dass wir vom Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten sprechen -,

(Zuruf Abg. Bergemann, CDU: Ja!)

den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Das ist die Mehrheit, das sind alle Fraktionen. Vielen Dank. Damit ist dieser Teil an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten über

wiesen.

Wir kommen jetzt zum Rest des Antrags. Die Frage ist: Gibt es neben dem Antrag auf Überweisung an diesen eben genannten Ausschuss noch einen zweiten Ausschusswunsch? Das ist nicht der Fall.

Dann frage ich Sie: Wer ist für die Überweisung des Restes des Antrags an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten? Das ist eindeutig die Mehrheit. Damit ist der komplette Antrag überwiesen an den Ausschuss. Vielen Dank.

Ich schließe an dieser Stelle den Tagesordnungspunkt 6. Herr Abgeordneter Emde meldet sich zur Geschäftsordnung.

Frau Präsidentin, ich möchte beantragen, angesichts dessen, dass wir uns geeinigt haben, um 18.00 Uhr den letzten Aufruf zu haben, dass der Tagesordnungspunkt 7 jetzt als nächster behandelt wird und wir dann in der Reihenfolge fortfahren.

(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Aus welchem Grund?)

Vielen Dank. Ich stelle diesen Antrag zur Abstimmung. Wer sich dem Vorschlag des Abgeordneten Emde anschließen kann, die Tagesordnung so zu verändern, dass wir jetzt mit Tagesordnungspunkt 7 fortfahren, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Enthaltungen? Die Mehrheit hat sich für die Veränderung der Tagesordnung entschieden - das waren 24 Personen für die Veränderung.

Ich rufe an dieser Stelle den Tagesordnungspunkt 7 auf

Novellierung des Strafgesetzbuchs zur Verbesserung des Schutzes von Polizeibeamten, Feuerwehrleuten und Rettungskräften Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD - Drucksache 5/772 -

Wünscht jemand der Fraktionen der CDU und der SPD das Wort zur Begründung? Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich jetzt die Aussprache. Mir liegt eine Rednerliste vor und das Wort hat die Abgeordnete Renner von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Vorwurf der Unsachlichkeit wird hier im Haus gelegentlich erhoben, oft berechtigt, manchmal willkürlich und manchmal wissentlich falsch. Im Zusammenhang mit Ihrem Antrag zur Schaffung einer Sondergesetzgebung bei Angriffen auf Polizisten und andere Einsatzkräfte ist diese Diagnose durchaus berechtigt.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie unsachlich die Debatte ist, zeigt ein Blick auf den Gang der Diskussion zu diesem Thema in Thüringen. Im Februar 2010 verkündete der Thüringer Innenminister in einer Pressemitteilung, dass sich das Bundesland an einer Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen beteiligen werde. Das Ziel dieser Studie bestehe darin - ich möchte zitieren - „bessere Erkenntnisse über die Entwicklung der Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte zu gewinnen“ und weiter „in der weiteren Folge werde mit erfahrenen Praktikern Präventionsvorschläge entwickelt, erklärte Huber.“

In Antwort auf meine Kleine Anfrage Nummer 356 auf die Frage nach den ausschlaggebenden Gründen zur Beteiligung an der Studie heißt es: „Die Studie schafft auf wissenschaftlicher und empirischer Grundlage die Voraussetzungen dafür, mit wirksamen Maßnahmen der zunehmenden Gewalt gegen Polizeibeamte zu begegnen.“ Dass wir jetzt einen entsprechenden Antrag vorliegen haben, heißt doch, dass Sie diese wissenschaftliche Grundlage gar nicht abwarten wollen, sondern dem Druck der Medien schon jetzt nachgeben. Das ist aber Populismus.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Eine parlamentarische Initiative ohne materielle Grundlage setzt sich zudem noch dem Vorwurf der Unsachlichkeit aus. Warum diese Eile? Es wird sicherlich nachher in weiteren Redebeiträgen darauf Bezug genommen, dass im Bundesrat im Mai ein Antrag von Sachsen und Bayern behandelt wird zu diesem Thema. Sachsen und Bayern beteiligen sich aber nicht an dieser bundesweiten Studie. Wenn diese beiden Bundesländer meinen, sie müssten auf eine wissenschaftliche und empirische Grundlage verzichten, können sie das sicher tun. Wir haben uns in Thüringen zu einem anderen Weg entschlossen. Wir haben gesagt, wir machen erst diese Studien und dann die Diskussion und jetzt passiert hier etwas, was ich einfach nur als fatalen, unsachlichen Schnellschuss bezeichnen kann.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren Abgeordneten, es ist keine Frage, jede Körperverletzung, ob das Opfer ein Polizeibeamter, eine Feuerwehrfrau, ein Rettungssanitäter, eine Lehrerin, ein Friseur oder ein Fliesenleger ist, ist eine Straftat zu viel und verdient eine gesellschaftliche Ächtung, weil jede Körperverletzung einen Menschen in seiner persönlichen Integrität angreift und sogar möglicherweise nachhaltig gefährdet und in seinem Leben bedroht.

(Beifall DIE LINKE)

Aber die Debatte zur Strafrechtsverschärfung im Zusammenhang mit Polizeiübergriffen spielt mit dem Feuer. Sie erzeugt ein Klima, in dem jungen Polizeibeamten ein Gefährdungspotenzial vermittelt wird, was nur in wenigen Fällen - dazu komme ich noch - mit der Realität übereinstimmt, aber dennoch dann deren polizeiliches Handeln beeinflusst. Den Höhepunkt dieser Debatte setzen nicht Sie, sondern leider im Augenblick der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei mit seinen Äußerungen über mögliche Tote zum 1. Mai.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Was es braucht - und dazu haben wir uns immer klar erklärt, dazu werden wir uns nicht verschließen und das wollen wir auch einfordern -, ist eine sachliche und belastbare Debatte über das tatsächliche Gefährdungspotenzial, über Ursachen und dann über geeignete Gegenkonzepte - aber bitte in dieser Reihenfolge.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Was wir nicht brauchen, ist ein Klima, in dem Polizisten immer mit der Befürchtung Menschen gegenübertreten, gleich Opfer einer schweren Körperverletzung zu werden.

Meine Damen und Herren, die Zeitschrift „Polizei in Thüringen“ - die meisten werden sie kennen - des Thüringer Innenministeriums hat sich ausführlich dem Thema der Gewalt gegen Polizisten gewidmet. Lassen wir doch in der Debatte auch hier im Landtag einmal die betroffenen Polizisten zu Wort kommen. Es folgen einige Zitate aus der aktuellen Ausgabe: „Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte als Teil der besorgniserregenden Entwicklung ist vor allem ein gesellschaftliches Problem. Wichtiger als härtere Strafen ist das konsequente Vorgehen gegen Straftäter, die gegen Vollstreckungsbeamte Gewalt ausüben oder ausüben wollen. Grundsätzlich Nein

zu härteren Strafen. Strafe ist immer erst die Konsequenz auf die Verfehlung und dient damit nur indirekt der Prävention. Eine höhere Strafe würde die Gewalt nicht eindämmen können. Die vorgesehenen Strafen erscheinen ausreichend. Das heute mögliche Strafmaß sollte erst einmal ausgeschöpft werden. Eigentlich sind ausreichend Strafmaße vorhanden, sie werden leider nur zum Teil ausgeschöpft.“ Und einfach nur „Nein“ auf die Frage der Redaktion des PIT nach härteren Strafen. Drei Aspekte werden durch befragte Polizeibeamte aufgeworfen, die in Ihrem Antrag vollkommen unberücksichtigt bleiben, auf die ich aber notwendigerweise eingehen muss. Da ist zuerst die gesellschaftliche Dimension, das heißt, die gestiegene Gewaltbereitschaft bei der Konfliktlösung in allen Lebenslagen. Diese Entwicklung zur Kenntnis nehmen bedeutet in der Konsequenz, nicht einzelne Berufsgruppen unter einen besonderen Schutz zu stellen und auch nicht Angriffe auf einzelne Berufsgruppen höher zu strafen, sondern den gesellschaftlichen Ursachen auf den Grund zu gehen und Konzepte zu diskutieren und zu erarbeiten, die an den Ursachen beginnen zu wirken.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)